Title: Berufsp
1Berufspädagogik(Kap. 2.2)
- Veranstaltung Personalentwicklung
- Prof. Mudra - WS 2007/08
2Berufspädagogik (Teilbereich der
Erziehungswissenschaft)
- Es werden die Ziele, Bedingungen und
Möglichkeiten der Qualifizierung von Menschen in
der Erwerbstätig-keit untersucht. - Es handelt sich um eine recht junge
erziehungswissen-schaftliche Disziplin (seit
Beginn des 20. Jahrhunderts existent). - Die Berufspädagogik baut auf die klassische
Berufsbil-dungstheorie auf (Kerschensteiner,
Fischer, Spranger) - THESEN
- a) Der Beruf kann als Mittel und Ziel
menschlicher Bildung angesehen werden. -
3Berufspädagogik (Teilbereich der
Erziehungswissenschaft)
- THESEN
- b) Der jeweilige Beruf ist in der seelischen
Struktur des heranwachsenden Menschen durch
dessen Eignung und Neigung weitgehend angelegt
und vorherbestimmt, so dass die Berufsbildung und
Berufstätigkeit zu den Mitteln der persönlichen
Selbstverwirklichung werden.
Wissenschaft
umfasst
Wissen über einen bestimmten
Bereich der Wirklichkeit,
das in zielgerich-teter Weise methodisch gewonnen
und in ein System gebracht wurde. ? Gegenstand
der Erkenntnis, ? Erkenntnisziele, ? Methode, ?
System
4Berufsbildung versus Allgemeinbildung
- Gegenüber dem neuhumanistischen Bildungsideal
des Wilhelm von Humboldt (1767-1835), welches das
deutsche Bildungswesen nachhaltig prägte (und
noch heute stark beeinflusst) standen die
beruflichen Bil-dungsansätze der Berufspädagogik
zunächst auf ver-lorenem Posten. - Öffentliche Bildung hat sich auf die Entwicklung
des Menschen zu seinem eigenen Zwecke zu richten.
Durch eine Vermischung mit der rein
zweckorientierten und von außen vorgegebenen
Berufsbildung würde die Bildung selbst unrein
werden.
5Berufsbildung versus Allgemeinbildung
- ? Bildung und Beruf standen und stehen in einer
dialektischen und spannungsreichen Beziehung
zu-einander (Arnold 1994, S. 59). - Die Aussage von der Privilegierung der
Allgemein-bildung gegenüber der Berufsbildung ist
zumindest ansatzweise noch aktuell. -
6Berufsbildung versus Allgemeinbildung
Abgrenzung von Allgemeinbildung und Berufsbildung - Zuordnungsansätze in Anlehnung an Arnold (1998, S. 17) - Abgrenzung von Allgemeinbildung und Berufsbildung - Zuordnungsansätze in Anlehnung an Arnold (1998, S. 17) - Abgrenzung von Allgemeinbildung und Berufsbildung - Zuordnungsansätze in Anlehnung an Arnold (1998, S. 17) -
Allgemeinbildung Berufsbildung
Gegenstand ? die gesamte Bildung (Enzyklopädismus) die für alle Menschen gleiche Bildung (Bildung der Allge meinheit) die in einem Kulturkreis not- wendige Bildung (allgemeine Kulturteilhabe) die für Weltverstehen und kritisch-kompetentes Handeln notwendige Basisausstattung (allgemeine Grundbildung) ? stärker zweckfreie Bildung die eher auf spezielle Handlungs- bzw. Qualifikationsanforderungen gerichtete Ausbildung beruflicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten ? die für kompetentes sowie partizi- pierend-gestaltendes Berufs- handeln notwendige Qualifizierung die umfassende Förderung und Entwicklung der beruflichen Hand- lungskompetenz (Fach-, Methoden- und Sozialkompetenz) ? in der Regel stärker verwendungs- orientiert
Einb.
Lust auf eine Spiel?
7Berufsbildung und Allgemeinbildung sind
Bestandteil des (Gesamt-)Bildungssystems
- Struktur
- Funktionalität
- Probleme, z.B. PISA, Hetero-genität (absolute
Kultushoheit der Bundesländer)
8(No Transcript)
9Ich lerne fürs Leben,und wer lernt für mich?
10-
- Jährlicher und umfassender Bericht über die
Situation der Berufs-bildung in Deutschland - der Berufsbil-dungsbericht
- (kostenlos)
- http//www.bmf.de/de/berufsbildungsbericht.php
11 Berufsbildung Berufsbildungsgesetz
- Teil 1 (Allgemeine Vorschriften)
- 1
- Ziele und Begriffe der Berufsbildung
- (1) Berufsbildung im Sinne dieses Gesetzes sind
die Berufsaus-bildungsvorbereitung, die
Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und
die berufliche Umschulung. -
- (2) Die Berufsausbildungsvorbereitung dient dem
Ziel, durch die Vermittlung von Grundlagen für
den Erwerb beruflicher Hand-lungsfähigkeit an
eine Berufsausbildung in einem anerkannten
Ausbildungsberuf heranzuführen.
BBiG
12 Berufsbildung Berufsbildungsgesetz
- Teil 1 (Allgemeine Vorschriften) Fortsetzung
1 Ziele und Begriffe der Berufsbildung - (3) Die Berufsausbildung hat die für die
Ausübung einer qualifizierten beruflichen
Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt
notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse
und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit)
in einem geordneten Ausbildungsgang zu
vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der
erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen. - (4) Die berufliche Fortbildung soll es
ermöglichen, die beruf-liche Handlungsfähigkeit
zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und
beruflich aufzusteigen. - (5) Die berufliche Umschulung soll zu einer
anderen beruf-lichen Tätigkeit befähigen.
13Berufsausbildung in Deutschland
- Struktur/Merkmale
- Beteiligte
- Verzahnung mit anderen Bildungs-
bereichen sowie dem Arbeitsmarkt - Fakten (aktuelle Daten zum Ausbildungssystem)
- Probleme/Krisen
- Vergleich zu anderen Modellen/Ländern
Weiterbildung
14Weiterbildung
Weiterbildung ist nicht nur Weiter, sondern auch
Bildung
15Weiterbildungsbegriff
- Die Weiterbildungsdefinition des Deutschen
Bildungs-rats, nach der es sich bei der
Weiterbildung um die Fortsetzung oder
Wiederaufnahme organisierten Lernens nach
Abschluss einer Ausbildungsphase handelt (vgl.
Kapitel 2.2.3) prägte die Verwendung
Weiterbildungsbegriffs nachhaltig
16Weiterbildungsarten
17Berufliche Weiterbildung
- Teilbereiche der beruflichen Weiterbildung
- (vgl. Übersicht 7, S. 69)
- SGB-geförderte Weiterbildung
- betriebliche Weiterbildung
- individuelle Weiterbildung
- Beteiligung an beruflicher Weiterbildung
- Auffälligkeiten im Hinblick auf
sozio-demo-graphische Merkmale (vgl. Übersicht 8,
S. 71)
18Ausbildung vs. Weiterbildung
Zeller (2001, S. 171) polarisiert die Strukturen
betrieblicher Bildung wie folgt
Ausbildung stark strukturiert hohe Systemati-
sierung wenig Flexibilität wenig
Differen-zierungsfähigkeit
19Weiter-bildungs-studie
20Funktionen der Berufsbildung
- a) Qualifikationsfunktion
- Berufsbildung hat die Aufgabe, bestimmte
Fähig-keiten zu vermitteln. Hier ist
entscheidend, ob ledig-lich Fähigkeiten zur
Bewältigung des Arbeitspro-zesses gemeint sind
oder auch Fähigkeiten, die die Arbeitenden
benötigen, um den Wert ihrer Arbeits-kraft zu
erhöhen, zumindest deren vorzeitigen Ver-schleiß
zu verhindern.
21Funktionen der Berufsbildung
- b) Sozialisationsfunktion
- Berufsbildung hat die Aufgabe, soziale
Grundeinstellun-gen, Orientierungen und
Verhaltensweisen, auszuprä-gen. Dabei ist von
Bedeutung, dass fremdbestimmte Arbeit negative
Auswirkungen auf den formellen und informellen
Sozialisationsprozess der Arbeitenden hat.
Dementsprechend hat diejenige Berufsbildung eine
positive Sozialisationswirkung, die die
Thematisierung und Durchdringung der Lebens- und
Interessenlagen der Arbeitenden anvisiert und die
Entwicklung zum gesell schaftlichen Bewusstsein
sowie die Vermittlung ent-sprechender
Handlungskompetenzen anstrebt.
22Funktionen der Berufsbildung
- c) Chancenzuteilungsfunktion
- Berufsbildung hat die Aufgabe, berufliche
Möglichkeiten innerhalb und außerhalb des
Betriebes zu eröffnen. Sie kann die beruflichen
Chancen im Betrieb und die Chance der
Verwertbarkeit auf dem Arbeitsmarkt erhöhen sie
kann aber auch zu einer Verfestigung der
Strukturen beitragen.
Aus- und Weiterbildung hat eine eigenständige
Aufgabe, nämlich (so die Berufspädagogen Geißler
und Wittwer 1989, S. 100) Entwicklungshilfe für
Subjektivität/ Persönlichkeit zu sein - und sie
ist nicht nur dazu da, die Rucksäcke für den
Marsch in eine Zukunft zu füllen, dessen Richtung
sie selbst nicht mitbestimmt.