Title: HERZLICH WILLKOMMEN !
1HERZLICH WILLKOMMEN !
- Wortmann Partner
- W I R T S C H A F T S P R Ü F E R ? S T E U E R
B E R A T E R
2Inhalt
- 1. Begrüßung
- 2. Unternehmensteuerreform 2008
- 3. Ertragsteuern
- Erbschaft-/Schenkungsteuer
- Umsatzsteuer
- Jahresabschlüsse/Publizitätspflicht
- Sozialversicherung
32. Unternehmensteuerreform 2008
Stand der Dinge
Gesetzentwurf im fortgeschrittenen Stadium
Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bis Sommer
2007 geplant
Gültig ab
2008
Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer ?
Steuerberater
42. Unternehmensteuerreform 2008
Ziele
Verbesserung der internationalen steuerlichen
Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland
Steuervereinfachung durch Schaffung einer
einheitlichen Bemessungsgrundlage bei den
Unternehmensteuern
Schaffung einer weitestgehenden
Rechtsformneutralität
Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer ?
Steuerberater
52. Unternehmensteuerreform 2008
Eckpunkte
Körperschaftsteuer wird zur föderalen
Unternehmensteuer
Gewerbesteuer wird zur kommunalen Unternehmensteue
r
Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlagen für
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer
Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer ?
Steuerberater
62. Unternehmensteuerreform 2008
Steuerliche Gesamtbelastung aus Körperschaft-
und Gewerbesteuer
Bisher ca. 39
Künftig knapp unter 30
Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer ?
Steuerberater
72. Unternehmensteuerreform 2008
Körperschaftsteuer
Reduzierung des Steuersatzes von 25 auf
15
Zinsaufwand nur noch eingeschränkt abzugsfähig
maximal 30 vom Gewinn
aber Freigrenze von EUR 1 Mio.
und ggf. Vortrag des übersteigenden Betrages
Keine degressive Abschreibung mehr
Sofortabschreibung von GWG nur noch für
Kleinunternehmen
Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer ?
Steuerberater
82. Unternehmensteuerreform 2008
Gewinn vor KSt und GewSt ./. Gewerbesteuer
Gewinn nach GewSt KSt 25 (neu 15
) Solidaritätszuschlag 5,5 Gesamtbelastung
Bisher 100,00 16,67 83,33 20,83 1,15 38,65
Neue Regelung 100,00 14,00 86,00 15,00 0,83 29,
83
Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer ?
Steuerberater
92. Unternehmensteuerreform 2008
Gewerbesteuer
Höhere Bemessungsgrundlage Zinsen, Mieten,
Pachten usw. nur noch teilweise
abzugsfähig Nicht mehr abzugsfähig als
Betriebsausgabe Absenkung der Steuermesszahl von
5 auf 3,5
Verbesserte Anrechnung der Gewerbesteuer auf die
Einkommensteuer Faktor bisher 1,8
künftig 3,8 Folgen Weitestgehende
Neutralität Umschichtung von Bund auf Kommunen
Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer ?
Steuerberater
102. Unternehmensteuerreform 2008
Schaffung einer Rechtsform- neutralität
GmbH Personengesellschaften
- Entlastung von Personengesellschaften
- durch
- Einführung einer Investitionsrücklage
- oder
- - Generelle Begünstigung des vom Unter-
- nehmen einbehaltenen Gewinns
- (ESt 28,5 ) nach Anrechnung der GewSt
Bei späterer Entnahme Nachversteuerung durch
Abgeltungssteuer für Dividenden
Dr. Heiner Wortmann Wirtschaftsprüfer ?
Steuerberater
113. Ertragsteuern
Abschreibung Anlagevermögen
Anhebung degressive AfA von 20 auf 30
1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2007
Danach Streichung im Rahmen der
Unternehmenssteuerreform
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer ? Steuerberater
123. Ertragsteuern
Abschreibung Mietwohngebäude
Abschaffung der degressiven AfA für
Mietwohngebäude
Für alle ab 1. Januar 2006 hergestellten oder
angeschafften Mietwohngebäude
Entscheidend ist Datum des Bauantrags bzw. des
Kaufvertrags
Ohnehin gilt nur wirtschaftliche sinnvolle
Investitionen!
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer ? Steuerberater
133. Ertragsteuern
Beleghandel
Einstufung des sog. Beleghandels als
Ordnungswidrigkeit
Damit Einführung einer Geldstrafe
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer ? Steuerberater
143. Ertragsteuern
Eigenheimzulage
Abschaffung zum 1. Januar 2006
Für alle ab 1. Januar 2006 hergestellten oder
angeschafften Eigenheime
In Ausnahmefällen kann u.U. auch ab 2006 noch
ein Eigenheimzulage- Antrag gestellt werden
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer ? Steuerberater
153. Ertragsteuern
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Abzugsfähig sind 20 , maximal EUR 600 jährlich
bei privaten Handwerkerleistungen
Zusätzlich 20 , maximal EUR 600 jährlich bei
sonstigen häuslichen Dienstleistungen
- Begünstigte Handwerkerleistungen
- Renovierungs-
- Erhaltungs- und
- Modernisierungsaufwendungen
Nur Dienstleistungen sind begünstigt, nicht
jedoch Materialkosten
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer ? Steuerberater
163. Ertragsteuern
Kinderbetreuungs- kosten
Alleinerziehende und erwerbstätige Ehepaare 2/3
der Betreuungskosten, maximal EUR 4.000 pro Jahr
und Kind (wie Betriebsausgaben/Werbungskosten)
Alleinverdiener-Paare nur für Kinder vom 3. bis
6. Lebensjahr
Voraussetzung "Rechnung" und Zahlungsnachweis
(keine Barzahlungen!)
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer ? Steuerberater
173. Ertragsteuern
Kindergeld/ Kinderfreibetrag
Nur noch bis zum 25. Lebensjahr des Kindes
(bislang 27. Lebensjahr)
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer ? Steuerberater
183. Ertragsteuern
Firmenwagen- besteuerung
Gemischt genutzte Firmenfahrzeuge von
Unternehmern
1 -Regel oder Fahrtenbuch
Bei 1 -Regel seit 1. Januar 2006 zusätzlich
Nachweis der mindestens 50 -igen betrieblichen
Nutzung
Vereinfachte Nachweise möglich (zeitlich
begrenzte Aufzeichnungen, Terminkalender,
Stundenaufzeich- nungen etc.)
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer ? Steuerberater
193. Ertragsteuern
Pendlerpauschale
Ab 2007 keine Abzugsfähigkeit mehr für Fahrten
Wohnung-Arbeitsstätte
Aber Abzug "wie Werbungskosten" ab dem 21.
Entfernungskilometer (0,30 EUR je km)
Achtung LSt-Pauschale von 15 nur noch in Höhe
der Pauschale ab dem 21. km ? Arbeitgeberzuschüsse
für Entfernungen bis 20 km künftig voll LSt- und
SV-pflichtig
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer ? Steuerberater
203. Ertragsteuern
Reichensteuer
Anhebung des Einkommensteuersatzes für
Spitzenverdiener von 42 auf 45
Zu versteuerndes Einkommen gt TEUR 250/TEUR 500
Für Gewinneinkünfte greift ein Entlastungsbetrag
(befristet bis 1. Januar 2008)
Große verfassungsrechtliche Bedenken!
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer ? Steuerberater
213. Ertragsteuern
Sparerfreibetrag
Ab 1. Januar 2007 Absenkung auf EUR 750/EUR
1.500 (zuvor EUR 1.370/EUR 2.740)
Sofern Freistellungsauftrag nicht reduziert wird,
nur noch anteilige Berücksichtigungen
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer ? Steuerberater
223. Ertragsteuern
Abgeltungssteuer für Kapitalerträge (Plan)
Ab 1. Januar 2009 25 auf private
Kapitalerträge
Ausschüttungen, Zinsen (Abschaffung des
Halbeinkünfte- verfahrens)
- Private Veräußerungsgeschäfte
- (Abschaffung der Spekulationsfrist
- von 1 Jahr!)
- nur für nach 2008 erworbene
- Kapitalanlagen
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer ? Steuerberater
234. Erbschaft-/Schenkungsteuer
Beschluss des BVerfG vom 7. November 2006,
veröffentlicht am 31. Januar 2007
Erbschaftsteuerreform der Bundesregierung
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer ? Steuerberater
244. Erbschaft-/Schenkungsteuer
Beschluss des BVerfG
Erbschaftsteuerrecht derzeit verfassungswidrig
- Gleichheitsgrundsatz verletzt bei
- Betriebsvermögen
- Grundvermögen
- Anteile an KapG (gt 25 )
- land- und forstwirtschaftliches
- Vermögen
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer ? Steuerberater
254. Erbschaft-/Schenkungsteuer
Beschluss des BVerfG
Gesetzgeber wurde verpflichtet bis 31. Dezember
2008 Neuregelung zu treffen
Bis dahin bleibt altes Recht anwendbar
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer ? Steuerberater
264. Erbschaft-/Schenkungsteuer
Mögliche Neuregelungen
Sicher Bewertung der Vermögens- gegenstände zu
Verkehrswerten
Offen Anhebung von Freibeträgen, um
Mehrbelastungen aufzufangen
"Omas Häuschen" wird wohl weiter aus der
Besteuerung herausfallen
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer ? Steuerberater
274. Erbschaft-/Schenkungsteuer
Erbschaftsteuer- reform
Neuregelung bereits in Arbeit
Weitere Neuregelung aufgrund des BVerfG-Urteils
bis zum 31. Dezember 2008
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer ? Steuerberater
284. Erbschaft-/Schenkungsteuer
Gesetzentwurf Unternehmens- Nachfolge (I)
- Wegfall bisheriger Vergünstigungen
- für Betriebsvermögen
- Freibetrag TEUR 225
- Bewertungsabschlag 35 ,
- günstige Steuerklasse
Einführung eines "Abschmelzmodells" grundsätzlich
ab 1. Januar 2007 aber Wahlrecht für
Übertragungen bis Verkündigung des Gesetzes soll
gewährt werden
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer ? Steuerberater
294. Erbschaft-/Schenkungsteuer
"Abschmelzmodell"
Stundung der ErbSt/SchSt auf sog. produktives
Vermögen über 10 Jahre
Erlass von 10 der ErbSt/SchSt für jedes Jahr
der Betriebsfortführung
Einführung einer Freigrenze von TEUR 100
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer ? Steuerberater
304. Erbschaft-/Schenkungsteuer
Unproduktives Vermögen (Auswahl)
Vermietete Grundstücke, Schiffe, Lizenzen etc.
Anteile an KapG lt 25
Anteile an Gesellschaften, soweit diese
unproduktives Vermögen besitzen
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer ? Steuerberater
314. Erbschaft-/Schenkungsteuer
Betriebs- fortführung
Keine Betriebsaufgabe/-veräußerung, Insolvenz
Fortführungsklausel Erhalt des Gesamtbildes der
wirtschaftlichen Verhältnisse
Offenbar vom "Tisch" Arbeitsplatzklausel
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer ? Steuerberater
324. Erbschaft-/Schenkungsteuer
Empfehlungen
Generell gilt Es wird wohl kaum günstiger
werden!
Aber Keine übereilten Entscheidungen treffen!
Anstehende Schenkungen sollten bis 2008 vollzogen
werden.
Für Betriebsvermögen ist im Einzelfall abzuwägen.
Volker Ervens Wirtschaftsprüfer ? Steuerberater
335. Umsatzsteuer
Anhebung von 16 auf 19
Für alle Lieferungen und Leistungen, die ab 1.
Januar 2007 erbracht werden
Ermäßigter Steuersatz von 7 bleibt unverändert
Umsatzsteuer "Mehrwertsteuer"
Jürgen Algermissen Steuerberater
345. Umsatzsteuer
Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung
Allein maßgeblich für die Anwendung des
Steuersatzes (16 bzw. 19 )
Nicht ausschlaggebend Datum der
Rechnungsausstellung
Nicht ausschlaggebend Datum der Bezahlung
Jürgen Algermissen Steuerberater
355. Umsatzsteuer
Zeitpunkt der Erbringung der Gesamtleistung
Z.B. Bauleistung November 2006 bis Februar 2007
Anzahlung mit 16 USt im Dezember 2006
Abnahme des Werks im Februar 2007
Schlussrechnung mit 19 USt im Februar 2007 und
Nachberechnung von 3 USt auf die vorherige
Anzahlung
Jürgen Algermissen Steuerberater
365. Umsatzsteuer
Aufteilung einer Gesamtleistung (z.B.
Schlüssel- fertigbau)
Selbständige Teilleistung (z.B. Rohbau, Heizung,
Elektro) in 2006 16
Selbständige Teilleistung (z.B. übrige Gewerke)
in 2007 19
Im Voraus gesonderte Entgeltvereinbarung für
wirtschaftlich teilbare Leistung
Jürgen Algermissen Steuerberater
375. Umsatzsteuer
Verträge über Dauerleistungen (z.B. Miete,
Pacht, Leasing, Wartung)
Können als Rechnung im USt-lichen Sinne gelten
Dafür müssen die für Rechnungen geltenden
Merkmale im Vertrag angegeben sein
Solche Verträge sind an den ab 1. Januar 2007
geltenden Steuersatz von 19 anzupassen
Achtung Altverträge Übergangsregelungen
Steuerzinsnachteile
Jürgen Algermissen Steuerberater
385. Umsatzsteuer
Pflichtangaben in Rechnungen (I)
Vollständiger Name und Anschrift des leistenden
Unternehmers
Vollständiger Name und Anschrift des
Leistungsempfängers
Steuernummer (oder USt-ID-Nr.) des leistenden
Unternehmers
Rechnungsnummer
Jürgen Algermissen Steuerberater
395. Umsatzsteuer
Pflichtangaben in Rechnungen (II)
Menge und Art der gelieferten Gegenstände bzw.
Umfang und Art der sonstigen Leistung
Nettoentgelt
Anzuwendender Steuersatz
USt-Betrag
Bruttentgelt
Jürgen Algermissen Steuerberater
405. Umsatzsteuer
Pflichtangaben in Rechnungen (III)
Datum der Rechnungsausstellung
Seit 1. Januar 2007 immer auch der
Leistungszeitpunkt (selbst wenn
Rechnungsausstellungsdatum Leistungszeitpunkt
!)
Risiko Versagung des Vorsteuerabzugs
Jürgen Algermissen Steuerberater
415. Umsatzsteuer
Kleinbetrags- rechnungen
Anhebung des Gesamtbetrages ab 1. Januar 2007
auf max. EUR 150,00
- Pflichtangaben
- Vollständiger Name und Anschrift
- des leistenden Unternehmers
- Ausstellungsdatum
- Menge und Art der gelieferten
- Gegenstände bzw. Umfang und Art
- der sonstigen Leistung
- Bruttorechnungsbetrag (Entgelt und
- Steuerbetrag in einer Summe)
- Anzuwendender Steuersatz
- (bzw. Hinweis auf Steuerbefreiung)
Jürgen Algermissen Steuerberater
425. Umsatzsteuer
BMF, Schreiben vom 16. Oktober 2006
Steuersatz für Umsätze mit getrockneten
Schweineohren
Schweineohren
getrocknet
nicht getrocknet
genießbar
nicht genießbar
Verwendung als Tierfutter
Für den menschlichen Verzehr
Bleibt einem gesonderten BMF-Schreiben vorbehalte
n
7
19
Jürgen Algermissen Steuerberater
436. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
EHUG seit 1. Januar 2007
Gesetz über elektronische Handels- register und
Genossenschaftsregister sowie das
Unternehmensregister
www.unternehmensregister.de
Jürgen Algermissen Steuerberater
446. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
Elektronisches Unternehmens- register (I)
Eintragungen in den Handels-, Genossen- schafts-
und Partnerschaftsregistern und dort
eingereichte Dokumente
Rechnungslegungsunterlagen (i.W.
Jahres- abschlüsse)
Gesellschafts- und kapitalmarktrechtliche
Bekanntmachungen
Meldungen von börsennotierten Unternehmen
Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte (nicht
Verbraucherinsolvenzen)
Jürgen Algermissen Steuerberater
456. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
Elektronisches Unternehmens- register (II)
- Für börsennotierte AG sämtliche veröffent-
- lichungspflichtige Informationen wie z.B.
- Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder
- Satzung
- Einberufung und Niederschriften
- der Hauptversammlung
- Jahres- und Halbjahresfinanzberichte,
- Zwischenmitteilungen
- Ad-hoc-Meldungen
- etc.
Jürgen Algermissen Steuerberater
466. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
Elektronisches Unternehmens- register (III)
- Für GmbH und GmbH Co. KG z.B.
- Jahresabschluss
- Gesellschaftsvertrag
- Gesellschafterliste
"Portal" in die HR, GenR und PR
Kosten EUR 5/EUR 10 je nach Unternehmensgröße
Jürgen Algermissen Steuerberater
476. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
Umfang der Offenlegungs- pflichten
Für Kapitalgesellschaften, d.h. AG, GmbH, KGaA
Für OHG und KG, sofern keine natürliche Person
persönlich haftender Gesellschafter
- Abhängig von der Größe
- des Unternehmens (267 HGB)
- Bilanzsumme
- Umsatzerlöse
- Durchschnittliche Mitarbeiterzahl
Jürgen Algermissen Steuerberater
486. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
Größenmerkmale ( 267 HGB)
Mindestens zwei der Größenmerkmale müssen an zwei
aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen
überschritten sein
Jürgen Algermissen Steuerberater
496. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
Offenlegung des Jahresabschlusses (kleine
Unternehmen)
Bilanz (verkürzt)
Anhang (verkürzt)
Jürgen Algermissen Steuerberater
506. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
Offenlegung des Jahresabschlusses (mittelgroße
Unternehmen)
Bilanz (verkürzt mit Zusatzangaben)
Gewinn- und Verlustrechnung (verkürzt)
Anhang (verkürzt)
Lagebericht
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Ergebnisverwendungsvorschlag und -beschluss
Bericht des Aufsichtsrats (ggf.)
Jürgen Algermissen Steuerberater
516. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
Offenlegung des Jahresabschlusses (große
Unternehmen)
Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang (ggf. teilweise verkürzt)
Lagebericht
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Ergebnisverwendungsvorschlag und -beschluss
Bericht des Aufsichtsrats
Jürgen Algermissen Steuerberater
526. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses
(I)
bestand schon immer (GmbH Co. KG seit 2000)
bisher in Papierform zum Registergericht
künftig ausschließlich elektronisch
Übergangsfrist bis 31. Dezember 2009 für
Papierform
Kosten EUR 50,00 (klein), EUR 70,00
(mittelgroß)
Jürgen Algermissen Steuerberater
536. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses
(II)
Bei Nicht-Offenlegung Aufforderung jederzeit
möglich (auch für Altjahre)
bei Unterlassung Ordnungsgeld bis EUR
25.000,00, mindestens EUR 2.500,00
Automatische Aufforderung zur Offenlegung
("Rundumschlag") noch nicht in Sicht
Jürgen Algermissen Steuerberater
546. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
Einsichtnahme in das Unternehmens- register
Jedermann jederzeit zu Informationszwecken
Bekanntmachungen der Handelsregister sind
kostenlos
Abruf aus den Handelsregistern EUR 4,50 pro
"Registerblatt"
Jürgen Algermissen Steuerberater
556. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
Fazit
Strategien zur Vermeidung der Offenlegung (z.B.
Größenmerkmale, Gesellschafter- struktur)
Rasant steigende Transparenz von
Unternehmensdaten zu erwarten
Transparenz als Zeichen professioneller
Marktteilnahme
Europaweite Vernetzung zu erwarten
Jürgen Algermissen Steuerberater
566. Jahresabschluss/Publizitätspflicht
"EHUG die letzte"
Für Emails, Faxe, Postkarten oder andere
Schreiben, die Geschäftsbriefe ersetzen, gelten
seit 1. Januar 2007 die gleichen formalen
Mindestanforderungen wie für gewöhnliche
Geschäftsbriefe
D.h. jede Email mit Geschäftsbrief- charakter
müssen die selben Geschäfts- angaben enthalten
wie gedrucktes Geschäftsbriefpapier
Jürgen Algermissen Steuerberater
577. Sozialversicherung
Aushilfen (Minijobs) im gewerblichen Bereich
Anhebung des pauschalen Beitragssatzes auf 30
(seit 1. Juli 2006)
zzgl. 0,1 Umlage nach dem Aufwendungsausgleichu
ngsgesetz
(Haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis
pauschal 12 zzgl. 0,1 Umlage zzgl. 1,6
Unfallversicherung)
Jürgen Algermissen Steuerberater
587. Sozialversicherung
Betriebliche Altersversorgung bei Aushilfen (I)
Entgeltumwandlung zugunsten arbeitgeberfinanziert
er Altersversorgung
Verwendete Entgeltbestandteile sind bis
monatlich EUR 210,00 SV-frei(in 2007 4 der
RV-BBMG von TEUR 63)
Nur im ersten Dienstverhältnis möglich
(LoSt-Klassen I bis V)
Jürgen Algermissen Steuerberater
597. Sozialversicherung
Betriebliche Altersversorgung bei
Aushilfen (II)
Z.B. Gehalt EUR 600,00 (Gleitzone) abzgl.
Entgeltumwandlung EUR 210,00
macht Aushilfslohn EUR 390,00. Folgen - Keine
RV-Beiträge mehr - KV-pflichtig (ggf.
Familienversicherung) - Keine Ansprüche aus ALV
Jürgen Algermissen Steuerberater
607. Sozialversicherung
Betriebliche Altersversorgung bei
Aushilfen (III)
Achtung Entgeltumwandlungen werden ab 1. Januar
2009 SV-beitragspflichtig!
Verträge zur bAV sind weiter zu bedienen
(Mindestvertragslaufzeiten)
Jürgen Algermissen Steuerberater
61- Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit!
Wortmann Partner W I R T S C H A F T S P R Ü F
E R ? S T E U E R B E R A T E R