Unternehmenssteuerrecht WS 2004/05 - PowerPoint PPT Presentation

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Unternehmenssteuerrecht WS 2004/05

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Title: Einteilung der Steuern Author: Weiermayer Last modified by: admin Created Date: 9/24/2001 2:16:22 PM Document presentation format: Bildschirmpr sentation – PowerPoint PPT presentation

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Title: Unternehmenssteuerrecht WS 2004/05


1
UnternehmenssteuerrechtWS 2004/05
  • Foliensammlung
  • Teil Internationales Umsatzsteuerrecht
  • Mag. Peter Pichler

2
Überblick
  • Wiederholung allgemeiner Grundsätze
  • Grenzüberschreitender Warenverkehr
  • Mit Drittstaaten
  • Im Binnenmarkt
  • Grenzüberschreitende Dienstleistungen
  • Erhebung und Erstattung der USt von ausländischen
    Unternehmern

3
Grundsätze der USt
  • Charakterisierung
  • Objektsteuer
  • Objektbezogene Merkmale (zB Preis)
  • Verbrauchsteuer
  • Belastung Letztverbraucher Steuer auf
    Einkommensverwendung
  • Verkehrssteuer
  • Gesetzestechnik Anknüpfung an Umsatz des
    Unternehmers
  • Indirekte Steuer
  • Steuerschuldner ungleich Steuerträger
  • Netto-Allphasen-Steuer mit Vorsteuerabzug

4
Unternehmerkette
EUR 200
EUR 400
EUR 200
EUR 400
EUR 600
EUR 2000 EUR 400
EUR 1000 EUR 200
EUR 3000 EUR 600
5
Umsatzbesteuerung
6
Steuerbare Umsätze ( 1 Abs 1 UStG)
  • Lieferung oder sonstige Leistung ( 3 bzw 3a)
  • Eigenverbrauch
  • Einfuhrumsatzsteuer ( 1 Abs 1 Z 3)
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb (Art 1)

7
Leistungen ( 3f UStG)
  • Lieferung ( 3 UStG)
  • Verschaffung der Verfügungsmacht über einen
    Gegenstand ( 3 Abs 1 UStG)
  • sonstige Leistung ( 3a UStG)
  • Alle Leistungen die nicht in einer Lieferung
    bestehen (Dienstleistungen)
  • Aktives Tun, Dulden, Unterlassen
  • Inlandsbezug erforderlich ? Regeln über
    Leistungsort
  • Einheitlichkeit der Leistung
  • Werklieferung/Werkleistung ( 3 Abs 4 3a Abs
    3)
  • Keine Aufspaltung Lieferung/sonstige Leistung

8
Leistungsort
  • Lieferung
  • 3 Abs 7 Ort, wo sich Gegenstand zur Zeit der
    Verschaffung der Verfügungsmacht befindet.
  • 3 Abs 8Ort, wo Beförderung oder Versendung
    beginnt
  • Sonstige Leistung
  • 3a Abs 5 ff
  • Generalklausel 3a Abs 12

9
Vorsteuerabzug ( 12 UStG)
  • Leistungsempfänger Unternehmer
  • Leistung eines anderen Unternehmers, die der
    Umsatzsteuer unterliegt
  • Leistung für Unternehmen des Leistungsempfängers
  • Rechnung, die den Formvorschriften des 11 UStG
    entspricht
  • Zeitlich Ausführung der Leistung Vorlage
    Rechnung

10
Vorsteuerabzug II
  • Leistung für Unternehmen (12 Abs 2)
  • Zu mindestens 10 für Unternehmen
  • Ausnahme Gebäude (vgl aber AbgÄndG 2004)
  • Keine überwiegend nicht abzugsfähigen Ausgaben
    (zB Repräsentationsaufwendungen)
  • Kein Zusammenhang mit PKW ( 12 Abs 2 Z 2 lit b)
  • Ausschluss vom Vorsteuerabzug ( 12 Abs 3)
  • Unechte Steuerbefreiung kein Vorsteuerabzug
  • Echte Steuerbefreiung Vorsteuerabzug

11
Leistungen ausländischer Unternehmer
  • Reverse Charge-System ( 19 Abs 1)
  • sonstige Leistungen, Werklieferungen
  • kein Wohnsitz/Sitz des leistenden Unternehmers im
    Inland
  • Leistungsempfänger Unternehmer
  • Übergang der Steuerschuld auf Leistungsempfänger
  • Leistungsempfänger ermittelt Steuerschuld
  • Vorsteuerabzug ( 12 Abs 1 Z 3)

12
Leistungen ausländischer Unternehmer
  • Inlandslieferungen 27 Abs 4
  • Abfuhrverpflichtung und Haftung des inländischen
    Leistungsempfängers
  • Leistungsempfänger juristische Person des öff.
    Rechts oder Unternehmer
  • 27 Abs 7 Fiskalvertreter
  • 19 27 Abs 4 UStG gehen vor
  • Gilt sowohl für Lieferungen als auch sonstige
    Leistungen
  • zB Leistungen an Nichtunternehmer
  • Grdsl Wahlrecht Pflicht für Drittlandsunternehmer
    , soweit keine gegenseitige Amtshilfe besteht
  • Zugelassene Fiskalvertreter (Abs 8)
    Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwalt, Spediteur

13
Grenzüberschreitender Warenverkehr
  • Territorialitätsprinzip
  • Ursprungsland- versus Bestimmungslandprinzip
  • Derzeitige Praxis Bestimmungslandprinzip
  • Wettbewerbsneutralität
  • Höhe des Steueraufkommens richtet sich nach
    inländischem Verbrauch
  • Verwirklichung
  • Bestimmung Leistungsort (Dienstleistungen)
  • Grenzausgleich (Warenlieferungen)

14
Warenverkehr mit Drittländern
  • Grenzausgleich
  • Steuerbefreiung der Ausfuhr ( 6 und 7 UStG)
  • Aufrechterhaltung des Vorsteuerabzuges
  • Importierte Waren Einfuhrumsatzsteuer ( 1 Abs 1
    Z 3 UStG)
  • Vorsteuerabzug gem 12 Abs 1 Z 2 UStG

15
Warenverkehr mit Drittländern - Export
  • Leistungsort 3 Abs 7 bzw 8 UStG
  • Steuerbefreiung für Ausfuhr gem 7 UStG
  • Unternehmer befördert/versendet Gegenstand in das
    Drittland ( 7 Abs 1 Z 1)
  • Abnehmer befördert/versendet Gegenstand in das
    Drittland ( 7 Abs 1 Z 2)
  • Ausländischer Abnehmer ( 7 Abs 2 UStG)

16
Warenverkehr mit Drittländern - Export
  • Touristenexport ( 7 Abs 1 Z 3 UStG)
  • Gemeinschaftsfremder Abnehmer
  • Ausfuhr innerhalb 3 Monaten
  • Gesamtbetrag der Rechnung gt 75 Euro
  • Formale Verpflichtungen
  • Ausfuhrnachweis ( 7 Abs 4 ff)
  • Buchnachweis ( 7 Abs 1 letzter Satz)
  • Materiell-rechtliche Voraussetzungen?

17
Warenverkehr mit Drittländern - Import
  • Einfuhrumsatzsteuer 1 Abs 1 Z 3 UStG
  • Egal ob durch Unternehmer oder Letztverbraucher
  • Bemessungsgrundlage grdsl Zollwert ( 5)
  • Vorsteuerabzug ( 12 Abs 1 Z 2)
  • Sonderfall Lieferer schuldet EUSt ( 3 Abs 9)
  • Lieferort liegt im Inland
  • zB Lieferkondition verzollt und versteuert
  • Liefernder Unternehmer bewirkt in Österreich
    steuerbare steuerpflichtige Lieferung VStabzug
    für entrichtete EUSt

18
Warenverkehr mit Drittländern - Import
  • Lohnveredelung ( 8 UStG)
  • Bearbeitung/Verarbeitung von Gegenständen (zB
    Reparatur iSv 3a Abs 8 lit c UStG)
  • Gegenstand muss vom Auftraggeber zum Zweck der
    Veredelung in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt
    oder zu diesem Zweck im Gemeinschaftsgebiet
    erworben worden sein und
  • 8 Abs 1 Z 1 vom Unternehmer (Veredler) in
    Drittlandsgebiet befördert/versendet werden
  • 8 Abs 1 Z 2 vom Auftraggeber in
    Drittlandsgebiet befördert/versendet werden
  • Ausländischer Auftraggeber ( 8 Abs 2)
    erforderlich
  • Echt steuerbefreit ( 6 Abs 1 Z 1 UStG)
  • Buchnachweis erforderlich

19
Warenverkehr im Binnenmarkt
  • Grenzausgleich widerspricht Idee des
    Binnenmarktes
  • Ziel Ursprungslandprinzip mit grenzüberschreitend
    em Vorsteuerabzug
  • Besteuerung am Unternehmensort
  • fiskalisch weiterhin Bestimmungslandprinzip
  • erfordert Clearing - Mechanismus
  • Angleichung Steuersätze und Steuerregeln
  • Übergangsregelung (Binnenmarktregelung)

20
Handel zwischen Unternehmer - Import
  • Innergemeinschaftlicher Handel zwischen
    Unternehmern gtgt Bestimmungslandprinzip
  • Ig Erwerb (Art 1)
  • Erwerber Unternehmer/Juristische Person
  • Lieferer steuerpflichtiger Unternehmer
  • Gegenstand gelangt von einem MS in anderen MS
  • Leistungsort Art 3 Abs 8 (Ende der
    Beförderung/Versendung)
  • Erwerber schuldet USt, Selbstberechnung
  • Vorsteuerabzug gem Art 12 UStG

21
Handel zwischen Unternehmer - Export
  • Ig Lieferung (Art 7)
  • Lieferer steuerpflichtiger Unternehmer
  • Abnehmer Unternehmer/Juristische Person
  • Erwerb beim Abnehmer steuerbar (ig Erwerb)
  • Gegenstand gelangt von einem MS in anderen MS
  • Befreiung der ig Lieferung (Art 6)
  • Buchnachweis
  • Nachweis ig Beförderung/Versendung
  • Rechnung (Art 11)

22
Erwerb durch Schwellenerwerber
  • Schwellenerwerber (Art 1 Abs 4 Z 1)
  • Unternehmer mit unecht steuerbefreiten Umsätzen
  • pauschalierte Landwirte
  • nicht steuerpflichtige juristische Person
  • Erwerbschwelle (Art 1 Abs 4 Z 2)
  • Erwerbe gt EUR 11.000,- wie normale Unterneh
    mer
  • Erwerbe lt EUR 11.000,- wie Private
  • Gesamtbetrag der ig Erwerbe aus EU-Mitgliedstaaten

23
Erwerb durch Schwellenerwerber
  • Verzicht auf Erwerbsschwelle durch Erwerber
    möglich (Art 1 Abs 5) ? Behandlung wie
    Unternehmer (ig Erwerb)
  • Bindet Unternehmer für zwei Jahre
  • Nichtüberschreitung und kein Verzicht auf
    Erwerbsschwelle
  • Keine steuerfreie ig Lieferung für ausländischen
    Unternehmer
  • Ort der Lieferung abhängig von Umfang der
    Lieferungen in jeweiligem Mitgliedstaat (vgl
    Versandhandelsregelung - Lieferschwelle)

24
Erwerb durch Private
  • Privater innergemeinschaftlicher Reiseverkehr
    Ursprungslandprinzip
  • Ausnahme Versandhandel
  • Versandhandelsregelung (Art 3 Abs 3 ff)
  • Beförderung/Versendung durch Lieferer
  • Verlagerung des Leistungsortes in das
    Bestimmungsland, zur Vermeidung von
    Wettbewerbsverzerrungen

25
Versandhandel
  • Abnehmer
  • Private Letztverbraucher
  • Schwellenerwerber (unter Erwerbsschwelle bzw kein
    Verzicht)
  • Lieferschwelle
  • Gesamtbetrag der Lieferungen in den jeweiligen
    Mitgliedstaat gt 100.000 Euro
  • Verzicht auf Lieferschwelle durch Lieferer
    möglich (Art 3 Abs 6 UStG)
  • Verlagerung des Leistungsortes unabhängig von der
    Höhe der ausgeführten Umsätze
  • Bindet Unternehmer für 2 Jahre

26
Innergemeinschaftliche Verbringungen
  • Nicht lieferungsbedingte Warenbewegungen
  • Behandelt wie ig Erwerb/Lieferung
  • Exportseite Art 3 Abs 1 Art 7 Abs 2
  • Importseite Art 1 Abs 3 Art 12
  • Ausnahme vorübergehende Verwendung
  • zB Verbringung zur Ausfuhr einer sonstigen
    Leistung
  • Bei Wegfall der Voraussetzungen Behandlung als
    ig Erwerb/Lieferung
  • Bemessungsgrundlage Art 4 Abs 2 UStG

27
Lieferung neuer Fahrzeuge
  • Bestimmungslandprinzip
  • Begriff neues Fahrzeug Art 1 Abs 8 und 9
  • Import
  • Immer ig Erwerb, auch wenn durch Private (Art 1
    Abs 6 und 7)
  • Erwerb durch Nichtunternehmer Fahrzeugeinzelbeste
    uerung (Art 20 Abs 2) Steueranmeldung
    Selbstberechnung (Art 21 Abs 2)

28
Lieferung neuer Fahrzeuge
  • Export
  • Unternehmereigenschaft auch von Privaten (Art 2
    UStG)
  • Ig Lieferung (vgl Art 7 Abs 1 Z 2 lit c)
  • Vorsteuerabzug für vorausgegangenen Erwerb des
    Fahrzeuges (Art 12 Abs 3 UStG)
  • Meldepflicht bei Lieferung neuer Fahrzeuge gem
    Art 27 Abs 2 UStG iVm VO 2003/308

29
Binnenmarktregelung
  • Verbrauchsteuerpflichtige Waren
  • Mineralöl, Alkohol, Tabak (Art 1 Abs 6)
  • idR Bestimmungsland
  • Art 1 Abs 6 Erwerbsschwelle nicht anwendbar
  • Art 3 Abs 7 Lieferschwelle nicht anwendbar
  • Ausnahme Abholung durch Private

30
Kontrollinstrumentarium
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer (Art 28)
  • Indizfunktion (ig Lieferung)
  • Kontrollfunktion (vgl Zusammenfassende Meldung)
  • Formales Erfordernis ( 11 bzw Art 11, Rechnung)
  • Tatbestandselement (zB ig Güterbeförderung)
  • Bestätigungsverfahren (Art 28 Abs 2)
  • Vertrauensschutzregelung (Art 7 Abs 4 UStG)
  • Unrichtige Angaben des Abnehmers
  • Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
  • Folge Abnehmer schuldet Steuer

31
Kontrollinstrumentarium
  • Rechnung (Art 11 UStG)
  • Zusammenfassende Meldung (Art 21 Abs 3 ff)
  • Grundlage für Informationsaustausch zwischen
    Finanzbehörden der Mitgliedstaaten
  • Meldepflichtig Unternehmer ( 2 UStG)
  • Ig Warenlieferungen
  • Ig Lieferungen
  • Ig Verbringungen
  • Erforderliche Angaben (Art 21 Abs 6)
  • Meldezeitraum Kalendervierteljahr (Art 21 Abs 7)
  • Abgabetermin (Art 21 Abs 3)
  • Elektronische Übermittlung (Art 21 Abs 10)

32
Sonderfall Reihengeschäft
  • Mehrere Unternehmer schließen über denselben
    Gegenstand Liefergeschäft ab und diese Geschäfte
    werden mit einer einzigen Warenbewegung erfüllt
  • Da keine Sonderregelung in 6.MWSt-RL (Ausnahme
    Dreiecksgeschäft) nach allgemeinen Bestimmungen
    zu beurteilen (vgl Art 8 der 6.MWSt-RL)
  • hA Lieferungen sind hinsichtlich Ort und
    Zeitpunkt getrennt zu beurteilen
  • hA nur ein Umsatz nach 3 Abs 8 zu beurteilen
    (bewegte Lieferung), übrige nach 3 Abs 7
    (ruhende Lieferung)
  • Vorabentscheidungsersuchen an EuGH
    (VwGH-Beschluss vom 26.5.2004, vgl
    Beispielsammlung)

33
Sonderfall Dreiecksgeschäft I (Art 25)
  • Drei Unternehmer in drei verschiedenen
    Mitgliedstaaten Gegenstand gelangt vom ersten
    Lieferer an den letzten Abnehmer
  • Erster Unternehmer
  • tätigt steuerfreie ig Lieferung in seinem Staat,
    da gem 3 Abs 8 UstG der Beginn der
    Beförderung/Versendung für Lieferort maßgebend
    ist
  • Mittlerer Unternehmer (Erwerber)
  • Erwerber tätigt ig Erwerb im Bestimmungsland, da
    sich dort der Gegenstand am Ende der
    Beförderung/Versendung befindet (Art 3 Abs 8)
    dieser ig Erwerb ist unter Voraussetzungen des
    Art 25 Abs 3 steuerfrei.

34
Sonderfall Dreiecksgeschäft II
  • Erwerber tätigt (zusätzlich) ig Erwerb gem Art 3
    Abs 8 Satz 2 soweit er eine andere UID-Nr als
    jenes Mitgliedstaates, in dem die
    Beförderung/Versendung endet, verwendet (zB
    UID-Nr seines Heimatlandes) dieser ig Erwerb ist
    unter Voraussetzungen des Art 25 Abs 2
    steuerfrei.
  • Letzter Unternehmer (Empfänger)
  • Da sich Gegenstand bereits im Bestimmungsland
    befindet, liefert Erwerber an Empfänger im
    Bestimmungsland ( 3 Abs 7 Ort der Verschaffung
    der Verfügungsmacht)
  • Nicht Erwerber sondern Empfänger schuldet jedoch
    gem Art 25 Abs 5 UStG Steuer für diese Lieferung
    gesetzlicher Wechsel der Steuerschuld
  • Vorsteuerabzug für Empfänger gem Art 12 Abs 1 Z 2
    UStG
  • Vereinfachungsregelung (va für Erwerber)

35
Innergemeinschaftliches Kommissionsgeschäft
  • Kommittent Kommissionär
    Käufer/Verkäufer
  • Kommissionär eigener Name, fremde Rechnung (
    383 HGB)
  • Einkaufs/Verkaufskommission
  • 3 Abs 3 UStG 2 Lieferungen liegen vor (keine
    Vermittlung)
  • bei Verkaufskommission gilt Lieferung des
    Kommittenten erst mit Lieferung durch den
    Kommissionär als ausgeführt (gilt nur für
    Zeitpunkt, nicht auch für Ort)
  • Vereinfachungsregelung (Vor Lieferung durch
    Kommissionär steht Entgelt des Kommittenten meist
    nicht fest)
  • Ausnahme nach FinVerw wenn Gegenstand bei
    Zurverfügungstellung an Kommissionär bereits in
    Bestimmungsland gelangt ? Lieferung bereits in
    diesem Zeitpunkt (Kommissionär tätigt ig Erwerb)
  • Provision nicht Entgelt für Vermittlungstätigkeit
    des Kommissionärs, sondern geringerer Kaufpreis

36
Lieferung Gas/Elektrizität
  • Elektrizität, Gas werden wie Gegenstände
    behandelt (vgl Art 5 Abs 2 der 6.MWSt-RL)
  • Sonderregelungen nach der Richtlinie 2003/92/EG
  • Nationales Recht 3 Abs 13 und 14 idF
    Abgabenänderungsgesetz 2004 (siehe
    Beispielsammlung)
  • Lieferung an Wiederverkäufer
  • Unternehmer, dessen Haupttätigkeit in Bezug auf
    Erwerb von Gas/Elektrizität im Wiederverkauf
    dieser Gegenstände besteht
  • wo Abnehmer sein Unternehmen betreibt (unabhängig
    vom tatsächlichen Ort des Verbrauchs,
    Empfängerortprinzip)
  • Lieferung an sonstige Abnehmer
  • Ort des tatsächlichen Verbrauchs (Standort des
    Zählers)
  • Ausnahme Wenn vom Abnehmer nicht verbraucht
    Sitz des Abnehmers (zB Weiterverkauf von
    Überkapazitäten)

37
Grenzüberschreitende Dienstleistungen
  • Sonstige Leistungen kein Grenzausgleich
  • Harmonisierte Festlegung des Leistungsortes
  • Leistungsort 3a UStG
  • Grdsl Einheitliches Konzept Drittland/Binnenmarkt

38
Leistungsort - Grundstücke
  • Grundstücksleistungen ( 3a Abs 6)
  • Ort des Grundstücks
  • zB Leistungen in Zusammenhang mit Nutzung des
    Grundstückes (Vermietung, Verpachtung)
  • Verwertung (Veräußerung, Erwerb)
  • Erhaltung (zB Pflege Grünflächen,
    Gebäudereinigung)
  • Einräumung dinglicher Rechte (Baurecht)
  • Grundstücksmakler, Architekten ( 3a Abs 6 lit
    a,b)
  • Nicht zB Steuer-/Rechtsberatung in Zusammenhang
    mit Grundstück Veröffentlichung von
    Immobilienanzeigen

39
Leistungsort - Beförderung
  • Beförderungsleistungen ( 3a Abs 7)
  • Aufteilungsgrundsatz, anteiliges
    Besteuerungsrecht
  • Beförderung von Gegenständen steuerbefreit ( 6
    Abs 1 Z 3)
  • Sonderregelungen für ig Güterbeförderungen (Art
    3a Abs 2)
  • Beförderung von Personen
  • Steuerfrei, wenn Beförderung mit Schiffen,
    Luftfahrzeugen ( 6 Abs 1 Z 3 lit d)
  • Sonst ermäßigter Steuersatz 10 Abs 2 Z 12

40
Leistungsort
  • 3a Abs 8 Tätigkeitsort
  • Künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende,
    sportliche, unterhaltende oder ähnliche
    Dienstleistungen
  • Nebenleistungen des Transportgewerbes (zB Be- und
    Entladen)
  • Wenn als Hauptleistung erbracht und nicht bloß
    unselbstständige Nebenleistung zu
    Güterbeförderung
  • Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen
    (Reparaturen) und Begutachtung

41
Leistungsort - Katalogleistung
  • 3a Abs 10
  • Leistungen iZm urheberrechtlichen Vorschriften (Z
    1)
  • Werbung, Öffentlichkeitsarbeit (Z 2)
  • Werbeberatung, -planung, -gestaltung,
    -mittelherstellung, Durchführung von Werbung
  • Leistungen bestimmter freier Berufe,
    Beratungsleistungen (Z 3,4)
  • Überlassung von Informationen (Z 6)
  • Überlassung von Know-How, Datenbanken

42
Leistungsort - Katalogleistung
  • Personalgestellung (Z 8)
  • Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände,
    ausgenommen Beförderungsmittel (Z 12)
  • Telekommunikationsdienste (Z 13)
  • Vgl 2 VO 383/2003
  • Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen (Z 14)
  • Rundfunk- und Fernsehprogramme, die über Kabel,
    Antenne oder Satellit verbreitet werden

43
Leistungsort - Katalogleistung
  • Auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen
    (Z 15)
  • Bereitstellung von Websites, Webhosting
  • Bereitstellung von Software über Internet
  • Bereitstellung von Texten, Informationen, Musik,
    Filmen
  • Online-Versteigerungen
  • Nicht Lieferung von körperlichen Datenträgern
    Lieferungen von Gegenstände, wenn lediglich
    Auftragsabwicklung auf elektronischem Weg
    erfolgt Beratungsleistungen per e-mail

44
Leistungsort - Katalogleistung
  • Leistungsort 3a Abs 9
  • Lit a Empfänger ist Unternehmer ? Leistungsort,
    wo Empfänger Unternehmen betreibt
  • Lit b Empfänger ist kein Unternehmer und hat
    keinen Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet ?Wohnsitz
    des Empfängers im Drittland
  • Empfänger ist kein Unternehmer, hat jedoch
    Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet ? Sitzort des
    Dienstleistenden ( 3a Abs 12)
  • Sonderregelung lit c Wohnsitz des
    Leistungsempfängers bei auf elektronischem Weg
    erbrachten Dienstleistungen
  • Ort der Nutzung / Auswertung ( 3a Abs 11)

45
Leistungsort
  • Generalklausel 3a Abs 12
  • Sitz des Dienstleistenden
  • VO-Ermächtigung 3a Abs 13
  • Vermeidung von Doppelbesteuerungen,
    Wettbewerbsverzerrungen
  • Ort der Nutzung bzw Auswertung als Leistungsort
  • VO 2003/383 Verlagerung des Ortes bei
    Telekommunikationsleistungen

46
Besonderheiten im Binnenmarkt
  • Ig Güterbeförderung (Art 3a Abs 2)
  • im Binnenmarkt steuerpflichtig
  • Abgangsort
  • Verlagerung durch Verwendung der UID-Nr
  • Reverse Charge System
  • Leistung an beweglichen Gegenständen (Art 3a Abs
    6)
  • 3 Abs 8 lit c UStG
  • Verlagerung durch Verwendung der UID-Nr
  • Reverse Charge

47
Sonstige Leistung
  • Besorgungsleistung ( 3a Abs 4 UStG)
  • Eigener Name, Fremde Rechnung
  • Besorgender Unternehmer wird so behandelt, als
    hätte er Leistung selbst erbracht
  • Für besorgte Leistung geltende Rechtsvorschriften
    sind auf Besorgungsleistung anzuwenden
  • Ort der Leistung
  • Steuerbefreiung (Ausnahme personenbezogene
    Merkmale, zB Kleinunternehmer)
  • Steuersatz

48
Sonstige Leistung
  • Vermittlungsleistung ( 3a Abs 4 UStG)
  • Fremder Name, Fremde Rechnung
  • Herbeiführung eines Leistungsaustausches zwischen
    Auftraggeber und Drittem
  • Vermittler steht außerhalb des vermittelten
    Leistungsaustausches
  • Vermittlungsleistung wird an dem Ort ausgeführt,
    an dem vermittelter Umsatz ausgeführt wird
    (Ausnahme Katalogleistungen ? 3a Abs 9 bzw 12
    UStG)
  • Steuerbefreiung 6 Abs 1 Z 5 UStG
  • Binnenmarkt Art 3a Abs 1
  • Verschiebung des Leistungsortes durch Verwendung
    der UID-NR (Ausnahme 3a Abs 6 und Abs 10 Z 11)

49
Erhebung und Erstattung der USt von ausländischen
Unternehmern
  • Unternehmer, die ihr Unternehmen vom Ausland aus
    betreiben und im Inland keine Betriebsstätte
    haben (bzw keine Umsätze aus der Nutzung eines im
    Inland gelegenen Grundbesitzes erzielen)
  • EU-Ausland oder Drittstaat
  • 12 AVOG Finanzamt Graz Stadt
  • Wenn Betriebsstätte im Inland jenes FA
    zuständig, in dessen Sprengel sich Betriebsstätte
    findet (vgl 61 BAO)
  • Ausländische Unternehmer, die in Österreich
    Umsätze tätigen Pflicht zur Registrierung
    Abgabe von Erklärungen (Voranmeldungen,
    Jahreserklärungen)
  • Geltendmachung von Vorsteuern im regulären
    Veranlagungsverfahren

50
Erhebung und Erstattung der USt von ausländischen
Unternehmern
  • Unternehmer tätigt keine Umsätze im Inland ?
    Geltendmachung der Vorsteuern im vereinfachten
    Erstattungsverfahren
  • 8.MWSt-RL über das Verfahren zur Erstattung der
    Mehrwertsteuer an nicht im Inland, aber in
    anderen Mitgliedstaaten ansässige
    Steuerpflichtige
  • 13.MWSt-RL über das Verfahren zur Erstattung an
    nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansässige
    Steuerpflichtige
  • 21 Abs 9 UStG
  • VO 1995/279
  • VO 1996/756

51
Erhebung und Erstattung der USt von ausländischen
Unternehmern
  • 1 VO 1995/279 Ausländische Unternehmer
  • keine Umsätze im Inland oder
  • nur steuerfreie Umsätze iSd 6 Abs 1 Z 3 UStG
    (zB Güterbeförderungen) oder
  • nur Umsätze ausführen, für die die Steuerschuld
    auf den Leistungsempfänger übergeht
    (Reverse-Charge-Umsätze, ausgenommen
    Bauleistungen) oder
  • nur Umsätze gem 20 Abs 4 UStG (Beförderung von
    Personen im grenzüberschreitenden
    Gelegenheitsverkehr, Einzelbesteuerung) oder
  • Umsätze gem 3a Abs 9 lit c (Drittlandsunternehme
    r, die auf elektronischem Weg erbrachte sonstige
    Leistungen an Nichtunternehmer mit Sitz im
    Gemeinschaftsgebiet ausführen und von der
    Ausnahme nach 25a UStG bzw Art 26c der
    6.MWSt-RL (Registrierung in nur einem EU-Land)
    Gebrauch gemacht haben)
  • Sind Voraussetzungen des 1 der VO gegeben ?
    Abzug der Vorsteuern nur nach der VO Veranlagung
    nicht möglich

52
Erhebung und Erstattung der USt von ausländischen
Unternehmern
  • Verfahren
  • Zuständig FA Graz Stadt
  • Amtlicher Vordruck (U 5)
  • Frist 6 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres,
    in dem Erstattungsanspruch (vgl 12 UStG)
    entstanden ist ( 3 der VO)
  • Unternehmerbescheinigung ( 3 Abs 3 VO)
  • Originalbelege ( 3 Abs 1 der VO Vermeidung
    Missbrauch)
  • Bagatellgrenze 360 bzw 36 Euro ( 3 Abs 2 der
    VO)
  • Erstattung nur in dem Umfang, wie sie auch für im
    Inland ansässige Steuerpflichtige in Betracht
    kommt ? Beachtung der allgemeinen Regeln
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