Title: Anwendung IPPC-RL
1Integrierte Genehmigung gem. EGO 152/2005
Klaus-Dieter Warnatz ehem. Landesumweltamt
Brandenburg E-mail kawarnatz_at_t-online.de Tel.
0049 355 535434
2Gegenwärtige Situation
- Seit dem 31. Oktober 2007 werden IPPC-Anlage
auf der Grundlage einer integrierten Genehmigung
betrieben - Für bestimmte Anlagen gibt es Übergangfristen
zum Erreichen von BAT - Für die Betreiber von IPPC-Anlagen besteht ein
Vertrauensschutz auf den Bestand der
Genehmigung - Die Betreiber sind verpflichtet für die im
Anhang 1 aufgeführten Tätigkeiten die
integrierte Genehmigung zu beantragen. (Artikel 7
EGO 152/2005) - Die Betreiber sind verpflichtet vorgesehene
Änderungen des Betriebes (Beschaffenheit,
Funktionsweise oder Erweiterung) einer Anlage der
Behörde mitzuteilen. (Artikel 26 EGO 152/2005) - Die Betreiber sind verpflichtet für
beabsichtigte wesentliche Änderungen des
Betriebes eine Genehmigung zu beantragen (Artikel
27 EGO 152/2005) - Die Behörde ist verpflichtet regelmäßig die
Genehmigung zu überprüfen - (Artikel 25 EGO 152/2005)
3IPPC-Richtlinie
geprüfte Alternativen
Vermeidung, Verwertung von Abfällen
Genehmigungsantrag
Artikel 6 EGO 152/2005
Art der Tätigkeit
sonstige Maßnahmen Zur Erfüllung der
Grundpflichten
Rohstoffe Hilfsstoffe Energie
Maßnahmen zur Überwachung der Emissionen
Technologien, Techniken zur Vermeidung von
Emissionen
Art und Menge der Emissionen, Auswirkung auf die
Umwelt
Emissions- quellen
4Integriertes Konzept bei der Erteilung der
Genehmigung
Verschmutzung von Luft, Wasser, Boden
Entstehung von Abfällen
Vermeidung von Störfällen
Integrierter Prüfansatz
Entstehung von Lärm
Risikomanagement
Einsatz von Rohstoffen
Energieeffizienz
5Integriertes Konzept
Artikel 4 EGO 152/2005
Immissionsschutz
Gewässerschutz
Bodenschutz
Koordinierung der Genehmigungsverfahren und
der Genehmigungsauflagen
Arbeitsschutz
Anlagensicherheit
Baurecht
Naturschutz
Sonstige
6Anwendung von BAT in der Genehmigung
- BREF-Dokumente mit Informationen über die in
einer Branche vorkommenden technologischen
Verfahren und Betriebsmethoden und den damit
verbundenen Bedarf an Rohstoffen und Energie
sowie Emissionen - Ermittlung von BAT
- Branchenspezifische Prüfung (Anwendung BREF)
- Berücksichtigung
- der technischen Beschaffenheit der betreffenden
Anlage, - ihr geografischer Standort und
- die jeweiligen örtlichen Umweltbedingungen.
- Vorkehrungen zur weitestgehenden Verminderung
der weiträumigen - oder grenzüberschreitenden Umweltverschmutzung
Artikel 11 EGO 152/2005
7Anwendung von BAT in der Genehmigung
Immissionsprognose für Lärm (Vorbelastung
Zusatzbelastung Gesamtbelastung) Prüfung, ob
die Immissionsgrenzwerte eingehalten werden
Immissionsprognose für die relevanten
Luftschadstoffe (Vorbelastung Zusatzbelastung
Gesamtbelastung) Prüfung, ob die
Immissionsgrenzwerte eingehalten werden
Berücksichtigung der jeweils örtlichen
Umweltbedingungen
Anforderungen aus Natura 2000
Möglichkeiten und Anforderungen zur Ableitung von
Abwasser - Kläranlage - Oberflächengewässer
Möglichkeiten der Verwertung oder Beseitigung
von Abfällen
8IPPC-Genehmigung
- Ablauf des IPPC Genehmigungsverfahrens
- Vorgespräche
- Scopingtermin bei UVP-Pflicht (ggf. mit der
Öffentlichkeit) - Antragstellung
- Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen zum
Antrag - Beteiligung der Fachbehörden zur Stellungnahme
- Öffentliche Bekanntmachung des Antrags und
Auslegung - Prüfung der Stellungnahmen der Fachbehörden
- Auswertung der Einwendungen
- (Durchführung des Erörterungstermins)
- Behördliche Entscheidung über den Antrag
- Öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung
9IPPC-Genehmigung
Im Vorgespräche mit dem Antragsteller ist zu
klären 1. Bestand der Anlage auf dem
Standort - Abgrenzung des Werksgeländes des
Betreibers/Antragstellers - Tätigkeiten gem.
Anhang 1 der EGO 152/2005, die eine technische
Einheit bilden - Nebeneinrichtungen, die in
einem technischen Zusammenhang mit den
Tätigkeiten stehen und die Auswirkung auf die
Emission und Umweltverschmutzung haben können -
Bestand anderer Anlagen auf dem Standort anderer
Betreiber 2. Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprü
fung ggf. nach Einzelfallprüfung - Zuordnung der
Anlage zu den Projekten nach Anhang I und II der
Richtlinie 85/337/EWG (UVP-RL vom
25.06.2003) 3. Grenzüberschreitende
Auswirkungen - Beteiligung des Nachbarstaates
und seiner Bevölkerung 4. Ist die Anlage Teil
eines Betriebsbereiches nach Seveso-II-Richtlinie
(GD 804/2007) (Festlegung zum Sicherheitsbericht)
5. Immissionssituation am Standort - Ermittlung
der Vorbelastung Luftschadstoffe, Geräusche,
Gerüche und der Gewässer
10IPPC-Genehmigung
Im Vorgespräche mit dem Antragsteller ist zu
klären 6. Betroffene Gebiete gemäß Natura 2000
- Verträglichkeitsuntersuchung festlegen. 7.
Mindestanforderungen (BAT) an die Ausführung der
Anlage 8. Hinweise zu BAT - Anzuwendende BREF -
Normen der EG - Richtlinien und Normen Rumäniens
und ggf. anderer Staaten 9. Hinweise zu
Emissionsgrenzwerten - Emissionswerte für
Luftschadstoffe - Immissionswerte Lärm -
Immissionswerte Gerüche - Einleitwerte für
Abwasser 10. Formulare und Unterlagen gem. der OM
1158/2005 - Erläuterung der Formulare und der
erforderlichen Unterlagen zusätzlich -
Fließbilder nach der EN ISO 10628
11Anwendung IPPC-Richtlinie
Beispiel Anlage
- Anlage und Nebeneinrichtungen mit Auswirkung
auf Emissionen und Umwelt
Rohstofflager
Anlage Nr. 2.4 Eisenmetallgießerei gt30
t/d Gießen Kühlen Ausschlagen
Abluftbehandlung
Eisenschmelzen
Feinbearbeitung Putzerei
Schmelze- behandlung
Lackierung
Formherstellung
Abwasserbehandlung
Sandaufbereitung Sandregenerierung
Modellbau
Abfallzwischenlager
Standort Betriebsgelände
12Anwendung IPPC-Richtlinie
ANHANG I RL 2008/1/EG Kategorien industrieller
Tätigkeiten (Anhang 1 EGO 152/2005) 2. Die im
Folgenden genannten Schwellenwerte beziehen sich
allgemein auf Produktionskapazitäten oder
Leistungen. Führt ein und derselbe Betreiber
mehrere Tätigkeiten derselben Kategorie in ein
und derselben Anlage oder an ein und demselben
Standort durch, so addieren sich die Kapazitäten
dieser Tätigkeiten.
Beispiel für Bestimmung der Kapazität
Nr. 2.6, Galvanik-Anlage mit ein Volumen der
Wirkbäder von 45 m3
Linie Nr. 1 Galvanik (NE) Volumen 22 m3
Linie Nr. 2 Galvanik (Eisen) Volumen 13 m3
Linie Nr. 3 Galvanik (Alu) Volumen 10 m3
Chemikalienlager
Abwasserbehandlung
Abfallzwischenlager
Werkstückelager
Standort Betriebsgelände
13 Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)
- RICHTLINIE DES RATES 85/337/EWG vom 27. Juni
1985 über die - Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten
öffentlichen und privaten Projekten, - in der geänderten Fassung Inkrafttreten am
25.6.2003
Beispiel Galvanik, Nr. 2.6
Anhang I - keine Eintragung Anhang II Nr. 4 e)
Anlagen zur Oberflächenbehandlung von Metallen
und Kunststoffen durch ein
elektrolytisches oder chemisches Verfahren
(ohne Kapazität)
Einzelfalluntersuchung ob eine UVP-Pflicht besteht
Deutschland Oberflächenbehandlung (Nr. 2.6
IPPC-RL) ab 30 m3 Einzelfallprüfung 1 m3
bis lt 30 m3 Standort Vorprüfung
14IPPC-Genehmigung
- FFH-Verträglichkeitsprüfung
- Projekte und Pläne sind vor ihrer Durchführung
oder Zulassung auf ihre Verträglichkeit mit den
Erhaltungszielen eines Gebietes
gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) oder
eines Europäischen Vogelschutzgebietes zu
überprüfen. - Ablauf
- 1. Vorprüfung, ob das Vorhaben Projekt in Sinne
der FFH-Richtlinie ist - 2. Wenn ja, dann Durchführung der
Verträglichkeitsprüfung - Das Ergebnis der Verträglichkeitsprüfung hat
bindende Rechtswirkung!
15IPPC-Genehmigung
Im Ergebnis des Vorgespräche wird von der Behörde
festgelegt und der Antragsteller beauftragt 1.
Wenn UVP-Pflicht besteht Durchführung eines
Scoping-Termins und Erarbeitung der Unterlagen
zur Umweltverträglichkeitsprüfung 2. Wenn
SEVESO-II-RL greift Erfüllung der Grundpflichten
bzw. Erstellung eines Sicherheitsberichtes 3.
Wenn Natura 2000 betroffen ist Erarbeitung von
Unterlagen zur FFH-Verträglichkeitsprüfung 4.
Gutachten - Immissionsprognose für relevante
Emissionen in die Luft - Immissionsprognose für
Lärm, Geruch, Erschütterungen - Brandschutz,
Explosionsschutz usw.
16Immissionsprognose Luftschadstoffe
6,5 km Beurteilungsradius
Schornsteinhöhe 130 m
Bewertung der Immission mit den europäischen
Immissionsgrenzwerten
17Immissionsprognose Luftschadstoffe
EU-Grenzwerte
Stoff Konzentration µg/m3 Mittelungszeitraum Zulässige Überschreitungshäufigkeit im Jahr
Schwefeldioxid 50 125 350 Jahr 24 Stunden 1 Stunde - 3 24
Stickstoffdioxid 40 200 Jahr 1 Stunde - 18
Benzol 5 Jahr -
Kohlenmonoxid 10 mg/m3 8 Stunden -
Tetrachlorethen 10 Jahr -
Schwebstaub (PM 10) 40 50 Jahr 24 Stunden - 35
Blei und seine anorganischen Verbindungen als Bestandteile des Schwebstaubes (PM10), angegeben als Pb 0,5 Jahr -
18Immissionsprognose Luftschadstoffe
Immissionsprognose Lärm
Beispiel
Wohnhäuser
Eisengießerei
19Immissionsprognose Lärm
IRW Immissionsrichtwert
- IRW "außen" tags / nachts-
Industriegebiete 70 dB(A) / 70 dB(A)-
Gewerbegebiete 65 dB(A) / 50 dB(A)-
Mischgebiete 60 dB(A) / 45 dB(A)- allg.
Wohngebiete 55 dB(A) / 40 dB(A)- reine
Wohngebiete 50 dB(A) / 35 dB(A)- Kurgebiete 45
dB(A) / 35 dB(A) - Pegelspitzen "außen"- maximal IRW
30 dB(A) / 20 dB(A) - IRW "innen" 35 dB(A) / 25 dB(A)
- Pegelspitzen "innen"- maximal IRW
10 dB(A) / 10 dB(A)
Die maßgeblichen Immissionsorte liegen bei
bebauten Flächen 0,5 m außerhalb vor der Mitte
des geöffneten Fensters des vom Geräusch am
stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes
20Schallpegel in Dezibel
- Schmerzschwelle 130 Düsenjäger 120 Verkehrsflugze
ug 110 PropellerflugzeugSchädigungsbereich 100 K
reissäge, Disko 90 LKW 80 PKWBelästigungsbereic
h 70 Rasenmäher 60 Normales GesprächÜblicher
Tagespegel 50 leise Radiomusikim
Wohnbereich 40 Kühlschrank 30 FlüsternRuhiger
Bereich 20 tropfender Wasserhahn 10 SchneefallHö
rschwelle 0
21Empfehlungen der WHO (engl. World Health
Organization)
Umfeld Zu vermeidende Lärmeinwirkung LAeq / dB(A) Bezug / h LAFmax / dB
Wohnumfeld (Außenpegel) Erhebliche Belästigungen 55 16 -
Wohnraum (Innenpegel) Belästigung, Behinderung der Kommunikation 35 16 45
Schlafraum, Fenster zu (Innenpegel) Schlafstörung 30 8 45
Schlafraum, Fenster auf (Außenpegel) Schlafstörung 45 8 60
Schulklasse (Innenpegel) Behinderung der Kommunikation und der Informationsaufnahme 35 Unterricht -
Schulhof, Spielplatz (Außenpegel) Belästigung (nur durch andere Quellen) 55 Spiel -
Krankenhaus, Bettenraum (Innenpegel) Schlafstörungen, tags Schlafstörungen, nachts 30 30 16 8 40 -
Gewerbe-, Einkaufs- und Verkehrsflächen (Innen- Außenpegel) Schädigung des Hörvermögens 70 24 110
22Immissionsprognose Lärm
- Maßgeblicher Immissionsort (Messort)
- vor dem am stärksten betroffenen Fenster
- am Rand der bebaubaren Fläche(bei fehlender
Bebauung) - Innen (bei baulich verbundenem Gebäude)
Deutschland TA Lärm
23Beispiel
Immissionsprognose Gerüche
Wohnhäuser
Anlage zur Herstellung von Holzspanplatten
24Immissionsprognose Gerüche
Ermittlung von Gerüchen EN 137252003
- Begriffe
- Anzahl der Geruchseinheiten der emittierten
Geruchsstoffe bezogen auf das Volumen
(Geruchsstoffkonzentration) von Abgas bei 293,15
K und 101,3 kPa vor Abzug des Feuchtegehaltes an
Wasserdampf - die Geruchsstoffkonzentration ist das
olfaktometrisch gemessene Verhältnis der
Volumenströme bei Verdünnung einer Abgasprobe mit
Neutralluft bis zur Geruchschwelle, angegeben als
Vielfaches der Geruchsschwelle - Der Geruchsminderungsgrad ist ein
Emissionsminderungsgrad.
25Immissionsprognose Gerüche
Beispiel Deutschland
Geruchsimmissionsrichtlinie - GIRL Prognose der
vorhandenen und/oder zu erwartenden
Geruchsbelastung vor Ort Rechenmodel AUSTAL 2000
Immissionswerte für verschiedene Baugebiete
(Deutschland)
Wohn- / Mischgebiet Gewerbe- / Industriegebiet
0,10 0,15
26Beispiel
Immissionsprognose Lärm
Immissionsprognose Luftschadstoffe
Wohnhäuser
Immissionsprognose Gerüche
Wohnhäuser
27IPPC-Genehmigung
Im Vorgespräche mit dem Antragsteller ist zu
klären
Antragsunterlagen
28Angaben zu den Emissionen
diffuse Quelle
Lärmquelle
Punkt- quelle
Emissionsquellen
In die Luft
In Gewässer
In den Boden
Angaben zu jeder Emissionsquelle Art und Menge
der Emission
Erschütterungen
Wärme
Luftschadstoffe
Gerüche
Lärm
Keime
29Angaben zu den Technologien und Techniken zur
Vermeidung von Emissionen
Beispiele
thermische Abgasbehandlung
Abwasserbehandlung
Abgasentstaubung Elektrofilter Gewebefilter Zykl
on
Abgas -Entschwefelung, -Entstickung (SCR, SNCR)
Biologische Behandlung
Abfallbehandlung
Abgaswäscher
Adsoption Absorption
30Elektrostahlwerk
Beispiel
Einrichtungen zur Emissionsminderung
31IPPC-Genehmigung
- Grundlage für die Entscheidung sind
- die Antragsunterlagen
- die Zustimmung der Gemeinde auf deren Gebiete die
Anlage errichtet werden soll - die Stellungnahmen der Fachbehörden (ggf. auch
vom Nachbarland) - die Gutachten und Prüfberichte der
Sachverständigen - die Ergebnisse der Erörterung der Einwendungen
und - die eigenen Ermittlungen der Genehmigungsbehörde
32Genehmigungsauflagen
Artikel 9 (3) EGO 152/2005 Art. 9 (3) IPPC-RL
(3) Die Genehmigung muss Emissionsgrenzwerte für
die Schadstoffe, namentlich die Schadstoffe der
Liste in Anhang III, enthalten, die von der
betreffenden Anlage unter Berücksichtigung der
Art der Schadstoffe und der Gefahr einer
Verlagerung der Verschmutzung von einem Medium
auf ein anderes (Wasser, Luft, Boden) in
relevanter Menge emittiert werden können.
Erforderlichenfalls enthält die Genehmigung
geeignete Auflagen zum Schutz des Bodens und des
Grundwassers sowie Maßnahmen zur Behandlung der
von der Anlage erzeugten Abfälle. Gegebenenfalls
können die Grenzwerte durch äquivalente Parameter
bzw. äquivalente technische Maßnahmen erweitert
oder ersetzt werden.
33IPPC-Genehmigung
Genehmigungsauflagen
34Genehmigungsauflagen
-
- Bedingungen
- Auflagen
- Befristungen
- und ggf. Hinweise
35Genehmigungsauflagen
Beispiel
- Beispiel Bedingung (Kraftwerk Typ III, 600 MWth,
feste Brennstoffe) - Die Abgase aus den Feuerungen der
Kraftwerksblöcke A und B sind über einen
Schornstein von 80 m Höhe und einen Durchmesser
an der Mündung von 5,0 m abzuleiten. - Beispiel Bedingung
- Die Feuerungsanlagen dürfen nur mit
funktionstüchtiger Abgasreinigung betrieben
werden. - Beispiel Auflage
- Die staubförmigen Emissionen in der Abluft der
Quelle E1 dürfen bei allen Betriebszuständen die
Massenkonzentration von 20 mg/m³, jeweils bezogen
auf den Normzustand trocken (273,15 K, 101,3 kPa)
nicht überschreiten. - Beispiel Befristung
- Der Bericht über die durchgeführten
kontinuierlichen Emissionsmessungen ist bis zum
30. März des Folgejahres der Überwachungsbehörde
zu übergeben.
36Genehmigungsauflagen
- Auflagen zu Emissionsgrenzwerte
- Luftreinhaltung
- - für relevante Emissionen ( Anhang II, EGO
152/2005) - Lärmschutz
- - für relevante Emissionsquellen und
Immissionsgrenzwerte für exponierte
Immissionsorte - Gerüche
- - für relevante Emissionsquellen
- Abwasser
- - für relevante Emissionen ( Anhang II, EGO
152/2005
37Beispiel
Genehmigungsauflagen
- Beispiel Auflage Emissionsgrenzwerte Kraftwerk
Typ III, gt600 MWth, (feste Brennstoffe) - Im Abgas der Kraftwerksblöcke A und B dürfen an
den Emissionsquellen Y1 und Y2 bei allen
Lastzuständen folgende in Tabelle 1 aufgeführte
Emissionsgrenzwerte, bezogen jeweils auf
Normzustand trocken (273,15 K, 101,3 kPa) und
einen Volumengehalt an Sauerstoff von 6 vom
Hundert im Abgas nicht überschritten werden
GD 541/2005
Emission Tagesmittelwert mg/m3 95 aller Stundenwerte mg/m3
Staub 30 60
Schwefeldioxid und Schwefeltrioxid, Angegeben als Schwefeldioxid 200 400
Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid, Angegeben als Stickstoffdioxid 200 400
38Beispiel
Genehmigungsauflagen
- Beispiel Auflage Emissionsgrenzwerte
Elektrolichtbogenofen - 1. Die Abgase aus dem Lichtbogenofen sind zu
erfassen und einer Abgasreinigungsanlage
zuzuführen. - 2. Der Elektrolichtbogenofen ist so zu betreiben,
dass in dem Abgas der Ofenentstaubung (Quelle O1
und O2) folgende in Tabelle 1 aufgeführte
Emissionsgrenzwerte, bezogen jeweils auf
Normzustand trocken (273,15 K, 101,3 kPa) nicht
überschritten werden
BREF Eisen und Stahl, Kapitel 9
Emission Tagesmittelwert mg/m3 Tagesmittelwert mg/m3
Emission Neue Anlage Bestehende Anlage
Staub 5 15
Dioxine/Furane 0,1 - 0,5 ng I-TEQ/Nm3 0,1 - 0,5 ng I-TEQ/Nm3
staubförmige anorganische Stoffe Summe Klasse I bis III, 1 (TA Luft) Summe Klasse I bis III, 1 (TA Luft)
gasförmige anorganische Stoffe Cl, HF, H2S 3, HCL 30, SO2/NO2 0,35 g/m3 (TA Luft) Cl, HF, H2S 3, HCL 30, SO2/NO2 0,35 g/m3 (TA Luft)
organische Stoffe 50 (TA Luft) 50 (TA Luft)
krebserzeugende Stoffe Summe Klasse I bis II, 1,0 (TA Luft) Summe Klasse I bis II, 1,0 (TA Luft)
39Beispiel
Genehmigungsauflagen
- Beispiel Auflage Immissionsgrenzwerte Lärm
- Die Beurteilungspegel, die aus den
Lärmimmissionen zu bilden sind, die von allen
Anlagen auf dem - Werksgelände einschließlich des Verkehrs auf dem
Werksgelände verursacht werden, gemessen 0,5 m
außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters
des vom Geräusch am stärksten betroffenen
schutzbedürftigen Raumes, dürfen an den
nachfolgend aufgeführten Immissionsorten (IO)
nicht überschritten werden
Deutschland TA Lärm
Immissionsort tagsüber dB(A) nachts dB(A)
IO 1 Krankenhaus 42 39
IO 2 Straße Nr. xx 51 40
IO 3 Weg Nr. xx 48 39
Die Nachtzeit ist die Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00
Uhr. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen
die jeweiligen Immissionsrichtwerte um nicht mehr
als 30 dB(A) tags oder 20 dB(A) nachts
überschreiten.
40Genehmigungsauflagen
- Funktion der Auflagen
- Auflagen sollen sicherstellen, dass die
Genehmigungsvoraussetzungen auf Dauer erfüllt
werden - Auflagen müssen so formuliert sein, dass die
Genehmigung aus sich heraus lesbar und
vollziehbar ist - Auflagen müssen klar und eindeutig sein
- Auflagen müssen stets überwachbar sein sie
sollen die Anlagenüberwachung erleichtern
Die Genehmigungsbehörde muss aus den
Antragsunterlagen feststellen können, ob die
Voraussetzungen zur Erfüllung der Auflagen beim
Betreiber vorliegen.
41Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit