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Wirtschaftskammerwahl

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Title: Kein Folientitel Author: Daniela Pfister Last modified by: Andreas Hafner Created Date: 3/3/2000 7:57:02 AM Document presentation format: Bildschirmpr sentation – PowerPoint PPT presentation

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Title: Wirtschaftskammerwahl


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Wirtschaftskammerwahl
  • 14. und 15. März 2005

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Urwahlen und Besetzung der Spartenvertretungen

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RECHTSGRUNDLAGEN
  • Wirtschaftskammergesetz (WKG) BGBl. Nr.
    103/1998
  • Wirtschaftskammer-Wahlordnung (WKWO)
  • Vorsitzender der HauptwahlkommissionHofrat Dr.
    Josef Hochwarter

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Wahlkarten
  • Wahlkarteanträge (schriftlich oder persönlich)
    bis 7.3. bei postalischer Übermittlung
  • jeder Wahlberechtigte hat Anspruch
  • Wahlkarte muss persönlich abgeholt werden oder
    wird postalisch übermittelt
  • Spätester Abgabetermin für Wahlkarte
    Donnerstag, 10.3.05, 16.30 Uhrbei HWK oder bei
    einer Regionalstelle
  • wenn Wahlkarte nicht rückübermittelt wird Wahl
    bei ZWK möglich

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WER stellt sich der Wahl?
  • Liste 1 - Burgenländische Wirtschaft -
    Wirtschaftsbund
  • Liste 2 - Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibend
    er (RFW) (FPÖ und Parteifreie)
  • Liste 3 - Sozialdemokratischer
    Wirtschaftsverband Burgenland (SWV)
  • Liste 1 - Burgenländische Wirtschaft - Liste der
    Werbung und Marktkommunikation - (ÖWB und SWV)
  • Liste 4 Grüne Wirtschaft (GRÜNE)
  • Liste 4 - Fachliste der Burgenländischen
    Bestatter
  • Liste 1 - Liste der Burgenländischen Industrie
  • Liste 1 - Liste der Burgenländischen Banken und
    Versicherungen

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GEWÄHLT wird in
  • 98 Fachorganisationen
  • 58 Fachgruppen
  • 40 Fachvertretungen
  • Keine Wahl Sparte Industrie (außer
    Filmindustrie) Sparte Bank und Versicherung
    FV 112 - Bildhauer, Binder, FV 503
    Luftfahrtunternehmungen
  • 325 gültige Wahlvorschläge, 1.962 gültige
    Wahlwerber
  • 15.205 Wahlrechte 11.169 wahlberechtigte
    Kammermitglieder

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ÖFFNUNGSZEITEN
Die Wahllokale haben geöffnet
am Montag, 14. März 2005, 8.00 20.00
Uhr Dienstag, 15. März 2005, 8.00 20.00 Uhr
Auf pünktliches Aufsperren und Schließen ist zu
achten! Zusammentreffen der ZWK mindestens
1/2 Stunde vor Öffnung!
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ZWEIGWAHLSPRENGEL
  • Neusiedl am See
  • 1. Frauenkirchen
  • 2. Gattendorf
  • 3. Neusiedl am See
  • 4. Wallern i.Bgld.
  • Eisenstadt
  • 5. Eisenstadt
  • 6. Purbach
  • 7. Hornstein
  • Mattersburg
  • 8. Mattersburg I
  • 9. Mattersburg II

Oberpullendorf 10. Deutschkreutz 11.
Lockenhaus 12. Markt St. Martin 13.
Oberpullendorf Oberwart 14. Bernstein 15.
Großpetersdorf 16. Pinkafeld 17. Oberwart 18.
Rechnitz
Güssing 19. Eberau 20. Güssing 21. Kukmirn 22.
Stegersbach 23. St. Michael Jennersdorf 24.
Heiligenkreuz 25. Jennersdorf 26.
Minihof-Liebau 27. Rudersdorf
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WAHLLOKAL - Infrastruktur
  • Für die Bereitstellung der entsprechenden
    Infrastruktur sorgen die Regionalstellenleiter.

Vorsitzender
Beisitzer
Beisitzer
Wahlhelfer
Wahlzeuge
Wahlurne
Wahlzeuge
Wahlzelle
Wahlzeuge
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Allgemeiner Hinweis
  • Bei groben Verstößen gegen die Wahlvorschriften
    kann die Gültigkeit der ganzen Wahl in Frage
    gestellt sein.
  • Dem Vorsitzenden und Mitgliedern der ZWK aber
    auch den Mitarbeitern (Wahlhelfern) wird daher
    dringendst die genaue Beachtung der Instruktionen
    nahegelegt. Jeden Handgriff sorgfältig und
    überlegt durchführen!
  • Bei Zweifelsfragen sollte jedenfalls immer mit
    der HWK (Geschäftsstelle - Wahlreferat - Tel. 05
    90907/4410 od. 4311 - 0664/6317018) Kontakt
    aufgenommen werden.

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ZWK-Kommission
  • Mitglieder
  • 1 Vorsitzender
  • 1 Vorsitzender Stellvertreter
  • Mitglied
  • Ersatzmitglieder
  • Ersatzmitglied
  • Ersatzmitglied
  • Ersatzmitglied
  • weitere Ersatzmitglieder

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BESCHLUSSFÄHIGKEIT
  • Vorsitzender 1 Mitglied bzw. Ersatzmitglied
  • Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit der
    abgegebenen gültigen Stimmen
  • Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des
    Vorsitzenden
  • Sind Vorsitzender und Stv. verhindert, führt ein
    vom Vor- sitzenden bestelltes Mitgl./Ersatzmitglie
    d den Vorsitz bitte Vermerk in der Niederschrift
    anbringen!

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WAHLZEUGEN
  • Nur ein Wahlzeuge pro Wählergruppe darf im
    Wahllokal anwesend sein (Vorsitzender hat das
    zu überprüfen) Liste der Wahlzeugen liegt auf.
  • Was dürfen Wahlzeugen?
  • In das Abstimmungsverzeichnis Einsicht nehmen
    Was dürfen sie NICHT
  • Einfluss auf den Gang der Wahlhandlung nehmen.
  • Sich in der Wahlzelle aufhalten.
  • Die Wahlhandlung stören.

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WER darf im WAHLLOKAL anwesend sein ?
  • die Wähler zur Abgabe der Stimme
  • die Mitglieder der Zweigwahlkommission
  • die bestellten Hilfsorgane (Wahlhelfer) und
  • die nominierten Wahlzeugen

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Aufrechterhaltung der RUHE und ORDNUNG
  • Der Vorsitzende der Zweigwahlkommission
    Wahlleiter, trägt für die Einhaltung der
    Bestimmungen der Wahlordnung Sorge.
  • Bei Zwischenfällen - Unterbrechung der Wahl
    und Fortsetzung erst dann, wenn Ruhe und
    Ordnung (wenn nötig durch Gendarmerie/Polizei)
    wieder hergestellt ist.
  • Verständigung der HWK bzw. des Wahlreferates
  • Vermerk in der Niederschrift

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WER darf WÄHLEN ?
  • Die in der Behelfswählerliste eingetragenen
    Wahlberechtigten.Innerhalb der gleichen FG hat
    jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme. Nicht
    zugelassen werden dürfen alle in der
    Behelfswählerliste als Wahlartenwähler
    gekennzeichneten Wahlberechtigten.
  • Beschlüsse über die Zulassung oder Nichtzulassung
    von Wählern sind in der Niederschrift
    festzuhalten.
  • Ruhende Mitglieder mussten sich in die
    Wählerliste hineinreklamieren Frist 3. bis 13.
    Jänner 2005
  • In Zweifelsfällen - Rückfrage beim Wahlbüro!

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Stimmabgabe
  • grundsätzlich persönlich
  • Ausnahmen- juristische Personen und sonstige
    Rechtsträger (Vollmacht)- bevollmächtige
    Vertreter müssen das 18. Lj. vollendet haben-
    Blinde und gebrechliche Personen (Geleitperson)
  • Vollmacht Kann auch vom Wähler in Wahllokal
    ausgestellt und firmenmäßig gezeichnet werden
    (Name der Fa. und Unterschrift). Das Stimmrecht
    kann von Gesellschaftern, Vorstands- oder
    Aufsichtsratsmitglieder, Geschäftsführern oder
    Prokuristen ausgeübt werden. Vollmachten werden
    abgegeben und bleiben bei ZWK! Auf Vollmacht
    wird lfd. Nr. des Abstimmungsverzeichnisses
    vermerkt.

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Tätigkeit Vorsitzender
  • Prüfung der Identität des Wählers und nennt
    Namen/Firma Nachweis durch einen amtlichen
    Lichtbildausweis, sofern der Wähler nicht
    mindestens einem Mitglied der ZWK persönlich
    bekannt ist.
  • Übernimmt Schlaufen vom Hilfsorgan vergleicht
    nach Ansage des ersten Beisitzers die
    Stimmzettel/Kuverts mit den Wahlrechten und
    übergibt sie dem Wähler. Wenn notwendig, Ausgabe
    von Leeren Stimmzetteln! (FG-Kurzbeichnung!)
  • Nimmt dem Wähler die Wahlkuverts ab, überprüft,
    ob die Anzahl der abgegebenen Kuverts mit den
    ausgegebenen übereinstimmt. Ist keine
    Übereinstimmung gegeben, so ist dies zu
    protokollieren (Name, laufende Nummer im
    Abstimmungsverzeichnis Wahlunterlagen
    sicherstellen und mit Vermerk zum Akt!)
  • Wirft die Wahlkuverts ungeöffnet in die Wahlurne

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Tätigkeit 1. Beisitzer
  • Sucht Name / Firma des Wählers in der
    alphabetischgeordneten Behelfswählerliste (s.
    Muster). Liest laut den Namen und die laufende
    Nummer sowie die Kurzbezeichnung der Fachgruppe/
    Fachvertretung, in der er wahlberechtigt ist,
    laut vor. (Wahlzeugen!)
  • Gibt dem Wahlhelfer die Nummern der
    Behelfswählerliste bekannt.
  • Trägt die fortlaufende Nummer des
    Abstimmungsverzeichnisses in die
    Behelfswählerliste ein.
  • 2. Beisitzer beobachtet die Richtigkeit des
    Wahlvorganges und der Eintragungen löst bei
    Bedarf den Vorsitzenden ab

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Tätigkeit Hilfsorgan
  • Sucht Schlaufen für Vorsitzenden
  • Führt Abstimmungsverzeichnis laut Ansage des
    ersten Beisitzers pro Wahlrecht eine Zeile !!
  • Trägt in das Abstimmungsverzeichnis für jede
    Stimme die nächst höhere fortlaufende Nr. ein und
    gibt sie laut bekannt.
  • Trägt nach Ansage des ersten Beisitzers in das
    Abstimmungsverzeichnis den Namen (Fa.) des
    Wahlberechtigten, die Nummer der Fachgruppe und
    die Nummer der Behelfswählerliste ein.
  • Vermerkt in der Anmerkungsspalte, ob der Wähler
    mit Vollmacht abgestimmt hat und überträgt die
    laufende Nummer des Abstimmungsverszeichnisses
    auf die Vollmacht.
  • Ablage der leeren Schlaufen.

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Ende des ersten Wahltages
  • Alle Unterlagen in Wahlschachtel verpacken und
    versiegeln (Packpapier, Klebeetiketten, Spagat).
  • Urne versiegeln .
  • Wie wird versiegelt ?Auf den Klebeetiketten
    Unterschrift von allen anwesenden ZWK-Mitgliedern
    (Unterschrift sowohl auf Klebeetiketten als auch
    auf Packpapier.)!
  • Urne/Wahlschachtel werden an einem sicheren
    fremden Personen nicht zugänglichen Ort
    aufbewahrt. Raum wird versperrt. Über dem Schloss
    und einem weiteren Bereich (über Tür und
    Türrahmen) wird eine vorbereitete Klebeetikette
    mit den Unterschriften der Zweigwahlkommission
    angebracht. Der Vorsitzende (od. ein von ihm
    bestimmter Vertreter) nimmt den Schlüssel an sich.

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Beginn des zweiten Wahltages
  • Beschlussfähige ZWK trifft sich spätestens 30
    Minuten vor Wahlbeginn im Wahllokal.
  • Urne/Wahlschachtel auf Unversehrtheit prüfen
  • Unterlagen bereit legen
  • Ablauf wie am ersten Wahltag

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Abschluss der Wahl
  • Nach Ablauf der Wahlzeit und
  • Abstimmung der im Wahllokal noch anwesenden
    Wähler
  • erklärt der Vorsitzende die Stimmabgabe für
    beendet und schließt das Wahllokal.
  • Vorzeitiges Schließen nur bei 100
    Wahlbeteiligung (nach Genehmigung durch die HWK
    möglich)

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Abschluss der Wahl
  • Vorsitzender öffnet die Wahlurne und mischt die
    abgegebenen Wahlkuverts.Achtung Die Kuverts
    dürfen auf keinen Fall geöffnet werden!!!
  • Die ZWK sortiert zunächst die Wahlkuverts nach
    Sparten.(unterschiedliche Farben) Zahl pro
    Sparte in der Übersicht über die Anzahl der
    Wahlkuverts festhalten!
  • Summe der Wahlkuverts muss mit Abstimmungsverzeich
    nis übereinstimmen. Wenn nicht, ist mutmaßlicher
    Grund in der Niederschrift einzutragen!
  • Niederschrift ist 2fach auszufertigen.(Original
    kommt zu den Wahlurkunden, Durchschrift verbleibt
    beim Vorsitzenden).

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Abschluss der Wahl
  • In der Niederschrift sind
  • allfällige Beschlüsse über die Zulassung und
    Nichtzulassung zur Stimmabgabe sowie
  • sonstige wichtige Vorkommnisse zu beurkunden.
  • Betrauung eines Mitgliedes/Ersatzmitgliedes mit
    Vorsitzführung (bei Verhinderung des Vorsitz. und
    des Stv.)
  • Die Niederschrift hat außerdem die Namen der
    anwesenden Mitglieder der ZWK (s. Muster) zu
    enthalten.
  • Niederschrift von allen anwesenden ZWK
    Mitgliedern unterschreiben lassen!

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Abschluss der Wahl
  • Nach Sparten geordnete Wahlkuverts müssen
  • innerhalb der Sparten nach FG/FV sortiert und
    gezählt ,
  • in einer Übersicht für jede FG/FV eingetragen und
    nach Sparten addiert,
  • für jede FG/FV gesondert in ein Sammelkuvert
    (Anzahl der Wahlkuverts auch 0 bei leeren
    Kuverts außen vermerken) verpackt und
  • in Sammeltaschen je Sparte verpackt werden.

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Abschluss der Wahl
  • Niederschrift sowie Übersicht über die Anzahl der
    Wahlkuverts vom Vorsitzenden und den anwesenden
    Mitgliedern unterfertigen lassen!
  • Alle Wahlunterlagen - in Wahlpaket - verschlossen
    und versiegelt (Packpapier, Klebeetiketten,
    Unterschriften) sind auf kürzestem Weg an die
    Hauptwahlkommission zu überbringen.
  • Vorsitzender bestimmt, welches Mitglied (bzw.
    Wahlhelfer) den Transport übernimmt.
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