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Besondere

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Title: Besondere


1
Besondere Rechtsverhältnisse
2
Begriff, Funktion und Arten
Besondere Rechts-, Gewalt-, Sonderstatus- Verhältn
isse
Personengruppen, die zum Staat in einer besonders
engen Rechtsbeziehung stehen.
In solchen Fällen hat die rechtssatzmässige
Regelung - abgesehen von der Begründung des
Sonderstatusverhältnisses - allerdings nicht bis
ins letzte Detail zu gehen, sondern darf der
Natur des Rechtsverhältnisses entsprechend weit
gefasst sein namentlich darf die Regelung der
Einzelheiten an die Exekutive delegiert
werden. (BGE 119 Ia 178)
3
Arten nach Zweck der Rechtsverhältnisse
Richtlinien des Bundesamtes für
Ausländerfragen Nr. 333.2 Auf Grund von
Niederlassungsvereinba- rungen und Erklärungen
des Bundesrates erhalten die Staatsangehörigen
folgender Staaten die Nieder- lassungsbewilligung
nach einem ordnungsgemässen und ununterbrochenen
Aufenthalt von fünf Jahren in der Schweiz
Belgien, Bundesrepublik Deutschland Aus
Gegenrechtserwägungen erhalten die Angehöri- gen
foldender Staaten die Niederlassungsbewilligung
nach einem ordnungsgemässen und ununterbrochenen
Aufenthalt von fünf Jahren Finnland,
Grossbritannien, Irland, Island, Luxembourg,
Norwegen, Schweden und den Vereinigten Staaten
von Amerika Angehörige der übrigen Staaten kann
die Niederlas- sungsbewilligung in der Regel nach
einem ordnungsge- mässen und ununterbrochenen
Aufenthalt von zehn Jahren erteilt werden.
Art. 105 FR Universität Statuten 1 Das Rektorat
befasst sich von Amtes wegen mit den von
Studierenden und Hörern gegen die
Universitätsordnung begangenen Verstösse. Es
führt die Untersuchung und kann Disziplinar-
strafen verhängen. 2 Disziplinarstrafen
sind 1. der Verweis 2. die Rüge 3. der
Ausschluss für ein oder zwei Semester 4. der
endgültige Ausschluss.
Art. 35 FR Schulgesetz Die Schüler haben den
Unterricht regelmässig zu besuchen und die
Weisungen zu befolgen, die ihnen die Lehrer und
die Schulbehörden im Rahmen ihrer Befugnisse
erteilen.
Spitalgesetz Bl 12a Zwangseinweisung Psychisch
kranke Personen dürfen durch Verfügung des
Statthalteramtes in die Kantonale Psychiatrische
Klinik Liestal eingewiesen oder dort
zurückbehalten werden, wenn eine unmittelbare,
schwere, sonst nicht abwendbare Gefahr für das
Gemeinwesen oder Dritte droht und kein
entsprechendes Bedürfnis des Betroffe- nen nach
persönlicher Fürsorge besteht oder dieses
Bedürfnis nicht rechtzeitig befriedigt werden
kann. Die Vorschriften über die fürsorgerische
Freiheitsentzie- hung gelten sinngemäss.
Art. 9 ANAG 2 Die Aufenthaltsbewilligung kann
widerrufen werden b. wenn eine mit ihr
verbundene Bedingung nicht erfüllt wird oder
wenn das Verhalten des Ausländers Anlass zu
schweren Klagen gibt
Spitalgesetz BL 14 Obduktion,
Transplantation Der Regierungsrat kann
Vorschriften für Obduktionen und
Transplantationen erlassen.
Leistungs- verwaltung
Eingriffs- verwaltung
Bedarfs- verwaltung
Strafvollzug
Beamte
Bildung
Schule/ Universität
Soldaten
Ausländer
Asylbewerber
Gesundheit
Spital/ Psychiatrie
4
ZH Verordnung über Flughafengefängnis 21 Die
Vorbereitungs- und Ausschaffungshaft dient der
Sicherung von Verfahren und Vollzug bei
Wegweisungen und Ausschaffungen. 31 Für
Inhaftierte, bei denen in erhöhtem Masse
Fluchtgefahr oder die Gefahr von
Gewaltanwen- dung gegen Dritte, sich selbst oder
Sachen be- steht, kann die Direktion besondere
Sicherungs- massnahmen anordnen. SDA 10.4.2000
In einer zur Asylpolitik verab- schiedeten
Resolution heisst es, Amnesty sei insbesondere
besorgt über die von der Polizei im
Ausschaffungsgefängnis Kloten ZH ange- wandten
Methoden mit Klebbändern, Knebelung und
Fesselung sowie Beruhigungsspritzen.
Begründung von besonderen Rechtsverhältnissen
  • Art. 24 Personalgesetz
  • Einschränkung von Rechten des Personals
  • 1 Soweit es für die Staatssicherheit, für die
    Wahrung von
  • wichtigen Interessen in auswärtigen
    Angelegenheiten
  • oder für die Sicherstellung der Landesversorgung
    mit
  • lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen
    erfor-
  • derlich ist, kann der Bundesrat das Streikrecht
    für
  • bestimmte Kategorien von Angestellten beschränken
  • oder aufheben.
  • 2 Aus den gleichen Gründen kann er
  • die Niederlassungsfreiheit und die
    Wirtschaftsfreiheit
  • über die im Gesetz vorgesehenen Einschränkungen
  • hinaus beschränken
  • b. dem Personal über den Arbeitsvertrag
    hinausgehende
  • Pflichten auferlegen.

Bl Gesetz über Begräbniswesen ß 13 Die
Gemeinden haben besondere Beerdigungsreglemente
und Friedhof- ordnungen zu erlassen, die der
Geneh- migung der Sanitätsdirektion bedürfen.
Bundesgesetz Armee und Militärverwaltung Art. 150
Ausführungsbestimmungen 1 Der Bundesrat erlässt
die Ausführungs- verordnungen. 2 Er erlässt die
Dienstreglemente er umschreibt darin namentlich
die Rechte und Pflichten der Angehörigen der
Armee.
Antrag
Zwang
Status
Art. 23 Personalgesetz Nebenbeschäftigung Die
Ausführungsbestimmungen können die Ausübung
bestimmter Tätigkeiten und öffentlicher Ämter
von einer Bewilligung abhängig machen, soweit
sie die Erfüllung der Aufgaben zu beeinträchtigen
vermögen.
Ausländer
Universität
Strafanstalt
Friedhof
Psychiatri- sche Anstalt
Spital
Bundes- personal
Militär
5
Schranken der Eingriffe
Verfassung
Verfassung
Gesetz
Gesetz
Zweck
Zweck
Ermessen
Verhältnism.k.
Verhältnism.k.
6
Durchsetzung des Wohlverhaltens
Anstaltspolizei
präventiv
repressiv
Anstaltsordnung
Disziplinar- massnahme
Weisungen
Widerruf
Disziplinarrecht
7
Beendigung der Rechtsverhältnisse
Austritt
Entlassung
Widerruf
8
Rechtsschutz
Aufsichts- beschwerde
Staatshaftung
Verwaltungs- gerichtsbe- schwerde
Verwaltungs- beschwerde
Ombudsman
9
Wettbewerbsgleichheit mit privaten Unternehmen
Durchsetzung der Leistungs- pflicht der Anstalt
Flexibilität
Privatisierung - öffentliche Interessen
Probleme
Globalbudget
Rechtsschutz
Obrigkeits-, Kundendenken
Anreize versus Disziplinarmassnahmen
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