Title: Unterlagen zum Selbststudium
1Eidgenössisches Departement des Innern
EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Federal
Department of Home Affairs DHA Federal Office of
Public Health FOPH
2Inhaltsverzeichnis
Ziel der Schulung 5 Was ist Sachkenntnis?
6 Was ist Grundwissen? 8 Was ist
produktespezifisches Wissen? 10 Wer muss
Sachkenntnis haben? 11 Woher nehme ich die
Information, um den Kunden zu beraten? 12 Was
sind Chemikalien? 15 Wo kommen Chemikalien
vor? 17 Was sind Pflanzenschutzmittel und
Biozide? 18 Welche Gefahren gehen von
Chemikalien aus? 19 R-Sätze 21 Wie
können Unfälle mit Chemikalien vermieden
werden? 22 S-Sätze 22 Gefahren durch
physikalisch-chemische Eigenschaften 24 Explos
ionsgefährlich 25 Brandfördernd 26 Hoc
hentzündlich 27 Leichtentzündlich 28 E
ntzündlich 29 Gesundheitsgefährdende
Eigenschaften 30 Begriffe Toxizität,
MAK-Wert 31 Aufnahmewege 34 Sehr
giftig 38 Giftig 39 Ätzend 40
Gesundheitsschädlich 41
3Inhaltsverzeichnis
Reizend 42 Sensibilisierend 43 Krebs
erzeugend 44 Erbgutverändernd 45 Fortp
flanzungsgefährdend 46 Umweltgefährliche
Eigenschaften 47 Einstufung 49 Für
welche Produkte besteht die Beratungspflicht?
52 Was ist beim Verkauf von besonders
gefährlichen Produkten zu beachten? 55 Kennzeich
nung 56 Beispiel-Etikette 57 Kontrollf
ragen 1-11 62 Sicherheitsdatenblatt (SDB)
Warum SDBs, Woher kriegt man sie, Was steht
drin? Die 16 Kapitel 73 Kontrollfragen
12-14 112 Kurzleitfaden Etikette /
Sicherheitsdatenblatt 115 Kontrollfragen
15-20 130 Chemikalien-Ansprechperson 13
6 Welche Gesetze sind wichtig? 137 Welche
Schweizer Gesetze sind wichtig? 138 Welche
EU-Gesetze sind wichtig? 145 Kontrollfragen
21-25 147 Wie können Mensch und Umwelt vor
dem Einfluss gefährlicher Chemikalien geschützt
werden? 152 Produkt 153 Anwendung
Verpackung 154 Anwendung
Lagerung 155 Anwendung Umgang 158 En
tsorgung 161
4Inhaltsverzeichnis
Kontrollfragen 26-30 162 Was muss ein
Verkäufer beachten? 167 Welche Chemikalien
dürfen im Detailhandel verkauft
werden? 167 Allgemeine Informationspflicht
168 Rückgabe- und Rücknahmepflicht,
Entsorgungspflicht 169 Besondere Pflichten
beim Verkauf Hinweise auf Schutzmassnahmen 172
Besondere Pflichten beim Verkauf Aufnahme von
Kundendaten 173 Besondere Pflichten beim
Verkauf Mündigkeit und SDB - Abgabe 175 Übers
icht über Pflichten eines Verkäufers beim Verkauf
besonders gefährlicher Chemikalien an
Privatpersonen 177 Wie gehe ich konkret vor
(Abläufe im Geschäft)? 178 Kontrollfragen
31-37 180 Grundlagen des produktespezifische
n Wissens 187 Welches sind die wichtigsten
Informationsquellen für produktespezifisches
Wissen? 187 Biozide 190 Pflanzenschutzmitt
el 195 Weitere Produktegruppen 196 Prod
uktespezifisches Wissen Beispiel Wespenspray
197 Beratungsthemen, Informationsauswertung
(Etikette, SDB, Gebrauchsanweisung),
Verkaufs/Beratungsgespräch 211 ANHANG
215 Liste der R-Sätze 216 Liste der
S-Sätze 225 Glossar 231 Lösungen zu
den Kontrollfragen 240
5Ziel der Schulung
Chemische Produkte sind aus unserem Alltag nicht
mehr wegzudenken. Geschirrspülmittel, Entkalker,
Farben, Lacke, Mückenspray, Unkrautvertilger,
Imprägniermittel, WC-Reiniger alle diese
Haushaltsprodukte enthalten mehr oder minder
gefährliche Chemikalien. Ziel der Schulung ist,
Unfälle mit solchen Chemikalien zu vermeiden. Ein
Verkäufer von gefährlichen Chemikalien muss in
der Lage sein, insbesondere Privatkunden
kompetent über den sicheren Umgang mit diesen
gefährlichen Stoffen und Produkten zu
informieren. Er muss über die sichere Verwendung
und Handhabung, die richtige Lagerung und
korrekte Entsorgung, sowie über die
Erste-Hilfe-Massnahmen und Notrufnummern Auskunft
geben können. Dafür ist ein Grundwissen über
Chemikalien notwendig. Die Vermittlung dieses
Grundwissens ist Gegenstand dieser Schulung.
6Was ist Sachkenntnis?
Damit ein Verkäufer den Kunden beim Kauf von
chemischen Produkten kompetent beraten kann, muss
er über besondere Sachkenntnis verfügen. Die
Notwendigkeit von besonderer Sachkenntnis ist in
der Chemikalienverordnung aus dem Jahre 2005
verankert. Dort steht in Artikel 81 Wer einen
besonders gefährlichen Stoff oder eine besonders
gefährliche Zubereitung gewerblich abgibt muss
über besondere Sachkenntnis verfügen.
Dies bedeutet Wer besonders gefährliche
Chemikalien (Definition siehe ab S. 50) an
Privatpersonen verkauft, muss die Gefahren dieser
Produkte kennen und seine Kunden entsprechend
informieren können.
Mindestens eine Person in einem Verkaufsbetrieb
muss über besondere Sachkenntnis verfügen.
7Was ist Sachkenntnis?
Die Sachkenntnis ist in der Verordnung des
Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) über
die erforderliche Sachkenntnis zur Abgabe
besonders gefährlicher Stoffe und Zubereitungen
vom Juni 2005 definiert.
Über Sachkenntnis verfügt, wer Grundwissen
nachweisen kann und über das notwendige
produktespezifische Wissen verfügt.
Grundwissen kann durch das Bestehen einer Prüfung
nachgewiesen werden. Auf diese Prüfung soll diese
Schulung vorbereiten.
Als Nachweis von Grundwissen gilt unter
bestimmten Voraussetzungen auch eine unter dem
alten Giftgesetz erteilte Giftbewilligung.
Berufserfahrung kann ebenfalls geltend gemacht
werden. Weitere Informationen siehe
www.bagchem.ch
8Was ist Grundwissen?
9Was ist Grundwissen?
Das Grundwissen beinhaltet die Kenntnis der
Pflichten eines Verkäufers von Chemikalien nach
dem Gesetz. Ausserdem muss ein Verkäufer die
Elemente der Kennzeichnung (Etikette, siehe ab S.
56) von Chemikalien kennen und verstehen. Er muss
fähig sein, die Information auf der Etikette dem
Kunden zu erklären. Des weiteren muss er die
Informationen in Sicherheitsdatenblätten, (siehe
ab S.73) verstehen und dem Kunden, der die
Chemikalie verwenden will kundengerecht
weitergeben können. Auch muss er über Grundlagen
des produktespezifischen Wissens verfügen. Das
heisst er muss einschlägige Informationsquellen
über Chemikalien kennen und benutzen können,
damit er sich das produktespezifische Wissen,
welches für das Warensortiment in seinem Geschäft
erforderlich ist, selbst erarbeiten kann.
10Was ist produktespezifisches Wissen?
11Wer muss Sachkenntnis haben?
12Woher nehme ich die Informationen für die
Kundenberatung?
Die wichtigsten Informationsquellen sind
Gebrauchsanweisung In der Gebrauchsanweisung wird
der Kunde über die sachgerechte und gefahrlose
Anwendung des Produktes aufgeklärt.
Etikette Auf der Etikette finden sich die
wichtigsten Informationen über das Produkt in
Kurzform.
Sicherheitsdatenblatt Im Sicherheitsdatenblatt
finden sich detaillierte Informationen über
Gefahren, Verwendung und Schutzmassnahmen.
13Woher nehme ich die Informationen für die
Kundenberatung?
Sicherheitsdatenblätter müssen kritisch gelesen
und mit der eigenen Erfahrung und eventuell
anderen Datenquellen verglichen werden. Finden
sich gegensätzliche Angaben über ein Produkt,
kann der Hersteller (Lieferant) des Produktes
Auskunft geben. Alternative Informationsquellen
werden im Abschnitt Grundlagen des
produktespezifischen Wissens (S. 187) genauer
beschrieben. Diese können beispielsweise sein
- Internet
- Bücher
- Hersteller des Produktes (Die Telefonnummer und
Adresse des Herstellers sind jeweils auf der
Etikette sowie im Sicherheitsdatenblatt
angegeben).
Alle Informationsquellen werden im Laufe dieser
Schulung genauer beschrieben. Es wird erklärt, wo
die zur Weitergabe an den Kunden wichtige
Information zu finden ist.
14Grundlagen
Bevor die Details von Etikette und
Sicherheitsdatenblatt behandelt werden können,
muss einiges an grundlegendem Wissen erarbeitet
werden. Dabei werden Fragen beantwortet wie
- Was sind Chemikalien?
- Wo kommen Chemikalien vor?
- Welche Gefahren gehen von Chemikalien /
chemischen Produkten aus? - Welche Gefahren ergeben sich z.B aus den
physikalisch- chemischen Eigenschaften von
Chemikalien? - Welche Gesundheitsgefahren gibt es?
- Wie können Chemikalien die Umwelt gefährden?
- Wie sind Chemikalien gekennzeichnet?
15Was sind Chemikalien?
Die Bezeichnung Chemikalie wird in diesen
Schulungsunterlagen synonym zur Bezeichnung
chemische Produkte verwendet. Im Schweizer
Gesetz werden Chemikalien als Stoffe und
Zubereitungen bezeichnet. Stoffe sind
natürliche oder durch ein Produktionsverfahren
hergestellte chemische Verbindungen (als
chemische Verbindung bezeichnet man eine
Substanz, die aus zwei oder mehr verschiedenen
chemischen Elementen (z. B. Wasserstoff,
Sauerstoff) besteht). Zubereitungen sind
Mischungen von zwei oder mehr Stoffen. Zum
Beispiel ist Natronlauge (Natriumhydroxid) ein
Stoff, wenn sie aber in einem WC-Reiniger
zusammen mit anderen Stoffen enthalten ist, ist
der WC-Reiniger eine Zubereitung.
16Was sind Chemikalien?
17Wo kommen Chemikalien vor?
Chemikalien sind in vielen Produkten des
täglichen Lebens enthalten. Dazu gehören
Geschirrspülmittel, Klebstoffe, Farben, Lacke,
Batterien, WC-Reiniger, Reinigungsmittel,
Waschmittel, Raumspray, Rasierschaum und so
weiter. Eine spezielle Gruppe von Chemikalien
sind die Pflanzenschutzmittel. Sie werden z. B.
vom Landwirt auf dem Feld einsetzt, um die Ernte
vor Schädlingen zu schützen. Sie werden auch zum
Schutz von Zimmerpflanzen oder im Garten z.B
gegen Blattläuse eingesetzt. Eine weitere Gruppe
von Chemikalien sind die Biozide wie z. B.
Mottenkugeln, Mücken- oder Ameisenspray.
18Was sind Pflanzenschutzmittel und Biozide?
Pflanzenschutzmittel sind spezielle chemische
Produkte. Der Zweck von Pflanzenschutzmitteln ist
es, wie der Name sagt, Pflanzen oder
Pflanzenerzeugnisse (z. B. Früchte, abgeerntetes
Getreide etc.) z. B. vor Frass durch Raupen, vor
Blattläusen oder vor Pilzkrankheiten zu schützen.
Pflanzenschutzmittel dienen auch dazu, andere
Pflanzen (Unkraut), die z. B. Getreide beim
Wachsen hindern können, zu vernichten. Ein
Unkrautvernichtungsmittel, welches auf dem Acker
angewendet wird, ist daher z. B. ein
Pflanzenschutzmittel. Biozide sind chemische
Produkte, die nicht unter die Definition der
Pflanzenschutzmittel fallen. Sie sind dazu
bestimmt, schädliche Organismen abschrecken,
unschädlich zu machen oder zu zerstören.
Rattengift, welches zum Schutz der Speisekammer
gestreut werden muss, ist beispielsweise ein
Biozid. Ameisenköderdosen, die ins Haus gestellt
werden, um Ameisen zu vernichten, sind ebenfalls
Biozide.
19Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus?
20Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus?
Gefährliche Chemikalien müssen als solche
gekennzeichnet werden.
Zur Kennzeichnung gehören u.a. folgende Elemente
E
Einige gefährliche Eigenschaften von Chemikalien
werden nicht durch ein Symbol dargestellt, z. B.
Entzündlich.
21Welche Gefahren gehen von Chemikalien aus?
Gefährliche Chemikalien werden neben den
Gefahrensymbolen mit Hinweisen auf die besonderen
Gefahren, den R-Sätzen gekennzeichnet
- R-Sätze (R für Risiko) sind Hinweise auf die
besonderen Gefahren, die von Chemikalien
ausgehen. Es gibt insgesamt 66 R-Sätze,
nummeriert von R1 bis R 68 (Es gibt kein R13 und
R47) - Beispielsweise bedeutet R1 In trockenem Zustand
explosionsgefährlich. - Form Zwischen den Ziffern steht
- ein Bindestrich (-) zur getrennten Angabe der
besonderen Gefahren z.B. R12-36, das heißt R12
und R36 gilt. (nicht R12 bis R36) - oder
- ein Schrägstrich (/) zur kombinierten Angabe
der besonderen Gefahren z.B. R36/37, das heißt
aus R36 Reizt die Augen und R37 Reizt die
Atmungsorgane wird R36/37 Reizt die Augen und
die Atmungsorgane.
Eine Liste aller R-Sätze befindet sich im Anhang
(ab S.216)
22Wie können Unfälle mit Chemikalien vermieden
werden?
Chemikalien werden mit Ratschlägen für die
sichere Verwendung den S-Sätzen gekennzeichnet.
Eine Liste aller S-Sätze befindet sich im Anhang
(ab S.225) .
23Wie können Unfälle mit Chemikalien vermieden
werden?
24Gefahren durch physikalisch-chemische
Eigenschaften
25Gefahren durch physikalisch-chemische
Eigenschaften
Explosionsgefährlich sind Chemikalien, wenn sie
bei Erhitzen, Erschütterung, Reibung, Feuer oder
anderen Zündquellen explodieren. Beispiel
Feuerwerkskörper Information für den Verwender
Bedingungen vermeiden, bei denen Explosionsgefahr
besteht (z. B. nicht in die Nähe von Feuer
bringen etc.)
26Gefahren durch physikalisch-chemische
Eigenschaften
Brandfördernd (O)
Beispiel für einen zugehörigen R-Satz R 8
Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen.
Brandfördernd sind Chemikalien, die in der Regel
selbst nicht brennbar sind. In Kontakt mit
anderen brennbaren Chemikalien entwickeln sie
aber Hitze. Daher erhöhen sie die Brandgefahr und
die Heftigkeit eines Brandes beträchtlich. Beispi
el Unkrautvertilgungsmittel, welches Natrium-
oder Kaliumchlorat enthält (Unkraut-Ex),
Feuerwerkskörper Information für den Verwender
Nicht in die Nähe von Feuer bringen.
27Gefahren durch physikalisch-chemische
Eigenschaften
Hochentzündlich sind Chemikalien, wenn sie
flüssig sind und schon bei einer niedrigen
Temperatur (z. B. Raumtemperatur) sieden.
Außerdem brennen sie, wenn der Dampf mit einer
Zündquelle in Kontakt kommt. Hochentzündlich sind
Chemikalien auch, wenn sie gasförmig sind und bei
gewöhnlicher Temperatur und Normaldruck mit Luft
gemischt explodieren können. Beispiel
Spraydosen mit hochentzündlichen Treibgasen
(Propan / Butan), z. B. Haarspray und
Haarschaum. Information für den Verwender Nicht
in die Nähe von Feuer bringen, nicht in Flammen
sprühen.
28Gefahren durch physikalisch-chemische
Eigenschaften
- Leichtentzündlich sind Chemikalien, wenn sie
- sich bei Raumtemperatur an der Luft von selbst
erhitzen und schließlich entzünden können, - in festem Zustand sich an Zündquellen entzünden
und nach deren Entfernen weiterbrennen oder
weiterglimmen, - sich in flüssigem Zustand an einer Zündquelle
bei niedriger Temperatur (lt21C) entzünden
können, - bei Berührung mit Wasser oder mit feuchter Luft
hochentzündliche Gase in gefährlicher Menge
bilden, - als Gas bei normalem Druck nach dem Anzünden an
der Luft brennen. - Beispiel Brennspiritus, Frostschutzmittel,
Benzin - Information für den Verwender Nicht in die Nähe
von Feuer bringen, nicht in Flammen sprühen.
29Gefahren durch physikalisch-chemische
Eigenschaften
Entzündlich
Zugehöriger R-Satz R 10 Entzündlich. ? Kein
Gefahrensymbol)
30Gesundheitsgefährdende Eigenschaften Begriffe
Exposition Ausgesetztsein des Körpers gegenüber
Chemikalien. Ein Bergarbeiter ist z.B gegenüber
Steinstaub exponiert, ein Passivraucher gegenüber
Zigarettenrauch, ein Maler gegenüber
Lösungsmitteldämpfen. Eine Exposition muss nicht
unbedingt sofort krank machen. Sie ist aber eine
mögliche Ursache für eine spätere Krankheit.
31Gesundheitsgefährdende Eigenschaften Begriffe
Toxizität Giftigkeit Fähigkeit einer
Chemikalie, eine Schädigung der Gesundheit von
Mensch und Tier zu bewirken. Dies äußert sich z.
B. in Kopfschmerzen, Atemnot, Benommenheit,
Erbrechen
32Gesundheitsgefährdende Eigenschaften Begriffe
MAK-Werte Maximale Arbeitsplatzkonzentration
(MAK) ist die Konzentration einer Chemikalie in
der Luft am Arbeitsplatz, bei der im Allgemeinen
die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht
beeinträchtigt wird. Bestimmung in der Regel
durch Messungen am Arbeitsplatz. Angabe in der
Regel in mg / m3 Luft
33Gesundheitsgefährdende Eigenschaften Begriffe
34Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Aufnahmewege
Chemikalien können in den Körper gelangen durch
- Verschlucken in den Mund, dann in Speiseröhre,
Magen und Darm.
Ebenfalls können Chemikalien über die Placenta
der Mutter in das ungeborene Kind aufgenommen
werden. Chemikalien können Gesundheitsschädigunge
n z. B. von Haut, Lunge, Darm, Nieren, Magen,
Leber, Nervensystem hervorrufen.
35Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Im Folgenden sind alle gesundheitsgefährdenden
Eigenschaften mit ihren Gefahrensymbolen
aufgeführt, mit denen eine Chemikalie
gekennzeichnet sein muss, die eine solche
Eigenschaft besitzt.
36Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
37Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Sensibilisierend
Krebserzeugend
Das gleiche Gefahrensymbol kann hier mehrere
gesundheits-gefährdende Eigenschaften bezeichnen.
Zur Unterscheidung der Eigenschaften dienen die
R-Sätze (siehe ab S. 41)
Erbgutverändernd
Fortpflanzungsgefährdend
38Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Sehr giftig (T)
Beispiel für einen zugehörigen R-Satz R 26 Sehr
giftig beim Einatmen.
39Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Giftig sind Chemikalien, wenn sie in geringer
Menge beim Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme
über die Haut zum Tode führen oder akute oder
chronische Gesundheitsschäden verursachen
können. Beispiel einige Biozide, Phenol,
Methanol Information für den Verwender Jeglichen
Kontakt mit dem menschlichen Körper vermeiden und
bei Unwohlsein sofort den Arzt aufsuchen.
40Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Ätzend (C)
Beispiel für einen zugehörigen R-Satz R 35
Verursacht schwere Verätzungen.
Ätzend sind Chemikalien, wenn sie lebendes Gewebe
bei Berührung zerstören, d.h. Haut und Augen
verätzen. Beispiel Abflussreiniger, viele
Entkalker Information für den Verwender Dämpfe
nicht einatmen und Berührung mit Haut, Augen und
Kleidung vermeiden (z. B. Handschuhe anlegen,
Brille tragen, Schutzkleidung tragen. Bei Kontakt
sofort mit viel Wasser abwaschen).
41Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Gesundheitsschädlich (Xn)
Beispiel für einen zugehörigen R-Satz R 22
Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
Gesundheitsschädlich sind Chemikalien, wenn sie
beim Einatmen, Verschlucken oder Aufnahme über
die Haut zum Tode führen oder akute oder
chronische Gesundheitsschäden verursachen
können. Beispiel Abbeizmittel,
Entfettungsmittel Information für den Verwender
Kontakt mit dem menschlichen Körper, auch
einatmen der Dämpfe, vermeiden und bei Unwohlsein
den Arzt aufsuchen.
42Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Reizend sind Chemikalien, wenn sie ohne ätzend zu
sein bei kurzzeitigem, länger andauerndem oder
wiederholtem Kontakt mit Haut oder Schleimhaut
eine Entzündung hervorrufen können. Beispiel
Maschinen-Geschirrspülmittel Information für den
Verwender Dämpfe nicht einatmen und Berührung
mit der Haut und den Augen vermeiden.
43Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Sensibilisierend (Xn oder Xi)
Sensibilisierend sind Chemikalien, wenn sie bei
Einatmen oder Aufnahme über die Haut
Überempfindlichkeitsreaktionen hervorrufen können
(z. B. Asthma, Hautausschläge), so dass bei
späterem Kontakt mit der Chemikalie
charakteristische Störungen (Allergien)
auftreten. Beispiel Gewisse isocyanathaltige
Leime, Isothiazolinonsalze (z.B
Farbkonservierungsmittel) Information für den
Verwender Wenn sensibilisierend durch Einatmen
Jeglichen Kontakt durch Einatmen von
Gas/Dampf/Rauch/Aerosol vermeiden. Wenn
sensibilisierend über die Haut Jeglichen Kontakt
durch Berührung mit der Haut vermeiden.
44Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Krebserzeugend (kanzerogen)
Kategorie (kat) 3 (Chemikalie steht im Verdacht,
Krebs zu erzeugen R40 Verdacht auf
krebserzeugende Wirkung)
Kategorie (kat) 1 und 2 (Chemikalie ist
erwiesenermassen krebserzeugend R45 Kann Krebs
erzeugen R49 Kann Krebs erzeugen beim Einatmen)
Xn
T
45Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Erbgutverändernd (teratogen)
46Gesundheitsgefährdende Eigenschaften
Fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch)
47Umweltgefährliche Eigenschaften
Umweltgefährlich sind Chemikalien, wenn sie die
Gesundheit von Lebewesen, d. h. Tieren oder
Pflanzen, gefährden.
Beispiel viele Insektizide, Schädlingsbekämpfungs
mittel, Biozide Information für den Verwender Je
nach Gefährdungspotential nicht in Kanalisation,
Boden oder Umwelt gelangen lassen. Besondere
Entsorgungsvorschriften beachten!
48Übersicht über alle gefährlichen Eigenschaften
Gefährliche physikalisch-chemische Eigenschaften
Explosionsgefährlich
E
O
Brandfördernd
Hochentzündlich
F
Leichtentzündlich
F
(Kein Symbol)
Entzündlich
49Einstufung
- Als Einstufung bezeichnet man die Zuordnung von
- Gefahrensymbolen
- und Hinweisen auf die besonderen Gefahren
(R-Sätze) - zu Chemikalien.
Die Einstufung wird vom Hersteller oder Importeur
vorgenommen.
50Einstufung
Die Einstufung von Chemikalien beruht auf
51Einstufung
Die Einstufung von chemischen Produkten, wenn sie
Gemische verschiedener Stoffe sind (Definition
Stoff siehe S. 13), wird nach genau definierten
Regeln vorgenommen. Die Einstufung des Produktes
ergibt sich dabei rechnerisch aus der Einstufung
der Stoffe. Beispiel
52Für welche Produkte besteht die Beratungspflicht?
Die Beratungspflicht besteht nach Artikel 81 der
Chemikalienverordnung für besonders gefährliche
Produkte. Besonders gefährliche Produkte sind
gekennzeichnet mit
53Für welche Produkte besteht die Beratungspflicht?
Besonders gefährliche Produkte sind
gekennzeichnet mit (Fortsetzung)
54Für welche Produkte besteht die Beratungspflicht?
Besonders gefährliche Produkte sind
gekennzeichnet mit (Fortsetzung)
55Was ist beim Verkauf von besonders gefährlichen
Produkten zu beachten?
56Kennzeichnung
Als Kennzeichnung bezeichnet man die Angaben auf
der Verpackung von Chemikalien (Etikette), welche
die Gefahren näher beschreiben, die von den
Chemikalien ausgehen.
Etikette
57Beispiel-Etikette
Inhaltsstoffe Auf der Etikette sind die
gefährlichen Chemikalien, die im Produkt oberhalb
einer festgelegten Konzentration enthalten sind,
angegeben. Diese Information ist z. B. wichtig
für den Arzt bei einem Unfall.
?
58Beispiel-Etikette
Mögliche Gefahren Auf der Etikette sind die
möglichen Gefahren durch das Gefahrensymbol die
Gefahren-bezeichnung sowie durch die R-Sätze
angegeben. In diesem Beispiel ist der Kunde
darauf hinzuweisen, dass es sich um ein ätzendes
Produkt handelt, d.h. es kann Haut und Augen
verätzen.
R-Sätze
Gefahrensymbol
59Beispiel-Etikette
Sicherer Umgang Auf der Etikette sind Hinweise
für den sicheren Umgang mit dem Produkt durch
S-Sätze angegeben. In diesem Beispiel ist der
Kunde darauf hinzuweisen, dass das Produkt von
Kindern fernzuhalten ist, was bei Kontakt mit den
Augen zu tun ist und dass man kein Wasser zum
Produkt dazu giessen() darf.
S-Sätze
() Anmerkung In diesem Fall erscheinen S26 und
S30 widersprüchlich zu sein einmal soll Wasser
verwendet werden (S26) und einmal soll kein
Wasser dazugegossen werden (S30). Dabei kommt es
auf das Verhältnis von Wasser zu Produkt an. Wird
wenig Wasser zum Produkt gegeben, kann es zur
Erhitzung des Produktes und evtl. zum Verspritzen
kommen (Säure). Bei Berührungen mit den Augen
handelt es sich aber wahrscheinlich nur um sehr
geringe Mengen des Produktes, so dass keine
Gefahr besteht, wenn Wasser hinzugegeben wird.
60Beispiel-Etikette
Adresse und Telefonnummer Auf der Etikette sind
Adresse und Telefonnummer des Herstellers
angegeben. Diese Information ist wichtig, wenn
der Hersteller z. B. wegen fehlender Information
kontaktiert werden muss.
61Beispiel-Etikette Zusammenfassung
?
62Kontrollfragen
Einstufung und Kennzeichnung
63Kontrollfragen
Einstufung und Kennzeichnung
64Kontrollfragen
Einstufung und Kennzeichnung
65Kontrollfragen
Einstufung und Kennzeichnung
4. Was sind R-Sätze? a Hinweise auf besondere
Gefahren b Sicherheitsratschläge für den Umgang
mit einem Produkt c vom Hersteller freiwillig
anzugebende Standardsätze d Sätze für
Erste-Hilfe-Massnahmen in Punkt 4 des
Sicherheitsdatenblatts
66Kontrollfragen
Einstufung und Kennzeichnung
5. Welche Wirkungen sind laut Definition
gesundheitsgefährdend? a entzündlich b
reizend c erbgutverändernd d ätzend
67Kontrollfragen
Einstufung und Kennzeichnung
6. Welche Angaben finden sich auf einer
Etikette? a S-Sätze b Adresse des
Herstellers c Erste-Hilfe-Massnahmen d
MAK-Werte
68Kontrollfragen
Einstufung und Kennzeichnung
7. Welche physikalisch-chemischen Eigenschaften
sind laut Definition gefährlich? a
gasförmig b entzündlich c staubförmig d
brandfördernd
69Kontrollfragen
Einstufung und Kennzeichnung
8. Wo finde ich die Gefahreninformationen über
ein Produkt? a in Fachbüchern b in der
Gebrauchsanweisung c auf der Etikette d im
Sicherheitsdatenblatt
70Kontrollfragen
Beratungspflicht
9. Für den Verkauf welcher Produkte muss ich den
Kunden beraten? a giftig b Leicht entzündlich
mit dem R-Satz R17 Selbstentzündlich an der
Luft c sensibilisierend mit R42 oder 43 d
reizend
71Kontrollfragen
Beratungspflicht
10. Für den Verkauf welcher Produkte muss ich den
Kunden beraten? a gesundheitsschädlich b
umweltgefährlich mit R 50/53 c brandfördernd
mit R7 d gekennzeichnet mit R16
Explosionsgefährlich in Mischung mit
brandfördernden Stoffen
72Kontrollfragen
Beratungspflicht
11. Muss ich den Kunden beraten, wenn das Produkt
ausschliesslich mit folgendem Gefahrensymbol
gekennzeichnet ist? a Das Produkt ist leicht
entzündlich. Wenn es auch noch mit R15 Reagiert
mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase,
oder R17 Selbstentzündlich an der Luft
gekennzeichnet ist, muss ich den Kunden beraten.
b Das Produkt ist hochentzündlich. Es besteht
keine Beratungspflicht. c Das Produkt ist
entzündlich. Es besteht keine Beratungspflicht.
d Das Produkt ist brandfördernd. Es besteht
keine Beratungspflicht.
F
73Sicherheitsdatenblatt (SDB)
74Inhalte eines Sicherheitsdatenblattes
16 Punkte (Kapitel)
- Bezeichnung der Chemikalie / des Produktes (Stoff
/ Zubereitung) und Firmenbezeichnung - Zusammensetzung / Angaben zu Inhaltsstoffen
- Mögliche Gefahren
- Erste-Hilfe-Massnahmen
- Massnahmen zur Brandbekämpfung
- Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
- Handhabung und Lagerung
- Expositionsbegrenzung und persönliche
Schutzausrüstung - Physikalisch-chemische Eigenschaften
- Stabilität und Reaktivität
- Angaben zur Toxikologie
- Angaben zur Ökologie
- Hinweise zur Entsorgung
- Angaben zum Transport
- Vorschriften
- Sonstige Angaben
Viele Fragen über die gefahrlose Benutzung der
Chemikalie und die Vermeidung von Unfällen lassen
sich anhand des Sicherheitsdatenblattes klären.
Anhand eines Beispiels werden im Folgenden die
einzelnen Punkte des Sicherheitsdatenblattes
erläutert.
75Sicherheitsdatenblatt
?
Im Punkt 1 des Sicherheitsdatenblattes ist der
Verwendungszweck angegeben.
Wo finde ich Angaben über den Verwendungszweck
des Produktes?
76Sicherheitsdatenblatt
Adresse und Telefonnummer In Punkt 1 des
Sicherheitsdatenblatts sind Adresse und
Telefonnummer des Herstellers angegeben. Diese
Information ist wichtig, wenn der Hersteller z.
B. wegen fehlender oder zusätzlicher Information
kontaktiert werden muss.
?
Wo finde ich die Adresse und Telefonnummer der
Herstellerfirma?
77Sicherheitsdatenblatt
Notrufnummer In Punkt 1 des Sicherheitsdatenblat
ts ist die Notrufnummer des Herstellers
angegeben, die im Falle eines Unfalls mit dem
Produkt kontaktiert werden kann. In jedem Fall
sollte bei einem Unfall aber ein Arzt kontaktiert
werden.
?
Welche Nummer gibt Auskunft ist im Notfall / bei
einem Unfall mit dem Produkt?
S I C H E R H E I T S D A T E N B L A T
T Raumspray Zitronenduft 1. STOFF- /
ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG Chemische
Charakterisierung Raumspray mit Butan/Propan,
Ethanol und Parfümen (Aerosolpackung). Herstel
ler/Lieferant Firma Mustermann Musterstrasse
2 CH-0000 Musterdorf Schweiz Tel.
41-11-111-1111 Notrufnummer 41-00-000-0000
78Sicherheitsdatenblatt
Inhaltsstoffe In Punkt 2 des Sicherheitsdatenbla
tts sind die Inhaltsstoffe, die oberhalb
bestimmter Konzentrationsgrenzen im Produkt
enthalten sind, und der prozentuale Anteil
(Konzentrationsbereich) aufgelistet. Diese
Information ist z. B. wichtig für den Arzt bei
einem Unfall.
2. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU
INHALTSSTOFFEN Gefährliche Inhaltsstoffe Enthält
ca. 45-55 Propan/Butan. CAS-Nr. 74-98-6 /
106-97-8 EINECS-Nr. 200-827-9 / 203-448-7
Symbole F R-Sätze R12 ca. 15-20 Ethanol.
CAS-Nr. 64-17-5 EINECS-Nr. 200-578-6 Symbole
F R-Sätze R11 ca. 10-20 Parfümöle. Symbole
Xn, N R-Sätze R10-38-50/53-65 ca. 3-4
Aldehyde. Symbole Xi R-Sätze
R38-52/53 ca. 1-5 ätherisches Öl. Symbole
Xi R-Sätze R38-43
79Sicherheitsdatenblatt
Mögliche Gefahren In Punkt 2. Sie werden durch
das Gefahrensymbol (Buchstaben- und/oder
Bild-Kennzeichnung) sowie durch die R-Sätze
angegeben. Die R-Sätze für die Inhaltsstoffe sind
im Kapitel 16 des Sicherheitsdatenblatts im
Wortlaut aufgeführt.
2. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU
INHALTSSTOFFEN Gefährliche Inhaltsstoffe Enthält
ca. 45-55 Propan/Butan. CAS-Nr. 74-98-6 /
106-97-8 EINECS-Nr. 200-827-9 / 203-448-7
Symbole F R-Sätze R12 ca. 15-20 Ethanol.
CAS-Nr. 64-17-5 EINECS-Nr. 200-578-6 Symbole
F R-Sätze R11 ca. 10-20 Parfümöle. Symbole
Xn, N R-Sätze R10-38-50/53-65 ca. 3-4
Aldehyde. Symbole Xi R-Sätze
R38-52/53 ca. 1-5 ätherisches Öl. Symbole
Xi R-Sätze R38-43
Gefahren-symbol
R-Sätze
80Sicherheitsdatenblatt
Identifikationsnummern Auf den meisten
Sicherheitsdatenblättern sind in Punkt 2 Nummern
für die eindeutige Identifizierung der
Inhaltsstoffe angegeben. Die wichtigsten
Identifikationsnummern sind die CAS-Nummer
(Chemical Abstract Service, internationale
Identifikationsnummer) und die EINECS-Nummer
(European Inventory of Existing Commercial
Substances).
81Sicherheitsdatenblatt
Mögliche Gefahren In Punkt 3 Sie werden durch
das Gefahrensymbol und R-Sätze angegeben. In
diesem Beispiel ist der Kunde darauf hinzuweisen,
dass es sich um ein hochentzündliches, reizendes
und umweltgefährliches Produkt handelt. D.h es
darf nicht in Flammen gesprüht werden (F), es
kann Entzündungen hervorrufen (Xi) und es darf
nicht in die Kanalisation oder in offene Gewässer
gelangen (N).
?
Wie gefährlich ist das Produkt?
3. MÖGLICHE GEFAHREN Gefahrenbezeichnung F -
Hochentzündlich Xi - Reizend N -
Umweltgefährlich Besondere Gefahrenhinweise R12 H
ochentzündlich. R38 Reizt die Haut. R 36 Kann
Augenreizungen hervorrufen. R43 Sensibilisierung
durch Hautkontakt möglich. R51/53 Giftig für
Wasserorganismen, kann in Gewässern
längerfristig schädliche Wirkungen haben
Gefahrensymbole
R-Sätze
82Sicherheitsdatenblatt
Mögliche Gefahren In Punkt 3. Sie werden durch
R-Sätze weiter beschrieben. Aus den hier
aufgeführten R-Sätzen ist beispielsweise zu
entnehmen, dass das Produkt auf keinen Fall mit
der Haut und den Augen in Kontakt gebracht werden
darf, und es nicht in Gewässer gelangen darf.
?
Was muss der Kunde bei der Verwendung allgemein
beachten?
R-Sätze
83Sicherheitsdatenblatt
Massnahmen bei einem Unfall In Punkt 4. Hier
sind die Massnahmen zur Ersten Hilfe für
verschiedene Expositionswege aufgelistet. Bei
diesem Produkt ist der Kunde z. B. zu
informieren, dass bei Kontakt mit dem Produkt
sofort mit Wasser gespült werden muss und unter
gewissen Umständen ein Arzt aufzusuchen ist.
?
Welche Massnahmen müssen bei einem Unfall mit dem
Produkt ergriffen werden?
84Sicherheitsdatenblatt
In Punkt 4 ist beschrieben, in welchen Fällen ein
Arzt aufzusuchen ist. Bei diesem Produkt ist der
Kunde z.B. zu informieren, dass bei allergischer
Reaktion, Augenkontakt oder bei Verschlucken ein
Arzt aufzusuchen ist und diesem die Verpackung
oder das Etikett des Produktes gezeigt werden
soll.
4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN Nach Einatmen Sofort
an die frische Luft. Nach Hautkontakt Sofort mit
viel Wasser abwaschen. Bei allergischer
Reaktion einen Arzt konsultieren. Nach
Augenkontakt Gründlich mit Wasser ausspülen und
Arzt konsultieren. Nach Verschlucken Sofort
ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder
Etikett vorzeigen.
85Sicherheitsdatenblatt
Besonderes Mittel (Antidot) In Punkt 4 mancher
Sicherheitsdatenblätter ist ein Gegenmittel
(Antidot, hier Calciumgluconat) genannt, welches
im Vergiftungsfall zu verabreichen ist. Der Kunde
muss darauf hingewiesen werden, dass Dieses bei
Verwendung des Produktes verfügbar sein muss.
86Sicherheitsdatenblatt
Löschmittel In Punkt 5 des Sicherheitsdatenblatt
s wird darauf verwiesen, was im Falle eines
Brandes des Produktes zu tun ist. In diesem
Beispiel sind geeignete Löschmittel Kohlendioxid
(CO2), Löschpulver oder Wassersprühstrahl.
Wichtig Auch ungeeignete Löschmittel sind
aufgeführt
87Sicherheitsdatenblatt
Im Brandfall In Punkt 5 des Sicherheitsdatenblat
ts finden sich weitere Hinweise. z. B.
Schutzausrüstung und Entsorgung des Löschwassers.
Oft gelten sie wie hier jedoch für grössere
Mengen des Produktes, beispielsweise in einer
Lagerhalle, und sind für den Kunden nicht mehr
relevant.
88Sicherheitsdatenblatt
In Punkt 6 des Sicherheitsdatenblatts ist
festgehalten, was bei unbeabsichtigter
Freisetzung des Produktes, sei es als Gas, als
Staub, oder als Pulver, zum Schutz von Personen
zu tun ist. In diesem Fall muss der Raum gut
gelüftet werden, da es sich um einen Spray
handelt.
89Sicherheitsdatenblatt
In Punkt 6 des Sicherheitsdatenblatts ist
festgehalten, was bei unbeabsichtigter
Freisetzung des Produktes zum Schutz der Umwelt
zu tun ist. In diesem Fall müssen Vorkehrungen
getroffen werden, dass das Produkt nicht in die
Kanalisation oder in Gewässer kommt, d.h.
flüssige Abfälle dürfen nicht in grösseren Mengen
ins Waschbecken oder in das WC gespült werden.
6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER
FREISETZUNG Schutz von Personen Schutzausrüstung
tragen. Ungeschützte Personen
fernhalten. Für ausreichende Lüftung
sorgen. Schutz der Umwelt Nicht in die
Kanalisation oder Gewässer gelangen
lassen. Aufräumarbeiten Mechanisch
aufnehmen. Reste mit Wasser abspülen.
90Sicherheitsdatenblatt
Gefahrlose Beseitigung In Punkt 6 des
Sicherheitsdatenblatts ist beschrieben, wie bei
Verschütten des Produktes vorzugehen ist. In
diesem Fall soll das Produkt mit einem geeigneten
Tuch aufgenommen und entsorgt werden (Hausmüll).
6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER
FREISETZUNG Schutz von Personen Schutzausrüstung
tragen. Ungeschützte Personen
fernhalten. Für ausreichende Lüftung
sorgen. Schutz der Umwelt Nicht in die
Kanalisation oder Gewässer gelangen
lassen. Aufräumarbeiten Mechanisch
aufnehmen. Reste mit Wasser abspülen.
91Sicherheitsdatenblatt
Gefahrloser Umgang In Punkt 7.1 des
Sicherheitsdatenblatts ist beschrieben, wie sich
der Verwender vor Gefahren, die von dem Produkt
ausgehen, schützen kann. In diesem Beispiel ist
bei der Verwendung für ausreichende Lüftung zu
sorgen. Das Produkt ist vorsichtig zu handhaben
(wie alle Sprays).
92Sicherheitsdatenblatt
Brände oder Explosionen Wenn Spraydosen wie in
diesem Beispiel zu heiss werden oder in Flammen
gesprüht werden, kann die Dose explodieren. Daher
sind insbesondere Flammen oder hohe Temperaturen
zu meiden. Elektrostatische Aufladungen können zu
Funkenbildung führen und sind daher ebenfalls zu
vermeiden.
?
Wie kann sich der Kunde vor Bränden oder
Explosionen schützen?
93Sicherheitsdatenblatt
Aufbewahrung In Punkt 7.2. Es muss
selbstverständlich sein, dass alle chemischen
Produkte ausserhalb der Reichweite von Kindern
aufbewahrt werden. Auch wird in diesem Punkt die
Frage beantwortet, ob es Chemikalien gibt, neben
denen das Produkt nicht gelagert werden darf,
weil bei gegenseitigem Kontakt gefährliche
Reaktionen auftreten könnten. (Zusammenlagerverbot
e) Selbstverständlich und daher nicht erwähnt
ist, dass chemische Produkte nicht neben
Lebensmitteln gelagert werden dürfen, da
möglicherweise entweichende Chemikaliendämpfe
Lebensmittel vergiften können.
?
Was muss bei der Aufbewahrung beachtet werden? Wo
darf das Produkt gelagert werden, wo nicht?
94Sicherheitsdatenblatt
Verpackung Im Punkt 7.2 des Sicherheitsdatenblat
ts werden oft spezielle Angaben zu geeignetem
Verpackungsmaterial gemacht.
95Sicherheitsdatenblatt
MAK-Werte Maximale Arbeitsplatzkonzentration
(MAK) ist die Konzentration einer Chemikalie in
der Luft am Arbeitsplatz, bei der im Allgemeinen
die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht
beeinträchtigt wird. Eine Überwachung dieser
Grenzwerte kann nur in Betrieben geschehen, wo
die Chemikalien in grösserem Massstab verwendet
werden. Ein Privatbenutzer kann diese Werte nicht
überwachen. Sind MAK-Werte angegeben so muss der
Privatkunde nochmals ausdrücklich auf gute
Belüftung bei der Verwendung des Produktes
hingewiesen werden.
Gibt es arbeitsplatzbezogene Grenzwerte
(MAK-Werte)? Was bedeutet das für den
Privatkunden?
?
96Sicherheitsdatenblatt
Ausrüstung In Punkt 8 des Sicherheitsdatenblatts
wird ebenfalls beschrieben, ob bei der
Verwendung des Produktes eine Schutzausrüstung,
wie Schutzbrille, Handschuhe oder Atemschutz zu
tragen sind.
97Sicherheitsdatenblatt
Form, Farbe, Geruch In Punkt 9. Der Geruch ist
wichtig als Frühwarnung. z. B. wenn das Produkt
schädlich für die Atemwege oder giftig ist.
Dieses Produkt ist zwar ein Lufterfrischer, aber
als reizend eingestuft. Es sollte daher vermieden
werden den Spray direkt einzuatmen.
98Sicherheitsdatenblatt
Physikalische und chemische Eigenschaften In
Punkt 9. Aus einem Teil dieser Eigenschaften
werden die Gefahrensymbole für physikalisch-chemis
che Eigenschaften und sonstigen Gefahrenhinweise
ermittelt. Für den Verwender sind die
physikalisch-chemischen Eigenschaften daher eher
von zweitrangiger Bedeutung. Wichtig sind die
gefährlichen Eigenschaften des Produktes, die
sich hieraus ergeben.
99Sicherheitsdatenblatt
Kontakt mit anderen Chemikalien In Punkt 10. Es
finden sich Angaben, ob es andere Chemikalien
gibt, mit denen das Produkt nicht in Kontakt
kommen darf, da es zu gefährlichen chemischen
Reaktionen kommen könnte. Das Produkt in diesem
Beispiel ist stabil, sofern es nach Vorschrift
gelagert und gehandhabt wird (?Punkt 7 SDB)
100Sicherheitsdatenblatt
Toxizität In Punkt 11 des Sicherheitsdatenblatts
finden sich Angaben über die Giftigkeit
(Toxizität) des Produktes oder, wie hier, Angaben
zu einzelnen Inhaltsstoffe des Produktes
(Ethanol). Oft sind Ergebnisse aus Tierversuchen,
wie hier z. B. mit Ratten oder Kaninchen
angegeben. Ein LD50-Wert ist die Menge eines
Produktes (in mg pro kg Körpergewicht), bei der
bei einmaligem Verzehr die Hälfte (50) aller
Versuchstiere sterben. LD steht für letale, d.h.
tödliche, Dosis, LC für letale Konzentration (z.
B. Konzentration in der Luft). Diese Werte lassen
sich nur bedingt auf die Giftigkeit des Produktes
für Menschen übertragen, geben jedoch ein
relatives Mass für die Giftigkeit. Auf diesen
und ähnlichen Werten basieren die Gefahrensymbole
und sonstige Gefahrenhinweise bezüglich
Gesundheitsgefährdung. Daher sind die hier
angegebenen Toxizitätswerte im Einzelnen für den
Verwender nicht von Bedeutung. Wichtig sind die
gefährlichen Eigenschaften des Produktes, die
sich daraus ergeben. Oral Aufnahmeweg durch
den Mund Dermal Aufnahmeweg durch die
Haut Inhalativ Aufnahmeweg durch Einatmen
101Sicherheitsdatenblatt
Hautkontakt etc. In Punkt 11. Es finden sich
Angaben über die Wirkungen des Produktes, wenn es
in Kontakt mit der Haut, oder den Augen kommt.
Aufgeführt werden auch Wirkungen, wenn das
Produkt eingeatmet oder verschluckt wird, oder ob
es zu sensibilisierenden Wirkungen (z. B.
allergischen Reaktionen, Hautausschlägen) führen
kann. Wenn das Produkt reizend für die Atemwege
ist, ist bei empfindlichen Personen, z. B. mit
Asthma, ganz besondere Vorsicht geboten.
102Sicherheitsdatenblatt
Biologische Abbaubarkeit und Toxizität In Punkt
12 des Sicherheitsdatenblattes finden sich
Angaben über die Abbaubarkeit des Produktes bzw.
seiner Inhaltsstoffe. Falls das Produkt schwer
biologisch abbaubar ist, kann es in der
Abwasserreinigungsanlage schlecht abgebaut werden
und Reste des Produktes können in die Umwelt
(Fluss, Bach) gelangen, wo sie Wasserorganismen
schädigen können. Für den Kunden ist wichtig,
dass, falls die Inhaltsstoffe wie hier nicht
leicht biologisch abbaubar sind, das Produkt
nicht in die Kanalisation oder in Gewässer kommt,
d.h. es darf nicht in grösseren Mengen ins
Waschbecken oder in das WC gespült werden. Falls
ein Produkt schädlich ist für Tiere und Pflanzen,
ist die Freisetzung in die Umwelt unbedingt zu
vermeiden, d.h. das Produkt darf nicht ins
Waschbecken oder in das WC gespült werden. Reste
des Produktes sind bei einer Sammelstelle oder in
der Verkaufsstelle abzugeben.
103Sicherheitsdatenblatt
Anreicherung in der Nahrungskette In Punkt 12.
Es finden sich manchmal Angaben über das
Bioakkumulations-potential eines Produktes. Diese
Angabe gibt Auskunft, ob sich eine Chemikalie aus
der Umwelt sich über die Nahrungskette in
Lebewesen anreichert. Beispielsweise frisst ein
Kleinkrebs Algen, ein Fisch frisst den
Kleinkrebs, und eine Möwe frisst den Fisch. Der
Prozess der Bioakkumulation ist dann darauf
zurückzuführen, dass die Biomasse jeweils einer
Stufe der Nahrungskette (z. B. die Möwe) aus sehr
viel mehr Biomasse der nächst unteren Stufe (z.B
Fisch) aufgebaut ist. Wenn nun eine Möwe doppelt
so viel Fischmasse gefressen hat, wie ihr
Körpergewicht beträgt, dann ist auch die
Konzentration des Giftes pro Kilogramm
Körpergewicht grob geschätzt doppelt so hoch wie
im Fisch. Wenn nun eine Chemikalie über sehr viel
mehr Stufen der Nahrungskette transportiert wird,
dann ist sein Anreicherungsfaktor sehr
groß. Falls sich eine Chemikalie in der
Nahrungskette anreichert, ist die Freisetzung in
die Umwelt unbedingt zu vermeiden. Die Chemikalie
darf nicht ins Waschbecken oder ins WC gespült
werden. Reste des Produktes sind bei einer
Sammelstelle oder in der Verkaufsstelle
abzugeben.
104Sicherheitsdatenblatt
Ökotoxizität In Punkt 12 finden sich Angaben über
die Ökotoxizität. D.h. wie giftig das Produkt und
/ oder seine Inhaltsstoffe für Tiere und Pflanzen
sind. Analog zu Punkt 11 (Toxizität) werden
LC50-Werte für Fische aufgeführt (z. B. hier
Regenbogenforelle und anderer Fisch), sowie so
genannte EC50-Werte für Algen und Wasserflöhe
(Daphnia magna). EC50 bedeutet die Konzentration
im Wasser, bei der entweder das Algenwachstum zu
50 reduziert ist, oder bei der Wasserflöhe zu
50 schwimmunfähig werden (EC effektive
Konzentration, d.h. die Konzentration, bei der
ein Effekt gesehen wird). Auf diesen Werten
basiert die Zuteilung des Gefahrensymbols N und
sonstiger Gefahrenhinweise bezüglich
Umweltgefährdung. Daher sind die hier angegebenen
Ökotoxizitätswerte im Einzelnen für den Verwender
von zweitrangiger Bedeutung. Wichtig sind die
umweltgefährlichen Eigenschaften des Produktes,
die sich hieraus ergeben.
105Sicherheitsdatenblatt
Entsorgung In Punkt 13 finden sich Angaben über
die Entsorgung des Produktes bzw. von
Produktresten. Diese Anweisungen ergeben sich aus
den physikalisch-chemischen Daten, aus den
gesundheitsgefährlichen und vor allem aus den
umweltgefährdenden Eigenschaften. Insbesondere
wenn das Produkt umweltgefährdende Eigenschaften
aufweist, darf es nicht ins Abwasser gelangen
(d.h. später über die Abwasserreinigungsanlage in
den Fluss). Reste müssen der Verkaufsstelle oder
einer Sammelstelle zurückgegeben werden.
106Sicherheitsdatenblatt
Entsorgung In Punkt 13 finden sich Angaben über
die Entsorgung der Verpackung des Produktes.
Gemäss den behördlichen Vorschriften bedeutet,
dass die Verpackung der Verkaufsstelle oder einer
Sammelstelle zurückgegeben werden muss.
107Sicherheitsdatenblatt
Transport In Punkt 14 finden sich Angaben über
den Transport des Produktes. Diese Angaben sind
normalerweise für den Privatkunden nicht wichtig.
Sie sind für den kommerziellen Transport von
grösseren Mengen des Produktes wichtig.
108Sicherheitsdatenblatt
Mögliche Gefahren In Punkt 15 sind wie in Punkt 3
(ausführliche Erläuterung siehe dort) alle
Gefahrensymbole mit ihren Bezeichnungen sowie die
R-Sätze im Wortlaut für das Produkt angegeben.
Zusätzlich sind die S-Sätze für das Produkt im
Wortlaut angegeben.
Gefahrensymbole
R-Sätze
109Sicherheitsdatenblatt
Sicherer Umgang In Punkt 15 des
Sicherheitsdatenblatts sind Hinweise für den
sicheren Umgang mit dem Produkt in den S-Sätzen
angegeben. Diese Hinweise finden sich auch auf
der Etikette des Produktes. Die S-Sätze fassen
zusammen, welche Vorsichtsmassnahmen der
Verwender bei der Verwendung und Lagerung des
Produktes treffen muss.
110Sicherheitsdatenblatt
Nationale Vorschriften In Punkt 15 sind
zusätzlich Informationen über nationale, d.h. für
Sicherheitsdatenblätter aus der Schweiz,
Schweiz-bezogene Vorschriften angegeben.
111Sicherheitsdatenblatt
Sonstige Angaben In Punkt 16 des
Sicherheitsdatenblatts finden sich weitere
Informationen zum Produkt sowie die Telefonnummer
einer Ansprechperson in der Herstellerfirma, die
bei Fragen zum Sicherheitsdatenblatt kontaktiert
werden kann.
112Kontrollfragen
Sicherheitsdatenblatt
12. Woher kann man Sicherheitsdatenblätter
beziehen, falls nicht vorhanden? a beim
Bundesamt für Gesundheit b beim Hersteller des
Produktes c bei der Anmeldestelle für
Chemikalien d bei der EU
113Kontrollfragen
Sicherheitsdatenblatt
13. Welche Angaben finden sich im
Sicherheitsdatenblatt? a Hinweise zur
Entsorgung b Gebrauchsanweisung c Angaben zu
den Inhaltsstoffen des Produktes d Mögliche
Gefahren des Produktes
114Kontrollfragen
Sicherheitsdatenblatt
14. Welche Angaben finden sich im
Sicherheitsdatenblatt? a Massnahmen zur Ersten
Hilfe b Angaben über das Umweltverhalten des
Produktes und seiner Inhaltsstoffe c Eine
Zusammenfassung zur Beratung von Kunden d
Massnahmen zur Brandbekämpfung
115Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
116Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
Bei der Beratung kann nach folgender Gliederung
vorgegangen werden (die Reihenfolge ist nicht
zwingend). Alle Punkte müssen angesprochen werden
117Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
Diese Tabelle gibt einen Überblick, wo die
genannten Informationen zu finden sind.
Gliederungspunkt Etikette Punkt des Sicherheitsdatenblatts Gebrauchsanweisung
Gefahren für Mensch und Umwelt Gefahrensymbole, R-Sätze Gefahrensymbole, R-Sätze 3, 15 Weitere Hinweise 11 und 12 -
Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln S-Sätze S-Sätze 15 Weitere Hinweise 7 und 8 Die genaue Verwendung mit Schutzhinweisen ist beschrieben.
Verhalten im Gefahrfall (Brand, unbeabsichtigte Freisetzung) - 5, 6 und 8 -
Erste Hilfe - 4 -
Sachgerechte Entsorgung Zum Teil sind Entsorgungshinweise angegeben 13 Zum Teil sind Entsorgungshinweise angegeben
118Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
- Gefahren für Mensch und Umwelt
Gefahren für Mensch und Umwelt lassen sich aus
den Gefahrensymbolen sowie den R-Sätzen ableiten.
Diese sind in
sowie auf der Etikette
angegeben.
Punkt 3 des Sicherheitsdatenblattes
Etikette
Sicherheitsdatenblatt Punkt 3
119Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
- Gefahren für Mensch und Umwelt
Weitere Gefahren für Mensch und Umwelt lassen
sich aus den Punkten 11 und 12 des
Sicherheitsdatenblattes ableiten
120Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
- Gefahren für Mensch und Umwelt
Im Beratungsgespräch kann dieser Punkt
folgendermassen abgehandelt werden
Bei diesem Produkt muss ich Sie darauf
hinweisen, dass es sich um ein ätzendes
Waschmittel handelt. Es verätzt Haut und Augen.
Es kann beim Einatmen der Dämpfe die Lunge
reizen. Für die Umwelt besteht keine Gefahr, es
ist biologisch gut abbaubar.
121Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
2. Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln
15. VORSCHRIFTEN Symbole C - Ätzend. R-Sätze R34
Verursacht Verätzungen. R37 Reizt die
Atmungsorgane. S-Sätze S2 Darf nicht in die
Hände von Kindern gelangen. S24/25 Berührung
mit den Augen und der Haut vermeiden. S26 Bei
Berührung mit den Augen sofort gründlich mit
Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S39 Schu
tzbrille/Gesichtsschutz tragen.
Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln lassen sich
aus den S-Sätzen ableiten. Diese sind in Punkt 15
des Sicherheitsdatenblattes sowie auf der
Etikette angegeben.
Klarwaschmittel XY, 500 ml Gefahrenhinweise (R-Sätze) R34 Verursacht Verätzungen.R37 Reizt die Atmungsorgane. Sicherheitsratschläge (S-Sätze) S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. S26 Bei Berührungen mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
ätzend corrosif Klarwaschmittel XY, 500 ml Gefahrenhinweise (R-Sätze) R34 Verursacht Verätzungen.R37 Reizt die Atmungsorgane. Sicherheitsratschläge (S-Sätze) S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. S26 Bei Berührungen mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
enthält Silikate Klarwaschmittel XY, 500 ml Gefahrenhinweise (R-Sätze) R34 Verursacht Verätzungen.R37 Reizt die Atmungsorgane. Sicherheitsratschläge (S-Sätze) S2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. S26 Bei Berührungen mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.
Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel. 41 31-000 00 00 Fa. Mustermann AG, Bundesplatz 4, 3000 Bern, Tel. 41 31-000 00 00
122Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
2. Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln
Weitere Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln
lassen sich aus den Punkten 7 und 8 des
Sicherheitsdatenblattes ableiten
123Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
2. Schutzmassnahmen und Verhaltensregeln
Im Beratungsgespräch kann dieser Punkt
folgendermassen abgehandelt werden
124Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
3. Verhalten im Gefahrfall (Brand,
unbeabsichtigte Freisetzung)
Das Verhalten im Gefahrfall, also bei Brand und
unbeabsichtigter Freisetzung, lässt sich zum Teil
aus Punkt 8 (siehe oben) sowie aus den Punkten 5
und 6 des Sicherheitsdatenblattes ableiten.
125Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
3. Verhalten im Gefahrfall (Brand,
unbeabsichtigte Freisetzung)
Im Beratungsgespräch kann dieser Punkt
folgendermassen abgehandelt werden
Wenn dennoch Staub auftritt, sollten Sie diesen
nicht einatmen, d.h. gut lüften, den Raum
verlassen und an die frische Luft gehen. Sollten
Sie etwas von dem Produkt verschütten, können Sie
es normal aufwischen und in den Abfall geben.
Reste können Sie mit Wasser nachspülen. Wenn das
Pulver ins Waschbecken oder WC gelangt, mit viel
Wasser nachspülen. Im Falle eines Brandes kann
mit dem Hausfeuerlöscher oder mit Wasser (feuchte
Decke) gelöscht werden.
126Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
4. Erste Hilfe
Erste Hilfe-Massnahmen lassen sich aus Punkt 4
des Sicherheitsdatenblattes ableiten.
127Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
4. Erste Hilfe
Im Beratungsgespräch kann dieser Punkt
folgendermassen abgehandelt werden
Falls Sie das Pulver trotz aller
Vorsichtsmassnahmen einatmen, müssen Sie sofort
an die frische Luft gehen. Wenn Sie Beschwerden
haben, den Arzt aufsuchen. Wenn das Produkt an
die Haut oder in die Augen kommt, sofort mit viel
Wasser abwaschen und bei Beschwerden ebenfalls
sofort den Arzt aufsuchen. Falls jemand das
Produkt verschluckt, den Mund sofort mit viel
Wasser ausspülen und auf jeden Fall zum Arzt
gehen. Wenn Sie wegen einem Unfall mit dem
Produkt zum Arzt müssen, sollten Sie immer
entweder das Etikett oder gleich die ganze
Verpackung mitnehmen und dem Arzt zeigen.
128Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
5. Sachgerechte Entsorgung
Hinweise auf die sachgerechte Entsorgung lassen
sich aus Punkt 13 des Sicherheitsdatenblattes
ableiten.
129Kurzleitfaden Etikette / Sicherheitsdatenblatt
5. Sachgerechte Entsorgung
Im Beratungsgespräch kann dieser Punkt
folgendermassen abgehandelt werden
Falls Sie Reste vom Produkt nicht mehr brauchen,
müssen Sie diese uns zurückbringen oder in der
Sammelstelle Ihrer Gemeinde abgeben. Die
Verpackung bringen Sie am besten auch zu uns zur
Entsorgung zurück.
Vielen Dank.
130Kontrollfragen
Beratung
15. Was sollte der Kunde bei der Verwendung von
umweltgefährlichen Produkten beachten? a nicht
ins WC schütten b nicht im Freien verwenden c
nicht in die Kanalisation gelangen lassen d das
Produkt darf nicht in den Hausmüll gegeben werden.
131Kontrollfragen
Beratung
- 16. Wie muss ich den Kunden beraten, wenn das
Produkt ausschliesslich mit folgendem
Gefahrensymbol gekennzeichnet ist? - a Das Produkt ist umweltgefährlich. Es sollte
nicht in die Kanalisation gelangen. - b Das Produkt ist ätzend. Sie sollten bei der
Verwendung eine Brille / Schutzbrille tragen. - c Das Produkt ist ätzend. Sie sollten bei der
Verwendung eine Atemschutzmaske tragen. - d Das Produkt ist ätzend. Sie sollten bei der
Verwendung Handschuhe tragen.
C
132Kontrollfragen
Beratung
17. Wie muss ich den Kunden beraten, wenn das
Produkt ausschliesslich mit folgendem
Gefahrensymbol gekennzeichnet ist? a Das
Produkt ist umweltgefährlich. Es sollte nicht in
die Kanalisation gelangen. b Das Produkt ist
ätzend. Sie sollten bei der Verwendung eine
Brille / Schutzbrille tragen. c Das Produkt
ist gesundheitsschädlich. Sie sollten bei der
Verwendung einen Schutzanzug tragen. d Das
Produkt ist umweltgefährlich. Die leere
Verpackung müssen Sie hier oder bei einer
Sammelstelle abgeben.
N
133Kontrollfragen
Beratung
18. Wie muss ich den Kunden beraten, wenn das
Produkt ausschliesslich mit folgendem
Gefahrensymbol gekennzeichnet ist? a Das
Produkt ist giftig. Es darf in die Hände von
Kindern gelangen. b Das Produkt ist
gesundheitsschädlich. Für die Verwendung gibt es
keine speziellen Anweisungen. c Das Produkt
ist sehr giftig. Sie sollten bei der Verwendung
einen Schutzanzug tragen. d Das Produkt ist
giftig. Sie sollten jeglichen Kontakt mit dem
menschlichen Körper vermeiden und bei Unwohlsein
sofort den Arzt aufsuchen.
T
134Kontrollfragen
Beratung
19. Wie muss ich den Kunden beraten, wenn das
Produkt ausschliesslich mit folgendem
Gefahrensymbol gekennzeichnet ist? a Das
Produkt ist gesundheitsschädlich. Jeglicher
Kontakt mit dem menschlichen Körper sollte
vermieden und bei Unwohlsein sofort der Arzt
aufgesucht werden. b Das Produkt ist
gesundheitsschädlich. Es besteht keine
Beratungspflicht. c Das Produkt ist
gesundheitsschädlich. Es sollte nicht in die
Kanalisation gelangen. d Das Produkt ist
reizend. Es besteht keine Beratungspflicht.
Xn
135Kontrollfragen
Beratung
136Chemikalien-Ansprechperson
Jeder Betrieb und jedes Geschäft, das gefährliche
Chemikalien benutzt oder verkauft, muss eine
Chemikalien-Ansprechperson bezeichnen. Sie dient
den kantonalen Vollzugsbehörden als Kontaktperson
und muss in bestimmten Fällen unaufgefordert
mitgeteilt werden (siehe Art. 3 der Verordnung
über die Chemikalien- Ansprechperson SR
813.113.11). Z.B muss jeder Betrieb der eine
Person mit Sachkenntnis beschäftigt den
kantonalen Vollzugsbehörden unaufgefordert eine
Chemikalien- Ansprechperson mitteilen. Die
Chemikalien-Ansprechperson muss in erster Linie
diejenigen Personen bezeichnen können, die die
Pflichten gegenüber den Behörden, die sich aus
dem Umgang des Betriebs mit gefährlichen
Chemikalien ergeben, wahrnehmen.
Weitere Auskünfte bei den kantonalen
Vollzugsbehörden www.gsg-ssit.ch
137Welche Gesetze sind wichtig?
138Welche Schweizer Gesetze sind wichtig?
Chemikaliengesetz (ChemG) Bundesgesetz über
den Schutz vor gefährlichen Stoffen und
Zubereitungen (bereits im Jahr 2000 in Kraft
getreten)
Das S