Title: Funktionale Bewertung der Umsetzung der W-Besoldung in den L
1Funktionale Bewertung der Umsetzungder
W-Besoldung in den Ländern und an Hochschulen
Professoren leistungsorientiert bezahlen
Anspruch und Wirklichkeit der W-Besoldung
Jena, 11. 13. Mai 2006
- Dr. Florian Buch
- CHE Centrum für Hochschulentwicklung
2Gliederung
- Länderregelungen zur W-Besoldung
- Exemplarische Bewertung von Hochschulregelungen
- Fazit
3Gliederung
- Länderregelungen zur W-Besoldung
- Exemplarische Bewertung von Hochschulregelungen
- Fazit
4- Drei Grundsätze sind der Bewertung der
Länderregelungen zugrunde gelegt worden - Das Land sollte den Hochschulen möglichst wenige
Vorgaben machen. - Prinzip sollte die Beschränkung auf das
Erforderliche sein. - Möglichst alle vom Bundesgesetz gelassenen
Freiheiten sollten an die Hochschulen
weitergegeben werden. - Vgl. Kai Handel Die Umsetzung der
Professorenbesoldungsreform in den Bundesländern,
Gütersloh 2005
5Gestaltungsmöglichkeiten
- Vergabeverfahren
- Zuständigkeiten
- Befristung und / oder Dynamisierung
- Ruhegehaltfähigkeit
- Stellenkategorie und Übergang
- Besoldung der Hochschulleitung
- Regelungen zur Forschungs- und Lehrzulage
- Regelungen zum Vergaberahmen
6- Vergabeverfahren
- Gestaltung alleine Sache der Hochschule
- Keine bindenden Kriterienkataloge
- Gestaltungsfreiheit bei Funktionsleistungsbezügen
- Keine Kontingentierung der Leistungsbezüge
- 4 Kriterien
7- Zuständigkeiten
- Für Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge
Hochschulleitung - Für Besondere Leistungsbezüge Hochschulleitung
- Ordnungen oder Richtlinien Hochschulleitung
- 3 Kriterien
8- Befristung und/oder Dynamisierung
- Befristung von Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezü
gen Entscheidung der Hochschule - Dynamisierung von Berufungs- und
Bleibe-Leistungsbezügen Entscheidung der
Hochschule - Befristung von besonderen Leistungsbezügen
Entscheidung der Hochschule - Dynamisierung von besonderen Leistungsbezügen
Entscheidung der Hochschule - 4 Kriterien
9- Ruhegehaltfähigkeit
- Ruhegehaltfähigkeit befristeter Leistungsbezüge
Entscheidung der Hochschule - Überschreitung der 40-Grenze bei der
Ruhegehaltfähigkeit ermöglichen - 2 Kriterien
10- Stellenkategorien und Übergang
- Zuordnung der W-Stellen auf die Hochschularten
- Übergang von der C- in die W-Besoldung flexibel
- Übergang von C2-Professuren an Fachhochschulen
in die W-Besoldung - 1 Kriterium
11- Besoldung der Hochschulleitung
- Eingliederung der gesamten hauptamtlichen
Hochschulleitung in die W-Besoldung - Regelungen zur Besoldungshöhe der hauptamtlichen
Hochschulleitung flexibel - 2 Kriterien
-
12- Forschungs- und Lehrzulage
- Flexibel und unbürokratisch
- 1 Kriterium
-
13- Vergaberahmen
- Vergaberahmen im Mittel einzuhalten, kein
Auskehrzwang - Möglichkeit der Erhöhung vorsehen
- keine Kriterien
-
14Bewertung anhand von 16 Leitbildern
Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Hessen,
Niedersachsen
Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern,Nordrhein-
Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt,
Schleswig-Holstein, Thüringen
Brandenburg, Rheinland-Pfalz
15(No Transcript)
16Zwischenfazit
- Die Bewertung der Landesregelungen zeigt, dass in
den wesentlichen Fragen die erforderlichen
Spielräume überwiegend bestehen - Gravierende Schwächen
- Zuständigkeit des Ministeriums für Berufungs- und
Bleibeleistungsbezüge in Bremen, diese auch in
der Regel nur befristet - Zuständigkeit des Hochschulrats für besondere
Leistungsbezüge in Rheinland-Pfalz - Generelle Befristung besonderer Leistungsbezüge
in NRW, Thüringen und Brandenburg
17Gliederung
- Länderregelungen zur W-Besoldung
- Exemplarische Bewertung von Hochschulregelungen
- Fazit
18Gliederung
- Länderregelungen zur W-Besoldung
- Exemplarische Bewertung von Hochschulregelungen
- Fazit
19- Eine im Auftrag der Bertelsmann Stiftung
durchgeführte international vergleichende Studie
zu leistungsorientierter Vergütung im öfftl.
Dienst zeigt - Zeit und Ressourcen bei der Einführung sind
entscheidende Erfolgsfaktoren - Wirkungen entstehen nicht kurzfristig, sondern
langfristig - Förderung von Teamarbeit ist wichtig
- Es ist nicht alleine mit der Vergabe von
finanziellen Zulagen getan - Leistungsorientierte Vergütung erfordert klare
und konsequente Wahrnehmung dieser
Verantwortlichkeit als Führungsaufgabe
Aus EU-Review Vergütung im öffentlichen Dienst.
Gütersloh 2006
20(No Transcript)
21Analyse von Satzungen mit Blick auf folgende
Erfolgsfaktoren
- Kommunikation des Systems
- Transparenz der Ergebnisse
- Finanzieller Aspekt muss sichtbar sein
- gewissenhafte Durchführung der Bewertung
- Monitoring und Benchmarking
- Änderung der Führungskultur
- Teamleistungen
22Basis der Analyse
- Auswertung der im Internet vom DHV (W-Portal)
veröffentlichten Satzungen - Es finden sich hier ca. 45 Satzungen von
Universitäten, d.h. von rund 50 Prozent der
deutschen Universitäten - Die Auswertung berücksichtigt einige Länder mehr,
andere Länder kaum oder gar nicht, da Satzungen
(noch?) nicht veröffentlicht sind
23Erfolgsfaktoren
- Kommunikation des Systems
- Transparenz der Ergebnisse
- Finanzieller Aspekt muss sichtbar sein
- Gewissenhafte Durchführung der Bewertung
- Monitoring und Benchmarking
- Änderung der Führungskultur
- Teamleistungen
24Kommunikation des Systems
- Die W-Besoldung hat vor allem ein Imageproblem
- Ihre Schwäche Deckelung der Verfügungsmasse
stand im Vordergrund - Ihr hat geschadet, dass sie vielfach als
Sparmodell und als unattraktiv dargestellt worden
ist - Ängste hinsichtlich fehlenden Geldes konnten
entstehen und sind angeheizt worden
(Vertrauensschaden!) - vgl. eine Satzung Übersteigen die zuerkannten
Leistungsbezüge diesen Vergaberahmen, erfolgt
eine anteilige Kürzung der gemäß 3 (besondere
Leistungsbezüge) festgesetzten Beträge.
25- Die Stärken der W-Besoldung
- Finanzieller Gewinn für Leistungsstarke (!)
- Institutionalisierung der Reflexion über Leistung
- Ausbau von Führungsverantwortung
- Professionalisierung von Führungsaufgaben
- Möglichkeiten bewusster Profilbildung durch
Zukauf - sind nicht ausreichend kommuniziert worden.
- Wer Leistungsträger gewinnen will, muss ihnen
signalisieren, dass sie eine prozedural rational
und verlässliche und finanziell angemessene
Vergütung erhalten. - In den Grenzen des rechtlich Möglichen sind für
Regelungen und deren Kommunikation die
Hochschulleitungen verantwortlich!
26Erfolgsfaktoren
- Kommunikation des Systems
- Transparenz der Ergebnisse
- Finanzieller Aspekt muss sichtbar sein
- Gewissenhafte Durchführung der Bewertung
- Monitoring und Benchmarking
- Änderung der Führungskultur
- Teamleistungen
27Transparenz der Ergebnisse
Klare Verantwortlichkeiten Verantwortlichkeit der Hochschulleitung wenige Ausnahmen. Nur an einer hessischen Universität Entscheidung P im Einvernehmen mit FB i.d.R. Ermessensentscheidung bzw. freie Aushandlung auch bei BuB-LB (Vorgaben bei ca. 10) Wenige Kommissionen
Ergebniskommunikation mit Gesprächsangebot und eindeutiger Positionierung vielfach vorgesehen
Information über bisherige Verteilung und Verteilungsmasse ganz überwiegend vorgesehen
28Erfolgsfaktoren
- Kommunikation des Systems
- Transparenz der Ergebnisse
- Finanzieller Aspekt muss sichtbar sein
- Gewissenhafte Durchführung der Bewertung
- Monitoring und Benchmarking
- Änderung der Führungskultur
- Teamleistungen
29Sichtbarkeit des finanziellen Aspekts
Kontingentierung ein Viertel
Stufenmodell fast alle
Stufenhöhen über 150 Euro fast alle
- Kontingentierung sieht i.d.R. rund 20 bis 25
für besondere Leistungszulagen vor höchstens 70
stehen für Berufungszulagen zur Verfügung (?
CHE-Vorschlag!) - Vergaberahmen lässt zusätzlich zum Grundgehalt
durchschnittlich mehr als 20 an variabler
Vergütung zu - ? besondere Leistungszulagen übersteigen 5
deutlich und können zum Setzen kontinuierlicher
Anreize genutzt werden
30Erfolgsfaktoren
- Kommunikation des Systems
- Transparenz der Ergebnisse
- Finanzieller Aspekt muss sichtbar sein
- Gewissenhafte Durchführung der Bewertung
- Monitoring und Benchmarking
- Änderung der Führungskultur
- Teamleistungen
31Gewissenhafte Durchführung der Beurteilung
- Zentrale Aufgabe der Hochschulleitung
- Gefahren durch Konzentration auf
Berufungsleistungsbezüge - Muss noch evaluiert werden
- Aber Ordnungen zeigen, dass vielfach sinnvolle
Modelle vorherrschen
32Erfolgsfaktoren
- Kommunikation des Systems
- Transparenz der Ergebnisse
- Finanzieller Aspekt muss sichtbar sein
- Gewissenhafte Durchführung der Bewertung
- Monitoring und Benchmarking
- Änderung der Führungskultur
- Teamleistungen
33Monitoring und Benchmarking
- etliche Regelungen (knapp ein Viertel) sehen vor,
dass nach einer Erprobungszeit eine Evaluierung
der Regelung folgt - Ordnungen zeigen einen hohen Grad an
Kommunikation über ihre Gestaltung zwischen
Hochschulen (z.B. Familien in Niedersachsen und
Bayern) - Austausch über Regelungen hat Bedeutung (wie man
sieht) - Informationsaustausch ist wichtig z.B. über
Veränderungen der Besoldungsdurchschnitte usw. - intensivieren und fortführen, z.B. auf der Basis
von www.hochschulkarriere.de, oder fortgesetzt
und erweitert um diskursive Elemente im W-Portal
des DHV
34Erfolgsfaktoren
- Kommunikation des Systems
- Transparenz der Ergebnisse
- Finanzieller Aspekt muss sichtbar sein
- Gewissenhafte Durchführung der Bewertung
- Monitoring und Benchmarking
- Änderung der Führungskultur
- Teamleistungen
35Änderung der Führungskultur
- Neu ist die Verantwortung für Gehaltsverhandlungen
mit allen Neuberufenen - Bereitschaft zur Wahrnehmung der Verantwortung
ist erkennbar, i.d.R. auch wo Kommissionen
vorgesehen sind (ca. 15 ) - Muss noch evaluiert werden
36Erfolgsfaktoren
- Kommunikation des Systems
- Transparenz der Ergebnisse
- Finanzieller Aspekt muss sichtbar sein
- Gewissenhafte Durchführung der Bewertung
- Monitoring und Benchmarking
- Änderung der Führungskultur
- Teamleistungen
37Teamleistungen
- Teamleistungen werden an vergleichsweise wenigen
Hochschulen (z.B. U PB, U OS) honoriert - entsprechende Regelungen erscheinen aber sinnvoll
38Zwischenfazit Regelungen der Hochschulen
- Zahlreiche Anforderungen sind erfüllt!
- Die nächsten Jahre werden noch einmal eine
Bewertung erfordern - Die Kommunikation muss verbessert werden
- Vertrauen in die Rationalität des Systems muss
hergestellt werden
39Gliederung
- Länderregelungen zur W-Besoldung
- Exemplarische Bewertung von Hochschulregelungen
- Fazit
40Gliederung
- Länderregelungen zur W-Besoldung
- Exemplarische Bewertung von Hochschulregelungen
- Fazit
41Entscheidungsfragen lt. CHE
- Kriterien
- Ermessensentscheidung oder Formel?
- Stufenmodelle oder freie Verhandlung?
- Regelverfahren oder auf Antrag?
- Befristet oder unbefristet?
- Zuständigkeit?
- Zielvereinbarung?
- Kontingentierung?
42Fazit
- Zahlreiche Anforderungen sind erfüllt!
- Die nächsten Jahre werden noch einmal eine
Bewertung erfordern - Die Kommunikation muss verbessert werden
- Vertrauen in die Rationalität des Systems muss
hergestellt werden - Erforderlich ist Flexibilität beim Vergaberahmen
- These Grundgehalt ist nicht entscheidend
43ExkursEinige Anforderungen an
Berufungszielvereinbarungen
44Berufungszielvereinbarungen Grundsätze
- gut einsetzbar in Verbindung mit Berufungs- und
Bleibe-Leistungsbezügen - zwischen Land / Hochschule bzw. Hochschule / FB
schon gebräuchlich - Focus auf zukünftige Potentiale / Leistungen
versus Leistungsbewertung als ex post
-Betrachtung - starke Output-Orientierung
- Ziele operationalisiert (zeitlich / inhaltlich)
- Hohe Verbindlichkeit
- Tendenz Bestätigung der Leistungsvermutung
(Entfristung die Regel)
45Anforderungen an Berufungszielvereinbarungen
- Berufungszielvereinbarungen müssen den gleichen
Prinzipien folgen, die auch für andere
Zielvereinbarungen gelten - ZV muss an Strategie von Hochschule und Fakultät
orientiert sein - Dekane müssen einbezogen werden
- Einheitlichkeit eines Rasters aber Spezifika in
der Nutzung - ZV nennen Ziele, schreiben aber nicht Maßnahmen
fest - Nicht nur Durchreichen strategischer Ziele an
Individuen, sondern auch Nutzung und Aktivierung
von deren Potenzialen - Leistungen und Gegenleistungen
- Beeinflussbarkeit der entsprechenden Größen muss
gegeben sein - Klare Messbarkeit der Ergebnisse gewährleisten
- Ermessensspielräume des Entscheidungsträgers
- Zielverfolgung, nicht nur Zielerreichung sollte
honoriert werden
46Danke für Ihre Aufmerksamkeit!