Title: LRS - Intensivkurs
1LRS - Intensivkurs
- Einführung in die Verwaltungsvorschrift
2Zu LRS
- Lese- Rechtschreibschwäche
- Legasthenie (nach ICD 10), verbunden mit
- Wahrnehmungsstörungen oder
- Störungen in der
- Wahrnehmungsverarbeitung
- Schwache Leistung auf Grund
- schwacher Begabung
3Zu LRS
- Lese- Rechtschreibschwäche
- oft nicht isoliert, sondern kombiniert
- ADS
- ADHS
- motorische Defizite
- visuelle / auditive Wahrnehmung
- .
4LRS und die VV
Pflicht Ermessen
5VerwaltungsvorschriftAufgabe der Schule
- Förderung von Schülern mit Schwierigkeiten im
Lesen und/oder Rechtschreiben Verwaltungsvorschrif
t vom August 2008 - Kein Unterschied (LRS Legasthenie)
- für Kl. 1 6
- Ausnahmen ab Kl. 7 unter der Regelung
- Nachteilsausgleich
6VerwaltungsvorschriftAufgabe der Schule
- Entwicklung eines schulischen Förderkonzepts
- Der Unterricht muss differenziert und
individualisiert sein - fortlaufende Beobachtung der Lernentwicklung
- kontinuierliche Lernstandsdiagnosen
7VerwaltungsvorschriftAufgabe der Schule
- Elternberatung
- verbindliche Diagnose
- Zusammenarbeit mit schulischen und
außerschulischen Partnern
8VerwaltungsvorschriftAufgabe der Schule
- Früherkennung
- Ab dem 1. Schj. differenzierte Lernstandsbeschreib
ung durch den Deutschlehrer, kontinuierliche
Lernprozessbeobachtung. - Diagnosen
- Lernstandsbeobachtung (Deutschlehrerin) (HSP,
DBL, DeReT) (Lesetests),
9VerwaltungsvorschriftAufgabe der Schule
- Frühzeitig - und immer wieder abwägen
- Sind evtl. medizinische Hilfen nötig?
- Fachärztliche Diagnosen, Kinderpädiatrie,
- Kinder- und Jugendpsychiatrie
-
- Leistungsprofil durch die Beratungslehrerin
- Sonderpäd. Dienst einbeziehen
- Überprüfung an der Karlschule Freiburg /
- LRS Familienklasse in Staufen
10VerwaltungsvorschriftAufgabe der Schule
- Klassenlehrer mit Schulleiter
- leiten gestuftes päd. Verfahren ein
- Feststellung des Förderbedarfs
- Beschluss der Klassenkonferenz (mit Schulleiter)
- Maßnahmen mit Dokumentation und Überprüfung
- Fördergruppen oder LRS Kurs
- qualifizierten Lehrkräfte
11VerwaltungsvorschriftAufgabe der Schule
- Wer entscheidet, ob ein Schüler Förderbedarf
(LRS) hat? - die Klassenkonferenz
- nicht der Hausarzt, nicht LOS, nicht
12VerwaltungsvorschriftAufgabe der Schule
- Entscheidungsgrundlagen
- Schüler, die bei standardisierten
Lernstandsbeobachtungen einen T-Wert geringer als
40 erreichen - Leistungen im Lesen und / oder Rechtschreiben
dauerhaft (in der Regel ein halbes Schuljahr)
geringer als ausreichend - medizinisch begründetes Gutachten über
Teilleistungsstörungen
13VerwaltungsvorschriftAufgabe der Schule
- Konsequenzen der Feststellung
- differenziertes Unterrichtsangebot im Lesen und
Schreiben - differenzierte Leistungskontrolle
- Wie das geschieht, liegt im Ermessen
- Teilnahme am LRS-Kurs der Schule
- keine Note unters Diktat - dafür ein Kommentar
zur Leistung Erfolgsmeldung, keine Fehlermeldung - Vermerk im Zeugnis weniger gewichtet
14VerwaltungsvorschriftAufgabe der Schule
- Vermerk im Zeugnis
- Bei der Feststellung der Note in Deutsch wurden
die Leistungen im Rechtschreiben nicht
berücksichtigt / zurückhaltend gewichtet. - nahm am LRS-Kurs teil.
- (Ausprägung der Gewichtung liegt in der Kompetenz
der Deutschlehrerin)
15VerwaltungsvorschriftAufgabe der Schule
- Übergangsverfahren zur 5. Klasse
- Notengebung mit besonderer Gewichtung
- Empfehlung ausnahmsweise wenn der
Notendurchschnitt fehlt, - Voraussetzung Lern- und Arbeitsverhalten, sowie
bisherige Entwicklung lassen erwarten, dass die
Anforderungen des Gymnasiums bzw. der Realschule
erreicht werden
16Verwaltungsvorschrift
- Bei LRS
- ab Klasse 7
- Nachteilsausgleich
- begründet durch ein
- komplexes Feld an Ursachen
- medizinische Gründe (Teilleistungen)
- (Kinder- und Jugendpsychiater)
17VerwaltungsvorschriftNachteilsausgleich gilt
für alle Klassen
- Besondere Förderbedürfnisse können sich
insbesondere ergeben bei Schwierigkeiten - im Lesen und Rechtschreiben
- in Mathematik
- wegen mangelnder Kenntnis der deutschen Sprache
- besonderen Problemen im Verhalten und der
Aufmerksamkeit - bei chronischen Erkrankungen
- bei Behinderungen
- bei Hochbegabung
18Verwaltungsvorschrift Nachteilsausgleich
- in begründeten Ausnahmefällen für einzelne
Schüler - Schüler und Eltern in die Entscheidungsfindung
mit einbinden - mit bindender Wirkung für die Fachlehrer
- beschlossen durch die Klassenkonferenz (Vorsitz
Schulleitung)
19VerwaltungsvorschriftNachteilsausgleich
- Der Nachteilsausgleich lässt das
Anforderungsprofil unberührt - und bezieht sich auf Hilfen, mit denen die
Schüler in die Lage versetzt werden, diesem zu
entsprechen.
20VerwaltungsvorschriftNachteilsausgleich
- Unterschied
- Förderbedarf LRS
- Anforderungen werden verringert
- Hinweis im Zeugnis
- Nachteilsausgleich Anforderungsniveau bleibt,
Hilfen, Rahmenbedingungen werden verändert - kein Vermerk im Zeugnis
21VerwaltungsvorschriftNachteilsausgleich
- Anpassung der Arbeitszeit
- besondere technischen und didaktisch-
methodischen Hilfen, wie PC - Anpassung der Gewichtung der schriftlichen,
mündlichen und praktischen Leistung, z.B.
stärkere Gewichtung der mündlichen Leistungen bei
der Bildung der Zeugnisnote - Abweichung von den äußeren Rahmenbedingungen
einer Prüfung
22LRS Medizinische Untersuchungen
- Fachärzte (Hören / Sehen)
- Phoniatrie / Pädaudiologie
- Praxis / Uniklinik
- Sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ)
- Kinderklinik Freiburg
- Kinder- und Jugendpsychiater
- Praxis / Uniklinik
23Unterstützung Schulamt
- www.Schulamt-Freiburg.de
- Fördern und beraten/Lese- Rechtschreibschwäche
- Service/Formulare/ Lese- Rechtschreibschwäche
-
- LRS Stützpunkte z.B.
- www.Grundschule-Denzlingen.de
- www.GHS-Staufen.de
- www.karlschule.fr.bw.schule.de
24außerschulisch
-
- Landesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V.
- http//www.legasthenie-lvl-bw.de/