Title: PowerPoint-Pr
1Technischer Prüfdienst
- Rechtsgrundlagen
- Prüfumfang
- Ziel der Überprüfung
- Vorschriften Hinweise
2Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlage für den Technischen
Prüfdienst findet sich im Artikel 3 des Bay.FwG
Art. 3 Bay.FwG (Aufgaben des Staates) Der Staat
fördert den Brandschutz und den Technischen
Hilfsdienst. Insbesondere gewährt er den
Gemeinden und Landkreisen für den Abwehrenden
Brandschutz und den technischen Hilfsdienst
Zu-wendungen und unterhält Feuerwehrschulen
3In der Vollzugsbekanntmachung des Bay.FwG ist zu
Art. 3 ausgeführt
Nr. 3.1 VollzBekBayFwG Technischer
Prüfdienst Zur Unterstützung der Gemeinden ohne
Berufsfeuerwehr ist bei den Landesfeuerwehrschulen
ein Technischer Prüfdienst eingerichtet. Der
Technische Prüfdienst überprüft in regelmäßigen
Abständen die Feuerwehrfahrzeuge und geräte der
Freiwilligen und der Pflicht-feuerwehren sowie
deren Unterbringung, Wartung und Pflege. Die
Überprüfung ist für die Gemeinden bis auf
weiteres kostenlos. Die Gemeinden sorgen dafür,
dass festgestellte Mängel unverzüglich beseitigt
werden.
4Prüfumfang
Der Prüfumfang wurde vom Innenministerium wie
folgt festgelegt
- Sichtprüfung des Gerätehauses
- 2. Sichtprüfung und Aufnahme der technischen
Daten aller vorhandenen Feuerwehrfahrzeuge - 3. Sichtprüfung und Aufnahme der technischen
Daten der vorhandenen Geräte und Prüfung aller
Feuerwehrpumpen
5- Funktionsprüfung der Feuerlösch-Kreiselpumpen
Tragkraftspritzen, tragbaren Umfüllpumpen,
Gefahrgutpumpen, Schlauchpumpen usw. - Überprüfung der leitfähigen Schläuche und
Faltbehälter der Mineralöl- und
Gefahrgutaus-stattung, ggf. durch Vorlage von
Prüfnachweisen - Kontrolle der staatseigenen Ölwehrausrüstung
6Hinweise zum Prüfumfang
- Sichtprüfung des Gerätehauses
- Anzahl und Größe der Fahrzeugstellplätze
- Abmessungen der Tore
- bestehende Unfallgefahren
- Prüfnachweise für geltende Unfallverhütungsvorschr
iften - Ölabscheider
- Abgasabsaugung
- elektrische Betriebsmittel
- - elektrisch betätigte Tore
- - Fernseher, Videorekorder, Kaffeemaschine
- - Hochdruckreiniger, Dampfstrahler usw.
7(No Transcript)
82. Sichtprüfung und Aufnahme der technischen
Daten aller vorhandenen Feuerwehrfahrzeuge und
Anhänger
- Feststellung des Reifenalters für Fahrzeuge und
Anhänger - Kontrolle, ob die vorgeschriebenen Überprüfungen
durchgeführt werden - TÜV
- BSU usw.
- Probefahrten Kilometerleistung laut
Fahrtennachweisheft
( 30 km alle 14 Tage ) - Vollständigkeit der Beladung
- Prüfnachweise für geltende Unfallverhütungsvorschr
iften (Geräteprüfkartei) - Kontrolle der Gerätehalterungen
- Kontrolle ob Wärmetauscher der Standheizung
(nur bei Warmluftheizgeräten) nach 10 Jahre
gewechselt wurde - Kontrolle der Prüfnachweise für Winden, Hub
und Zuggeräte usw.
93. Sichtprüfung und Aufnahme der technischen
Daten der vorhandenen Geräte und Prüfung aller
Feuerwehrpumpen
- Aufnahme aller technischen Daten bzw. Überprüfung
der vorhanden Daten - Kontrolle des Maschinistenheftes
- Tragkraftspritze, Stromerzeuger usw.
- Kontrolle, ob Wartungs-/Kundendienste regelmäßig
durchgeführt wurden - Kontrolle der Prüfnachweise für geltende
Unfallverhütungsvorschriften - Kontrolle der Geräteprüfkartei
-
104. Funktionsprüfung der Feuerlösch-Kreiselpumpen T
ragkraftspritzen, tragbare Umfüllpumpen,
Gefahrgutpumpen, Schlauchpumpen usw.
- Funktionsprüfung (am Gewässer)
- Dichtheit
- Förderleistung
- Ansaugverhalten
- Kontrolle des Maschinistenheftes
- Ölwechsel/Kundendienst
- regelmäßige Probeläufe
-
115. Überprüfung der Leitfähigkeit der
Mineralölschläuche
- Funktionsprüfung
- Die Überprüfung der Umfüllpumpen und der
- Ölwehrpumpen wird mit den entsprechenden
- Stromerzeugern durchgeführt
- Kontrolle der Prüfnachweise über die Dichtheit
der vorhandenen - Faltbehälter
-
125. Kontrolle der staatseigenen Ölwehrausrüstung
- Funktionsprüfung
-
- Vollzähligkeitsüberprüfung
-
13Bewertung Gerätehaus
Im Gesamtergebnis gibt es 3 Bewertungsstufen
Keine Mängel keine wesentlichen Mängel
Besichtigung durch den Fachberater der
Regierung notwendig
14Einzeln werden bewertet
Bei Pumpen wird zusätzlich die Entlüftungseinricht
ung bewertet.
15Hinweise zum Prüfprotokoll
- Die Beurteilung der Pflege ist jetzt unabhängig
von der Kilometerleistung der Fahrzeuge - Fehlende Kilometerleistung wird im Protokoll als
Mangel aufgeführt - Das Protokoll wird dem Verantwortlichen der
Feuerwehr direkt ausgehändigt - Die Gemeinde erhält das Protokoll über die
Staatliche Feuerwehrschule - Die Prüfergebnisse können von den autorisierten
Personen (z. B. KBR) über das Internet eingesehen
werden
16Allgemeine Hinweise
- Die Einladung zum Technischen Prüfdienst
erfolgt mindestens 3 Wochen vor der Durchführung
des TPD - von der Staatlichen Feuerwehrschule über die
Gemeinde an die Feuerwehr - Von der Feuerwehr sollten mindestens anwesend
sein - gt Kommandant, stellv. Kommandant
- gt 1. Maschinist
- gt Gerätewart
- gt zusätzlich mind. 2 Feuerwehrdienstleistende
17Ziel der Überprüfung
Ziel der turnusmäßigen Überprüfung (künftig ca.
alle 5 Jahre) ist gt Kontrolle der
feuerwehrtechnischen Funktion gt Kontrolle über
die Durchführung der regelmäßigen
Prüfungen gem. UVV gt Verbesserung der
Einsatzbereitschaft und Pflege der
Geräte Während der Überprüfung werden die
Maschinisten insbesondere in der Bedienung,
Wartung und Pflege der Geräte sowie in der
Behebung kleiner Mängel unterwiesen.
18Ordner Geräteprüfung Kreisfeuerwehrverband