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Sportf

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Title: Antrag auf Gew hrung der Vereinspauschale Author: SchneiderS Last modified by: SchneiderS Created Date: 2/10/2006 9:15:56 AM Document presentation format – PowerPoint PPT presentation

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Title: Sportf


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Sportförderung desFreistaates Bayern
Änderung der Übungsleiterbezuschussung in eine
Vereinspauschale (zum 1. Januar 2006)
2
Pauschalierung warum?
  • Verwaltungsvereinfachung
  • Planungssicherheit für Staat und Verein ???
  • Verstärkte Förderung der Jugendarbeit
  • Qualitätssicherung

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Förderumfang der Pauschale
  • Übungsleiter
  • Großgeräte
  • Sportbetriebspauschale

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Fördervoraussetzungen
  • Mitglied beim Bayerischen Landessport-Verband,
    dem Bayerischen Sportschützenbund oder dem
    Oberpfälzer Sportschützenbund
  • Aktive Jugendarbeit (Anteil der Jugendlichen bis
    einschl. 26 Jahren)
  • Jugendanteil von mind. 10 der
    Gesamtmitgliederzahl
  • Mitgliederzahl ist zum 1. Januar des jeweiligen
    Antragsjahres anzugeben (muss mit den
    Angaben der Bestandserhebung des BLSV, BSSB
    übereinstimmen)
  • Max. 4 der aktiv eingesetzten
    Übungsleiterlizenzen zur Gesamtmitgliederzahl
    werden gefördert
  • Mindestzuschussvoraussetzung bei 500 ME

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Förderjahr / Antragsgrundlage
  • Bis zum Jahr 2005 war die Antragsgrundlage für
    die jeweilige Förderung die ÜL-Stundenabrechnung
    aus dem Vorjahr.
  • Die bisherigen Übungsleiterzuwendungen sind mit
    Ablauf des 31.12.2005 außer Kraft getreten.
  • Ab dem Jahr 2006 ist die Antragsgrundlage die
    Anzahl der vor-gelegten Lizenzen.
  • Den Vereinen geht durch diese Änderung dennoch
    kein Förderjahr verloren!!


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Was ist zu beachten (1)!!!
  • Mitgliederzahlen zum 1. Januar 2006(Übereinstimmu
    ng mit BLSV, BSSB-Bestandserhebung)
  • Beitrags-Ist-Aufkommen zum 31.12.2005
  • Original-Lizenzen bzw. Mitteilung bei
    Lizenzteilung
  • Nur aktive Übungsleiterlizenzen können gewertet
    werden.
  • Mehrfachlizenzen eines Übungsleiters werden
    gewertet(z.B. A-Lizenz und F-Lizenz somit 2 x
    650 Punkte) wenn Übungsstunden in beiden
    Lizenzarten gehalten werden.

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Was ist zu beachten (2)!!!
  • Max. Lizenzteilung auf 2 Vereine(Übereinstimmung
    mit BLSV, BSSB-Bestandserhebung)
  • Zusatzlizenzen werden mit 325 Punkten
    gewertet(Lizenzteilung ist nicht möglich)
  • Lizenz muss im Bewilligungsjahr gültig sein.
    EntsprechendeFortbildungsmaßnahmen sind
    nachzuweisen
  • Keine Übungsleiterbestätigung mehr erforderlich
  • Abgabefrist 1. März 2006 Vollständiger Antrag
  • Vereinsvorsitzender trägt die Verantwortung für
    die Richtigkeit der Angaben

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Antragsverfahren / Bewilligung
  • Die Vereine beantragen die Gewährung der
    Vereins-pauschale bei der zuständigen
    Kreisverwaltungsbehörde(Landratsamt/kreisfreie
    Stadt)
  • Antrag muss spätestens am 1. März des
    Zuwendungsjahreseingegangen sein
  • Unvollständige Anträge können nicht
    berücksichtigt werden
  • Bewilligung und Auszahlung der Mittel erfolgt
    nach der Mitteilung der FE durch das
    Kultusministerium durch die Kreisverwaltungsbehörd
    en

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Berechnungsverfahren
  • BerechnungsformelErwachsene Mitglieder
  • Jugendliche x 10
  • eingesetzte Übungsleiterlizenzen x 650 (max. 4
    )
  • ME (Mitgliedereinheit)
  • Beispiel
  • 980 Erwachsene490 Jugendliche57 Volllizenzen
  • 980 490 x 10 (57 x 650) 42.930 ME x
    (Fördereinheit) ? xxx

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(No Transcript)
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(No Transcript)
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(No Transcript)
13
(No Transcript)
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Zuschuss des Landkreises Würzburg
  • Der Landkreis Würzburg verfährt analog der
    Richtlinien des Freistaates Bayern.Die
    Bezuschussung bezieht sich jedoch ausschließlich
    wie bisher auf die Förderung der Jugendarbeit
    (Kinder, Jugendliche und junge Menschen bis
    einschließlich 26 Jahre).

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(No Transcript)
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Vielen Dankfür Ihre Aufmerksamkeit
  • LANDRATSAMT WÜRZBURG
  • Kommunale Jugendarbeit - Sport

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Ausnahme
Um den Vereinen die Umstellung auf die neue
Fördersituation zu erleichtern, können im
Förderjahr 2006 alle Lizenzen anerkannt werden,
die bis zum 31.12.2005 Gültigkeit besaßen
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Beispiel für max. 4 Lizenzen
  • Erwachsene Mitglieder 980Sonstige
    Mitglieder 490Übungsleiterlizenzen57 gültige
    anerkannte Lizenzen (nur bei Verein A
    eingesetzt)4 gültige anerkannte halbe Lizenzen
  • Gesamtmitgliederzahl 1.470 ? daraus 4
    58,8Damit können max. 59 Lizenzen in die
    Berechnung mit einfließen
  • Berechnung980 490 x 10 (57 x 650 4 x 325)
    44.230 ME

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