Betriebliche Erfahrungen bei der Umsetzung der Gefahrstoffverordnung - PowerPoint PPT Presentation

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Betriebliche Erfahrungen bei der Umsetzung der Gefahrstoffverordnung

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Title: Gefahrstoffe in der Gummiindustie Author: FAE Last modified by: Dr. C. Roosen-Runge Created Date: 8/21/1998 3:40:24 AM Document presentation format – PowerPoint PPT presentation

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Title: Betriebliche Erfahrungen bei der Umsetzung der Gefahrstoffverordnung


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Betriebliche Erfahrungen bei der Umsetzung der
Gefahrstoffverordnung
  • Christian Thomas
  • Meteor Gummiwerke K. H. Bädje GmbH Co.

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Gliederung
  • Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung
  • Einstufung von Gefahrstoffen
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Umgang mit Gefahrstoffen
  • Ermittlung von Gefahrstoffen
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe

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Chemikaliengesetz
Zweck des Gesetzes ist es, den Menschen und die
Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher
Stoffe und Zubereitungen zu schützen,
insbesondere sie erkennbar zu machen, sie
abzuwenden und ihrem Entstehen vorzubeugen.
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Chemikaliengesetz
Es beschreibt
  • Anmeldeverfahren für neue Stoffe
  • Einstufungs-, Verpackungs-, Kennzeichnungsvors
    chriften
  • Mitteilungspflichten
  • Verbote und Beschränkungen
  • Schutz der Beschäftigten

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Gefahrstoffverordnung
Sie regelt
  • Einstufung von gefährlichen Stoffen und
    Zubereitungen
  • Kennzeichnung und Verpackung beim
    Inverkehrbringen
  • Sicherheitsdatenblatt
  • Verbote und Beschränkungen
  • Vorschriften für den Umgang mit Gefahrstoffen
  • Zusätzliche Vorschriften für den Umgang mit
    krebserzeugenden
  • und erbgutverändernden Gefahrstoffen

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Einstufung von Gefahrstoffen
erfolgt nach
  • physikalisch-chemischen Eigenschaften
  • toxischen Eigenschaften
  • spezifischen gesundheitsschädigenden Wirkungen
  • Auswirkungen für die Umwelt

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Beispiele
  • explosionsgefährlich E Peroxide
  • brandfördernd O Wärmeträgersalz
  • hochentzündlich F Wasserstoff
  • leichtentzündlich F Toluol, Ethylacetat
  • entzündlich R 10 Xylol
  • sehr giftig, giftig T, T Fluor, nitrit.
    Wärmeträgersalze
  • gesundheitsschädlich Xn Xylol, Toluol
  • sensibilisierend R42/43 Isocyanate,
    Dithiocarbamate, Thiurame
  • krebserzeugend Car. Cat. Polyzyklische Aromaten,
  • N-Nitrosamine, Antimontrioxid
  • fortpflanzungsgefährdend Repr. Cat. Blei
  • erbgutverändernd Mut. Cat. Ethylenthioharnstoff,
    Benzol
  • ätzend C Natriumhydroxid
  • reizend Xi Methylethylketon
  • umweltgefährlich N, R52,53,59 Amine

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Gefährdungsbeurteilung
5 ArbSchG Beurteilung der
Arbeitsbedingungen
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5 ArbSchG Beurteilung der Arbeitsbedingungen
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Wann ist die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen?
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5 ArbSchG Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Verschiedene Berufsgenossenschaften haben eine
gemeinsames Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung
entwickelt. Es sieht folgende Vorgehensweise vor
1. Schritt Arbeitsbereiche festlegen. Welche
Tätigkeiten werden
ausgeführt?2. Schritt Gefährdungen ermitteln.
Was kann zu Gefährdungen führen?3. Schritt
Schutzziele festlegen. Was will ich eigentlich
erreichen?4. Schritt Maßnahmen festlegen. Was
ist zu tun? Wer macht was? Bis
wann? Externe Beratung festlegen. Wo ist sie
erforderlich?5. Schritt Maßnahmen auf
Wirksamkeit überprüfen.
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Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
1. Festlegung der Betrachtungsbereiche
  • Wichtige Voraussetzung für Gefährdungsbeurteilung
  • Untergliederung des Betriebs in
  • Arbeitsbereiche und / oder
  • Tätigkeiten

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Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
2. Gefährdungsermittlung - Ist-Zustand
  • Erfassen der möglichen Gefährdungen und
    Belastungen
  • Arbeitsbereichs-, tätigkeits- oder
    personenbezogene Ermittlung
  • Zur systematischen Erfassung können herangezogen
    werden
  • die Prüflisten der Gefährdungs- und
    Belastungsfaktoren
  • Gefährdungs- und Belastungskataloge für einzelne
    Betriebsarten

Wichtig Die Erfassung muss vor Ort erfolgen
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Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
4. Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
Feststellen, ob die vorhandenen Maßnahmen
ausreichen anhand der beispielhaften Maßnahmen
der Prüfliste oder des Gefährdungs- /
Belastungskatalogs
Die Beurteilung erfolgt anhand der relevanten
Vorschriften.
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Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
5. Festlegen und Durchführung von Maßnahmen
Gefahr beseitigen durch technische,
organisatorische oder personenbezogene Maßnahmen
(ggf. externe Beratung)
Beispiel Verkleidung von Gefahrstellen
  • Technische Maßnahmen
  • Organisatorische Maßnahmen
  • Personenbezogene Maßnahmen

Beispiel Zahl der Mitarbeiter, die gefährliche
Arbeiten ausführen, möglichst klein halten
Beispiel persönliche Schutzausrüstung
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Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
Durchführung der Maßnahmen
Wer macht Was bis Wann?
Damit werden die Prioritäten festgelegt, die
sich aus der Gefährdungsbeurteilung
ergeben. Wichtig Terminkontrolle
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Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
6. Erfolgskontrolle (Kontrolle der
Wirksamkeit)
Durchführungs- und Funktionskontrolle
Die Kontrolle der Wirksamkeit kann z.B. bei der
regelmäßigen Betriebsbegehungen kontrolliert
werden. Wichtig Dokumentation der
Ergebnisse
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(No Transcript)
19
(No Transcript)
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Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb
  • Betriebsanweisungen nach GefStoffV erarbeiten
    und entsprechend handeln
  • Menge gefährlicher Arbeitsstoffe am Arbeitsplatz
    begrenzen (z. B. auf Tagesbedarf)
  • Verschüttete Stoffe unverzüglich beseitigen
  • Abfälle und Rückstände regelmäßig und
    gefahrlos entsorgen

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Umgang mit Gefahrstoffen
Ermittlungspflicht Der Arbeitgeber muss
ermitteln, ob es sich bei den verwendeten Stoffen
um Gefahrstoffe handelt, und prüfen, ob Stoffe
mit geringerem gesundheitlichen Risiko
erhältlich sind. Ein Verzeichnis aller
Gefahrstoffe muss geführt werden.
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Umgang mit Gefahrstoffen
Bestandsaufnahme
Informationsbeschaffung
Gefahrenbewertung
nein
Gefahrstoff ?
Ende
ja
Ersatzstoff suchen
ja
ES verfügbar ?
Ende
Gefährdungsermittlung
Festlegung Schutzmaßnahmen
nein
GS freigesetzt
Ende
ja
Überwachung Arbeitsbereich
ja
Grenzwert eingehalten ?
Ende
Gesundheitsrisiko vertretbar
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Überwachungspflicht
  • Ist das Auftreten eines Gefahrstoffs in der Luft
    am Arbeitsplatz nicht sicher auszuschließen, ist
    zu ermitteln, ob die MAK-, TRK- und BAT- Werte
    eingehalten werden.
  • Wer Messungen durchführt, muss über die
    notwendige Sachkunde und Einrichtungen
    verfügen.
  • Messergebnisse sind min. 30 Jahre aufzubewahren.

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(No Transcript)
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Rangfolge der Schutzmaßnahmen
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Betriebsanweisung Pflichten des Arbeitgebers
  • Arbeitsbereich- und stoffbezogene
    Betriebsanweisungen sind zu erstellen
  • Arbeitnehmer, die mit Gefahrstoffen umgehen,
    müssen anhand der Betriebsanweisungen über
    vorhandene Gefahren sowie Schutzmaßnahmen
    unterwiesen werden
  • Unterweisungen sind mindestens einmal jährlich
    arbeitsplatzbezogen durchzuführen
  • Inhalt und Zeitpunkt der Unterweisung sind
    schriftlich festzuhalten und durch den
    Unterwiesenen mit Unterschrift zu bestätigen
  • Nachweise über durchgeführte Unterweisungen sind
    mindestens zwei Jahre aufzubewahren

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Vorsorgeuntersuchungen
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bei
Überschreiten der Auslöseschwelle für
krebserzeugende Gefahrstoffe werden in der
GefStoffV und in der UVV Arbeitsmedizinische
Vorsorge (VBG 100/GUV 0.6) in Form von
Erstuntersuchungen vor Aufnahme und als
Nachuntersuchungen während einer solchen
Tätigkeit gefordert.
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Auslöseschwelle
Die Auslöseschwelle ist die Konzentration eines
Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz oder im
Körper, bei deren Überschreitung zusätzliche
Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit erforderlich
sind. Die Auslöseschwelle ist überschritten,
wenn die Einhaltung des Luftgrenzwertes nicht
nachgewiesen ist.
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Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS
TRGS 150 Hautresorbierbare Gefahrstoffe TRGS 222
Gefahrstoffverzeichnis TRGS 400 Ermittlung und
Beurteilung der Gefährdungen durch Gefahrstoffe
am Arbeitsplatz Anforderungen TRGS 402
Ermittlung und Beurteilung der Konzentration
gefährlicher Stoffe in der Luft in
Arbeitsbereichen TRGS 403 Bewertung von
Stoffgemischen in der Luft am Arbeitsplatz TRGS
404 Bewertung von Kohlenwasserstoffdämpfen in der
Luft am Arbeitsplatz TRGS 552
N-Nitrosamine TRGS 555 Betriebsanweisung und
Unterweisung nach 20 GefStoffV TRGS 900
Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz TRGS 903
Biologische Arbeitsplatztoleranzwerte TRGS 905
Verzeichnis krebserzeugender, erbgutverändernder
oder fortpflanzungsgefährdender Stoffe
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Grenzwerte
Grenzwerte im Sinne der TRGS 402 sind
Luftgrenzwerte (MAK und TRK). Sie werden in der
TRGS 900 veröffentlicht. Die beim Umgang mit
hautresorptiven Stoffen oder Stoffen mit
kumulativer Wirkung ggf. zusätzlich
heranzuziehende Biologische Arbeitsplatztoleranzwe
rte (BAT-Werte) werden in der TRGS 903
veröffentlicht.
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Grenzwerte
Der MAK-Wert (maximale Arbeitsplatzkonzentration)
ist die höchstzulässige Konzentration eines
Arbeitsstoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in
der Luft am Arbeitsplatz, die nach dem
gegenwärtigen Stand der Kenntnis auch bei
wiederholter und langfristiger, in der Regel
täglich achtstündiger Exposition, im allgemeinen
die Gesundheit der Beschäftigten nicht
beeinträchtigt und diese nicht unangemessen
belästigt. TRK-Werte (Technische
Richtkonzentration) werden für krebserzeugende
Stoffe und für krebsverdächtige Stoffe
aufgestellt, für die kein MAK-Wert besteht.
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Grenzwerte
Biologischer Arbeitsplatztoleranzwert (BAT-Wert)
ist die Konzentration eines Stoffes oder seines
Umwandlungsprodukts im Körper oder die dadurch
ausgelöste Abweichung eines biologischen
Indikators von seiner Norm, bei der im
allgemeinen die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht
beeinträchtigt wird. BAT-Werte werden in der
Regel für Blut und/oder Harn aufgestellt.
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Kontrollmessplan
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(No Transcript)
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Gefahrstoffkataster
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Gefahrstoffkataster/SDBL
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Gefahrstoffkataster/Betriebsanweisung
38
Gefahrstoffkataster
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Gefahrstoffkataster
40
Gefahrstoffkataster/Durchsatz
41
Gefahrstoffkataster
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Gefahrstoffkataster/Arbeitsplätze
43
Gefahrstoffkataster/Messwerte
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit !!
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