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Das Umsatzsteuergesetz 1994

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Title: Das Umsatzsteuergesetz 1994 Author: Kilian Karin Last modified by: Karin Created Date: 11/25/2001 3:19:20 PM Document presentation format ... – PowerPoint PPT presentation

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Title: Das Umsatzsteuergesetz 1994


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Das Umsatzsteuergesetz 1994
  • Soll-/Istbesteuerung

Innergemeinschaft-licher Erwerb
Steuerbar/nicht steuerbar
Umsatzsteuer-voranmeldung
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Gliederung der Umsätze
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1 UStG 1994
Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein
Unternehmenr im Inland gegen Entgelt im Rahmen
seines Unternehmens ausführt Eigenverbrauch im
Inland Import von Gegenständen
Wenn eines der genannten Merkmale nicht zutrifft
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1 UStG - Begriffe
  • Ort der Lieferung Übergang der Verfügungsmacht
  • bei Beförderung oder Versendung,
    dort wo die Beförderung beginnt
  • Sonstige Leistung z.B. Veranstaltung einer
    Reise, Restau- rantumsätze (da das Element der
    Dienstleistung überwiegt)
  • Eigenverbrauch Entnahme von Gegenständen aus
    Betriebs- vermögen für privaten Bereich (auch
    Leistungen)
  • Einfuhr Einfuhr eines Gegenstandes aus
    einem Drittlandsgebiet ins Inland

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2 UStG Steuerbefreiungen
Umsätze steuerfrei Vorsteuerabzug bleibt
! Export Beförderung von Gegenständen im
internationalen Frachtverkehr Grenzüberschreitende
Personen-beförderung mit Schiff und Flug-zeug
Umsätze steuerfrei Kein
Vorsteuerabzug möglich ! Kreditgeschäfte,
Wertpapier-geschäfte,VersicherungsgeschäfteUmsätze
von Privatschulen, Postumsätze,
Umsätze von Ärzten, .... Umsätze von
Kleinunternehmern (bis 30.000,--)
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  • Steuerschuld entsteht mit Ende des Monats, in dem
    die Lieferung od. Leistung erbracht wurde und die
    Rechnung gelegt wurde
  • Wird die Rechnung erst später ausgestellt,
    entsteht die Steuerschuld am Ende des Folgemonats
  • Steuerschuld entsteht am Ende des Monats, in dem
    die Zahlung eingegangen ist
  • Bei Anzahlungen und Vorauszahlungen entsteht
    gemäß der Mindest-Ist-Besteuerung die
    Steuerschuld immer am Ende des Monats, in dem die
    Zahlung geleistet wurde!

Steuerfälligkeit 1 Monat und 15 Tage später !
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Die Sollbesteuerung ist der Normalfall
  • Unternehmer mit einem Gesamtumsatz von weniger
    als 500.000,-- in einem der beiden letzten
    Kalenderjahre können Ist-Besteuerung beantragen
  • Freiberufler (Ärzte, Freiberufler,
    Wirtschafts-treuhänder usw.) unterliegen ohne
    Umsatzbegrenzung der Ist-Besteuerung, können
    allerdings Sollbesteuerung beantragen.

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Entstehung der Steuerforderung Vorsteuer
  • Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
  • Die Leistung muß für das Unternehmen erbracht
    worden sein
  • Es muss eine umsatzsteuerkonforme Rechnung
    vorliegen
  • Der Lieferant muss Unternehmer sein.
  • KEIN Vorsteuerabzug für Leistungen, die zu
    weniger als 10 den Zwecken des Unternehmens
    dienen und für Anschaffung, Miete und Betrieb von
    KFZs, die nicht zu mindest. 80 der
    gewerblichen Personenbeförderung oder
    gewerblichen Vermietung dienen.
  • Die Steuerforderung entsteht am Ende des Monats,
    in welchem die Rechnung gelegt wurde. Die
    Vorsteuer kann von der Umsatzsteuer des
    betreffenden Monats abgezogen werden.
  • Fälligkeit 1 Mo. Und 15 Tage nach entstehen der
    Steuerforderung!

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Die Aufzeichnungspflicht
  • Es reicht die Aufzeichnung der
  • Entgelte
  • der ARs und der ERs,
  • AGs und EGs,
  • der Einfuhren und
  • des Eigenverbrauchs
  • nach Steuersätzen getrennt

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Abrechnung und Entrichtung der USt
  • Monatl. Umsatzsteuervorauszahlungen (UVA wird im
    Betrieb abgelegt)
  • Jährliche Umsatzsteuererklärung bis 31. Mai
    des Folgejahres
  • Ev.Überschuss kann mit anderen Steuer-forderungen
    gegenverrechnet werden oder auf Konto überwiesen
    werden.
  • Wenn Umsätze lt 100.000,--/J. dann
    Vorauszahlungen ¼-jährlich

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Die Binnenmarktregelung
  • Die 4 Grundfreiheiten
  • Freier Verkehr von Waren
  • Freier Verkehr von Personen
  • Freier Verkehr von Dienstleistungen
  • Freier Verkehr von Kapital

Binnenmarkt(27 Mitgliedstaaten)Belgien,
Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland,
Finnland, Frankreich, Griechenland,
Großbritannien, Irland, Italien, Lettland,
Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande,
Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden,
Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn,
Zypern
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EU-Mitgliedsländer EU-Mitgliedsländer Beitrittskandidaten ohne absehbares Beitrittsdatum
1. Belgien 15. Niederlande Island
2. Bulgarien 16. Österreich Kroatien
3. Dänemark 17. Polen Mazedonien
4. Deutschland 18. Portugal Montenegro
5. Estland 19. Rumänien Türkei
6. Finnland 20. Schweden  
7. Frankreich 21. Slowakei  
8. Griechenland 22. Slowenien  
9. Irland 23. Spanien  
10. Italien 24. Tschechien  
11. Lettland 25. Ungarn  
12. Litauen 26. Vereinigtes Königreich  
13. Luxemburg 27. Zypern  
14. Malta    
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Die Gebietsstruktur
Gemeinschaftsgebiet
Österreich Inland
Übriges Gemeinschafts-gebiet die übrigen 26
EU-Länder
Drittlands-Gebiet Nicht-EU
Ausland
Innergemeinschaftlicher Geschäftsverkehr Innergem
einschaftliche Lieferung (seitens des
Lieferanten)
Innergemeinschaftlicher Erwerb (seitens des
Kunden, wenn er Unternehmer ist)
Import und Export
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(No Transcript)
15
(No Transcript)
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Die UID-Nummer(Umsatzsteuer-Identifikations-Numme
r)
  • Sie dient vor allem der Kontrolle, um die
    vollständige Erfassung der Umsatzsteuer zu
    gewährleisten (alle Mitgliedsländer sind über EDV
    miteinander verbunden)
  • Aufbau der UID-Nummer
  • AT U 12345678
  • Länderkennzeichen Ust-Kennzeichen 8stellige Zahl
  • (enthält verschlüs- selte Infos über
    Unternehmen)
  • Jeder Unternehmer, der ig Umsätze tätigt,
    muss eine UID-Nr. haben und sie auf jeder
    Rechnung ausweisen!
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