Title: Folie 0
1Das Standardprogramm SIHP
2Das Standardprogramm SIHP
3Aber per se sind Wartungshandbücher keine
approved data
4EASA Standardisierungs-Audit beim LBA am 12.
Februar 2010
5Beanstandungen aus dem Audit
6(No Transcript)
7Neue IHPs müssen
- Konkrete Angaben zur Häufigkeit der
Instandhaltung /Intervallen und Aufgaben (Task)
wiedergeben - Alternativ zu den Task die genaue Referenz zu der
Instandhaltungsdokumentation angeben. - Genauere Angaben zur Pilot/Owner Instandhaltung
angeben.
Praktisch keine Anpassung des M.A.302 bzw.
Appendix I zum AMC M.A.302 bisher erfolgt
8Übersetzung aus der Antwort von der EASA an
micro Scholz vom VdS
- Zusätzlich möchten wir Sie informieren, dass,
wenn Sie IHPs entwickeln, die exakten Details der
Instandhaltungsaufgaben entweder direkt oder
durch Querverweise auf andere Dokumente (z. B.
die Dokumente des Halters der MZ, des Halters der
STC, der zuständigen Behörde usw.) eingebaut
werden können, aber in diesem Fall muss besonders
darauf geachtet werden, dass das Referenzdokument
genau definiert ist (Revisionsstand usw.) und es
muss jede mögliche Aufgabe ausgeschlossen werden,
die nicht auf die im Einzelnen vorliegende
Luftfahrzeugkonfiguration zutrifft
9Komponenten
Keine/ Owner
ETSO
ETSO
ETSO
Keine/ Owner
ETSO
Keine bzw. Hersteller Non Interferrence basis
ETSO
10Grundlagen des Einbaus
Ausrüstung nach LuftBO
Ausrüstung gefordert nach CS-22
Nice to have
Darf nicht CS-22 beeinflußen
Ausrüstung gefordert nach CS-22
Spielzeug
Ausrüstung nach FSAV
11Weitere Komponenten
- Schleppkupplungen, Gurte, Transponder, ELT, NOAH
- Unter diesem Punkt sind die Angaben über das
Luftfahrzeug, wie Muster/Baureihe, Werk-Nummer,
Kennblatt angegeben. Ausrüstungsteile sind
nur insoweit aufzuführen, wie für diese
eigene Instandhaltungsanweisungen des Herstellers
der Ausrüstung existieren, die im IHP
berücksichtigt werden und die nicht vom
Hersteller des Lfz. in seinen Handbüchern genannt
sind.
12Standard-Nachforderungen bei Antragstellung
- Die Kopfzeile aller Seiten ist zu entfernen, da
es sich nur um ein Rahmen- bzw. Generic-IHP
handelt, solange keine Angaben zu einzelnen
Luftfahrzeugen gemacht wurden. - Einschränkung des folgenden Satzes bei
Erstgenehmigung auf Seite 3 Das IHP wurde für
das angeführte Luftfahrzeug genehmigt (nicht die
Revision). - Die Verwendung des Segelflugzeuges ist nicht
angegeben (nichtgewerblich oder
Ausbildungsbetrieb) - Das IHP ist nicht unterschrieben
- Die Verbindlichkeitserklärung wird in
unzulässiger Weise verändert - Das Kennblatt des Segelflugzeugs ist nicht
korrekt. / EASA Kennblatt - Erläuterungen /Text mit Sternchen , bleiben
stehen. - Komponenten werden nicht aufgeführt, für die
eigene Instandhaltungsanweisungen des Herstellers
existieren und nicht in den Handbüchern des
Herstellers des Luftfahrzeugs genannt sind (z.B.
Fahrt- und Höhenmesser, Funkgerät, ELT).
13Standard-Nachforderungen bei Antragstellung
- aktuelle Revisionsstände der Unterlagen werden
nicht angegeben (Estausgabe Januar 1989, Revision
3 März 2001 und die Bezeichnung des Dokuments
nicht genannt. - Falsche Zuordnung in Spalte Bezug und
Maßnahme in Tabelle G.1. Hier sollte
korrekterweise das Dokument aus F.1 aufgeführt
sein, in dem die entsprechende Instandhaltungsmaßn
ahme aufgeführt ist. - Fehlende Instandhaltungsmaßnahmen und Intervalle
(aller) unter E.2 aufgeführten Komponenten. In
Spalte Bezug sollte korrekterweise das Dokument
aus F.2 aufgeführt sein, in dem die entsprechende
Instandhaltungsmaßnahme aufgeführt ist. - In der Tabelle G.5 kann die NfL II-50/00
Instandhaltung und Prüfung älterer
Luftfahrzeuge entfallen, wenn es sich um ein
FVK Segelflugzeug handelt, da diese in der Regel
ein Lebensdauererhöhungsprogramm haben (3000h ) - Nicht zutreffende Tabellen (G.4) sind
entsprechend zu kennzeichnen. - In der Tabelle G.7 ist eine dem Luftfahrzeug
entsprechende Anpassung vorzunehmen (z.B.
51-Struktur- Bespannung streichen). - Die in Tabelle H.2 genannte Überholung ist oft
keine abweichende Maßnahme bei Erreichen der TBO.
Besser beispielsweise eine jährliche Zustands-
und Funktionsprüfung nach Erreichen von 4 Jahren
bis zum Erreichen von 2000 Starts angeben
14Fazit
- Seit Dezember 2010 ca 600 Eingänge, ca. 170
genehmigt. - Antragsteller ohne entsprechende Kenntnisse sind
schlichtweg überfordert, die Vorgaben für die
Erstellung eines IHP zu erfüllen. - Die Unterstützung durch die CAMOs (nach
Verständnis des Part M eigentlich dafür
vorgesehen) ist in der GAT noch nicht angekommen. - Demnächst wird ein überarbeitetes IHP
veröffentlicht, dieses kann zwar die Bearbeitung
verbessern, wird aber nicht das Grundsatzproblem
lösen.
15Gebühren seit 01.09.2011
- Genehmigung oder Änderung eines
Instandhaltungsprogramms Gebührenrahmen - 100 bis 2.000
-
- Erstgenehmigung Änderung klein Änderung
groß - Segelflugzeug/Ballon 150.- 100.- 130-
- Motorsegler/HL-Luftschiff 200.- 130- 150.-
- Flugzeug E- G- 400.- 150.- 200.-
- Änderung klein
- Änderung der Adresse des Antragstellers
- Aufnahme, Wechsel oder Wegfall von Mitgliedern
einer Haltergemeinschaft - Einbau, Wechsel oder Ausbau von Geräten der
Ausrüstung, der Einfluss auf Instandhaltungsarbeit
en - hat, z. B. Einbau eines Transponders im
Segelflugzeug oder Gurte des Herstellers A werden
gegen - Gurte des Herstellers B getauscht (sofern
zugelassen) - Aufnahme, Wechsel, Änderung oder Wegfall von
Instandhaltungsunterlagen, z.B. bei Einrüstung
einer - EMZ
- Aufnahme, Wechsel oder Wegfall von Tätigkeiten im
Rahmen der Piloten/Eigentümerinstandhaltung
16Große Änderungen am IHP Umbau in andere
Baureihe, z. B. LS4 in LS4a Wechsel von
Motorenmuster, Propellermuster Aufnahme,
Wechsel, Änderung oder Wegfall bei Abweichungen
von Vorgaben des/der Halter der MZ des ganzen
Lfz/von Ausrüstungsteilen Neufassung eines IHPs,
z. B. Änderung SIHP in ind. IHPs Alles andere,
was nicht gering oder klein ist Erstellung einer
Zweitschrift, nur nicht gewerblich genutzte
Luftfahrzeuge Pauschal 50.-