Title: Informationen zur Integrativen F
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2- Informationen zur Integrativen Förderung (IF)
3- Informationen zur Integrativen Förderung (IF)
- Was versteht man unter Integrativer Förderung
4- Informationen zur Integrativen Förderung (IF)
- Was versteht man unter Integrativer Förderung
- Rechtliche Grundlagen
5- Informationen zur Integrativen Förderung (IF)
- Was versteht man unter Integrativer Förderung
- Rechtliche Grundlagen
- Umsetzung von IF in Kriens
- Zeitplan
- Konkrete Umsetzung auf der Primar- und
Sekundarstufe
6- Informationen zur Integrativen Förderung (IF)
- Was versteht man unter Integrativer Förderung
- Rechtliche Grundlagen
- Umsetzung von IF in Kriens
- Zeitplan
- Konkrete Umsetzung auf der Primar- und
Sekundarstufe - Wie sieht individualisierter Unterricht aus?
- Mögliche Unterrichtsformen
- Beispiele für individualisierte Aufgabenformen
7- Informationen zur Integrativen Förderung (IF)
- Was versteht man unter Integrativer Förderung
- Rechtliche Grundlagen
- Umsetzung von IF in Kriens
- Zeitplan
- Konkrete Umsetzung auf der Primar- und
Sekundarstufe - Wie sieht individualisierter Unterricht aus?
- Mögliche Unterrichtsformen
- Beispiele für individualisierte Aufgabenformen
- Individuelle Lernziele und Beurteilung
8- Informationen zur Integrativen Förderung (IF)
- Was versteht man unter Integrativer Förderung
- Rechtliche Grundlagen
- Umsetzung von IF in Kriens
- Zeitplan
- Konkrete Umsetzung auf der Primar- und
Sekundarstufe - Wie sieht individualisierter Unterricht aus?
- Mögliche Unterrichtsformen
- Beispiele für individualisierte Aufgabenformen
- Individuelle Lernziele und Beurteilung
- Wer ist Ansprechperson?
9- Informationen zur Integrativen Förderung (IF)
- Was versteht man unter Integrativer Förderung
- Rechtliche Grundlagen
- Umsetzung von IF in Kriens
- Zeitplan
- Konkrete Umsetzung auf der Primar- und
Sekundarstufe - Wie sieht individualisierter Unterricht aus?
- Mögliche Unterrichtsformen
- Beispiele für individualisierte Aufgabenformen
- Individuelle Lernziele und Beurteilung
- Wer ist Ansprechperson?
- Fragen und Anliegen
10- 1. Was versteht man unter integrativer Förderung?
- Alle Kinder und Jugendlichen werden in
Regelklassen unterrichtet. - Die Integrative Förderung richtet sich an alle
Schülerinnen und Schüler einer Klasse. Die
Klassenlehrperson und eine IF-Lehrperson bzw.
DaZ-Lehrperson unterstützen Kinder und
Jugendliche gemeinsam bei - Lernschwierigkeiten
- Besonderer Begabung
- Verhaltensschwierigkeiten
- Beim Erlernen der deutschen Sprache (Deutsch als
Zweitsprache)
11- 2. Rechtliche Grundlagen
- Gleichstellungsartikel in der Bundesverfassung
- Rechtsgleichheit (Art. 8 BV)
- 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
- 2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich
nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des
Geschlechts, des Alters, der Sprache, der
sozialen Stellung, der Lebensform, der
religiösen, weltanschaulichen oder politischen
Überzeugung oder wegen einer körperlichen,
geistigen oder psychischen Behinderung.
12- 2. Rechtliche Grundlagen
- Volksschulbildungsgesetz des Kantons Luzern
- Die Verordnung über die Förderangebote der
Volksschule vom 12. April 2011 verlangte eine
Einführung der Integrativen Förderung ab August
2011 im ganzen Kanton Luzern - SLR Nr. 406 28 (Verordnung über die
Förderangebote der Volksschule) - 1 Auf das Schuljahr 2012/2013 werden keine
neuen Kleinklassen mehr errichtet und keine neuen
Lernenden mehr einer Kleinklasse zugewiesen. -
133. Einführung von IF in Kriens
Alle in dieser Präsentation abgebildeten Fotos
zeigen allgemeine Unterrichtssituationen und
lassen keine Rückschlüsse auf Klassen oder
Niveaugruppen zu.
14a) Zeitplan
Schuljahr 2014/15
Schuljahr 2015/16
Schuljahr 2013/14
Schuljahr 2012/13
KG 5. PS
6. PS
Primar-schule
1. Sek
Sekundar-schule
2. Sek
3. Sek
15- b) Konkrete Umsetzung auf der Primarstufe
4 Lektionen IF 1 Lektion DaZ 1 Lektion
Förderunterricht
Kindergarten
4 Lektionen IF 2 Lektionen DaZ
1./2. Klasse
3 Lektionen IF DaZ nach Bedarf
3. Klasse
4. Klasse
2 Lektionen IF DaZ nach Bedarf
2 Lektionen IF DaZ nach Bedarf
5. Klasse
2 Lektionen IF DaZ nach Bedarf
6. Klasse
Zusätzliche IF-Pools Zusätzliche DaZ-Pools
16- b) Konkrete Umsetzung an der Sekundarschule
8 Lektionen IF 1 Lektion Beratung/Besprechung
1. SEK C
8 Lektionen IF 1 Lektion Beratung/Besprechung
2. SEK C
- Unterstützungslektionen bei ausgewiesener
Lese-/Rechtschreibstörung und Rechenstörung in
SEK A/B - Fremdsprachige Jugendliche besuchen den
zusätzlichen Deutschunterricht -
17In einer integrierten Schule lernen nicht mehr
alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse oder
Gruppe das Gleiche, sondern sie lernen und
arbeiten so oft wie möglich miteinander an
gemeinsamen Aufgabenstellungen auf der Stufe
ihrer je individuellen sensorischen, motorischen
und kognitiven Entwicklung. (vgl. Werning, 1998,
2004)
4. Wie sieht individualisierter Unterricht aus?
Im Zentrum steht der Klassenunterricht. Alle
Lernenden werden in ihrer Verschiedenartigkeit
wahrgenommen und im Rahmen der Binnendifferenzieru
ng individuell gefördert. Die Schülerinnen und
Schüler erleben Klassen-, Gruppen- und
Einzelunterricht.
18a) Mögliche Unterrichtsformen
Teamteaching
IF-LP
LP
19a) Mögliche Unterrichtsformen
Gruppen-unterricht ausserhalb des Schul-zimmers
für Kinder mit speziellem Förderbedarf
IF-LP
LP
20a) Mögliche Unterrichtsformen
Gruppen-unterricht ausserhalb des Schul-zimmers
für eine gemischte Gruppe
IF-LP
LP
21a) Mögliche Unterrichtsformen
IF-Lehrperson übernimmt die Klasse.
Klassenlehrper-son erteilt Gruppenunter-richt.
IF-LP
LP
22a) Mögliche Unterrichtsformen
Der Unterricht wird gemeinsam vorbereitet und
reflektiert. Die IF-Lehrperson unterstützt und
berät die Klassen-lehrperson
IF-LP
LP
23- b) Beispiele für individualisierte
Aufgabenformen (Kindergarten) -
-
-
24 25 26 27 28 29 30- b) Beispiele für individualisierte
Aufgabenformen (Unterstufe) -
-
-
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40 6
7
5
41- b) Beispiele für individualisierte
Aufgabenformen (Mittelstufe I) -
-
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48(vgl. Schweizer Zahlenbuch 3/S. 65)
49 3 6 9 12 15 18
21 24 27 30
4 8 12 16 20 24
28 32 36 40
3 6 9 12 15
18 21 24 27 30
4 8 12 16 20
24 28 32 36 40
7 14 21 28 35
42 49 56 63 70
507er
49 42
11er
44 55
51- b) Beispiele für individualisierte
Aufgabenformen (Mittelstufe II) -
-
-
52- (vgl. Schweizer Zahlenbuch 5/S. 79)
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57(No Transcript)
58- b) Beispiele für individualisierte
Aufgabenformen Sekundarschule -
-
-
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68- 5. Individuelle Lernziele (ILZ) und Beurteilung
69- 5. Individuelle Lernziele (ILZ) und Beurteilung
- Anpassung der Lernziele, falls das Kind oder
der/die Jugendliche Standardziele des Lehrplans
nicht erreichen kann
70- 5. Individuelle Lernziele (ILZ) und Beurteilung
- Anpassung der Lernziele, falls das Kind oder
der/die Jugendliche Standardziele des Lehrplans
nicht erreichen kann - ILZ sind auf die Möglichkeiten der Schülerin/des
Schülers abgestimmt
71- 5. Individuelle Lernziele (ILZ) und Beurteilung
- Anpassung der Lernziele, falls das Kind oder
der/die Jugendliche Standardziele des Lehrplans
nicht erreichen kann - ILZ sind auf die Möglichkeiten der Schülerin/des
Schülers abgestimmt - ILZ sind in einem oder mehreren Fächern möglich
72- 5. Individuelle Lernziele (ILZ) und Beurteilung
- Anpassung der Lernziele, falls das Kind oder
der/die Jugendliche Standardziele des Lehrplans
nicht erreichen kann - ILZ sind auf die Möglichkeiten der Schülerin/des
Schülers abgestimmt - ILZ sind in einem oder mehreren Fächern möglich
- ILZ können auch zeitlich befristet sein
73- 5. Individuelle Lernziele (ILZ) und Beurteilung
- Anpassung der Lernziele, falls das Kind oder
der/die Jugendliche Standardziele des Lehrplans
nicht erreichen kann - ILZ sind auf die Möglichkeiten der Schülerin/des
Schülers abgestimmt - ILZ sind in einem oder mehreren Fächern möglich
- ILZ können auch zeitlich befristet sein
- ILZ werden in Absprache zwischen den Eltern, der
Schülerin/dem Schüler und den Lehrpersonen
festgesetzt
74- 5. Individuelle Lernziele (ILZ) und Beurteilung
- Anpassung der Lernziele, falls das Kind oder
der/die Jugendliche Standardziele des Lehrplans
nicht erreichen kann - ILZ sind auf die Möglichkeiten der Schülerin/des
Schülers abgestimmt - ILZ sind in einem oder mehreren Fächern möglich
- ILZ können auch zeitlich befristet sein
- ILZ werden in Absprache zwischen den Eltern, der
Schülerin/dem Schüler und den Lehrpersonen
festgesetzt - Der Schulpsychologische Dienst muss beigezogen
werden
75- 5. Individuelle Lernziele (ILZ) und Beurteilung
- Anpassung der Lernziele, falls das Kind oder
der/die Jugendliche Standardziele des Lehrplans
nicht erreichen kann - ILZ sind auf die Möglichkeiten der Schülerin/des
Schülers abgestimmt - ILZ sind in einem oder mehreren Fächern möglich
- ILZ können auch zeitlich befristet sein
- ILZ werden in Absprache zwischen den Eltern, der
Schülerin/dem Schüler und den Lehrpersonen
festgesetzt - Der Schulpsychologische Dienst muss beigezogen
werden - Bei Uneinigkeit entscheidet die Schulleitung
76- 5. Individuelle Lernziele (ILZ) und Beurteilung
- Anpassung der Lernziele, falls das Kind oder
der/die Jugendliche Standardziele des Lehrplans
nicht erreichen kann - ILZ sind auf die Möglichkeiten der Schülerin/des
Schülers abgestimmt - ILZ sind in einem oder mehreren Fächern möglich
- ILZ können auch zeitlich befristet sein
- ILZ werden in Absprache zwischen den Eltern, der
Schülerin/dem Schüler und den Lehrpersonen
festgesetzt - Der Schulpsychologische Dienst muss beigezogen
werden - Bei Uneinigkeit entscheidet die Schulleitung
- ILZ werden in einer schriftlichen Vereinbarung
festgehalten
77- Kinder und Jugendliche mit ILZ erhalten in den
entsprechenden Fächern anstelle von Noten einen
Lernbericht
78- Kinder und Jugendliche mit ILZ erhalten in den
entsprechenden Fächern anstelle von Noten einen
Lernbericht - Klassenwiederholung ist, wenn sinnvoll, weiterhin
möglich
79- Kinder und Jugendliche mit ILZ erhalten in den
entsprechenden Fächern anstelle von Noten einen
Lernbericht - Klassenwiederholung ist, wenn sinnvoll, weiterhin
möglich - Kinder mit ILZ treten nach der 6. Klasse in die
Sekundarschule über
80- Kinder und Jugendliche mit ILZ erhalten in den
entsprechenden Fächern anstelle von Noten einen
Lernbericht - Klassenwiederholung ist, wenn sinnvoll, weiterhin
möglich - Kinder mit ILZ treten nach der 6. Klasse in die
Sekundarschule über - Zuteilung aufgrund eines schulischen
Standortgesprächs
81- Kinder und Jugendliche mit ILZ erhalten in den
entsprechenden Fächern anstelle von Noten einen
Lernbericht - Klassenwiederholung ist, wenn sinnvoll, weiterhin
möglich - Kinder mit ILZ treten nach der 6. Klasse in die
Sekundarschule über - Zuteilung aufgrund eines schulischen
Standortgesprächs - In der Regel Zuteilung in Niveau C
82- Kinder und Jugendliche mit ILZ erhalten in den
entsprechenden Fächern anstelle von Noten einen
Lernbericht - Klassenwiederholung ist, wenn sinnvoll, weiterhin
möglich - Kinder mit ILZ treten nach der 6. Klasse in die
Sekundarschule über - Zuteilung aufgrund eines schulischen
Standortgesprächs - In der Regel Zuteilung in Niveau C
- Bei ausgeprägten Teilleistungsschwächen (LRS, RS)
evt. auch Niveau A und B möglich
83- Kinder und Jugendliche mit ILZ erhalten in den
entsprechenden Fächern anstelle von Noten einen
Lernbericht - Klassenwiederholung ist, wenn sinnvoll, weiterhin
möglich - Kinder mit ILZ treten nach der 6. Klasse in die
Sekundarschule über - Zuteilung aufgrund eines schulischen
Standortgesprächs - In der Regel Zuteilung in Niveau C
- Bei ausgeprägten Teilleistungsschwächen (LRS, RS)
evt. auch Niveau A und B möglich - Bei Uneinigkeit entscheidet innerhalb von Kriens
die Prorektorin oder die Schulleitung der
abnehmenden Schule
84- 6. Wer ist Ansprechperson?
85- 6. Wer ist Ansprechperson?
- Erste Ansprechperson ist die Klassenlehrerin oder
der Klassenlehrer
86- 6. Wer ist Ansprechperson?
- Erste Ansprechperson ist die Klassenlehrerin oder
der Klassenlehrer - Die IF-Lehrperson kann bei Fragen zum Lernen und
Verhalten beigezogen werden
87- 6. Wer ist Ansprechperson?
- Erste Ansprechperson ist die Klassenlehrerin oder
der Klassenlehrer - Die IF-Lehrperson kann bei Fragen zum Lernen und
Verhalten beigezogen werden - Die Schulleitung ist zuständig, wenn sich Eltern
und Lehrpersonen nicht einig sind
88- 6. Wer ist Ansprechperson?
- Erste Ansprechperson ist die Klassenlehrerin oder
der Klassenlehrer - Die IF-Lehrperson kann bei Fragen zum Lernen und
Verhalten beigezogen werden - Die Schulleitung ist zuständig, wenn sich Eltern
und Lehrpersonen nicht einig sind - Weitere Informationen finden sich auf dem
Informationsblatt für Eltern vom DVS Luzern
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