Title: Mittelverteilung
1Hochschulkurs Modularisierung und Akkreditierung
im System gestufter Studiengänge 10./11. Oktober
2005
2- Modularisierung
- Ludwig Voegelin
- 10.10.05
3Bologna und die Folgen
Bologna - Prozess
Eployability
Akkreditierung
Vergleichbarkeit
ECTS
Internationalisierung
Modularisierung
4Ziele des Systems gestufter Studiengänge
- Die Umstellung der bisherigen Abschlüsse auf
Bachelor- und Master-Abschlüsse zielt auf - eine stärkere Betonung der Verwertbarkeit
der akademischen Ausbildung in der Gesellschaft
(employability) - eine Flexibilisierung der Studienangebote und
ihrer Benutzbarkeit durch Studierwillige - die Ausrichtung des Studiums auf die für die
Studierenden notwendigen Fähigkeiten und
Kompetenzen - die Sicherung der Studierbarkeit der
Lehrangebote in begrenzter Zeit - die Transparenz des Lehr- und Lerngeschehens
durch Dokumentation und dadurch - eine Vergleichbarkeit der deutschen Abschlüsse
im europäischen und internationalen Hochschul-
und Beschäftigungssystem. -
5Ziele der Modularisierung
- Paradigmenwechsel in der akademischen Ausbildung
- Vom Wissenserwerb zum Kompetenzerwerb
- Lehr- und Lerninhalte werden nicht alleine durch
die Logik des Fachs, sondern durch die
Notwendigkeit des Erwerbs bestimmter, auch
berufsrelevanter Qualifikationen/ Kompetenzen
bestimmt (learning outcome) - statt Vernetzung des Wissens bloß in den Köpfen
der Studierenden Vernetzung der Inhalte in den
Lehrangeboten selbst - Vernetzung von praktischen Fähigkeiten und
Kompetenzen mit fachlichen (fachwissenschaftlichen
) Kompetenzen -
6Allgemeine Ziele - Kompetenzen
Kompetenz-erwerb für die (beruf-liche)
Praxis(learning outcome)
Erwerb von überfachlichenSchlüsselkom- petenzen
Internatio-nalisierung als Be-standteil
derCurricula
Bachelor- und Master-Curricula
interdisziplinäreKompetenzen
Kompetenz zum Weiterlernen(life long learning)
7Modularisierung Definitionen
- Modularisierung ist die Zusammenfassung von
Stoffgebieten zu thematisch und zeitlich
abgerundeten, in sich geschlossenen und mit
Leistungspunkten versehenen abprüfbaren
Einheiten. - Module können sich aus verschiedenen Lehr- und
Lernformen () zusammensetzen. - Ein Modul kann Inhalte eines einzelnen Semesters
oder eines Studienjahres umfassen, sich aber auch
über mehrere Semester erstrecken. -
- Module werden grundsätzlich mit Prüfungen
abgeschlossen, auf deren Grundlage
Leistungspunkte vergeben werden . KMK,
15.09.2000 - Sie haben (auch) interdisziplinäre Anteile.
- Eine Zusammenfassung bestehender Lehrangebote
unter einem Dach Modul genügt diesem Anspruch
nicht. - Module sollen inhaltlich und curricular so
gestaltet werden, dass Studierende
unterschiedlicher Studienprogramme mit
unterschiedlichen Abschlusszielen sie anwählen
und in ihren Studienverlauf integrieren können.
8Modularisierung Konsequenzen
- In Modulen sollen
- zusammengehörende Lehr-/Lerninhalte
zusammengeführt und aufeinander bezogen gelehrt
und geprüft werden - neue Formen des Präsenzstudiums und des
(kontrollierten) Selbststudiums ermöglicht und - neue Formen des Zusammenhangs von theoretischem
Studium und Praxisphasen ermöglicht werden.
9Modularisierung Flexibilität
- Durch Modularisierung des Curriculums sollen
- dem/der Studierenden mehr Wahlfreiheiten zu
einer indivi- duellen inhaltlichen
Studienverlaufsgestaltung ermöglicht, - die Möglichkeit zu einer flexiblen
zeitlichen Abfolge der Belegung von Modulen
eingeräumt (soweit diese nicht aufeinander
aufbauen) - und
- die Nutzung von Modulen anderer Studiengänge
erleichtert werden.
10Module im Curriculum
- Module in Studien- und Prüfungsordnungen
- Module sind Pflichtbereichen (obligatorisch zu
studieren),Wahlpflichtbereichen (eine bestimmte
Anzahl ist aus definierten Prüfungs-/Themenbereich
en nach Wahl des Studierenden zu studieren)
undWahlbereichen (es müssen Studienleistungen in
bestimmtem Umfang nach freier Wahl der
Studierenden erbracht werden)zugeordnet. - Module werden mit einer Prüfung abgeschlossen,
die jeweils Bestandteil der Abschlussprüfung ist.
11Verbindlichkeit von Modulen
- Modulbeschreibungen sind Bestandteil der
Studienordnung. - Ihr Angebot (inhaltlich, im Studienverlauf) muss
für die Studierenden verlässlich und
kalkulierbar sein. - Die grundsätzliche Gestaltung eines Moduls steht
damit nicht zur Disposition Wechselnde Lehrende
können die Lehrgegenstände, nicht aber die
Qualifikationsziele und den Umfang eines Moduls
bzw. den studentischen Arbeitsaufwand für ein
Modul verändern.
12Größe der Module
- Module sollten i.d.R. in einem Semester,
unbedingt aber in einem Studienjahr abschließbar
sein (Austauschbarkeit!, Anwählbarkeit von
ausländischen Studierenden). - Ihr Umfang (workload) sollte in Abstimmung mit
korrespondierenden Fachbereichen/Fächern
festgelegt werden (Nutzbarkeit durch andere
Studierende). - Generell gilt Präsenzlehre ist nicht das
entscheidende Maß für die Ausgestaltung von
Modulen Die geforderten Zeiten für Selbststudium
sind immer mit zu berücksichtigen generell
erschweren (zu) große Module die individuelle
Studienplanung und den Austausch zwischen
Studienprogrammen.
13Modulbeschreibung
Transparenz der Kompetenz- voraussetzung
Klarheit über den Arbeitsaufwand für
Studieren- de
Transparenz der Lerninhalte
Modul- beschreibung
Transparenz des erforderli- chen
Selbst- studiums
integrierte Schlüsselqua- lifikationen
Transparenz der Prüfungs- anforderungen
Nutzbarkeit in anderen Studien- programmen
Transparenz des Beitrags zur Gesamt- kompetenz
14Beispiel-Modul Interkulturalität
Modul-Nr. 0023
- Studienstufe 3. Studienjahr Lehrende Maier,
Müller, Schulz - Studienbereich Studiengang X, anerkannt von Stg.
Y Credits 8 - Lern/Kompetenzziele
- Wahrnehmung von anderen Kulturen und
ihren Besonderheiten, methodische Erfassung von
Unterschieden, Selbstwahrnehmung und
Fremdwahrnehmung - Voraussetzungen bestandene Module Grundlagen der
Ethik, juristische Methodikund soz.wiss.
Methoden, Praktikum P 2 Präs.
V/N Cr. - Bestandteile (Lehrveranstaltungen)
Std. Std. - V Ü Das Eigene und das Fremde
45(1530) 30 (2) - V Ausländerpolitik in der BRD
15 15 (1) - V Einführung in das Asylrecht
15 15 (1) - Übung Kurzbefragung in einem aus-länderdominiert
en Stadtteil (incl.Auswertung) 45
40 (2) - Ü soz.wiss.Meth. Umfrage zur Ausländer-Einschät
zung und Auswertung (in Gruppen) 15
40 (2) - Prüfungsvorleistungen
- zu 1. eTN zu 2. Kurzklausur, zu 3. Kurzklausur,
zu 4. Bericht, zu 5. mit bestanden bewertete
Auswertung - Prüfung mündl. Prüfung, in der der Zusammenhang
der Inhalte geprüft wird (30 Min.)
15Beispiel-Modul Interkulturalität
Modul-Nr. 0023
Es hat sich für dieses Semester ein Lehrteam
gebildet, dass das Modul gemeinsam vorbe- reitet
hat und verantwortet.
Notwendig f. d. Lehrver-anstaltungsplanung
Module sind Studien- Phasen zuzuordnen (Schwierigk
eitsgrad)
Hier wird die Anerkennung des Moduls durch
andere Studienprogramme geregelt
- Studienstufe 3. Studienjahr Lehrende Maier,
Müller, Schulz - Studienbereich Studiengang X, anerkannt von Stg.
Y
Credits 8 - Lern/Kompetenzziele
- Wahrnehmung von anderen Kulturen und
ihren Besonderheiten, methodische Erfassung von
Unterschieden, Selbstwahrnehmung und
Fremdwahrnehmung - Voraussetzungen bestandene Module Grundlagen der
Ethik, Juristische Methodikund soz.wiss.
Methoden, Praktikum P 2 Präs.
V/N Cr. - Bestandteile (Lehrveranstaltungen)
Std.
Std. - V Ü Das Eigene und das Fremde
45(1530) 30 (2) - V Ausländerpolitik in der BRD
15 15 (1) - V Einführung in das Asylrecht
15 15 (1) - Übung Kurzbefragung in einem aus-länderdominiert
en Stadtteil 45
40 (2) - Ü Soz.wiss.Meth. Umfrage zur Ausländer-Einschät
zung und Auswertung (in Gruppen) 15
40 (2) - Prüfungsvorleistungen
- Zu 1. eTN zu 2. Kurzklausur, zu 3. Kurzklausur,
zu 4. Bericht, zu 5. mit bestanden bewertete
Auswertung - Prüfung mündl. Prüfung, in der der Zusammenhang
der Inhalte geprüft wird (30 Min.)
Hier fehlt noch die Ein-ordnung in das Gesamtziel
des Studiums
Cr. berechnet auf der Grundlage 1800
Jahres-arbeitsstunden
Die jeweiligen Creditskönnen ggf. auf dieSumme
der geforder-ten Cr. im jeweiligenFach/Lernberei
ch angerechnet werden.
Schlüsselkom-petenz
Cr./Veranst. in Klammern, weil nicht einzeln
erwerb-bar.
Grundsätzlich kann jeder der 3 Lehrenden die
Modulprüfung abnehmen. Daher können Zweierteams
für die P. gebildet werden.
Die 8 Credits werden zugeteilt, wenn die mP
bestanden ist.
16Schlüsselkompetenzen
Erwerb von überfachlichenSchlüsselkom- petenzen
- Die Berufsbefähigung eines
Bachelor-Abschlusses setzt den Erwerb von
berufsbezogenen, handlungsorientierten
Kompetenzen voraus. Sie müssen im Studium
vermittelt und entsprechende Lehrangebote in das
Studium einbezogen werden. - Dazu gehören u.a.
- Kompetenz zur Analyse gesellschaftspolitischer
Strukturen - persönliche Kompetenz (Selbstmanagement)
- soziale Kompetenz (Kommunikation/Interaktion)
- Marketingkompetenz
- kommunikative Kompetenz
- Teamfähigkeit
- Fremdsprachenkompetenz
-
17Praxisanteile im Studium
- Praxisanteile im Studium sind Studienleistungen.
- Sie sind ebenso wie die rein wissenschaftlichen
Anteile in Modulen zu beschreiben und mit Credits
zu versehen. - Ihre Integration in das Gesamtstudium (und in die
Verantwortung der Hochschule) ist zu
gewährleisten.
18Theorie-Praxisverhältnis Projekte
- Praxisanteile als Studienleistungen
- Beispiel Projektstudium II
Projekt (11 Credits)(praxisorientierte
Fragestellung)
Seminar I 2 SWS 3 Credits
Seminar II 2 SWS 3 Credits
Beispiel
Praxisphase 6 Wochen 5 Credits
Prüfungsvorleistung Erfolgreicher Abschluss der
Praxisphase
Projekte
Prüfung Theorie und Praxis zusammenführender
Bericht über das Projekt Kolloquium über den
Bericht
19Theorie-Praxisverhältnis Praktika
- Praxisanteile als Studienleistungen Beispiel
Vor- und Nachbereitung Betreuung
Hochschule
begleitende Blockveranstaltungen
VorbereitendeVeranstaltung
Praktika
Bericht
Prüfung
Praxis
20- Welche Probleme treten bei Ihnen vor Ort bei
der Einführung von Modulen auf?
21- Leistungspunkte
- ECTS
- Credits
- Ludwig Voegelin
- 10.10.05
22Leistungspunkte/Credit points/ECTS
Klarheit über den Arbeitsaufwand für
Studieren- de
- Grundüberlegungen
- Die Arbeitszeit, die ein/e Studierende/r für das
Studium aufwenden kann, ist endlich. - Die Arbeitszeit für das Studium umfasst nicht nur
die Veranstaltungszeit mit dem Präsenzstudium (in
SWS gemessen), sondern auch alle anderen, damit
zusammenhängenden und geforderten
studienbezogenen Aktivitäten
23Studierenden-Arbeitszeit
- Die durchschnittliche Arbeitszeit pro Studienjahr
wird mit 1800 Arbeitsstunden festgelegt (40
Arbeitsstunden pro Woche bei 45 Wochen
Jahresarbeitszeit) KMK 22.10.04. (dem
entsprechen 60 Credit-Points pro Studienjahr 1
Cr 30 Arbeits- stunden) - Diese Arbeitszeit (pro Studienjahr, pro
Studiensemester) ist auf alle im Curriculum
vorgesehenen Studienaktivitäten aufzuteilen.
24Studienbezogene Tätigkeiten
- In die Abschätzung des Arbeitsaufwandes
der Studierenden im Studium gehen also ein - die Anwesenheitszeiten in den Lehrveranstaltungen
während der Vorlesungszeit - die Zeiten für künsterisch-gestaltende
Tätigkeiten - die Zeiten für Vor- und Nachbereitung der
Veranstaltungen - die Zeiten für Tutoren- und Mentorengruppen
- die Zeiten für das geforderte Selbststudium
(Literatur lesen, Übungsaufgaben lösen, usw.) - die Zeiten für die Erstellung von
Prüfungsarbeiten (Hausarbeiten, Referate, usw.) - die Zeiten für die Prüfungsvorbereitung
- praktische oder praxisintegrierende Studienphasen
- die Abschlussarbeit und die Vorbereitung auf die
ggf. geforderte Abschlussprüfung
25Credit Points
- Modul I
- Zwei 2-std. Seminare 4 SWS
- Arbeitsaufwand
- Präsenz
60 Std. Vor- und Nachbereitung 30 Std. - 2 Protokolle 10
Std. - Literaturstudium 100
Std. - Hausarbeit (2 Wochen) 80 Std.
- Vorbereitung mPrüf. 10 Std.
- mP
1 Std.
______ - Summe 291
Std. - entspricht ca. 9 10 ETCS-Points
- Modul II
- 1 Std.Vorl. 3 Std. Üb. 4 SWS
- Arbeitsaufwand
- Präsenz 60
Std. - Vor-u.Nachb. Vorl. 15 Std.
- Nachber. Üb.(Prot) 45 Std.
- Literaturstudium 30 Std.
- Vorb. Prakt.P u.Kolloq. 20 Std.
- Prüfung 4
Std. -
_______ - Summe 174
Std. - entspricht ca. 5 6 ETCS-Points
-
26Gesamtbilanz für Credits
- Der erfolgreiche Abschluss eines Studiums wird
nicht mehr allein durch die bestandene
Abschlussprüfung (das Bestehen aller geforderten
studienbegleitenden Prüfungen), sondern auch
durch die Gesamtzahl der erworbenen CP
dokumentiert. - Für ein 6-semestriges Bachelor-Studium sind
demgemäß 180 CP, für ein 4-semestriges
Masterstudium 120 CP nachzuweisen.
27Erwerb von Credit-Points
- Credit-Points werden den einzelnen
Studienaktivitäten (Module, Praktika,
Abschlussarbeiten usw.) durch die Studienordnung
abschließend zugewiesen. - Die einem Modul, einer Studienleistung, einer
praktischen Phase zugeordneten CP werden
erworben, wenn die geforderte kontrollierte
Studienleistung erfolgreich (mit mindestens
bestanden) bewertet wurde. - Credit-Points drücken also nicht die Qualität der
erfolgreich absolvierten Studienleistung aus,
sondern beinhalten nur den Nachweis, dass eine
bestimmte, definierte Studienleistung erbracht
und bestanden wurde.
28Prüfungen (Formen)
Transparenz der Prüfungs- anforderungen
Die Prüfungsformen müssen sich konkret auf die
Lerngegen-stände des Moduls beziehen und die
erworbenen Kompetenzen abprüfen.
- Bsp. Modul I
- 2 Seminare je 2 SWS
- mündl. Prüfung, die auf die Inhalte beider
Seminare, auf die Inhalte der Hausarbeit und
insb. auch auf die geforderte Lektüre Bezug nimmt
- Bsp. Modul II
- Vorlesung und Laborübungen
- praktische Prüfung (Laborversuch) und
Kolloquium, in dem die Einordnung der praktischen
Teile in den theor. Gesamtzusammenhang überprüft
wird
Soweit Schlüsselkompetenzen in dem Modul erworben
werden (können), ist dies in der Prüfung
gesondert zu berücksichtigen und zu bewerten.
29- Welche Probleme treten bei Ihnen vor Ort bei
der Einführung von ECTS auf?