Verschiedene Rechnungslegungsstandards im - PowerPoint PPT Presentation

1 / 216
About This Presentation
Title:

Verschiedene Rechnungslegungsstandards im

Description:

Title: PowerPoint-Pr sentation Author: Christian Feller Last modified by: christian.feller Created Date: 8/30/2004 5:50:04 PM Document presentation format – PowerPoint PPT presentation

Number of Views:63
Avg rating:3.0/5.0
Slides: 217
Provided by: Christi521
Category:

less

Transcript and Presenter's Notes

Title: Verschiedene Rechnungslegungsstandards im


1
Verschiedene Rechnungslegungsstandards im
Überblick
  • Christian Feller
  • dipl. Wirtschaftsprüfer

2
Inhaltsverzeichnis
  • Übersicht RechnungslegungsstandardsOR Swiss
    GAAP FER IFRS US GAAP
  • Praktische Beispiele Unterschiede
    RechnungslegungsstandardsOR Swiss GAAP FER
    IFRS

3
AnwendungsfragenÜbersicht (1)
  • Frage 1 Schweiz. KMU Gruppe
  • Herr A ist Alleinaktionär der schweiz. KMU
    Holding AG, welche 6 operative Gesellschaften in
    der ganzen Schweiz hält. Die Umsätze werden zu
    einem grossen Teil im Ausland erwirtschaftet. Die
    Konkurrenten sind zum grössten Teil in der
    Schweiz ansässig. Herr A hat die KMU Gruppe in
    den letzten 40 Jahren aufgebaut und denkt nun an
    die Nachfolge. Realistisch ist entweder ein
    Verkauf an das Management oder der Verkauf an
    einen (grösseren) Konkurrenten. Die
    Rechnungslegung erfolgt nach OR.
  • Als Berater von Herr A stellt sich Ihnen die
    Frage, welcher Rechnungslegungsstandard für die
    KMU Gruppe am vorteilhaftesten ist?

4
AnwendungsfragenÜbersicht (2)
  • Antwort 1 Schweiz. KMU Gruppe
  • In erster Linie kommt für die KMU Gruppe eine
    Umstellung auf Swiss GAAP FER in Frage, da die
    realistischen Übernehmer in der Schweiz
    domiziliert sind (Management, Konkurrenten). Eine
    Bewertung auf der Basis eines Swiss GAAP FER
    Abschlusses wirkt sich tendenziell preiserhöhend
    aus. Im Falle eines MBOs wäre zudem davon
    auszugehen, dass Herr A weiterhin beteiligt
    bleiben wird. Auf der Basis eines Swiss GAAP FER
    Abschlusses könnte er seine Aktionärsinteressen
    besser wahrnehmen.

5
AnwendungsfragenÜbersicht (3)
  • Frage 2 Swiss Group AG
  • Die Swiss Group AG hat in ihren Absatzmärkten in
    der Schweiz und im Ausland (Europa, Australien,
    USA) verschiedene Tochter-gesellschaften. Die
    meisten davon wurden in den letzten 5 Jahren
    akquiriert. Die zwei Hauptkonkurrenten kommen aus
    Deutschland und England. Die Aktienmehrheit der
    Swiss Group liegt bei einer Private Equity
    Gesellschaft. Die restlichen Aktien sind in der
    Hand des Managements. Man geht davon aus, auch in
    den nächsten Jahren bedeutende Akquisitionen zu
    tätigen. Mittelfristig ist der Gang an die Börse
    oder der Verkauf an einen Konkurrenten
    vorgesehen. Zurzeit erfolgt die Rechnungslegung
    nach OR.
  • Der CFO der Swiss Group fragt Sie an, welchen
    Rechnungslegungs-standard Sie ihm empfehlen
    würden.

6
AnwendungsfragenÜbersicht (4)
  • Antwort 2 Swiss Group AG
  • In erster Linie kommen IFRS in Frage, da dieser
    Standard sowohl für die Börse (SWX, europäische
    Börsen), wie auch für die potentiellen Übernehmer
    in Deutschland und England relevant sind. Sofern
    die Kotierung an einer US Börse im Vordergrund
    steht (z.B. NASDAQ), sollten US GAAP angewendet
    werden. Ansonsten würde sich der Zusatzaufwand
    jedoch nicht lohnen.

7
Übersicht Rechnungslegungsstandards
  • OR
  • Swiss GAAP FER
  • IFRS
  • US GAAP

8
Rechnungslegung nach OR (1)
  • Vorsichtsprinzip
  • Ausrichtung Gläubigerschutz
  • Stille Reserven
  • (teilweise Offenlegung bei wesentlicher
    Auflösung)
  • Sehr flexible Vorschriften
  • (solange Vorsicht gewahrt wird)
  • Relevant für Steuern (Massgeblichkeitsprinzip)

9
Rechnungslegung nach OR (2)
  • Im Konzernabschluss weder Geldflussrechnung noch
    Eigenkapitalnachweis vorgeschrieben.
    Konsolidierung auch nach sog. Deutscher Methode
    möglich
  • International sowie für Finanztransaktionen
    irrelevant
  • 7 Seiten Gesetz, davon 1 Seite
    Konzernrechnungslegung

10
Rechnungslegung nach OR (3)
  • Neues Rechnungslegungsrecht in Bearbeitung
  • Rechtsformneutral und somit auch Ersatz der
    rechtsformneutralen Vorschriften des Aktienrechts
  • Detaillierungsgrad der Rechnungslegung ist
    markant erhöht.
  • Stille Reserven werden nicht untersagt
  • Handelsrechtskonformer OR-Abschluss bleibt
    massgeblich für Steuerabschluss
    (Massgeblichkeitsprinzip)

11
Rechnungslegung nach OR (4)
  • Erweiterung der Mindestgliederungsvorschriften
    (Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang. Anlehnung an
    die Gliederung gemäss Swiss GAAP FER.
  • Einführung weiterer Buchführungsgrundsätze
  • - Grundsatz der zeitlichen und sachlichen
    Abgrenzung (matching of revenue and cost)
  • - Aktivierungspflicht
  • - Einzelbewertung im Regelfall
  • - Grundmethodik des Impairment

12
Rechnungslegung nach OR (5)
  • Für grössere Unternehmen gelten zusätzliche
    Anforderungen (Geldflussrechnung, Lagebericht,
    welche neu auch die Risikobeurteilung enthält)

13
Swiss GAAP FER (1)
  • GAAP Generally accepted accounting principles
  • FER Fachempfehlungen zur Rechnungslegung
  • Knapp gehaltene Grundsätze mit gewissen
    Erläuterungen
  • In Anlehnung an IFRS, jedoch Regulierungsgefälle
  • Regelwerk ist recht stabil, d.h. nicht ständige
    Änderungen und Anpassungen
  • Ausrichtung auf Schweizer Investoren

14
Swiss GAAP FER (2)
  • True and Fair View Konzept Qualitätssiegel für
    Bilanzleser, da keine stillen Reserven i.S.v.
    Willkürreserven
  • Ermöglicht Zugang zur Schweizer Börse
  • (seit 1.1.2005 nur noch an Nebenbörse)
  • International irrelevant
  • 1 Taschenbuch, ca. 208 Seiten

15
Rechnungslegung nach IFRS (1)
  • IFRS International Financial Reporting Standards
    (IAS sind die Vorgänger der IFRS)
  • Herausgegeben vom International Accounting
    Standards Board (IASB), einer privaten Stiftung
    mit Sitz in London
  • True and fair view Konzept
  • Vergleichbarkeit der Abschlüsse
  • Schutz der Anleger (Ausrichtung auf Investor)

16
Rechnungslegung nach IFRS (2)
  • Ab 2005 IFRS ist Pflicht für alle kotierten
    Gesellschaften in der EU.
  • Ab 2005 ist IFRS notwendig, um an der Schweizer
    Hauptbörse zu verbleiben
  • Ab 2007 USA akzeptiert IFRS Abschluss von
    ausländischen Unternehmen, keine Überleitung auf
    US GAAP mehr notwendig. Zunehmende Konvergenz mit
    US-GAAP
  • International sehr relevant, weitere Umstellungen
    in diversen Ländern geplant.

17
Rechnungslegung nach IFRS (3)
  • Laufende Änderungen und Ergänzungen
  • IFRS für KMU ab 2009 sind da, Erleichterungen
    marginal
  • 1 Buch mit über 2000 Seiten Standards,
    Interpretationen, Erläuterungen und Beispielen
  • (davon 464 Seiten Finanzinstrumente)

18
Rechnungslegung nach US GAAP (1)
  • US GAAP U.S. Generally Accepted Accounting
    Principles
  • Inhalt von GAAP nicht klar definiert, kein Gesetz
  • Verschiedene Quellen Congress, SEC
    (Börsenaufsicht), PCAOB, FASB, AICPA, APB, EITF,
    DIG, andere, nicht kodifizierte GAAP, welche
    teilweise verschiedene Arten von GAAP erlassen.
    Komplexe Hierarchie innerhalb von GAAP (sog.
    House of GAAP)

19
Rechnungslegung nach US GAAP (2)
  • Fair presentation
  • International sehr relevant. Ab 2005 jedoch kein
    Börsenzugang mehr in der EU, dieser muss auf der
    Basis von IFRS sein. In der Schweiz wird
    Kotierung an der Hauptbörse jedoch auch nach 2005
    noch möglich sein.
  • Ausrichtung auf (US)-Investor
  • Rules-based, kein True and fair override

20
Rechnungslegung nach US GAAP (3)
  • Regeln sind teilweise sehr US-spezifisch
  • Umfassende Rechnungslegungsnormen, inkl.
    Branchen-spezifischer Vorschriften sehr enger
    Rahmen für Interpretationen
  • Gedruckte Regeln umfassen drei Bücher mit rund
    6000 Seiten Standards. Zusätzlich noch eine
    Unmenge von Ausführungs- und Detailbestimmungen
    (EITF, APBs etc.). Praktisch wöchentliche
    Ergänzungen und/oder Änderungen

21
Gesetzliche Neuerungen (1)
Revisionsrecht
Schwellenwerte Bisher Ab 1. Januar 2012
Bilanzsumme gt CHF 10 Millionen gt CHF 20 Millionen
Umsatz gt CHF 20 Millionen gt CHF 40 Millionen
Vollzeitstellen (Jahresdurchschnitt) gt 50 gt 250
  • Geltung für JR ab GJ 2012, daher Prüfung im Jahr
    2013Achtung relevant laufendes Geschäftsjahr
    und Vorjahr!

22
Gesetzliche Neuerungen (2)
Revisionsrecht
  • Grössenkriterien
  • Die Grössenkriterien verändern sich massiv
  • Revisionsform kann häufig von der ordentlichen in
    die eingeschränkte Revision gewechselt werden
  • Chancen
  • Chance für Kleinanbieter dürften sich aufgrund
    der Veränderung der Grössenkriterien steigern
  • Möglichkeit von Doppelmandaten ergibt sich

23
Gesetzliche Neuerungen (3)
Rechnungslegungsrecht
  • Rechtsformneutrale Ausgestaltung
  • Grössenkriterien sind massgebend
  • Offene Fragen vorhanden, wie geht man in der
    Praxis damit um?
  • Einfluss auf die eingeschränkte Revision
  • Das neue Recht verstehen (Beurteilung darüber)
  • Übergang vom alten zum neuen Recht
  • Bewertungen
  • Darstellung und Offenlegung
  • Revisionsart

24
Aufbau des neuen Rechts (1)
  • Das Rechnungslegungsrecht ist neu wie folgt
    geregelt
  • 32. Titel des Obligationenrechts
  • Kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung
  • Allgemeine Bestimmungen (Art. 957 Art. 958)
  • Jahresrechnung (Art. 959 Art. 960)
  • Rechnungslegung für grössere Unternehmen (Art.
    961)
  • Abschluss nach anerkanntem Standard zur
    Rechnungslegung (Art. 962)
  • Konzernrechnung (Art. 963)

25
JR Bewertung (1)
  • Prüfungsziel Bewertung
  • Neue Bewertungsregeln müssen erkannt werden,
    damit diese auch beurteilt werden können
  • Im Bereich der möglichen Bewertungsarten bestehen
    noch unterschiedliche Auffassungen
  • Bewertungen können sich auf sämtliche Positionen
    in der Bilanz und Erfolgsrechnung auswirken
  • Achtung Grundsatz der Stetigkeit muss beachtet
    werden

26
JR Bewertung (2)
  • Grundsatz der Bewertung ist wie folgt (OR 960)
  • Einzelbewertung (in der Regel)
  • Keine Unterscheidung in Bezug auf die Bewertung
    zwischen Umlauf- und Anlagevermögen
  • Vorsichtige Bewertung, darf aber die zuverlässige
    Beurteilung der wirtschaftlichen Lage nicht
    verhindern (Vorsichtsprinzip)
  • Bei Anzeichnen einer Überbewertung muss eine
    Überprüfung der Werte vorgenommen und allenfalls
    angepasst werden (Imparitätsprinzip)

27
JR Bewertung (3)
  • Erstbewertung
  • Bei ihrer Ersterfassung müssen die Aktiven
    höchstens zu den Anschaffungs- oder
    Herstellungskosten bewertet werden.
  • Folgebewertung
  • In der Folgebewertung dürfen Aktiven nicht höher
    bewertet werden als zu den Anschaffungs- oder
    Herstellungskosten. Vorbehalten bleiben
    Bestimmungen für einzelne Arten von Aktiven.

28
JR Bewertung (4)
  • Besonderheiten bei Folgebewertungen
  • Aktiven mit beobachtbaren Marktpreisen
  • In der Folgebewertung dürfen Aktiven mit
    Börsenkurs oder einem anderen beobachtbaren
    Marktpreis in einem aktiven Markt zum Kurs oder
    Marktpreis am Bilanzstichtag bewertet werden,
    auch wenn dieser über dem Nennwert oder dem
    Anschaffungswert liegt. Wer von diesem Recht
    Gebrauch macht, muss alle Aktiven der
    entsprechenden Positionen der Bilanz, die einen
    beobachtbaren Marktpreis aufweisen, zum Kurs oder
    Marktpreis am Bilanzstichtag bewerten. Im Anhang
    muss auf diese Bewertung hingewiesen werden.

29
JR Bewertung (5)
  • Der Gesamtwert der entsprechenden Aktiven muss
    für Wertschriften und übrige Aktiven mit
    beobachtbarem Marktpreis je gesondert offengelegt
    werden. Werden Aktiven zum Börsenkurs oder zum
    Marktpreis am Bilanzstichtag bewertet, so darf
    eine Wertberichtigung zulasten der
    Erfolgsrechnung gebildet werden, um Schwankungen
    im Kursverlauf Rechnung zu tragen. Solche
    Wertberichtigungen sind jedoch nicht zulässig,
    wenn dadurch sowohl der Anschaffungswert als auch
    der allenfalls tiefere Kurswert unterschritten
    würden. Der Betrag der Schwankungsreserven ist
    insgesamt in der Bilanz oder im Anhang gesondert
    auszuweisen.

30
JR Bewertung (6)
31
JR Bewertung (7)
Aufgabenstellung Wertschriften Die Gesellschaft
hat per 30.09.2011 Wertschriften erworben. Der
Kaufpreis für die Wertschriften beträgt CHF
150000. Bei den Wertschriften handelt es sich um
100 Aktien zum Kaufpries von CHF 1000 an der
Nettas AG und 100 Aktien à CHF 500 an der Kugel
AG. Beide Aktien werden an der Börse gehandelt.
Der Kurs der Aktien hat sich nun bis zum
Bilanzstichtag verändert. Wie müssen die Aktien
bilanziert werden, wenn der Kurspreis der Nettas
AG CHF 980 und der der Kugel AG 650 beträgt.
Begründen Sie Ihre Antwort detailliert und
zeigen Sie die verschiedenen Varianten auf.
32
JR Bewertung (8)
Lösungsvorschlag Wertschriften Bilanzierung per
30.09.2011 Anschaffungskosten 100 CHF 1000
CHF 100000 100 CHF 500 CHF
50000 Bilanzierung per 31.12.2011 Folgebewertu
ng -gt Einzelbewertung! Nettas AG Zwingende
Behandlung 100 CHF 980 CHF
98000 Kugel AG mögliche Varianten Variante
1 100 CHF 500 CHF 50000 Variante 2
100 CHF 650 CHF 65000Variante 3 100
CHF 650 CHF 65000 mit Schwankungsreserve
von CHF 15000
33
JR Bewertung (9)
  • Besonderheiten bei Folgebewertungen
  • Vorräte
  • Liegt in der Folgebewertung von Vorräten und
    nicht fakturierten Dienstleistungen der
    Veräusserungswert unter Berücksichtigung noch
    anfallender Kosten am Bilanzstichtag unter den
    Anschaffungs- oder Herstellungskosten, so muss
    dieser Wert eingesetzt werden.
  • Als Vorräte gelten Rohmaterial, Erzeugnisse in
    Arbeit, fertige Erzeugnisse und Handelsware

34
JR Bewertung (10)
Aufgabenstellung Vorräte Die Sicherheitsfirma
SAFE ist im Überwachungs- und Sicherheitsbereich
tätig. Die angefangenen Arbeiten (31.12.10 Fr.
600000.-- 31.12.11 Fr. 960000.--) sind zu
Herstellkosten bewertet und beinhalten direkt
Lohnkosten zuzüglich 20 für anteilige allgemeine
Kosten. Der Netto-Marktwert dieser angefangenen
Arbeiten übersteigen die Herstellkosten mit
Ausnahme des Auftrages GREEN. Beim Auftrag GREEN
ist der Netto-Marktwert nur Fr. 38000. (HK Fr.
48000.--) Mit welchem Wert müssen die Vorräte
in die Bilanz 2011 eingehen?
35
JR Bewertung (11)
  • Lösungsvorschlag Vorräte
  • Grundsatz der Einzelbewertung
  • Der Auftrag GREEN muss um CHF 10000 reduziert
    werden.

36
JR Bewertung (12)
  • Passiven
  • Verbindlichkeiten müssen passiviert werden, wenn
    sie durch vergangen Ereignisse bewirkt wurden,
    ein Mittelabfluss wahrscheinlich ist und ihre
    Höhe verlässlich geschätzt werden kann.
  • Verbindlichkeiten müssen zum Nennwert eingesetzt
    werden.
  • Lassen vergangene Ereignisse einen Mittelabfluss
    in künftigen Geschäftsjahren erwarten, so müssen
    die voraussichtlich erforderlichen
    Rückstellungen zulasten der Erfolgsrechnung
    gebildet werden.

37
JR Bewertung (13)
  • Rückstellungen dürfen zudem insbesondere
    gebildet werden für
  • regelmässig anfallende Aufwendungen aus
    Garantieverpflichtungen
  • Sanierungen von Sachanlagen
  • Restrukturierungen
  • die Sicherung des dauernden Gedeihens des
    Unternehmens.
  • Nicht mehr begründete RST müssen nicht aufgelöst
    werden
  • Stille Reserven

38
JR Bewertung (14)
  • Handlungsempfehlungen Revisor
  • Interpretationsspielräume vorhanden, insbesondere
    Vorsicht bei Gesellschaften mit Potential zu OR
    725
  • Bewertungsansätze vom Kunden vor der Revision
    schriftlich verlangen
  • Grundsatz der Stetigkeit muss eingehalten werden.
    Gemäss Übergangsbestimmungen kann bei der
    erstmaligen Anwendungen darauf verzichtet werden.
  • Die Absichten des Kunden verstehen
  • Schlussbesprechungsprotokoll mit Bewertungsfragen
    erstellen
  • Geistiger Vater der Jahresrechnung ist und bleibt
    der Verwaltungsrat -gt Bewertungsentscheide

39
Darstellung und Offenlegung (1)
  • Prüfungsziel Darstellung und Offenlegung
  • Neue Gliederungsvorschriften müssen erkannt
    werden, damit diese auch beurteilt werden können
  • Neuerungen im Bereich Bilanz, Erfolgsrechnung und
    anhang vorhanden

40
Darstellung und Offenlegung (2)
Innerhalb von 6 Monatennach Ablauf GJ zu
erstellen und zuständigem Organzur Genehmigung
vorzulegen.Vom Vorsitzenden des obersten
Leitungs- oderVerwaltungsorgans und vonder für
die Rechnungslegungzuständigen Person zu
unter-zeichnen.
41
JR Bilanz (1)
AKTIVEN  
   
UMLAUFVERMÖGEN    
Flüssige Mittel   130'502 69'045
Kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs   60'000 30'000
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen   900'500 1'000'001
Übrige kurzfristige Forderungen   92'000 70'000
Vorräte und nicht fakturierte Dienstleistungen   1'200'000 950'000
Aktive Rechnungsabgrenzungen   19'000 24'000
TOTAL UMLAUFVERMÖGEN   2'402'002 2'143'046
in der Bilanzsumme 65.7 63.5
   
ANLAGEVERMÖGEN    
Finanzanlagen   105'000 101'000
Beteiligungen   120'000 120'000
Sachanlagen   880'000 850'000
Immaterielle Werte   150'000 160'000
Nicht einbezahltes Aktienkapital   0 0
TOTAL ANLAGEVERMÖGEN   1'255'000 1'231'000
in der Bilanzsumme   34.3 36.5
   
TOTAL AKTIVEN   3'657'002 3'374'046
42
JR Bilanz (2)
PASSIVEN
   
   
KURZFRISTIGES FREMDKAPITAL    
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen   799'503 750'045
Kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten   250'000 240'100
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten   25'000 21'500
Passive Rechnungsabgrenzungen   35'000 31'000
Rückstellungen (kurzfristig)   45'500 40'000
TOTAL KURZFRISTIGES FREMDKAPITAL   1'155'003 1'082'645
in der Bilanzsumme 31.6 32.1
   
LANGFRISTIGES FREMDKAPITAL    
Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten 950'000 850'000
(davon mit Rangrücktritt CHF 0 / CHF 0)      
Übrige langfristige Verbindlichkeiten 150'000 130'000
Rückstellungen sowie vom Gesetz vorgesehene ähnliche Positionen   405'000 305'000
TOTAL LANGFRISTIGES FREMDKAPITAL   1'505'000 1'285'000
in der Bilanzsumme 41.2 38.1
   
TOTAL FREMDKAPITAL   2'660'003 2'367'645
in der Bilanzsumme 72.7 70.2
43
JR Bilanz (3)
  EIGENKAPITAL    
  Aktienkapital   500'000 500'000
  Gesetzliche Kapitalreserve   20'000 20'000
  Gesetzliche Gewinnreserve   94'068 90'000
  Reserven für eigene Aktien   10'000 0
  Aufwertungsreserven   0 0
  Freiwillige Gewinnreserven/ (kumulierte Verluste)   382'931 396'401
  Eigene Aktien   -10'000 0
  TOTAL EIGENKAPITAL   996'999 1'006'401
  in der Bilanzsumme 27.3 29.8
44
JR Erfolgsrechnung (1)
ERFOLGSRECHNUNG (Variante 1 Gesamtkostenverfahren) ERFOLGSRECHNUNG (Variante 1 Gesamtkostenverfahren) ERFOLGSRECHNUNG (Variante 1 Gesamtkostenverfahren) ERFOLGSRECHNUNG (Variante 1 Gesamtkostenverfahren) ERFOLGSRECHNUNG (Variante 1 Gesamtkostenverfahren)
in CHF

    2013 in 2012 in
Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen   10'099'043 100.0 9'950'000 100.0
Bestandesänderungen an unfertigen und fertigen Erzeugnissensowie an nicht fakturierten Dienstleistungen   50'100   -67'000  
Materialaufwand   -8'000'100   -7'999'500  
           
Bruttogewinn   2'149'043 21.3 1'883'500 18.9
Personalaufwand   -1'100'020   -999'700  
Übriger betrieblicher Aufwand   -750'000   -723'000  
Betriebliches Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA)   299'023 3.0 160'800 1.6
   
Abschreibungen auf Positionen des Anlagevermögens   -87'020   -77'100  
Wertberichtigungen auf Positionen des Anlagevermögens 0   0
Betriebliches Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT)   212'003 2.1 83'700 0.8
Finanzaufwand   -58'550   -47'000  
Finanzertrag   15'300   4'156  
Betriebliches Ergebnis vor Steuern   168'753 1.7 40'856 0.4
           
Betriebsfremder Aufwand   0   0  
Betriebsfremder Ertrag   0   0  
Ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Aufwand   -100'000   0  
Ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Ertrag   0   0  
Jahresergebnis vor Steuern   68'753 0.7 40'856 0.4
 
Direkte Steuern   -18'155   -9'500  
           
Jahresgewinn / (Jahresverlust)   50'598 0.5 31'356 0.3
45
JR Erfolgsrechnung (2)
ERFOLGSRECHNUNG (Variante 2 Umsatzkostenverfahren) ERFOLGSRECHNUNG (Variante 2 Umsatzkostenverfahren) ERFOLGSRECHNUNG (Variante 2 Umsatzkostenverfahren) ERFOLGSRECHNUNG (Variante 2 Umsatzkostenverfahren)
in CHF

    2013 2012
Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen   10'099'043 9'950'000
Anschaffungs- oder Herstellungskosten der verkauften Produkte und Leistungen   -9'191'040 -9'163'148
Verwaltungsaufwand und Vertriebsaufwand   -696'000 -703'152
Finanzaufwand   -58'550 -47'000
Finanzertrag   15'300 4'156
Betriebsfremder Aufwand   0 0
Betriebsfremder Ertrag   0 0
Ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Aufwand   -100'000 0
Ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Ertrag 0 0
Direkte Steuern   -18'155 -9'500
       
Jahresgewinn / (Jahresverlust)   50'598 31'356

In obiger Erfolgsrechnung sind folgende Aufwendungen enthalten

Personalaufwand   -1'100'020 -999'700
Abschreibungen auf Positionen des Anlagevermögens   -87'020 -77'100
Wertberichtigungen auf Positionen des Anlagevermögens   0 0
46
JR Anhang (1)
  • Anhang
  • Angaben über die in der Jahresrechnung
    angewandten Grundsätze, soweit diese nicht vom
    Gesetz vorgeschrieben sind
  • Angaben, Aufschlüsselungen und Erläuterungen zu
    Positionen der Bilanz und der Erfolgsrechnung
  • den Gesamtbetrag der aufgelösten
    Wiederbeschaffungsreserven und der darüber
    hinausgehenden stillen Reserven, soweit dieser
    den Gesamtbetrag der neugebildeten derartigen
    Reserven übersteigt, wenn dadurch das
    erwirtschaftete Ergebnis wesentlich günstiger
    dargestellt wird
  • Weitere vom Gesetz verlangte Angaben.

47
JR Anhang (2)
ANHANG
in CHF

Angaben über die in der Jahresrechnung angewandten Grundsätze Angaben über die in der Jahresrechnung angewandten Grundsätze

Die vorliegende Jahresrechnung wurde gemäss den Vorschriften des Schweizer Gesetzes, insbesondere der Artikel über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung des Obligationenrechts (Art. 957 bis 962) erstellt. Die Rechnungslegung erfordert vom Verwaltungsrat Schätzungen und Beurteilungen, welche die Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Eventualverbindlichkeiten im Zeitpunkt der Bilanzierung, aber auch Aufwendungen und Erträge der Berichtsperiode beeinflussen könnten. Der Verwaltungsrat entscheidet dabei jeweils im eigenen Ermessen über die Ausnutzung der bestehenden gesetzlichen Bewertungs- und Bilanzierungsspielräume. Zum Wohle der Gesellschaft können dabei im Rahmen des Vorsichtsprinzips Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen über das betriebswirtschaftlich benötigte Ausmass hinaus gebildet werden. Die vorliegende Jahresrechnung wurde gemäss den Vorschriften des Schweizer Gesetzes, insbesondere der Artikel über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung des Obligationenrechts (Art. 957 bis 962) erstellt. Die Rechnungslegung erfordert vom Verwaltungsrat Schätzungen und Beurteilungen, welche die Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Eventualverbindlichkeiten im Zeitpunkt der Bilanzierung, aber auch Aufwendungen und Erträge der Berichtsperiode beeinflussen könnten. Der Verwaltungsrat entscheidet dabei jeweils im eigenen Ermessen über die Ausnutzung der bestehenden gesetzlichen Bewertungs- und Bilanzierungsspielräume. Zum Wohle der Gesellschaft können dabei im Rahmen des Vorsichtsprinzips Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen über das betriebswirtschaftlich benötigte Ausmass hinaus gebildet werden. Die vorliegende Jahresrechnung wurde gemäss den Vorschriften des Schweizer Gesetzes, insbesondere der Artikel über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung des Obligationenrechts (Art. 957 bis 962) erstellt. Die Rechnungslegung erfordert vom Verwaltungsrat Schätzungen und Beurteilungen, welche die Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Eventualverbindlichkeiten im Zeitpunkt der Bilanzierung, aber auch Aufwendungen und Erträge der Berichtsperiode beeinflussen könnten. Der Verwaltungsrat entscheidet dabei jeweils im eigenen Ermessen über die Ausnutzung der bestehenden gesetzlichen Bewertungs- und Bilanzierungsspielräume. Zum Wohle der Gesellschaft können dabei im Rahmen des Vorsichtsprinzips Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen über das betriebswirtschaftlich benötigte Ausmass hinaus gebildet werden. Die vorliegende Jahresrechnung wurde gemäss den Vorschriften des Schweizer Gesetzes, insbesondere der Artikel über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung des Obligationenrechts (Art. 957 bis 962) erstellt. Die Rechnungslegung erfordert vom Verwaltungsrat Schätzungen und Beurteilungen, welche die Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Eventualverbindlichkeiten im Zeitpunkt der Bilanzierung, aber auch Aufwendungen und Erträge der Berichtsperiode beeinflussen könnten. Der Verwaltungsrat entscheidet dabei jeweils im eigenen Ermessen über die Ausnutzung der bestehenden gesetzlichen Bewertungs- und Bilanzierungsspielräume. Zum Wohle der Gesellschaft können dabei im Rahmen des Vorsichtsprinzips Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen über das betriebswirtschaftlich benötigte Ausmass hinaus gebildet werden. Die vorliegende Jahresrechnung wurde gemäss den Vorschriften des Schweizer Gesetzes, insbesondere der Artikel über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung des Obligationenrechts (Art. 957 bis 962) erstellt. Die Rechnungslegung erfordert vom Verwaltungsrat Schätzungen und Beurteilungen, welche die Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Eventualverbindlichkeiten im Zeitpunkt der Bilanzierung, aber auch Aufwendungen und Erträge der Berichtsperiode beeinflussen könnten. Der Verwaltungsrat entscheidet dabei jeweils im eigenen Ermessen über die Ausnutzung der bestehenden gesetzlichen Bewertungs- und Bilanzierungsspielräume. Zum Wohle der Gesellschaft können dabei im Rahmen des Vorsichtsprinzips Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen über das betriebswirtschaftlich benötigte Ausmass hinaus gebildet werden.

48
JR Anhang (3)
  • Der Anhang muss weiter folgende Angaben
    enthalten, sofern diese nicht bereits aus der
    Bilanz oder Erfolgsrechnung ersichtlich sind
  • Firma oder Name sowie Rechtsform und Sitz des
    Unternehmens
  • eine Erklärung darüber, ob die Anzahl
    Vollzeitstellen im
  • Jahresdurchschnitt nicht über 10, über 50
    beziehungsweise
  • über 250 liegt
  • Firma, Rechtsform und Sitz der Unternehmen, an
    denen direkte oder
  • wesentliche indirekte Beteiligungen bestehen,
    unter Angabe des
  • Kapital- und des Stimmenanteils
  • Anzahl eigener Anteile, die das Unternehmen
    selbst und die
  • Unternehmen, an denen es beteiligt ist, halten
  • Erwerb und Veräusserung eigener Anteile und die
    Bedienungen, zu denen sie erworben oder
    veräussert wurden

49
JR Anhang (4)
  1. der Restbetrag der Verbindlichkeiten aus
    kaufvertragsähnlichen
  2. Leasinggeschäften und anderen Leasingverpflichtung
    en, sofern diese
  3. nicht innert zwölf Monaten ab Bilanzstichtag
    auslaufen oder gekündigt
  4. werden können
  5. Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen
  6. Der Gesamtbetrag der für Verbindlichkeiten
    Dritter bestellten Sicherheiten
  7. Je der Gesamtbetrag der zur Sicherung eigener
    Verbindlichkeiten
  8. verwendeten Aktiven sowie der Aktiven unter
    Eigentumsvorbehalt
  9. Rechtliche oder tatsächliche Verpflichtungen, bei
    denen ein Mittelabfluss
  10. entweder als unwahrscheinlich erscheint oder in
    der Höhe nicht verlässlich geschätzt werden kann
    (Eventualverbindlichkeit)
  • Bisher nicht bilanzierte Leasingverbindlichkeiten

50
JR Anhang (5)
  1. Anzahl und Wert von Beteiligungsrechten oder
    Optionen auf solche Rechte für alle Leistungs-
    und Verwaltungsorgane sowie für die
    Mitarbeitenden
  2. Erläuterungen zu ausserordentlichen, einmaligen
    oder periodenfremder Positionen der
    Erfolgsrechnung
  3. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
  4. Bei einem vorzeitigen Rücktritt der
    Revisionsstelledie Gründe, die dazu geführt
    haben.
  • Risikobeurteilung nur noch, sofern eine
    ordentliche Revision durchgeführt wird. Und dann
    nur im nicht der Prüfung unterliegendem
    Lagebericht
  • Aufzeigen von wesentlichen Ereignissen nach dem
    Bilanzstichtag

51
JR Anhang (6)
  • Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
  • (positive oder negative Ereignisse)
  • Auslöser am/vor Bilanzstichtag gegeben Erfassung
    in der Jahresrechnung
  • Auslösende Ursache nach Bilanzstichtag
    Offenlegung mit Schätzung der finanziellen
    Auswirkung erforderlich, sofern wesentlich
  • Beispiele Akquisitionen, Verkaufsabsichten einer
    Sparte, neuer Rechtsstreit etc.

52
JR Anhang (7)
  • Neuerungen
  • Offenlegung von Bewertungsgrundsätzen
  • Angaben über Vollzeitstellen
  • Rechtliche oder tatsächliche Verpflichtungen
  • Erklärungen zu einzelnen Positionen in der
    Jahresrechnung (Beispiel ausserordentliche oder
    einmalige und periodenfremde Ereignisse)
  • Angaben zu Ereignissen nach dem Bilanzstichtag
  • Keine Angaben zum Brandversicherungswert wie
    bisher
  • Keine Risikobeurteilung (bei einer
    eingeschränkten Revision)

53
JR Anhang (8)
  • Handlungsempfehlungen Revisor
  • Neuerungen im Bereich Anhang frühzeitig mit dem
    Prüfkunden besprechen
  • Anpassung der Prüfungshandlungen, neue
    Offenlegungen, Offenlegungen sind nicht mehr
    notwendig

54
Anerkannter Standard (1)
  • Zusätzlicher Einzel-Abschluss nach anerkanntem
    Standard (True and Fair View) notwendig sofern
  • Publikumsgesellschaft, wenn Börse dies verlangt
  • Genossenschaften mit gt 2000 Genossenschaften
  • Stiftungen, die gemäss Gesetz zur ordentlichen
    Revision verpflichtet sind
  • Gesellschafter die mindestens 20 des
    Grundkapitals vertreten dies verlangen
  • 10 der Genossenschafter oder 20 der
    Vereinsmitglieder können dies verlangen
  • Jeder Gesellschafter/Jedes Mitglied mit
    persönlicher Haftung oder Nachschusspflicht kann
    dies verlangen

? Abschluss immer als zusätzlicher Abschluss zum
handelsrechtlichen Abschluss, d.h. keine
Relevanz für Besteuerung
55
Anerkannter Standard (2)
  • Aktueller Entwurf zur Verordnung über die
    anerkannten Standards zur Rechnungslegung (VASR)
  • Swiss GAAP FER
  • IFRS
  • IFRS für KMU
  • US GAAP (momentan nur für Unternehmen welche US
    GAAP schon anwenden, später Anwendung nicht mehr
    möglich, aber momentan umstritten, gemäss Florian
    Zihler (Bundesamt für Justiz) wahrscheinlich,
    dass uneingeschränkt zugelassen)
  • Abschluss unterliegt ordentlicher Revision (auch
    wenn aufgrund von Verlangen von Minderheit
    erstellt)

56
Übergangsfrist
  • Einführung per 01.01.2013 mit einer 2jährigen
    Übergangsfrist
  • Vorherige Einführung erlaubt
  • Einfluss auf die Jahresrechnung ist zu
    prüfen(Gründungskosten etc.)
  • Während der Übergangsfrist kann auf den Grundsatz
    der Stetigkeit verzichtet werden
  • Frühzeitige Vorbereitung erleichtert Einführung

57
Swiss GAAP FER im Überblick
58
Neues Regelwerk Idee
  • Beispiele
  • Grund-lagen
  • Steuern
  • Leasing
  • Bewer- tung
  • Ausserbi-lanzge-schäfte
  • Rahmen-konzept
  • Vorräte
  • Dar-stellung
  • Sach-anlagen
  • Anhang
  • Geldfluss
  • Rück-stellungen

Kern-FER Best Practice-FER
  • Wertbe-einträchtigung

59
1. Neues Regelwerk modularer Aufbau
Kern-FER -- Rahmenkonzept Grundlagen Bewertung Darstellung und Gliederung Geldflussrechnung Ausserbilanzgeschäfte Anhang Best practice FER Immaterielle Werte Steuern Zwischenberichterstattung Leasinggeschäfte Trans. mit nahe stehenden Personen Vorsorgeverpflichtungen Vorräte Sachanlagen Wertbeeinträchtigungen Langfristige Aufträge Rückstellungen Eigenkapital und Transaktionen mit Aktionären Derivative Finanzinstrumente
Branchenspezifische FER Konz. von Versicherungsunternehmen Nonprofit-Organisationen Pers.vorsorgeeinrichtungen RL für Gebäude- und Krankenversicherer (ab 01.01.2012) Best practice FER Immaterielle Werte Steuern Zwischenberichterstattung Leasinggeschäfte Trans. mit nahe stehenden Personen Vorsorgeverpflichtungen Vorräte Sachanlagen Wertbeeinträchtigungen Langfristige Aufträge Rückstellungen Eigenkapital und Transaktionen mit Aktionären Derivative Finanzinstrumente
Konzernrechnung Konzernrechnung Best practice FER Immaterielle Werte Steuern Zwischenberichterstattung Leasinggeschäfte Trans. mit nahe stehenden Personen Vorsorgeverpflichtungen Vorräte Sachanlagen Wertbeeinträchtigungen Langfristige Aufträge Rückstellungen Eigenkapital und Transaktionen mit Aktionären Derivative Finanzinstrumente
60
Rahmenkonzept (Inhalt)
  1. Zielsetzung der Jahresrechnung
  2. Gliederung des Geschäftsberichtes
  3. Erstmalige Anwendung der Swiss GAAP FER
  4. Grundlagen der Jahresrechnung
  5. Definition von Aktiven und Passiven
  6. Definition von Erträgen, Aufwendungen und Erfolg
  7. Zulässige Bewertungskonzepte (Aktiven/Verbindl.)
  8. Qualitative Anforderungen
  9. Jahresbericht (Lage und Ausblick)

61
Rahmenkonzept
  • Allgemeine Zielsetzungen
  • Einhaltung Prinzip True Fair View
  • Grundlage für zukünftige Rechnungslegungsnormen
  • Grundsätze sollen die nicht geregelten Themen
    abdecken
  • Einzelne Standards gehen dem Rahmenkonzept vor
  • Rahmenkonzept nennt die
  • Elemente des Geschäfts-
  • berichtes

62
2. Rahmenkonzept
a) Zielsetzung der Jahresrechnung
  • Zur Verfügung stellen von Informationen über die
    Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
  • Grundlage für Jahresrechnung (true fair view)
  • die wirtschaftlichen Tatsachen wiedergeben frei
    von Täuschung und Manipulation
  • Zuverlässig
  • auf Bedürfnisse der Empfänger ausgerichtet

63
2. Rahmenkonzept
b) Gliederung des Geschäftsberichts
  • Geschäftsbericht umfasst
  • Jahresbericht
  • Jahresrechnung bzw. Konzernrechnung
  • Jahresrechnung bzw. Konzernrechnung umfasst
  • Bilanz
  • Erfolgsrechnung
  • Geldflussrechnung
  • Eigenkapitalnachweis
  • Anhang

64
2. Rahmenkonzept
c) Erstmalige Anwendung der Swiss GAAP FER
  • Bei erstmaliger Anwendung von Swiss GAAP FER oder
    bei Wechsel von Kern-FER zu Gesamt-FER (best
    practice) bzw. umgekehrt, so ist nur die
    Vorjahresbilanz ist in Übereinstimmung mit dem
    neu vorgesehenen Regelwerk offen zu legen
  • Folgerungkein Restatement für
    Vorjahreserfolgsrechnung bzw. keine
    Eröffnungsbilanz des Vorvorjahres

65
2. Rahmenkonzept
d) Grundlagen der Jahresrechnung
  • Fortführungsprinzip
  • Wirtschaftliche Betrachtungsweise (substance
    over form)
  • Zeitliche Abgrenzungen (periodengerechte
    Abgrenzungen)
  • Sachliche Abgrenzungen (Aufwand entsprechend dem
    Ertragsanfall in der ER berücksichtigen)
  • Vorsichtsprinzip (kein Missbrauch)
  • Bruttoprinzip

66
2. Rahmenkonzept
e) Definition von Aktiven und Passiven (1)
  • Aktiven materielles oder immaterielles Gut
    (Nutzen über Berichtsperiode)
  • Zum Umlaufvermögen zählen Aktiven, die
  • innerhalb von 12 Monaten realisiert, oder
  • innerhalb der operativen Tätigkeit verkauft
    konsumiert oder realisiert werden, oder
  • zum Handel gehalten werden
  • Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
  • Alle übrigen Aktiven zum Anlagevermögen

67
2. Rahmenkonzept
e) Definition von Aktiven und Passiven (2)
  • Verbindlichkeiten entstehen aus vergangenen
    Geschäftsvorfällen oder Ereignissen, falls ein
    zukünftiger Mittelabfluss wahrscheinlich ist. Der
    Erfüllungsbetrag muss verlässlich ermittelt bzw.
    geschätzt werden.

68
2. Rahmenkonzept
e) Definition von Aktiven und Passiven (3)
  • Verbindlichkeiten gelten als kurzfristig, wenn
  • sie innerhalb 12 Monaten nach Bilanzstichtag zu
    erfüllen sind, oder
  • ein Mittelabfluss innerhalb der operativen
    Tätigkeit wahrscheinlich ist, oder
  • sie vor allem für Handelszwecke gehalten werden
  • Langfristige Verbindlichkeiten sind
  • alle übrigen Verbindlichkeiten

69
2. Rahmenkonzept
e) Definition von Aktiven und Passiven (4)
  • Eigenkapital Summe aller Aktiven./. Summe
    aller Verbindlichkeiten
  • Eventualforderungen oder -verbindlichkeitensind
    im Anhang offen zu legen

70
2. Rahmenkonzept
f) Definition von Erträgen, Aufwendungen und
Erfolg (1)
  • Erfolg Differenz zwischen Ertrag und Aufwand
  • Erträge Nutzenzugänge in Berichtsperiode
  • (Zunahme der Aktiven oder Abnahme der
    Verbindlich-keiten, die das Eigenkapital erhöhen,
    ohne dass eine Einlage der Eigentümer erfolgt)

71
2. Rahmenkonzept
f) Definition von Erträgen, Aufwendungen und
Erfolg (2)
  • Aufwendungen Nutzenabgänge in Berichtsperiode
  • (Abnahme der Aktiven oder Zunahme der
    Verbindlich-keiten, die das Eigenkapital
    vermindern, ohne dass eine Ausschüttung an die
    Eigentümer erfolgt)
  • Erträge und Aufwendungen werden erfasst, wenn die
    damit verbundenen Aktiven und Verbindlichkeiten
    zuverlässig erfasst werden können

72
2. Rahmenkonzept
g) Bewertungskonzepte (Aktiven/Verbindlichkeiten)
(1)
  • Einzelbewertung (ausnahmsweise können
    gleichartige Aktiven oder Verbindlichkeiten
    gesamthaft bewertet werden)
  • Aktiven (zulässige Bewertungskonzepte)
  • Historische Werte (Anschaffungswert oder
    Herstellkosten)
  • Aktuelle Werte (Tageswert, Nettomarktwert,
    Nutzwert, Liquidationswert)

73
2. Rahmenkonzept
g) Bewertungskonzepte (Aktiven/Verbindlichkeiten)
(2)
  • Verbindlichkeiten
  • Historische Werte (bleiben in der Regel bis zur
    Tilgung unverändert)
  • Aktuelle Werte (Tageswert, Barwert)

74
2. Rahmenkonzept
g) Bewertungskonzepte (Aktiven/Verbindlichkeiten)
(3)
  • Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (positive oder
    negative Ereignisse)
  • Auslöser am/vor Bilanzstichtag gegeben Erfassung
    in der Jahresrechnung
  • Auslösende Ursache nach Bilanzstichtag
    Offenlegung mit Schätzung der finanziellen
    Auswirkung erforderlich, sofern wesentlich
  • Beispiele Akquisitionen, Verkaufsabsichten einer
    Sparte, neuer Rechtsstreit etc.

75
2. Rahmenkonzept
h) Qualitative Anforderungen (1)
  • Wesentlichkeit
  • Stetigkeit (Bewertung, Darstellung, Offenlegung)
  • Abweichungen sind möglich bei
  • Änderungen von Grundsätzen der Rechnungslegung-
    Änderung durch Fachempfehlung verlangt- Änderung
    Tätigkeitsfeld der Organisation- Eintritt in
    eine neue/andere Organisation- aussagekräftigere
    Option gewählt (Wahlrechte FER)

? Grund, Art und finanzielle Auswirkungen im
Anhang offen legen
76
2. Rahmenkonzept
h) Qualitative Anforderungen (2)
  • Fehler in früheren Abschlüssen? Auswirkung im
    Anhang erläutern und quantitativ offen legen
  • Änderungen von Schätzungen? Im Anhang offen
    legen
  • Bei Änderung von Grundsätzen der Rechnungslegung
    sowie
  • bei Korrektur von Fehlern wird die
    Vorjahresrechnung
  • angepasst (retrospektive Methode).
  • Bei Änderung von Schätzungen sind nur laufende
    oder auch
  • zukünftige Periodenerfolge betroffen (prospektive
    Methode)

77
2. Rahmenkonzept
h) Qualitative Anforderungen (3)
  • Vergleichbarkeit (Jahresrechnungen müssen über
    längere Zeit vergleichbar sein)
  • Verlässlichkeit
  • frei von verzerrenden Einflüssen und Willkür
  • Klarheit, wenn
  • Jahresrechnung übersichtlich und sachgerecht
    gegliedert ist
  • nur gleichartige Posten zusammengefasst sind
  • Inhalt und Darstellung true fair view
    entsprechen
  • Ev. bei Abschlusspos. ein Querverweis zum Anhang
    existiert

78
2. Rahmenkonzept
i) Jahresbericht (Lage und Ausblick)
  • Erstellung durch verantwortliches Organ, mit
    Mindestangaben über
  • Umfeld (Marktentwicklung, Branchentrends,
    Konkurrenz, Konjunkturlage, Gesetzesänderungen)
  • Geschäftsjahr (Kommentierung der Bestandteile der
    Jahresrechnung Bilanz- und ER-Kennzahlen sowie
    Entw.)
  • Ausblick (Kommentierung weitere Entwicklung der
    Organisation, insb. des folgenden
    Geschäftsjahres, v.a. Chancen und Risiken)
  • Nicht Gegenstand der Wirtschaftsprüfung

79
Praktische Beispiele
  • Unterschiede
  • OR
  • Swiss GAAP FER
  • IFRS

80
Sachanlagen
81
Swiss GAAP FER 18 Sachanlagen
  • Begriff und Geltungsbereich
  • Mindestgliederung
  • Aktivierung, Erstbewertung und Folgebewertung
  • Impairment (Wertbeeinträchtigung)
  • Bewertungsmodelle
  • Offenlegung

82
Begriff und Geltungsbereich / Gliederung
  • Sachanlagen bestehen körperlich für
  • Herstellung von Gütern
  • Erbringung von Dienstleistungen
  • Anlagezwecke
  • Sie können erworben und selbst hergestellt
    werden.
  • Mindestgliederung
  • Unbebaute Grundstücke
  • Grundstücke und Bauten
  • Anlagen und Einrichtungen (Detail, falls
    wesentlich)
  • Sachanlagen im Bau
  • Übrige Sachanlagen (Detail, falls wesentlich)

83
Aktivierung und Erstbewertung
  • Investitionen in neue Sachanlagen
  • Aktivierung, wenn
  • Nettomarktwert oder Nutzwert vorhanden,
  • Nutzung während mehr als einer Rechnungsperiode
  • die Aktivierungsuntergrenze übersteigen (FER
    18/3)
  • Selbst hergestellte Sachanlangen
  • Aktivierung, wenn
  • Einzelerfassung und -messung von Aufwendungen
  • Nutzung während mehr als einer Rechnungsperiode
    (FER 18/4)
  • Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
    Herstellungs-kosten erfasst (FER 18/6)

84
Folgebewertung / Impairment
  • Folgebewertung
  • Bei Sachanlagen besteht ein Wahlrecht zwischen
    fortgeführten Anschaffungswerten und aktuellen
    Werten (FER 18/8 und FER 18/13)
  • Planmässige Abschreibungen ab Beginn der
    tatsächlichen Nutzung nach folgenden drei
    Methoden linear, degressiv, leistungsproportional
    .
  • Jährliche Überprüfung der Werthaltigkeit und
    allenfalls Vornahme zusätzlicher
    Wertbeeinträchtigungen (Impairment) zulasten des
    Periodenergebnisses (FER 18/10)
  • Bei Sachanlagen, die zu Renditezwecken gehalten
    werden, besteht ein Wahlrecht zwischen aktuellen
    Werten und Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
    abzüglich Abschreibungen (FER18/14)

85
Folgebewertung / Impairment
  • Folgebewertung
  • Bei Änderung Nutzungsdauer erfolgt planmässige
    Abschreibungen des Restbuchwertes nach neu
    festgelegter Nutzungsdauer
  • Berechnung planmässig Abschreibung unter
    Berücksichtigung eines allfälligen Restwertes

86
Bewertungsmodelle
  • Fortgeführte Anschaffungskosten
  • Historische Anschaffungskosten bzw. aktivierte
    Herstellungskosten
  • Planmässige wie auch ausserplanmässige
    Abschreibungen zu Lasten der Erfolgsrechnung
  • Werterhöhungen bis zu fortgeführten
    Anschaffungskosten

87
Bewertungsmodelle
  • Bewertung zu aktuellen Werten mit
    Neubewertungsreserven
  • Bewertung zu aktuellen Werden, somit keine
    planmässigen Abschreibungen
  • Aktuelle Werte gt als Buchwerte über EK (NBR)
    aufgewertet
  • Aufwertung einer früheren über die ER verbuchten
    Abwertung über ER
  • Abwertung früherer über das EK verbuchten
    Aufwertungen über EK solange bis NBR Saldo 0
    aufweist, Rest über ER
  • Umgliederung NBR auf Gewinnreserven, sobald durch
    Abschreibungen realisiert, spätestens nach
    Ausscheiden der Sachanlage. NBR bei Realisierung
    (Verkauf) über ER oder direkt an Gewinnreserve
    verbuchen.

88
Offenlegung
  • Sachanlagespiegel im Anhang in Tabellenform
  • Mindestinhalt Sachanlagespiegel bei Bewertung
    zuAnschaffungs- bzw. Herstellungskosten je
    Kategorie
  • Anschaffungswerte
  • Bruttowerte zum Beginn der Rechnungsperiode
  • Zugänge von Anlagen
  • Abgänge von Anlagen
  • Reklassifikationen
  • Bruttowert zum Ende der Rechnungsperiode

89
Offenlegung
  • Kumulierte Wertberichtigungen
  • Wertberichtigungen zum Beginn der Rechungsperiode
  • Planmässige Abschreibungen
  • Wertbeeinträchtigungen (Impairment)
  • Abgänge
  • Reklassifikationen
  • Wertberichtigungen zum Ende der Rechnungsperiode
    Nettobuchwerte
  • Nettobuchwerte zu Beginn und am Ende der
    Rechnungsperiode

90
Offenlegung
  • Neuerung der FER 2011 auch Vorjahr ist
    offenzulegen.
  • Offenlegung im Anhang der Bewertungsgrundlagen
    bei Bewertung zu aktuellen Werten
  • Offenlegung im Anhang der Abschreibungsmethoden
    und angewandten Bandbreiten für die Nutzungsdauer
    je Anlagekategorie
  • falls Bandbreiten gross sind Erläuterung im
    Anhang je Kategorie
  • bei Änderung Abschreibungsmethode Erläuterung
    im Anhang inkl. Bezifferung der Auswirkungen je
    Anlagekategorie auf das Periodenergebnis

91
Offenlegung
Offenlegung im Anhang Gesamtbetrag der
aktivierten Zinsen inkl. Aktivierungsgrundlagen
und -grundsätze
92
Sachanlagen Swiss GAAP FER vs. OR (1)
  • FER 18.15 schreibt die Offenlegung eines
    detaillierten Anlagespiegels vor. Nach OR besteht
    keine Offen-legungspflicht
  • Ohne umfassende und detaillierte
    Anlagebuchhaltung kann den Bewertungs- und
    Offenlegungspflichten von FER 18 kaum
    nachgekommen werden Häufiges Problem bei der
    Einführung von FER bei KMU!

93
Sachanlagen Swiss GAAP FER vs. OR (2)
  • Abschreibungen nach FER 18.9 planmässig über die
    betriebswirtschaftliche Nutzungsdauer (analog
    BEBU). Steuerliche Optimierungen oder
    Direktabschreibungen von Investitionen im
    Gegensatz zu OR nicht möglich

94
Sachanlagen Swiss GAAP FER vs. OR (3)
  • Art. 663a OR separater Ausweis Sachanlagen.
    Totalbetrag genügt. Nach FER 18.2
    Mindestgliederung Sachanlagen (Bilanz oder
    Ausweis in Anhang) in
  • Grundstücke und Bauten
  • Anlagen und Einrichtungen
  • Sachanlagen im Bau
  • Übrige Sachanlagen

95
Sachanlagen Swiss GAAP FER vs. IFRS
  • IFRS im Wesentlichen gleich wie Swiss GAAP FER,
    d.h. kein wesentlicher Zusatzaufwand
  • Standards für einzelne Sachverhalte im Gegensatz
    zu Swiss GAAP FER vorhanden (IFRS 2, IFRS 5)
  • Renditeliegenschaften, die Aktivierung von
    Fremd-kapitalzinsen sowie Impairments sind in
    separaten IFRS Standards geregelt (IAS 40, IAS 23
    bzw. IAS 36)

96
Sachanlagen Beispiel 1
Die Industrie AG in Schlieren ist in der
Produktion von Industriegütern aktiv. Neben
anderen Sachanlagen besitzt die Industrie AG auch
eine Betriebsliegenschaft. Zu dieser ist
Folgendes festzuhalten
  • Die Liegenschaft wurde vor 3 Jahren, am
    1.1.2001für CHF 6 Mio. erstanden (ohne
    Landanteil)
  • Die betriebswirtschaftliche Nutzungsdauer
    beträgt40 Jahre

97
Sachanlagen Beispiel 1
  • 2002 führte die Industrie AG eine Kapitalerhöhung
    durch. CHF 2 Mio. des Agios wurde für eine
    Direktab-schreibung der Betriebsliegenschaft
    verwendet (Art. 671 Abs. 2 OR)
  • Die aus steuerlicher Optik vorgenommenen
    Abschreib-ungen (linear vom Anfangswert) betrugen
    in den letzten drei Jahren 10 (2001), 0
    (2002) und 2.5 (2003)
  • Im Jahr 2003 wurde eine Verkehrswertschatzung
    vor-genommen, welche einen Verkehrswert von CHF 5
    Mio. zeigt

98
Sachanlagen Beispiel 1
99
Sachanlagen Beispiel 1 Sachanlagenspiegel nach
IFRS/FER
100
Vorräte
101
Umfang (Ziff. 1, 2, 7 bis 10)
  • Vorräte umfassen
  • Güter, welche (im Rahmen des operativen
    Geschäfts-verlaufs) veräussert werden
    (Handelswaren, Fertigfabrikate, Waren und
    Fabrikate in Arbeit)
  • Güter, welche verbraucht werden bei der
    Herstellung bzw. Dienstleistungserbringung
    (Rohmaterial)

102
Umfang (Ziff. 1, 2, 7 bis 10)
  • Erbrachte, noch nicht fakturierte
    Dienstleistungen
  • Als Wahlrecht Hilfs- und Betriebsmittel (wenn
    diese nicht als Vorräte erfasst sind, erscheint
    die Zuordnung unter die aktive Rechnungsabgrenzung
    die einzige sinnvolle Alternative zu sein)
  • Als Wahlrecht Ersatzteile für langlebige Güter
    (diese sind allerdings besser unter dem
    Anlagevermögen auszuweisen).

103
Umfang (Ziff. 1, 2, 7 bis 10)
  • Anzahlungen von Kunden ohne Rückforderungs-anspruc
    h (siehe dazu Ziff. 10) können von den Vorräten
    in Abzug gebracht werden (vorzuziehen alternativ
    können sie unter den sonstigen kurzfristigen
    Verbindlich-keiten ausgewiesen werden)
  • Anzahlungen für Vorräte werden vorzugsweise unter
    den Vorräten ausgewiesen (alternativ als
    separater Ausweis im Umlaufvermögen)

104
Bewertung - Konzept (Ziff. 3, 12 bis 16)
  • Vorräte werden zu Anschaffungs- oder
    Herstellungs-kosten oder zum tieferen
    Nettomarktwert bewertet. Die Vergleichsrechnung
    erfolgt grundsätzlich in Einzelbe-wertung.
    Gruppenbewertungen sind zulässig bei
    marktgängigen, nicht kunden-spezifischen Vorräten
  • In der Differenz von Nettomarktwert und
    Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind
    Wertberichtigungen zu erfassen

105
Bewertung - Konzept (Ziff. 3, 12 bis 16)
  • Nettomarktwert bei Produkten mit Marktpreis
  • aktueller Marktpreis bzw. Kontraktpreis
  • Erwartete Erlösminderungen
  • Vertriebsaufwendungen
  • Verwaltungsaufwendungen (direkt zurechenbare)
  • (keine Gewinnmarge in Abzug zu bringen)
  • Nettomarktwert

106
Bewertung - Konzept (Ziff. 3, 12 bis 16)
  • Nettomarktwert bei unfertigen Produkten ohne
    Markt-preis
  • Marktpreis des fertigen Produkts
  • Erwartete Erlösminderungen
  • Vertriebsaufwendungen
  • Verwaltungsaufwendungen
  • Noch anfallender Fertigstellungsaufwand
  • Bruttomarge
  • Nettomarktwert

107
Bewertung AK/HK (Ziff. 4, 17 bis 25)
  • AK/HK von Vorräten umfassen alle direkten und
    indirekten Aufwendungen (Vollkosten), um die
    Vorräte in ihren derzeitigen Zustand an den
    derzeitigen Standort zu bringen
  • Grundsätzlich sind die tatsächlich angefallenen
    Kosten massgebend (Istkosten), Standard- oder
    Plankosten sind zulässig
  • Die Ermittlung erfolgt grundsätzlich individuell
    (Einzel-bewertung), vereinfachte
    Bewertungsverfahren und Gruppenbewertung sind
    zulässig

108
Bewertung AK/HK (Ziff. 4, 17 bis 25)
  • Anschaffungspreis
  • Anschaffungsnebenkosten
  • (z.B. Transport, Handling, Zölle, Provisionen)
  • - Anschaffungspreisminderungen
  • (z.B. Rabatte, Rückvergütungen)
  • - als Wahlrecht Skonti
  • (wenn nicht als Finanzertrag erfasst)
  • Anschaffungskosten

109
Bewertung AK/HK (Ziff. 4, 17 bis 25)
  • Material- und Fertigungseinzelkosten
    (inklusive Sondereinzelkosten)
  • Material- und Fertigungsgemeinkosten(auf
    Basis normaler Produktionskapazität und
    realistischer Abschreibungen)
  • Anteilige (variable oder periodenfixe)Verwaltu
    ngskosten Herstellungsbereich
  • Als Wahlrecht wo sinnvoll Fremdkapitalzinsen
  • (nie jedoch Eigenkapitalzinsen!)
  • Herstellungskosten

110
Bewertung AK/HK (Ziff. 4, 17 bis 25)
  • Standard- und Plankosten
  • Die Verwendung von Standard- und Plankosten ist
    zulässig, wenn sie in vertretbarem Ausmass von
    den effektiven Anschaffungskosten abweichen
  • Die Ermittlungsgrundlagen (Produktionskapazität,
    Erfahrungswerte usw.) sind periodisch zu
    überprüfen

111
Bewertung AK/HK (Ziff. 4, 17 bis 25)
  • Zulässige vereinfachte Bewertungsverfahren
  • Durchschnittsmethode (laufende oder periodische
    Ermittlung des Durchschnittspreises)
  • FIFO und LIFO, wobei Branchenusanzen und
    Realitäts-nähe zu beachten sind. FIFO führt zu
    marktnaherer Bewertung (und wäre demnach zu
    bevorzugen), LIFO kann bei starken
    Preisänderungen Unter- oder Überbe-wertungen
    bewirken

112
Bewertung AK/HK (Ziff. 4, 17 bis 25)
  • Rückrechnung
  • Die Anschaffungskosten können durch Abzug der
    grundsätzlich individuell berechneten Bruttomarge
    vom Netto-Verkaufspreis ermittelt werden, sofern
    dadurch nicht ein Wert über dem Anschaffungswert
    resultiert
  • Sofern eine Vorratsgruppe eine weitgehend
    einheitliche Marge aufweist, kann diese verwendet
    werden

113
Bewertung AK/HK (Ziff. 4, 17 bis 25)
  • Gruppenbewertung
  • Bei der Bewertung können gleichartige
    Vorratspositionen zusammengefasst werden
  • Die Gruppenbewertung ist nicht zulässig, sofern
    Teile der Gruppe nicht marktgängig sind

114
Bewertung Wertberichtigung (Ziff. 5, 26, 27)
  • Die notwendige Wertberichtigung aufgrund des
    Niederst-wertprinzips, unkuranter Bestände und
    Überbestände ist grundsätzlich als
    Waren-/Materialaufwand bzw. als Bestandesänderung
    zu erfassen
  • Nicht mehr benötigte Wertberichtigungen sind
    erfolgs-wirksam über den gleichen Posten, über
    den sie gebildet wurden, aufzulösen

115
Offenlegung (Ziff. 6, 8, 18, 28, 29)
  • In der Bilanz oder im Anhang müssen die Vorräte
    in die wichtigsten für die Geschäftstätigkeit
    relevanten Vorratspositionen gegliedert werden
    (siehe Bsp. Ziff. 28)
  • Die Bezeichnungen richten sich nach
    Branchenusanzen
  • Wesentliche Bestände von Hilfs und
    Betriebsstoffen, welche als Vorräte erfasst sind,
    sind in der Bilanz oder im Anhang separat zu
    erfassen

116
Offenlegung (Ziff. 6, 8, 18, 28, 29)
  • Anzahlungen an Lieferanten sind
Write a Comment
User Comments (0)
About PowerShow.com