Title: Sportf
1Sportförderung desFreistaates Bayern
Änderung der Übungsleiterbezuschussung in eine
Vereinspauschale (zum 1. Januar 2006)
2Pauschalierung warum?
- Verwaltungsvereinfachung
- Planungssicherheit für Staat und Verein ???
- Verstärkte Förderung der Jugendarbeit
- Qualitätssicherung
3Förderumfang der Pauschale
- Übungsleiter
- Großgeräte
- Sportbetriebspauschale
4Fördervoraussetzungen
- Mitglied beim Bayerischen Landessport-Verband,
dem Bayerischen Sportschützenbund oder dem
Oberpfälzer Sportschützenbund - Aktive Jugendarbeit (Anteil der Jugendlichen bis
einschl. 26 Jahren) - Jugendanteil von mind. 10 der
Gesamtmitgliederzahl - Mitgliederzahl ist zum 1. Januar des jeweiligen
Antragsjahres anzugeben (muss mit den
Angaben der Bestandserhebung des BLSV, BSSB
übereinstimmen) - Max. 4 der aktiv eingesetzten
Übungsleiterlizenzen zur Gesamtmitgliederzahl
werden gefördert - Mindestzuschussvoraussetzung bei 500 ME
5Förderjahr / Antragsgrundlage
- Bis zum Jahr 2005 war die Antragsgrundlage für
die jeweilige Förderung die ÜL-Stundenabrechnung
aus dem Vorjahr. - Die bisherigen Übungsleiterzuwendungen sind mit
Ablauf des 31.12.2005 außer Kraft getreten. - Ab dem Jahr 2006 ist die Antragsgrundlage die
Anzahl der vor-gelegten Lizenzen. - Den Vereinen geht durch diese Änderung dennoch
kein Förderjahr verloren!!
6Was ist zu beachten (1)!!!
- Mitgliederzahlen zum 1. Januar 2006(Übereinstimmu
ng mit BLSV, BSSB-Bestandserhebung) - Beitrags-Ist-Aufkommen zum 31.12.2005
- Original-Lizenzen bzw. Mitteilung bei
Lizenzteilung - Nur aktive Übungsleiterlizenzen können gewertet
werden. - Mehrfachlizenzen eines Übungsleiters werden
gewertet(z.B. A-Lizenz und F-Lizenz somit 2 x
650 Punkte) wenn Übungsstunden in beiden
Lizenzarten gehalten werden.
7Was ist zu beachten (2)!!!
- Max. Lizenzteilung auf 2 Vereine(Übereinstimmung
mit BLSV, BSSB-Bestandserhebung) - Zusatzlizenzen werden mit 325 Punkten
gewertet(Lizenzteilung ist nicht möglich) - Lizenz muss im Bewilligungsjahr gültig sein.
EntsprechendeFortbildungsmaßnahmen sind
nachzuweisen - Keine Übungsleiterbestätigung mehr erforderlich
- Abgabefrist 1. März 2006 Vollständiger Antrag
- Vereinsvorsitzender trägt die Verantwortung für
die Richtigkeit der Angaben
8Antragsverfahren / Bewilligung
- Die Vereine beantragen die Gewährung der
Vereins-pauschale bei der zuständigen
Kreisverwaltungsbehörde(Landratsamt/kreisfreie
Stadt) - Antrag muss spätestens am 1. März des
Zuwendungsjahreseingegangen sein - Unvollständige Anträge können nicht
berücksichtigt werden - Bewilligung und Auszahlung der Mittel erfolgt
nach der Mitteilung der FE durch das
Kultusministerium durch die Kreisverwaltungsbehörd
en
9Berechnungsverfahren
- BerechnungsformelErwachsene Mitglieder
- Jugendliche x 10
- eingesetzte Übungsleiterlizenzen x 650 (max. 4
) - ME (Mitgliedereinheit)
- Beispiel
- 980 Erwachsene490 Jugendliche57 Volllizenzen
- 980 490 x 10 (57 x 650) 42.930 ME x
(Fördereinheit) ? xxx
10(No Transcript)
11(No Transcript)
12(No Transcript)
13(No Transcript)
14Zuschuss des Landkreises Würzburg
- Der Landkreis Würzburg verfährt analog der
Richtlinien des Freistaates Bayern.Die
Bezuschussung bezieht sich jedoch ausschließlich
wie bisher auf die Förderung der Jugendarbeit
(Kinder, Jugendliche und junge Menschen bis
einschließlich 26 Jahre).
15(No Transcript)
16Vielen Dankfür Ihre Aufmerksamkeit
- LANDRATSAMT WÜRZBURG
- Kommunale Jugendarbeit - Sport
17Ausnahme
Um den Vereinen die Umstellung auf die neue
Fördersituation zu erleichtern, können im
Förderjahr 2006 alle Lizenzen anerkannt werden,
die bis zum 31.12.2005 Gültigkeit besaßen
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18Beispiel für max. 4 Lizenzen
- Erwachsene Mitglieder 980Sonstige
Mitglieder 490Übungsleiterlizenzen57 gültige
anerkannte Lizenzen (nur bei Verein A
eingesetzt)4 gültige anerkannte halbe Lizenzen - Gesamtmitgliederzahl 1.470 ? daraus 4
58,8Damit können max. 59 Lizenzen in die
Berechnung mit einfließen - Berechnung980 490 x 10 (57 x 650 4 x 325)
44.230 ME
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19Muster (1)
20Muster (2)
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