Title: Verschiedene Rechnungslegungsstandards im
1Verschiedene Rechnungslegungsstandards im
Überblick
- Christian Feller
- dipl. Wirtschaftsprüfer
2Inhaltsverzeichnis
- Übersicht RechnungslegungsstandardsOR Swiss
GAAP FER IFRS US GAAP - Praktische Beispiele Unterschiede
RechnungslegungsstandardsOR Swiss GAAP FER
IFRS
3AnwendungsfragenÜbersicht (1)
- Frage 1 Schweiz. KMU Gruppe
- Herr A ist Alleinaktionär der schweiz. KMU
Holding AG, welche 6 operative Gesellschaften in
der ganzen Schweiz hält. Die Umsätze werden zu
einem grossen Teil im Ausland erwirtschaftet. Die
Konkurrenten sind zum grössten Teil in der
Schweiz ansässig. Herr A hat die KMU Gruppe in
den letzten 40 Jahren aufgebaut und denkt nun an
die Nachfolge. Realistisch ist entweder ein
Verkauf an das Management oder der Verkauf an
einen (grösseren) Konkurrenten. Die
Rechnungslegung erfolgt nach OR. - Als Berater von Herr A stellt sich Ihnen die
Frage, welcher Rechnungslegungsstandard für die
KMU Gruppe am vorteilhaftesten ist?
4AnwendungsfragenÜbersicht (2)
- Antwort 1 Schweiz. KMU Gruppe
- In erster Linie kommt für die KMU Gruppe eine
Umstellung auf Swiss GAAP FER in Frage, da die
realistischen Übernehmer in der Schweiz
domiziliert sind (Management, Konkurrenten). Eine
Bewertung auf der Basis eines Swiss GAAP FER
Abschlusses wirkt sich tendenziell preiserhöhend
aus. Im Falle eines MBOs wäre zudem davon
auszugehen, dass Herr A weiterhin beteiligt
bleiben wird. Auf der Basis eines Swiss GAAP FER
Abschlusses könnte er seine Aktionärsinteressen
besser wahrnehmen.
5AnwendungsfragenÜbersicht (3)
- Frage 2 Swiss Group AG
- Die Swiss Group AG hat in ihren Absatzmärkten in
der Schweiz und im Ausland (Europa, Australien,
USA) verschiedene Tochter-gesellschaften. Die
meisten davon wurden in den letzten 5 Jahren
akquiriert. Die zwei Hauptkonkurrenten kommen aus
Deutschland und England. Die Aktienmehrheit der
Swiss Group liegt bei einer Private Equity
Gesellschaft. Die restlichen Aktien sind in der
Hand des Managements. Man geht davon aus, auch in
den nächsten Jahren bedeutende Akquisitionen zu
tätigen. Mittelfristig ist der Gang an die Börse
oder der Verkauf an einen Konkurrenten
vorgesehen. Zurzeit erfolgt die Rechnungslegung
nach OR. - Der CFO der Swiss Group fragt Sie an, welchen
Rechnungslegungs-standard Sie ihm empfehlen
würden.
6AnwendungsfragenÜbersicht (4)
- Antwort 2 Swiss Group AG
- In erster Linie kommen IFRS in Frage, da dieser
Standard sowohl für die Börse (SWX, europäische
Börsen), wie auch für die potentiellen Übernehmer
in Deutschland und England relevant sind. Sofern
die Kotierung an einer US Börse im Vordergrund
steht (z.B. NASDAQ), sollten US GAAP angewendet
werden. Ansonsten würde sich der Zusatzaufwand
jedoch nicht lohnen.
7Übersicht Rechnungslegungsstandards
- OR
- Swiss GAAP FER
- IFRS
- US GAAP
8Rechnungslegung nach OR (1)
- Vorsichtsprinzip
- Ausrichtung Gläubigerschutz
- Stille Reserven
- (teilweise Offenlegung bei wesentlicher
Auflösung) - Sehr flexible Vorschriften
- (solange Vorsicht gewahrt wird)
- Relevant für Steuern (Massgeblichkeitsprinzip)
9Rechnungslegung nach OR (2)
- Im Konzernabschluss weder Geldflussrechnung noch
Eigenkapitalnachweis vorgeschrieben.
Konsolidierung auch nach sog. Deutscher Methode
möglich - International sowie für Finanztransaktionen
irrelevant - 7 Seiten Gesetz, davon 1 Seite
Konzernrechnungslegung
10Rechnungslegung nach OR (3)
- Neues Rechnungslegungsrecht in Bearbeitung
- Rechtsformneutral und somit auch Ersatz der
rechtsformneutralen Vorschriften des Aktienrechts - Detaillierungsgrad der Rechnungslegung ist
markant erhöht. - Stille Reserven werden nicht untersagt
- Handelsrechtskonformer OR-Abschluss bleibt
massgeblich für Steuerabschluss
(Massgeblichkeitsprinzip)
11Rechnungslegung nach OR (4)
- Erweiterung der Mindestgliederungsvorschriften
(Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang. Anlehnung an
die Gliederung gemäss Swiss GAAP FER. - Einführung weiterer Buchführungsgrundsätze
- - Grundsatz der zeitlichen und sachlichen
Abgrenzung (matching of revenue and cost) - - Aktivierungspflicht
- - Einzelbewertung im Regelfall
- - Grundmethodik des Impairment
12Rechnungslegung nach OR (5)
- Für grössere Unternehmen gelten zusätzliche
Anforderungen (Geldflussrechnung, Lagebericht,
welche neu auch die Risikobeurteilung enthält)
13Swiss GAAP FER (1)
- GAAP Generally accepted accounting principles
- FER Fachempfehlungen zur Rechnungslegung
- Knapp gehaltene Grundsätze mit gewissen
Erläuterungen - In Anlehnung an IFRS, jedoch Regulierungsgefälle
- Regelwerk ist recht stabil, d.h. nicht ständige
Änderungen und Anpassungen - Ausrichtung auf Schweizer Investoren
14Swiss GAAP FER (2)
- True and Fair View Konzept Qualitätssiegel für
Bilanzleser, da keine stillen Reserven i.S.v.
Willkürreserven - Ermöglicht Zugang zur Schweizer Börse
- (seit 1.1.2005 nur noch an Nebenbörse)
- International irrelevant
- 1 Taschenbuch, ca. 208 Seiten
15Rechnungslegung nach IFRS (1)
- IFRS International Financial Reporting Standards
(IAS sind die Vorgänger der IFRS) - Herausgegeben vom International Accounting
Standards Board (IASB), einer privaten Stiftung
mit Sitz in London - True and fair view Konzept
- Vergleichbarkeit der Abschlüsse
- Schutz der Anleger (Ausrichtung auf Investor)
16Rechnungslegung nach IFRS (2)
- Ab 2005 IFRS ist Pflicht für alle kotierten
Gesellschaften in der EU. - Ab 2005 ist IFRS notwendig, um an der Schweizer
Hauptbörse zu verbleiben - Ab 2007 USA akzeptiert IFRS Abschluss von
ausländischen Unternehmen, keine Überleitung auf
US GAAP mehr notwendig. Zunehmende Konvergenz mit
US-GAAP - International sehr relevant, weitere Umstellungen
in diversen Ländern geplant.
17Rechnungslegung nach IFRS (3)
- Laufende Änderungen und Ergänzungen
-
- IFRS für KMU ab 2009 sind da, Erleichterungen
marginal - 1 Buch mit über 2000 Seiten Standards,
Interpretationen, Erläuterungen und Beispielen - (davon 464 Seiten Finanzinstrumente)
18Rechnungslegung nach US GAAP (1)
- US GAAP U.S. Generally Accepted Accounting
Principles - Inhalt von GAAP nicht klar definiert, kein Gesetz
- Verschiedene Quellen Congress, SEC
(Börsenaufsicht), PCAOB, FASB, AICPA, APB, EITF,
DIG, andere, nicht kodifizierte GAAP, welche
teilweise verschiedene Arten von GAAP erlassen.
Komplexe Hierarchie innerhalb von GAAP (sog.
House of GAAP)
19Rechnungslegung nach US GAAP (2)
- Fair presentation
- International sehr relevant. Ab 2005 jedoch kein
Börsenzugang mehr in der EU, dieser muss auf der
Basis von IFRS sein. In der Schweiz wird
Kotierung an der Hauptbörse jedoch auch nach 2005
noch möglich sein. - Ausrichtung auf (US)-Investor
- Rules-based, kein True and fair override
20Rechnungslegung nach US GAAP (3)
- Regeln sind teilweise sehr US-spezifisch
- Umfassende Rechnungslegungsnormen, inkl.
Branchen-spezifischer Vorschriften sehr enger
Rahmen für Interpretationen - Gedruckte Regeln umfassen drei Bücher mit rund
6000 Seiten Standards. Zusätzlich noch eine
Unmenge von Ausführungs- und Detailbestimmungen
(EITF, APBs etc.). Praktisch wöchentliche
Ergänzungen und/oder Änderungen
21Gesetzliche Neuerungen (1)
Revisionsrecht
Schwellenwerte Bisher Ab 1. Januar 2012
Bilanzsumme gt CHF 10 Millionen gt CHF 20 Millionen
Umsatz gt CHF 20 Millionen gt CHF 40 Millionen
Vollzeitstellen (Jahresdurchschnitt) gt 50 gt 250
- Geltung für JR ab GJ 2012, daher Prüfung im Jahr
2013Achtung relevant laufendes Geschäftsjahr
und Vorjahr!
22Gesetzliche Neuerungen (2)
Revisionsrecht
- Grössenkriterien
- Die Grössenkriterien verändern sich massiv
- Revisionsform kann häufig von der ordentlichen in
die eingeschränkte Revision gewechselt werden - Chancen
- Chance für Kleinanbieter dürften sich aufgrund
der Veränderung der Grössenkriterien steigern - Möglichkeit von Doppelmandaten ergibt sich
23Gesetzliche Neuerungen (3)
Rechnungslegungsrecht
- Rechtsformneutrale Ausgestaltung
- Grössenkriterien sind massgebend
- Offene Fragen vorhanden, wie geht man in der
Praxis damit um? - Einfluss auf die eingeschränkte Revision
- Das neue Recht verstehen (Beurteilung darüber)
- Übergang vom alten zum neuen Recht
- Bewertungen
- Darstellung und Offenlegung
- Revisionsart
24Aufbau des neuen Rechts (1)
- Das Rechnungslegungsrecht ist neu wie folgt
geregelt - 32. Titel des Obligationenrechts
- Kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung
- Allgemeine Bestimmungen (Art. 957 Art. 958)
- Jahresrechnung (Art. 959 Art. 960)
- Rechnungslegung für grössere Unternehmen (Art.
961) - Abschluss nach anerkanntem Standard zur
Rechnungslegung (Art. 962) - Konzernrechnung (Art. 963)
25JR Bewertung (1)
- Prüfungsziel Bewertung
- Neue Bewertungsregeln müssen erkannt werden,
damit diese auch beurteilt werden können - Im Bereich der möglichen Bewertungsarten bestehen
noch unterschiedliche Auffassungen - Bewertungen können sich auf sämtliche Positionen
in der Bilanz und Erfolgsrechnung auswirken - Achtung Grundsatz der Stetigkeit muss beachtet
werden
26JR Bewertung (2)
- Grundsatz der Bewertung ist wie folgt (OR 960)
- Einzelbewertung (in der Regel)
- Keine Unterscheidung in Bezug auf die Bewertung
zwischen Umlauf- und Anlagevermögen - Vorsichtige Bewertung, darf aber die zuverlässige
Beurteilung der wirtschaftlichen Lage nicht
verhindern (Vorsichtsprinzip) - Bei Anzeichnen einer Überbewertung muss eine
Überprüfung der Werte vorgenommen und allenfalls
angepasst werden (Imparitätsprinzip)
27JR Bewertung (3)
- Erstbewertung
- Bei ihrer Ersterfassung müssen die Aktiven
höchstens zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet werden. - Folgebewertung
- In der Folgebewertung dürfen Aktiven nicht höher
bewertet werden als zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten. Vorbehalten bleiben
Bestimmungen für einzelne Arten von Aktiven.
28JR Bewertung (4)
- Besonderheiten bei Folgebewertungen
- Aktiven mit beobachtbaren Marktpreisen
- In der Folgebewertung dürfen Aktiven mit
Börsenkurs oder einem anderen beobachtbaren
Marktpreis in einem aktiven Markt zum Kurs oder
Marktpreis am Bilanzstichtag bewertet werden,
auch wenn dieser über dem Nennwert oder dem
Anschaffungswert liegt. Wer von diesem Recht
Gebrauch macht, muss alle Aktiven der
entsprechenden Positionen der Bilanz, die einen
beobachtbaren Marktpreis aufweisen, zum Kurs oder
Marktpreis am Bilanzstichtag bewerten. Im Anhang
muss auf diese Bewertung hingewiesen werden. -
29JR Bewertung (5)
- Der Gesamtwert der entsprechenden Aktiven muss
für Wertschriften und übrige Aktiven mit
beobachtbarem Marktpreis je gesondert offengelegt
werden. Werden Aktiven zum Börsenkurs oder zum
Marktpreis am Bilanzstichtag bewertet, so darf
eine Wertberichtigung zulasten der
Erfolgsrechnung gebildet werden, um Schwankungen
im Kursverlauf Rechnung zu tragen. Solche
Wertberichtigungen sind jedoch nicht zulässig,
wenn dadurch sowohl der Anschaffungswert als auch
der allenfalls tiefere Kurswert unterschritten
würden. Der Betrag der Schwankungsreserven ist
insgesamt in der Bilanz oder im Anhang gesondert
auszuweisen.
30JR Bewertung (6)
31JR Bewertung (7)
Aufgabenstellung Wertschriften Die Gesellschaft
hat per 30.09.2011 Wertschriften erworben. Der
Kaufpreis für die Wertschriften beträgt CHF
150000. Bei den Wertschriften handelt es sich um
100 Aktien zum Kaufpries von CHF 1000 an der
Nettas AG und 100 Aktien à CHF 500 an der Kugel
AG. Beide Aktien werden an der Börse gehandelt.
Der Kurs der Aktien hat sich nun bis zum
Bilanzstichtag verändert. Wie müssen die Aktien
bilanziert werden, wenn der Kurspreis der Nettas
AG CHF 980 und der der Kugel AG 650 beträgt.
Begründen Sie Ihre Antwort detailliert und
zeigen Sie die verschiedenen Varianten auf.
32JR Bewertung (8)
Lösungsvorschlag Wertschriften Bilanzierung per
30.09.2011 Anschaffungskosten 100 CHF 1000
CHF 100000 100 CHF 500 CHF
50000 Bilanzierung per 31.12.2011 Folgebewertu
ng -gt Einzelbewertung! Nettas AG Zwingende
Behandlung 100 CHF 980 CHF
98000 Kugel AG mögliche Varianten Variante
1 100 CHF 500 CHF 50000 Variante 2
100 CHF 650 CHF 65000Variante 3 100
CHF 650 CHF 65000 mit Schwankungsreserve
von CHF 15000
33JR Bewertung (9)
- Besonderheiten bei Folgebewertungen
- Vorräte
- Liegt in der Folgebewertung von Vorräten und
nicht fakturierten Dienstleistungen der
Veräusserungswert unter Berücksichtigung noch
anfallender Kosten am Bilanzstichtag unter den
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, so muss
dieser Wert eingesetzt werden.
- Als Vorräte gelten Rohmaterial, Erzeugnisse in
Arbeit, fertige Erzeugnisse und Handelsware
34JR Bewertung (10)
Aufgabenstellung Vorräte Die Sicherheitsfirma
SAFE ist im Überwachungs- und Sicherheitsbereich
tätig. Die angefangenen Arbeiten (31.12.10 Fr.
600000.-- 31.12.11 Fr. 960000.--) sind zu
Herstellkosten bewertet und beinhalten direkt
Lohnkosten zuzüglich 20 für anteilige allgemeine
Kosten. Der Netto-Marktwert dieser angefangenen
Arbeiten übersteigen die Herstellkosten mit
Ausnahme des Auftrages GREEN. Beim Auftrag GREEN
ist der Netto-Marktwert nur Fr. 38000. (HK Fr.
48000.--) Mit welchem Wert müssen die Vorräte
in die Bilanz 2011 eingehen?
35JR Bewertung (11)
- Lösungsvorschlag Vorräte
- Grundsatz der Einzelbewertung
- Der Auftrag GREEN muss um CHF 10000 reduziert
werden.
36JR Bewertung (12)
- Passiven
- Verbindlichkeiten müssen passiviert werden, wenn
sie durch vergangen Ereignisse bewirkt wurden,
ein Mittelabfluss wahrscheinlich ist und ihre
Höhe verlässlich geschätzt werden kann. - Verbindlichkeiten müssen zum Nennwert eingesetzt
werden. - Lassen vergangene Ereignisse einen Mittelabfluss
in künftigen Geschäftsjahren erwarten, so müssen
die voraussichtlich erforderlichen
Rückstellungen zulasten der Erfolgsrechnung
gebildet werden.
37JR Bewertung (13)
- Rückstellungen dürfen zudem insbesondere
gebildet werden für - regelmässig anfallende Aufwendungen aus
Garantieverpflichtungen - Sanierungen von Sachanlagen
- Restrukturierungen
- die Sicherung des dauernden Gedeihens des
Unternehmens.
- Nicht mehr begründete RST müssen nicht aufgelöst
werden - Stille Reserven
38JR Bewertung (14)
- Handlungsempfehlungen Revisor
- Interpretationsspielräume vorhanden, insbesondere
Vorsicht bei Gesellschaften mit Potential zu OR
725 - Bewertungsansätze vom Kunden vor der Revision
schriftlich verlangen - Grundsatz der Stetigkeit muss eingehalten werden.
Gemäss Übergangsbestimmungen kann bei der
erstmaligen Anwendungen darauf verzichtet werden. - Die Absichten des Kunden verstehen
- Schlussbesprechungsprotokoll mit Bewertungsfragen
erstellen - Geistiger Vater der Jahresrechnung ist und bleibt
der Verwaltungsrat -gt Bewertungsentscheide
39Darstellung und Offenlegung (1)
- Prüfungsziel Darstellung und Offenlegung
- Neue Gliederungsvorschriften müssen erkannt
werden, damit diese auch beurteilt werden können - Neuerungen im Bereich Bilanz, Erfolgsrechnung und
anhang vorhanden
40Darstellung und Offenlegung (2)
Innerhalb von 6 Monatennach Ablauf GJ zu
erstellen und zuständigem Organzur Genehmigung
vorzulegen.Vom Vorsitzenden des obersten
Leitungs- oderVerwaltungsorgans und vonder für
die Rechnungslegungzuständigen Person zu
unter-zeichnen.
41JR Bilanz (1)
AKTIVEN
UMLAUFVERMÖGEN
Flüssige Mittel 130'502 69'045
Kurzfristig gehaltene Aktiven mit Börsenkurs 60'000 30'000
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 900'500 1'000'001
Übrige kurzfristige Forderungen 92'000 70'000
Vorräte und nicht fakturierte Dienstleistungen 1'200'000 950'000
Aktive Rechnungsabgrenzungen 19'000 24'000
TOTAL UMLAUFVERMÖGEN 2'402'002 2'143'046
in der Bilanzsumme 65.7 63.5
ANLAGEVERMÖGEN
Finanzanlagen 105'000 101'000
Beteiligungen 120'000 120'000
Sachanlagen 880'000 850'000
Immaterielle Werte 150'000 160'000
Nicht einbezahltes Aktienkapital 0 0
TOTAL ANLAGEVERMÖGEN 1'255'000 1'231'000
in der Bilanzsumme 34.3 36.5
TOTAL AKTIVEN 3'657'002 3'374'046
42JR Bilanz (2)
PASSIVEN
KURZFRISTIGES FREMDKAPITAL
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 799'503 750'045
Kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten 250'000 240'100
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 25'000 21'500
Passive Rechnungsabgrenzungen 35'000 31'000
Rückstellungen (kurzfristig) 45'500 40'000
TOTAL KURZFRISTIGES FREMDKAPITAL 1'155'003 1'082'645
in der Bilanzsumme 31.6 32.1
LANGFRISTIGES FREMDKAPITAL
Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten 950'000 850'000
(davon mit Rangrücktritt CHF 0 / CHF 0)
Übrige langfristige Verbindlichkeiten 150'000 130'000
Rückstellungen sowie vom Gesetz vorgesehene ähnliche Positionen 405'000 305'000
TOTAL LANGFRISTIGES FREMDKAPITAL 1'505'000 1'285'000
in der Bilanzsumme 41.2 38.1
TOTAL FREMDKAPITAL 2'660'003 2'367'645
in der Bilanzsumme 72.7 70.2
43JR Bilanz (3)
EIGENKAPITAL
Aktienkapital 500'000 500'000
Gesetzliche Kapitalreserve 20'000 20'000
Gesetzliche Gewinnreserve 94'068 90'000
Reserven für eigene Aktien 10'000 0
Aufwertungsreserven 0 0
Freiwillige Gewinnreserven/ (kumulierte Verluste) 382'931 396'401
Eigene Aktien -10'000 0
TOTAL EIGENKAPITAL 996'999 1'006'401
in der Bilanzsumme 27.3 29.8
44JR Erfolgsrechnung (1)
ERFOLGSRECHNUNG (Variante 1 Gesamtkostenverfahren) ERFOLGSRECHNUNG (Variante 1 Gesamtkostenverfahren) ERFOLGSRECHNUNG (Variante 1 Gesamtkostenverfahren) ERFOLGSRECHNUNG (Variante 1 Gesamtkostenverfahren) ERFOLGSRECHNUNG (Variante 1 Gesamtkostenverfahren)
in CHF
2013 in 2012 in
Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen 10'099'043 100.0 9'950'000 100.0
Bestandesänderungen an unfertigen und fertigen Erzeugnissensowie an nicht fakturierten Dienstleistungen 50'100 -67'000
Materialaufwand -8'000'100 -7'999'500
Bruttogewinn 2'149'043 21.3 1'883'500 18.9
Personalaufwand -1'100'020 -999'700
Übriger betrieblicher Aufwand -750'000 -723'000
Betriebliches Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 299'023 3.0 160'800 1.6
Abschreibungen auf Positionen des Anlagevermögens -87'020 -77'100
Wertberichtigungen auf Positionen des Anlagevermögens 0 0
Betriebliches Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) 212'003 2.1 83'700 0.8
Finanzaufwand -58'550 -47'000
Finanzertrag 15'300 4'156
Betriebliches Ergebnis vor Steuern 168'753 1.7 40'856 0.4
Betriebsfremder Aufwand 0 0
Betriebsfremder Ertrag 0 0
Ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Aufwand -100'000 0
Ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Ertrag 0 0
Jahresergebnis vor Steuern 68'753 0.7 40'856 0.4
Direkte Steuern -18'155 -9'500
Jahresgewinn / (Jahresverlust) 50'598 0.5 31'356 0.3
45JR Erfolgsrechnung (2)
ERFOLGSRECHNUNG (Variante 2 Umsatzkostenverfahren) ERFOLGSRECHNUNG (Variante 2 Umsatzkostenverfahren) ERFOLGSRECHNUNG (Variante 2 Umsatzkostenverfahren) ERFOLGSRECHNUNG (Variante 2 Umsatzkostenverfahren)
in CHF
2013 2012
Nettoerlöse aus Lieferungen und Leistungen 10'099'043 9'950'000
Anschaffungs- oder Herstellungskosten der verkauften Produkte und Leistungen -9'191'040 -9'163'148
Verwaltungsaufwand und Vertriebsaufwand -696'000 -703'152
Finanzaufwand -58'550 -47'000
Finanzertrag 15'300 4'156
Betriebsfremder Aufwand 0 0
Betriebsfremder Ertrag 0 0
Ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Aufwand -100'000 0
Ausserordentlicher, einmaliger oder periodenfremder Ertrag 0 0
Direkte Steuern -18'155 -9'500
Jahresgewinn / (Jahresverlust) 50'598 31'356
In obiger Erfolgsrechnung sind folgende Aufwendungen enthalten
Personalaufwand -1'100'020 -999'700
Abschreibungen auf Positionen des Anlagevermögens -87'020 -77'100
Wertberichtigungen auf Positionen des Anlagevermögens 0 0
46JR Anhang (1)
- Anhang
- Angaben über die in der Jahresrechnung
angewandten Grundsätze, soweit diese nicht vom
Gesetz vorgeschrieben sind - Angaben, Aufschlüsselungen und Erläuterungen zu
Positionen der Bilanz und der Erfolgsrechnung - den Gesamtbetrag der aufgelösten
Wiederbeschaffungsreserven und der darüber
hinausgehenden stillen Reserven, soweit dieser
den Gesamtbetrag der neugebildeten derartigen
Reserven übersteigt, wenn dadurch das
erwirtschaftete Ergebnis wesentlich günstiger
dargestellt wird - Weitere vom Gesetz verlangte Angaben.
47JR Anhang (2)
ANHANG
in CHF
Angaben über die in der Jahresrechnung angewandten Grundsätze Angaben über die in der Jahresrechnung angewandten Grundsätze
Die vorliegende Jahresrechnung wurde gemäss den Vorschriften des Schweizer Gesetzes, insbesondere der Artikel über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung des Obligationenrechts (Art. 957 bis 962) erstellt. Die Rechnungslegung erfordert vom Verwaltungsrat Schätzungen und Beurteilungen, welche die Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Eventualverbindlichkeiten im Zeitpunkt der Bilanzierung, aber auch Aufwendungen und Erträge der Berichtsperiode beeinflussen könnten. Der Verwaltungsrat entscheidet dabei jeweils im eigenen Ermessen über die Ausnutzung der bestehenden gesetzlichen Bewertungs- und Bilanzierungsspielräume. Zum Wohle der Gesellschaft können dabei im Rahmen des Vorsichtsprinzips Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen über das betriebswirtschaftlich benötigte Ausmass hinaus gebildet werden. Die vorliegende Jahresrechnung wurde gemäss den Vorschriften des Schweizer Gesetzes, insbesondere der Artikel über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung des Obligationenrechts (Art. 957 bis 962) erstellt. Die Rechnungslegung erfordert vom Verwaltungsrat Schätzungen und Beurteilungen, welche die Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Eventualverbindlichkeiten im Zeitpunkt der Bilanzierung, aber auch Aufwendungen und Erträge der Berichtsperiode beeinflussen könnten. Der Verwaltungsrat entscheidet dabei jeweils im eigenen Ermessen über die Ausnutzung der bestehenden gesetzlichen Bewertungs- und Bilanzierungsspielräume. Zum Wohle der Gesellschaft können dabei im Rahmen des Vorsichtsprinzips Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen über das betriebswirtschaftlich benötigte Ausmass hinaus gebildet werden. Die vorliegende Jahresrechnung wurde gemäss den Vorschriften des Schweizer Gesetzes, insbesondere der Artikel über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung des Obligationenrechts (Art. 957 bis 962) erstellt. Die Rechnungslegung erfordert vom Verwaltungsrat Schätzungen und Beurteilungen, welche die Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Eventualverbindlichkeiten im Zeitpunkt der Bilanzierung, aber auch Aufwendungen und Erträge der Berichtsperiode beeinflussen könnten. Der Verwaltungsrat entscheidet dabei jeweils im eigenen Ermessen über die Ausnutzung der bestehenden gesetzlichen Bewertungs- und Bilanzierungsspielräume. Zum Wohle der Gesellschaft können dabei im Rahmen des Vorsichtsprinzips Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen über das betriebswirtschaftlich benötigte Ausmass hinaus gebildet werden. Die vorliegende Jahresrechnung wurde gemäss den Vorschriften des Schweizer Gesetzes, insbesondere der Artikel über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung des Obligationenrechts (Art. 957 bis 962) erstellt. Die Rechnungslegung erfordert vom Verwaltungsrat Schätzungen und Beurteilungen, welche die Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Eventualverbindlichkeiten im Zeitpunkt der Bilanzierung, aber auch Aufwendungen und Erträge der Berichtsperiode beeinflussen könnten. Der Verwaltungsrat entscheidet dabei jeweils im eigenen Ermessen über die Ausnutzung der bestehenden gesetzlichen Bewertungs- und Bilanzierungsspielräume. Zum Wohle der Gesellschaft können dabei im Rahmen des Vorsichtsprinzips Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen über das betriebswirtschaftlich benötigte Ausmass hinaus gebildet werden. Die vorliegende Jahresrechnung wurde gemäss den Vorschriften des Schweizer Gesetzes, insbesondere der Artikel über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung des Obligationenrechts (Art. 957 bis 962) erstellt. Die Rechnungslegung erfordert vom Verwaltungsrat Schätzungen und Beurteilungen, welche die Höhe der ausgewiesenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Eventualverbindlichkeiten im Zeitpunkt der Bilanzierung, aber auch Aufwendungen und Erträge der Berichtsperiode beeinflussen könnten. Der Verwaltungsrat entscheidet dabei jeweils im eigenen Ermessen über die Ausnutzung der bestehenden gesetzlichen Bewertungs- und Bilanzierungsspielräume. Zum Wohle der Gesellschaft können dabei im Rahmen des Vorsichtsprinzips Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen über das betriebswirtschaftlich benötigte Ausmass hinaus gebildet werden.
48JR Anhang (3)
- Der Anhang muss weiter folgende Angaben
enthalten, sofern diese nicht bereits aus der
Bilanz oder Erfolgsrechnung ersichtlich sind - Firma oder Name sowie Rechtsform und Sitz des
Unternehmens - eine Erklärung darüber, ob die Anzahl
Vollzeitstellen im - Jahresdurchschnitt nicht über 10, über 50
beziehungsweise - über 250 liegt
- Firma, Rechtsform und Sitz der Unternehmen, an
denen direkte oder - wesentliche indirekte Beteiligungen bestehen,
unter Angabe des - Kapital- und des Stimmenanteils
- Anzahl eigener Anteile, die das Unternehmen
selbst und die - Unternehmen, an denen es beteiligt ist, halten
- Erwerb und Veräusserung eigener Anteile und die
Bedienungen, zu denen sie erworben oder
veräussert wurden
49JR Anhang (4)
- der Restbetrag der Verbindlichkeiten aus
kaufvertragsähnlichen - Leasinggeschäften und anderen Leasingverpflichtung
en, sofern diese - nicht innert zwölf Monaten ab Bilanzstichtag
auslaufen oder gekündigt - werden können
- Verbindlichkeiten gegenüber Vorsorgeeinrichtungen
- Der Gesamtbetrag der für Verbindlichkeiten
Dritter bestellten Sicherheiten - Je der Gesamtbetrag der zur Sicherung eigener
Verbindlichkeiten - verwendeten Aktiven sowie der Aktiven unter
Eigentumsvorbehalt - Rechtliche oder tatsächliche Verpflichtungen, bei
denen ein Mittelabfluss - entweder als unwahrscheinlich erscheint oder in
der Höhe nicht verlässlich geschätzt werden kann
(Eventualverbindlichkeit)
- Bisher nicht bilanzierte Leasingverbindlichkeiten
50JR Anhang (5)
- Anzahl und Wert von Beteiligungsrechten oder
Optionen auf solche Rechte für alle Leistungs-
und Verwaltungsorgane sowie für die
Mitarbeitenden - Erläuterungen zu ausserordentlichen, einmaligen
oder periodenfremder Positionen der
Erfolgsrechnung - Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
- Bei einem vorzeitigen Rücktritt der
Revisionsstelledie Gründe, die dazu geführt
haben.
- Risikobeurteilung nur noch, sofern eine
ordentliche Revision durchgeführt wird. Und dann
nur im nicht der Prüfung unterliegendem
Lagebericht - Aufzeigen von wesentlichen Ereignissen nach dem
Bilanzstichtag
51JR Anhang (6)
- Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
- (positive oder negative Ereignisse)
- Auslöser am/vor Bilanzstichtag gegeben Erfassung
in der Jahresrechnung - Auslösende Ursache nach Bilanzstichtag
Offenlegung mit Schätzung der finanziellen
Auswirkung erforderlich, sofern wesentlich - Beispiele Akquisitionen, Verkaufsabsichten einer
Sparte, neuer Rechtsstreit etc.
52JR Anhang (7)
- Neuerungen
- Offenlegung von Bewertungsgrundsätzen
- Angaben über Vollzeitstellen
- Rechtliche oder tatsächliche Verpflichtungen
- Erklärungen zu einzelnen Positionen in der
Jahresrechnung (Beispiel ausserordentliche oder
einmalige und periodenfremde Ereignisse) - Angaben zu Ereignissen nach dem Bilanzstichtag
- Keine Angaben zum Brandversicherungswert wie
bisher - Keine Risikobeurteilung (bei einer
eingeschränkten Revision)
53JR Anhang (8)
- Handlungsempfehlungen Revisor
- Neuerungen im Bereich Anhang frühzeitig mit dem
Prüfkunden besprechen - Anpassung der Prüfungshandlungen, neue
Offenlegungen, Offenlegungen sind nicht mehr
notwendig
54Anerkannter Standard (1)
- Zusätzlicher Einzel-Abschluss nach anerkanntem
Standard (True and Fair View) notwendig sofern - Publikumsgesellschaft, wenn Börse dies verlangt
- Genossenschaften mit gt 2000 Genossenschaften
- Stiftungen, die gemäss Gesetz zur ordentlichen
Revision verpflichtet sind - Gesellschafter die mindestens 20 des
Grundkapitals vertreten dies verlangen - 10 der Genossenschafter oder 20 der
Vereinsmitglieder können dies verlangen - Jeder Gesellschafter/Jedes Mitglied mit
persönlicher Haftung oder Nachschusspflicht kann
dies verlangen
? Abschluss immer als zusätzlicher Abschluss zum
handelsrechtlichen Abschluss, d.h. keine
Relevanz für Besteuerung
55Anerkannter Standard (2)
- Aktueller Entwurf zur Verordnung über die
anerkannten Standards zur Rechnungslegung (VASR) -
- Swiss GAAP FER
- IFRS
- IFRS für KMU
- US GAAP (momentan nur für Unternehmen welche US
GAAP schon anwenden, später Anwendung nicht mehr
möglich, aber momentan umstritten, gemäss Florian
Zihler (Bundesamt für Justiz) wahrscheinlich,
dass uneingeschränkt zugelassen) - Abschluss unterliegt ordentlicher Revision (auch
wenn aufgrund von Verlangen von Minderheit
erstellt)
56Übergangsfrist
- Einführung per 01.01.2013 mit einer 2jährigen
Übergangsfrist - Vorherige Einführung erlaubt
- Einfluss auf die Jahresrechnung ist zu
prüfen(Gründungskosten etc.) - Während der Übergangsfrist kann auf den Grundsatz
der Stetigkeit verzichtet werden - Frühzeitige Vorbereitung erleichtert Einführung
57Swiss GAAP FER im Überblick
58Neues Regelwerk Idee
Kern-FER Best Practice-FER
591. Neues Regelwerk modularer Aufbau
Kern-FER -- Rahmenkonzept Grundlagen Bewertung Darstellung und Gliederung Geldflussrechnung Ausserbilanzgeschäfte Anhang Best practice FER Immaterielle Werte Steuern Zwischenberichterstattung Leasinggeschäfte Trans. mit nahe stehenden Personen Vorsorgeverpflichtungen Vorräte Sachanlagen Wertbeeinträchtigungen Langfristige Aufträge Rückstellungen Eigenkapital und Transaktionen mit Aktionären Derivative Finanzinstrumente
Branchenspezifische FER Konz. von Versicherungsunternehmen Nonprofit-Organisationen Pers.vorsorgeeinrichtungen RL für Gebäude- und Krankenversicherer (ab 01.01.2012) Best practice FER Immaterielle Werte Steuern Zwischenberichterstattung Leasinggeschäfte Trans. mit nahe stehenden Personen Vorsorgeverpflichtungen Vorräte Sachanlagen Wertbeeinträchtigungen Langfristige Aufträge Rückstellungen Eigenkapital und Transaktionen mit Aktionären Derivative Finanzinstrumente
Konzernrechnung Konzernrechnung Best practice FER Immaterielle Werte Steuern Zwischenberichterstattung Leasinggeschäfte Trans. mit nahe stehenden Personen Vorsorgeverpflichtungen Vorräte Sachanlagen Wertbeeinträchtigungen Langfristige Aufträge Rückstellungen Eigenkapital und Transaktionen mit Aktionären Derivative Finanzinstrumente
60Rahmenkonzept (Inhalt)
- Zielsetzung der Jahresrechnung
- Gliederung des Geschäftsberichtes
- Erstmalige Anwendung der Swiss GAAP FER
- Grundlagen der Jahresrechnung
- Definition von Aktiven und Passiven
- Definition von Erträgen, Aufwendungen und Erfolg
- Zulässige Bewertungskonzepte (Aktiven/Verbindl.)
- Qualitative Anforderungen
- Jahresbericht (Lage und Ausblick)
61Rahmenkonzept
- Allgemeine Zielsetzungen
- Einhaltung Prinzip True Fair View
- Grundlage für zukünftige Rechnungslegungsnormen
- Grundsätze sollen die nicht geregelten Themen
abdecken - Einzelne Standards gehen dem Rahmenkonzept vor
- Rahmenkonzept nennt die
- Elemente des Geschäfts-
- berichtes
622. Rahmenkonzept
a) Zielsetzung der Jahresrechnung
- Zur Verfügung stellen von Informationen über die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage - Grundlage für Jahresrechnung (true fair view)
- die wirtschaftlichen Tatsachen wiedergeben frei
von Täuschung und Manipulation - Zuverlässig
- auf Bedürfnisse der Empfänger ausgerichtet
632. Rahmenkonzept
b) Gliederung des Geschäftsberichts
- Geschäftsbericht umfasst
- Jahresbericht
- Jahresrechnung bzw. Konzernrechnung
- Jahresrechnung bzw. Konzernrechnung umfasst
- Bilanz
- Erfolgsrechnung
- Geldflussrechnung
- Eigenkapitalnachweis
- Anhang
642. Rahmenkonzept
c) Erstmalige Anwendung der Swiss GAAP FER
- Bei erstmaliger Anwendung von Swiss GAAP FER oder
bei Wechsel von Kern-FER zu Gesamt-FER (best
practice) bzw. umgekehrt, so ist nur die
Vorjahresbilanz ist in Übereinstimmung mit dem
neu vorgesehenen Regelwerk offen zu legen - Folgerungkein Restatement für
Vorjahreserfolgsrechnung bzw. keine
Eröffnungsbilanz des Vorvorjahres
652. Rahmenkonzept
d) Grundlagen der Jahresrechnung
- Fortführungsprinzip
- Wirtschaftliche Betrachtungsweise (substance
over form) - Zeitliche Abgrenzungen (periodengerechte
Abgrenzungen) - Sachliche Abgrenzungen (Aufwand entsprechend dem
Ertragsanfall in der ER berücksichtigen) - Vorsichtsprinzip (kein Missbrauch)
- Bruttoprinzip
662. Rahmenkonzept
e) Definition von Aktiven und Passiven (1)
- Aktiven materielles oder immaterielles Gut
(Nutzen über Berichtsperiode) - Zum Umlaufvermögen zählen Aktiven, die
- innerhalb von 12 Monaten realisiert, oder
- innerhalb der operativen Tätigkeit verkauft
konsumiert oder realisiert werden, oder - zum Handel gehalten werden
- Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
- Alle übrigen Aktiven zum Anlagevermögen
672. Rahmenkonzept
e) Definition von Aktiven und Passiven (2)
- Verbindlichkeiten entstehen aus vergangenen
Geschäftsvorfällen oder Ereignissen, falls ein
zukünftiger Mittelabfluss wahrscheinlich ist. Der
Erfüllungsbetrag muss verlässlich ermittelt bzw.
geschätzt werden.
682. Rahmenkonzept
e) Definition von Aktiven und Passiven (3)
- Verbindlichkeiten gelten als kurzfristig, wenn
- sie innerhalb 12 Monaten nach Bilanzstichtag zu
erfüllen sind, oder - ein Mittelabfluss innerhalb der operativen
Tätigkeit wahrscheinlich ist, oder - sie vor allem für Handelszwecke gehalten werden
- Langfristige Verbindlichkeiten sind
- alle übrigen Verbindlichkeiten
692. Rahmenkonzept
e) Definition von Aktiven und Passiven (4)
- Eigenkapital Summe aller Aktiven./. Summe
aller Verbindlichkeiten - Eventualforderungen oder -verbindlichkeitensind
im Anhang offen zu legen
702. Rahmenkonzept
f) Definition von Erträgen, Aufwendungen und
Erfolg (1)
- Erfolg Differenz zwischen Ertrag und Aufwand
- Erträge Nutzenzugänge in Berichtsperiode
- (Zunahme der Aktiven oder Abnahme der
Verbindlich-keiten, die das Eigenkapital erhöhen,
ohne dass eine Einlage der Eigentümer erfolgt)
712. Rahmenkonzept
f) Definition von Erträgen, Aufwendungen und
Erfolg (2)
- Aufwendungen Nutzenabgänge in Berichtsperiode
- (Abnahme der Aktiven oder Zunahme der
Verbindlich-keiten, die das Eigenkapital
vermindern, ohne dass eine Ausschüttung an die
Eigentümer erfolgt) - Erträge und Aufwendungen werden erfasst, wenn die
damit verbundenen Aktiven und Verbindlichkeiten
zuverlässig erfasst werden können
722. Rahmenkonzept
g) Bewertungskonzepte (Aktiven/Verbindlichkeiten)
(1)
- Einzelbewertung (ausnahmsweise können
gleichartige Aktiven oder Verbindlichkeiten
gesamthaft bewertet werden) - Aktiven (zulässige Bewertungskonzepte)
- Historische Werte (Anschaffungswert oder
Herstellkosten) - Aktuelle Werte (Tageswert, Nettomarktwert,
Nutzwert, Liquidationswert)
732. Rahmenkonzept
g) Bewertungskonzepte (Aktiven/Verbindlichkeiten)
(2)
- Verbindlichkeiten
- Historische Werte (bleiben in der Regel bis zur
Tilgung unverändert) - Aktuelle Werte (Tageswert, Barwert)
742. Rahmenkonzept
g) Bewertungskonzepte (Aktiven/Verbindlichkeiten)
(3)
- Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (positive oder
negative Ereignisse) - Auslöser am/vor Bilanzstichtag gegeben Erfassung
in der Jahresrechnung - Auslösende Ursache nach Bilanzstichtag
Offenlegung mit Schätzung der finanziellen
Auswirkung erforderlich, sofern wesentlich - Beispiele Akquisitionen, Verkaufsabsichten einer
Sparte, neuer Rechtsstreit etc.
752. Rahmenkonzept
h) Qualitative Anforderungen (1)
- Wesentlichkeit
- Stetigkeit (Bewertung, Darstellung, Offenlegung)
- Abweichungen sind möglich bei
- Änderungen von Grundsätzen der Rechnungslegung-
Änderung durch Fachempfehlung verlangt- Änderung
Tätigkeitsfeld der Organisation- Eintritt in
eine neue/andere Organisation- aussagekräftigere
Option gewählt (Wahlrechte FER)
? Grund, Art und finanzielle Auswirkungen im
Anhang offen legen
762. Rahmenkonzept
h) Qualitative Anforderungen (2)
- Fehler in früheren Abschlüssen? Auswirkung im
Anhang erläutern und quantitativ offen legen - Änderungen von Schätzungen? Im Anhang offen
legen - Bei Änderung von Grundsätzen der Rechnungslegung
sowie - bei Korrektur von Fehlern wird die
Vorjahresrechnung - angepasst (retrospektive Methode).
- Bei Änderung von Schätzungen sind nur laufende
oder auch - zukünftige Periodenerfolge betroffen (prospektive
Methode)
772. Rahmenkonzept
h) Qualitative Anforderungen (3)
- Vergleichbarkeit (Jahresrechnungen müssen über
längere Zeit vergleichbar sein) - Verlässlichkeit
- frei von verzerrenden Einflüssen und Willkür
- Klarheit, wenn
- Jahresrechnung übersichtlich und sachgerecht
gegliedert ist - nur gleichartige Posten zusammengefasst sind
- Inhalt und Darstellung true fair view
entsprechen - Ev. bei Abschlusspos. ein Querverweis zum Anhang
existiert
782. Rahmenkonzept
i) Jahresbericht (Lage und Ausblick)
- Erstellung durch verantwortliches Organ, mit
Mindestangaben über - Umfeld (Marktentwicklung, Branchentrends,
Konkurrenz, Konjunkturlage, Gesetzesänderungen) - Geschäftsjahr (Kommentierung der Bestandteile der
Jahresrechnung Bilanz- und ER-Kennzahlen sowie
Entw.) - Ausblick (Kommentierung weitere Entwicklung der
Organisation, insb. des folgenden
Geschäftsjahres, v.a. Chancen und Risiken) - Nicht Gegenstand der Wirtschaftsprüfung
79Praktische Beispiele
- Unterschiede
- OR
- Swiss GAAP FER
- IFRS
80Sachanlagen
81Swiss GAAP FER 18 Sachanlagen
- Begriff und Geltungsbereich
- Mindestgliederung
- Aktivierung, Erstbewertung und Folgebewertung
- Impairment (Wertbeeinträchtigung)
- Bewertungsmodelle
- Offenlegung
82Begriff und Geltungsbereich / Gliederung
- Sachanlagen bestehen körperlich für
- Herstellung von Gütern
- Erbringung von Dienstleistungen
- Anlagezwecke
- Sie können erworben und selbst hergestellt
werden. - Mindestgliederung
- Unbebaute Grundstücke
- Grundstücke und Bauten
- Anlagen und Einrichtungen (Detail, falls
wesentlich) - Sachanlagen im Bau
- Übrige Sachanlagen (Detail, falls wesentlich)
83Aktivierung und Erstbewertung
- Investitionen in neue Sachanlagen
- Aktivierung, wenn
- Nettomarktwert oder Nutzwert vorhanden,
- Nutzung während mehr als einer Rechnungsperiode
- die Aktivierungsuntergrenze übersteigen (FER
18/3) - Selbst hergestellte Sachanlangen
- Aktivierung, wenn
- Einzelerfassung und -messung von Aufwendungen
- Nutzung während mehr als einer Rechnungsperiode
(FER 18/4) - Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungs-kosten erfasst (FER 18/6)
84Folgebewertung / Impairment
- Folgebewertung
- Bei Sachanlagen besteht ein Wahlrecht zwischen
fortgeführten Anschaffungswerten und aktuellen
Werten (FER 18/8 und FER 18/13) - Planmässige Abschreibungen ab Beginn der
tatsächlichen Nutzung nach folgenden drei
Methoden linear, degressiv, leistungsproportional
. - Jährliche Überprüfung der Werthaltigkeit und
allenfalls Vornahme zusätzlicher
Wertbeeinträchtigungen (Impairment) zulasten des
Periodenergebnisses (FER 18/10) - Bei Sachanlagen, die zu Renditezwecken gehalten
werden, besteht ein Wahlrecht zwischen aktuellen
Werten und Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
abzüglich Abschreibungen (FER18/14)
85Folgebewertung / Impairment
- Folgebewertung
- Bei Änderung Nutzungsdauer erfolgt planmässige
Abschreibungen des Restbuchwertes nach neu
festgelegter Nutzungsdauer - Berechnung planmässig Abschreibung unter
Berücksichtigung eines allfälligen Restwertes
86Bewertungsmodelle
- Fortgeführte Anschaffungskosten
- Historische Anschaffungskosten bzw. aktivierte
Herstellungskosten - Planmässige wie auch ausserplanmässige
Abschreibungen zu Lasten der Erfolgsrechnung - Werterhöhungen bis zu fortgeführten
Anschaffungskosten
87Bewertungsmodelle
- Bewertung zu aktuellen Werten mit
Neubewertungsreserven - Bewertung zu aktuellen Werden, somit keine
planmässigen Abschreibungen - Aktuelle Werte gt als Buchwerte über EK (NBR)
aufgewertet - Aufwertung einer früheren über die ER verbuchten
Abwertung über ER - Abwertung früherer über das EK verbuchten
Aufwertungen über EK solange bis NBR Saldo 0
aufweist, Rest über ER - Umgliederung NBR auf Gewinnreserven, sobald durch
Abschreibungen realisiert, spätestens nach
Ausscheiden der Sachanlage. NBR bei Realisierung
(Verkauf) über ER oder direkt an Gewinnreserve
verbuchen.
88Offenlegung
- Sachanlagespiegel im Anhang in Tabellenform
- Mindestinhalt Sachanlagespiegel bei Bewertung
zuAnschaffungs- bzw. Herstellungskosten je
Kategorie - Anschaffungswerte
- Bruttowerte zum Beginn der Rechnungsperiode
- Zugänge von Anlagen
- Abgänge von Anlagen
- Reklassifikationen
- Bruttowert zum Ende der Rechnungsperiode
89Offenlegung
- Kumulierte Wertberichtigungen
- Wertberichtigungen zum Beginn der Rechungsperiode
- Planmässige Abschreibungen
- Wertbeeinträchtigungen (Impairment)
- Abgänge
- Reklassifikationen
- Wertberichtigungen zum Ende der Rechnungsperiode
Nettobuchwerte - Nettobuchwerte zu Beginn und am Ende der
Rechnungsperiode
90Offenlegung
- Neuerung der FER 2011 auch Vorjahr ist
offenzulegen. - Offenlegung im Anhang der Bewertungsgrundlagen
bei Bewertung zu aktuellen Werten - Offenlegung im Anhang der Abschreibungsmethoden
und angewandten Bandbreiten für die Nutzungsdauer
je Anlagekategorie - falls Bandbreiten gross sind Erläuterung im
Anhang je Kategorie - bei Änderung Abschreibungsmethode Erläuterung
im Anhang inkl. Bezifferung der Auswirkungen je
Anlagekategorie auf das Periodenergebnis
91Offenlegung
Offenlegung im Anhang Gesamtbetrag der
aktivierten Zinsen inkl. Aktivierungsgrundlagen
und -grundsätze
92Sachanlagen Swiss GAAP FER vs. OR (1)
- FER 18.15 schreibt die Offenlegung eines
detaillierten Anlagespiegels vor. Nach OR besteht
keine Offen-legungspflicht - Ohne umfassende und detaillierte
Anlagebuchhaltung kann den Bewertungs- und
Offenlegungspflichten von FER 18 kaum
nachgekommen werden Häufiges Problem bei der
Einführung von FER bei KMU!
93Sachanlagen Swiss GAAP FER vs. OR (2)
- Abschreibungen nach FER 18.9 planmässig über die
betriebswirtschaftliche Nutzungsdauer (analog
BEBU). Steuerliche Optimierungen oder
Direktabschreibungen von Investitionen im
Gegensatz zu OR nicht möglich
94Sachanlagen Swiss GAAP FER vs. OR (3)
- Art. 663a OR separater Ausweis Sachanlagen.
Totalbetrag genügt. Nach FER 18.2
Mindestgliederung Sachanlagen (Bilanz oder
Ausweis in Anhang) in - Grundstücke und Bauten
- Anlagen und Einrichtungen
- Sachanlagen im Bau
- Übrige Sachanlagen
95Sachanlagen Swiss GAAP FER vs. IFRS
- IFRS im Wesentlichen gleich wie Swiss GAAP FER,
d.h. kein wesentlicher Zusatzaufwand - Standards für einzelne Sachverhalte im Gegensatz
zu Swiss GAAP FER vorhanden (IFRS 2, IFRS 5) - Renditeliegenschaften, die Aktivierung von
Fremd-kapitalzinsen sowie Impairments sind in
separaten IFRS Standards geregelt (IAS 40, IAS 23
bzw. IAS 36)
96Sachanlagen Beispiel 1
Die Industrie AG in Schlieren ist in der
Produktion von Industriegütern aktiv. Neben
anderen Sachanlagen besitzt die Industrie AG auch
eine Betriebsliegenschaft. Zu dieser ist
Folgendes festzuhalten
- Die Liegenschaft wurde vor 3 Jahren, am
1.1.2001für CHF 6 Mio. erstanden (ohne
Landanteil) - Die betriebswirtschaftliche Nutzungsdauer
beträgt40 Jahre
97Sachanlagen Beispiel 1
- 2002 führte die Industrie AG eine Kapitalerhöhung
durch. CHF 2 Mio. des Agios wurde für eine
Direktab-schreibung der Betriebsliegenschaft
verwendet (Art. 671 Abs. 2 OR) - Die aus steuerlicher Optik vorgenommenen
Abschreib-ungen (linear vom Anfangswert) betrugen
in den letzten drei Jahren 10 (2001), 0
(2002) und 2.5 (2003) - Im Jahr 2003 wurde eine Verkehrswertschatzung
vor-genommen, welche einen Verkehrswert von CHF 5
Mio. zeigt
98Sachanlagen Beispiel 1
99Sachanlagen Beispiel 1 Sachanlagenspiegel nach
IFRS/FER
100Vorräte
101Umfang (Ziff. 1, 2, 7 bis 10)
- Vorräte umfassen
- Güter, welche (im Rahmen des operativen
Geschäfts-verlaufs) veräussert werden
(Handelswaren, Fertigfabrikate, Waren und
Fabrikate in Arbeit) - Güter, welche verbraucht werden bei der
Herstellung bzw. Dienstleistungserbringung
(Rohmaterial)
102Umfang (Ziff. 1, 2, 7 bis 10)
- Erbrachte, noch nicht fakturierte
Dienstleistungen - Als Wahlrecht Hilfs- und Betriebsmittel (wenn
diese nicht als Vorräte erfasst sind, erscheint
die Zuordnung unter die aktive Rechnungsabgrenzung
die einzige sinnvolle Alternative zu sein) - Als Wahlrecht Ersatzteile für langlebige Güter
(diese sind allerdings besser unter dem
Anlagevermögen auszuweisen).
103Umfang (Ziff. 1, 2, 7 bis 10)
- Anzahlungen von Kunden ohne Rückforderungs-anspruc
h (siehe dazu Ziff. 10) können von den Vorräten
in Abzug gebracht werden (vorzuziehen alternativ
können sie unter den sonstigen kurzfristigen
Verbindlich-keiten ausgewiesen werden) - Anzahlungen für Vorräte werden vorzugsweise unter
den Vorräten ausgewiesen (alternativ als
separater Ausweis im Umlaufvermögen)
104Bewertung - Konzept (Ziff. 3, 12 bis 16)
- Vorräte werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungs-kosten oder zum tieferen
Nettomarktwert bewertet. Die Vergleichsrechnung
erfolgt grundsätzlich in Einzelbe-wertung.
Gruppenbewertungen sind zulässig bei
marktgängigen, nicht kunden-spezifischen Vorräten - In der Differenz von Nettomarktwert und
Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind
Wertberichtigungen zu erfassen
105Bewertung - Konzept (Ziff. 3, 12 bis 16)
- Nettomarktwert bei Produkten mit Marktpreis
- aktueller Marktpreis bzw. Kontraktpreis
- Erwartete Erlösminderungen
- Vertriebsaufwendungen
- Verwaltungsaufwendungen (direkt zurechenbare)
- (keine Gewinnmarge in Abzug zu bringen)
- Nettomarktwert
106Bewertung - Konzept (Ziff. 3, 12 bis 16)
- Nettomarktwert bei unfertigen Produkten ohne
Markt-preis -
- Marktpreis des fertigen Produkts
- Erwartete Erlösminderungen
- Vertriebsaufwendungen
- Verwaltungsaufwendungen
- Noch anfallender Fertigstellungsaufwand
- Bruttomarge
- Nettomarktwert
107Bewertung AK/HK (Ziff. 4, 17 bis 25)
- AK/HK von Vorräten umfassen alle direkten und
indirekten Aufwendungen (Vollkosten), um die
Vorräte in ihren derzeitigen Zustand an den
derzeitigen Standort zu bringen - Grundsätzlich sind die tatsächlich angefallenen
Kosten massgebend (Istkosten), Standard- oder
Plankosten sind zulässig - Die Ermittlung erfolgt grundsätzlich individuell
(Einzel-bewertung), vereinfachte
Bewertungsverfahren und Gruppenbewertung sind
zulässig
108Bewertung AK/HK (Ziff. 4, 17 bis 25)
- Anschaffungspreis
- Anschaffungsnebenkosten
- (z.B. Transport, Handling, Zölle, Provisionen)
- - Anschaffungspreisminderungen
- (z.B. Rabatte, Rückvergütungen)
- - als Wahlrecht Skonti
- (wenn nicht als Finanzertrag erfasst)
- Anschaffungskosten
109Bewertung AK/HK (Ziff. 4, 17 bis 25)
- Material- und Fertigungseinzelkosten
(inklusive Sondereinzelkosten) - Material- und Fertigungsgemeinkosten(auf
Basis normaler Produktionskapazität und
realistischer Abschreibungen) - Anteilige (variable oder periodenfixe)Verwaltu
ngskosten Herstellungsbereich - Als Wahlrecht wo sinnvoll Fremdkapitalzinsen
- (nie jedoch Eigenkapitalzinsen!)
- Herstellungskosten
110Bewertung AK/HK (Ziff. 4, 17 bis 25)
- Standard- und Plankosten
- Die Verwendung von Standard- und Plankosten ist
zulässig, wenn sie in vertretbarem Ausmass von
den effektiven Anschaffungskosten abweichen - Die Ermittlungsgrundlagen (Produktionskapazität,
Erfahrungswerte usw.) sind periodisch zu
überprüfen
111Bewertung AK/HK (Ziff. 4, 17 bis 25)
- Zulässige vereinfachte Bewertungsverfahren
- Durchschnittsmethode (laufende oder periodische
Ermittlung des Durchschnittspreises) - FIFO und LIFO, wobei Branchenusanzen und
Realitäts-nähe zu beachten sind. FIFO führt zu
marktnaherer Bewertung (und wäre demnach zu
bevorzugen), LIFO kann bei starken
Preisänderungen Unter- oder Überbe-wertungen
bewirken
112Bewertung AK/HK (Ziff. 4, 17 bis 25)
- Rückrechnung
- Die Anschaffungskosten können durch Abzug der
grundsätzlich individuell berechneten Bruttomarge
vom Netto-Verkaufspreis ermittelt werden, sofern
dadurch nicht ein Wert über dem Anschaffungswert
resultiert - Sofern eine Vorratsgruppe eine weitgehend
einheitliche Marge aufweist, kann diese verwendet
werden
113Bewertung AK/HK (Ziff. 4, 17 bis 25)
- Gruppenbewertung
- Bei der Bewertung können gleichartige
Vorratspositionen zusammengefasst werden - Die Gruppenbewertung ist nicht zulässig, sofern
Teile der Gruppe nicht marktgängig sind
114Bewertung Wertberichtigung (Ziff. 5, 26, 27)
- Die notwendige Wertberichtigung aufgrund des
Niederst-wertprinzips, unkuranter Bestände und
Überbestände ist grundsätzlich als
Waren-/Materialaufwand bzw. als Bestandesänderung
zu erfassen - Nicht mehr benötigte Wertberichtigungen sind
erfolgs-wirksam über den gleichen Posten, über
den sie gebildet wurden, aufzulösen
115Offenlegung (Ziff. 6, 8, 18, 28, 29)
- In der Bilanz oder im Anhang müssen die Vorräte
in die wichtigsten für die Geschäftstätigkeit
relevanten Vorratspositionen gegliedert werden
(siehe Bsp. Ziff. 28) - Die Bezeichnungen richten sich nach
Branchenusanzen - Wesentliche Bestände von Hilfs und
Betriebsstoffen, welche als Vorräte erfasst sind,
sind in der Bilanz oder im Anhang separat zu
erfassen
116Offenlegung (Ziff. 6, 8, 18, 28, 29)
- Anzahlungen an Lieferanten sind