Title: Wirtschaftskammerwahl
1Wirtschaftskammerwahl
2Urwahlen und Besetzung der Spartenvertretungen
3RECHTSGRUNDLAGEN
- Wirtschaftskammergesetz (WKG) BGBl. Nr.
103/1998 - Wirtschaftskammer-Wahlordnung (WKWO)
- Vorsitzender der HauptwahlkommissionHofrat Dr.
Josef Hochwarter
4Wahlkarten
- Wahlkarteanträge (schriftlich oder persönlich)
bis 7.3. bei postalischer Übermittlung - jeder Wahlberechtigte hat Anspruch
- Wahlkarte muss persönlich abgeholt werden oder
wird postalisch übermittelt - Spätester Abgabetermin für Wahlkarte
Donnerstag, 10.3.05, 16.30 Uhrbei HWK oder bei
einer Regionalstelle - wenn Wahlkarte nicht rückübermittelt wird Wahl
bei ZWK möglich
5WER stellt sich der Wahl?
- Liste 1 - Burgenländische Wirtschaft -
Wirtschaftsbund - Liste 2 - Ring Freiheitlicher Wirtschaftstreibend
er (RFW) (FPÖ und Parteifreie) - Liste 3 - Sozialdemokratischer
Wirtschaftsverband Burgenland (SWV) - Liste 1 - Burgenländische Wirtschaft - Liste der
Werbung und Marktkommunikation - (ÖWB und SWV) - Liste 4 Grüne Wirtschaft (GRÜNE)
- Liste 4 - Fachliste der Burgenländischen
Bestatter - Liste 1 - Liste der Burgenländischen Industrie
- Liste 1 - Liste der Burgenländischen Banken und
Versicherungen
6GEWÄHLT wird in
- 98 Fachorganisationen
- 58 Fachgruppen
- 40 Fachvertretungen
- Keine Wahl Sparte Industrie (außer
Filmindustrie) Sparte Bank und Versicherung
FV 112 - Bildhauer, Binder, FV 503
Luftfahrtunternehmungen - 325 gültige Wahlvorschläge, 1.962 gültige
Wahlwerber - 15.205 Wahlrechte 11.169 wahlberechtigte
Kammermitglieder
7ÖFFNUNGSZEITEN
Die Wahllokale haben geöffnet
am Montag, 14. März 2005, 8.00 20.00
Uhr Dienstag, 15. März 2005, 8.00 20.00 Uhr
Auf pünktliches Aufsperren und Schließen ist zu
achten! Zusammentreffen der ZWK mindestens
1/2 Stunde vor Öffnung!
8ZWEIGWAHLSPRENGEL
- Neusiedl am See
- 1. Frauenkirchen
- 2. Gattendorf
- 3. Neusiedl am See
- 4. Wallern i.Bgld.
- Eisenstadt
- 5. Eisenstadt
- 6. Purbach
- 7. Hornstein
- Mattersburg
- 8. Mattersburg I
- 9. Mattersburg II
Oberpullendorf 10. Deutschkreutz 11.
Lockenhaus 12. Markt St. Martin 13.
Oberpullendorf Oberwart 14. Bernstein 15.
Großpetersdorf 16. Pinkafeld 17. Oberwart 18.
Rechnitz
Güssing 19. Eberau 20. Güssing 21. Kukmirn 22.
Stegersbach 23. St. Michael Jennersdorf 24.
Heiligenkreuz 25. Jennersdorf 26.
Minihof-Liebau 27. Rudersdorf
9WAHLLOKAL - Infrastruktur
- Für die Bereitstellung der entsprechenden
Infrastruktur sorgen die Regionalstellenleiter.
Vorsitzender
Beisitzer
Beisitzer
Wahlhelfer
Wahlzeuge
Wahlurne
Wahlzeuge
Wahlzelle
Wahlzeuge
10Allgemeiner Hinweis
- Bei groben Verstößen gegen die Wahlvorschriften
kann die Gültigkeit der ganzen Wahl in Frage
gestellt sein. - Dem Vorsitzenden und Mitgliedern der ZWK aber
auch den Mitarbeitern (Wahlhelfern) wird daher
dringendst die genaue Beachtung der Instruktionen
nahegelegt. Jeden Handgriff sorgfältig und
überlegt durchführen! - Bei Zweifelsfragen sollte jedenfalls immer mit
der HWK (Geschäftsstelle - Wahlreferat - Tel. 05
90907/4410 od. 4311 - 0664/6317018) Kontakt
aufgenommen werden.
11ZWK-Kommission
- Mitglieder
- 1 Vorsitzender
- 1 Vorsitzender Stellvertreter
- Mitglied
- Ersatzmitglieder
- Ersatzmitglied
- Ersatzmitglied
- Ersatzmitglied
- weitere Ersatzmitglieder
12BESCHLUSSFÄHIGKEIT
- Vorsitzender 1 Mitglied bzw. Ersatzmitglied
- Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit der
abgegebenen gültigen Stimmen - Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des
Vorsitzenden - Sind Vorsitzender und Stv. verhindert, führt ein
vom Vor- sitzenden bestelltes Mitgl./Ersatzmitglie
d den Vorsitz bitte Vermerk in der Niederschrift
anbringen!
13WAHLZEUGEN
- Nur ein Wahlzeuge pro Wählergruppe darf im
Wahllokal anwesend sein (Vorsitzender hat das
zu überprüfen) Liste der Wahlzeugen liegt auf. - Was dürfen Wahlzeugen?
- In das Abstimmungsverzeichnis Einsicht nehmen
Was dürfen sie NICHT - Einfluss auf den Gang der Wahlhandlung nehmen.
- Sich in der Wahlzelle aufhalten.
- Die Wahlhandlung stören.
14WER darf im WAHLLOKAL anwesend sein ?
- die Wähler zur Abgabe der Stimme
- die Mitglieder der Zweigwahlkommission
- die bestellten Hilfsorgane (Wahlhelfer) und
- die nominierten Wahlzeugen
15Aufrechterhaltung der RUHE und ORDNUNG
- Der Vorsitzende der Zweigwahlkommission
Wahlleiter, trägt für die Einhaltung der
Bestimmungen der Wahlordnung Sorge. - Bei Zwischenfällen - Unterbrechung der Wahl
und Fortsetzung erst dann, wenn Ruhe und
Ordnung (wenn nötig durch Gendarmerie/Polizei)
wieder hergestellt ist. - Verständigung der HWK bzw. des Wahlreferates
- Vermerk in der Niederschrift
16WER darf WÄHLEN ?
- Die in der Behelfswählerliste eingetragenen
Wahlberechtigten.Innerhalb der gleichen FG hat
jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme. Nicht
zugelassen werden dürfen alle in der
Behelfswählerliste als Wahlartenwähler
gekennzeichneten Wahlberechtigten. - Beschlüsse über die Zulassung oder Nichtzulassung
von Wählern sind in der Niederschrift
festzuhalten. - Ruhende Mitglieder mussten sich in die
Wählerliste hineinreklamieren Frist 3. bis 13.
Jänner 2005 - In Zweifelsfällen - Rückfrage beim Wahlbüro!
17Stimmabgabe
- grundsätzlich persönlich
- Ausnahmen- juristische Personen und sonstige
Rechtsträger (Vollmacht)- bevollmächtige
Vertreter müssen das 18. Lj. vollendet haben-
Blinde und gebrechliche Personen (Geleitperson) - Vollmacht Kann auch vom Wähler in Wahllokal
ausgestellt und firmenmäßig gezeichnet werden
(Name der Fa. und Unterschrift). Das Stimmrecht
kann von Gesellschaftern, Vorstands- oder
Aufsichtsratsmitglieder, Geschäftsführern oder
Prokuristen ausgeübt werden. Vollmachten werden
abgegeben und bleiben bei ZWK! Auf Vollmacht
wird lfd. Nr. des Abstimmungsverzeichnisses
vermerkt.
18 Tätigkeit Vorsitzender
- Prüfung der Identität des Wählers und nennt
Namen/Firma Nachweis durch einen amtlichen
Lichtbildausweis, sofern der Wähler nicht
mindestens einem Mitglied der ZWK persönlich
bekannt ist. - Übernimmt Schlaufen vom Hilfsorgan vergleicht
nach Ansage des ersten Beisitzers die
Stimmzettel/Kuverts mit den Wahlrechten und
übergibt sie dem Wähler. Wenn notwendig, Ausgabe
von Leeren Stimmzetteln! (FG-Kurzbeichnung!) - Nimmt dem Wähler die Wahlkuverts ab, überprüft,
ob die Anzahl der abgegebenen Kuverts mit den
ausgegebenen übereinstimmt. Ist keine
Übereinstimmung gegeben, so ist dies zu
protokollieren (Name, laufende Nummer im
Abstimmungsverzeichnis Wahlunterlagen
sicherstellen und mit Vermerk zum Akt!) - Wirft die Wahlkuverts ungeöffnet in die Wahlurne
19Tätigkeit 1. Beisitzer
- Sucht Name / Firma des Wählers in der
alphabetischgeordneten Behelfswählerliste (s.
Muster). Liest laut den Namen und die laufende
Nummer sowie die Kurzbezeichnung der Fachgruppe/
Fachvertretung, in der er wahlberechtigt ist,
laut vor. (Wahlzeugen!) - Gibt dem Wahlhelfer die Nummern der
Behelfswählerliste bekannt. - Trägt die fortlaufende Nummer des
Abstimmungsverzeichnisses in die
Behelfswählerliste ein. - 2. Beisitzer beobachtet die Richtigkeit des
Wahlvorganges und der Eintragungen löst bei
Bedarf den Vorsitzenden ab
20Tätigkeit Hilfsorgan
- Sucht Schlaufen für Vorsitzenden
- Führt Abstimmungsverzeichnis laut Ansage des
ersten Beisitzers pro Wahlrecht eine Zeile !! - Trägt in das Abstimmungsverzeichnis für jede
Stimme die nächst höhere fortlaufende Nr. ein und
gibt sie laut bekannt. - Trägt nach Ansage des ersten Beisitzers in das
Abstimmungsverzeichnis den Namen (Fa.) des
Wahlberechtigten, die Nummer der Fachgruppe und
die Nummer der Behelfswählerliste ein. - Vermerkt in der Anmerkungsspalte, ob der Wähler
mit Vollmacht abgestimmt hat und überträgt die
laufende Nummer des Abstimmungsverszeichnisses
auf die Vollmacht. - Ablage der leeren Schlaufen.
21Ende des ersten Wahltages
- Alle Unterlagen in Wahlschachtel verpacken und
versiegeln (Packpapier, Klebeetiketten, Spagat). - Urne versiegeln .
- Wie wird versiegelt ?Auf den Klebeetiketten
Unterschrift von allen anwesenden ZWK-Mitgliedern
(Unterschrift sowohl auf Klebeetiketten als auch
auf Packpapier.)! - Urne/Wahlschachtel werden an einem sicheren
fremden Personen nicht zugänglichen Ort
aufbewahrt. Raum wird versperrt. Über dem Schloss
und einem weiteren Bereich (über Tür und
Türrahmen) wird eine vorbereitete Klebeetikette
mit den Unterschriften der Zweigwahlkommission
angebracht. Der Vorsitzende (od. ein von ihm
bestimmter Vertreter) nimmt den Schlüssel an sich.
22Beginn des zweiten Wahltages
- Beschlussfähige ZWK trifft sich spätestens 30
Minuten vor Wahlbeginn im Wahllokal. - Urne/Wahlschachtel auf Unversehrtheit prüfen
- Unterlagen bereit legen
- Ablauf wie am ersten Wahltag
23Abschluss der Wahl
- Nach Ablauf der Wahlzeit und
- Abstimmung der im Wahllokal noch anwesenden
Wähler - erklärt der Vorsitzende die Stimmabgabe für
beendet und schließt das Wahllokal. - Vorzeitiges Schließen nur bei 100
Wahlbeteiligung (nach Genehmigung durch die HWK
möglich)
24Abschluss der Wahl
- Vorsitzender öffnet die Wahlurne und mischt die
abgegebenen Wahlkuverts.Achtung Die Kuverts
dürfen auf keinen Fall geöffnet werden!!! - Die ZWK sortiert zunächst die Wahlkuverts nach
Sparten.(unterschiedliche Farben) Zahl pro
Sparte in der Übersicht über die Anzahl der
Wahlkuverts festhalten! - Summe der Wahlkuverts muss mit Abstimmungsverzeich
nis übereinstimmen. Wenn nicht, ist mutmaßlicher
Grund in der Niederschrift einzutragen! - Niederschrift ist 2fach auszufertigen.(Original
kommt zu den Wahlurkunden, Durchschrift verbleibt
beim Vorsitzenden).
25Abschluss der Wahl
- In der Niederschrift sind
- allfällige Beschlüsse über die Zulassung und
Nichtzulassung zur Stimmabgabe sowie - sonstige wichtige Vorkommnisse zu beurkunden.
- Betrauung eines Mitgliedes/Ersatzmitgliedes mit
Vorsitzführung (bei Verhinderung des Vorsitz. und
des Stv.) - Die Niederschrift hat außerdem die Namen der
anwesenden Mitglieder der ZWK (s. Muster) zu
enthalten. - Niederschrift von allen anwesenden ZWK
Mitgliedern unterschreiben lassen!
26Abschluss der Wahl
- Nach Sparten geordnete Wahlkuverts müssen
- innerhalb der Sparten nach FG/FV sortiert und
gezählt , - in einer Übersicht für jede FG/FV eingetragen und
nach Sparten addiert, - für jede FG/FV gesondert in ein Sammelkuvert
(Anzahl der Wahlkuverts auch 0 bei leeren
Kuverts außen vermerken) verpackt und - in Sammeltaschen je Sparte verpackt werden.
27Abschluss der Wahl
- Niederschrift sowie Übersicht über die Anzahl der
Wahlkuverts vom Vorsitzenden und den anwesenden
Mitgliedern unterfertigen lassen! - Alle Wahlunterlagen - in Wahlpaket - verschlossen
und versiegelt (Packpapier, Klebeetiketten,
Unterschriften) sind auf kürzestem Weg an die
Hauptwahlkommission zu überbringen. - Vorsitzender bestimmt, welches Mitglied (bzw.
Wahlhelfer) den Transport übernimmt.