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6. sterreichische Gesundheitsf rderungskonferenz Mehr Spa mit Ma ein Projekt zur Gesundheitsf rderung und Alkoholpr vention in der Region setting ... – PowerPoint PPT presentation

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Title: Seite 1


1
6. Österreichische Gesundheitsförderungskonferenz
  • Mehr Spaß mit Maß
  • ein Projekt zur Gesundheitsförderung und
    Alkoholprävention in der Region setting Gemeinde
  • Workshopbeitrag von Martin Hefel

2
(No Transcript)
3
Mehr Spaß mit Maß
  • Gastronomie

Handel
Verkehr
Ärzte
Mädchen
Multiplikator/innen
Weitere Zielgruppen
Alkohol
Statistik
Sucht
Recht
Vorarlberg
4
Funktionen und Bedeutung
  • Genussmittel
  • Medizin
  • Nahrungsmittel
  • Problemlöser
  • Soziales Schmiermittel
  • Belohnung
  • Selbstbelohnung
  • Symbolische und Rituelle Bedeutung
  • Alkohol als Droge

5
Wirtschaftsfaktor
Steuereinnahmen durch Verkauf Umsatz 2003 in D -
15 Milliarden
Potente Getränkeindustrie erschließt neue
Zielgruppen Jugendliche (z.B. Alcopops) Frauen
(z.B. Bier)
6
Geschichtliche Dimension
7
Alkoholische Mischgetränke
Alkoholische Mischgetränke
Alcopops / Premix
Cider
Süßgetränke gemischt mit Spirituosen
Apfel und Obstwein gemischt mit Frucht-säften /
-sirup
Frankreich Zusatzsteuer seit 1997
Verdoppelung Schweiz Strafsteuer seit 2003
Vervierfachung Preis Deutschland Strafsteuer ab
1.Juli 2004 ca. 0,84 auf 0,3 Liter mit
5,5Volumsprozent Österreich Diskussion jetzt im
Ministerium begonnen LRG klärt evt.
Initiativantrag ab
Hanfgetränke
Bier und Hanf
Hanfgetränke
Bier und Säfte / Aromazusätze
8
Sucht in Österreich
Stoffgebunden
Nicht stoffgebunden
Essstörungen (Anorexie, Bulimie) Spielsucht Konsum
sucht Internet, etc.
9
Alkoholproblematik in Österreich
  1. Auf diese Gruppe entfällt 2/3 (!) des gesamten
    Verbrauchs
  2. Jährlich ca. 8000 Tote!

10
Wiederholte Alkoholräusche bei Jugendlichen
  • Zunahme des Rauschtrinkens
  • Trends zu Premix Mischgetränken

...... damit liegt Österreich im europäischen
Spitzenfeld. 13 der Gesamtmortalität bei
Jugendlichen in Westeuropa wird dem Alkohol
zugeschrieben
(Quelle Health Behavior of School-Aged Children
(HBSC), DürHutter, 1997)
11
Jugend Alkohol Das erste Mal Quelle
ORF-Umfrage 2004
12
Alkoholkonsum 15-Jährige mind. 1x pro Woche
13
Nikotinkonsum 15-Jährige mind. 1x pro Woche
14
Szenen in Vorarlberg
Nimmt stark zu Binge Drinking (Komatrinken) Kifferszene
Nimmt langsam zu Kokainszene
Geht langsam zurück XTC Szene
? Derzeit ungewiss ? Heroinszene
Keine Drogenverseuchten aber auch nicht
Drogenfreie Schulen, Jugendzentren etc.
Aufenthaltsorte von Jugendlichen
15
Suchtspirale
SOZIALES UMFELD
PERSÖNLICHKEIT
Permanenter Stress ohne Erholung ungünstige
Verhältnisse in Familie/Schule/Arbeit
niedrige Frustrationstoleranz geringer
Selbstsicherheit geringe Konfliktfähigkeit
MISSBRAUCH
KONSUM
SUCHT
(SUCHT)-MITTEL
GESELLSCHAFT
GEWÖHNUNG
Konsumorientierung Leistungsorientierung
negative Zukunftsbilder Ständige Ablenkung -
Oberflächlichkeit
Kultureller Umgang Dosis Erhältlichkeit
16
  • Vorbilder wirken und verändern.
  • Beginne bei dir selbst -
  • Vorbild mit mehr Spaß mit Maß.
  • Stiftung Maria Ebene
  • info_at_spassmitmass.at
  • www.spassmitmass.at
  • Projektleitung
  • Univ. Prof. Prim. Dr.
  • Reinhard Haller
  • Projektkoordination
  • Angelika Manahl
  • Projektcoach
  • Hefel Martin

Weitere Infos unter ..... www.spassmitmass.at
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Auftraggeber und Kostenträger
LR Dr. Bischof auf Basis eines einstimmigen
Landtagsbeschlusses - XXVII. Landtag
Fond Gesundes Österreich (FGÖ) includiert 100 Evaluation 67
Sozialfonds (Land Vorarlberg) 4
Landesmittel LRG Frauenreferat 3
Fond Gesundes Vorarlberg (FGV) 9
Mittel Sektoren Gemeinden, Handel, Gastronomie, Bundesministerium für Verkehr, Verkehrssicherheitstopf Land 14
Betriebe 3
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Projektstruktur
Projektpartner regional
Betriebe
Institutionen
Bevölkerung
Jugendliche
Eltern / Familien
Gemeinden
Multiplikatoren
Gastronomie
Handel
Sektoren / Umsetzer
Gastronomie Harald Furtner Ärzte Reinhard Haller
Handel Julius Moosbrugger Multiplikator/innen - Supro
Verkehr Stefan Bickel Frauen Martina Eisendle
Support durch Projektträger Stiftung Maria Ebene Support durch Projektträger Stiftung Maria Ebene
Projektleitung Reinhard Haller
Projektkoordination Angelika Manahl
Projektsekretariat Michaela Titton
Projektcoach Martin Hefel
Auftraggeber Land Vorarlberg
Sponsoren BM Verkehr
Fördergeber FGÖ, Land Vorarlberg, FGV
Legende
Akteure
Sonstige
Zielgruppen
Projektträger
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Mehr Spaß mit Maß
Gastronomie Mistery shopping Personal-schulungen
Netzwerk Bob
Handel Mistery shopping Personal-schulungen
Verkehr FahrschulenSchulungen Schulungen
Betr/Schule Bob
Ärzte Netzwerk Intoxikation Kommunikationsschulun
g Materialien Hot Line
Mädchen Workshops Bar Schulungen DJane
Multiplikatoren Informations- materialien Interne
ttool div. Produkte Bob
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Von der Region in die Gemeinde
  • 8 Regionalplanungsgemeinschaften
  • Bregenzerwald (24 Gemeinden)
  • Walgau - Bezirk Bludenz (1 Stadt, 11 Gemeinden)
  • Walgau - Bezirk Feldkirch (8 Gemeinden)
  • Bodensee (1 Stadt, 16 Gemeinden)
  • Vorderland (11 Gemeinden)
  • Großes Walsertal (6 Gemeinden)
  • Stand Montafon (10 Gemeinden)
  • Klostertal (1 Stadt, 4Gemeinden)

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Gemeindebeteiligung - Ziele
  • Die Gemeinden
  • wissen um ihre Verantwortung in der
    Gesundheitsförderung und Prävention
  • beteiligen sich an der Gesamtmaßnahme,
    unterstützen, fördern und überwachen die
    sektorale Umsetzung vor Ort
  • befassen bezüglich Teilnahme, Maßnahmen und
    Kostenbeteiligung einen Gemeindevertretungsbeschlu
    ss
  • erarbeiten eine lokale Alkoholcharta
  • setzen eine Arbeitsgruppe vor Ort ein
  • betreiben eine präventive Förderungspolitik
  • gehen mit gutem Beispiel voran Vorbilder wirken!

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Gemeindebeteiligung - Arbeitsgruppe
  • Beschreiben der konkreten lokalen Situation
  • Erarbeiten der lokalen Leitlinien zur
    Verminderung der Abgabe an Kinder und Jugendliche
    sowie des Rauschtrinkens
  • Auswahl der Maßnahmen aus der Gemeindemappe
  • Vorschläge an die GV der lokalen Umsetzung,
    Maßnahmen, Kosteninvestitionen, inclusive der
    lokalen Motoren (verantwortliche Machtpromotoren
    vor Ort)
  • Realisierung der Umsetzung z.B
    Auftaktveranstaltung in Hard
  • Bisher wurden von den Bürgermeistern als AG die
    Sozial- und Jugendausschüsse eingesetzt

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Gemeindebet. - Auftaktveranstaltung
  • Bürgermeister lädt Multiplikatoren (siehe
    Sektoren) ein
  • Bürgermeister erklärt den Willen und die
    Intention der Gemeinde und den Gemeindevertretungs
    beschluss
  • LR Dr. Bischof bzw. Prof. Haller erklären die
    fachlichen Hintergründe für das Handeln und die
    Möglichkeiten
  • Sicherheitsdirektor bzw. SID Stellvertreter bzw.
    Abteilungsleiter Recht LRG erklären den Kontext
    aus rechtlicher Sicht mit Schwerpunkt Vereine
  • Projektcoach bzw. Proj. Koordinatorin oder Supro
    Leiter erklären die Gemeindemappe

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(No Transcript)
25
Gastronomie
  • Ziele
  • Umfangreiches alkoholfreies Getränkeangebot
  • Getränkeangebot wird attraktiv beworben
  • Attraktive Preisgestaltung bei AF-Getränke
  • Strikte Einhaltung des Jugendgesetzes
  • Kein Ausschank erkennbar alkoholisierte Gäste
  • Verzicht auf Aktionen und Maßnahmen, die
  • den exzessiven Konsum von Alkohol fördern
  • Teilnahme an themenbezogenen Schulungen
  • und Informationsveranstaltungen
  • Bisher 421 Personen geschult!

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(No Transcript)
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(No Transcript)
28
Handel
  • Ziele - die Kassier/innen
  • fühlen sich sicher im Umgang mit Jugendlichen,
    die Alkohol erwerben möchten
  • handhaben den Alkoholverkauf an Jugendliche
    einheitlich (... alle machens gleich)
  • werden von anderen Mitarbeiter/innen bzw. der
    Geschäftsleitung in ihrem Vorgehen unterstützt
  • haben ausreichende Materialien als
    Begleitmaßnahme zur Verfügung
  • Bisher 412 Personen geschult!
  • Und 545 Personen unterwiesen!

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Mistery shopping In Gastronomie, Handel und bei
Veranstaltungen
  • Ziele
  • Kontrolle
  • Positive Bestärkung
  • Festhalten von Veränderungen

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(No Transcript)
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Verkehr
  • Ziele
  • Senkung der Anzeigen 5 STVO bei Jugendlichen
  • Auseinandersetzung mit dem eigenen Trinkverhalten
    - Alkoholmündigkeit
  • Nicht Trinker Heimfahrer positives Image
  • Bereitstellen von Materialien und Infos für
    verschiedenste Multiplikator/innen
  • Sicheres Nachhausekommen bei Jugendveranstaltungen
  • Bisher geschult 775 Personen!

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(No Transcript)
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(No Transcript)
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Ärzte
  • Ziele
  • Schulungsangebote für Ärzte
  • Gezielte Interventionen bei jugendlichen
    Intoxikierten
  • Ärztliche Kurzintervention in der Praxis
  • Ausbau der Gesundenuntersuchung

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(No Transcript)
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Mädchen
  • Ziele
  • Attraktive alkoholfreie Alternative mit Djanes
  • Mixausbildung Music and drinks
  • Angebote zur Auseinandersetzung mit dem
    Trinkverhalten von jungen Frauen

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(No Transcript)
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Multiplikator/innen
  • Ziele
  • Angebote zum Transport des Themas im eigenen
    Tätigkeitsbereich (Kabarett, Vorträge, Workshops,
    Projekte.....)
  • Instrumente zur eigenständigen Bearbeitung des
    Themas
  • Austausch und Vernetzung zum Thema

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(No Transcript)
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(No Transcript)
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Maßnahmen gegen Alkoholmissbrauch Maßgebende
Rechtsvorschriften
  • Gewerbeordnung
  • Jugendgesetz
  • Veranstaltungsgesetz
  • Gemeindegesetz

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Jugendgesetz
  • Erziehungsberechtigte und Aufsichtspersonen
  • Pflichten der Unternehmer
  • Ausweispflicht
  • Pflichten der Allgemeinheit
  • Aufenthalt an allgemein zugänglichen Orten
  • Betriebsanlagen und ähnliche Räume
  • Genuss- und Suchtmittel

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Jugendgesetz Pflichten der Unternehmer (9
JugendG)
  • Sorge tragen, dass die auf ihre Tätigkeiten
    anwendbaren Bestimmungen des Jugendgesetzes
    beachtet werden.
  • Einwirkung auf Kinder und Jugendliche in
    zumutbarer Weise, z.B. durch Aufklärung,
    Feststellung des Alters, Verweigerung des
    Zutrittes sowie Verweisung aus Räumlichkeiten
    oder von Grundstücken.

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Jugendgesetz Ausweispflicht (10 JugendG)
  • Wenn eine Person bei einem Verhalten angetroffen
    wird, das Kindern oder Jugendlichen bis zu einem
    bestimmten Alter nicht gestattet ist, muss sie im
    Zweifelfalle ihr Alter nachweisen.

Pflicht besteht gegenüber jenen Personen,
  • die die Einhaltung des Jugendgesetzes zu
    überwachen
  • oder
  • auf die Einhaltung dieses Gesetzes hinzuwirken
    haben

45
Pflichten der Allgemeinheit (11 JugendG)
Niemand darf Personen, die als Kinder oder
Jugendliche erkennbar sind, die Übertretung der
Bestimmungen des Jugendgesetzes
  • ermöglichen
  • oder
  • erleichtern

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Jugendgesetz Aufenthalt an allgemein zugänglichen
Orten
Keine Be- schränkung m. AP.
bis 12 J.
12 14
14 - 16
16 - 18
Allgemein zugängl. Orte
bis 22 h und ab 5 h
bis 23 h und ab 5 h
bis 24 h und ab 5 h
bis 02 h und ab 5 h
Über-nachten außer Haus
nur mit Erlaubnis des EB
nur mit Erlaubnis des EB
nur mit Erlaubnis des EB
nur mit Erlaubnis des EB
Alkohol- und Tabak
in der Öffentlichkeit verboten
in der Öffentlichkeit verboten
in der Öffentlichkeit verboten
nicht verboten
verboten, wenn Lenker nicht pers. bekannt
verboten, wenn Lenker nicht pers. bekannt
Auto- stopp
gestattet
gestattet
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Jugendgesetz Genuss- und Suchtmittel (17 JugendG)
Alkoholische Getränke und Tabakwaren dürfen
Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16.
Lebensjahr zum Konsum durch Personen dieser
Altergruppe nicht
  • angeboten
  • weitergegeben oder
  • überlassen werden

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 16.
Lebensjahr dürfen alkoholische Getränke und
Tabakwaren nicht konsumieren!
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Hilfe zur Alterskontrolle
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Gesetzliche Regelungen für Vereinsfeste
  • Veranstaltungsgesetz
  • Baugesetz
  • Kanalisationsgesetz/Wasserrechtsgesetz
  • Abfallwirtschaftsgesetz
  • Jugendgesetz/Gewerberecht
  • Lebensmittelrecht sanitäre Anlagen

50
Veranstaltungs- und Gemeindegesetz Pflichten des
Veranstalters (2 VeranstaltungsG)
  • hat dafür zu sorgen, dass die Bestimmungen
    des Gesetzes und der Anordnungen eingehalten
    werden. Muss Sorge tragen, dass
  • unzumutbare Belästigungen der Nachbarschaft und
    schwerwiegende Beeinträchtigungen der Umwelt
    vermieden und
  • die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit
    des Verkehrs auf öffentlichen Straßen aus Anlass
    der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt
    werden.

51
Veranstaltungs- und Gemeindegesetz Anordnung,
Untersagung (3 VeranstaltungsG)
Wenn bei der Durchführung von Veranstaltungen,
die nicht bewilligungspflichtig sind, erhebliche
Gefährdungen oder nachteilige Auswirkungen zu
befürchten sind, hat die Gemeinde dem
Veranstalter mit Bescheid, die zu deren
Vermeidung notwendigen Maßnahmen aufzutragen.
52
Veranstaltungs- und Gemeindegesetz Ortspolizeilich
e Verordnung (18 GemeindeG)
  • Die Gemeinde hat das Recht,
  • zur Abwehr unmittelbar zu erwartender oder
  • zur Beseitigung bestehender

das Gemeinschaftsleben störender Missstände
ortspolizeiliche Verordnungen zu erlassen sowie
deren Nichtbefolgung als Verwaltungsübertretung
zu erklären.
53
Dreiländereck Vorarlberg
54
Vorarlberg eine Region mit 96 Kirchtürmen 96
Dorffürsten
  • 96 Kommunen, 4 Bezirke
  • 348.000 Einwohner
  • Ganzes Land ist Zollgrenzbezirk
  • Primäre Wirtschaftszweige Tourismus, 85 Fläche
    Landwirtschaft, Industrie - nach Wien an 2.
    Stelle in Österreich

55
Medienlandschaft
  • Medienhaus Vorarlberg
  • Eigentümer aller Tages-, Wochenzeitungen, des
    Internets, Privatradios und größter Vorarlberger
    Privattelefonanbieter
  • ORF Vorarlberg
  • Radio und Hörfunk

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Rahmenbedingungen
  • Charakteristisch - Alemannische Mentalität
    Schaffa, schaffa Hüsle boua und nit uf di Modla
    schoua, Katz verkofa, selba musa
  • Jede/r Vorarlberger/in ist in 1,8 Vereinen, 46
    sind ehrenamtlich tätig und 72 bei mindestens
    einem Verein
  • Subsidiarität ist politischer Grundsatz soziale
    Dienste über freie Träger, Gelder über
    Sozialfonds (Gemeinden und Landesregierung)
  • Klare Strukturen, schnelle Wege, keine
    überflüssigen Formalitäten direkte
    Kommunikation Alle verschwiegert und
    verschwägert - ?

57
Politik
  • Landeshauptmann (ÖVP)
  • Landesstatthalter (FPÖ)
  • 1 Landesrätin, 4 Landesräte (ÖVP)
  • Schlanker Verwaltungsapparat
  • Gesundheitsförderungskultur (Leopold Bischof)
  • Plattform Gesundheitsförderung Vernetzung der
    Politik mit den vier Hauptanbietern (aks, IFS,
    Stiftung Maria Ebene Supro, PI Bund und Land)
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