Title: M
19. Düsseldorfer Insolvenztage 2007
- am 13. und 14. Juni 2007
- im Industrieclub e.V. Düsseldorf
- Qualitätskriterien von Verwaltern
- Prof. Dr. Rolf-Dieter Mönning
2Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen
- Jahr 2004 40.000 Unternehmensinsolvenzen
- Jahr 2006 31.300 Unternehmensinsolvenzen
3Entwicklung der Verwalterzahlen
- 1990 200 Konkursverwalter
- 2007 1.900 Insolvenzverwalter
4- Die Qualitätsdiskussion ist Folge der zunächst
befürchteten und eingetretenen Verwalterschwemme
in Verbindung mit rückläufigen Verfahrenszahlen
und einer Verlagerung von Zuständigkeiten in
andere EU-Staaten bei unverändert ungeregelten
Zugangskriterien zum Amt des Insolvenzverwalters
5Qualität und Qualifikation, Begriffsbestimmung
- 1. Qualitätsgrundsätze
- - Qualität im Unternehmen und damit auch in
der Kanzlei des Insolvenzverwalters wird
durch die Führung bestimmt - - Maßstab für Qualität ist das
Unternehmensziel der ständigen
Verbesserung - - messbare Qualitätsziele müssen festgelegt
werden
62. Qualitätskriterien
-
- - Merkmale, die die Qualität einer
Dienstleistung kennzeichnen, leiten sich
unmittelbar aus den gesetzlich definierten
Verfahrenszielen ab ( 1 InsO) - - je nach Verfahrensziel können
Qualitätskriterien voneinander abweichen
73.Qualitätsmanagement
- - umfaßt alle Maßnahmen zur Beschreibung,
Installation und Weiterentwicklung der einzelnen
Funktionsbereiche in einem Unternehmen - - Führungsaufgabe des Insolvenzverwalters
84. Qualitätssicherung
- - Verfahren, daß die Überprüfung definierter
Qualitätskriterien sichert - - Qualitätshandbücher, Verfahrens- und
Arbeitsanweisungen -
95. Insolvenzabwicklung und Qualitätsmanagement
- - nicht von den Verfahrenszielen abzukoppeln
- - Qualitätsmanagement muß gewährleisten, daß die
Verfahrensziele bestmöglich erfüllt werden - - Ergebnisse müssen für Beteiligte transparent
und nachvollziehbar sein
106. Qualifikation
- - Anforderungsprofil des Verwalters wird
bestimmt durch fachliche, soziale und persönliche
Merkmale
11Qualität für wen?
- 1. Kundenorientierung im Insolvenzverfahren
- - oberster Grundsatz im Qualitätsmanagement
- - Ermittlung und Bewertung von
Kundenanforderungen gehören in den Mittelpunkt
von Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung
122. Der Gläubiger als Kunde?
- - Befriedigungsinteresse der Gläubiger als
Zielvorgabe - - Maßstäbe der ökonomischen Effizienzjurisprudenz
- - Marktkonformität der Insolvenzabwicklung
13- - Beeinträchtigung der Umsetzung durch
divergierende Interessen der Gläubiger und
Präjudizierung der Entscheidungen sowie den
Zeitfaktor - - Rechtsstellung der Gläubiger bestimmt die
Interessenlage
143. Erhaltungsinteresse des Schuldners
- - Erhaltungsinteresse als legitimes
Verfahrensziel bei redlichem Schuldner - - Schuldner als nicht unerheblicher
Multiplikator für den erfolgreich abwickelnden
Insolvenzverwalter
154. Arbeitsplatzerhaltung Die Beteiligung der
Arbeitnehmer und ihrer Vertretungen
- - Sicherung von Arbeitsplätzen kein
Verfahrensziel - - nur mittelbar das Ergebnis einer erfolgreichen
übertragenden Sanierung oder Reorganisation
16- - Berücksichtigung von Arbeitnehmerinteressen
als Baustein im Gesamtsystem von
Qualitätskriterien- und von Qualitätsmanagement-Gr
undsätzen
175. Das Ordnungsinteresse des Staates
- - Insolvenzabwicklung erfüllt eine wichtige
Ordnungsfunktion - - Öffentliche Finanzhilfen als wesentlicher
Baustein zur Sicherung der übertragenden
Sanierung und Reorganisation -
186. Die Insolvenzgerichte als Auftraggeber?
- - Austauschverhältnis zwischen dem
Insolvenzgericht als Auftraggeber und dem
Insolvenzverwalter als Leistungserbringer nur im
Eröffnungsverfahren - - Kundennutzen aus Sicht des Insolvenzrichters
- - Sicherung des Marktzuganges durch die
(persönliche) Beziehung zwischen
Insolvenzverwaltern und Richterinnen und Richtern
der Insolvenzgerichte
19Qualifikationsmerkmale des Verwalters und
Qualitätskriterien der Insolvenzabwicklung
- 1. Vorbemerkung
- - Wandel in der Beurteilung der Ziele und
Möglichkeiten des Qualitätsmanagements im
Insolvenzverfahren
20- - Ausrichtung der Insolvenzabwicklung an den
Prinzipien der ökonomischen Effizienzjurisprudenz - - beginnende Vorverlagerung der Einflußnahme auf
die Auswahlentscheidung
212. Qualifikationsmerkmale
- 2.1. Fachliche Qualifikationen
-
- - beruflicher Werdegang und der Nachweis
theoretischer und praktischer Befähigung an
erster Stelle der Beurteilung - - Berufserfahrung als wesentlicher Faktor
222.2. Persönliche Qualifikationen, Soft
Skills
- - menschliche Eigenschaften und Fähigkeiten
- - Soft Skills als Teilaspekte sozialer Kompetenz
- - Soft Skills entziehen sich dem
moralisch-ethischen Werturteil -
233. Qualitätskriterien der Insolvenzabwicklung
-
- - Unabhängigkeit des Verwalters
- - Objektivität
243.1. Ausrichtung des Qualitäts- managements
-
- - Kriterium der Kundenorientierung fehlt bei
Insolvenzabwicklung unter gesetzlichen
Bedingungen - - ziel- und ergebnisorientierte Ausrichtung
253.2. Ziel- und ergebnisorientierte
Qualitätskriterien
-
- 3.2.1. Sicherstellung der Verfahrens-
- eröffnung
- - Qualität von Verfahrensabwick-
- lung mißt sich auch an Eröffnungs-
- quoten
263.2.2. Verfahrensdauer
- - Insolvenzverfahren sind in möglichst kurzer
Zeit abzuwickeln
273.2.3. Vollabwicklung
- - Die vollständige Abwicklung des
Schuldnervermögens ist wesentliche Aufgabe der
Insolvenzabwicklung.
283.2.4. Erfassung und Bewertung
- - Ergebnis eines Verfahrens und die
Abwicklungsleistung wird durch die positive oder
negative Abweichung des Ist-Ergebnisses
dokumentiert - - Vermögensübersicht als Regierungserklärung des
Verwalters
293.2.5. Bestmögliche Verwertung
- - Art und Weise der Verwertung ist Sache des
Insolvenzverwalters
303.2.6. Fortführung
-
- - Fortführung ist geboten, soweit Überschüsse
erwirtschaftet oder über eine Ausproduktion die
Begrenzung von Masseverbindlichkeiten gesichert
werden kann - - Fortführungen und/oder Stilllegungen sind
betriebswirtschaftlich plausibel und
nachvollziehbar zu planen
313.2.7. Arbeitsrechtliche und
sozialrechtliche Standards
- - Ergebnis des Verfahrens bestimmen in
entscheidendem Maße die sozialverträglichen und
zugleich ökonomisch effizienten Betriebsänderungen
32- - überdurchschnittliche arbeits- und
sozialrechtliche Kenntnisse, Verhandlungsgeschick
und Stehvermögen gehören zum Handwerkszeug des
Insolvenzverwalters und seiner Mitarbeiter
333.2.8. Deregulative Abwicklung
- - Insolvenzplan als Sanierungsinstrument,
welches in erster Linie auf Initiative des
Insolvenzverwalters zum Einsatz kommt
343.2.9. Ökonomische Effizienz
- - Abwicklungsmaßnahmen stehen auf Basis einer
Kosten/Nutzen-Analyse auf dem Prüfstand - - ökonomischer Einsatz von Massemitteln zur
Zielerreichung - - nachhaltige Verfolgung offener Forderungen und
Durchsetzung insolvenzspezifischer Ansprüche
353.2.10. Transparenz
- - wesentliches Merkmal der Qualität von
Insolvenzabwicklung - - Art und Weise der Vermittlung ist Sache des
Verwalters
364. Scheinkriterien
- - make or buy
- Der Verwalter entscheidet in eigener
Verantwortung, ob er Leistungen selbst erbringt
oder zukauft - Entscheidung ist ausschließlich ergebnisbezogen
zu beurteilen, aber Kernkompetenz des Verwalters
37Regionalprinzip
- Ortsnähe und Ortskenntnis als qualitative
Kriterien sind im Zeitalter moderner
Kommunikationstechniken und globaler Strukturen
überholt
38Büroorganisation/EDV
- Strukturen müssen geeignet sein, die
Anforderungen an das Qualitätsmanagement zu
erfüllen stellen aber keine Garantie für den
Erfolg dar
39Vertrauen
- Kriterium des Vertrauens ist ambivalent und hängt
von der Persönlichkeit des Vertrauenden ab
40Belastung
- Belastung ist im Regelfall nicht prüfbar und
hängt im wesentlichen von nicht messbaren Soft
Skills ab. Anhand von Fallzahlen und
Modellrechnungen kann die Belastung jedenfalls
nicht festgemacht werden
41Fazit
- - Ein ergebnis- und zielorientiertes
Qualitätsmanagement ist zwingend. Dabei muß
Qualität einzelfallbezogen beurteilt werden. Die
Anforderungen differieren von Fall zu Fall. - - Qualität allein löst aber nicht das
Auswahlproblem.
429. Düsseldorfer Insolvenztage 2007
- am 13. und 14. Juni 2007
- im Industrieclub e.V. Düsseldorf
- Qualitätskriterien von Verwaltern
- Prof. Dr. Rolf-Dieter Mönning