Title: AFPG/Arbeitsstelle f
1 AFPG/Arbeitsstelle für Forensische Psychologie
und Gerichtsgutachten
- Schwere Belästigung und Nachstellung
- (Stalking)
- Prof. Dr. Hans-Georg W. Voß
- Roundtable Bedrohungsmanagement
- Lufthansa Aviation Center
- 18.11.2013
- ________________________________________
2Gliederung
- Phänomenologie und Verbreitung
- Typologische Ansätze
- Management von Stalkingfällen (Risikoanalyse,
Prävention, Therapie) - Stalking im betrieblichen Rahmen
- Stalking in der Rechtsprechung und kritische
Anmerkungen
3Phänomenologie des Stalking
- Definition
- Das beharrliche Verfolgen oder Belästigen einer
Person, deren physische und/oder psychische
Unversehrtheit und Sicherheit dadurch bedroht
wird
4- Typische Äußerung einer Betroffenen
- "Ich gehe auf niemanden mehr zu, geh nicht mehr
alleine raus und schließe mich zuhause ein,
verriegele die Türen und Fenster, kontrolliere
vor jeder Fahrt mein Auto genau, habe Angst, in
den Briefkasten zu sehen, fühle mich ständig
verfolgt, da er gedroht hat 'Wenn ich mit Dir
fertig bin, kannst Du nicht mehr normal leben' ".
5 Formen/verwandte Konzepte
- - Erotomanie - der Wahn, geliebt zu werden
- Obsessive - Fixierung auf bestimmte Person(en)
- Cyberstalking - Stalking über Medien
- Stalking-by-Proxy - Verwandte, nahestehende
Personen - Häusliche Gewalt (Nachstellung im häuslichen
Rahmen) - Mobbing (spezifisches Ziel Entfernung vom
Arbeitsplatz)
6Quelle BKA
Tatmittel Internet(2012) Stalking 1.440
(5,8) Bedrohung 2.562 (10,5)
7Verbreitung und Vorkommen
- Meta-Analyse 108 Stichproben in 103 Studien mit
ca. 70.000 Teilnehmern (n. Spitzberg, 2002) - 12 -20 aller Personen
- 16-24 der Frauen
- 8-10 der Männer
- 75 der Opfer sind Frauen, 25 Männer
- 50 aller Stalkingfälle im Anschluss an
Liebesbeziehung - 75 durch Bekannte, 25 durch Fremde
8Verbreitung und Vorkommen
- Zahlen abhängig von der Definition
- "leichte Angst" als Folge
- 12 der Frauen, 4 der
Männer - "erhebliche Angst" als Folge
- 8 der Frauen, 2 der Männer
- Englische Studie (10 000 Einwohner)
- Lebenszeitprävalenz 16 der Frauen,
- 7 der
Männer
9Verbreitung und Vorkommen
- Unter Berücksichtigung aller epidemiologischen
Studien ergibt sich eine - Lebenszeitprävalenz von
- 12-16 bei den Frauen und
- 4-7 bei den Männern
- dafür, mindestens einmalig Opfer zu werden
10Verbreitung und Vorkommen
- Beziehungskonstellation Zielperson/Täter
- Ex-Partner/in 49
- Bekannte/r 14
- Arbeitskollege/in 8
- Fremde/r 8
- Sonstige 7
- Freund/in 5
- Professionelle Bez. 4
- Ex-Partner/in von
- Partner/in 3
- Familienmitglied 2
- (Voß, Hoffmann Wondrak, 2006)
11Stalking-Verhaltenskategorien
- Hyperintimität, exzessives Interesse an Beziehung
- Annäherung, Beobachten, Nachfolgen
- Invasion, Betreten des Privatgeländes, Wohnung
- Ausspionieren von Angehörigen, Bekannten
- Verängstigen und Belästigen
- Bedrohen, Kontrollieren, Druck (auch physisch)
- Aggression, Gewalt (auch sexuelle)
12Art der KontaktaufnahmeMehrfachnennungen,
Angaben in
- Telefonanrufe (85)
- Herumtreiben in der Nähe (68)
- Über Dritte (65)
- Im Umfeld nach Zielperson fragen (55)
- vor Haustür stehen (54)
- Briefe (50)
- SMS (47)
- Nachlaufen (44)
- Unerwünschte Geschenke (43)
13- wortloses Dasitzen/Dastehen (39)
- Nachrichten an Auto/Haustür (35)
- E-Mails (35)
- Verfolgen mit Auto (35)
- Beschädigung von Eigentum (26)
- Eindringen in Wohnung (18)
- schockierende Dinge verschicken (13)
- Dienstleistungen i. N. der Zielperson (10)
14Psychische AuswirkungenMehrfachnennungen, in
- Gefühl der inneren Unruhe (82)
- Nervosität, Schreckhaftigkeit (72)
- Angst (72)
- Mißtrauen gegenüber anderen (69)
- Wut, Reizbarkeit, Aggressionen (68)
- Depressionen (49)
- Panikattacken (33)
- Keine (2)
15Auswirkungen allgemein(andere Studien)
- Persönlichkeitsveränderungen (83)
- Veränderungen im Alltag (82)
- Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen (73)
- Höhere Gewaltbereitschaft und Gewaltausübung in
der Beziehung, aggressiver (27) - Selbst häufiger Opfer von Gewalteinwirkung
(sexuell und nicht-sexuell), dabei in mehr als
40 der Fälle Verletzungen
16Klassifikation von Stalkern
- Einteilung nach unterschiedlichen
Verhaltensweisen und Krankheitsbildern - 5 Haupttypen (n. Mullen et al, 2000)
- - zurückgewiesene
- - beziehungssuchende
- - rachsüchtige
- - attackierende
- - erotomane, psychopathische
17Der zurückgewiesene Stalker
- Größte Gruppe
- Meist Ex-Partner
- Oft Motivations-Mix aus Wut und
Wiederannäherung - Glauben, dass Opfer sie provoziert
- Auch Rachegefühle (narzisstische Kränkung)
18Der beziehungssuchende Stalker
- Fehlwahrnehmung von Beziehung
- Ignorieren/Uminterpretieren von Feedback des
Opfers - Idealisieren des Opfers, Verehrertypen
- Oft isolierter Lebensstil des Täters
- Opfer kann als Partner/Freund/ Elternfigur
gewünscht werden - Unempfindlich gegenüber Abwehr
19Der rachsüchtige Stalker
- Opfer steht für Unrecht, das dem Täter
vermeintlich angetan wurde - Täter wollen Ohnmacht in Macht wandeln
- Opfer soll Angst und Verzweiflung spüren
- Täter fühlen sich berechtigt zu stalken, selbst
als Opfer, das Vergeltung übt
20Der attackierende Stalker
- Täter (fast) immer männlich
- Stalking ist Vorstufe zur Gewalttat (Ausspähen,
Macht-Fantasien, Üben) - Häufig sexuelle Gewalttat
- Opfer bemerken Stalking nicht
- manchmal Defizite bei sozialem Beziehungsnetzwerk
Einzelgängertypen)
21Erotomane, morbide, krankhafte Stalker
- Meist psychopathische Persönlichkeit, häufig
paranoide Störung - Motivation Kontrolle/Dominanz
- Opfer als Jagdobjekt
- Subtile Stalking-Techniken
22Weitere Klassifikation
- Exbeziehungsstalking (Ex-Partner-Stalking)
- Verliebtheitsstalking (Infatuation Harassment)
- Wahnhaft fixiertes Stalking (Delusional Fixation
Stalking) - Sadistisches Stalking (Sadistic Stalking)
- ___________________________________
- Typologie nach Sheridan Blaauw, 2002
23Umgang mit Stalkingfällen (Management)
- Situationsanalyse und Risikoeinschätzung
- Spezielles Fallmanagement
24Situationsanalyse und Risikoeinschätzung
- Vorbeziehung zwischen Opfer und Täter
- Aktuelle Beziehung (Kinder ?)
- Stalkinghandlungen
(Rangfolge nach Häufigkeit, Dauer und Schwere der
Beeinträchtigung) - Infrastruktur (bevorzugte Orte, räumliche
Distanzen, Rückzugsmöglichkeiten, Pufferzonen,
Barrieren) - Alltagsstruktur (tägl. wiederkehrende
Verrichtungen, Gewohnheiten, Zeiten
Wohnung/Arbeitsplatz) - Daten, Beweismittel (Briefe, Berichte dritter
Personen, Protokolle/Polizei, Fotos, SMS, E-Mail,
Telefonmitschnitte usw.)
25Risikoeinschätzung/Gefährdung (1/2)
- Das Risiko ist höher, wenn...
- auf Seiten des Täters
- - dieser ein ehemaliger Intimpartner ist
(Ex-Partner) - - konkrete Drohungen geäußert wurden
- - insgesamt eine hohe Gewaltbereitschaft
erkennbar ist - - es häusliche Gewalt in der Vorbeziehung
gegeben hat - - Stalking aus Rachemotiven heraus erfolgt
- - es Hinweise auf eine zunehmende obsessive
Fixierung - auf die Zielperson gibt bei psychischer
Einengung - (zunehmend Zeit mit Nachstellungen, kommt
von Gedanken - an Zielperson nicht los, evtl.
Depressivität, Äußerung von - Suizidgedanken)
-
26Risikoeinschätzung/Gefährdung (2/2)
- - es eine kriminelle Vorgeschichte gibt
- Substanzmissbrauch vorliegt (Alkohol, sonstige
Drogen) - Waffen vorhanden sind
- eine psychiatrische Erkrankung oder abnorme/
emotional instabile Persönlichkeit vorliegt - kaum soziale Ressourcen verfügbar sind
(Einzelgängertyp) - auf Seiten des Opfers
- eine geringe emotionale Belastbarkeit vorliegt
- bereits mehrfach bzw. länger andauernde
Stalking-Episoden gegeben hat - eine geringe Einsichtsfähigkeit (auch
intellektuelle Defizite) besteht - Kaum soziale Ressourcen verfügbar sind (z. B .
Freunde, Nachbarn, Verwandte) - gemeinsame Kinder vorhanden sind
27Fallmanagement Prävention und Therapie
- Zwei Ebenen
- Defensive (verdeckte) und/oder offensive
Strategien (eventuell aufbauend) - Team-Ansatz und Vernetzung
- (Kriminalpsychologen, Juristen, Polizei,
Hilfsorganisationen, Selbsthilfegruppen) - Allgemein gilt je höher das Risiko, je stärker
die Bedrohung, um so eher offensive Maßnahmen - Viele Fälle von Ex-Partner-Stalking
(Zurückgewiesene)
28Defensive Strategien
- Bei minderschweren und moderaten Fällen
- Installation von Warnsystemen
- Nahestehende Personen aufklären
- Verhaltensstrategien zur Vermeidung von Kontakt
- Mail-/Spamfilter, Sicherheitsprogramme
(Cyberstalking)
29Offensive Strategien
- Polizeiliche Maßnahmen
- (Ermittlungen, Gefährderansprache)
- Vorgehen nach GewSchG, 238 StGB
- In Betrieben Ansprache, Abmahnung, Kündigung
- Therapeutische Interventionen
- (Voraussetzung compliance)
30Therapeutische Interventionen
- Für Täter
- bisher nur i.R. klinischer Fälle
- Beratung
- Therapie in gemischten Fällen (Drogen, Alkohol)
- Für Opfer
- Psychotherapie des posttraumatischen
Belastungssyndroms, Traumatherapie - Psychotherapie sonstiger Folgen des Stalking
- Unterstützende Medikation
-
31Gewalt am Arbeitsplatz (workplace violence)
- Bisher Randthema im Bereich Arbeitssicherheit
- Psychische Störungen allgemein in 2012 für mehr
als 53 Millionen Arbeitstage-Ausfälle
verantwortlich - 41 der Frühverrentungen psychisch bedingt
(Altersdurchschnitt 48 Jahre) - Wirtschaftlicher Schaden 6,3 Mrd. Euro
- Rechtlicher Rahmen AschG, BetrVG, AGG, OEG, BGB,
SGB - Präventive Maßnahmen
- Sensibilisierung des Personals für Warnsignale
- Systematische Früherkennungsprogramme
- Deeskalationstrainig für besonders gefährdete
Mitarbeiter - Ansprechpartner (Konzernsicherheit, Personalrat,
psychologischer Dienst, innerbetriebliche task
force) - Leitlinien i. S. einer workplace policy
32Stalking in Betrieben und Organisationen
- Stalking als Teil von workplace violence
- Zwei Fälle
- (a) Täter und Opfer sind Betriebsangehörige
- (b) Täter gehört nicht der Organisation an
33Täter und Opfer sind Betriebsangehörige
- Einige Maßnahmen wie Kontaktvermeidung oftmals
nicht möglich - Verdeckte Maßnahmen schwer zu realisieren
- Offene Maßnahmen möglichst früh (Deeskalation)
- Ansprache des Täters durch fachlich geschultes
Personal - Hier gemeinsame Anhörung beider Parteien
eventuell sinnvoll - Formelle Abmahnung
- Außerordentliche fristlose Kündigung (BAG-Urteil
v. 19.04.10)
34Täter gehört nicht (mehr) der Organisation an
- Stalking am Arbeitsplatz
- Defensive und offensive Maßnahmen Ansprache,
Hausverbot, lokale Öffentlichkeit herstellen
(Arbeitskollegen/-innen), Abwehr von
Cyberstalking - Stalking außerhalb des Arbeitsplatzes
- Betriebliche Maßnahmen beschränken sich auf
präventive Maßnahmen und Beratung/Betreuung des
Opfers - Vermittlung professioneller Hilfe
35Stalking in der Rechtssprechung
- Gewaltschutzgesetz (GewSchG) von 2001
- 238 StGB Nachstellung
- Im betrieblichen Bereich
- 241 Abs. 2 BGB (Schutz- und Aufklärungspflicht
des Arbeitgebers) - 617-619 BGB (Schutzvorschriften)
- Stalking Belästigung n. 3 Abs. 3 AGG
- Stalking und sexuelle Belästigung n. 3 Abs. 4
AGG - Mitbestimmungsrechte n. 87 Abs.1 Nr.1 und Nr. 7
BetrVG - Betriebsrat kann Entlassung fordern, n. 104
BetrVG - Opferentschädigungsgesetz (OEG) Stalking-Opfer
haben nur Anspruch auf Versorgungsleistungen,
wenn ihnen körperliche Gewalt angetan wurde. Rein
psychischer Terror reiche nicht aus (BuSozG v.
07.04.11)
36Sonstige Delikte in Verbindung mit 238 StGB
37Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor
Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz
, GewSchG)
- In Kraft getreten 01.01.2002
- Regelt Fälle, in denen eine Person vorsätzlich
den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit
einer anderen Person widerrechtlich verletzt - Maßnahmen Wohnungsbetretungsverbot,
Näherungsverbot, Verbot, über Telekommunikationsmi
ttel Verbindung aufzunehmen, Zusammentreffen mit
der verletzten Person herbeizuführen - In Absatz 2 wenn eine Person einer anderen mit
einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der
Gesundheit oder der Freiheit widerrechtlich
gedroht hat oder . in die Wohnungeindringt oder
eine andere Person dadurch unzumutbar belästigt,
dass sie ihr gegen den ausdrücklich erklärten
Willen wiederholt nachstellt oder sie unter
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln verfolgt
38GewSchG
- Positiva
- Präventivmaßnahmen zur Abwehr weiterer Taten
- bereits die Bedrohung ist strafbar
- Täter kann aus gemeinsamer Wohnung
unverzüglich verwiesen werden - neue Formen der (widerrechtlichen) Annäherung
und Verfolgung werden berücksichtigt
(Telekommunikation, Internet) - Probleme
- Verankerung im Zivilrecht und Beweislast beim
Opfer - "Stalking" als wiederholte und chronifizierte
Belastung nicht berücksichtigt - Strafandrohung eher von geringem Gewicht
(zumeist Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr)
39Der 238 StGB (Nachstellung) im Wortlaut
- Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er
beharrlich - seine räumliche Nähe aufsucht,
- unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln
oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder
über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht, - unter missbräuchlicher Verwendung von dessen
personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren
oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte
veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen, - ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher
Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner
selbst oder einer ihm nahe stehenden Person
bedroht oder - eine andere vergleichbare Handlung vornimmt und
dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend
beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
40 238 StGB im Wortlaut
(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu
fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das
Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine
andere dem Opfer nahe stehende Person durch die
Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren
Gesundheitsschädigung bringt. (3) Verursacht der
Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines
Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem
Opfer nahe stehenden Person, so ist die Strafe
Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn
Jahren. (4) In den Fällen des Absatzes 1 wird
die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn,
dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des
besonderen öffentlichen Interesses an der
Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen
für geboten hält. (in Kraft getreten am
31.03.2007)
41Erledigungsarten (gesamt) und Gründe für
Einstellung
8.2
154
153
26.2
Einstellung
57.0
170
sonstige Einstellung
13.1
37.7
170 StPO Tat nicht strafrechtlich relevant 154
StPO fällt nicht beträchtlich ins Gewicht 153
StPO kein öffentliches Interesse 376 StPO
Verweis auf Privatklage
376
14.8
sonstige Erledigungsart
3.7
Freispruch
3.7
Quelle Voß, 2011
Verurteilung / Strafbefehl
35.5
42Fazit
- Die Strafnorm
- beseitigt bestehende Handlungsunsicherheiten a.d.
Gebiet des Gefahrenabwehrrechts - berücksichtigt v. a. die hohe Frauenquote im
Bereich des Ex-Partnerstalking (ca. 50 aller
Fälle) - Stalking im Kernstrafrecht führt zu mehr Klarheit
in Beratungs- und Interventionssituationen
(Symbolkraft des Strafrechts wirkt sich aus) - Strafwürdigkeit von Stalkinghandlungen vom
Gesetzgeber konkretisiert - Spezifischer Opferschutz soll gewährleistet
werden - Ersetzt nicht das GewSchG
- Strafandrohung von Gewalt/Stalking nach
Trennung/Scheidung hilft im Falle von häuslicher
Gewalt den betroffenen Frauen und erhöht die
Anzeigebereitschaft - aber.
-
43Aber
- jede Tat muss dem Oberbegriff Nachstellung
entsprechen - andere vergleichbare Handlung (Abschn. 1, Satz
5) verbesserungsbedürftig (StA
kommt hier besondere Bedeutung zu) - beharrlich rel. große Unsicherheit, in Akten
v.a. mehrmalige Wiederholung - schwerwiegende Beeinträchtigung der
Lebensgestaltung unklar,
sehr dehnbar (hohe
Diskrepanz zw. subj. Erleben und strafrechtl.
Würdigung) - einmalig traumatisierte Opfer nicht
berücksichtigt - bisher fast nur Fälle nach Abschnitt (1) und
(2) - Einstellungsrate der Verfahren mit knapp 60 sehr
hoch - Bisher kaum von der Möglichkeit einer
De-Eskalationshaft (U-Haft, 112a Abs.1 Nr.1
StPO) Gebrauch gemacht - nach (4) ein Antragsdelikt Schwelle für viele
betroffene Frauen zu hoch - - neue Initiative des Gesetzgebers Stalking als
Bestandsdelikt
44Ausgewählte Forschungsbeiträge
- Voß, H.-G. J. Hoffmann (Hrsg.)(2002),
Themenheft Stalking. Polizei Wissenschaft, Heft
4. - Voß, H.-G. Zur Psychologie des Stalkings. In J.
Bettermann. M. Feenders (Hrsg.) Stalking -
Möglichkeiten und Grenzen der Intervention.
Frankfurt/Main Verlag für Polizeiwissenschaft
2004. - Voß H.-G. (2005). Stalking im Kontext von
Beziehungen. Praxis der Rechtspsychologie, 15.
Jg., Heft2, S. 183-197. - Voß, H.-G., Hoffmann, J., Wondrak, I. (2005).
Stalking in Deutschland aus Sicht der
Betroffenen und Verfolger. Baden-Baden Nomos
Verlag. - Voß, H.-G. Küken, H. (2006). Gibt es ein
spezifisches Persönlichkeitsprofil des Stalkers.
Familie, Partnerschaft, Recht, 12, S. 180-185. - Hoffmann, J. Voß, H.-G. (Hrsg.) (2006).
Psychologie des Stalking. Grundlagen-Forschung-Anw
endung. Frankfurt Verlag für Polizeiwissenschaft - Voß, H.-G. W. (2008). Stalking Unerwünschtes
Belästigen und Verfolgen auspsychologischer
Sicht. In A. Dessecker R. Egg (Hrsg.), Gewalt
im privaten Raum aktuelle Formen und
Handlungsmöglichkeiten. Kriminologie und Praxis
(KuP) Bd. 54 (S. 7595). Wiesbaden. - Voß, H.-G. W. (2011) 238 StGB "Nachstellung" und
Gewaltschutzgesetz Wirksamkeit. Ergebnisse
einer Befragung von Opfern und eine Analyse von
Gerichtsakten zum 238 StGB und zum GewSchG. In
Praxis der Rechtspsychologie 21 (2.), S. 322-338 - Weitere Beiträge unter www.afpg-online.de, und
www.stalkingforschung.de