Anforderungen an Arbeitsst - PowerPoint PPT Presentation

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Anforderungen an Arbeitsst

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Title: Kein Folientitel Author: K chlinN Last modified by: DunschenG Created Date: 9/1/2003 1:52:02 PM Document presentation format: Bildschirmpr sentation – PowerPoint PPT presentation

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Title: Anforderungen an Arbeitsst


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Anforderungen an ArbeitsstättenWo es schön ist,
da lass dich nieder
  • Inhalte
  • Grundlagen und Ziele
  • Der neue Verordnungsentwurf
  • Die wichtigsten Vorschriften und Richtlinien
  • Arbeitsräume
  • Pausenräume
  • Sanitätsräume
  • Sichtverbindung nach außen
  • Raumtemperaturen

Begleitheft
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Nachdenkenswertes
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Grundlagen und Ziele
  • Arbeitsstätten ist ein Sammelbegriff für
    Arbeitsplätze in
  • Industrie, Gewerbe,Handel,
  • Handwerk, etc.
  • Die Arbeitsstättenverordnung regelt alle
    wesentlichen Forderungen gewerblicher
    Arbeitsstätten.
  • Da diese Verordnung gilt für alle bestehenden und
    geplanten Betriebe.
  • Bei der Planung von Betrieben nicht
    berücksichtigte Aspekte müssen teuer und
    aufwendig durch Nachbesserungen behoben werden.
  • Bei vorhandenen Arbeitsräumen oder Betrieben sind
    einzelne Vorschriften unter Umständen dann nicht
    anzuwenden, wenn der Aufwand der Maßnahmen
    unverhältnismäßig groß ist (Ausnahmeregelungen).

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Der neue Verordnungsentwurf
  • Entwurf vom 8.August 2003 soll die
    Arbeitsstättenverordnung modernisieren
  • Konzeption folgt Regelungssystematik der
    europäischen Arbeitschutzrichtlinien
  • Gestellte Anforderungen sind am Schutzziel
    orientiert, nicht durch detaillierte
    Verhaltensvorgaben festgesetzt
  • Betriebe sollen Spielraum haben
    Arbeitsschutzmaßnahmen an Ihre Situation
    anzupassen
  • Der Verordnungsentwurf besteht aus
  • Allgemeiner Teil
  • teilweise neu formulierte Anforderungen an
    Einrichtung und Betrieb von Arbeitsstätten.
  • Anhang
  • grundlegende Konkretisierungen mit wesentlichen
    Regelungen der geltenden ArbStättV. -
  • Bis zur Bekanntgabe der neuen technischen Regeln
    gelten die bisherigen Arbeitsstättenrichtlinien
    fort.
  • Kosten werden für die Betriebe durch die
    Novellierung eher sinken als steigen, da
    flexiblere Grundvorschriften.

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Arbeitsräume
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Die wichtigsten Vorschriften und Richtlinien für
Arbeitsräume
  • Arbeitsräume
  • Arbeitsräume müssen eine Grundfläche von mind.
    8m² haben.
  • Lichte Höhe von Arbeitsräumen bei einer
    Grundfläche von lt 50m² 2,50m,
  • Grundfläche von gt 50m² 2,75m,
  • Grundfläche von gt 100m² 3,00m,
  • Grundfläche von gt 2000m² 3,25m.
  • In Arbeitsräumen, in denen überwiegend leichte
    oder sitzende Tätigkeiten ausgeführt werden
    (z.B.Büroräume, Verkaufsräume) kann die lichte
    Höhe um 0,25m herabgesetzt werden (Mindestmaß
    2,50m).
  • Aus zwingenden baulichen Gründen kann die lichte
    Höhe um 0,25m herabgesetzt werden (Mindestmaß
    2,50m).

Internet 23 ArbStättV anhang 1.2
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Die wichtigsten Vorschriften und Richtlinien für
Arbeitsräume
  • Bewegungsflächen
  • Ein Arbeitnehmer soll bei der Arbeit so viel
    unverstellten Platz haben, dass er sich
    unbehindert bewegen kann und nicht längere Zeit
    in Zwangshaltung verbringen muss.
  • Jedem Arbeitnehmer muss an seinem Arbeitsplatz
    eine Bewegungsfläche von mind. 1,5m² zur
    Verfügung stehen. Diese Bewegungsfläche soll
    mind. 1,0m breit sein.
  • Kann die Bewegungsfläche am Arbeitsplatz aus
    betrieblichen Gründen nicht bereitgestellt
    werden, so muss dies ersatzweise in Arbeits-nähe
    erfolgen.
  • Zur Ausstattung eines Arbeitsplatzes gehören bei
    überwiegend sitzender Tätigkeit Abfallbehälter,
    die verschlossen sein sollten.

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Pausenräume
Essen am Arbeitsplatz am Beispiel einer
Lackiererei
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Wann wird ein Pausenraum benötigt?
  • Ein leicht erreichbarer Pausenraum muss zur
    Verfügung gestellt werden
  • bei mehr als 10 Mitarbeitern oder
  • wenn gesundheitliche Gründe vorliegen oder
  • wenn die Art der auszuübenden Tätigkeit es
    erfordert (schwere körperliche Arbeit,
    schmutzende Tätigkeit) oder
  • wenn die Arbeitnehmer in Räumen beschäftigt sind,
    die keine Sichtverbindung nach außen haben oder
  • wenn die Arbeitnehmer in Räumen beschäftigt sind,
    zu denen üblicherweise auch Dritte (z.b. Kunden)
    Zutritt haben.
  • Dies gilt nicht in Büroräumen bzw. in
    vergleichbaren Arbeitsräumen für Beschäftigte,
    sofern dort Erholungsmöglichkeiten während der
    Pause gegeben sind.

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Ausstattung der Pausenräume
  • Mindestgrundfläche von 6,00m².
  • Mindestgrundfläche je Benutzer 1,00m².
  • Lichte Höhe von Pausenräumen beträgt wie bei
    Arbeitsräumen mind. 2,50m
  • Entsprechend der Benutzerzahl mit leicht zu
    reinigenden Tischen und Sitzgelegenheiten mit
    Rückenlehnen, Kleiderhaken und Abfallbehälter
    versehen.
  • Bei Bedarf müssen Vorrichtung zum Aufwärmen und
    Kühlen von Speisen und Getränken bereit-gestellt
    werden.
  • Trinkwasser oder ein anderes, alkoholfreies
    Getränk muss den Arbeitnehmern zur Verfügung
    gestellt werden
  • Ein Wasserhahn (Trinkwasser) erfüllt diesen Punkt!

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Pausenräume neu?!
  • 8 (3) und Anhang 4.2
  • Den Beschäftigten ist ein Pausenraum zur
    Verfügung zu stellen.
  • Dies gilt nicht in Büroräumen bzw. in
    vergleichbaren Arbeitstätten wen dort
    Vorrausetzungen für Erholung gegeben sind.
  • Bei Schwangeren und stillenden Müttern ist die
    Vorrausetzung geben wen sie sich hinlegen können.

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Umkleideräume
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Was ist bei Umkleideräumen zu beachten?
  • Den Arbeitern sind Umkleideräume zur Verfügung zu
    stellen, wenn
  • Besondere Arbeitskleidung getragen wird
  • aus gesundheitlichen oder sittlichen Gründen
    andere Räume nicht zumutbar sind
  • Umkleideräume sollen für Männer und Frauen
    getrennt sein.
  • Lichte Raumhöhe bei einer Grundfläche
  • bis 30m² mind. 2,30m,
  • größer 30m² mind. 2,50m.
  • Mindestgrundfläche 6 m².
  • Schrank (Spind) für jeden
  • Für je 4 Spinde mind. 1 Sitzgelegenheit

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Umkleideräume neu?!
  • 8 (2), Anhang 4.1
  • Umkleideräume sind zur Verfügung zustellen
  • wenn besondere Arbeitkleidung getragen werden
    muss
  • andere Räume zum Umkleiden ungeeignet sind
  • gemeinsame Umkleideräume von Männern und Frauen
    sind bei wenigen Beschäftigten zulässig wen eine
    getrennte Nutzung ermöglicht wird.

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Waschräume
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Waschräume
  • Was ist zu beachten?
  • Waschräume sind zur Verfügung zu stellen, wenn
    die Arbeitnehmer
  • bei der Tätigkeit verschmutzen oder
  • Hitze oder Nässe ausgesetzt sind.
    (gesundheitliche Gründe)
  • Waschräume sollen für Männer und Frauen getrennt
    sein.
  • Lichte Raumhöhe
  • bis 30m² mind. 2,30m,
  • größer 30m² mind. 2,50m.
  • Bei stark schmutzenden Tätigkeiten für 4
    Mitarbeiter eine Waschstelle, ansonsten 5
    Mitarbeiter/Waschstelle.
  • Bei stark schmutzenden Tätigkeiten mindest eine
    Dusche
  • Bei Büroarbeitsplätzen reichen Waschgelegenheiten

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Waschräume neu?!
  • 8 (2)
  • Wen Art und Tätigkeit es erfordern sind
    Waschräume vorzusehen
  • gemeinsame Waschräume von Männern und Frauen sind
    bei wenigen Beschäftigten zulässig wen eine
    getrennte Nutzung ermöglicht wird.
  • Bei Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind
    Waschgelegenheiten ausreichend

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Toiletten
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Toiletten
  • Den Arbeitnehmern ist eine ausreichende Anzahl
    von Toiletten mit Handwaschbecken zur Verfügung
    zu stellen.
  • Toilettenräume bestehen aus
  • Waschgelegenheit
  • Toilette
  • Erforderliche Anzahl von Toiletten Männer
  • bis 5 Personen 1 Toilettenbecken
  • bis 10 Personen 1 Toilettenbecken, und 1
    Bedürfnisstand,
  • Erforderliche Anzahl von Toiletten Frauen
  • bis 10 Personen 1 Toilettenbecken
  • Werden mehr als 5 Mitarbeiter beschäftigt, so
    sollen getrennte Toilettenräume vorhanden sein.

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Toiletten neu?!
  • 8 (2)
  • Der Arbeitgeber hat Toilettenräume zur Verfügung
    zu stellen
  • gemeinsame Toilettenräume von Männern und Frauen
    sind bei wenigen Beschäftigten zulässig wen eine
    getrennte Nutzung ermöglicht wird.
  • Bei Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind
    Waschgelegenheiten und abschließbare Toiletten
    ausreichend.

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Sichtverbindung nach außen
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Sichtverbindung nach außen
  • Was ist zu beachten?
  • Arbeits-, Pausen- und Sanitärräume müssen eine
    Sichtverbindung nach außen haben (Ausnahmen über
    2000 m² groß, betriebstechnische Gründe,
    Verkaufsflächen).
  • Die Unterkante der Fenster bzw. der
    durchsichtigen Flächen in Türen soll zwischen
    0,85 und 1,25m über dem Raumfußboden liegen, je
    nachdem, ob die Arbeitnehmer im Raum überwiegend
    sitzen oder stehen
  • Die Fläche der Fenster soll mindestens betragen
  • bei Raumtiefe bis 5,00m 1,25m²
  • bei Raumtiefe über 5,00m 1,50m².
  • Für Räume bis 600m² soll die Gesamtfläche der
    Sichtverbindung 10 der Grundfläche betragen
  • Für Pausenräume reicht ein Fünfzigstel der
    Grundfläche als Sichtverbindung nach außen

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Sichtverbindung nach außen neu?!
  • 6 Nr. 5, Anhang 3.4
  • Die Gefährdungsbeurteilung umfasst auch Lärm,
    Lüftung, Klima, Beleuchtung
  • Arbeitsstätten müssen möglichst ausreichend
    Tageslicht erhalten
  • Arbeitsräume und Pausenräume müssen eine
    ausreichende Sichtverbindung nach außen haben
  • dies gilt nicht für
  • Arbeitsräume mit Oberlichtern und großer
    Grundfläche
  • Steuerstände und Kabinen

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Raumtemperaturen / Raumklima
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Raumtemperaturen
  • Was ist zu beachten?
  • In Arbeitsräumen muss die Raumtemperatur
    mindestens betragen
  • bei überwiegend sitzender Tätigkeit 19C,
  • bei überwiegend nicht sitzender Tätigkeit
    17C,
  • bei schwerer körperlicher Arbeit 12C,
  • in Büroräumen 20C,
  • in Verkaufsräumen 19C.
  • In Pausen- und Sanitärräumen 21C.
  • Die Raumtemperatur in Arbeitsräumen soll 26C
    nicht überschreiten.
  • Bei ständiger Überschreitung hat der Unternehmer
    für Abhilfe zu sorgen. (Beschattung, keine
    Klimaanlage)

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Raumtemperaturen neu?!
  • Anhang 1.5 , Anhang 3.5
  • Arbeitsplätze müssen nach Art des Betriebes und
    der körperliche Tätigkeit eine ausreichende
    Dämmung gegen Wärme und Kälte aufweisen.
  • Es muss ein gesundheitlich zuträgliches Raumklima
    bestehen
  • An Hitze und Kältearbeitsplätzen sind
    entsprechend der Gefährdungsbeurteilung besondere
    Schutzmaßnahmen zu treffen

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  • Vielen Dank
  • und
  • bleiben Sie gesund
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