Title: Unternehmenssteuerrecht WS 2004/05
1UnternehmenssteuerrechtWS 2004/05
- Foliensammlung
- Teil Internationales Umsatzsteuerrecht
- Mag. Peter Pichler
2Überblick
- Wiederholung allgemeiner Grundsätze
- Grenzüberschreitender Warenverkehr
- Mit Drittstaaten
- Im Binnenmarkt
- Grenzüberschreitende Dienstleistungen
- Erhebung und Erstattung der USt von ausländischen
Unternehmern
3Grundsätze der USt
- Charakterisierung
- Objektsteuer
- Objektbezogene Merkmale (zB Preis)
- Verbrauchsteuer
- Belastung Letztverbraucher Steuer auf
Einkommensverwendung - Verkehrssteuer
- Gesetzestechnik Anknüpfung an Umsatz des
Unternehmers - Indirekte Steuer
- Steuerschuldner ungleich Steuerträger
- Netto-Allphasen-Steuer mit Vorsteuerabzug
4Unternehmerkette
EUR 200
EUR 400
EUR 200
EUR 400
EUR 600
EUR 2000 EUR 400
EUR 1000 EUR 200
EUR 3000 EUR 600
5Umsatzbesteuerung
6Steuerbare Umsätze ( 1 Abs 1 UStG)
- Lieferung oder sonstige Leistung ( 3 bzw 3a)
- Eigenverbrauch
- Einfuhrumsatzsteuer ( 1 Abs 1 Z 3)
- Innergemeinschaftlicher Erwerb (Art 1)
7Leistungen ( 3f UStG)
- Lieferung ( 3 UStG)
- Verschaffung der Verfügungsmacht über einen
Gegenstand ( 3 Abs 1 UStG) - sonstige Leistung ( 3a UStG)
- Alle Leistungen die nicht in einer Lieferung
bestehen (Dienstleistungen) - Aktives Tun, Dulden, Unterlassen
- Inlandsbezug erforderlich ? Regeln über
Leistungsort - Einheitlichkeit der Leistung
- Werklieferung/Werkleistung ( 3 Abs 4 3a Abs
3) - Keine Aufspaltung Lieferung/sonstige Leistung
8Leistungsort
- Lieferung
- 3 Abs 7 Ort, wo sich Gegenstand zur Zeit der
Verschaffung der Verfügungsmacht befindet. - 3 Abs 8Ort, wo Beförderung oder Versendung
beginnt - Sonstige Leistung
- 3a Abs 5 ff
- Generalklausel 3a Abs 12
9Vorsteuerabzug ( 12 UStG)
- Leistungsempfänger Unternehmer
- Leistung eines anderen Unternehmers, die der
Umsatzsteuer unterliegt - Leistung für Unternehmen des Leistungsempfängers
- Rechnung, die den Formvorschriften des 11 UStG
entspricht - Zeitlich Ausführung der Leistung Vorlage
Rechnung
10Vorsteuerabzug II
- Leistung für Unternehmen (12 Abs 2)
- Zu mindestens 10 für Unternehmen
- Ausnahme Gebäude (vgl aber AbgÄndG 2004)
- Keine überwiegend nicht abzugsfähigen Ausgaben
(zB Repräsentationsaufwendungen) - Kein Zusammenhang mit PKW ( 12 Abs 2 Z 2 lit b)
- Ausschluss vom Vorsteuerabzug ( 12 Abs 3)
- Unechte Steuerbefreiung kein Vorsteuerabzug
- Echte Steuerbefreiung Vorsteuerabzug
11Leistungen ausländischer Unternehmer
- Reverse Charge-System ( 19 Abs 1)
- sonstige Leistungen, Werklieferungen
- kein Wohnsitz/Sitz des leistenden Unternehmers im
Inland - Leistungsempfänger Unternehmer
- Übergang der Steuerschuld auf Leistungsempfänger
- Leistungsempfänger ermittelt Steuerschuld
- Vorsteuerabzug ( 12 Abs 1 Z 3)
12Leistungen ausländischer Unternehmer
- Inlandslieferungen 27 Abs 4
- Abfuhrverpflichtung und Haftung des inländischen
Leistungsempfängers - Leistungsempfänger juristische Person des öff.
Rechts oder Unternehmer - 27 Abs 7 Fiskalvertreter
- 19 27 Abs 4 UStG gehen vor
- Gilt sowohl für Lieferungen als auch sonstige
Leistungen - zB Leistungen an Nichtunternehmer
- Grdsl Wahlrecht Pflicht für Drittlandsunternehmer
, soweit keine gegenseitige Amtshilfe besteht - Zugelassene Fiskalvertreter (Abs 8)
Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwalt, Spediteur
13Grenzüberschreitender Warenverkehr
- Territorialitätsprinzip
- Ursprungsland- versus Bestimmungslandprinzip
- Derzeitige Praxis Bestimmungslandprinzip
- Wettbewerbsneutralität
- Höhe des Steueraufkommens richtet sich nach
inländischem Verbrauch - Verwirklichung
- Bestimmung Leistungsort (Dienstleistungen)
- Grenzausgleich (Warenlieferungen)
14Warenverkehr mit Drittländern
- Grenzausgleich
- Steuerbefreiung der Ausfuhr ( 6 und 7 UStG)
- Aufrechterhaltung des Vorsteuerabzuges
- Importierte Waren Einfuhrumsatzsteuer ( 1 Abs 1
Z 3 UStG) - Vorsteuerabzug gem 12 Abs 1 Z 2 UStG
15Warenverkehr mit Drittländern - Export
- Leistungsort 3 Abs 7 bzw 8 UStG
- Steuerbefreiung für Ausfuhr gem 7 UStG
- Unternehmer befördert/versendet Gegenstand in das
Drittland ( 7 Abs 1 Z 1) - Abnehmer befördert/versendet Gegenstand in das
Drittland ( 7 Abs 1 Z 2) - Ausländischer Abnehmer ( 7 Abs 2 UStG)
16Warenverkehr mit Drittländern - Export
- Touristenexport ( 7 Abs 1 Z 3 UStG)
- Gemeinschaftsfremder Abnehmer
- Ausfuhr innerhalb 3 Monaten
- Gesamtbetrag der Rechnung gt 75 Euro
- Formale Verpflichtungen
- Ausfuhrnachweis ( 7 Abs 4 ff)
- Buchnachweis ( 7 Abs 1 letzter Satz)
- Materiell-rechtliche Voraussetzungen?
17Warenverkehr mit Drittländern - Import
- Einfuhrumsatzsteuer 1 Abs 1 Z 3 UStG
- Egal ob durch Unternehmer oder Letztverbraucher
- Bemessungsgrundlage grdsl Zollwert ( 5)
- Vorsteuerabzug ( 12 Abs 1 Z 2)
- Sonderfall Lieferer schuldet EUSt ( 3 Abs 9)
- Lieferort liegt im Inland
- zB Lieferkondition verzollt und versteuert
- Liefernder Unternehmer bewirkt in Österreich
steuerbare steuerpflichtige Lieferung VStabzug
für entrichtete EUSt
18Warenverkehr mit Drittländern - Import
- Lohnveredelung ( 8 UStG)
- Bearbeitung/Verarbeitung von Gegenständen (zB
Reparatur iSv 3a Abs 8 lit c UStG) - Gegenstand muss vom Auftraggeber zum Zweck der
Veredelung in das Gemeinschaftsgebiet eingeführt
oder zu diesem Zweck im Gemeinschaftsgebiet
erworben worden sein und - 8 Abs 1 Z 1 vom Unternehmer (Veredler) in
Drittlandsgebiet befördert/versendet werden - 8 Abs 1 Z 2 vom Auftraggeber in
Drittlandsgebiet befördert/versendet werden - Ausländischer Auftraggeber ( 8 Abs 2)
erforderlich - Echt steuerbefreit ( 6 Abs 1 Z 1 UStG)
- Buchnachweis erforderlich
19Warenverkehr im Binnenmarkt
- Grenzausgleich widerspricht Idee des
Binnenmarktes - Ziel Ursprungslandprinzip mit grenzüberschreitend
em Vorsteuerabzug - Besteuerung am Unternehmensort
- fiskalisch weiterhin Bestimmungslandprinzip
- erfordert Clearing - Mechanismus
- Angleichung Steuersätze und Steuerregeln
- Übergangsregelung (Binnenmarktregelung)
20Handel zwischen Unternehmer - Import
- Innergemeinschaftlicher Handel zwischen
Unternehmern gtgt Bestimmungslandprinzip - Ig Erwerb (Art 1)
- Erwerber Unternehmer/Juristische Person
- Lieferer steuerpflichtiger Unternehmer
- Gegenstand gelangt von einem MS in anderen MS
- Leistungsort Art 3 Abs 8 (Ende der
Beförderung/Versendung) - Erwerber schuldet USt, Selbstberechnung
- Vorsteuerabzug gem Art 12 UStG
21Handel zwischen Unternehmer - Export
- Ig Lieferung (Art 7)
- Lieferer steuerpflichtiger Unternehmer
- Abnehmer Unternehmer/Juristische Person
- Erwerb beim Abnehmer steuerbar (ig Erwerb)
- Gegenstand gelangt von einem MS in anderen MS
- Befreiung der ig Lieferung (Art 6)
- Buchnachweis
- Nachweis ig Beförderung/Versendung
- Rechnung (Art 11)
22Erwerb durch Schwellenerwerber
- Schwellenerwerber (Art 1 Abs 4 Z 1)
- Unternehmer mit unecht steuerbefreiten Umsätzen
- pauschalierte Landwirte
- nicht steuerpflichtige juristische Person
- Erwerbschwelle (Art 1 Abs 4 Z 2)
- Erwerbe gt EUR 11.000,- wie normale Unterneh
mer - Erwerbe lt EUR 11.000,- wie Private
- Gesamtbetrag der ig Erwerbe aus EU-Mitgliedstaaten
23Erwerb durch Schwellenerwerber
- Verzicht auf Erwerbsschwelle durch Erwerber
möglich (Art 1 Abs 5) ? Behandlung wie
Unternehmer (ig Erwerb) - Bindet Unternehmer für zwei Jahre
- Nichtüberschreitung und kein Verzicht auf
Erwerbsschwelle - Keine steuerfreie ig Lieferung für ausländischen
Unternehmer - Ort der Lieferung abhängig von Umfang der
Lieferungen in jeweiligem Mitgliedstaat (vgl
Versandhandelsregelung - Lieferschwelle)
24Erwerb durch Private
- Privater innergemeinschaftlicher Reiseverkehr
Ursprungslandprinzip - Ausnahme Versandhandel
- Versandhandelsregelung (Art 3 Abs 3 ff)
- Beförderung/Versendung durch Lieferer
- Verlagerung des Leistungsortes in das
Bestimmungsland, zur Vermeidung von
Wettbewerbsverzerrungen
25Versandhandel
- Abnehmer
- Private Letztverbraucher
- Schwellenerwerber (unter Erwerbsschwelle bzw kein
Verzicht) - Lieferschwelle
- Gesamtbetrag der Lieferungen in den jeweiligen
Mitgliedstaat gt 100.000 Euro - Verzicht auf Lieferschwelle durch Lieferer
möglich (Art 3 Abs 6 UStG) - Verlagerung des Leistungsortes unabhängig von der
Höhe der ausgeführten Umsätze - Bindet Unternehmer für 2 Jahre
26Innergemeinschaftliche Verbringungen
- Nicht lieferungsbedingte Warenbewegungen
- Behandelt wie ig Erwerb/Lieferung
- Exportseite Art 3 Abs 1 Art 7 Abs 2
- Importseite Art 1 Abs 3 Art 12
- Ausnahme vorübergehende Verwendung
- zB Verbringung zur Ausfuhr einer sonstigen
Leistung - Bei Wegfall der Voraussetzungen Behandlung als
ig Erwerb/Lieferung - Bemessungsgrundlage Art 4 Abs 2 UStG
27Lieferung neuer Fahrzeuge
- Bestimmungslandprinzip
- Begriff neues Fahrzeug Art 1 Abs 8 und 9
- Import
- Immer ig Erwerb, auch wenn durch Private (Art 1
Abs 6 und 7) - Erwerb durch Nichtunternehmer Fahrzeugeinzelbeste
uerung (Art 20 Abs 2) Steueranmeldung
Selbstberechnung (Art 21 Abs 2)
28Lieferung neuer Fahrzeuge
- Export
- Unternehmereigenschaft auch von Privaten (Art 2
UStG) - Ig Lieferung (vgl Art 7 Abs 1 Z 2 lit c)
- Vorsteuerabzug für vorausgegangenen Erwerb des
Fahrzeuges (Art 12 Abs 3 UStG) - Meldepflicht bei Lieferung neuer Fahrzeuge gem
Art 27 Abs 2 UStG iVm VO 2003/308
29Binnenmarktregelung
- Verbrauchsteuerpflichtige Waren
- Mineralöl, Alkohol, Tabak (Art 1 Abs 6)
- idR Bestimmungsland
- Art 1 Abs 6 Erwerbsschwelle nicht anwendbar
- Art 3 Abs 7 Lieferschwelle nicht anwendbar
- Ausnahme Abholung durch Private
30Kontrollinstrumentarium
- Umsatzsteueridentifikationsnummer (Art 28)
- Indizfunktion (ig Lieferung)
- Kontrollfunktion (vgl Zusammenfassende Meldung)
- Formales Erfordernis ( 11 bzw Art 11, Rechnung)
- Tatbestandselement (zB ig Güterbeförderung)
- Bestätigungsverfahren (Art 28 Abs 2)
- Vertrauensschutzregelung (Art 7 Abs 4 UStG)
- Unrichtige Angaben des Abnehmers
- Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
- Folge Abnehmer schuldet Steuer
31Kontrollinstrumentarium
- Rechnung (Art 11 UStG)
- Zusammenfassende Meldung (Art 21 Abs 3 ff)
- Grundlage für Informationsaustausch zwischen
Finanzbehörden der Mitgliedstaaten - Meldepflichtig Unternehmer ( 2 UStG)
- Ig Warenlieferungen
- Ig Lieferungen
- Ig Verbringungen
- Erforderliche Angaben (Art 21 Abs 6)
- Meldezeitraum Kalendervierteljahr (Art 21 Abs 7)
- Abgabetermin (Art 21 Abs 3)
- Elektronische Übermittlung (Art 21 Abs 10)
32Sonderfall Reihengeschäft
- Mehrere Unternehmer schließen über denselben
Gegenstand Liefergeschäft ab und diese Geschäfte
werden mit einer einzigen Warenbewegung erfüllt - Da keine Sonderregelung in 6.MWSt-RL (Ausnahme
Dreiecksgeschäft) nach allgemeinen Bestimmungen
zu beurteilen (vgl Art 8 der 6.MWSt-RL) - hA Lieferungen sind hinsichtlich Ort und
Zeitpunkt getrennt zu beurteilen - hA nur ein Umsatz nach 3 Abs 8 zu beurteilen
(bewegte Lieferung), übrige nach 3 Abs 7
(ruhende Lieferung) - Vorabentscheidungsersuchen an EuGH
(VwGH-Beschluss vom 26.5.2004, vgl
Beispielsammlung)
33Sonderfall Dreiecksgeschäft I (Art 25)
- Drei Unternehmer in drei verschiedenen
Mitgliedstaaten Gegenstand gelangt vom ersten
Lieferer an den letzten Abnehmer - Erster Unternehmer
- tätigt steuerfreie ig Lieferung in seinem Staat,
da gem 3 Abs 8 UstG der Beginn der
Beförderung/Versendung für Lieferort maßgebend
ist - Mittlerer Unternehmer (Erwerber)
- Erwerber tätigt ig Erwerb im Bestimmungsland, da
sich dort der Gegenstand am Ende der
Beförderung/Versendung befindet (Art 3 Abs 8)
dieser ig Erwerb ist unter Voraussetzungen des
Art 25 Abs 3 steuerfrei.
34Sonderfall Dreiecksgeschäft II
- Erwerber tätigt (zusätzlich) ig Erwerb gem Art 3
Abs 8 Satz 2 soweit er eine andere UID-Nr als
jenes Mitgliedstaates, in dem die
Beförderung/Versendung endet, verwendet (zB
UID-Nr seines Heimatlandes) dieser ig Erwerb ist
unter Voraussetzungen des Art 25 Abs 2
steuerfrei. - Letzter Unternehmer (Empfänger)
- Da sich Gegenstand bereits im Bestimmungsland
befindet, liefert Erwerber an Empfänger im
Bestimmungsland ( 3 Abs 7 Ort der Verschaffung
der Verfügungsmacht) - Nicht Erwerber sondern Empfänger schuldet jedoch
gem Art 25 Abs 5 UStG Steuer für diese Lieferung
gesetzlicher Wechsel der Steuerschuld - Vorsteuerabzug für Empfänger gem Art 12 Abs 1 Z 2
UStG - Vereinfachungsregelung (va für Erwerber)
35Innergemeinschaftliches Kommissionsgeschäft
- Kommittent Kommissionär
Käufer/Verkäufer - Kommissionär eigener Name, fremde Rechnung (
383 HGB) - Einkaufs/Verkaufskommission
- 3 Abs 3 UStG 2 Lieferungen liegen vor (keine
Vermittlung) - bei Verkaufskommission gilt Lieferung des
Kommittenten erst mit Lieferung durch den
Kommissionär als ausgeführt (gilt nur für
Zeitpunkt, nicht auch für Ort) - Vereinfachungsregelung (Vor Lieferung durch
Kommissionär steht Entgelt des Kommittenten meist
nicht fest) - Ausnahme nach FinVerw wenn Gegenstand bei
Zurverfügungstellung an Kommissionär bereits in
Bestimmungsland gelangt ? Lieferung bereits in
diesem Zeitpunkt (Kommissionär tätigt ig Erwerb) - Provision nicht Entgelt für Vermittlungstätigkeit
des Kommissionärs, sondern geringerer Kaufpreis
36Lieferung Gas/Elektrizität
- Elektrizität, Gas werden wie Gegenstände
behandelt (vgl Art 5 Abs 2 der 6.MWSt-RL) - Sonderregelungen nach der Richtlinie 2003/92/EG
- Nationales Recht 3 Abs 13 und 14 idF
Abgabenänderungsgesetz 2004 (siehe
Beispielsammlung) - Lieferung an Wiederverkäufer
- Unternehmer, dessen Haupttätigkeit in Bezug auf
Erwerb von Gas/Elektrizität im Wiederverkauf
dieser Gegenstände besteht - wo Abnehmer sein Unternehmen betreibt (unabhängig
vom tatsächlichen Ort des Verbrauchs,
Empfängerortprinzip) - Lieferung an sonstige Abnehmer
- Ort des tatsächlichen Verbrauchs (Standort des
Zählers) - Ausnahme Wenn vom Abnehmer nicht verbraucht
Sitz des Abnehmers (zB Weiterverkauf von
Überkapazitäten)
37Grenzüberschreitende Dienstleistungen
- Sonstige Leistungen kein Grenzausgleich
- Harmonisierte Festlegung des Leistungsortes
- Leistungsort 3a UStG
- Grdsl Einheitliches Konzept Drittland/Binnenmarkt
38Leistungsort - Grundstücke
- Grundstücksleistungen ( 3a Abs 6)
- Ort des Grundstücks
- zB Leistungen in Zusammenhang mit Nutzung des
Grundstückes (Vermietung, Verpachtung) - Verwertung (Veräußerung, Erwerb)
- Erhaltung (zB Pflege Grünflächen,
Gebäudereinigung) - Einräumung dinglicher Rechte (Baurecht)
- Grundstücksmakler, Architekten ( 3a Abs 6 lit
a,b) - Nicht zB Steuer-/Rechtsberatung in Zusammenhang
mit Grundstück Veröffentlichung von
Immobilienanzeigen
39Leistungsort - Beförderung
- Beförderungsleistungen ( 3a Abs 7)
- Aufteilungsgrundsatz, anteiliges
Besteuerungsrecht - Beförderung von Gegenständen steuerbefreit ( 6
Abs 1 Z 3) - Sonderregelungen für ig Güterbeförderungen (Art
3a Abs 2) - Beförderung von Personen
- Steuerfrei, wenn Beförderung mit Schiffen,
Luftfahrzeugen ( 6 Abs 1 Z 3 lit d) - Sonst ermäßigter Steuersatz 10 Abs 2 Z 12
40Leistungsort
- 3a Abs 8 Tätigkeitsort
- Künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende,
sportliche, unterhaltende oder ähnliche
Dienstleistungen - Nebenleistungen des Transportgewerbes (zB Be- und
Entladen) - Wenn als Hauptleistung erbracht und nicht bloß
unselbstständige Nebenleistung zu
Güterbeförderung - Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen
(Reparaturen) und Begutachtung
41Leistungsort - Katalogleistung
- 3a Abs 10
- Leistungen iZm urheberrechtlichen Vorschriften (Z
1) - Werbung, Öffentlichkeitsarbeit (Z 2)
- Werbeberatung, -planung, -gestaltung,
-mittelherstellung, Durchführung von Werbung - Leistungen bestimmter freier Berufe,
Beratungsleistungen (Z 3,4) - Überlassung von Informationen (Z 6)
- Überlassung von Know-How, Datenbanken
42Leistungsort - Katalogleistung
- Personalgestellung (Z 8)
- Vermietung beweglicher körperlicher Gegenstände,
ausgenommen Beförderungsmittel (Z 12) - Telekommunikationsdienste (Z 13)
- Vgl 2 VO 383/2003
- Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen (Z 14)
- Rundfunk- und Fernsehprogramme, die über Kabel,
Antenne oder Satellit verbreitet werden
43Leistungsort - Katalogleistung
- Auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen
(Z 15) - Bereitstellung von Websites, Webhosting
- Bereitstellung von Software über Internet
- Bereitstellung von Texten, Informationen, Musik,
Filmen - Online-Versteigerungen
- Nicht Lieferung von körperlichen Datenträgern
Lieferungen von Gegenstände, wenn lediglich
Auftragsabwicklung auf elektronischem Weg
erfolgt Beratungsleistungen per e-mail
44Leistungsort - Katalogleistung
- Leistungsort 3a Abs 9
- Lit a Empfänger ist Unternehmer ? Leistungsort,
wo Empfänger Unternehmen betreibt - Lit b Empfänger ist kein Unternehmer und hat
keinen Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet ?Wohnsitz
des Empfängers im Drittland - Empfänger ist kein Unternehmer, hat jedoch
Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet ? Sitzort des
Dienstleistenden ( 3a Abs 12) - Sonderregelung lit c Wohnsitz des
Leistungsempfängers bei auf elektronischem Weg
erbrachten Dienstleistungen - Ort der Nutzung / Auswertung ( 3a Abs 11)
45Leistungsort
- Generalklausel 3a Abs 12
- Sitz des Dienstleistenden
- VO-Ermächtigung 3a Abs 13
- Vermeidung von Doppelbesteuerungen,
Wettbewerbsverzerrungen - Ort der Nutzung bzw Auswertung als Leistungsort
- VO 2003/383 Verlagerung des Ortes bei
Telekommunikationsleistungen
46Besonderheiten im Binnenmarkt
- Ig Güterbeförderung (Art 3a Abs 2)
- im Binnenmarkt steuerpflichtig
- Abgangsort
- Verlagerung durch Verwendung der UID-Nr
- Reverse Charge System
- Leistung an beweglichen Gegenständen (Art 3a Abs
6) - 3 Abs 8 lit c UStG
- Verlagerung durch Verwendung der UID-Nr
- Reverse Charge
47Sonstige Leistung
- Besorgungsleistung ( 3a Abs 4 UStG)
- Eigener Name, Fremde Rechnung
- Besorgender Unternehmer wird so behandelt, als
hätte er Leistung selbst erbracht - Für besorgte Leistung geltende Rechtsvorschriften
sind auf Besorgungsleistung anzuwenden - Ort der Leistung
- Steuerbefreiung (Ausnahme personenbezogene
Merkmale, zB Kleinunternehmer) - Steuersatz
48Sonstige Leistung
- Vermittlungsleistung ( 3a Abs 4 UStG)
- Fremder Name, Fremde Rechnung
- Herbeiführung eines Leistungsaustausches zwischen
Auftraggeber und Drittem - Vermittler steht außerhalb des vermittelten
Leistungsaustausches - Vermittlungsleistung wird an dem Ort ausgeführt,
an dem vermittelter Umsatz ausgeführt wird
(Ausnahme Katalogleistungen ? 3a Abs 9 bzw 12
UStG) - Steuerbefreiung 6 Abs 1 Z 5 UStG
- Binnenmarkt Art 3a Abs 1
- Verschiebung des Leistungsortes durch Verwendung
der UID-NR (Ausnahme 3a Abs 6 und Abs 10 Z 11)
49Erhebung und Erstattung der USt von ausländischen
Unternehmern
- Unternehmer, die ihr Unternehmen vom Ausland aus
betreiben und im Inland keine Betriebsstätte
haben (bzw keine Umsätze aus der Nutzung eines im
Inland gelegenen Grundbesitzes erzielen) - EU-Ausland oder Drittstaat
- 12 AVOG Finanzamt Graz Stadt
- Wenn Betriebsstätte im Inland jenes FA
zuständig, in dessen Sprengel sich Betriebsstätte
findet (vgl 61 BAO) - Ausländische Unternehmer, die in Österreich
Umsätze tätigen Pflicht zur Registrierung
Abgabe von Erklärungen (Voranmeldungen,
Jahreserklärungen) - Geltendmachung von Vorsteuern im regulären
Veranlagungsverfahren
50Erhebung und Erstattung der USt von ausländischen
Unternehmern
- Unternehmer tätigt keine Umsätze im Inland ?
Geltendmachung der Vorsteuern im vereinfachten
Erstattungsverfahren - 8.MWSt-RL über das Verfahren zur Erstattung der
Mehrwertsteuer an nicht im Inland, aber in
anderen Mitgliedstaaten ansässige
Steuerpflichtige - 13.MWSt-RL über das Verfahren zur Erstattung an
nicht im Gebiet der Gemeinschaft ansässige
Steuerpflichtige - 21 Abs 9 UStG
- VO 1995/279
- VO 1996/756
51Erhebung und Erstattung der USt von ausländischen
Unternehmern
- 1 VO 1995/279 Ausländische Unternehmer
- keine Umsätze im Inland oder
- nur steuerfreie Umsätze iSd 6 Abs 1 Z 3 UStG
(zB Güterbeförderungen) oder - nur Umsätze ausführen, für die die Steuerschuld
auf den Leistungsempfänger übergeht
(Reverse-Charge-Umsätze, ausgenommen
Bauleistungen) oder - nur Umsätze gem 20 Abs 4 UStG (Beförderung von
Personen im grenzüberschreitenden
Gelegenheitsverkehr, Einzelbesteuerung) oder - Umsätze gem 3a Abs 9 lit c (Drittlandsunternehme
r, die auf elektronischem Weg erbrachte sonstige
Leistungen an Nichtunternehmer mit Sitz im
Gemeinschaftsgebiet ausführen und von der
Ausnahme nach 25a UStG bzw Art 26c der
6.MWSt-RL (Registrierung in nur einem EU-Land)
Gebrauch gemacht haben) - Sind Voraussetzungen des 1 der VO gegeben ?
Abzug der Vorsteuern nur nach der VO Veranlagung
nicht möglich
52Erhebung und Erstattung der USt von ausländischen
Unternehmern
- Verfahren
- Zuständig FA Graz Stadt
- Amtlicher Vordruck (U 5)
- Frist 6 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres,
in dem Erstattungsanspruch (vgl 12 UStG)
entstanden ist ( 3 der VO) - Unternehmerbescheinigung ( 3 Abs 3 VO)
- Originalbelege ( 3 Abs 1 der VO Vermeidung
Missbrauch) - Bagatellgrenze 360 bzw 36 Euro ( 3 Abs 2 der
VO) - Erstattung nur in dem Umfang, wie sie auch für im
Inland ansässige Steuerpflichtige in Betracht
kommt ? Beachtung der allgemeinen Regeln