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Title: Pr sentation des Atemschutzbereiches Author: NN Last modified by: Bj rn L ssenheide Created Date: 6/18/2002 12:29:08 PM Document presentation format – PowerPoint PPT presentation

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Title: Pr


1
Präsentation des Atemschutzbereiches
  • Der Feuerwehr der Gemeinde
  • ..........

Durch Leiter Atemschutz
2
Anmerkung zur Präsentation
  • erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit
  • Soll dazu beitragen, dass Feuerwehrangehörige
    unverletzt aus dem Einsatz kommen
  • Dritte und Sachwerte durch falsche Handlungen von
    Feuerwehrangehörigen oder durch
    Organisationsmangel nicht weiter beeinträchtigt
    werden (Regress)
  • Dient nicht dazu bisheriges Handeln, Denken oder
    Unterlassen in Misskredit zu bringen
  • Soll in einfach und verständlicher Form auf
    Risiken, Chancen und Möglichkeiten aber auch auf
    die Notwendigkeit von Maßnahmen hinweisen

3
Was umfasst der Atemschutzbereich ?
  • Mannschaft
  • Geräte
  • Aus- und Fortbildung
  • Atemschutzgeräteträger
  • Preßluftatmer, Flaschen, Masken, Filter
  • Geräteträgerlehrgang
  • Gerätewartelehregang
  • Standortausbildung (Anpassung Weiterbildung an
    örtliche Verhältnisse)

4
Mannschaft
  • Derzeit ?? einsatzbereite Geräteträger
  • Absolvierung des Geräteträgerlehrgangs
  • Ärztliche Untersuchung G 26
  • Jährlicher Streckendurchgang und Einsatzübung
  • Teilnahme an Weiterbildung zur Erhaltung
    Einsatzbereitschaft
  • Fehlt eine Voraussetzung Keine Tauglichkeit
  • Keine Tauglichkeit Gefährdung der
    Einsatzbereitschaft

5
Geräte
  • ? Atemschutzgeräte.
  • Davon ? wegen eingestellter Ersatzteillieferung
    nicht einsatzfähig. Weitere ? Geräte, welche ab
    2007 aus vorgenanntem Grund nicht einsatzfähig
    sind (PA 80)
  • Neuanschaffung, ansonsten Einsatzbereitschaft
    nicht gewährleistet

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Masken Flaschen
  • Derzeit ca. 60 Masken
  • Alle Masken sind entsprechend der
    Herstellerauflagen mit neuen
  • Sprechmembranen und
  • Ausatemventilen etc. zu versehen
  • Derzeit ?? Flaschen
  • Davon ?? Flaschen TÜV fällig
  • Zzgl. Erneuerung Lackierung (Neue Norm)
  • Zzgl. Erneuerung Flaschenventil
    (Sicherheitsvorschrift)
  • Kosten ca. 140 a Fl.

7
Aus- und Weiterbildung
  • Ist Bestandteil der Einsatzbereitschaft
  • Ist notwendig als Selbstschutz
  • Schwere Unfälle im Atemschutz durch mangelhafte
    Aus- und Weiterbildung (BF Köln, FF Soden etc.)
  • Insbesondere für Führungskräfte
    (Schadensminimierung)
  • Derzeitige Einschätzung
  • Einsatzbereitschaft nur bedingt vorhanden

8
Atemschutzgeräteträger
  • Ort 1 Atemschutz nicht
    gewährleistet
  • Ort 8
  • Ort 9
  • Ort 1(3) Atemschutz nicht
    gewährleistet
  • Ort 3 Atemschutz nicht
    gewährleistet
  • Ort 4
  • Ort 3
  • Ort 2 Atemschutz nicht gewährleistet
  • (Detaillierte Bewertung der Einsatzbereitschaft
    nach Eingang der Einsatzbereitschaftsanalyse)

9
Wer ist verantwortlich ?
10
Aufgabe des Leiter Atemschutz
  • Beratung des Leiter FW f.d. Bereich Atemschutz
  • Überwachung und Durchführung des Atemschutzes
    einschließlich Weiterbildung
  • Überwachung und Einhaltung der gesetzlichen
    Überprüfungstermine
  • Überwachen der Lagerung, Verwaltung von Geräten
  • Führen der Personalkartei
  • Meldung festgestellter Mängel (Aus-,
    Weiterbildung, Gerät) an den Unternehmer
    (Berichtspflicht)
  • Stillegung und Aussonderung nicht einsatzfähiger
    Geräte (BGR 190)
  • (Anmerkung einige Punkte werden bei fehlen eines
    AT-Gerätewartes in kl. Gemeinden durch den Ltr.
    Atemschutz vorgenommen)

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3 Aufgaben der Gemeinden (1) Die Gemeinden
haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz
und in der Allgemeinen Hilfe
  • 1. Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu
    erarbeiten, fortzuschreiben und daran orientiert
    eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende
    leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit
    den notwendigen baulichen Anlagen und
    Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung
    auszustatten und zu unterhalten,

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Aufgabe der Gemeinde(Auszug 3 HBKG)
  • 2. für die Ausbildung und Fortbildung der
    Feuerwehrangehörigen zu sorgen (Freistellung
    etc.)
  • 3. Alarmpläne und Einsatzpläne für den
    Brandschutz und die Allgemeine Hilfe
    aufzustellen, fortzuschreiben und, soweit dies
    erforderlich ist, untereinander abzustimmen,
  • (2) Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen,
    dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem
    Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von
    zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe
    einleiten kann.

13
Woran orientiert sich die leistungsfähige
Feuerwehr ?
  • Feuerwehrorganisationsverordnung 10/2001
  • 1 - Grundsatzregelung
  •  (1) Organisation, Stärke und Ausrüstung der
    öffentlichen Feuerwehren richten sich nach dem
    Bedarf, der durch einen Bedarfs- und
    Entwicklungsplan ( 3 Abs.1 Nr.1 HBKG) ermittelt
    wird. Hierbei werden sowohl allgemeine Gefahren
    als auch besondere im Gemeindegebiet vorhandene
    Gefahrenbereiche erfasst. Die Mindestanforderungen
    für den Grundbrandschutz sind in Anlage
    festgelegt.

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Welche Gefährdungspotentiale liegen innerhalb der
Gemeinde vor ?
  • Bundesautobahn (Gefahrgut, brennende Fahrzeuge),
    Bundesstraße, Eisenbahntrasse (ICE)
  • Altenheime, Schulen, Kindergärten, Wohnhäuser
  • Hotels und Jugendhaus (Dachgeschoss)
  • Landwirtschaftliche Höfe (Organ. Peroxide)

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GefährdungspotentialBAB und B
Keine Einsatzbereitschaft keine wirksame
(schnelle) Hilfe potentielle Gefährdung der
Bevölkerung durch Schadensausbreitung
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GefährdungspotentialAltenheim
  • Altenheim......im Stadt-,Ortsteil ........
  • ?? Heimbewohner. Davon 1 bettlägerig, 17
    bräuchten Hilfe beim Gehen.
  •  Altenheim......im Stadt-,Ortsteil ........
  •  ?? Heimbewohner, davon 21 nicht gehfähig und
    weitere 37, die auf Hilfe beim Gehen angewiesen
    sind.
  •  Altenheim......im Stadt-,Ortsteil ........
  • ?? Heimbewohner, 12 Heimbewohner bettlägerig und
    weitere 25 auf den Rollstuhl angewiesen, weitere
    30, welche auf Hilfe beim Gehen angewiesen sind

17
Atemschutzunfälle
  • Bei Hinzuziehung von Berichten über
    Atemschutzunfälle (www.Atemschutzunfaelle.de)
    folgendes Fazit
  • Atemschutzgeräteträger und FK derzeit
    größtenteils nicht in der Lage
  • Gefahren an der Einsatzstelle konkret zu
    erkennen, (Erkundung, Beurteilung d. Lage)
  • folgerichtig zu handeln (Entschluss) und
  • sich selbst und Bürger zu schützen

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Derzeitiges Fazit
  • Einsatzbereitschaft im Atemschutz nur bedingt
    vorhanden
  • Anzahl der Atemschutzgeräteträger nicht
    ausreichend
  • Feuerwehreinsatzpläne fehlen
  • Einhaltung der gesetzlichen Prüffristen und
    Bereitstellung der Kosten im Haushaltplan bislang
    unzureichend
  • Lagerung der Atemschutzgeräte entspricht nicht
    den einschlägigen Vorschriften der BGR 190 und
    FWDV 7
  • Derzeit fehlende Atemschutzgerätewarte

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Maßnahmen
  • Motivationssteigerung zur Ableistung des
    Atemschutzgeräteträgerlehrganges
  • Überarbeitung der Alarm- und Einsatzpläne
    hinsichtlich tatsächlicher Verhältnisse
  • Verstärkte, intensive Weiterbildung im Atemschutz
    der Führungskräfte und Mannschaft (Beginn seit
    Herbst 2001 mit Teilerfolgen)
  • Aufstellung einer technischen Einsatzleitung gem.
    HBKG
  • Aufstellung eines Atemschutzzuges (Altenheime)
  • Erarbeitung von Feuerwehreinsatzplänen von
    besonderen Gefährdungspotentialen (Projektgruppe
    durch Wehrführerausschuss gegründet, Leitung
    Ltr. Atemschutz, Mitglieder Zug- und
    Gruppenführer)
  • Intensivierung von Maßnahmen des vorbeugenden
    Brandschutzes

20
Weitere Maßnahmen
  • Konsequente Einhaltung der gesetzlichen
    Prüffristen und Bereitstellung der Kosten im
    Haushaltplan
  • Bauliche Maßnahmen zur Erlangung einer
    vorschriftsmäßigen Lagerung der Geräte
  • Durchführung von halbjährlichen und jährlichen
    Prüfungen vor Ort wirtschaftlicher
  • Anschaffung eines Prüfkoffers ( 2300,00)
    erspart Fahrt- und Lohnkosten
  • Verlängerte Austauschintervalle, dadurch
    Kostenersparnis in Höhe von jährlich 1500 bei
    Preßluftatmern und
  • weitere Einsparung bei Routineuntersuchungen und
    nach Übungen
  • Herstellung der sofortigen Einsatzbereitschaft
  • Amortisierung innerhalb von 1/12 Jahren

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  • Organisationsverschulden
  • können bei Führungskräften an folgenden
    Sachverhalten festgemacht werden

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OrganisationsverschuldenMängel in der Aufbau-
und Ablauforganisation führen zur Schädigung
  • der Mitarbeiter und
  • Dritter und/oder
  • der Umwelt
  • Es können Schadensersatzansprüche gegenüber den
    Führungskräften (Gemeindevorstand, BGM. Leiter
    der Feuerwehr, Leiter Atemschutz)
  • geltend gemacht werden

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Es können drei Arten von schuldhaften
Verhaltenunterschieden werden und ggf.
Schadensersatzansprüche nach sich ziehen
  • Wenn ein Unternehmen Verantwortung
  • an ungeeignete Mitarbeiter delegiert
  • Wenn Betriebsanweisungen fehlen oder
  • lückenhaft sind und nicht beachtet werden
  • Wenn gar nicht oder
  • vereinfacht kontrolliert wird
  • BGB z.B. 823,831 Abs. 1 Satz 2 ff
  • 130 OwiG

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OrganisationsverschuldenSelektionsverschuldenAnw
eisungsverschuldenÜberwachungsverschulden
  • 130 OwiG unterstreicht die General-verantwortung
    der Unternehmensleitung

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Regeln zur Umsetzung der Organisationsverantwortun
g
  •         Ermitteln und Beachtung der relevanten
    feuerwehrspezifischen Rechtsvorschriften
  •          Bewusstmachen der allgemeinen, generell
    geltenden rechtlichen Anforderungen, insbesondere
    des Haftungs- und Strafrechts (ggf.
    Durchgriffshaftung an Magistrat/ Vorstand, 823
    BBG, Amtshaftung etc.)
  •          Betriebs- und produktbezogene Analyse
    (Mannschaft/ Gerät) der einschlägigen
    Organisationsanforderungen
  •          Feststellung des Ist-Zustands der
    Betriebsorganisation
  •          Bewerten des Ist-Zustands anhand des
    Anforderungsspektrums
  •          Vollständiges Umsetzen der konkreten,
    zwingend vorgeschriebenen Vorgaben
  •          Interpretation der unbestimmten
    Anforderungen gemessen am Möglichen und
    Zumutbaren ( Bewertungsmaßstab der
    Verschuldenshaftung)

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Unternehmenspflichten
  • die sorgfältige Erfassung aller
    Unternehmenspflichten
  • (Vorschriften der Berufsgenossenschaft,
    Hersteller, Feuerwehrdienstvorschriften, EN-
    (DIN) Normen)
  • eine lückenlose und in sich widerspruchsfreie
    Aufgabenverteilung, so dass es weder zu
    Zuständigkeitslücken noch zu blockierenden
    Kompetenzüberschneidungen kommen kann
  • die Delegation der wahrzunehmenden Aufgaben an
    sorgfältig ausgewählte Mitarbeiter
  • eine regelmäßige Kontrolle der jeweils
    nachgeordneten Hierarchieebene
  • Bereitstellung der notwendigen Haushaltmittel zu
    Erfüllung der Aufgaben
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