Die Zukunft der Rentenpolitik Droht eine neue Altersarmut ? - PowerPoint PPT Presentation

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Die Zukunft der Rentenpolitik Droht eine neue Altersarmut ?

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Title: Die Zukunft der Rentenpolitik Droht eine neue Altersarmut ?


1
Die Zukunft der RentenpolitikDroht eine neue
Altersarmut ?
  • Rheine, den 21.10.2008

2
Die gesetzliche Rentenversicherung im Überblick
  • Ca. 20 Mio. Rentner/innen
  • Ausgezahlte Renten (31.12.2007) 24,7 Mio.
  • Finanzvolumen
  • Beitragseinnahmen 2007 insg. 238 Mrd.
  • davon Beiträge 175 Mrd. (73,5)
  • davon Steuermittel (Bundeszuschüsse) 62 Mrd.
    (26,0)
  • Ausgaben 2007 insg. 237 Mrd.
  • davon Renten 214 Mrd.
  • davon KVdR 15 Mrd.
  • Vergleich Bundeshaushalt Volumen 298 Mrd.
    (Ausgabenplanung 2009)
  • Aktueller Beitragssatz 19,9 (9,95/9,95)
  • Beitragsbemessungsgrenze 2008 (West) 63.600
    p.a.
  • Beitragsbemessungsgrenze 2008 (Ost) 54.000
    p.a.
  • 1 Beitragssatzpunkt entspricht 10,5 Mrd.

3
  • Einen Entgeltpunkt (EP) erwirbt man, wenn ein
    Jahr Rentenversicherungsbeiträge (z.Zt. 19,9)
    aus dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten
    (2008 ca. 30.000 gezahlt werden.
  • Aktueller Rentenwert (aRw) Juli 2008 Juni 2009
    (West) 26,56 / (Ost) 23,34
  • Der aRw gibt den Wert für einen Entgeltpunkt (EP)
    an der aRw wird jährlich zum 1.7. angepasst
  • Er entspricht dem monatlichen Rentenbetrag, der
    für die durchschnittliche Beitragszahlung eines
    Jahres erworben wird
  • Eckrentner Modellrentner der 45 Jahre zum
    Durchschnitts-einkommen gearbeitet und Beiträge
    entrichtet hat (45 EP). Die Eckrente (West)
    beträgt 45 x 26,56 1195,20

4
Exkurs Rentenberechnung
  • So errechnen sich Entgeltpunkte für
    Beitragszeiten
  • So errechnet sich die monatliche Rente
    (Rentenformel)

Jährlicher Arbeitsverdienst des Versicherten
Persönliche Entgeltpunkte
x

Rentenfaktor
Ø-Jahresarbeitsverdienst aller Arbeitnehmer
x
Aktueller Rentenwert (aRw)

Entgeltpunkte des Versicher- ten für ein Jahr
Monatsbetrag der Rente
Summe ergibt Entgelt-punkte für Beitragszeiten
aRw entspricht monatlichem Betrag den ein
Durchschnittsverdiener für die Beitragszahlung
eines Jahres als Rente erhält
5
Rentenabschläge bei Altersrente
  • 40,1 derjenigen, die bundesweit 2006 in
    (Alters-)Rente gegangen sind, müssen im
    Durchschnitt monatliche Rentenabschläge in Höhe
    von 113,56 (brutto) in Kauf nehmen. Die
    Rentenabschläge wurden für eine vorzeitige
    Inanspruchnahme der Altersrente von
    durchschnittlich knapp 38 Monaten fällig.

Quelle DRV Rentenversicherung in Zeitreihen
Oktober 2007
6
Rentenzahlbeträge / Eckrente 2008
RENTENZAHLBETRÄGE 2007 RENTENZAHLBETRÄGE 2007 RENTENZAHLBETRÄGE 2007
Durchschnittl. Rentenzahlbeträge Altersrenten am 31.12.2007 Durchschnittl. Rentenzahlbeträge Altersrenten am 31.12.2007 Durchschnittl. Rentenzahlbeträge Altersrenten am 31.12.2007
AlteLänder NeueLänder
Männer 967 1043
Frauen 468 669
ECKRENTNER 2008 ECKRENTNER 2008 ECKRENTNER 2008
Monatliche Standardrente mit 45 Beitragsjahren im Juli 2008 /Bund Monatliche Standardrente mit 45 Beitragsjahren im Juli 2008 /Bund Monatliche Standardrente mit 45 Beitragsjahren im Juli 2008 /Bund
brutto netto (vor Steuern)
West 1.195 1.077
Ost 1.050 947
Quelle DRV Bund, Rentenversicherung in
Zeitreihen 2008
7
Rentenlücke für Durchschnittsverdiener
unterschiedlicher Jahrgänge
Jahrgang
Die Rente deckt des letzten Nettoeinkommens ab
AnnahmenBruttolohnentwicklung p.a.
1,5Rentenentwicklungp.a. 0,75Inflationsrat
e p.a. 1,5
in des letzten Nettoeinkommens
Quelle Sozialtext MediaKöln/Finanztest spezial
Riester-Rente
8
Beispiel Rentenlücke
  • Verheirateter Rentenversicherter Jahrgang 1965,
    aktuelles Bruttoeinkommen 2.500 /Monat
  • Renteneintritt nach 45 Versicherungsjahren mit 67
    J.
  • Letztes Netto-Einkommen 2.901 /
    NettoRente1.394
  • Netto-Rente entspricht 48 des letzten
    Netto-Einkommes
  • Inflationsbereinigter Kaufwert der Rente ca.
    960
  • Vorzeitiger Renteneintritt mit 63 J. dauerhafte
    Rentenkürzung um 14,4 (0,3 pro Monat)

Annnahme Lohnentwicklung 1,5 p.a.,
Rentenentwicklung 0,75 p.a., Inflationsentwicklun
g 1,5 p.a.
9
Altersarmut heute Indikatoren
  • Grundsicherung im Alter (ab 65 J.)
    bezogenbundesweit2003 257.734 bzw. 1,73 der
    über 65-Jährigen2006 370.543 bzw. 2,27 der
    über 65-JährigenNettoausgaben (Bund) 2007 für
    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
    3,5 Mrd.
  • Minijobberanteil der über 65-Jährigen in NRW
  • 2003 123.632
  • 2007 166.382 (25,7)

10
Altersarmut heute
  • Ende 2006 erhielten von rd. 16,3 Mio. Personen im
    Alter ab 65 Jahren ca. 365.000 Personen (2,3)
    Grundsiche-rung (Sozialhilfe).
  • Für die Grundsicherung im Alter und bei
    Erwerbsminde-rung betrugen die Nettoausgaben 2007
    bundesweit 3,5 Mrd.
  • Im Jahr 2006 bezogen in NRW 98.000 Personen
    Grund-sicherung im Alter und bei
    Erwerbsminderung. 2003 waren es noch 73.000. Die
    Aufwendungen der Grundhilfeträger in 2006
    beliefen sich auf 707 Mio.

Quelle Statistisches Bundesamt
11
Rentenanpassung - Inflationsrate
Inflationsrate in Rentenanpassung in
01.07.08
12
  • Wie funktioniert die jährliche Anpassung der
    Renten ?

13
Faktoren der Rentenanpassung
  • Entwicklung der beitragspflichtigen
    Bruttoentgelte
  • Maßgeblich Vorjahr im Vergleich zum Vorvorjahr
    (für 2008 also Bruttoentgeltentwicklung 2007 ggü.
    2006)
  • Dämpfungsfaktoren Rentenanpassung
  • Riesterfaktor Altersvorsorgeanteil (2007 ca.
    0,6) dämpft Rentenanpassungen zunehmend bis
    2013
  • Nachhaltigkeitsfaktor (Rentnerquotient) drückt
    Verhältnis Beitragszahler zu Rentner aus
  • Ausgleichsfaktor bzw. Nachholfaktor soll ab
    2011 aufgrund der Schutzklausel unterbliebene
    Rentenkürzungen nachholen
  • Veränderungen des Beitragssatzes
  • Maßgeblich Vorjahr ggü. Vorvorjahr (2007 19,9
    ggü. 2006 19,5 -0,5
  • Schutzklausel
  • Verhindert dass eingeführte Dämpfungsfaktoren bei
    Rentenanpassung zur Absenkung des
    Rentenzahlbetrags führen

14
Rentenanpassung 2008
Lohnentwicklung 2006 zu 2007 1,4

Nachhaltigkeitsfaktor 0,2
1,1

Entwicklung Beitragssatz - 0,5

Riesterfaktor - 0,64
Gesetzesänderung
15
Aussetzung Riesterfaktor bei Rentenanpassung
Riesterfaktor - 0,64
Aber Die für 2008 und 2009 beschlossene
Aussetzungdes Riesterfaktors soll 2012 und 2013
durchentsprechende Kürzung der Rentenanpassung
nachgeholt werden
Gewinner sind somit die heutigen Rentner sowie
die Neurentner der Jahre 2008 bis 2011. Hingegen
wird der Rentenzugang der Jahre 2012 bis 2030
schlechter gestellt als nach geltendem Recht.
16
Zusätzliche Belastungen für heutige Rentner
  • Ab Rentenzugang 2004 voller GKV-Beitrag auf
    Betriebsrente Renditeeinbußen
  • Voller Beitrag Pflegeversicherung
  • Keine Entlastung durch Senkung der Beiträge zur
    Arbeitslosenversicherung
  • Dynamische Rente aufgrund Dämpfungsfaktoren in
    Rentenanpassung weitgehend eingeschränkt

17
  • Herausforderung Nr. 1Altersarmut

18
  • Höchstrente
  • Wer 2005 in Rente gegangen ist und zuvor 45
    Jahre lang (seit 1961) den Höchstbeitrag
    (Beitragsbemessungsgrenze) eingezahlt hat,
    bezieht eine monatliche Rente von 2058 .

19
Herausforderung Altersarmut
Sinkendes Rentenniveau
Arbeitslosigkeit
Veränderte Erwerbstätigen-struktur
Altersarmut
Niedriglohn- sektor
20
Veränderte Erwerbstätigenstruktur
21
Veränderte Erwerbstätigenstruktur
  • Der Anteil der
  • Vollzeitbeschäftigten ist von 1991 bis 2006 von
    84 auf 67 gesunken,
  • der Teilzeitbeschäftigten ist parallel hierzu von
    16 auf 33 angestiegen,
  • der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
    hat von 1991 bis 2006 um fast 3,5 Mio.
    abgenommen,
  • Soloselbstständigen (ohne eigene Angestellte) hat
    von 1,38 Mio. im Jahr 1991 auf 2,3 Mio. im Jahr
    2006 zugenommen,
  • geringfügig Beschäftigten verzeichnet von 1999
    bis 2007 einen Anstieg um mehr als 3,5 Mio. auf
    7,2 Mio Minijobber.

22
Rentenansprüche aus geringfügiger Beschäftigung
  • Der monatliche Bruttorentenanspruch, aus einen
    versicherungsfreien 400 Minijob (nur
    Arbeitgeber-Pauschalbeitrag von 15), beläuft
    sich bei einem Jahreseinkommen von 4.800 auf
    3,20 (West)

23
Exkurs Solo-Selbständige
  • Von rd. 4,4 Mio. Selbständigen ist nur ca. 1/10
    freiwillig in der GRV versichert
  • Die Zahl der Kleinunternehmer ohne eigene
    Angestellte ist von 1,8 Mio. in 2000 auf 2,3 Mio.
    in 2005 gestiegen, d.h. jeder zweite Selbständige
    fällt unter die Gruppe der Solo-Selbständigen
  • 37 der der Solo-Selbständigen kommen auf ein
    monatliches Einkommen von unter 1.100 !
  • SVR zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen
    Entwicklung Mehr als eine Mio. Selbständiger
    sind von Armut bedroht.
  • Neben dem Sozialbeirat der Bundesregierung hat
    auch der Präsident der Deutschen
    Rentenversicherung Bund den Handlungsbedarf
    unterstrichen
  • Rische unterstützt Forderung nach einer
    differenzierten Erwerbstätigenversicherung

24
Veränderte Entgeltstrukturen(Niedriglohnsektor)
25
Aktuelle Forschungsergebnisse zur
Niedriglohnbeschäftigung
  • Der durchschnittliche Niedriglohn lag 2006in
    Westdeutschland unter 9,61 in Ostdeutschland
    unter 6,81
  • Alleine 2 Mio. Beschäftigte von ins. 6,5 Mio.
    Beschäftigten im Niedriglohnsektor arbeiten zu
    einem Brutto-Stundenlohn von unter 5
  • Der Niedriglohn lt. OECD-Definition liegt
    unterhalb von 2/3 des sog. Medians Jeder fünfte
    Arbeitnehmer ist bereits im Niedriglohnsektor
    beschäftigt
  • Branchen mit hoher Niedriglohnbeschäftigung
    Gastgewerbe (63), Handel (40), gewerblicher
    Bereich (36)

Quelle IAQ-Report 2008-01 Universität
Duisburg/Essen
26
(No Transcript)
27
Niedriglohnanteil in unter abhängig
Beschäftigten in Deutschland (incl. Teilzeit
Minijob)
Quelle IAQ-Report 2008-01 Universität
Duisburg/Essen
28
Wachsende Niedriglohnsektor
  • Geringfügig Beschäftigte im Juli 2008Quelle
    Bundesagentur für Arbeitausschließlich
    geringfügig beschäftigt 4.845.800
  • im Nebenjob
  • geringfügig beschäftigt 2.218.000
  • insgesamt
  • geringfügig beschäftigt 7.063.700ggü.
    Vorjahresmonat 2

29
Rentenanwartschaft nach Mindestlohn
  • Ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 7,50
    führt bei einem Vollzeitbeschäftigten in den
    alten Bundesländern nach heutigen Werten zu einer
    Mindestrentenanwartschaft von rd. 0,5 EP
  • Um den Grundsicherungsbedarf (2006) zu decken
    sind im Westen rd. 27 EP notwendig. Dies
    entspricht bei 45 Beitragsjahren einer
    Anwartschaft von 0,6 EP p.a. bzw. einem
    Mindestlohn von ca. 8,70 in den alten Ländern

30
Rentenanwartschaft nach Mindestlohn
  • Ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 7,50
    führt bei einem Vollzeitbeschäftigten in den
    alten Bundesländern nach heutigen Werten zu einer
    Mindestrentenanwartschaft von rd. 0,5 EP
  • Um den Grundsicherungsbedarf (2006) zu decken
    sind im Westen rd. 27 EP notwendig. Dies
    entspricht bei 45 Beitragsjahren einer
    Anwartschaft von 0,6 EP p.a. bzw. einem
    Mindestlohn von ca. 8,70 in den alten Ländern

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Rentenanwartschaft nach Mindestlohn
  • Ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 7,50
    führt bei einem Vollzeitbeschäftigten in den
    alten Bundesländern nach heutigen Werten zu einer
    Mindestrentenanwartschaft von rd. 0,5 EP
  • Um den Grundsicherungsbedarf (2006) zu decken
    sind im Westen rd. 27 EP notwendig. Dies
    entspricht bei 45 Beitragsjahren einer
    Anwartschaft von 0,6 EP p.a. bzw. einem
    Mindestlohn von ca. 8,70 in den alten Ländern

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Arbeitslosigkeit
33
Arbeitslosigkeit erhöht das Risiko der
Alterarmut
  • Für Empfänger von Arbeitslosengeld I (Alg)
    entrichtet die BA Beiträge an die
    Rentenversicherung auf Basis von 80 des
    vorherigen Bruttoentgelts (0,8 EP)
  • Zwischen 1999 und 2006 ist der Anteil der Alg
    I-Empfänger an allen registrierten Arbeitslosen
    von 40 auf 25 im Jahresdurchschnitt gefallen !
  • Für Arbeitslosengeld II-Empfänger erhält die
    Rentenversicherung aus Steuermitteln einen
    monatlichen Beitrag von ca. 40 . Dies entspricht
    einer monatlichen Rentenanwartschaft von 2,19
  • In 2006 stellten die Alg II-Empfänger mit 63
    fast zwei Drittel aller registrierten
    Arbeitslosen !
  • Über zwei Drittel der momentan (September 2008)
    3,1 Mio. Erwerbslosen beziehen derzeit Leistungen
    nach SGB II, d.h. AlG II
  • Nur 19 aller registrierten Arbeitslosen bezogen
    2007 ein Arbeitslosengeld, das so hoch war, dass
    es keiner Aufstockung durch AlG II bedurfte

34
Sozialversicherte Beschäftigte und Arbeitslose 50
65 Jahre
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 50-65 J. in Mio. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 50-65 J. in Mio.
1998 5,17
1999 5,19
2000 5,32
2001 5,40
2002 5,51
2003 5,56
2004 5,63
2005 5,73
2006 5,92
2007 6,25
Arbeitslose 50 65 Jahre in Mio. Arbeitslose 50 65 Jahre in Mio.
1998 1,37
1999 1,36
2000 1,26
2001 1,16
2002 1,10
2003 1,09
2004 1,08
2005 1,21
2006 1,16
2007 0,99
Quelle Bundesagentur für Arbeit
35
Nicht erfasste Arbeitslosigkeit
  • Auf 432.275 registrierte Arbeitslose des Monats
    April 2008 im Alter von 55 64 Jahren, kommen
    zusätzlich 353.559 nicht registrierte Personen
    in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sowie in
    Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit
  • Fazit
  • Das Ausmaß der Unterbeschäftigung im Alter ist
    wesentlich höher als in der offiziellen Statistik
    zum Ausdruck kommt.

Quelle Statistik der BA lt. BT-Drucksache
16/10194
36
Sinkendes Rentenniveau
37
Entwicklung Standardrentenniveau - alte Länder -
Durchschnittliches Jahresarbeitsentgelt Durchschnittliches Jahresarbeitsentgelt Standardrente mit45 Versicherungsj. Standardrente mit45 Versicherungsj. Rentenniveau (nominal) Rentenniveau (nominal)
In Euro brutto netto vor Steuern In Euro brutto netto vor Steuern In brutto netto vor Steuern
1980 15.075 13.124 7.562 7.562 50,2 57,6
1990 21.447 18.306 10.763 10.071 50,2 55,0
2000 27.741 23.340 13.373 12.356 48,2 52,9
2007 29.913 24.959 14.148 12.788 47,3 51,2
Quelle Statistik der DRVRente in Zahlen 2008
38
Sinkendes Rentenniveau- Nettorentenniveau vor
Steuern -
Quelle Rentenversicherungsbericht 2005
Beispiel Annahme durchschn. Jahreseinkommen
2009 30787 Eck-Rentner 2009 erhält hiervon
49,9
39
  • Die Absicherung des Rentenniveaus wurde dem Ziel
    der Stabilisierung der Rentenversicherungs-beiträg
    e untergeordnet
  • Die Rentenbeiträge wurden gesetzlich auf max.20
    bis 2020 und max. 22 bis 2030 festgelegt
  • Das Rentenniveau wurde bis zum Jahr 2020 auf eine
    Mindestgröße von 46 und bis 2030 auf 43 fixiert

40
Beispiel Abwertung Anwartschaft für
Berufsausbildung
  • Zeiten der Berufsausbildung nach dem 17 Lj.
    werden bis zu acht Jahre als Anrechnungszeiten
    anerkannt
  • Anerkennung von Schule, Fachschule, Hochschule,
    Berufsausbildung, berufsvorbereitende Maßnahme
  • Anrechnungszeiten erhöhen nicht automatisch die
    Rente
  • Ab 2009 wirken sich Hochschulzeiten nicht mehr
    rentensteigernd aus. Sie vermeiden jedoch
    Rentenlücken und werden als Wartezeit angerechnet
    (z.B. bei Rente für langjährig Versicherte / 35
    Vers.-J.)

41
Überschreitung der Grundsicherungs-schwelle wird
immer schwieriger
  • Ende des Jahres 2006 belief sich der
    durchschnittliche Grundsicherungsbedarf im Alter
    627 monatlich. Für eine entsprechende
    Brutto-Rente von 700 waren hierfür 26,5
    Entgeltpunkte (EP) erforderlich
  • 1 EP entspricht der Rentenanwartschaft eines
    durchschnittlichen Jahresverdienstes
  • In 2030 müssen aufgrund der beschlossenen
    Absenkung des Rentenniveaus bereits 32,2 EP
    aufgebracht werden, um das Grundsicherungsniveau
    zu erreichen
  • Bei 75-Verdienst bzw. 0,75 EP (z.B. Teilzeit)
    wird erst nach 43 Beitragsjahren eine Rente in
    Höhe der Grundsicherung erreicht

42
Grundsicherung Regelsätze Juli 2008 Juni 2009
  • Alleinstehende (100) 351
  • Erwachsene Partner jeweils (90) 316
  • Kinder bis 13 J. (60) 211
  • Kinder ab 14 J. (80) 281
  • Die Anpassung der Regelsätze geschieht alle 5
    Jahre anhand der Einkommens- und
    Verbraucherstichprobe (EVP). In den
    Zwischenjahren werden die Regelsätze entsprechend
    der Rentenerhöhungen angepasst.

43
Altersarmut Verschärfende Faktoren
44
Verschärfung der Altersarmut
  • (Unfreiwillige) Rentenabschläge
  • 2006 war bereits jeder zweite Rentenzugang mit
    Abschlägen versehen !
  • Negativ betroffen insbesondere Erwerbsgeminderte
  • Rente mit 67 vergrößert Problem !
  • Zwangsverentung infolge Nachrangigkeitsprinzip
    bei AlG II ab 63. Lj.
  • Problematischer Übergang Erwerbsphase Rente
  • Nur 20 sind unmittelbar vor Renteneintritt noch
    sozialversicherungspflichtig beschäftigt
  • Herausforderung Neue Berufsbiographien
  • Patchworkbiographie löst lebenslanges
    Beschäftigungsverhältnis ab
  • Problemgruppe Selbständige
  • Wachsender Anteil Solo-Selbständiger / jeder 2.
    Selbständige hat keine Beschäftigte
  • Entwertung der dynamischen Rente
  • Rentenanpassungen bleiben spürbar unter
    Inflationsrate

45
Rentenabschläge 0,3 pro Monat 3,6 pro Jahr
46
Betriebliche Altersvorsorge- Entwicklung der
Anwartschaften in Mio. -
65 der sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten
Quelle Handelsblatt 09.08.07 / BMAS
47
Ergebnisse AVID-Studie 2005Jahrgänge 1942 - 47
und 1957 - 61
  • Durchschnittl. BAV-Anwartschaften (in Klammern
    neue Länder)
  • Männer 388 (232 )
  • Frauen 222 (164 )
  • Spektrum Angelernter Arbeiter Ø 211 -
    Angestellter in leitender Position Ø 746
    (alte Länder)
  • Anwartschaften insgesamt
  • Männer 2,8 Mio. (0,17 Mio.)
  • Frauen 1,34 Mio. (0,18 Mio.)

in Privatwirtschaft
Quelle AVID 2005
48
Bekämpfung der Altersarmut Die Vorschläge des
DGB
49
Bekämpfung der Altersarmut- Beschäftigungspolitik
-
  • Altersarmut lässt sich allein mit
    rentenpolitischen Maßnahmen nicht vermeiden,
    sondern erfordert die Änderung politischer
    Rahmenbedingungen
  • Förderung sozialversicherungspflichtiger
    Beschäftigung
  • Einschränkung prekärer Beschäftigung und des
    Niedriglohnsektors
  • Förderung gesunder Arbeit Stärkung von
    Prävention
  • Ermöglichung und sozialverträgliche Gestaltung
    flexibler Altersübergänge

50
Bekämpfung der Altersarmut- Rentenpolitik -
  • Die Absicherung vor Armut muss in der ersten
    Säule erfolgen. Falls nicht, verliert die
    Gesetzliche Rentensicherung ihre Legitimation als
    Pflichtversicherung. Um die Funktion der
    Armutsvermeidung wahrnehmen zu können, sind
    rentenpolitische Maßnahmen unumgänglich
  • Bessere Berücksichtigung von Zeiten der
    Arbeitslosigkeit und des Niedrigverdienstes
  • Sicherung einer verlässlichen Rentenanpassung
  • Verbesserte Regelung der Erwerbsminderungsrente
  • Regelmäßige Dynamisierung der Leistungshöhe d.
    Grundsicherung
  • Die Finanzierung der Instrumente des sozialen
    Ausgleichs bzw. der Vermeidung von Altersarmut
    müssen über Steuermittel finanziert werden

51
Strategien zur Vermeidung von Altersarmut
  • Grundsätzliche Erwägung
  • Vorleistungsabhängige oder vorleistungsunabhängig
    e Absicherung von Einkommensrisiken ?
  • Vorleistungsabhängige Risikoabsicherungberuht
    insbesondere auf Ersatz zuvor versicherten
    Einkommens (Beitrags-Leistungs-Äquivalenz)
  • Falls vorleistungsunabhängigbedarfsorientiert
    und bedürftigkeitsgeprüft oder bedingungslos ?

52
  • Wenn eine vorleistungsabhängige Absicherung in
    einem Pflichtsystem (gesetzliche
    Rentenversicherung) erfolgt, muss das Ziel der
    Armutsvermeidung für den Großteil der
    Versicherten erreichbar bleiben.Falls nicht,
    verliert ein obligatorisches System seine
    Akzeptanz - Legitimationsverlust

53
Bekämpfung der Altersarmut- Rentenpolitik -
  • Die Absicherung vor Armut muss in der ersten
    Säule erfolgen. Falls nicht, verliert die
    Gesetzliche Rentensicherung ihre Legitimation als
    Pflichtversicherung. Um die Funktion der
    Armutsvermeidung wahrnehmen zu können, sind
    rentenpolitische Maßnahmen unumgänglich
  • Bessere Berücksichtigung von Zeiten der
    Arbeitslosigkeit und des Niedrigverdienstes
  • Sicherung einer verlässlichen Rentenanpassung
  • Verbesserte Regelung der Erwerbsminderungsrente
  • Regelmäßige Dynamisierung der Leistungshöhe d.
    Grundsicherung
  • Die Finanzierung der Instrumente des sozialen
    Ausgleichs bzw. der Vermeidung von Altersarmut
    müssen über Steuermittel finanziert werden

54
Programmierte Altersarmut
  • Anteil Bezieher von Grundsicherung über 65 J.
    2,5
  • NRW 2006 98.000 (2003 73.000)
    Grundsicherungsaufwand 2006 707 Mio.
  • Prognose drastischer Anstieg in den nächsten
    Jahrzehnten
  • Sinkende Anwartschaften
  • Anzahl der benötigten Beitragsjahre, um Niveau
    der Grundsicherung (ca. 627 /Monat) zu
    erreichen
  • Heute 25 Beitragsjahre bei Durchschnittseinkommen
  • 2030 30 Beitragsjahre bei Durchschnittseinkommen
  • Monatliche Rentenanwartschaft für ein Jahr AlG
    II-Bezug 2,19
  • Niedrigeinkommen / Prekäre Beschäftigung
  • Rentenansprüche oft nur knapp über
    Grundsicherungsniveauschwelle
  • PM Laumann Lagerarbeiter mit 7,50 Std.-Lohn
    Rentenanspruch nach 47 Bj. 615 (Berechnung bei
    heutigen aktuellen Rentenwert A.S.)
  • Sinkende Rentenniveaus
  • Nettorentenniveau sinkt von heute 52 auf 46 in
    2020 bzw. 43 in 2030
  • Auslaufmodell Eckrentner mit 45 Bj. zum
    Durchschnittsverdienst

55
Konkrete Vorschläge für rentenpolitische
Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut
  1. Aufwertung von Zeiten der Arbeitslosigkeit
    Aufstockung der Beiträge für AlG II-Empfänger auf
    50 des Durchschnittsverdienstes - Voraussetzung
    25 Beitragsjahre Kosten 10 Mrd.

56
Konkrete Vorschläge für rentenpolitische
Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut
  • Hochwertung von Niedrigeinkommen Rente nach
    Mindest- einkommen. Aufwertung auf max. 75
    Durchschnittentgelts Voraussetzung 25
    Beitragsjahre Kosten (im Jahr 2025) 6,5 Mrd.
    Finanzierung über Steuerzuschuss
  • Anmerkung Kosten bauen sich langsam auf.
    Berechnung für das Jahr 2025.

57
Konkrete Vorschläge für rentenpolitische
Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut
  • 3. Rentenanpassung - Verzicht auf
    Nachhaltigkeits- und Nachholfaktor vorläufiges
    Aussetzen des Riesterfaktors
  • Kosten 2,4 Mrd. (beitragsfinanziert)

58
Konkrete Vorschläge für rentenpolitische
Maßnahmen zur Bekämpfung von Altersarmut
  • 4. a) Abschaffung von Rentenabschlägen bei
    Erwerbsminderungsrente sowie b) erleichterter
    Zugang für Erwerbsgeminderte ab 55, soweit nur
    noch leichte Tätigkeit wahrnehmbar und kein
    Arbeitsplatz vermittelt werden kann.Kosten in
    2030 a) 4,6 Mrd. (beitragsfinanziert)
  • b) Nach Inanspruchnahme

59
DGB-Finanzierungsvorschlag
  • Kombination der Finanzierung aus
  • Steuerzuschüssen
  • Zusätzlichen Einnahmen Erwerbstätigenversicherung
  • Moderater Beitragsanhebung

60
Die Erwerbstätigenversicherung
Ziele
Konstruktionsprinzip
  • Stärkung der Solidargemein-schaft
  • Eine Erwerbstätigenversicherung für alle.
    Auslaufende Berufs-ständische u.
    Beamtenversorgungsysteme
  • Zusätzl. Einnahmen in d. GRV
  • Mehreinnahmen stehen kurz- und mittelfristig nur
    relativ geringe Mehrausgaben gegenüber
  • Verbesserung der Finanzlage / Stabilisierung der
    Beitragssätze
  • Europäische Konvergenz
  • In fast allen EU-Staaten ist Alters-sicherung
    aller Erwerbstätigen im Rahmen einer ersten Säule
    üblich.
  • Einbeziehung geringfügig Beschäftigter u.
    Soloselbständiger
  • Versicherungspflicht für Praktikanten
  • Einbeziehung der Vorstandsmitglieder von
    Aktiengesellschaften
  • Einbeziehung von Politikern/innen
  • Einbeziehung von BeamtInnen
  • Betrifft neue Beamten
  • Einbeziehung Berufsständler/innen
  • Altfälle werden in berufsstän-dischen
    Versorgungswerken abgewickelt

61
Beitragseffekte einer Erwerbstätigenversicherung
  • Im Vergleich zum bestehenden Rentensystem
    eröffnet die Erwerbstätigenversicherung durch die
    Einbeziehung neuer Beschäftigtengruppen
    zusätzliche Einnahmen
  • Lt. Prognos Gutachten vom 09.06.08 belaufen sich
    die zusätzlichen Einnahmen im Startjahr auf 1,7.
    Der Bei-tragsvorteil verringert sich im Laufe der
    Jahre durch die steigenden Leistungsansprüche der
    neu hinzugekommenen Erwerbstätigen. Ab 2045
    fallen Mehrkosten (höhere Beiträge) aufgrund der
    dann zusätzlichen Altersrenten an.

62
Beitragssatz und Rentenniveau auf Basis der
DGB-Vorschläge im Jahr 2025
Geltendes Recht DGB-Vorschlag
Beitragssatz 21,0 22,1
Rentenniveau(vor Steuern) 45,1 48,5
63
Rente mit 67 / Altersteilzeit
64
Demografische Entwicklung- Rentenbezugsdauer in
Jahren -
65
Renteneintrittsalter in Jahren
Innerhalb der letzten 10 Jahre ist das
Renteneintrittsalter bei den Altersrenten um ca.
1 Jahr angestiegen
Quelle DRV Rentenversicherung in Zeitreihen
Oktober 2007
66
Austrittsalter aus Erwerbstätigkeit - nach
Branchen 1998 2003 /alte Länder -
Kohlenbergbau 51,3 J.
Bundespost 55,6 J.
Eisen, Stahl 57,7
Chemie 59 J.
Gesundheitswesen 61,1
Bildung 62 J.
UN-orientierte Dienstleistungen 65,5
Quelle Deutsches Institut für Altersvorsorge
67
Finanzpolitische Einwände
  • Einspareffekte von 0,5 BSP (5 Mrd. ) infolge
    späteren Renteneintritts stehen in keinem
    Verhältnis zu drohenden Rentenkürzungen infolge
    Rentenabschläge
  • Keine Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der
    Rentenversicherung, insbesondere nicht in Bezug
    auf Einnahmeseite.
  • Nachholfaktor zur Kompensation nicht
    realisierter Rentenkürzungen infolge
    Schutzklausel ist angesichts bereits faktischer
    Rentenkürzungen (mehrere Nullrunden) nicht
    vertretbar.

68
Inifes-Untersuchung
  • Nur rund 25 der Beschäftigten sind vor Eintritt
    in den Ruhestand noch sozialversicherungspflichtig
    beschäftigt.
  • Während Akademiker gute Chancen haben bis zur
    Rente erwerbstätig zu bleiben, liegt der Anteil
    der 5565-Jährigen in einigen Berufsgruppen unter
    10.
  • z.B. Zimmerer, Dachdecker, Gerüstbauer, Bäcker,
    Konditoren, Pflegekräfte Institut für
    Empirische Sozialökonomie

QuelleRheinische Post v. 3.8.07
69
  • Altersteilzeit / Flexibler Übergang in den
    Ruhestand

70
Beschluss DGB Bundesvorstand v. Sept. 2007
  • Fortsetzung der (BA-geförderten) ATZ
  • Aufrechterhaltung Status Quo bei
    Entgeltaufstockung, Aufstockung
    Rentenversicherungsbeiträge und deren
    Steuerfreiheit
  • Beibehalt des frühstmöglichen Zugangsalters mit
    55 J.
  • Erhalt BA-Förderung unter Voraussetzung
    Stellenwiederbesetzung mit unter 25-Jährigen
    bzw. über 50-Jährigen)
  • Ermöglichung Zugang Altersrente mit 62 J. keine
    Belastung Rentenversicherung wg. Abschläge

71
Beschluss DGB Bundesvorstand v. Sept. 2007
  • Weiterentwicklung Teilrente
  • Genereller Beibehalt Hinzuverdienstgrenzen um
    Mißbrauch durch Arbeitgeber zu verhindern
  • Großzügigere und flexiblere Gestaltung der
    Hinzuverdienstgrenzen
  • z.B vier statt drei Stufen
  • Ausweitung der Ermittlung der Hinzuverdienstgrenze
    n durch Berücksichtigung bester drei Jahre
    während der letzten 10 J.
  • Teilrentenbezug ab 60 Lj.
  • Beinhaltet max. Abschläge von 25,2
  • Ausschluss 5,3 SGB II (Zwangsverrentung) auf
    Teilrente
  • Einschränkung Teilrente zw. 60 63 J. auf max.
    halbe Rente, um Schaden durch zu große Abschläge
    zu entgegnen
  • Tarifliche Gestaltungsmöglichkeit durch
    Tariföffnungsklausel
  • Ermöglichung zusätzlicher (steuerfreier)
    Arbeitgeberaufstockung bei Entgelt und
    Rentenbeiträge (adäquat ATZ)

72
Beschluss DGB Bundesvorstand v. Sept. 2007
  • Aufstockung von Rentenbeiträgen
  • Beitragsaufstockung durch Gesetzesänderung
  • Sicherstellung Beitrags- und Steuerfreiheit bei
    Arbeitgeberaufstockung
  • Alternative zu sozialversicherungs- und
    steuerpflichtigen Abfindungen
  • Mitabsicherung des Erwerbsminderungsrisikos bei
    Aufstockung

73
Beschluss DGB Bundesvorstand v. Sept. 2007
  • 4. Leichterer Zugang Erwerbsminderungsrente
  • Leichterer Zugang für ältere Erwerbsgeminderte ab
    55 J., die nur noch leichte Tätigkeiten des
    allgemeinen Arbeitsmarkts verrichten können und
    denen kein entsprechender Arbeitsplatz
    nachgewiesen werden kann.

74
Beschluss SPD-Präsidium 5. Mai 2008
  • Teilrente attraktiver machen
  • durch deutliche Anhebung oder gänzlicher Wegfall
    der Hinzuverdienstgrenzen
  • Ab 2010 Inanspruchnahme ab 60 Lj.-
    Voraussetzungen
  • Keine Abhängigkeit von Grundsicherung
  • ATZ-Vereinbarung mit Arbeitgeber /
    sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
  • Arbeitgeber gleicht auf Teilrente entfallenden
    erhöhten Abschlag aus
  • Befristete Fortführung geförderter ATZ
  • Beibehaltung BA-Förderung bis 2015
  • Heraufsetzung Mindestalter bei Inanspruchnahme
    auf 57 Jahre
  • Förderbedingung Stellenwiederbesetzung durch
    Ausbildungsabsolvent/in bzw. Prüfung
    Kleinbetrieb Einstellung Auszubildende

75
Beschluss SPD-Präsidium 5. Mai 2008
  • Erweiterte Möglichkeiten bei Zusatzbeiträgen
  • Einzahlung von Zusatzbeiträgen auf Rentenkonto
    durch Arbeitgeber und/oder Versicherte
  • a) zur Abschlagsvermeidung b) zur
    Rentenaufstockung (neu)
  • Absicherung Lebensarbeitszeitkonten
  • Verbesserung der Rahmenbedingungen für
    Tarifpartner zur Ermöglichung eines gleitenden
    Übergangs in Ruhestand
  • Gesetzliche Verpflichtung Insolvenzsicherung

76
Erwerbsminderungsrente
  • Geltendes Recht ab dem Jahr 2000
  • Ablösung der Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente
    durch die Erwerbsminderungsrente
  • Wegfall Berufsschutz (Vertrauens-schutz für Jg.
    1961 und älter)
  • Verweis auf Restleistungsvermögen auf allgemeinen
    Arbeitsmarktbis zu 3 Std. täglich Anspruch
    auf volle Erwerbsminderungsrentebis zu 6 Std.
    täglich Anspruch auf Teilerwerbsminderungsrente

bei verschlossenem Arbeitsmarkt Volle EW-Rente
77
Fazit Kein Königsweg der Flexibilisierung
  • Zu beachtende Aspekte bei Umsetzung
  • Branchenbezogene Lösungen
  • Unternehmensbezogene Lösungen
  • Arbeitskräftebedarf oder Personalabbau
  • Einkommenssituation Beschäftigte

Gesetzl. Rahmenbedingungen für Verhandlungen der
Tarifsvertragsparteien sowie der Betriebsräte
schaffen. Keine Delegation ohne veränderte
Rahmenbedingungen auf Sozialpartner bzw.
Betriebsräte !
78
Bewertung
  • Kurswechsel bei geförderter ATZ
  • Abschlußbericht gemeinsamer Arbeitsgruppe aus SPD
    BT-Fraktion und SPD-Parteivorstand von Oktober
    2007 sah keine Förderung der ATZ mehr vor!
  • Geschlossene Haltung in Fraktion ???
  • BA-Förderung der ATZ wird von Koalitionspartner
    weiterhin strikt abgelehnt - Widerstand u.a. auch
    von BDA
  • Verringerte Finanzierungsspielräume bei Absenkung
    des Arbeitslosenbeitrags
  • Voraussichtlich in dieser Legislaturperiode keine
    Gesetzesinitiative
  • Wahlkampfthema BTW 2009 ?

79
Altersteilzeit
  • Handlungsbedarf
  • Auslaufen der geförderten Altersteilzeitregelung
    2009
  • Vorschlag / Diskussion Neuregelung BMAS
  • Heraufsetzung frühester Beginn der ATZ auf 57 J.
  • Bezug einer Teilrente ab 60. Lj.
  • Ab 63 J. Wechsel in reguläre Altersrente (mit
    Abschlag)
  • Beibehalt der steuer- und sozialabgabenfreien
    Arbeitgeberaufstockung des Teilzeitgehalts auf
    70
  • Einstellung der Förderung durch die BA
  • Bewertung
  • Vorschlag ermöglicht nach wie vor ATZ als Block
    in Anspruchzunehmen, allerdings bei späterem
    Beginn und insgesamt zu ungünstigeren Konditionen
    und ohne Förderung der BA

80
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in
Altersteilzeit am 31.12.2007 (Quelle
Bundesagentur für Arbeit)
ATZ-Förderfälle und Ausgaben im Jahresdurchschnitt
Öffentliche Verwaltung,Verteidigung, Sozialversicherung 90.712
Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen 35.229
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen 29.738
Erziehung und Unterricht 28.425
Kreditgewerbe 21.840
Maschinenbau 17.765
Herstellung von chemischen Erzeugnissen 17.356
Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen 15.259
Interessenvertretungen sowie kirchliche und sonstige Vereinigungen (ohne Sozialwesen, Kultur und Sport) 9.851
Energieversorgung 9.851

Insgesamt 420.419
1997 3.286 10,6 Mio.
1998 8.689 46,8 Mio.
1999 17.445 106,0 Mio.
2000 33.412 269,0 Mio.
2001 50.323 508,5 Mio.
2002 61.440 665,4 Mio.
2003 69.673 863,6 Mio.
2004 79.632 985,8 Mio.
2005 92.259 1,11 Mrd.
2006 101.901 1,26 Mrd.
2007 104.350 1,38 Mrd.
Quelle Bundesagentur für Arbeit
FAZ v. 25.06.2008
81
Teilrente
  • Altersrente kann grundsätzlich auch als Voll-
    oder Teilrente gezahlt werden.
  • Teilrenten können im Umfang von ein Drittel, der
    Hälfte oder zwei Drittel der Vollrente bezogen
    werden.
  • Bei Bezug einer Teilrente vor dem 65. Lj. gelten
    höhere Hinzuverdienstgrenzen.
  • Die Zuverdienstgrenze ist dynamisch und von
    Entwicklung der Lohnentwicklung (monatliche
    Bezugsgröße) abhängig
  • Die Höhe der Hinzuverdienstgrenze orientiert sich
    am Umfang der in Anspruch genommenen Teilrente
  • Je niedriger die Teilrente, desto höher die
    Zuverdienstgrenze
  • Entscheidend ist das während der letzten drei
    Jahre vor Renteneintritt versicherte Gehalt
  • Teilrenten bedürfen individueller Berechnung und
    Beratung
  • z.B. hinsichtlich steuerlicher Auswirkungen

82
Hinzuverdienstgrenze bei Teilrente in (alte
Länder 2008)
Teilrente in Höhe von der Vollrente Mindest-hinzuver-dienst-grenze Individuelle Hinzuver-dienstgrenze(Beispiele) Individuelle Hinzuver-dienstgrenze(Beispiele)
mind. 1,5 EP mind. 1,5 EP Bei 3,0 EP bei 4,5 EP
1/3 932 1.864 2.796
½ 708 1.416 2.125
2/3 485 969 1.454
Entscheidend Individuelle Hinzuverdienstgrenze
richtet sich nach Summe EP der letzten drei Jahre
vor Rentenbeginn!
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