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Title: PowerPoint-Pr


1
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
Föderalismusreform- Zusammenspiel von Tarif- und
Beamtenpolitik
Katrin Löber GEW-Hauptvorstand,Arbeitsbereich
Angestellten- und Beamtenpolitik Bezirksdelegiert
enkonferenz, Buchholz 06. März 2008
2
Föderalismusreform 1 was ist das ?
  • August 2006
  • Verschiebung der Gesetzgebungskompetenzen
  • Wechsel von Rahmengesetzgebung zu
    konkurrierender Gesetzgebung, d.h.
  • Bund nur noch zuständig für Regelung
    der Statusrechte
  • Statusrechte Individuelle und
    kollektive Rechte von Beamtinnen und Beamten

3
Föderalismus 1
  • Länder müssen dagegen
  • Besoldung ( s.u. ),
  • Versorgung
  • Absenkung Mindestversorgung
  • Erhöhung der Pensionsgrenze
  • 67 - das letzte Wort?
  • Laufbahnen (s.u.)
  • selber gesetzlich regeln.

4
Was wird wo geregelt?
  • Statusgesetz gilt für Landes- und
    Kommunalbeamte
  • befindet sich noch im parlamentarischen
    Verfahren
  • im Innenausschuss des Bundestages am
    12.12.2007 beschlossen
  • Lesungen im Plenum sind für Anfang 2008 geplant
  • soll zum 1. August 2008 Inkrafttreten
  • Länderregelungen müssen bis 1.1.2009
    verabschiedet sein

5
Was wird wo geregelt? (Teil 2)
  • Dienstrechtsneuordnungsgesetz Gilt für
    alle Bundesbeamten
  • Kabinett hat am 17.10.07 Entwurf verabschiedet
  • Als eilbedürftig dem Bundesrat zugeleitet
    wegen Tarifrunde 2008!
  • Bundesrat hat am 30.11. zugestimmt und
    betont, dass Föderalismus der richtige Weg ist
  • Bundestag hat in 1. Lesung am 15.11.
    beraten, Anhörung Innenausschuss am 7.4.2008
    geplant

6
Änderungen des DNeuG
  • Keine Absenkung der Eingangsbesoldung
    nur noch 8 statt angedachter 9
    Stufen, Gesamtlaufzeit 23 Jahre
  • Erhalt der Wertebenen Eingangsbesoldung
    und Endbesoldung entsprechen der alten
    Besoldungstabelle
  • Aber auch hier zwingende Zuordnung zu Stufe
    1 bei Neueinstellungen, d.h. keine Anerkennung
    von Vorbildung und Vorbereitungsdienst
  • vier Laufbahnen
  • Förderung Leistungsprinzip
  • ATZ nur noch eingeschränkt vorhanden

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Aktuelle Realität
  • Bruttoeinkommen von Angestellten und
    Beamten werden zu Ungunsten der Angestellten
    voneinander abweichen
  • Bisher immer höhere Einkommen der Angestellten
    wegen Sozialabgaben
  • Europäischer Grundsatz equal pay verletzt ?
  • Vergleich
  • A 13 3171 E 13 2835
  • A 12 2697 E 11 2440

8
Beispiel
9
Aber was ist gleicher Lohn?
  • Gleiche (Brutto)bezahlung für gleiche Tätigkeit
    unabhängig von Status, Alter, (öffentlichem)
    Arbeitgeber, Ort, Dauer, Geschlecht, Rasse,
    Religion, sexueller Orientierung...

10
Unterschiede schon vor Föderalismusreform
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • Freigabe für Landesgesetzgebung im Jahr 2003
  • Jährliche Sonderzahlungen von 0 bis gut 60
    Prozent eines Monatsgehalts, z. T. auf Monate
    umgelegt
  • Arbeitszeit
  • Freigabe für Landesgesetzgebung im Jahr 2003
  • aktuell
  • 3 Länder 42 Std.
  • 3 Länder Bund 41 Std.
  • 10 Länder 40 Std.

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Besoldung in den Ländern seit 2006
  • Bayern, Niedersachsen 3
  • NRW, Saarland u.a. 2,9
  • Baden Württemberg 2 x 1,5
  • Hessen 2,4
  • Hamburg 1,9
  • Brandenburg 1,5
  • Rheinland-Pfalz 0,5
  • Berlin keine
  • Zeitpunkt 07/07, 10/07, 01/08, 04/08, 07/08

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Gesetzesentwürfe Laufbahnen (Teil 1)
  • Bayern
  • Vertikal
  • Reduzierung Anzahl der Laufbahnen
  • Reform des Aufstiegsverfahren
  • Horizontal
  • Veränderung der Anzahl Fachlaufbahnen
  • Veränderung bei Wechsel

13
Gesetzesentwürfe Laufbahnen (Teil 2)
  • Küstenländer (Nds, MV, HH, HB, S-H)
  • Reduzierung auf zwei Laufbahnen Ohne und mit
    Hochschulabschluss
  • 10 Fachrichtungen sollen bleiben
  • Zugang erleichtern und flexibler gestaltet
  • Wechsel innerhalb Laufbahn erleichtert

14
Gesetzesentwürfe Laufbahnen (Teil 3)
  • BadenWürttemberg
  • Abschaffung des einfachen Dienstes
  • Einstellung im Eingangsamt
  • Förderung des Leistungsprinzips
  • Erleichterungen beim horizontalen Wechsel
    (Übertragung zur Erprobung auf 3 Jahre )
  • Erschwerungen beim vertikalen Wechsel (Aufstieg)

15
Gesetzesentwürfe Laufbahnen (Teil 4)
  • Brandenburg
  • Verkürzung auf drei Laufbahnen angestrebt
  • Keine Beförderungen in der Probezeit
  • Einstellungen nur bis 35

16
Entwurf eines Landesbeamtengesetzes(Beispiel)
  • Küstenländer
  • Abstimmung mit anderen Küstenländern
  • Ziel Stärkung und Erhaltung der
    Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes
  • familienfreundliche Regelungen
  • Koordinierung Versetzung/Abordnung zwischen den
    Ländern

17
Beispielfür Beamtenbesoldungsgesetz
  • Thüringen
  • Entspricht in großen Teilen dem geltenden
    Besoldungsgesetz des Bundes
  • Übernahme der Tabelle inklusive Ostangleichung
    und Erhöhung um 2,9
  • Aufstieg in den Stufen richtet sich nach
    Erfahrungsstufen wie im DNeuG und nicht mehr nach
    Dienstalter
  • Besoldungsansprüche verjähren nach 1 Jahr

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Weiteres im DNeuG
  • Leistungsbezahlung
  • Instrument soll in der Form bestehen bleiben wie
    es seit den 90er Jahre eingeführt worden ist
  • Zumindest konnte der Ausbau dieses Instrumentes
    verhindert werden
  • weitere Überlegungen zum Ausbau der
    Leistungsbezahlung sollen erst in 2008 aufgrund
    der Erfahrungen im Tarifbereich gemacht werden

19
Weiteres im DNeuG
  • Wechsel zwischen Wirtschaft und
  • Verwaltung
  • Abstimmung von Versetzung/Abordnung zwischen Bund
    und Ländern
  • Wechsel soll erleichtert werden
  • Problem bleibt die Mitnahme der Anwartschaften (
    Eckpunktepapier Hessen ?)

20
Aufgaben der GEW
  • Koordination zwischen den Ländern und zwischen
    Bund und Ländern aufbauen und verbessern
  • ... geht nur, wenn beide Ebenen, Bund und
    Länder, nicht geschwächt werden
  • ... bedarf ausreichender personeller Ressourcen
    auf Bundes- und auf Landesebene (Frage Ist das
    Schwerpunkt gewerkschaftlicher Arbeit?)
  • Entwicklung von Leitlinien zu den wesentlichen
    Punkten
  • Rückgängigmachung der Reform ????
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