Zweiter Insolvenzantrag, zweiter Restschuld-befreiungsantrag - PowerPoint PPT Presentation

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Zweiter Insolvenzantrag, zweiter Restschuld-befreiungsantrag

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Zweiter Insolvenzantrag, zweiter Restschuld-befreiungsantrag was geht, was geht nicht? Dr. Andreas Schmidt, Insolvenzgericht Hamburg NIF, 28.9.09 – PowerPoint PPT presentation

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Title: Zweiter Insolvenzantrag, zweiter Restschuld-befreiungsantrag


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Zweiter Insolvenzantrag, zweiter
Restschuld-befreiungsantrag was geht, was geht
nicht?
  • Dr. Andreas Schmidt, Insolvenzgericht Hamburg
  • NIF, 28.9.09

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Zweiter Insolvenzantrag während des eröffneten
Insolvenzverfahrens
  • Ausgangsszenario Der Schuldner macht während des
    eröffneten Insolvenzverfahrens da weiter, wo er
    vorher aufgehört hat Er begründet neue
    Verbindlichkeiten

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Zweiter Insolvenzantrag während des eröffneten
Insolvenzverfahrens
  • Ist ein Gläubigerantrag eines sog. Neugläubigers
    zulässig?
  • Kontrollüberlegung - Vollstreckung durch
    Neugläubiger Sie kann nur in das insolvenzfreie
    Vermögen erfolgen. Aufgrund der Einbeziehung des
    Neuerwerbs in die Insolvenzmasse kommt dies nur
    bei einer Freigabe gemäß 35 Abs.2 InsO in
    Betracht.

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Zweiter Insolvenzantrag während des eröffneten
Insolvenzverfahrens
  • Ein Gläubigerantrag nach Eröffnung ist unzulässig
    (BGH ZInsO 2008, 924 AG Dresden, Beschluss vom
    19.3.09 531 IN 459/09).
  • Zulässig ist aber ein Gläubigerantrag gegen das
    gemäß 35 Abs.2 InsO freigegebene Sondervermögen
    (AG Hamburg, ZInsO 2008, 680 HambKomm-Wehr 14
    Rn.6a weitergehend, aber verfehlt AG Göttingen
    NZI 2008, 313 (Parallelinsolvenzverfahren).
  • Entsprechendes gilt für einen Eigenantrag dies
    ist aber bislang ohne praktische Relevanz.

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Zweiter Insolvenzantrag während des eröffneten
Insolvenzverfahrens
  • Voraussetzungen Gläubiger muss die
    Voraussetzungen des 14 InsO glaubhaft machen.
    Außerdem ist darzulegen, dass in einem (ersten)
    Insolvenzverfahren eine Freigabe gemäß 35
    Abs.2 InsO erfolgt ist.
  • Liegen diese Voraussetzungen vor, so gilt die
    Amtsermittlungspflicht des 5 InsO (AG Hamburg
    ZInsO 2008, 680).
  • Achtung Der Schuldner kann in diesem Verfahren
    keine Restschuldbefreiung erlangen, weil es sich
    um ein Insolvenzverfahren über ein Sondervermögen
    (und nicht um eines über das Vermögen einer
    natürlichen Person) handelt.

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Zweiter Insolvenzantrag während d.
Restschuldbefreiungsverfahrens
  • Ist ein Gläubigerantrag eines Neugläubigers
    während des Restschuldbefreiungsverfahrens
    zulässig?

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Zweiter Insolvenzantrag während d.
Restschuldbefreiungsverfahrens
  • Kontrollüberlegung - Vollstreckung Ein
    Neugläubiger kann während des Restschuldbefreiungs
    verfahrens vollstrecken. Lediglich der pfändbare
    Teil der laufenden Bezüge ist für die Dauer von
    sechs Jahren ab Eröffnung an den Treuhänder
    abgetreten, 287 Abs.2 S.1 InsO.
  • In Betracht kommende Gegenstände (halbe)
    Erbschaft, Lottogewinn bei Angestellten sog.
    Motivationsrabatt bei Selbständigen Gewinn aus
    dem Unternehmen

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Zweiter Insolvenzantrag während d.
Restschuldbefreiungsverfahrens
  • Ein Gläubigerantrag ist nach gewichtigen Stimmen
    in der Literatur (generell?) unzulässig (so
    HambKomm-Wehr 14 Rn.49 A. Schmidt,
    Privatinsolvenz 5 Rn.62).
  • AA aber AG Oldenburg ZVI 2009, 195
    Gläubigerantrag ist zulässig, wenn die
    Voraussetzungen des 14 InsO vorliegen und
    glaubhaft gemacht wird, dass neues pfändbares
    Vermögen vorhanden ist.
  • AA auch AG Göttingen ZInsO 2007, 1164
    Gläubigerantrag ist zulässig, wenn die
    Voraussetzungen des 14 InsO vorliegen ob neues
    Vermögen vorhanden ist, ist eine Frage der
    Amtsermittlung, 5 InsO.

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Zweiter Insolvenzantrag während d.
Restschuldbefreiungsverfahrens
  • Bei selbständigen Schuldnern entsteht eine
    Konfliktlage
  • Einerseits hat der selbständige Schuldner die
    Obliegenheit des 295 Abs.2 InsO im ersten
    Verfahren.
  • Andererseits fallen sämtliche Einkünfte, die der
    selbständige Schuldner während des zweiten
    Verfahrens erzielt, in die Masse des zweiten
    Verfahrens. Dieses Ergebnis deckt sich mit der
    obigen Kontrollüberlegung-Vollstreckung.

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Zweiter Insolvenzantrag während d.
Restschuldbefreiungsverfahrens
  • Fazit Hält man einen zweiten Insolvenzantrag
    während des laufenden Restschuldbefreiungsverfahre
    n für zulässig, so ist es dem selbständigen
    Schuldner unmöglich, seine Obliegenheiten gemäß
    295 Abs.2 InsO aus dem ersten Verfahren zu
    erfüllen.

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Zweiter Insolvenzantrag während d.
Restschuldbefreiungsverfahrens
  • Was gilt für angestellte Schuldner? Findet die
    Auffassung des AG Oldenburg bzw. AG Göttingen
    auch hierfür eine Lösung? AG Oldenburg ZVI 2009,
    195 betrifft einen selbständigen Schuldner. Bei
    AG Göttingen ZInsO 2007, 1164 ist dies unklar es
    handelt sich um eine Entscheidung gemäß 4
    InsO, 91a ZPO.

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Zweiter Insolvenzantrag während d.
Restschuldbefreiungsverfahrens
  • Ausgangsüberlegung Die Abtretungserklärung aus
    dem ersten Verfahren ( 287 Abs.2 S.1 InsO) gilt
    sechs Jahre. Würde ein (zweites)
    Insolvenzverfahren eröffnet werden, so entsteht
    eine Konfliktlage
  • Der Treuhänder des ersten Verfahrens und der
    Insolvenzverwalter des zweiten Verfahrens
    streiten um den pfändbaren Teil der Bezüge!
  • Lösungsmöglichkeiten

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Zweiter Insolvenzantrag während d.
Restschuldbefreiungsverfahrens
  • Lösung 1 Für die Abtretung gemäß 287 Abs.2 S.1
    InsO gilt 114 Abs.1 InsO.
  • Konsequenz Das Restschuldbefreiungsverfahren
    müsste zwei Jahre nach Eröffnung wegen
    Unmöglichkeit beendet werden, und der Schuldner
    könnte keine Restschuldbefreiung erlangen. Dies
    aber würde faktisch dazu führen, dass
    Neugläubiger nach Ablauf von zwei Jahren auf den
    pfändbaren Teil dser Bezüge zugreifen könnten
    ein Widerspruch zur Kontrollüberlegung
    Vollstreckung!

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  • Lösung 2 Es findet 91 InsO Anwendung.
  • Konsequenz Das Restschuldbefreiungsverfahren
    müsste unmittelbar nach Eröffnung des zweiten
    Insolvenzverfahrens wegen Unmöglichkeit beendet
    werden der Schuldner könnte auch hier keine
    Restschuldbefreiung erlangen. Auch dies würde
    faktisch dazu führen, dass Neugläubiger nach
    Ablauf auf den pfändbaren Teil der Bezüge
    zugreifen könnten auch hier ein Widerspruch zur
    Kontrollüberlegung Vollstreckung!

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Zweiter Insolvenzantrag während d.
Restschuldbefreiungsverfahrens
  • Lösung 3 Weder 91 InsO noch 114 Abs.1 InsO
    findet Anwendung (m.E. richtig!!!!). Begründung
    114 Abs.1 InsO ist auf die als prozessuale
    Erklärung des 287 Abs.2 S.1 InsO nicht
    anwendbar. 91 InsO ist teöleologisch zu
    reduzieren
  • Konsequenz Die Abtretung bleibt bis zum Ablauf
    von sechs Jahren wirksam.
  • Nur dann ist der pfändbare Teil der Bezüge dem
    Treuhänder des ersten Verfahrens zuzuordnen.
  • Nur diese Lösung deckt sich mit der oben
    angesprochenen Kontrollüberlegung-Vollstreckung.
  • Nur mit dieser Maßgabe kann der Auffassung des AG
    Oldenburg bzw. des AG Göttiungen gefolgt werden.

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Zweiter Insolvenzantrag während d.
Restschuldbefreiungsverfahrens
  • Zwischenergebnis (nach der Auffassung, wonach ein
    zweiter Insolvenzantrag während des laufenden
    Restschuldbefreiungsverfahrens zulässig ist)
  • - Angestellter Schuldner Pfändbarer Teil der
    Bezüge kommt den Gläubigern des ersten Verfahrens
    zugute. Er kann Restschuldbefreiung im ersten
    Verfahren erlangen.
  • - Selbständiger Schuldner Einkünfte kommen den
    Gläubigern des zweiten Insolvenzverfahrens
    zugute. Er erlangt uU keine Restschuldbefreiung,
    wenn ein Versagungsgrund gemäß 295 Abs.2 InsO
    gestellt wird.

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Zweiter Insolvenzantrag während d.
Restschuldbefreiungsverfahrens
  • Endergebnis
  • Der Aufassung AG Oldenburg bzw. des AG Göttingen
    kann gefolgt werden, soweit selbständie Schuldner
    betroffen sind. Für angestellte Schuldner kann
    ihr nur unter der Prämisse gedolgt werden, dass
    die 114 Abvs.1, 91 InsO keine Anwendung
    finden.
  • Ein Insolvenzantrag während des
    Restschuldbefreiungsverfahrens ist daher nur dann
    - ausnahmsweise - zulässig, wenn der Schuldner in
    der Wohlverhaltensperiode neues Haftungsvermögen
    erlangt hat, dass nicht von 287 Abs.2 S.1 InsO
    erfasst ist ( so wohl auch HambKomm-Wehr 14
    Rn.49 A. Schmidt, Privatinsolvenz 5 Rn.62).

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  • Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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