Title: Lehrer werden- Lehrer sein
1Lehrer werden- Lehrer sein
- Rechte und Pflichten eines Lehrers
2Der Lehrer im öffentlichen Dienst
- Lehrerinnen und Lehrer sind in vielen
Bundesländern Beamte, zumindest aber Angestellte
im öffentlichen Dienst. - Sie stehen also in einem öffentlich-rechtlichen
Dienst- und Treueverhältnis, das Rechte, aber
auch Pflichten mit sich bringt.
3Rechte eines Lehrers (1)
- Recht auf angemessene Entlohnung
- Recht auf Ausführung einer Nebentätigkeit, sofern
die beruflichen Leistungen nicht darunter leiden
? daher sind Nebentätigkeiten meistens
genehmigungspflichtig - Gewissensfreiheit erlaubt Lehrern die Ablehnung,
Religionsunterricht zu geben
4Rechte eines Lehrers (2)
- Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung
- Aber Wie verhält sich dieses Recht, wenn der
Lehrer durch sein Äußeres zu erkennen gibt,
dass er einer politischen oder religiösen
Richtung angehört?
5Rechte eines Lehrers (3)
- Recht auf Gleichbehandlung
- Meinungsfreiheit (im Dienst eingeschränkt)
- Vereinigungsfreiheit
- Versammlungsfreiheit (im Dienst eingeschränkt)
- Recht auf Einsicht in die Personalakte
6Rechte eines Praktikanten (1)
- Es sind außer den Regelungen für das jeweilige
Praktikum keine Beamtenrechte zu beachten. - Sie besitzen keine Lehrerrechte, aber auch keine
Lehrerpflichten. - Verantwortlicher für den Unterricht ist der
fachbegleitende Lehrer. - Hauptansprechpartner für alle Belange ist der
Ausbildungs- verantwortliche.
7Rechte eines Praktikanten (2)
- Sie müssen die allgemein geltenden Gesetze kennen
und sich daran halten (Alkohol, Drogen in der
Schule oder Tätlichkeiten gegenüber Schülern ) - Ebenso sollten Sie die Hausordnung ihrer
Ausbildungsschule kennen. - Weitere Rechte und Pflichten entnehmen Sie der
Praxissemesterordnung.
8Rechte eines Praktikanten (3)
- Studierende sind in erster Instanz selbst bzw.
über ihre Eltern privat haftpflichtversichert. - Bei möglicher Ablehnung durch die eigene
Versicherung bzw. fehlende eigene Versicherung
(dazu ist eine eidesstattliche Erklärung
notwendig) kann die Rechnung an das Studentenwerk
weitergeleitet werden.
9Rechte eines Praktikanten (4)
- Die dafür zuständige Mitarbeiterin ist Frau
Böhnke. - Sitz des Studentenwerks
- Philosophenweg 20
- Raum 419
10Pflichten eines Lehrers (1)
- Dienst- und Treuepflicht Lehrer müssen sich in
ihrer Berufsausübung von den Interessen der
Gemeinschaft leiten lassen - Pflicht zur Ablehnung von Belohnungen und
Geschenken - ? in jedem Geschenk mit materiellem Wert kann
immer ein Bestechungsversuch gesehen werden,
nehmen Sie es daher erst nach erfolgter
Genehmigung (meist durch den Schulleiter) an.
11Pflichten eines Lehrers (2)
- Verschwiegenheitspflicht
- Stillschweigen gegenüber Dritten
- Weitergabe von Daten Dritter erfolgt nur mit
deren Einwilligung - Auskunftspflicht gegenüber Eltern
- Nur solche Auskünfte einholen, die zur Erfüllung
schulischer Aufgaben notwendig sind
12Pflichten eines Lehrers (3)
- Lehrer haben vormittags Recht und nachmittags
frei - Diese alte Binsenweisheit stimmt nicht, denn
Lehrer haben die Pflicht, sich fortzubilden.
Fortbildungen finden aber im seltensten Fall
während des Unterrichts statt!
13Pflichten eines Lehrers (4)
Aufsicht außerhalb der Schule
Pausenaufsicht
Grundsätzlich gilt, dass ein Lehrer, der seine
Aufsichtspflicht verletzt hat, für entstehende
Schäden haftbar gemacht werden kann!!!
14Aufsichtspflicht- Fallbeispiele
- Ein Schüler stört den Unterricht ständig und
lenkt den Rest der Klasse vom Lernen ab. Trotz
mehrmaliger Ermahnung lässt der Schüler die
Störungen nicht sein. Die Lehrerin schickt ihn
vor die Tür, wo er allerdings nicht bleibt. Er
klettert auf dem Treppengeländer umher und
verletzt sich dabei. - Kann die Lehrerin haftbar gemacht werden?
15Aufsichtspflicht Fallbeispiele (2)
- Ein Lehrer ist während der Pause zur Aufsicht
eingeteilt. Trotzdem bleibt er, sei es auf Grund
des schlechten Wetters oder der persönlichen
Unlust, lieber im Lehrerzimmer und trinkt Kaffee.
Er schaut währenddessen immer wieder aus dem
Fenster. Auf dem Schulhof veranstalten die
Schüler unterdessen eine Schneeballschlacht, bei
der ein Schüler schwer verletzt wird - Hat der Lehrer seiner Aufsichtspflicht genügt?
16Aufsichtspflicht- Fallbeispiele (3)
- Sie machen mit Ihren Schülern einen Tagesausflug
nach Dresden. Es ist, auch in Ansprache und mit
Einverständnis der Eltern, vereinbart, dass die
Schüler nach dem Museumsbesuch die Stadt auf
eigene Faust erkunden dürfen. Mindestens zu
dritt gehen sie nach erfolgter Belehrung ihrer
Wege. Während des Ausflugs stürzt eine Schülerin
und verletzt sich am Kopf! - Sind Sie als Lehrer in dem Falle haftbar?