Title: Die Zukunft der Rentenpolitik Droht eine neue Altersarmut ?
1Die Zukunft der RentenpolitikDroht eine neue
Altersarmut ?
2Die gesetzliche Rentenversicherung im Überblick
- Ca. 20 Mio. Rentner/innen
- Ausgezahlte Renten (31.12.2007) 24,7 Mio.
- Finanzvolumen
- Beitragseinnahmen 2007 insg. 238 Mrd.
- davon Beiträge 175 Mrd. (73,5)
- davon Steuermittel (Bundeszuschüsse) 62 Mrd.
(26,0) - Ausgaben 2007 insg. 237 Mrd.
- davon Renten 214 Mrd.
- davon KVdR 15 Mrd.
- Vergleich Bundeshaushalt Volumen 298 Mrd.
(Ausgabenplanung 2009) - Aktueller Beitragssatz 19,9 (9,95/9,95)
- Beitragsbemessungsgrenze 2008 (West) 63.600
p.a. - Beitragsbemessungsgrenze 2008 (Ost) 54.000
p.a. - 1 Beitragssatzpunkt entspricht 10,5 Mrd.
-
3- Einen Entgeltpunkt (EP) erwirbt man, wenn ein
Jahr Rentenversicherungsbeiträge (z.Zt. 19,9)
aus dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten
(2008 ca. 30.000 gezahlt werden. - Aktueller Rentenwert (aRw) Juli 2008 Juni 2009
(West) 26,56 / (Ost) 23,34 - Der aRw gibt den Wert für einen Entgeltpunkt (EP)
an der aRw wird jährlich zum 1.7. angepasst - Er entspricht dem monatlichen Rentenbetrag, der
für die durchschnittliche Beitragszahlung eines
Jahres erworben wird - Eckrentner Modellrentner der 45 Jahre zum
Durchschnitts-einkommen gearbeitet und Beiträge
entrichtet hat (45 EP). Die Eckrente (West)
beträgt 45 x 26,56 1195,20
4Exkurs Rentenberechnung
- So errechnen sich Entgeltpunkte für
Beitragszeiten
- So errechnet sich die monatliche Rente
(Rentenformel)
Jährlicher Arbeitsverdienst des Versicherten
Persönliche Entgeltpunkte
x
Rentenfaktor
Ø-Jahresarbeitsverdienst aller Arbeitnehmer
x
Aktueller Rentenwert (aRw)
Entgeltpunkte des Versicher- ten für ein Jahr
Monatsbetrag der Rente
Summe ergibt Entgelt-punkte für Beitragszeiten
aRw entspricht monatlichem Betrag den ein
Durchschnittsverdiener für die Beitragszahlung
eines Jahres als Rente erhält
5Rentenabschläge bei Altersrente
- 40,1 derjenigen, die bundesweit 2006 in
(Alters-)Rente gegangen sind, müssen im
Durchschnitt monatliche Rentenabschläge in Höhe
von 113,56 (brutto) in Kauf nehmen. Die
Rentenabschläge wurden für eine vorzeitige
Inanspruchnahme der Altersrente von
durchschnittlich knapp 38 Monaten fällig.
Quelle DRV Rentenversicherung in Zeitreihen
Oktober 2007
6Rentenzahlbeträge / Eckrente 2008
RENTENZAHLBETRÄGE 2007 RENTENZAHLBETRÄGE 2007 RENTENZAHLBETRÄGE 2007
Durchschnittl. Rentenzahlbeträge Altersrenten am 31.12.2007 Durchschnittl. Rentenzahlbeträge Altersrenten am 31.12.2007 Durchschnittl. Rentenzahlbeträge Altersrenten am 31.12.2007
AlteLänder NeueLänder
Männer 967 1043
Frauen 468 669
ECKRENTNER 2008 ECKRENTNER 2008 ECKRENTNER 2008
Monatliche Standardrente mit 45 Beitragsjahren im Juli 2008 /Bund Monatliche Standardrente mit 45 Beitragsjahren im Juli 2008 /Bund Monatliche Standardrente mit 45 Beitragsjahren im Juli 2008 /Bund
brutto netto (vor Steuern)
West 1.195 1.077
Ost 1.050 947
Quelle DRV Bund, Rentenversicherung in
Zeitreihen 2008
7Rentenlücke für Durchschnittsverdiener
unterschiedlicher Jahrgänge
Jahrgang
Die Rente deckt des letzten Nettoeinkommens ab
AnnahmenBruttolohnentwicklung p.a.
1,5Rentenentwicklungp.a. 0,75Inflationsrat
e p.a. 1,5
in des letzten Nettoeinkommens
Quelle Sozialtext MediaKöln/Finanztest spezial
Riester-Rente
8Beispiel Rentenlücke
- Verheirateter Rentenversicherter Jahrgang 1965,
aktuelles Bruttoeinkommen 2.500 /Monat - Renteneintritt nach 45 Versicherungsjahren mit 67
J. - Letztes Netto-Einkommen 2.901 /
NettoRente1.394 - Netto-Rente entspricht 48 des letzten
Netto-Einkommes - Inflationsbereinigter Kaufwert der Rente ca.
960 - Vorzeitiger Renteneintritt mit 63 J. dauerhafte
Rentenkürzung um 14,4 (0,3 pro Monat)
Annnahme Lohnentwicklung 1,5 p.a.,
Rentenentwicklung 0,75 p.a., Inflationsentwicklun
g 1,5 p.a.
9Altersarmut heute Indikatoren
- Grundsicherung im Alter (ab 65 J.)
bezogenbundesweit2003 257.734 bzw. 1,73 der
über 65-Jährigen2006 370.543 bzw. 2,27 der
über 65-JährigenNettoausgaben (Bund) 2007 für
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
3,5 Mrd. - Minijobberanteil der über 65-Jährigen in NRW
- 2003 123.632
- 2007 166.382 (25,7)
10Altersarmut heute
- Ende 2006 erhielten von rd. 16,3 Mio. Personen im
Alter ab 65 Jahren ca. 365.000 Personen (2,3)
Grundsiche-rung (Sozialhilfe). - Für die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminde-rung betrugen die Nettoausgaben 2007
bundesweit 3,5 Mrd. - Im Jahr 2006 bezogen in NRW 98.000 Personen
Grund-sicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung. 2003 waren es noch 73.000. Die
Aufwendungen der Grundhilfeträger in 2006
beliefen sich auf 707 Mio.
Quelle Statistisches Bundesamt
11Rentenanpassung - Inflationsrate
Inflationsrate in Rentenanpassung in
01.07.08
12- Wie funktioniert die jährliche Anpassung der
Renten ?
13Faktoren der Rentenanpassung
- Entwicklung der beitragspflichtigen
Bruttoentgelte - Maßgeblich Vorjahr im Vergleich zum Vorvorjahr
(für 2008 also Bruttoentgeltentwicklung 2007 ggü.
2006) - Dämpfungsfaktoren Rentenanpassung
- Riesterfaktor Altersvorsorgeanteil (2007 ca.
0,6) dämpft Rentenanpassungen zunehmend bis
2013 - Nachhaltigkeitsfaktor (Rentnerquotient) drückt
Verhältnis Beitragszahler zu Rentner aus - Ausgleichsfaktor bzw. Nachholfaktor soll ab
2011 aufgrund der Schutzklausel unterbliebene
Rentenkürzungen nachholen - Veränderungen des Beitragssatzes
- Maßgeblich Vorjahr ggü. Vorvorjahr (2007 19,9
ggü. 2006 19,5 -0,5 - Schutzklausel
- Verhindert dass eingeführte Dämpfungsfaktoren bei
Rentenanpassung zur Absenkung des
Rentenzahlbetrags führen
14Rentenanpassung 2008
Lohnentwicklung 2006 zu 2007 1,4
Nachhaltigkeitsfaktor 0,2
1,1
Entwicklung Beitragssatz - 0,5
Riesterfaktor - 0,64
Gesetzesänderung
15Aussetzung Riesterfaktor bei Rentenanpassung
Riesterfaktor - 0,64
Aber Die für 2008 und 2009 beschlossene
Aussetzungdes Riesterfaktors soll 2012 und 2013
durchentsprechende Kürzung der Rentenanpassung
nachgeholt werden
Gewinner sind somit die heutigen Rentner sowie
die Neurentner der Jahre 2008 bis 2011. Hingegen
wird der Rentenzugang der Jahre 2012 bis 2030
schlechter gestellt als nach geltendem Recht.
16Zusätzliche Belastungen für heutige Rentner
- Ab Rentenzugang 2004 voller GKV-Beitrag auf
Betriebsrente Renditeeinbußen - Voller Beitrag Pflegeversicherung
- Keine Entlastung durch Senkung der Beiträge zur
Arbeitslosenversicherung - Dynamische Rente aufgrund Dämpfungsfaktoren in
Rentenanpassung weitgehend eingeschränkt
17- Herausforderung Nr. 1Altersarmut
18- Höchstrente
-
- Wer 2005 in Rente gegangen ist und zuvor 45
Jahre lang (seit 1961) den Höchstbeitrag
(Beitragsbemessungsgrenze) eingezahlt hat,
bezieht eine monatliche Rente von 2058 .
19Herausforderung Altersarmut
Sinkendes Rentenniveau
Arbeitslosigkeit
Veränderte Erwerbstätigen-struktur
Altersarmut
Niedriglohn- sektor
20Veränderte Erwerbstätigenstruktur
21Veränderte Erwerbstätigenstruktur
- Der Anteil der
- Vollzeitbeschäftigten ist von 1991 bis 2006 von
84 auf 67 gesunken, - der Teilzeitbeschäftigten ist parallel hierzu von
16 auf 33 angestiegen, - der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
hat von 1991 bis 2006 um fast 3,5 Mio.
abgenommen, - Soloselbstständigen (ohne eigene Angestellte) hat
von 1,38 Mio. im Jahr 1991 auf 2,3 Mio. im Jahr
2006 zugenommen, - geringfügig Beschäftigten verzeichnet von 1999
bis 2007 einen Anstieg um mehr als 3,5 Mio. auf
7,2 Mio Minijobber.
22Rentenansprüche aus geringfügiger Beschäftigung
- Der monatliche Bruttorentenanspruch, aus einen
versicherungsfreien 400 Minijob (nur
Arbeitgeber-Pauschalbeitrag von 15), beläuft
sich bei einem Jahreseinkommen von 4.800 auf
3,20 (West)
23Exkurs Solo-Selbständige
- Von rd. 4,4 Mio. Selbständigen ist nur ca. 1/10
freiwillig in der GRV versichert - Die Zahl der Kleinunternehmer ohne eigene
Angestellte ist von 1,8 Mio. in 2000 auf 2,3 Mio.
in 2005 gestiegen, d.h. jeder zweite Selbständige
fällt unter die Gruppe der Solo-Selbständigen - 37 der der Solo-Selbständigen kommen auf ein
monatliches Einkommen von unter 1.100 ! - SVR zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung Mehr als eine Mio. Selbständiger
sind von Armut bedroht. - Neben dem Sozialbeirat der Bundesregierung hat
auch der Präsident der Deutschen
Rentenversicherung Bund den Handlungsbedarf
unterstrichen - Rische unterstützt Forderung nach einer
differenzierten Erwerbstätigenversicherung
24Veränderte Entgeltstrukturen(Niedriglohnsektor)
25Aktuelle Forschungsergebnisse zur
Niedriglohnbeschäftigung
- Der durchschnittliche Niedriglohn lag 2006in
Westdeutschland unter 9,61 in Ostdeutschland
unter 6,81 - Alleine 2 Mio. Beschäftigte von ins. 6,5 Mio.
Beschäftigten im Niedriglohnsektor arbeiten zu
einem Brutto-Stundenlohn von unter 5 - Der Niedriglohn lt. OECD-Definition liegt
unterhalb von 2/3 des sog. Medians Jeder fünfte
Arbeitnehmer ist bereits im Niedriglohnsektor
beschäftigt - Branchen mit hoher Niedriglohnbeschäftigung
Gastgewerbe (63), Handel (40), gewerblicher
Bereich (36)
Quelle IAQ-Report 2008-01 Universität
Duisburg/Essen
26(No Transcript)
27Niedriglohnanteil in unter abhängig
Beschäftigten in Deutschland (incl. Teilzeit
Minijob)
Quelle IAQ-Report 2008-01 Universität
Duisburg/Essen
28Wachsende Niedriglohnsektor
- Geringfügig Beschäftigte im Juli 2008Quelle
Bundesagentur für Arbeitausschließlich
geringfügig beschäftigt 4.845.800 - im Nebenjob
- geringfügig beschäftigt 2.218.000
- insgesamt
- geringfügig beschäftigt 7.063.700ggü.
Vorjahresmonat 2
29Rentenanwartschaft nach Mindestlohn
- Ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 7,50
führt bei einem Vollzeitbeschäftigten in den
alten Bundesländern nach heutigen Werten zu einer
Mindestrentenanwartschaft von rd. 0,5 EP - Um den Grundsicherungsbedarf (2006) zu decken
sind im Westen rd. 27 EP notwendig. Dies
entspricht bei 45 Beitragsjahren einer
Anwartschaft von 0,6 EP p.a. bzw. einem
Mindestlohn von ca. 8,70 in den alten Ländern
30Rentenanwartschaft nach Mindestlohn
- Ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 7,50
führt bei einem Vollzeitbeschäftigten in den
alten Bundesländern nach heutigen Werten zu einer
Mindestrentenanwartschaft von rd. 0,5 EP - Um den Grundsicherungsbedarf (2006) zu decken
sind im Westen rd. 27 EP notwendig. Dies
entspricht bei 45 Beitragsjahren einer
Anwartschaft von 0,6 EP p.a. bzw. einem
Mindestlohn von ca. 8,70 in den alten Ländern
31Rentenanwartschaft nach Mindestlohn
- Ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 7,50
führt bei einem Vollzeitbeschäftigten in den
alten Bundesländern nach heutigen Werten zu einer
Mindestrentenanwartschaft von rd. 0,5 EP - Um den Grundsicherungsbedarf (2006) zu decken
sind im Westen rd. 27 EP notwendig. Dies
entspricht bei 45 Beitragsjahren einer
Anwartschaft von 0,6 EP p.a. bzw. einem
Mindestlohn von ca. 8,70 in den alten Ländern
32Arbeitslosigkeit
33Arbeitslosigkeit erhöht das Risiko der
Alterarmut
- Für Empfänger von Arbeitslosengeld I (Alg)
entrichtet die BA Beiträge an die
Rentenversicherung auf Basis von 80 des
vorherigen Bruttoentgelts (0,8 EP) - Zwischen 1999 und 2006 ist der Anteil der Alg
I-Empfänger an allen registrierten Arbeitslosen
von 40 auf 25 im Jahresdurchschnitt gefallen ! - Für Arbeitslosengeld II-Empfänger erhält die
Rentenversicherung aus Steuermitteln einen
monatlichen Beitrag von ca. 40 . Dies entspricht
einer monatlichen Rentenanwartschaft von 2,19 - In 2006 stellten die Alg II-Empfänger mit 63
fast zwei Drittel aller registrierten
Arbeitslosen ! - Über zwei Drittel der momentan (September 2008)
3,1 Mio. Erwerbslosen beziehen derzeit Leistungen
nach SGB II, d.h. AlG II - Nur 19 aller registrierten Arbeitslosen bezogen
2007 ein Arbeitslosengeld, das so hoch war, dass
es keiner Aufstockung durch AlG II bedurfte
34Sozialversicherte Beschäftigte und Arbeitslose 50
65 Jahre
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 50-65 J. in Mio. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 50-65 J. in Mio.
1998 5,17
1999 5,19
2000 5,32
2001 5,40
2002 5,51
2003 5,56
2004 5,63
2005 5,73
2006 5,92
2007 6,25
Arbeitslose 50 65 Jahre in Mio. Arbeitslose 50 65 Jahre in Mio.
1998 1,37
1999 1,36
2000 1,26
2001 1,16
2002 1,10
2003 1,09
2004 1,08
2005 1,21
2006 1,16
2007 0,99
Quelle Bundesagentur für Arbeit
35Nicht erfasste Arbeitslosigkeit
- Auf 432.275 registrierte Arbeitslose des Monats
April 2008 im Alter von 55 64 Jahren, kommen
zusätzlich 353.559 nicht registrierte Personen
in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sowie in
Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit - Fazit
- Das Ausmaß der Unterbeschäftigung im Alter ist
wesentlich höher als in der offiziellen Statistik
zum Ausdruck kommt.
Quelle Statistik der BA lt. BT-Drucksache
16/10194
36Sinkendes Rentenniveau
37Entwicklung Standardrentenniveau - alte Länder -
Durchschnittliches Jahresarbeitsentgelt Durchschnittliches Jahresarbeitsentgelt Standardrente mit45 Versicherungsj. Standardrente mit45 Versicherungsj. Rentenniveau (nominal) Rentenniveau (nominal)
In Euro brutto netto vor Steuern In Euro brutto netto vor Steuern In brutto netto vor Steuern
1980 15.075 13.124 7.562 7.562 50,2 57,6
1990 21.447 18.306 10.763 10.071 50,2 55,0
2000 27.741 23.340 13.373 12.356 48,2 52,9
2007 29.913 24.959 14.148 12.788 47,3 51,2
Quelle Statistik der DRVRente in Zahlen 2008
38Sinkendes Rentenniveau- Nettorentenniveau vor
Steuern -
Quelle Rentenversicherungsbericht 2005
Beispiel Annahme durchschn. Jahreseinkommen
2009 30787 Eck-Rentner 2009 erhält hiervon
49,9
39- Die Absicherung des Rentenniveaus wurde dem Ziel
der Stabilisierung der Rentenversicherungs-beiträg
e untergeordnet - Die Rentenbeiträge wurden gesetzlich auf max.20
bis 2020 und max. 22 bis 2030 festgelegt - Das Rentenniveau wurde bis zum Jahr 2020 auf eine
Mindestgröße von 46 und bis 2030 auf 43 fixiert
40Beispiel Abwertung Anwartschaft für
Berufsausbildung
- Zeiten der Berufsausbildung nach dem 17 Lj.
werden bis zu acht Jahre als Anrechnungszeiten
anerkannt - Anerkennung von Schule, Fachschule, Hochschule,
Berufsausbildung, berufsvorbereitende Maßnahme - Anrechnungszeiten erhöhen nicht automatisch die
Rente - Ab 2009 wirken sich Hochschulzeiten nicht mehr
rentensteigernd aus. Sie vermeiden jedoch
Rentenlücken und werden als Wartezeit angerechnet
(z.B. bei Rente für langjährig Versicherte / 35
Vers.-J.)
41Überschreitung der Grundsicherungs-schwelle wird
immer schwieriger
- Ende des Jahres 2006 belief sich der
durchschnittliche Grundsicherungsbedarf im Alter
627 monatlich. Für eine entsprechende
Brutto-Rente von 700 waren hierfür 26,5
Entgeltpunkte (EP) erforderlich - 1 EP entspricht der Rentenanwartschaft eines
durchschnittlichen Jahresverdienstes - In 2030 müssen aufgrund der beschlossenen
Absenkung des Rentenniveaus bereits 32,2 EP
aufgebracht werden, um das Grundsicherungsniveau
zu erreichen - Bei 75-Verdienst bzw. 0,75 EP (z.B. Teilzeit)
wird erst nach 43 Beitragsjahren eine Rente in
Höhe der Grundsicherung erreicht
42Grundsicherung Regelsätze Juli 2008 Juni 2009
- Alleinstehende (100) 351
- Erwachsene Partner jeweils (90) 316
- Kinder bis 13 J. (60) 211
- Kinder ab 14 J. (80) 281
- Die Anpassung der Regelsätze geschieht alle 5
Jahre anhand der Einkommens- und
Verbraucherstichprobe (EVP). In den
Zwischenjahren werden die Regelsätze entsprechend
der Rentenerhöhungen angepasst.
43Altersarmut Verschärfende Faktoren
44Verschärfung der Altersarmut
- (Unfreiwillige) Rentenabschläge
- 2006 war bereits jeder zweite Rentenzugang mit
Abschlägen versehen ! - Negativ betroffen insbesondere Erwerbsgeminderte
- Rente mit 67 vergrößert Problem !
- Zwangsverentung infolge Nachrangigkeitsprinzip
bei AlG II ab 63. Lj. - Problematischer Übergang Erwerbsphase Rente
- Nur 20 sind unmittelbar vor Renteneintritt noch
sozialversicherungspflichtig beschäftigt - Herausforderung Neue Berufsbiographien
- Patchworkbiographie löst lebenslanges
Beschäftigungsverhältnis ab - Problemgruppe Selbständige
- Wachsender Anteil Solo-Selbständiger / jeder 2.
Selbständige hat keine Beschäftigte - Entwertung der dynamischen Rente
- Rentenanpassungen bleiben spürbar unter
Inflationsrate
45Rentenabschläge 0,3 pro Monat 3,6 pro Jahr
46Betriebliche Altersvorsorge- Entwicklung der
Anwartschaften in Mio. -
65 der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten
Quelle Handelsblatt 09.08.07 / BMAS
47Ergebnisse AVID-Studie 2005Jahrgänge 1942 - 47
und 1957 - 61
- Durchschnittl. BAV-Anwartschaften (in Klammern
neue Länder) - Männer 388 (232 )
- Frauen 222 (164 )
- Spektrum Angelernter Arbeiter Ø 211 -
Angestellter in leitender Position Ø 746
(alte Länder) - Anwartschaften insgesamt
- Männer 2,8 Mio. (0,17 Mio.)
- Frauen 1,34 Mio. (0,18 Mio.)
in Privatwirtschaft
Quelle AVID 2005
48Bekämpfung der Altersarmut Die Vorschläge des
DGB
49Bekämpfung der Altersarmut- Beschäftigungspolitik
-
- Altersarmut lässt sich allein mit
rentenpolitischen Maßnahmen nicht vermeiden,
sondern erfordert die Änderung politischer
Rahmenbedingungen - Förderung sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigung - Einschränkung prekärer Beschäftigung und des
Niedriglohnsektors - Förderung gesunder Arbeit Stärkung von
Prävention - Ermöglichung und sozialverträgliche Gestaltung
flexibler Altersübergänge
50Bekämpfung der Altersarmut- Rentenpolitik -
- Die Absicherung vor Armut muss in der ersten
Säule erfolgen. Falls nicht, verliert die
Gesetzliche Rentensicherung ihre Legitimation als
Pflichtversicherung. Um die Funktion der
Armutsvermeidung wahrnehmen zu können, sind
rentenpolitische Maßnahmen unumgänglich - Bessere Berücksichtigung von Zeiten der
Arbeitslosigkeit und des Niedrigverdienstes - Sicherung einer verlässlichen Rentenanpassung
- Verbesserte Regelung der Erwerbsminderungsrente
- Regelmäßige Dynamisierung der Leistungshöhe d.
Grundsicherung - Die Finanzierung der Instrumente des sozialen
Ausgleichs bzw. der Vermeidung von Altersarmut
müssen über Steuermittel finanziert werden
51Strategien zur Vermeidung von Altersarmut
- Grundsätzliche Erwägung
- Vorleistungsabhängige oder vorleistungsunabhängig
e Absicherung von Einkommensrisiken ? - Vorleistungsabhängige Risikoabsicherungberuht
insbesondere auf Ersatz zuvor versicherten
Einkommens (Beitrags-Leistungs-Äquivalenz) - Falls vorleistungsunabhängigbedarfsorientiert
und bedürftigkeitsgeprüft oder bedingungslos ? -
52- Wenn eine vorleistungsabhängige Absicherung in
einem Pflichtsystem (gesetzliche
Rentenversicherung) erfolgt, muss das Ziel der
Armutsvermeidung für den Großteil der
Versicherten erreichbar bleiben.Falls nicht,
verliert ein obligatorisches System seine
Akzeptanz - Legitimationsverlust
53Bekämpfung der Altersarmut- Rentenpolitik -
- Die Absicherung vor Armut muss in der ersten
Säule erfolgen. Falls nicht, verliert die
Gesetzliche Rentensicherung ihre Legitimation als
Pflichtversicherung. Um die Funktion der
Armutsvermeidung wahrnehmen zu können, sind
rentenpolitische Maßnahmen unumgänglich - Bessere Berücksichtigung von Zeiten der
Arbeitslosigkeit und des Niedrigverdienstes - Sicherung einer verlässlichen Rentenanpassung
- Verbesserte Regelung der Erwerbsminderungsrente
- Regelmäßige Dynamisierung der Leistungshöhe d.
Grundsicherung - Die Finanzierung der Instrumente des sozialen
Ausgleichs bzw. der Vermeidung von Altersarmut
müssen über Steuermittel finanziert werden
54Programmierte Altersarmut
- Anteil Bezieher von Grundsicherung über 65 J.
2,5 - NRW 2006 98.000 (2003 73.000)
Grundsicherungsaufwand 2006 707 Mio. - Prognose drastischer Anstieg in den nächsten
Jahrzehnten - Sinkende Anwartschaften
- Anzahl der benötigten Beitragsjahre, um Niveau
der Grundsicherung (ca. 627 /Monat) zu
erreichen - Heute 25 Beitragsjahre bei Durchschnittseinkommen
- 2030 30 Beitragsjahre bei Durchschnittseinkommen
- Monatliche Rentenanwartschaft für ein Jahr AlG
II-Bezug 2,19 - Niedrigeinkommen / Prekäre Beschäftigung
- Rentenansprüche oft nur knapp über
Grundsicherungsniveauschwelle - PM Laumann Lagerarbeiter mit 7,50 Std.-Lohn
Rentenanspruch nach 47 Bj. 615 (Berechnung bei
heutigen aktuellen Rentenwert A.S.) - Sinkende Rentenniveaus
- Nettorentenniveau sinkt von heute 52 auf 46 in
2020 bzw. 43 in 2030 - Auslaufmodell Eckrentner mit 45 Bj. zum
Durchschnittsverdienst
55Konkrete Vorschläge für rentenpolitische
Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut
- Aufwertung von Zeiten der Arbeitslosigkeit
Aufstockung der Beiträge für AlG II-Empfänger auf
50 des Durchschnittsverdienstes - Voraussetzung
25 Beitragsjahre Kosten 10 Mrd.
56Konkrete Vorschläge für rentenpolitische
Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut
- Hochwertung von Niedrigeinkommen Rente nach
Mindest- einkommen. Aufwertung auf max. 75
Durchschnittentgelts Voraussetzung 25
Beitragsjahre Kosten (im Jahr 2025) 6,5 Mrd.
Finanzierung über Steuerzuschuss - Anmerkung Kosten bauen sich langsam auf.
Berechnung für das Jahr 2025.
57Konkrete Vorschläge für rentenpolitische
Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut
- 3. Rentenanpassung - Verzicht auf
Nachhaltigkeits- und Nachholfaktor vorläufiges
Aussetzen des Riesterfaktors - Kosten 2,4 Mrd. (beitragsfinanziert)
58Konkrete Vorschläge für rentenpolitische
Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut
- 4. a) Abschaffung von Rentenabschlägen bei
Erwerbsminderungsrente sowie b) erleichterter
Zugang für Erwerbsgeminderte ab 55, soweit nur
noch leichte Tätigkeit wahrnehmbar und kein
Arbeitsplatz vermittelt werden kann.Kosten in
2030 a) 4,6 Mrd. (beitragsfinanziert) - b) Nach Inanspruchnahme
59DGB-Finanzierungsvorschlag
- Kombination der Finanzierung aus
- Steuerzuschüssen
- Zusätzlichen Einnahmen Erwerbstätigenversicherung
- Moderater Beitragsanhebung
60Die Erwerbstätigenversicherung
Ziele
Konstruktionsprinzip
- Stärkung der Solidargemein-schaft
- Eine Erwerbstätigenversicherung für alle.
Auslaufende Berufs-ständische u.
Beamtenversorgungsysteme - Zusätzl. Einnahmen in d. GRV
- Mehreinnahmen stehen kurz- und mittelfristig nur
relativ geringe Mehrausgaben gegenüber - Verbesserung der Finanzlage / Stabilisierung der
Beitragssätze - Europäische Konvergenz
- In fast allen EU-Staaten ist Alters-sicherung
aller Erwerbstätigen im Rahmen einer ersten Säule
üblich.
-
- Einbeziehung geringfügig Beschäftigter u.
Soloselbständiger - Versicherungspflicht für Praktikanten
- Einbeziehung der Vorstandsmitglieder von
Aktiengesellschaften - Einbeziehung von Politikern/innen
- Einbeziehung von BeamtInnen
- Betrifft neue Beamten
- Einbeziehung Berufsständler/innen
- Altfälle werden in berufsstän-dischen
Versorgungswerken abgewickelt
61Beitragseffekte einer Erwerbstätigenversicherung
- Im Vergleich zum bestehenden Rentensystem
eröffnet die Erwerbstätigenversicherung durch die
Einbeziehung neuer Beschäftigtengruppen
zusätzliche Einnahmen - Lt. Prognos Gutachten vom 09.06.08 belaufen sich
die zusätzlichen Einnahmen im Startjahr auf 1,7.
Der Bei-tragsvorteil verringert sich im Laufe der
Jahre durch die steigenden Leistungsansprüche der
neu hinzugekommenen Erwerbstätigen. Ab 2045
fallen Mehrkosten (höhere Beiträge) aufgrund der
dann zusätzlichen Altersrenten an.
62Beitragssatz und Rentenniveau auf Basis der
DGB-Vorschläge im Jahr 2025
Geltendes Recht DGB-Vorschlag
Beitragssatz 21,0 22,1
Rentenniveau(vor Steuern) 45,1 48,5
63Rente mit 67 / Altersteilzeit
64Demografische Entwicklung- Rentenbezugsdauer in
Jahren -
65Renteneintrittsalter in Jahren
Innerhalb der letzten 10 Jahre ist das
Renteneintrittsalter bei den Altersrenten um ca.
1 Jahr angestiegen
Quelle DRV Rentenversicherung in Zeitreihen
Oktober 2007
66Austrittsalter aus Erwerbstätigkeit - nach
Branchen 1998 2003 /alte Länder -
Kohlenbergbau 51,3 J.
Bundespost 55,6 J.
Eisen, Stahl 57,7
Chemie 59 J.
Gesundheitswesen 61,1
Bildung 62 J.
UN-orientierte Dienstleistungen 65,5
Quelle Deutsches Institut für Altersvorsorge
67Finanzpolitische Einwände
- Einspareffekte von 0,5 BSP (5 Mrd. ) infolge
späteren Renteneintritts stehen in keinem
Verhältnis zu drohenden Rentenkürzungen infolge
Rentenabschläge - Keine Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der
Rentenversicherung, insbesondere nicht in Bezug
auf Einnahmeseite. - Nachholfaktor zur Kompensation nicht
realisierter Rentenkürzungen infolge
Schutzklausel ist angesichts bereits faktischer
Rentenkürzungen (mehrere Nullrunden) nicht
vertretbar.
68Inifes-Untersuchung
- Nur rund 25 der Beschäftigten sind vor Eintritt
in den Ruhestand noch sozialversicherungspflichtig
beschäftigt. - Während Akademiker gute Chancen haben bis zur
Rente erwerbstätig zu bleiben, liegt der Anteil
der 5565-Jährigen in einigen Berufsgruppen unter
10. - z.B. Zimmerer, Dachdecker, Gerüstbauer, Bäcker,
Konditoren, Pflegekräfte Institut für
Empirische Sozialökonomie
QuelleRheinische Post v. 3.8.07
69- Altersteilzeit / Flexibler Übergang in den
Ruhestand
70Beschluss DGB Bundesvorstand v. Sept. 2007
- Fortsetzung der (BA-geförderten) ATZ
- Aufrechterhaltung Status Quo bei
Entgeltaufstockung, Aufstockung
Rentenversicherungsbeiträge und deren
Steuerfreiheit - Beibehalt des frühstmöglichen Zugangsalters mit
55 J. - Erhalt BA-Förderung unter Voraussetzung
Stellenwiederbesetzung mit unter 25-Jährigen
bzw. über 50-Jährigen) - Ermöglichung Zugang Altersrente mit 62 J. keine
Belastung Rentenversicherung wg. Abschläge
71Beschluss DGB Bundesvorstand v. Sept. 2007
- Weiterentwicklung Teilrente
- Genereller Beibehalt Hinzuverdienstgrenzen um
Mißbrauch durch Arbeitgeber zu verhindern - Großzügigere und flexiblere Gestaltung der
Hinzuverdienstgrenzen - z.B vier statt drei Stufen
- Ausweitung der Ermittlung der Hinzuverdienstgrenze
n durch Berücksichtigung bester drei Jahre
während der letzten 10 J. - Teilrentenbezug ab 60 Lj.
- Beinhaltet max. Abschläge von 25,2
- Ausschluss 5,3 SGB II (Zwangsverrentung) auf
Teilrente - Einschränkung Teilrente zw. 60 63 J. auf max.
halbe Rente, um Schaden durch zu große Abschläge
zu entgegnen - Tarifliche Gestaltungsmöglichkeit durch
Tariföffnungsklausel - Ermöglichung zusätzlicher (steuerfreier)
Arbeitgeberaufstockung bei Entgelt und
Rentenbeiträge (adäquat ATZ)
72Beschluss DGB Bundesvorstand v. Sept. 2007
- Aufstockung von Rentenbeiträgen
- Beitragsaufstockung durch Gesetzesänderung
- Sicherstellung Beitrags- und Steuerfreiheit bei
Arbeitgeberaufstockung - Alternative zu sozialversicherungs- und
steuerpflichtigen Abfindungen - Mitabsicherung des Erwerbsminderungsrisikos bei
Aufstockung
73Beschluss DGB Bundesvorstand v. Sept. 2007
- 4. Leichterer Zugang Erwerbsminderungsrente
- Leichterer Zugang für ältere Erwerbsgeminderte ab
55 J., die nur noch leichte Tätigkeiten des
allgemeinen Arbeitsmarkts verrichten können und
denen kein entsprechender Arbeitsplatz
nachgewiesen werden kann.
74Beschluss SPD-Präsidium 5. Mai 2008
- Teilrente attraktiver machen
- durch deutliche Anhebung oder gänzlicher Wegfall
der Hinzuverdienstgrenzen - Ab 2010 Inanspruchnahme ab 60 Lj.-
Voraussetzungen - Keine Abhängigkeit von Grundsicherung
- ATZ-Vereinbarung mit Arbeitgeber /
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung - Arbeitgeber gleicht auf Teilrente entfallenden
erhöhten Abschlag aus - Befristete Fortführung geförderter ATZ
- Beibehaltung BA-Förderung bis 2015
- Heraufsetzung Mindestalter bei Inanspruchnahme
auf 57 Jahre - Förderbedingung Stellenwiederbesetzung durch
Ausbildungsabsolvent/in bzw. Prüfung
Kleinbetrieb Einstellung Auszubildende
75Beschluss SPD-Präsidium 5. Mai 2008
- Erweiterte Möglichkeiten bei Zusatzbeiträgen
- Einzahlung von Zusatzbeiträgen auf Rentenkonto
durch Arbeitgeber und/oder Versicherte - a) zur Abschlagsvermeidung b) zur
Rentenaufstockung (neu) - Absicherung Lebensarbeitszeitkonten
- Verbesserung der Rahmenbedingungen für
Tarifpartner zur Ermöglichung eines gleitenden
Übergangs in Ruhestand - Gesetzliche Verpflichtung Insolvenzsicherung
76Erwerbsminderungsrente
- Geltendes Recht ab dem Jahr 2000
- Ablösung der Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente
durch die Erwerbsminderungsrente - Wegfall Berufsschutz (Vertrauens-schutz für Jg.
1961 und älter) - Verweis auf Restleistungsvermögen auf allgemeinen
Arbeitsmarktbis zu 3 Std. täglich Anspruch
auf volle Erwerbsminderungsrentebis zu 6 Std.
täglich Anspruch auf Teilerwerbsminderungsrente
bei verschlossenem Arbeitsmarkt Volle EW-Rente
77Fazit Kein Königsweg der Flexibilisierung
- Zu beachtende Aspekte bei Umsetzung
- Branchenbezogene Lösungen
- Unternehmensbezogene Lösungen
- Arbeitskräftebedarf oder Personalabbau
- Einkommenssituation Beschäftigte
Gesetzl. Rahmenbedingungen für Verhandlungen der
Tarifsvertragsparteien sowie der Betriebsräte
schaffen. Keine Delegation ohne veränderte
Rahmenbedingungen auf Sozialpartner bzw.
Betriebsräte !
78Bewertung
- Kurswechsel bei geförderter ATZ
- Abschlußbericht gemeinsamer Arbeitsgruppe aus SPD
BT-Fraktion und SPD-Parteivorstand von Oktober
2007 sah keine Förderung der ATZ mehr vor! - Geschlossene Haltung in Fraktion ???
- BA-Förderung der ATZ wird von Koalitionspartner
weiterhin strikt abgelehnt - Widerstand u.a. auch
von BDA - Verringerte Finanzierungsspielräume bei Absenkung
des Arbeitslosenbeitrags - Voraussichtlich in dieser Legislaturperiode keine
Gesetzesinitiative - Wahlkampfthema BTW 2009 ?
79Altersteilzeit
- Handlungsbedarf
- Auslaufen der geförderten Altersteilzeitregelung
2009 - Vorschlag / Diskussion Neuregelung BMAS
- Heraufsetzung frühester Beginn der ATZ auf 57 J.
- Bezug einer Teilrente ab 60. Lj.
- Ab 63 J. Wechsel in reguläre Altersrente (mit
Abschlag) - Beibehalt der steuer- und sozialabgabenfreien
Arbeitgeberaufstockung des Teilzeitgehalts auf
70 - Einstellung der Förderung durch die BA
- Bewertung
- Vorschlag ermöglicht nach wie vor ATZ als Block
in Anspruchzunehmen, allerdings bei späterem
Beginn und insgesamt zu ungünstigeren Konditionen
und ohne Förderung der BA
80Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in
Altersteilzeit am 31.12.2007 (Quelle
Bundesagentur für Arbeit)
ATZ-Förderfälle und Ausgaben im Jahresdurchschnitt
Öffentliche Verwaltung,Verteidigung, Sozialversicherung 90.712
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen 35.229
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen 29.738
Erziehung und Unterricht 28.425
Kreditgewerbe 21.840
Maschinenbau 17.765
Herstellung von chemischen Erzeugnissen 17.356
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen 15.259
Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige Vereinigungen (ohne Sozialwesen, Kultur und Sport) 9.851
Energieversorgung 9.851
Insgesamt 420.419
1997 3.286 10,6 Mio.
1998 8.689 46,8 Mio.
1999 17.445 106,0 Mio.
2000 33.412 269,0 Mio.
2001 50.323 508,5 Mio.
2002 61.440 665,4 Mio.
2003 69.673 863,6 Mio.
2004 79.632 985,8 Mio.
2005 92.259 1,11 Mrd.
2006 101.901 1,26 Mrd.
2007 104.350 1,38 Mrd.
Quelle Bundesagentur für Arbeit
FAZ v. 25.06.2008
81Teilrente
- Altersrente kann grundsätzlich auch als Voll-
oder Teilrente gezahlt werden. - Teilrenten können im Umfang von ein Drittel, der
Hälfte oder zwei Drittel der Vollrente bezogen
werden. - Bei Bezug einer Teilrente vor dem 65. Lj. gelten
höhere Hinzuverdienstgrenzen. - Die Zuverdienstgrenze ist dynamisch und von
Entwicklung der Lohnentwicklung (monatliche
Bezugsgröße) abhängig - Die Höhe der Hinzuverdienstgrenze orientiert sich
am Umfang der in Anspruch genommenen Teilrente - Je niedriger die Teilrente, desto höher die
Zuverdienstgrenze - Entscheidend ist das während der letzten drei
Jahre vor Renteneintritt versicherte Gehalt - Teilrenten bedürfen individueller Berechnung und
Beratung - z.B. hinsichtlich steuerlicher Auswirkungen
82Hinzuverdienstgrenze bei Teilrente in (alte
Länder 2008)
Teilrente in Höhe von der Vollrente Mindest-hinzuver-dienst-grenze Individuelle Hinzuver-dienstgrenze(Beispiele) Individuelle Hinzuver-dienstgrenze(Beispiele)
mind. 1,5 EP mind. 1,5 EP Bei 3,0 EP bei 4,5 EP
1/3 932 1.864 2.796
½ 708 1.416 2.125
2/3 485 969 1.454
Entscheidend Individuelle Hinzuverdienstgrenze
richtet sich nach Summe EP der letzten drei Jahre
vor Rentenbeginn!