Vererben, aber richtig! - PowerPoint PPT Presentation

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Vererben, aber richtig!

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Vererben, aber richtig! Was du ererbt von Deinen V tern hast, erwirb es, um es zu besitzen! Johann Wolfgang von Goethe Reform der Erbschaftsteuer Die Erbschaftsteuer ... – PowerPoint PPT presentation

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Title: Vererben, aber richtig!


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Vererben, aber richtig!
  • Was du ererbt von Deinen Vätern hast, erwirb es,
    um es zu besitzen!
  • Johann Wolfgang von Goethe

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(No Transcript)
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(No Transcript)
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(No Transcript)
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Reform der Erbschaftsteuer
  • Die Erbschaftsteuer ist verfassungswidrig
  • Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom
    07.11.2006
  • Orientierung einheitlich am gemeinen Wert
  • Begünstigung bestimmter Vermögensgegenstände
    weiterhin möglich
  • Altes Recht bis zur Neuregelung weiterhin gültig
  • Frist bis 31.12.2008

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Was bedeutet das Votum des Bundesverfassungsgerich
ts für Sie?
  • Verfassungsrichter sind der Meinung, dass es
    legitim ist, bestimmte Vermögenswerte aus Gründen
    des Gemeinwohls bevorzugt zu behandeln
  • Privileg z.B. durch niedrigere Steuersätze oder
    höhere Freibeträge
  • Nur stellt sich die Frage Was ist Gemeinwohl?
  • Gesetzgeber muss hierfür hieb- und stichfeste
    Begründungen geben
  • Ab spätestens 01.01.2009 müssen alle
    Vermögenswerte, die verschenkt oder vererbt
    werden, annähernd mit dem Marktpreis angesetzt
    werden

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Was können und was sollten Sie bis wann tun?
  • Bei der Vererbung oder Verschenkung von Geld,
    Aktien, Schatzbriefen, Gemälden oder Schmuck
    ändert sich bei der Bewertung nichts
  • Anlass zum möglichst raschen Handeln bei
    zukünftigen Erben von Grundbesitz und
    GmbH-Anteilen, da die noch geltende Regelung mit
    großer Wahrscheinlichkeit günstiger ist als die
    Kommende
  • Jedoch kann noch keine genaue Aussage getroffen
    werden, wie das neue Gesetz aussehen wird
  • Das Bundesverfassungsgericht hat klar gestellt,
    dass die Verfassungswidrigkeit nicht zurück
    wirkt, d.h. keiner der bislang erfolgten Erbfälle
    auf dem Prüfstand

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Erst rechnen dann schenken
  • Erbfall frühzeitig regeln
  • Noch nie soviel vererbt wie heute
  • 15 Millionen Haushalte erben in diesem Jahrzehnt
    2 Billionen Euro
  • Jedes zehnte Erbe mehr als 260.000 Euro im
    Durchschnitt
  • Letztes Jahr 3 Milliarden
  • Nur jeder dritte Erbfall ist durch Testament
    geregelt
  • Rat roh Zu Lebzeiten schon Vermögenswerte im
    Rahmen der steuerlichen Freigrenze von 205.000
    Euro für Kinder zu übertragen

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Was ist neu?
  • Jahressteuergesetz 2007
  • Änderungen in der Bewertung von Grundstücken und
    land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
  • Ansatz aktueller Bodenrichtwerte
  • Ansatz der am Stichtag vereinbarten Jahresmiete
    anstelle der durchschnittlichen Jahresmiete
  • Ansatz der üblichen Miete, wenn die tatsächliche
    Miete um mehr als 20 abweicht
  • Neues Verfahren zur Bewertung von Erbbaurechten
    und mit einem Erbbaurecht belasteten
    Grundstücken.
  • Ausblick Weitere Maßnahmen des Gesetzgebers in
    2007?

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Wie wird das Vermögen bewertet?
  • Bewertung von bebauten Grundstücken nicht mehr
    einheitlich nach dem Ertragswertverfahren
  • Wertermittlung für Ein- und Zweifamilienhäuser,
    Wohnungseigentum und Geschäfts- und gemischt
    genutzte Grundstücke, für die sich keine übliche
    Miete ermitteln lässt, nach dem Sachwertverfahren
  • Wertermittlung für Mietwohn- und
    Geschäftsgrundstücke sowie gemischt genutzte
    Grundstücke, für die sich eine ortsübliche Miete
    ermitteln lässt, nach dem Ertragswertverfahren

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So werden Geschenke und das Erbe derzeit noch
bewertet
  • Schenkungen und Erbschaften momentan nicht mit
    dem tatsächlichen, sondern mit dem Steuerwert
    angesetzt
  • Steuerwert Wert, der nach steuerrechtlichen
    Vorgaben ermittelt wurde
  • Unterschiede zu den tatsächlichen Verkehrswerten
    z.B. noch bei Immobilien
  • Nur noch bis höchstens Ende 2008

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Bewertungsübersicht
Wirtschaftsgut Wertansatz momentan Wertansatz ab spätestens 01.01.2009 Neuregelung ungünstiger
Bargeld Nominalwert Nominalwert -
Bankguthaben (Konto) Nominalwert Nominalwert -
Edelmetalle Kurswert Kurswert -
Hausrat, Kunst, Schmuck Verkehrswert Verkehrswert -
Wertpapiere (börsennotiert) Kurswert Kurswert -
Beteiligungen (nicht börsennotiert) Steuerwert ermittelt nach Stuttgarter Verfahren Verkehrswert Ja
Lebensversicherung bei Erbschaft Ausgezahlte Versicherungssumme Verkehrswert Ja
Lebensversicherung bei Schenkung Rückkaufswert oder 2/3 der eingezahlten Beiträge Verkehrswert Ja
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Bewertungsübersicht Grundstücke
Wirtschaftsgut Wertansatz momentan Wertansatz ab spätestens 01.01.2009 Neuregelung ungünstiger
Unbebaute Grundstücke Bis 31.12.2006 80 des Verkehrswerts Ab 01.01.2007 Aktueller Bodenrichtwert Verkehrswert möglich
Bebaute Grundstücke Bis 31.12.2006 Durchschnittlicher Mietertrag der letzten drei Jahre x 12,5 Abschlag für Baualter (0,5 pro Jahr, max. 25 ) 20 Zuschlag bei Ein- oder Zweifamilienhaus Ab 01.01.2007 Netto-Kaltmiete des letzten Jahres x 12,5 Abschlag für Baualter (0,5 pro Jahr, max. 25 ) 20 Zuschlag bei Ein- oder Zweifamilienhaus Verkehrswert möglich

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Was kostet Sie Erben und Schenken heute?
  • Wer Vermögen bereits zu Lebzeiten verschenkt,
    sichert sich die derzeitigen Steuervorteile
  • Besonders interessant, wenn die Freibeträge wegen
    der derzeit niedrigen Bewertung bestimmter
    Vermögenswerte nicht überschritten werden
  • Erbschaftsteuersatz und die Höhe der Freibeträge
    hängen von der Erbschaftsteuerklasse ab

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Berechnung der Steuer
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich Euro -Satz in der Steuerklasse Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III -Satz in der Steuerklasse Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III -Satz in der Steuerklasse Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III -Satz in der Steuerklasse Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III -Satz in der Steuerklasse Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III -Satz in der Steuerklasse Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
Wert des steuerpflichtigen Erwerbs bis einschließlich Euro Geltendes Recht Neues Recht Geltendes Recht Neues Recht Geltendes Recht Neues Recht
52.000 256.000 512.000 5.113.000 12.783.000 25.565.000 lt 25.565.000 7 11 15 19 23 27 30 6 10 14 18 23 28 31 12 17 22 27 32 37 40 11 16 21 26 32 38 41 17 23 29 35 41 47 50 16 22 28 34 41 48 51
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Steuerklassen
  • Steuerklasse I
  • Ehegatte
  • Kinder und Stiefkinder
  • Enkel
  • Eltern und Voreltern bei Erwerb von Todes wegen
  • Steuerklasse II
  • Eltern und Voreltern bei Schenkungen
  • Geschwister
  • Nichten und Neffen
  • Stiefeltern und Schwiegereltern
  • Geschiedener Ehegatte / nicht ehelicher
    Lebensgefährte
  • Steuerklasse III
  • Alle übrigen Erwerber und Zweckzuwendungen (z.B.
    Zuwendungen an Tiere)
  • Zuwendungen an den Staat sind immer
    erbschaftsteuerfrei!

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Freibeträge
  • Mehrere Erwerbe (Schenkungen und Erbe), die ein
    Empfänger innerhalb von 10 Jahren von derselben
    Person erhalten hat, werden zusammengerechnet
  • Steuerpflichtig, wenn Freibeträge überschritten
  • Die vorangegangenen Erwerbe werden mit dem Wert
    zum jeweiligen Erwerbszeitpunkt dem letzten
    Erwerb hinzugerechnet
  • Wichtig Alle Zuwendungen unter Eheleuten sind
    grundsätzlich schenkungsteuerpflichtig. Und
    zwar auch dann, wenn die Eheleute in
    Zugewinngemeinschaft leben. Nur bei der
    Übertragung von selbst genutzten
    Familienwohnheimen gilt eine Ausnahme.

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Freibeträge
Person Allgemeiner Freibetrag (Erbe) Allgemeiner Freibetrag (Schenkung) Versorgungs- freibetrag Freibetrag für Hausrat Freibetrag für Diverses
Ehegatte 307.000 307.000 256.000 41.000 10.300
Kinder bis 5 J. 205.000 205.000 52.000 41.000 10.300
Kinder bis 10 J. 205.000 205.000 41.000 41.000 10.300
Kinder bis 15 J. 205.000 205.000 30.700 41.000 10.300
Kinder bis 20 J. 205.000 205.000 20.500 41.000 10.300
Kinder bis 27 J. 205.000 205.000 10.300 41.000 10.300
Eltern/Großeltern 51.200 10.300 0 41.000 10.300
Sonstige (Steuerklasse I) 51.200 51.200 0 0 10.300
Steuerklasse II 10.300 10.300 0 0 10.300
Steuerklasse III 5.200 5.200 0 0 10.300
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Gegenüberstellung Geltendes und neues Recht
Geltendes Recht Geplante Reform
I. Steuerpflicht
Schenkung unter Lebenden Keine Änderung
II. Ermittlung der Steuer
Steuerklasse Aufteilung in drei Steuerklassen in Abhängigkeit vom persönlichen Verhältnis zum Erblasser Keine Änderung
Persönliche Freibeträge Freibetrag abhängig vom persönlichen Verhältnis Keine Änderung
Besondere Versorgungsfreibeträge Im Todesfall Freibetrag abhängig vom persönlichen Verhältnis zum Erblasser/Schenker Keine Änderung
Steuersätze Wie im Vortrag gehört Bei Erwerb bis zu 5.113.000 minus 1 Bei Erwerb ab 12.783.000 plus 1
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