Title: Folie 1
1Vorlesung Gesamtbanksteuerung Aufsichtsrechtliche
Rahmenbedingungen Dr. Klaus Lukas Karsten
Geiersbach
2Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen
Ziele / Erwartungen an die heutige Veranstaltung?
- Gliederung
- Basel II
- Brüssel (CRD)
- KWG, insbes. 25a I, und die MaRisk
- Corporate Governance
3Grundlagen
- Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht
-
- Gegründet am 17. Mai 1930
- ... ist ein Ausschuss der Zentralbanken und
Bankenaufsichtsbehörden der wichtigsten
Industrieländer (USA, Großbritannien, Japan,
Deutschland, Schweiz, Frankreich, Italien etc.) - ... ist zuständig für Grundsatzfragen der
Bankenaufsicht (inklusive Fragen der
Finanzmarktstabilität) - ... tagt bei der Bank für Internationalen
Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel
4Basel II
Quantität
Transparenz
Qualität
5Basel II
1. Säule Mindesteigenkapitalanforderungen
2. Säule Aufsichtliches Überprüfungsverfahren
3. Säule Marktdisziplin
Kreditrisiko
Marktrisiko (unverändert)
Operationelles Risiko
Definition Gefahr von unmittelbaren oder
mittelbaren Verlusten, die infolge der
Unangemessenheit oder des Versagens von internen
Verfahren, Menschen und Systemen oder von
externen Ereignissen eintreten.
Standardansatz Basis externe Ratings
IRB-Ansatz Basis interne Ratings
Struktur von Basel II
6Aufsichtsrechtliche Grundlagen
EU
EU
DE
Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht
BCBS- Grundsätze Basel II - Rahmenwerk
Brüssel II CRD
CEBS Guidelines
KWG MaRisk
Übernahme der Guidelines in nationale
Verwaltungspraxis
Quelle, wenn nicht anders angegeben BaFin, Stand
10/2006
7Brüssel (CRD)
8Brüssel (CRD)
Verfahren zur Bewertung der Eigenkapitalausstattun
g Artikel 123 der Bankenrichtlinie Die
Kreditinstitute verfügen über solide, wirksame
und umfassende Strategien und Verfahren, mit
denen sie die Höhe, die Zusammensetzung und die
Verteilung des internen Eigenkapitals, das sie
zur quantitativen und qualitativen Absicherung
ihrer aktuellen und etwaigen künftigen Risiken
für angemessen halten, kontinuierlich bewerten
und auf einem ausreichend hohen Stand halten
können. Diese Strategien und Verfahren werden
regelmäßig intern überprüft, um zu gewährleisten,
dass sie der Art, dem Umfang und der Komplexität
der Geschäfte des Kreditinstituts
stets angemessen sind und keinen Aspekt außer
Acht lassen.
9Brüssel (CRD)
ICAAP ( Institut) Art. 22, 123 Bankenrichtlinie
SREP( Aufseher) Art.124, 136 Bankenrichtlinie
Proportionalität (Art. 22 und 123)
Automatisiertes Risikoeinschätzungs- System (RAS)
Bewertung aller materiellen Risiken (Art. 123)
Proportionalität, Art. 124
fortlaufender Dialog zwischen Bank und Aufseher
(Proportiona-lität)
Definition des internen Kapitals (Art.
123)
Beurteilung der Risiken
Beurteilung der Angemessenheit der Vorkehrungen,
Strategien, Prozesse und Mechanismen
Kapital im Verhältnis zu den Risiken
(Art. 123)
Strategien und Prozesse
(Art. 123, 22)
Aufsichtliche Bewertung der Kapitalanforderungen
(quantitativ und qualitativ)
Angemessene interne Kontrollmechanismen (Art. 22)
Gesamtbeurteilung Schlussfolgerungen
Maßnahmen
Regelmäßige interne Überprüfung (Art. 123)
10Brüssel (CRD) Der Grundsatz der doppelten
Proportionalität
2. Die Häufigkeit und Intensität der Prüfung des
ICAAP durch den Aufseher (SREP) muss zu dessen
Ausgestaltung proportional sein.
1. Der bankinterne Prozess (ICAAP) muss zur
Größe, Risikostruktur und zum Geschäfts-volumen
des Instituts proportional sein.
- Internal Capital
- Adequacy
- Assessment Process
- (ICAAP)
- Verfahren zur
- Identifizierung,
- Messung,
- Steuerung und
- Reporting
- von Risiken im
- Kreditinstitut
Super- visory Review and
Eva- luation Process (SREP)
Institutgetrieben
Aufsichtgetrieben
Quelle DSGV
11Aufsichtsrechtliche Grundlagen
Quelle Monatsbericht der Dt. Bundesbank,
September 2004, S. 90.
12Brüssel (CRD)
13Aufsichtsrechtliche Grundlagen
QuelleDSGV
14Aufsicht
- 25a Besondere organisatorische Pflichten von
Instituten - Ein Institut muss über eine ordnungsgemäße
Geschäftsorganisation verfügen, die die
Einhaltung der - vom Institut zu beachtenden gesetzlichen
Bestimmungen und der betriebswirtschaftlichen
Notwen- - digkeiten gewährleistet. Die in 1 Abs. 2 Satz 1
bezeichneten Personen sind für die ordnungsgemäße - Geschäftsorganisation des Instituts
verantwortlich. Eine ordnungsgemäße
Geschäftsorganisation - umfasst insbesondere ein angemessenes und
wirksames Risikomanagement, das - auf der Grundlage von Verfahren zur Ermittlung
und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit die
Fest- - legung von Strategien sowie die
Einrichtung interner Kontrollverfahren mit einem
internen Kontroll- - system und einer internen Revision
beinhaltet, wobei das interne Kontrollsystem
insbesondere - ? aufbau- und ablauforganisatorische Regelungen
mit klarer Abgrenzung der Verantwortungs-bereiche
und - ? Prozesse zur Identifizierung, Beurteilung,
Steuerung sowie Überwachung und Kommunikation - der Risiken entsprechend den in Anhang V
der Bankenrichtlinie niedergelegten Kriterien
umfasst - 2. eine angemessene personelle und
technisch-organisatorische Ausstattung des
Instituts voraus- - setzt und
- 3. die Festlegung eines angemessenen
Notfallkonzepts, insbesondere für IT-Systeme,
einschließt. - Die Ausgestaltung des Risikomanagements hängt von
Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt
15Umsetzung von Basel II in das KWG und Verordnungen
Quelle Monatsbereicht Dt. Bundesbank, 12/2006
16MaRisk was ist neu?
17Terminologie der MaRisk
18MaRisk ICAAP ökonomisches Kapital
Monatsbericht 12/2007, S. 60
19MaRisk ICAAP ökonomisches Kapital
Monatsbericht 12/2007, S. 63
20Rolle des Aufsichtsorgans unter den MaRisk
Zur sachgerechten Wahrnehmung der
Überwachungsfunktion muss das Aufsichtsorgan in
die institutsinternen Leitungs-, Steuerungs- und
Kontrollprozesse eingebunden werden (Vgl. AT 1
Tz. 1).
AT 4.2 Tz. 3 Erläuterung Erörterung der
Strategien des Instituts (ggf. in einem
Aus-schuss des Aufsichtsorgans)
Strategien
AT 4.3.2 Tz. 6 Erläuterung Angemessene
Information über die Risikosituation des
Instituts durch die Geschäftsleitung
Bericht- erstattung
Leitungs-, Steuerungs- und Kontroll- prozesse
- BT 2.3.4 Tz. 4 und 5
- schwerwiegende o. nicht be-hobene wesentliche
Mängel - schwerwiegende Feststell-ungen gegen
Geschäftsleiter
Kontrolle
Basel II Tz. 730 Das oberste Verwaltungsorgan
trägt die Verantwortung für die Festlegung der
Risikotoleranz der Bank. Es sollte außerdem
sicherstellen, dass die Geschäftsleitung ein
Regelwerk für die Beurteilung der verschiedenen
Risiken einführt, ein System entwickelt, mittels
dessen das Risiko zur Kapitalausstattung der Bank
in Beziehung gebracht werden kann, und eine
Methode einführt, um die Einhaltung der internen
Vorschriften zu überwachen. Es ist gleichermaßen
von Bedeutung, dass das oberste Verwaltungsorgan
strikte interne Kontrollen und schriftliche
Vorschriften und Verfahrensweisen einführt und
unterstützt das oberste Verwaltungsorgan sollte
sicherstellen, dass die Geschäftsleitung diese
Regelungen in der gesamten Bankorganisation
wirksam vermittelt.
Quelle DSGV
21Bankenaufsicht Corporate Governance
- BCBS Grundsätze der Corporate Governance
- Anforderungen an die Institute / an Gruppen
- Qualifikation der Leitungsebene
- (Geschäftsführung / Aufsichtsgremium)
- Festlegung und Überprüfung strategischer Ziele
- Klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
- funktionsfähige Aufsichtsorgane
- Einsatz von interner Revision, internen
Kontrollen sowie - externen Prüfern für Zwecke des Unternehmens
- sinnvolle Vergütungsgrundsätze
- transparente Unternehmensführung
22Grundlagen
- Revolution der Bankenaufsicht, ein
grund-legender Wandel der bisherigen Ordnung,
der auf die Geschäftsstrukturen nachhaltig
einwirken wird (J. Sanio, Präsident des BaKred) - Zentrale Herausforderungen Daten-verfügbarkeit,
-qualität und -verlässlichkeit
23Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen
- Informations-/Literaturquellen z.B.
- www.bis.org
- www.bafin.de
- www.bundesbank.de
- R. Hannemann, A. Schneider, L. Hanenberg
Mindestanforderungen an das Risikomanagement
(MaRisk), Schäffer-Poeschel, 2. Aufl., 2008 - Dt. Bundesbank Zum aktuellen Stand der
bankinternen Risikosteuerung und Bewertung der
Kapitaladäquanz im Rahmen des aufsichtlichen
Überprüfungsprozesses, Monatsbericht Dezember
2007 - Dt. Bundesbank Die Umsetzung der neuen
Eigenkapitalregelungen für Banken in deutsches
Recht, Monatsbericht Dezember 2006 - Dt. Bundesbank Das Eigenkapital der
Kreditinstitute aus bankinterner und
regulatorischer Sicht, Monatsbericht Januar 2002 - .