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Folie 0

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Title: Folie 0 Subject: Aufgaben und Arbeitsweise des LBA Author: LBA Last modified by: Steffen Baitinger Created Date: 11/14/2006 1:06:25 PM Category – PowerPoint PPT presentation

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Transcript and Presenter's Notes

Title: Folie 0


1
Das Standardprogramm SIHP
2
Das Standardprogramm SIHP
3
Aber per se sind Wartungshandbücher keine
approved data
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EASA Standardisierungs-Audit beim LBA am 12.
Februar 2010
5
Beanstandungen aus dem Audit
6
(No Transcript)
7
Neue IHPs müssen
  • Konkrete Angaben zur Häufigkeit der
    Instandhaltung /Intervallen und Aufgaben (Task)
    wiedergeben
  • Alternativ zu den Task die genaue Referenz zu der
    Instandhaltungsdokumentation angeben.
  • Genauere Angaben zur Pilot/Owner Instandhaltung
    angeben.

Praktisch keine Anpassung des M.A.302 bzw.
Appendix I zum AMC M.A.302 bisher erfolgt
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Übersetzung aus der Antwort von der EASA an
micro Scholz vom VdS
  • Zusätzlich möchten wir Sie informieren, dass,
    wenn Sie IHPs entwickeln, die exakten Details der
    Instandhaltungsaufgaben entweder direkt oder
    durch Querverweise auf andere Dokumente (z. B.
    die Dokumente des Halters der MZ, des Halters der
    STC, der zuständigen Behörde usw.) eingebaut
    werden können, aber in diesem Fall muss besonders
    darauf geachtet werden, dass das Referenzdokument
    genau definiert ist (Revisionsstand usw.) und es
    muss jede mögliche Aufgabe ausgeschlossen werden,
    die nicht auf die im Einzelnen vorliegende
    Luftfahrzeugkonfiguration zutrifft

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Komponenten
Keine/ Owner
ETSO
ETSO
ETSO
Keine/ Owner
ETSO
Keine bzw. Hersteller Non Interferrence basis
ETSO
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Grundlagen des Einbaus
Ausrüstung nach LuftBO
Ausrüstung gefordert nach CS-22
Nice to have
Darf nicht CS-22 beeinflußen
Ausrüstung gefordert nach CS-22
Spielzeug
Ausrüstung nach FSAV
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Weitere Komponenten
  • Schleppkupplungen, Gurte, Transponder, ELT, NOAH
  • Unter diesem Punkt sind die Angaben über das
    Luftfahrzeug, wie Muster/Baureihe, Werk-Nummer,
    Kennblatt angegeben. Ausrüstungsteile sind
    nur insoweit aufzuführen, wie für diese
    eigene Instandhaltungsanweisungen des Herstellers
    der Ausrüstung existieren, die im IHP
    berücksichtigt werden und die nicht vom
    Hersteller des Lfz. in seinen Handbüchern genannt
    sind.

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Standard-Nachforderungen bei Antragstellung
  • Die Kopfzeile aller Seiten ist zu entfernen, da
    es sich nur um ein Rahmen- bzw. Generic-IHP
    handelt, solange keine Angaben zu einzelnen
    Luftfahrzeugen gemacht wurden.
  • Einschränkung des folgenden Satzes bei
    Erstgenehmigung auf Seite 3 Das IHP wurde für
    das angeführte Luftfahrzeug genehmigt (nicht die
    Revision).
  • Die Verwendung des Segelflugzeuges ist nicht
    angegeben (nichtgewerblich oder
    Ausbildungsbetrieb)
  • Das IHP ist nicht unterschrieben
  • Die Verbindlichkeitserklärung wird in
    unzulässiger Weise verändert
  • Das Kennblatt des Segelflugzeugs ist nicht
    korrekt. / EASA Kennblatt
  • Erläuterungen /Text mit Sternchen , bleiben
    stehen.
  • Komponenten werden nicht aufgeführt, für die
    eigene Instandhaltungsanweisungen des Herstellers
    existieren und nicht in den Handbüchern des
    Herstellers des Luftfahrzeugs genannt sind (z.B.
    Fahrt- und Höhenmesser, Funkgerät, ELT).

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Standard-Nachforderungen bei Antragstellung
  • aktuelle Revisionsstände der Unterlagen werden
    nicht angegeben (Estausgabe Januar 1989, Revision
    3 März 2001 und die Bezeichnung des Dokuments
    nicht genannt.
  • Falsche Zuordnung in Spalte Bezug und
    Maßnahme in Tabelle G.1. Hier sollte
    korrekterweise das Dokument aus F.1 aufgeführt
    sein, in dem die entsprechende Instandhaltungsmaßn
    ahme aufgeführt ist.
  • Fehlende Instandhaltungsmaßnahmen und Intervalle
    (aller) unter E.2 aufgeführten Komponenten. In
    Spalte Bezug sollte korrekterweise das Dokument
    aus F.2 aufgeführt sein, in dem die entsprechende
    Instandhaltungsmaßnahme aufgeführt ist.
  • In der Tabelle G.5 kann die NfL II-50/00
    Instandhaltung und Prüfung älterer
    Luftfahrzeuge entfallen, wenn es sich um ein
    FVK Segelflugzeug handelt, da diese in der Regel
    ein Lebensdauererhöhungsprogramm haben (3000h )
  • Nicht zutreffende Tabellen (G.4) sind
    entsprechend zu kennzeichnen.
  • In der Tabelle G.7 ist eine dem Luftfahrzeug
    entsprechende Anpassung vorzunehmen (z.B.
    51-Struktur- Bespannung streichen).
  • Die in Tabelle H.2 genannte Überholung ist oft
    keine abweichende Maßnahme bei Erreichen der TBO.
    Besser beispielsweise eine jährliche Zustands-
    und Funktionsprüfung nach Erreichen von 4 Jahren
    bis zum Erreichen von 2000 Starts angeben

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Fazit
  • Seit Dezember 2010 ca 600 Eingänge, ca. 170
    genehmigt.
  • Antragsteller ohne entsprechende Kenntnisse sind
    schlichtweg überfordert, die Vorgaben für die
    Erstellung eines IHP zu erfüllen.
  • Die Unterstützung durch die CAMOs (nach
    Verständnis des Part M eigentlich dafür
    vorgesehen) ist in der GAT noch nicht angekommen.
  • Demnächst wird ein überarbeitetes IHP
    veröffentlicht, dieses kann zwar die Bearbeitung
    verbessern, wird aber nicht das Grundsatzproblem
    lösen.

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Gebühren seit 01.09.2011
  • Genehmigung oder Änderung eines
    Instandhaltungsprogramms Gebührenrahmen
  • 100 bis 2.000
  • Erstgenehmigung Änderung klein Änderung
    groß
  • Segelflugzeug/Ballon 150.- 100.- 130-
  • Motorsegler/HL-Luftschiff 200.- 130- 150.-
  • Flugzeug E- G- 400.- 150.- 200.-
  • Änderung klein
  • Änderung der Adresse des Antragstellers
  • Aufnahme, Wechsel oder Wegfall von Mitgliedern
    einer Haltergemeinschaft
  • Einbau, Wechsel oder Ausbau von Geräten der
    Ausrüstung, der Einfluss auf Instandhaltungsarbeit
    en
  • hat, z. B. Einbau eines Transponders im
    Segelflugzeug oder Gurte des Herstellers A werden
    gegen
  • Gurte des Herstellers B getauscht (sofern
    zugelassen)
  • Aufnahme, Wechsel, Änderung oder Wegfall von
    Instandhaltungsunterlagen, z.B. bei Einrüstung
    einer
  • EMZ
  • Aufnahme, Wechsel oder Wegfall von Tätigkeiten im
    Rahmen der Piloten/Eigentümerinstandhaltung

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Große Änderungen am IHP Umbau in andere
Baureihe, z. B. LS4 in LS4a Wechsel von
Motorenmuster, Propellermuster Aufnahme,
Wechsel, Änderung oder Wegfall bei Abweichungen
von Vorgaben des/der Halter der MZ des ganzen
Lfz/von Ausrüstungsteilen Neufassung eines IHPs,
z. B. Änderung SIHP in ind. IHPs Alles andere,
was nicht gering oder klein ist Erstellung einer
Zweitschrift, nur nicht gewerblich genutzte
Luftfahrzeuge Pauschal 50.-
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