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Internationale Organisationen und V

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Title: Internationale Organisationen und V


1
Internationale Organisationen und Völkerrecht
2
VR 1
  • Der wesentliche Unterschied zwischen dem
    Völkerrecht und dem innerstaatlichen Recht
    besteht im Fehlen eines zentralen
    Gesetzgebungsorgans. Das klassische Völkerrecht
    wird den Staaten nicht oktroyiert, sondern stellt
    eine Koordinationsordnung zwischen ihnen dar. Vor
    ihm wurden nur die christlichen, später die
    zivilisierten also die europäischen Staaten
    als Völkerrechtssubjekte anerkannt.
  • In der heutigen Völkerrechtsordnung, die sich
    u.a. in der UNO-Charta widerspiegelt, sind
    dagegen sämtliche Staaten gleichberechtigte
    Subjekte. Deshalb gilt grundsätzlich das Prinzip
    Ein Staat, eine Stimme.

3
  • Als Meilensteine des (positiven) Völkerrechts
  • der Westfälische Friede von 1648
  • der Frieden von Utrecht von 1713
  • die Wiener Kongreßakte vom 9. Juli 1815
  • die Genfer Konvention vom 22. August 1864
  • die Haager Friedenskonferenzen 1899 und 1907
  • die Haager Landkriegsordnung vom 18. Oktober 1907
  • die Pariser Vorortverträge 1919 und 1920
  • der Briand-Kellogg-Pakt vom 27. August 1928
  • die Charta der Vereinten Nationen vom 26. Juni
    1945
  • die Genfer Abkommen vom 12. August 1949
  • die zwei Zusatzprotokolle vom 8. Juni 1977 zu den
    Genfer Abkommen von 1949
  • das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen
    vom 10. Dezember 1982
  • das Rom-Statut des Internationalen
    Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998

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VR 2
  • Zu unterscheiden ist zwischen dem Friedens- und
    dem Kriegsvölkerrecht, wobei das
    Friedensvölkerrecht auch die Regeln umfasst, die
    den rechtmäßigen Einsatz von militärischer Gewalt
    bestimmen (ius ad bellum), während als
    Kriegsvölkerrecht das im Krieg geltende Recht
    bezeichnet wird (ius in bello)

5
Gerechter Krieg
  • Krieg
  • ius ad bellum ius in
    bello
  • iustus finis
  • causa iusta
    Kriegs-
  • legitima auctoritas VR
  • Friedens-VR

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Internationale Organisationzwei Begriffsvarianten
  • Analytisches Konstrukt
  • Normative Zielvorstellung der Entwicklung der
    internationalen Politik Ersatz der anarchischen
    Staatenwelt mitsamt dem für sie typischen
    Konfliktaustrag durch Drohung mit/Anwendung von
    militärischer Gewalt durch multinationale
    politisch-administrative Steuerungs- und
    Koordinationsmechanismen
  • Endziel Weltfriedensorganisation
  • Name einer bestimmten Klasse von
    Institutionen/Organisationen
  • Formal zwischenstaatliche, auf völkerrechtlichen
    Vertrag gegründete Staatenverbindung mit eigenen,
    speziellen, arbeitsteilig funktionierenden
    Organen zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke

Zweckverband der beteiligten Staaten
7
(No Transcript)
8
Neuere Sicht
Frage nach dauerhafter, norm- und regelgeleiteter
Kooperation zwischen Staaten in angebbaren
Politikfeldern
I.O.s als Bestandteile routinisierter politischer
Mehrebenen-Entscheidungssysteme, in denen
grenzüberschreitende und zugleich
Entscheidungsebenen übergreifende Probleme
bearbeitet werden
Politikverflechtung schränkt Entscheidungsunabhäng
igkeit der beteiligten Staaten ein
Unterscheidungskriterium unterschiedliche
Intensität und Institutionalisierung
internationaler Kooperation
Kontinuum zwischenstaatlicher
Informationsaustausch
Supranationale Gesetzgebung
9
Literaturtip
  • Volker Rittberger/Bernhard Zangl Internationale
    Organisationen Politik und Geschichte. Euro-
    päische und weltweite internationale
    Zusammen-schlüsse. 3.Aufl. Opladen Leske
    Budrich 2003.
  • Harald Müller Die Chance der Kooperation. Regime
    in den internationalen Beziehungen. Darmstadt
    Wissenschaftliche Buchgesellschaft 1993.
  • Ferner Peter Willetts, Transnational actors and
    inter- national organizations in global politics
    sowie
  • Richard Little, International regimes
  • Christian Reus-Smit, International Law
  • alle in Baylis/Smith/Owens Teil III

10
... an international organization can be defined
as a formal, continuous structure established by
agreement between members (governmental and/or
non-governmental) from two or more sovereign
states with the aim of pursuing the common
interest of the membership...
AIMS AND ACTIVITIES
UNO
ILO
FAO
International Sugar Organization
Commonwealth of Nations
Council of Europe
Asian Pacific Coconut Community
Nordic Council
European Community
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Politische Internationale Organisationen
Ziel Erhalt des Staates als internationaler
Akteur
Sicherheit/Verteidigung
Diplomatie
HOHE
POLITIK
Sachbezogene
Landwirtschaft Forsten/Fischerei
Ziel Erhalt/Mehrung des Wohlstandes und der
Wohlfahrt eines Volkes
Unpolitische Internationale Organisationen
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Internationale Akteure Differenzierung
Alle Globalen Akteure
Regierungen und Verwaltungen
Legitime transnationale Akteure
Illegitime transnationale Akteure
International agierende Verbrechersyndikate
Guerillas, Befreiungs-bewegungen, Internat.
Terrorismus
IGOs
Universale, transkontinentale, regionale
transnat. Akteure
Supranationale Akteure
Globale Public Policy Netzwerke GPPNs
Hybride, Regime, QUINGOs
Hybride, QUANGOs
Transnationale Wirtschaftsunternehmen TNCs, BINGOs
Sitzland transnationale Akteure, NGOs
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QUINGO Quasi intergovernmental
organization QUANGO Quasi nongovernmental
organization BINGO Business
International Nongovernmental Organization GPPN
Global Public Policy Network
QUINGOs QUANGOs Mischformen zwischen
regierungsamtlichen und
nichtregierungsamtlichen Akteuren
GPPN Allianzen von Regierungsbehörden,
Internationalen Organisationen,
öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen
Körperschaften
14
Literaturtip
  • Achim Brunnengräber/Ansgar Klein/Heike Walk
    (Hrsg.) NGOs im Prozess der Globa- lisierung.
    Mächtige Zwerge umstrittene Riesen. Bonn
    Bundeszentrale für politische Bildung 2005
    Schriftenreihe Bd. 400.
  • Sven Bernhard Gareis/Johannes Varwick Die
    Vereinten Nationen. Aufgaben, Instrumente und
    Reformen. 4. aktualis.u.erw. Aufl. 2006 UTB

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Verhältnis staatlicher/nichtstaatlicher
nationaler und internationaler Organisationen
  • Das internationale System setzt sich zusammen aus
  • weniger als 200 Staaten
  • ca. 250 IGOs (UN, NATO, EU, OSZE usw.)
  • ca. 6600 INGOs mit weltweiter, interkontinentaler
    oder regionaler Mitgliedschaft (z.B. Amnesty
    International, Kirchenbünde, das IRK, die FIFA
    usw.)
  • ca. 10.000 NGOs mit überwiegend einem Land
    zuzurechnender Mitgliedschaft (Sitzland-NGO),
    die aber gleichwohl signifikante internationale
    Aktivitäten unterhalten (z.B. Freedom House, USA
    Medicins sans Frontieres, Frankreich Cap Anamur,
    BRD)
  • ca. 64.000 transnationalen Konzernen (TNcs,
    BINGOs) mit über 860.000 nationalen Tochterfirmen
  • Nichtstaatliche internationale
    Organisationen näherungsweise
  • Terminologische Neuorientierung

nichtstaatliche internationale Akteure
transnationale Akteure
16
(No Transcript)
17
1909 1956 1960 1964 1968 1976 1981 1986 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994
IGO (a) 37 132 154 179 229 252 337 369 309 300 293 297 286 272 263
IGO (b) 0 0 0 0 0 0 702 1330 1393 1489 1563 1497 1404 1464 1490
INGO 176 985 1268 1718 2577 5155 9398 14518 16325 14333 16208 16113 12457 12759 12961
Summe 213 1117 1422 1897 2806 5407 10437 16217 18027 16122 18064 17907 14147 14495 14714
18
Internationale Organisationen Rollen
  • Instrumente staatlicher Diplomatie
  • Hilfsmittel der Staaten bei der Durchsetzung
    partikularer Interessen (insbes. der mächtigen
    Akteure)
  • Arena für politische Tauschbeziehungen
  • Eher Rahmen als Mittel staatlicher Politik
  • Konferenzdiplomatische Dauereinrichtungen zur
    Behandlung von Themen von internationalem
    Interesse auf verschiedenen Kooperationsniveaus
  • Teilweise autonome, internationale Akteure
  • Handlungsträger, deren Verhalten kein
    ausschliesslicher Reflex auf die internationale
    Umwelt darstellt, sondern die Entscheidungen
    treffen können, die nicht den Präferenzen aller
    Mitglieder entsprechen (müssen), diese aber
    dennoch binden.

19
Spezifische Wirkungen von IGOs und INGOs
  1. Gegenelite und Parallelelite zur Diplomatie des
    Nationalstaats das Ansteigen der Zahl der IGOs
    und INGOs wurde für die Diplomatie der
    Nationalstaaten eine Herausforderung, mussten
    doch dadurch neue Verhaltensweisen z.B. in Form
    der Konferenzdiplomatie entwickelt werden.
    Gegeneliten bilden sich in den INGOs, die bei der
    Lösung spezieller, oft fachlicher Probleme eine
    grössere Kompetenz als die Diplomaten aufgrund
    ihrer Fachausbildung aufweisen.
  2. Multilaterale und multinationale
    Interessenbündelung I.O. wirken als spezifische
    Konfliktverhütungs- und regelungsagenturen. In
    ihnen vollzieht sich eine laufende
    Multilateralisierung, wenn auch im Völkerrecht
    weiterhin von der Idee ausgegangen wird, dass das
    Individuum in all seinen Beziehungen von seinem
    Heimatstaat vertreten wird.
  3. Vermittlungsfunktionen aufgrund ihrer
    multinationalen Zusammensetzung bilden I.O.
    einen guten Rahmen, um zwischen streitenden
    Parteien zu vermitteln und auszugleichen. Eine
    I.O kann als neutraler Ort dienen, an dem die
    Streitparteien ohne Prestigeverlust
    zusammentreffen können. Auch können I.O sich als
    Vermittler in Konfliktfällen einschalten wie z.B.
    die Vereinten Nationen in vielen Missionen, aber
    auch die Europäische Gemeinschaft im
    Jugoslawienkrieg, wenngleich ohne grossen Erfolg
    (Balkankonflikt)

20
  1. Kollektive Organisierung schwacher und kleiner
    Nationalstaaten das internationale System
    besteht zu mehr als der Hälfte aus kleinen und
    schwachen Staaten, die zwar durch das Völkerrecht
    in den internationalen Beziehungen rechtlich
    gleichgestellt sind, die aber faktisch nur durch
    Zusammenschluss ihre Interessen wahrnehmen
    können. So bilden I.O für diese Staaten einen
    Rahmen, mit dessen Hilfe sie sich für ihre
    Probleme zunächst einmal Gehör schaffen können
    (z.B. Gruppe der 77), um in einem zweiten Schritt
    vielleicht sogar ihre Interessen durchsetzen zu
    können.
  2. Internationale Öffentlichkeit durch I.O. I.O.
    tagen oft öffentlich und geben darüber hinaus in
    internationalen Pressekonferenzen die
    Möglichkeit, sich mit den anstehenden Themen
    vertraut zu machen. Geheimdiplomatie ist danach
    heute nicht mehr möglich, da eine I.O. selbst ein
    Interesse an der Veröffentlichung ihrer zu
    behandelnden Fragen hat.

21
Entgrenzungskrise des Nationalstaats (I)
Klassische Staatsdefinition Staat Diejenige
menschliche Gemeinschaft, die innerhalb eines
bestimmten Gebietes das Monopol legitimer
physischer Gewaltsamkeit mit Erfolg für sich
beansprucht (Max Weber)
Territorialität
Herrschaftsgewalt
Innenpolitik (unterliegt dem Durch-setzungsanspru
ch des Gewaltmonopols) Ordnungslegitimität im
Innenraum der Staatlichkeit gt Souveränitätsbegrif
f
Aussenpolitik Wahrnehmung hoheitlicher Belange
durch den Staatsapparat nach aussen
Staatsapparat
Entgegensetzung
Gesellschaft als nichtstaatlicher Bereich
Gesellschaft A
22
Entgrenzungskrise des Nationalstaats (II)
Kennzeichen der Krise Innen- und
aussenpolitischer Verlust an Souveränität und
Handlungsautonomie
  • Die Globalisierung von Wirtschaftsaktivitäten in
    Verbindung mit der Ausbildung neuer
    weltwirtschaftlicher Zentren, vor allem aber der
    Übergang von der Internationalisierung der
    Produktion zum global sourcing durchbricht die
    Schutzfunktion territorialstaatlicher Grenzen für
    nationale Ökonomien und nationale
    Daseinsfürsorge.
  • Der internationale Schadstoffverkehr unterläuft
    die territoriale Unversehrtheit des
    Nationalstaats seine Souveränität wird durch
    globale Umwelteinflüsse beeinträchtigt.
  • Die Bildung transnationaler Gemeinschaften von
    Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlingen,
    Arbeitsmigranten und nach Besserung ihrer
    ökonomischen Lage Strebenden sprengt die in der
    Staatsbürgerschaft greifbare Zuordnung von
    Bevölkerung und Territorium sie trägt die
    Krisenhaftigkeit der globalen Entwicklung in die
    Gesellschaften der Zielländer.
  • Transnationale Koalitionen entwickeln neue Formen
    der Kooperation als Sachwalter globaler Anliegen
    (Schutz der Menschenrechte, Demokratisierung,
    Umwelt), die staatliche Politik aushebeln.
  • Miteinander verbündete, auf Wachstum und
    technischen Fortschritt sowie Mobilität von
    Kapital, Gütern und Dienstleistungen
    eingeschworene gesellschaftliche Kräfte
    ignorieren das staatliche Entscheidungsmonopol.
    Sie konstruieren technologische und ökonomische
    Sachzwänge national wie international
  • Transnationale Vernetzung
  • Funktionale Interdependenz
  • Globalisierung der Politik

ökonomische Vermittlung durch den
Weltmarkt politische Vermittlung durch die
transnationale Gesellschaft
23
Transnationale Gesellschaft Der Staat ist nicht
mehr Staat genug, um sich gegenüber den
technisch-ökonomischen Rationalitätsvorstellungen
der transnationalen Gesellschaft jenes Maß an
souveräner Unabhängigkeit zu bewahren, dessen er
zur Erfüllung seiner elementaren Aufgaben bedarf.
Die transnationale Gesellschaft unterläuft seinen
Souveränitätsanspruch.
24
Souveränitätsverlust, Entgrenzung, Global
Governance. Neues (weltgesellschaftliches?)
Milieu des nationalen Akteurs?
  • Fortschritt der Produktivkräfte
  • Internationalisierung/Globalisierung
  • der Produktion, Distribution von
  • Dienstleistungen und des Kapital-
  • markts
  • Entstofflichung/ Virtualisierung der
    Weltwirtschaft

Wachstum der Menge regionaler, internationaler,
transnationaler Akteure, Organisationen, IGOs/
INGOs und Regime
Verdichtung globaler Verflechtungen in
Schlüsselbereichen Wirtschaft, Politik,
Technologie, Kommunikation, Verkehr, Migration,
Rechtswesen
Aufgabenverlagerung
Wachsende Durchlässigkeit von Grenzen
Reduzierung der Fähigkeit von Staaten zur
Schaffung politischer/ ökonomischer/ rechtlicher
Kontrollinstrumente zur Steuerung des Stromes von
Gütern, Dienstleistungen, Personen, Ideen
25
Reduzierung der Fähigkeit von Staaten zur
Schaffung politischer/ ökonomischer/ rechtlicher
Kontrollinstrumente zur Steuerung des Stromes von
Gütern, Dienstleistungen, Personen, Ideen
Wachsende Notwendigkeit zwischenstaatlicher
Kooperation zur Beeinflussung/ Gestaltung von
Politikergebnissen
Wachstum der Menge internationaler Institutionen
und Organisationen zur Konfliktbearbeitung und
Konfliktverregelung
(Ansatzweise) Genese eines Systems der Global
Governance und Neudefinition der Kompetenzen,
Zuständigkeiten, Handlungsmöglichkeiten,
Verhaltenserwartungen nationaler Akteure
Genese eines fragilen interdependenten
Weltsystems, bedroht von (Re-) Nationalisierungste
ndenzen, Abschottungspolitik, ideologischen,
religiösen und fundamentalistischen Wirkkräften
sowie negativen Wirkungen des technischen
Fortschritts (ökologische Katastrophen,
Ausbreitung neuer Krankheiten und Seuchen,
Rüstungsproliferation)
26
Literaturtip
  • Jürgen Neyer Postnationale politische
    Herrschaft. Vergesellschaftung und
    Ver-rechtlichung jenseits des Staates.
    Baden-Baden Nomos 2004.
  • Hartmut Behr Entterritoriale Politik. Von den
    Internationalen Beziehungen zur Netzwerk-analyse.
    Wiesbaden VS Verlag 2004.

27
(No Transcript)
28
Literaturtip
  • Arthur Benz (Hrsg.) Governance Regieren in
    komplexen Regelsystemen. Eine Einführung.
    Wiesbaden VS-Verlag 2004.
  • Gunnar Folke Schuppert (Hrsg.)
    Governance-Forschung. Vergewis-serung über Stand
    und Entwicklungs-linien. Baden-Baden Nomos 2005.

29
NGOs als politische Akteure
Konsultationsprozess
NGOs Aktivitäten,
Fachwissen, Personal, Ressourcen
UNO ECOSOC Statusanerkennung
Kategorien
  1. High-status NGOs

    Ansprech-/Konsultationspar
    tner in den meisten Fragen, die das ECOSOC
    bearbeitet (relativ kleine Anzahl)
  2. Spezialisierte NGOs

    Ansprech-/Konsultationspar
    tner in einem kleineren Arbeitsbereich (ggfs.
    auch single-issue), dort aber mit hohem
    Expertenwissen ausgestattet
  3. Liste der (gelegentlich) konsultierten NGOs

NGO gesellschaftliche Gruppierung, der ECOSOC
Konsultativstatus zugebilligt hat
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Kriterien für UNO-akzeptable NGOs
  1. Unterstützung der Ziele und Arbeit der UNO
  2. Vertretungskörperschaft (representative body)
    mit identifizierbarer Geschäftsstelle und
    handlungsbevollmächtigten Mitarbeitern, die einer
    demokratisch entscheidenden Versammlung
    verantwortlich sind.
  3. Non-Profit-Making Organizations (TNCs können
    keinen Konsultativ-Status erhalten)
  4. Kein Gebrauch oder keine Befürwortung von Gewalt
    zur Lösung internationaler/nationaler Probleme
  5. Anerkennung der Norm der Nichteinmischung in die
    inneren Angelegenheiten der Staaten
    (Menschenrechtsgruppen sollten ihre Aktivitäten
    nicht auf eine bestimmte Gruppe, Nationalität
    oder ein Land beschränken)
  6. INGOs bedürfen zu ihrer Gründung keiner
    Zustimmung von Regierungsseite. Amtliche
    Körperschaften / Organisationen können jedoch
    Mitglied von INGOs sein (gt QUINGO)

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Beispiel Zivilluftfahrt
Regelung von Sicherheitsfragen
Luftfahrtgesellschaften
Staaten
IATA (International Air Transport Organisation)
universale INGO regelt Geschäftsbeziehungen
der Mitglieder
ICAO (International Civil Aviation Organization)
universale IGO regelt Navigations- und
Sicherheitsstandards
WMO (World Meteoro-logical Organization)
Wettervorhersage
IFALPA (International Federation of Air Line
Pilots Associations) universale INGO
Dachverband der nationalen Berufsverbände
Institute of Air Transport (Forschung)
International Union of Geodesy and Geophysics
(Wissenschaft)
  • International Transport Workers Federation
  • International Union of Aviation Insurers
    (universale INGOs)
  • Nationale Fachverbände als Sitzland NGOs

International Commission on Illumination (techn.
Standards)
INGOs oder QUINGOs
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Stoßseufzeraus münsterschen Hörsälen
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