Title: Integration leben
1Integration leben Bürgerschaftliches Engagement
von Menschen mit Migrationshintergrund
stärken
Informationen zum aktuellen MSO- Förderprogramm
zur Förderphase 2016/2017
Düsseldorf, 02.09.2015
2Ablauf der Veranstaltung
Teil 1 Vorstellung Landeskonzept zur Förderung
von MSO und der Förderrichtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen für Selbstorganisatione
n von Migrantinnen und Migranten Teil 2
Antrags- und Förderverfahren Teil 3
Ansprechpartner - Kompetenzzentrum für
Integration - Fachberatung MigrantInnen
Selbsthilfe - Elternnetzwerk NRW Teil 4
Praxisbeispiele HAMIAM e.V. Spanisches
Soziokulturelles Bildungswerk NRW
e.V. Freundschaft-Druschba e.V.
3Teil 1 Vorstellung des Landeskonzept zur
Förderung von MSO und der Förderrichtlinie über
die Gewährung von Zuwendungen für
Selbstorganisationen von Migrantinnen und
Migranten
4 Landeskonzept zur Förderung von
Migrantenselbstorganisationen (MSO)
5Landeskonzept zur Förderung von
Migrantenselbstorganisationen (MSO)
6 Entwicklung Förderrichtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen für Selbstorganisationen
von Migrantinnen und Migranten (Förderprogramm
MSO)
7Förderinhalte
15.000 pro Haushaltsjahr
15.000 pro Haushaltsjahr
6000 pro Haushaltsjahr
Für erfahrene MSO, die andere unerfahrene MSO
unterstützen Anteilsfinanzierung mit 20
Eigenanteil
Für im Aufbau befindliche MSO Vollfinanzierung
Für erfahrene MSO Anteilsfinanzierung mit 20
Eigenanteil
8Anschubförderung
15.000 pro Haushaltsjahr
15.000 pro Haushaltsjahr
6000 pro Haushaltsjahr
Für im Aufbau befindliche MSO Vollfinanzierung
9Anschubförderung - Inhalte Förderung von im
Aufbau befindliche MSO, um deren
Handlungsfähigkeit zu unterstützenFörderfähig
sind? Sachausgaben,d.h. -Geschäftsbedarf,
Fachbücher, Zeitschriften, Post- und
Fernmeldegebühren -Geräte-, Ausstattungs-,
Ausrüstungs- und sonstige Gebrauchsgegenstände
als Anschaffungen bis zu einem Wert in Höhe
von 5.000,00 - Bewirtschaftung und
Unterhaltung von Gebäuden und Räumlichkeiten -
Mieten - Unterhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen - Veröffentlichungen und
Werbung bezogen auf die MSO und von ihr
durchgeführte Integrationsangebote?
Ausgaben für Qualifizierungsmaßnahmen der
Organisationsmitgliederd.h. - Ausgaben für
Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für
Mitglieder der Migrantenselbstorganisation -
Honorarkosten - Reisekosten entsprechend des
Landesreisekostengesetzes ? und Maßnahmen, die
der Begegnung und dem Austausch dienen.
10? zu fördernde MSO muss innerhalb der letzten
fünf (NEU ab Förderphase 2016/2017) Jahre vor
Beginn der jeweils neuen Förderphase gegründet
bzw. in das Vereinsregister eingetragen worden
sein und ? insbesondere noch keine Landes-,
Bundes- oder EU- Fördermittel erhalten haben
oder? über keine eigenen Räumlichkeiten
verfügen oder ? einen Ausstattungsbedarf für
die eigenen Räumlichkeiten oder? Qualifizierungs
bedarf der Organisationsmitglieder haben.
Anschubförderung - Voraussetzungen
11Einzelprojektförderung
15.000 pro Haushaltsjahr
15.000 pro Haushaltsjahr
6000 pro Haushaltsjahr
Für erfahrene MSO Anteilsfinanzierung mit 20
Eigenanteil
12Einzelprojektförderung Voraussetzungen? Gefö
rdert werden Maßnahmen, die dazu dienen, die
Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund
in den unterschiedlichsten gesellschaftlichen
Bereichen zu verbessern.? Für die
Antragstellung ist erforderlich, dass die MSO
nachweisbar Erfahrungen in der Durchführung von
Projekten hat.
13Einzelprojektförderung Mögliche Inhalte 1
(nicht abschließend)? Maßnahmen, um die
Bildungsteilhabe sowie Bildungschancen für
Menschen mit Migrationshintergrund zu
verbessern,? Maßnahmen, um die
Erziehungskompetenz von Eltern/ Sorgeberechtigten
mit Migrationshintergrund zu stärken, ?
Projekte zur Gesundheitsförderung und
Inklusion, ? Außerschulische Angebote in
Kooperation mit Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe ? Zielgruppenspezifische Angebote
für Kinder und Jugendliche, Frauen und Männer,
Seniorinnen und Senioren, Neuzugewanderte ?
Informationsveranstaltungen zu Angeboten der
sozialen Infrastruktur und zu fachbezogenen
Themen.
14Einzelprojektförderung Mögliche Inhalte 2
(nicht abschließend) ? Kommunikationstrainings
(z. B. Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache
als Vorstufe zum Integrationskurs, flankierende
Kommunikationstrainings), ? Maßnahmen zur
Unterstützung des interkulturellen und / oder
interreligiösen Dialogs, ? Projekte zur
Verbesserung des Zusammenlebens im Stadtteil, ?
Maßnahmen zur Konfliktbewältigung, ?
Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus,
Fundamentalismus, ? Maßnahmen zur Reaktion auf
kurzfristige Bedarfe.
15Einzelprojektförderung Nicht mögliche
InhalteNicht gefördert werden können
Projekte, ? die aufgrund ihrer thematischen
Schwerpunkte von anderen Ressorts des Landes
Nordrhein-Westfalen gefördert werden sowie
? berufsbezogene Angebote (z. B.
Bewerbungstrainings, Vermittlung, Begleitung,
Qualifizierungen), Sprachkurse, schulische
Maßnahmen und Hausaufgabenhilfe sowie
? Maßnahmen, die als eintägige Veranstaltungen
konzipiert sind.
16Förderung von Unterstützung, Qualifizierung und
Vernetzung
15.000 pro Haushaltsjahr
6000 pro Haushaltsjahr
15.000 pro Haushaltsjahr
Für erfahrene MSO, die andere unerfahrene MSO
unterstützen Anteilsfinanzierung mit 20
Eigenanteil
17Förderung von Unterstützung, Qualifizierung und
Vernetzung Voraussetzungen Förderung von
regionalen Projekte, in denen MSO mindestens drei
andere unerfahrene MSO unterstützen,
qualifizieren sowie vernetzen und dabei
insbesondere organisatorisches Wissen zur
Verfügung stellen. ? durch einen
Coachingprozess ? durch ein
TandemprojektNicht förderfähig ist die
Fortentwicklung von Teilen der eigenen Vereins-
oder Verbandsstrukturen sowie gleichgelagerter
Untergliederungen
18Förderung von Unterstützung, Qualifizierung und
Vernetzung Coaching soll sich beziehen auf
? der Bereich der Antragstellung und ?
die Durchführung eigener Maßnahmen ? sowie
die Sicherstellung der Vernetzung der
fortzuentwickelnden MSO mit anderen MSO
und weiteren Akteuren der Integrationsarbeit
auf regionaler, landesweiter oder
bundesweiter Ebene
19Förderung von Unterstützung, Qualifizierung und
Vernetzung Tandemprojekte ? Förderung
von MSO, die im Aufbau befindliche MSO dabei
unterstützen, die Förderfähigkeit im Sinne dieser
Förderrichtlinie zu erreichen ? Ziel des
Projekts ? Antragsstellung erfolgt durch die
bereits etablierte MSO
20Förderung von Unterstützung, Qualifizierung und
Vernetzung Voraussetzungen ? antragsstellen
de MSO muss nachweisbar langjährige Erfahrungen
in der Durchführung von Projekten haben.
? Erforderlich ist zudem, dass die MSO in
regionalen oder überregionalen
Netzwerkstrukturen arbeitet und bereit zur
interkulturellen Zusammenarbeit mit
Organisationen unterschiedlicher Herkunft ist.
21Voraussetzung für alle drei Förderbereiche
22Voraussetzungen für alle drei Förderbereiche?
Migrantenselbstorganisationen, - MSO im Sinne
der Definition dieser Richtlinie sind Vereine
und Zusammenschlüsse, bei denen mindestens die
Hälfte der Mitgliederzahl, der Vorstandspositione
n bzw. bei den aktiv Verantwortlichen Menschen
mit Migrationshintergrund sind. 4 Abs.1
TIntG NRW - deren Aktivitäten vorrangig auf
die Situation der Menschen mit Migrationshintergr
und in Deutschland und nicht auf die Umstände in
den Herkunftsländern ausgerichtet sind, - die
sich nicht ausschließlich der Pflege der
Herkunftskultur oder der Religionsausübung
widmen.
23Voraussetzungen für alle drei Förderbereiche ?
Eingetragener Verein oder eine landesweite,
regionale oder kommunale Untergliederung eines
eingetragenen Vereins, deren Status in der
Vereinssatzung geregelt ist ? NEU ab
Förderphase 2016/2017? Anerkannte
Gemeinnützigkeit? NEU Bei der
Anschubförderung können entsprechende Nachweise
bis zum Anfang des neuen Förderjahres
nachgereicht werden
24Voraussetzungen für alle drei Förderbereiche?
Abgabe der Erklärung zur Unabhängigkeit von
staatlichen Strukturen im In- und Ausland sowie
von Parteien ? Abgabe einer Erklärung zur
Zusammenarbeit mit den vom Land geförderten
Strukturen der Integration ? Ausrichtung der
Aktivitäten der MSO auf eine Kommune,
überregional oder landesweit (nicht bundesweit)
? zu fördernde Maßnahmen müssen innerhalb des
Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden
25Voraussetzungen für alle drei Förderbereiche
? NEU ab Förderphase 2016/2017 Wenn Sie einem
Wohlfahrtsverband angehören können Sie auch
in unserem MSO-Programm einen Antrag stellen -
wenn Sie über einen Wohlfahrtsverband einen
Antrag im Rahmen des Förderkonzepts
Interkulturelle Zentren und niedrigschwellige
Integrationsvorhaben gestellt haben - wenn Sie
einen Antrag über das Programm Förderung von
Integrationsagenturen für die Belange von
Menschen mit Zuwanderungsgeschichte gestellt
haben Bitte beachten Sie hierbei jedoch Es
gilt der Grundsatz des Verbots der
Doppelförderung!
26Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!Haben Sie
noch Fragen?
27Teil 2 Antrags- und Förderverfahren für die
Förderphase 2016 / 2017
28Antragsverfahren
- Verwendung der Antragsformulare www.kfi.nrw.de
- Ausführliche Informationsblätter zu den
unterschiedlichen Anträgen im Internet - Antrag auf Anschubförderung schließt Anträge auf
Förderung eines Einzelprojektes oder
Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung aus. - Je MSO nur ein Antrag auf Förderung eines
Einzelprojektes möglich. - Anträge auf Förderung von Einzelprojekten sowie
Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung
können gleichzeitig gestellt werden.
29Antragsverfahren
- Eigenhändige Unterschrift des gesetzlichen
Vertreters gemäß Satzung - Übersendung per Post oder per Telefax an das KfI
NICHT per E-Mail - Antragsfrist 30.10.2015
- Ausschlussfrist später eingehende Anträge werden
abgelehnt - Es zählt der Eingangsstempel Bezirksregierung
bzw. Sendebericht NICHT Poststempel - Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns
- Anträge nur für Projekte, mit denen noch nicht
begonnen worden ist.
30Antragsteller
- Migrantenselbstorganisationen
- in das Vereinsregistern eingetragen
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung, spätestens
30.10.2015 - Anschubförderung innerhalb der letzten 5 Jahre
(ab 1.1.2011) bzw. spätestens bis zum 31.01.2016
in das Vereinsregister eingetragen - Ausnahme landesweite, regionale oder kommunale
Untergliederung eines eingetragenen Vereins,
deren Status in der Vereinssatzung geregelt ist - ? Bitte informieren Sie sich bei der
Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat 36 - als gemeinnützig anerkannt
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung, spätestens
30.09.2015 - Anschubförderung spätestens zum 31.01.2016
31Antragsteller
- Anschubförderung
- Hat noch keine Förderung erhalten oder
- Hat noch keine eigenen Räumlichkeiten oder
- Hat Ausstattungsbedarf für eigene Räumlichkeiten
oder - Hat für die Arbeit der MSO Qualifizierungsbedarf
der Organisationsmitglieder - Einzelprojektförderung
- Hat Erfahrung mit der Durchführung von Projekten
- Unterstützungsförderung
- Hat Erfahrung mit der Durchführung von Projekten
- Arbeitet in guten regionalen oder überregionalen
Netzwerkstrukturen
32Antragsteller
- Mitglieder eines Spitzenverbandes der Freien
Wohlfahrtspflege - können gleichzeitig einen Antrag auf Förderung
nach dem Konzept Interkulturelle Zentren und
niedrigschwellige Integrationsvorhaben und /oder
der Richtlinie zur Förderung von
Integrationsagenturen stellen. - Beantragte Maßnahmen müssen sich deutlich von
einander unterscheiden. (Verbot der
Doppelförderung) - Bei Erhalt einer Zentrenförderung können über das
MSO-Programm keine Betriebskosten abgerechnet
werden. - Bitte informieren Sie die Bezirksregierung
Arnsberg, Dezernat 36, sobald Sie von Ihrem
Wohlfahrtsverband die Nachricht erhalten haben,
dass Sie eine Förderung über eines der beiden
o.g. Programme erhalten werden.
33Beschreibung der Maßnahme - Anschubförderung
- Herkunftsgruppen/- kulturen der MSO und der
Zielgruppe ihrer Arbeit - Anschaffungs- bzw. Anmietungsbedarf für die
Handlungsfähigkeit der MSO - Qualifizierungsbedarf
- Maßnahmen, die der Begegnung und dem Austausch
von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund
dienen sollen
34Beschreibung der Maßnahme - Einzelprojekt
- Herkunftsgruppen/- kulturen der MSO und der
Zielgruppe des Projekts - Inhalt und Ziel des Projektes
- Verlauf, Methode
- Ggf. Kooperationspartner
35Beschreibung der Maßnahme Unterstützung,
Qualifizierung und Vernetzung
- Herkunftsgruppen/- kulturen der MSO
(Antragsteller und Zielgruppe) - Inhalt und Ziel des Projektes
- Verlauf, Methode
- Ggf. Kooperationspartner
36Zuwendungsfähige Gesamtausgaben
- Detaillierte Auflistung der geplanten Ausgaben
getrennt nach - Personalausgaben
- Honorarausgaben
- Sachausgaben
- Ggf. Bürgerschaftliches Engagement
- Bildet Grundlage des Finanzierungsplans, wird
durch Aufnahme in den Zuwendungsbescheid bindend. - Änderungen sind nur zulässig, wenn sie zuvor von
der Bezirksregierung Arnsberg, Dez. 36, genehmigt
worden sind.
37Finanzierungsplan
- Mit welchen finanziellen Mitteln soll das Projekt
finanziert werden? - Leistungen Dritter
- Zweckgebundene Spenden, die ausschließlich für
das Projekt vorgesehen sind - Beantragte Förderung
- Anschub 100 der Gesamtausgaben
- Einzelprojekte, Unterstützung maximal 80 der
Gesamtausgaben - Weitere bewilligte/beantragte öffentliche
Förderung - Eigenanteil
- Eigenmittel
- bürgerschaftliches Engagement (maximal 10 der
Gesamtausgaben) -
38Begründung
- Notwendigkeit der Maßnahmeausführliche
Begründung des Handlungsbedarfs vor Ort für die
geplante Maßnahme - Notwendigkeit der FörderungFehlen ausreichender
eigener Mittel zur Finanzierung des Projekts
39Dauer der Förderung
- Beginn frühestens 1.3.2016
- Ende spätestens 31.12.2017
- Eine Förderung ist grundsätzlich bis zu zwei
Förderphasen (48 Monate) möglich - Weiterförderung von erfolgreichen Einzelprojekten
und Projekten, die der Unterstützung,
Qualifizierung und Vernetzung dienen, sind im
Einzelfall nicht ausgeschlossen
40Förderverfahren
01.03.2016
- Bewilligung, Beginn des Durchführungszeitraums,
Projektbeginn
NEU 2016/2017 Wegfall der Zweimonats- frist
Mittelabrufe
- 2016 nach Ablauf der Rechtsmittelfrist, 15.05.,
15.08., 15.11 - 2017 15.02., 15.05., 15.08., 15.11
41 42Sascha Bentlage Tel. 02931/82-2946 E-Mail
sascha.bentlage_at_bezreg-arnsberg.nrw.de Susanne
Fette (vormittags) Tel. 02931/82-2922 E-Mail
susanne.fette_at_bezreg-arnsberg.nrw.de Maximilian
Lerch Tel. 02931/82-2925 E-Mail
maximilian.lerch_at_bezreg-arnsberg.nrw.de Regina
Zimmermann (vormittags) Tel. 02931/82-2927 E-Mail
regina.zimmermann_at_bezreg-arnsberg.nrw.de Annema
rie Zynda Tel. 02931/82-2931 E-Mail
annemarie.zynda_at_bezreg-arnsberg.nrw.de
43 Kontakt Der Paritätischer NRW Fachberatung
MigrantInnenselbsthilfe Frau Filiz Arslan
(Fachreferentin) Kortumstr. 145, 44787
Bochum Telefon 0234/955488-19 E-Mail
arslan_at_paritaet-nrw.org
gefördert vom
44Elternnetzwerk NRW.Integration miteinander e.V.
- Regionale Informationsveranstaltungen
- Neues Förderprogramm für Migrantenselbstorganisati
onen (MSO) für die Förderphase 2016/2017
45Regionale Veranstaltungen
- Mittwoch, 09. September 2015, in Dortmund
Dietrich-Keunig-Haus, Leopoldstr. 50 58, 44147
Dortmund, Raum 227 228, 1800 2000 Uhr - Donnerstag, 10. September 2015, in Duisburg
Internationales Zentrum, Flachsmarkt 15, 47051
Duisburg, 1800 2000 Uhr - Samstag, 12. September 2015, in Bielefeld Verein
für zeitgemäßes Leben e.V., Kavalleriestr. 26
(Eingang Paulusstr.), 33602 Bielefeld, 1000
1200 Uhr - Samstag, 19. September 2015, in Köln
Afrikanische Gemeinde Köln e.V., Weinsbergstr.
190, 50825 Köln-Ehrenfeld, 1200 1400 Uhr
46Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
- Elternnetzwerk NRW. Integration miteinander e.V.
- Neustr. 16
- 40213 Düsseldorf
- Tel0211- 63 55 32 61
- Fax 0211- 20 05 26 92
- www.elternnetzwerk-nrw.de
- info_at_elternnetzwerk-nrw.de
gefördert von