Title: 1
1Verteidigung - Militär
- Standortplanung
- Landbeschaffung
- Schutzbereich
- Landbeschaffungsgesetz
- NATO-Truppenstatut 1993
- Schutzbereichsgesetz
2 Militär - Geschichte
- Besatzungsstatut
- Entscheidung zur Wiederbewaffnung
- Blockkonfrontation, Kalter Krieg, Aufmarschgebiet
Deutschland - ca. 50 Militärflugplätze in Deutschland
- Ende Kalter Krieg, Truppenreduzierung,
Liegenschaftsauflösung und Vermarktung (Homepage
BMV) - WGT Abzug komplett
- Bund von 500.000 Soldaten auf 300.000, 240.000?
- USA Stützpunkt-Inventur weltweit, Deutschland
73 Standorte, 70.000 Soldaten, Abzug der Hälfte
ab 2005?, geostrategisch Flugstunden zu
Krisenherden
3Militärflächen in Deutschland (vor Wende)
- http//www.uni-muenster.de/PeaCon/wuf/wf-95/951150
4m.htm
4Militär - Geschichte
- Trotz Ende des Kalten Krieges Anlässe für
Landbeschaffung - Bund Bombodrom, Wittstock, 14.200 ha nach
BverwG-Urteil vom 12.12.2000 keine automatische
Fortnutzung, Landbeschaffung über Plan notwendig.
- USA
- südlich Heidelberg 400 ha zusätzlich Sperrgebiet
Zusammenfassung aus Sicherheitsgründen (11.9.) - Pro Bürgermeister (Kaufkraft, Arbeitsplätze)
- Contra Friedensinitiativen
5Bundeswehr
- Stationierungskonzept Struck
- 392 Standorte Schließung von 105 Standorten (56
mit bis zu 100 DP) - 9 mit gt 1.000 Dienstposten (DP)
- 28 mit 501-1.000 DP
- 9 mit 101-500 DP
- 31 mit 11-100 DP
- 28 mit bis zu 10 DP
- Verringerung von 339.000 auf 290.300 DP
- Keine Strukturpolitik mit Stationierungskonzept
(Beibehaltung von Standorten in strukturschwachen
Regionen) - militärische und betriebswirtschaftliche
Gesichtspunkte (Anbindung an geeignete
Ausbildungs- und Übungsmöglichkeiten,
geschlossene Stationierung von Verbänden,
Verkehrsanbindung Konzentration auf weniger
Liegenschaften durchschnittl. Belegungsdichte
in Truppenunterkünften steigt von ca. 800
Dienstposten pro Liegenschaft auf ca. 900 - http//www.bundeswehr.de/forces/standortkonzept04/
041014_laender_standortkonzept.php - http//www.bundeswehr.de/forces/standortkonzept04/
041029_download_stationierung.php
6Bundeswehr
7Bundeswehr in Brandenburg
- zukünftig 3,8 Dienstposten je 1.000 EW in
Brandenburg - http//sport.bwehr.de/pdf/stationierungskonzept_t2
_55_bra.pdf
8Landbeschaffung
- Landbeschaffung (Sichern von Eigentum)
- Verteidigung
- Stationierung ausländ. Streitkräfte
- Bsp. Heidelberg Amerik. Siedlung
Patrick-Henry-Village, Ausdehnung
Sicherheitsbereich um 400 ha - Landbeschaffungsgesetz 1957
9Landbeschaffungsverfahren
10Schutzbereich - Schutzbereichsgesetz 1956
- Nutzungsbeschränkung ohne Eigentumserwerb
(Nutzungsregelung) -
- Nutzungseinschränkung zum Zwecke der Verteidigung
bzw. Stationierung (Schutz und Wirksamkeit von
Verteidigungsanlagen) -
- Schutzbereichsbehörde BMV, Wehrbereichsverwaltung
en -
11Schutzbereich
- Einschränkungen Benutzung, Gemeingebrauch
- Verbot Foto, Skizze, Zeichnung ohne Genehmigung
- Duldung durch Eigentümer Errichtung,
Unterhaltung, Beseitigung, baulicher Anlagen,
Waldanpflanzung, -beseitigung - Beschränkung landwirtschaftlicher Nutzung
- Beseitigung und Räumung von Wohnungen
- Genehmigungspflicht alle Veränderungen außer
landwirtschaftlicher Nutzung
12Schutzbereich
- Häufigste Restriktionen in Schutzbereichen
- (Auskunft BMVg)
- Festlegung von Bewuchshöhen für Wald und anderen
Aufwuchs (z.B. Maisfeld) ( 4 SchBG) - Fotografierverbot ( 5 SchBG)
- Beschränkungen für Errichtung und Veränderung von
baulichen oder anderen Anlagen ( 3 SchBG),
Genehmigungsvorbehalt Schutzbereichbehörde. - Beispiel Windkraftanlage im Schutzbereich stört
Radarstation, OVG Münster Abriss - Entschädigung
13Schutzbereichabgrenzung - Verfahren
- Plan über Umfang des Schutzbereiches Beteiligten
(nur denen) bekannt zu geben - Anhörung des Landes (Stellungnahme nach Anhörung
Gemeinden) - Erklärung der Schutzgebiete durch Anordnung
- Überprüfung alle 5 Jahre
14Koordination Landes-, Regionalplanung
- 2 ROG (2) Grundsätze der Raumordnung
- 15. Den räumlichen Erfordernissen der zivilen und
militärischen Verteidigung ist Rechnung zu
tragen. - 1 BauGB Grundsätze der Bauleitplanung
- (5) ...Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind
insbesondere zu berücksichtigen - 9. die Belange der Verteidigung und des
Zivilschutzes,
15Koordination Landes-, Regionalplanung
- Beurteilung nicht nach 38 BauGB
- 37 BauGB Bauliche Maßnahmen des Bundes und der
Länder - Überwindung von Bedenken der Gemeinde und höherer
Verwaltungsbehörde durch BMV mit oberster
Landesbehörde
16BMV-Erlass vom 30.11.1993
- II. Begriffsbestimmungen Für Darstellung
unterscheiden - allgemeine militärische Anlagen
- geheimschutzbedürftige Objekten (Verschlusssache)
- Schutzbereiche
- 1.1 Allgemeine militärische Anlage
- Standortübungsplätze, Truppenübungsplätze,
Schießplätze, Wasserübungsplätze,
Erprobungsplätze, Standortschießanlagen - Kasernen und Truppenunterkünfte
- Stabsgebäude und Verwaltungsgebäude
- Bundeswehrkrankenhäuser/Militärlazarette
- Akademien und Schulen der Bundeswehr
- 1.2 Geheimschutzbedürftige militärische Anlagen
- "Militärischer Sicherheitsbereich", "Sperrzone",
Sonderausweis nötig. - Militärflugplätze, Raketenstellungen,
Marinestützpunkte - Führungsgefechtsstände, Radar- und
Fernmeldeanlagen - Munitionsdepots, Versorgungseinrichtungen
- 1.3 Schutzbereiche
- Schutzbereiche nach Schutzbereichgesetz (1956)
- Bauschutzbereich nach dem Luftverkehrsgesetz
- Lärmschutzbereiche nach Fluglärmgesetz
17Zurückhaltung in Plänen BMV-Erlass 30.11.1993
- B. Landes-, Regional, Bauleit- und Fachplanung
- Beachtung der Bundeswehrplanungen
- nur das Nötigste darstellen (nicht in LEPs und
LEPro) - Außengrenzen (Bund), keine Anlagendetails
- ursprünglichen Bestand bzw. Ziele darstellen
(Wald, Feld) - im B-Plan bei kleinen Militäranlagen kein Hinweis
auf militärische Zweckbestimmung allgemeine
oder angrenzende Nutzungsart darstellen
18 Konversion - Bsp. Brandenburg
- 1989 230.000 ha, 8 v. Bbg (so groß wie
Saarland) militärisch genutzt, ca. 200.000 ha
werden militärisch nicht mehr gebraucht. - 300 WGT-Liegenschaften (Sowjet-Armee) 93.000 ha,
3,2 v. Bbg - 16 ehem. Truppenübungsplätze (TÜP)
- 76.000 ha
- Flächenausdehnung, Unberührtheit, große Vielfalt
Biotoptypen, Tier- und Pflanzenarten,
Offenflächen, Sukzession natürliche
Selbstentwicklung - Ausweisung 20 NSG mit 48.000 ha auf TÜP
- Vorteil Schutz vor Zersiedlung im Außenbereich
- Verwaltung, Verwertung Brandenburgische Boden
Gesellschaft (BBG), WGT-Gesetz 18. Mai 1994 - http//www.mlur.brandenburg.de/n/b_tuep.htm
- http//www.wirtschaft.brandenburg.de/cms/detail.ph
p?id123879_siteid90
http//www.wirtschaft.brandenburg.de/cms/detail.ph
p?id123881_siteid90
19Konversion - Brandenburg
- 230.000 ha ( 8 der Landesfläche) waren 1989
militärisch in Anspruch genommen. - 200.000 ha werden militärisch nicht
weitergenutzt d.h. zivile Umnutzung8 der
Fläche Brandenburgs Saarland bzw. Luxemburg. - http//www.brandenburg.de/cms/detail.php?id123879
_siteid90
20Konversion Brandenburg
- Ziele der Raumordnung LEP eV (s. auch LEP GR Z
1.1.5 Nachnutzung von Konversionsflächen) - Z 1.0.5 Nicht mehr benötigte, bisher militärisch
genutzte bauliche Anlagen und Militärflächen im
räumlichen Zusammenhang zur Ortslage sind für
Siedlungszwecke bereitzustellen, sonstige
Konversionsflächen im Außenbereich sind
vornehmlich einer Freiraumnutzung nach Abschnitt
2 vorzubehalten. Städtebaulich relevante Teile
von ehemals militärisch genutzten Flächen im
Außenbereich dürfen für Siedlungszwecke nur
zugelassen werden, wenn eine tragfähige
Entwicklungskonzeption vorliegt und die
nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind - Lage zum Siedlungsgebiet der Belegenheitsgemeinde
ist durch räumlichen Anschluss oder enge
Nachbarschaft gekennzeichnet und - verkehrliche (insbesondere ÖV) und sonstige
Erschließung (Ver- und Entsorgung) ist vorhanden
und - Größe, Zustand, Erhaltungswert und Eignung der
baulichen Anlagen rechtfertigen den Aufwand im
Verhältnis zur Erforderlichkeit der Nachnutzung. - Den Standorterfordernissen öffentlicher
Bedarfsträger der technischen und sozialen
Infrastruktur sowie den Belangen des Bundes
aufgrund der Hauptstadtfunktion ist besonders
Rechnung zu tragen. Dabei sollen die vorgenannten
Bedingungen erfüllt werden. (Begründung s.
Notizen)
21Fehlallokation Konversion
- Größter Wissenschafts- und Forschungsstandort des
Landes - Brandenburg auf ehemaligem Kasernengelände in
Golm - 10 Minuten vom Park Sanssouci und der
traditionsreichen Forschungs- und
Universitätsstadt Potsdam entfernt - Der Weg zum Wissen führt städtebaulich in die
Sackgasse (s. Wegweiser) - Manfred Kühn, Denkfabriken in Brandenburg die
Wissenschaftsstadt Potsdam, in Guido Spars
(Hrsg.) Regionalentwicklung Brandenburg, Neuere
Entwicklungen in Theorie und Praxis, S. 172. - http//www.wpgolm.uni-potsdam.de/ziele.html
22Fehlallokation Konversion
- Wanka Größter Wachtums- und Innovationsmotor
des Landes - Forschungsstandort im ländlichen Umfeld
- 1.500 Wissenschaftler, 6.000 Studierende
- Bsp. Potsdam Sago-Gelände (hinter dem Außenring)
- Bundesbediensteten-Wohnungsbau in Berlin-Gatow
1.200 WE, 25 km vom Zentrum entfernt, 10 km zum
nächsten Bahnhof (Drive-in-Siedlung) Bisher 12
Eigenheime verkauft... Ein Bonner ist nicht
darunter - Stefan Krappweis Der Zug in den Osten, in Uwe
Altrock (Hg.) Das Schöne im Notwendigen finden,
Leue Verlag Berlin, 2000, S. 197ff
23Fehlallokation Konversion
- Asylbewerberheim im ehem. NVA-Rechenzentrum,
Garzau bei Strausberg - Kritik einmal im Monat hält ein Bus, 25 Minuten
Fußweg zur Regionalbahn/Supermarkt, - Bewohner verfügen über reichlich Wohnraum in
guter Qualität.In Zukunft wird einmal pro Woche
ein Bus halten. Das Amt bemühe sich, die
Asylbewerber in das soziale Leben der umliegenden
Gemeinden zu integrieren.