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Title: M


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9. Düsseldorfer Insolvenztage 2007
  • am 13. und 14. Juni 2007
  • im Industrieclub e.V. Düsseldorf
  • Qualitätskriterien von Verwaltern
  • Prof. Dr. Rolf-Dieter Mönning

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Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen
  • Jahr 2004 40.000 Unternehmensinsolvenzen
  • Jahr 2006 31.300 Unternehmensinsolvenzen

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Entwicklung der Verwalterzahlen
  • 1990 200 Konkursverwalter
  • 2007 1.900 Insolvenzverwalter

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  • Die Qualitätsdiskussion ist Folge der zunächst
    befürchteten und eingetretenen Verwalterschwemme
    in Verbindung mit rückläufigen Verfahrenszahlen
    und einer Verlagerung von Zuständigkeiten in
    andere EU-Staaten bei unverändert ungeregelten
    Zugangskriterien zum Amt des Insolvenzverwalters

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Qualität und Qualifikation, Begriffsbestimmung
  • 1. Qualitätsgrundsätze
  • - Qualität im Unternehmen und damit auch in
    der Kanzlei des Insolvenzverwalters wird
    durch die Führung bestimmt
  • - Maßstab für Qualität ist das
    Unternehmensziel der ständigen
    Verbesserung
  • - messbare Qualitätsziele müssen festgelegt
    werden

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2. Qualitätskriterien
  • - Merkmale, die die Qualität einer
    Dienstleistung kennzeichnen, leiten sich
    unmittelbar aus den gesetzlich definierten
    Verfahrenszielen ab ( 1 InsO)
  • - je nach Verfahrensziel können
    Qualitätskriterien voneinander abweichen

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3.Qualitätsmanagement
  • - umfaßt alle Maßnahmen zur Beschreibung,
    Installation und Weiterentwicklung der einzelnen
    Funktionsbereiche in einem Unternehmen
  • - Führungsaufgabe des Insolvenzverwalters

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4. Qualitätssicherung
  • - Verfahren, daß die Überprüfung definierter
    Qualitätskriterien sichert
  • - Qualitätshandbücher, Verfahrens- und
    Arbeitsanweisungen

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5. Insolvenzabwicklung und Qualitätsmanagement
  • - nicht von den Verfahrenszielen abzukoppeln
  • - Qualitätsmanagement muß gewährleisten, daß die
    Verfahrensziele bestmöglich erfüllt werden
  • - Ergebnisse müssen für Beteiligte transparent
    und nachvollziehbar sein

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6. Qualifikation
  • - Anforderungsprofil des Verwalters wird
    bestimmt durch fachliche, soziale und persönliche
    Merkmale

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Qualität für wen?
  • 1. Kundenorientierung im Insolvenzverfahren
  • - oberster Grundsatz im Qualitätsmanagement
  • - Ermittlung und Bewertung von
    Kundenanforderungen gehören in den Mittelpunkt
    von Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung

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2. Der Gläubiger als Kunde?
  • - Befriedigungsinteresse der Gläubiger als
    Zielvorgabe
  • - Maßstäbe der ökonomischen Effizienzjurisprudenz
  • - Marktkonformität der Insolvenzabwicklung

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  • - Beeinträchtigung der Umsetzung durch
    divergierende Interessen der Gläubiger und
    Präjudizierung der Entscheidungen sowie den
    Zeitfaktor
  • - Rechtsstellung der Gläubiger bestimmt die
    Interessenlage

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3. Erhaltungsinteresse des Schuldners
  • - Erhaltungsinteresse als legitimes
    Verfahrensziel bei redlichem Schuldner
  • - Schuldner als nicht unerheblicher
    Multiplikator für den erfolgreich abwickelnden
    Insolvenzverwalter

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4. Arbeitsplatzerhaltung Die Beteiligung der
Arbeitnehmer und ihrer Vertretungen
  • - Sicherung von Arbeitsplätzen kein
    Verfahrensziel
  • - nur mittelbar das Ergebnis einer erfolgreichen
    übertragenden Sanierung oder Reorganisation

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  • - Berücksichtigung von Arbeitnehmerinteressen
    als Baustein im Gesamtsystem von
    Qualitätskriterien- und von Qualitätsmanagement-Gr
    undsätzen

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5. Das Ordnungsinteresse des Staates
  • - Insolvenzabwicklung erfüllt eine wichtige
    Ordnungsfunktion
  • - Öffentliche Finanzhilfen als wesentlicher
    Baustein zur Sicherung der übertragenden
    Sanierung und Reorganisation

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6. Die Insolvenzgerichte als Auftraggeber?
  • - Austauschverhältnis zwischen dem
    Insolvenzgericht als Auftraggeber und dem
    Insolvenzverwalter als Leistungserbringer nur im
    Eröffnungsverfahren
  • - Kundennutzen aus Sicht des Insolvenzrichters
  • - Sicherung des Marktzuganges durch die
    (persönliche) Beziehung zwischen
    Insolvenzverwaltern und Richterinnen und Richtern
    der Insolvenzgerichte

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Qualifikationsmerkmale des Verwalters und
Qualitätskriterien der Insolvenzabwicklung
  • 1. Vorbemerkung
  • - Wandel in der Beurteilung der Ziele und
    Möglichkeiten des Qualitätsmanagements im
    Insolvenzverfahren

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  • - Ausrichtung der Insolvenzabwicklung an den
    Prinzipien der ökonomischen Effizienzjurisprudenz
  • - beginnende Vorverlagerung der Einflußnahme auf
    die Auswahlentscheidung

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2. Qualifikationsmerkmale
  • 2.1. Fachliche Qualifikationen
  • - beruflicher Werdegang und der Nachweis
    theoretischer und praktischer Befähigung an
    erster Stelle der Beurteilung
  • - Berufserfahrung als wesentlicher Faktor

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2.2. Persönliche Qualifikationen, Soft
Skills
  • - menschliche Eigenschaften und Fähigkeiten
  • - Soft Skills als Teilaspekte sozialer Kompetenz
  • - Soft Skills entziehen sich dem
    moralisch-ethischen Werturteil

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3. Qualitätskriterien der Insolvenzabwicklung
  • - Unabhängigkeit des Verwalters
  • - Objektivität

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3.1. Ausrichtung des Qualitäts- managements
  • - Kriterium der Kundenorientierung fehlt bei
    Insolvenzabwicklung unter gesetzlichen
    Bedingungen
  • - ziel- und ergebnisorientierte Ausrichtung

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3.2. Ziel- und ergebnisorientierte
Qualitätskriterien
  • 3.2.1. Sicherstellung der Verfahrens-
  • eröffnung
  • - Qualität von Verfahrensabwick-
  • lung mißt sich auch an Eröffnungs-
  • quoten

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3.2.2. Verfahrensdauer
  • - Insolvenzverfahren sind in möglichst kurzer
    Zeit abzuwickeln

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3.2.3. Vollabwicklung
  • - Die vollständige Abwicklung des
    Schuldnervermögens ist wesentliche Aufgabe der
    Insolvenzabwicklung.

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3.2.4. Erfassung und Bewertung
  • - Ergebnis eines Verfahrens und die
    Abwicklungsleistung wird durch die positive oder
    negative Abweichung des Ist-Ergebnisses
    dokumentiert
  • - Vermögensübersicht als Regierungserklärung des
    Verwalters

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3.2.5. Bestmögliche Verwertung
  • - Art und Weise der Verwertung ist Sache des
    Insolvenzverwalters

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3.2.6. Fortführung
  • - Fortführung ist geboten, soweit Überschüsse
    erwirtschaftet oder über eine Ausproduktion die
    Begrenzung von Masseverbindlichkeiten gesichert
    werden kann
  • - Fortführungen und/oder Stilllegungen sind
    betriebswirtschaftlich plausibel und
    nachvollziehbar zu planen

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3.2.7. Arbeitsrechtliche und
sozialrechtliche Standards
  • - Ergebnis des Verfahrens bestimmen in
    entscheidendem Maße die sozialverträglichen und
    zugleich ökonomisch effizienten Betriebsänderungen

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  • - überdurchschnittliche arbeits- und
    sozialrechtliche Kenntnisse, Verhandlungsgeschick
    und Stehvermögen gehören zum Handwerkszeug des
    Insolvenzverwalters und seiner Mitarbeiter

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3.2.8. Deregulative Abwicklung
  • - Insolvenzplan als Sanierungsinstrument,
    welches in erster Linie auf Initiative des
    Insolvenzverwalters zum Einsatz kommt

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3.2.9. Ökonomische Effizienz
  • - Abwicklungsmaßnahmen stehen auf Basis einer
    Kosten/Nutzen-Analyse auf dem Prüfstand
  • - ökonomischer Einsatz von Massemitteln zur
    Zielerreichung
  • - nachhaltige Verfolgung offener Forderungen und
    Durchsetzung insolvenzspezifischer Ansprüche

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3.2.10. Transparenz
  • - wesentliches Merkmal der Qualität von
    Insolvenzabwicklung
  • - Art und Weise der Vermittlung ist Sache des
    Verwalters

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4. Scheinkriterien
  • - make or buy
  • Der Verwalter entscheidet in eigener
    Verantwortung, ob er Leistungen selbst erbringt
    oder zukauft
  • Entscheidung ist ausschließlich ergebnisbezogen
    zu beurteilen, aber Kernkompetenz des Verwalters

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Regionalprinzip
  • Ortsnähe und Ortskenntnis als qualitative
    Kriterien sind im Zeitalter moderner
    Kommunikationstechniken und globaler Strukturen
    überholt

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Büroorganisation/EDV
  • Strukturen müssen geeignet sein, die
    Anforderungen an das Qualitätsmanagement zu
    erfüllen stellen aber keine Garantie für den
    Erfolg dar

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Vertrauen
  • Kriterium des Vertrauens ist ambivalent und hängt
    von der Persönlichkeit des Vertrauenden ab

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Belastung
  • Belastung ist im Regelfall nicht prüfbar und
    hängt im wesentlichen von nicht messbaren Soft
    Skills ab. Anhand von Fallzahlen und
    Modellrechnungen kann die Belastung jedenfalls
    nicht festgemacht werden

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Fazit
  • - Ein ergebnis- und zielorientiertes
    Qualitätsmanagement ist zwingend. Dabei muß
    Qualität einzelfallbezogen beurteilt werden. Die
    Anforderungen differieren von Fall zu Fall.
  • - Qualität allein löst aber nicht das
    Auswahlproblem.

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9. Düsseldorfer Insolvenztage 2007
  • am 13. und 14. Juni 2007
  • im Industrieclub e.V. Düsseldorf
  • Qualitätskriterien von Verwaltern
  • Prof. Dr. Rolf-Dieter Mönning
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