Title: Das Umsatzsteuergesetz 1994
1Das Umsatzsteuergesetz 1994
Innergemeinschaft-licher Erwerb
Steuerbar/nicht steuerbar
Umsatzsteuer-voranmeldung
2Gliederung der Umsätze
3 1 UStG 1994
Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein
Unternehmenr im Inland gegen Entgelt im Rahmen
seines Unternehmens ausführt Eigenverbrauch im
Inland Import von Gegenständen
Wenn eines der genannten Merkmale nicht zutrifft
4 1 UStG - Begriffe
- Ort der Lieferung Übergang der Verfügungsmacht
- bei Beförderung oder Versendung,
dort wo die Beförderung beginnt - Sonstige Leistung z.B. Veranstaltung einer
Reise, Restau- rantumsätze (da das Element der
Dienstleistung überwiegt) - Eigenverbrauch Entnahme von Gegenständen aus
Betriebs- vermögen für privaten Bereich (auch
Leistungen) - Einfuhr Einfuhr eines Gegenstandes aus
einem Drittlandsgebiet ins Inland
5 2 UStG Steuerbefreiungen
Umsätze steuerfrei Vorsteuerabzug bleibt
! Export Beförderung von Gegenständen im
internationalen Frachtverkehr Grenzüberschreitende
Personen-beförderung mit Schiff und Flug-zeug
Umsätze steuerfrei Kein
Vorsteuerabzug möglich ! Kreditgeschäfte,
Wertpapier-geschäfte,VersicherungsgeschäfteUmsätze
von Privatschulen, Postumsätze,
Umsätze von Ärzten, .... Umsätze von
Kleinunternehmern (bis 30.000,--)
6- Steuerschuld entsteht mit Ende des Monats, in dem
die Lieferung od. Leistung erbracht wurde und die
Rechnung gelegt wurde - Wird die Rechnung erst später ausgestellt,
entsteht die Steuerschuld am Ende des Folgemonats
- Steuerschuld entsteht am Ende des Monats, in dem
die Zahlung eingegangen ist - Bei Anzahlungen und Vorauszahlungen entsteht
gemäß der Mindest-Ist-Besteuerung die
Steuerschuld immer am Ende des Monats, in dem die
Zahlung geleistet wurde!
Steuerfälligkeit 1 Monat und 15 Tage später !
7 Die Sollbesteuerung ist der Normalfall
- Unternehmer mit einem Gesamtumsatz von weniger
als 500.000,-- in einem der beiden letzten
Kalenderjahre können Ist-Besteuerung beantragen - Freiberufler (Ärzte, Freiberufler,
Wirtschafts-treuhänder usw.) unterliegen ohne
Umsatzbegrenzung der Ist-Besteuerung, können
allerdings Sollbesteuerung beantragen.
8Entstehung der Steuerforderung Vorsteuer
- Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
- Die Leistung muß für das Unternehmen erbracht
worden sein - Es muss eine umsatzsteuerkonforme Rechnung
vorliegen - Der Lieferant muss Unternehmer sein.
-
- KEIN Vorsteuerabzug für Leistungen, die zu
weniger als 10 den Zwecken des Unternehmens
dienen und für Anschaffung, Miete und Betrieb von
KFZs, die nicht zu mindest. 80 der
gewerblichen Personenbeförderung oder
gewerblichen Vermietung dienen.
- Die Steuerforderung entsteht am Ende des Monats,
in welchem die Rechnung gelegt wurde. Die
Vorsteuer kann von der Umsatzsteuer des
betreffenden Monats abgezogen werden. - Fälligkeit 1 Mo. Und 15 Tage nach entstehen der
Steuerforderung!
9Die Aufzeichnungspflicht
- Es reicht die Aufzeichnung der
- Entgelte
- der ARs und der ERs,
- AGs und EGs,
- der Einfuhren und
- des Eigenverbrauchs
- nach Steuersätzen getrennt
10Abrechnung und Entrichtung der USt
- Monatl. Umsatzsteuervorauszahlungen (UVA wird im
Betrieb abgelegt) - Jährliche Umsatzsteuererklärung bis 31. Mai
des Folgejahres - Ev.Überschuss kann mit anderen Steuer-forderungen
gegenverrechnet werden oder auf Konto überwiesen
werden. - Wenn Umsätze lt 100.000,--/J. dann
Vorauszahlungen ¼-jährlich
11Die Binnenmarktregelung
- Die 4 Grundfreiheiten
- Freier Verkehr von Waren
- Freier Verkehr von Personen
- Freier Verkehr von Dienstleistungen
- Freier Verkehr von Kapital
Binnenmarkt(27 Mitgliedstaaten)Belgien,
Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland,
Finnland, Frankreich, Griechenland,
Großbritannien, Irland, Italien, Lettland,
Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande,
Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden,
Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn,
Zypern
12EU-Mitgliedsländer EU-Mitgliedsländer Beitrittskandidaten ohne absehbares Beitrittsdatum
1. Belgien 15. Niederlande Island
2. Bulgarien 16. Österreich Kroatien
3. Dänemark 17. Polen Mazedonien
4. Deutschland 18. Portugal Montenegro
5. Estland 19. Rumänien Türkei
6. Finnland 20. Schweden
7. Frankreich 21. Slowakei
8. Griechenland 22. Slowenien
9. Irland 23. Spanien
10. Italien 24. Tschechien
11. Lettland 25. Ungarn
12. Litauen 26. Vereinigtes Königreich
13. Luxemburg 27. Zypern
14. Malta
13Die Gebietsstruktur
Gemeinschaftsgebiet
Österreich Inland
Übriges Gemeinschafts-gebiet die übrigen 26
EU-Länder
Drittlands-Gebiet Nicht-EU
Ausland
Innergemeinschaftlicher Geschäftsverkehr Innergem
einschaftliche Lieferung (seitens des
Lieferanten)
Innergemeinschaftlicher Erwerb (seitens des
Kunden, wenn er Unternehmer ist)
Import und Export
14(No Transcript)
15(No Transcript)
16Die UID-Nummer(Umsatzsteuer-Identifikations-Numme
r)
- Sie dient vor allem der Kontrolle, um die
vollständige Erfassung der Umsatzsteuer zu
gewährleisten (alle Mitgliedsländer sind über EDV
miteinander verbunden) - Aufbau der UID-Nummer
- AT U 12345678
- Länderkennzeichen Ust-Kennzeichen 8stellige Zahl
- (enthält verschlüs- selte Infos über
Unternehmen) - Jeder Unternehmer, der ig Umsätze tätigt,
muss eine UID-Nr. haben und sie auf jeder
Rechnung ausweisen!