Paragraph - PowerPoint PPT Presentation

About This Presentation
Title:

Paragraph

Description:

Paragraph 13 - Suchtmittelgesetz Dr. Wagner Reif Heidemarie Schularzt Tel.: 050 536 68309 e-Mail:heidemarie.wagner_at_ktn.gv.at 13 Suchtmittelgesetz HELFEN STATT ... – PowerPoint PPT presentation

Number of Views:49
Avg rating:3.0/5.0
Slides: 12
Provided by: Amtd2
Category:

less

Transcript and Presenter's Notes

Title: Paragraph


1
Paragraph 13 - Suchtmittelgesetz
  • Dr. Wagner Reif Heidemarie
  • Schularzt
  • Tel. 050 536 68309
  • e-Mailheidemarie.wagner_at_ktn.gv.at

2
13 Suchtmittelgesetz
  • HELFEN
  • STATT
  • STRAFEN

3
13 Suchtmittelgesetz
Besteht ein auf Tatsachen begründeter Verdacht,
dass ein Schüler Suchtgift missbraucht, so wird
eine Untersuchung durch den Schularzt angeordnet.
4
13 Suchtmittelgesetz
  • Es erfolgt die Verständigung des Schülers und
    der Erziehungsberechtigten über die Anordnung der
    Untersuchung

5
13 Suchtmittelgesetz
Der Schüler oder der Erziehungsberechtigte
verweigert die Untersuchung.
Schulleiter verständigt die Bezirksverwaltungsbehö
rde als Gesundheitsbehörde.
6
13 Suchtmittelgesetz
Der Schüler kommt zur Untersuchung.
Der schulpsychologischen Dienstes kann beigezogen
werden.
7
13 Suchtmittelgesetz
  • Anamnese
  • Biographie
  • Lebensplan
  • aktuelle private Lebenssituation
  • Krankheitsanamnese
  • Drogenanamnese
  • Status
  • somatisch
  • psychisch
  • Harnprobe

8
13 Suchtmittelgesetz
Suchtmittelmissbrauch wird nicht
bestätigt. Verständigung des Schülers und der
Erziehungs-berechtigten über das
Untersuchungsergebnis. Es erfolgen keine weiteren
Maßnahmen.
Suchtmittelmißbrauch wird bestätigt ! Der
Schüler und der Erziehungsberechtigte wird über
das Ergebnis der Untersuchung informiert
9
13 Suchtmittelgesetz
Anordnung von gesundheitsbezogenen Maßnahmen
Gespräch über gesundheitsbezogene Maßnahmen
zwischen Schüler, Erziehungs-berechtigten,
Schularzt, ggf.Schulpsychologen und Direktor.
Information, wo und bei wem die angeordnete
medizinische und oder therapeutische Maßnahme
erfolgen kann.
Vereinbarung über Behandlungsbeginn und die
Fristen zur unaufgeforderten Vorlage der
Behandlungsbestätigungen.
10
13 Suchtmittelgesetz
Gesundheitsbezogenen Maßnahmen
  • ärztliche Überwachung
  • ärztliche Behandlung
  • klin. psycholog. Behandlung und Betreuung
  • Psychotherapie
  • psychosoziale Beratung und Betreuung

11
13 Suchtmittelgesetz
Wenn die Vereinbarung eingehalten wird erfolgen
keine weiteren Maßnahmen.
Wenn die Vereinbarungen nicht nicht eingehalten
werden, verständigt der Schulleiter die
Gesundheitsbehörde
Write a Comment
User Comments (0)
About PowerShow.com