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KRISENTELEFON gegen ZWANGSHEIRAT

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Title: Folie 1 Author: Suana Last modified by: Frauenhaus Created Date: 10/10/2006 9:38:11 AM Document presentation format: Bildschirmpr sentation – PowerPoint PPT presentation

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Title: KRISENTELEFON gegen ZWANGSHEIRAT


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KRISENTELEFON gegen ZWANGSHEIRAT
2
AUFGABENFELDER DES KRISENTELEFONS
  • Telefonische multilinguale und interkulturelle
    Erstberatung
  • Beratungsgespräche in deutsch, türkisch ,
    arabisch und persisch
  • Aufbau der landesweiten Vernetzungstrukturen
  • Mitwirkung der Umsetzung des Handlungskonzepts

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ZIELGRUPPEN
  • von Zwangsheirat betroffene Kinder (ab 14 Jahren)
  • Weibliche und männliche Jugendliche
  • in Zwangsehen lebende Frauen
  • Dritte ( FreundInnen, Nachbarn, Jobcenter,
    Ausländerbehörden, Beratungsstellen, Jugendämter
    etc.)

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ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
  • Infoveranstaltungen und Vorträge
  • Internetdarstellung www.kargah.de/zwangsheirat
  • Projekt Mein neues Leben- Yeni Hayatim
  • Wanderausstellung Starke Mädchen
  • Infokoffer

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Zahlen in NIEDERSACHSEN 2009


Geschlechter der Betroffenen im Jahre 2009
6
Aufenthaltsstatus der Betroffenen 2009
7
Zahlen in NIEDERSACHSENAlter der Ratsuchende
2009
8
MENSCHENRECHTE ERKLÄRUNG
  • "Die Ehe darf nur bei freier und
    uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen
    Ehegatten geschlossen werden. (16)

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DEFINITION
  • Zwangsheirat wird immer gegen den Willen eines
    oder beider Ehepartner durchgeführt.
  • Bei der Arrangierten Ehe werden die Eltern des/r
    Heiratskandidaten/In die Bedingungen, wie z.B.
    den Zeitpunkt, das Brautgeld vereinbaren. Es
    wird davon ausgegangen, dass die Eheschließung
    dem freien Willen der Eheleute entspricht.

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ZWANGSHEIRATSGRÜNDE
  • durch eine schnelle und ausgewählte Heirat auf
    den richtigen Weg bringen
  • Familienzusammenführung
  • Urlaubsehen
  • Aufenthaltsehen

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WER SIND DIE BETROFFENEN?
  • Mädchen und junge Frauen
  • Jungen und junge Männer
  • Unterschied besteht bei den Konsequenzen für die
    Betroffenen
  • Zwangsverheiratung kommt besonders in stark
    patriarchal strukturierten Gesellschaften vor
  • Mädchen und Frauen sind nach der Heirat , von
    beispielsweise Gewalt in der Ehe oder
    Vergewaltigung betroffen
  • Männer können sich nach der Heirat in der Regel
    freier bewegen, auch außerhalb der Ehe
  • Die Rolle der Frau nach der Ehe ändert sich,
    indem gesellschaftlich/familiär vorgegebene
    Pflichten als Hausfrau, Ehefrau und Mutter
    erfüllt werden müssen

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SITUATION DER BETROFFENEN
  • Die betroffenen oder bedrohten Mädchen und Frauen
    befinden sich in einer sehr schwierigen und
    ambivalenten Situation.
  • Die Gefährdung oder der Zwang geht von der
    Familie und dem engeren sozialen Umfeld aus, die
    damit eigentlich nahestehenden Personen sind
    zeitgleich auch eine Bedrohung
  • Sie müssen sich häufig zwischen ihrer Familie und
    den eigenen Bedürfnissen entscheiden. Dieser
    Prozess ist oft sehr langwierig
  • Sie wehren sich gegen eine Zwangsheirat erst sehr
    spät, da sie einerseits oft von der Familie
    emotional unter Druck gesetzt werden und sich dem
    nicht zu widersetzen trauen und andererseits auch
    Angst vor Racheakten oder Gewalt seitens der
    Familie haben.
  • Dies erschwert aber die Situation zusätzlich und
    führt zu einer verschärften Konfliktlage, da die
    Heiratspläne der Familie dann häufig schon
    fortgeschritten und in die Öffentlichkeit
    getragen sind (Gesichtsverlust)

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UNTERSTÜTZUNG DER BETROFFENNEN
  • Es ist für eine möglichst friedliche Lösung
    des Konfliktes entscheidend, dass das Mädchen
    seine Weigerung frühzeitig und klar zum Ausdruck
    bringt. Bei den Mädchen steht aber meist die
    (nicht unbegründete) Angst dahinter, ihre Familie
    und manchmal auch ihr gesamtes soziales Netzwerk
    zu verlieren.
  • Erst einmal muss den beratenden Organisationen
    klar sein, was das Ziel der Unterstützung sein
    soll. Es geht hier darum, betroffenen Mädchen bei
    der Entscheidungsfindung zu helfen und sie dabei
    zu bestärken.
  • In vielen Fällen muss ihr erst einmal aus der
    konkreten Gefährdungslage heraus geholfen und für
    eine sichere Unterbringung gesorgt werden.
  • In vielen Fällen spielt die konkrete
    Strafverfolgung oder eine Anzeige der Täter keine
    Rolle. Die Betroffenen sind meist daran
    interessiert , sich eine Zukunft aufzubauen,
    sprich eine Ausbildung/Studium zu finden oder die
    Schule zu beenden und sicher in einer eigenen
    Wohnung oder einer Wohngemeinschaft
    unterzukommen.

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Wer ist wie in der Beratungsarbeit bei
Zwangsheirat beteiligt?
  • Beratungsstellen für Betroffene leisten konkrete
    Beratungsarbeit und kümmern sich gegebenenfalls
    um Unterbringungen
  • Frauenhäuser, Mädchenhäuser, Kriseneinrichtungen
    und Beratungsstellen mit Unterbringungsmöglichkeit
    en
  • Adressen unter http//www.frauenrechte.de/tdf/pdf/
    ehrgewalt/Hilfsleitfaden.pdf
  • Jugendämter kümmern sich um eine sichere
    Unterbringung, haben Kontakt zu Eltern, nehmen
    Kontakt zum Familiengericht auf
  • Jugendzentren Präventionsarbeit, erster Kontakt,
    Weitervermittlung an Beratungsstellen
  • SchulsozialarbeiterInnen und LehrerInnen erster
    Kontakt, evtl. Kontakt zu den Eltern,
    Weitervermittlung an Beratungsstellen
  • ÄrztInnen erster Kontakt, Weitervermittlung an
    Beratungsstellen
  • Ausländerbehörden zuständig für z.B.
    Wohnsitzauflagen etc.
  • Kontaktaufnahme zu den Eltern bzw. der Familie
    nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen
    und nicht ohne einen Schutzplan. Die Betroffene
    dabei als Expertin einbeziehen!

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Wesentliche Aspekte zur Beratung
  • Die Krisenintervention und weiterführende Hilfe
    ist von einer wertschätzenden und
    ressourcenorientierten humanistischen
    Grundhaltung geprägt und findet auf einer Basis
    von Freiwilligkeit und Parteilichkeit für die
    Betroffene statt.
  • Alle Beteiligten sind zur Verschwiegenheit
    verpflichtet. Der Datenschutz sollte offensiv
    angesprochen werden, d.h. auf besondere
    Achtsamkeit ist hinzuweisen.
  • Auf geschützte Räumlichkeiten ist zu achten
  • Bei Bedarf Dolmetscher/-innen Vermittlung
  • Kenntnisse über aufenthalts- und asylrechtliche
    Grundlagen

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Wesentliche Aspekte zur Beratung
  • Gefahrenanalyse und Erstkontakt Was ist ihr
    angedroht worden? Aus welchem Kontext kommt das
    Mädchen/die junge Frau? Wie schätzt sie die
    Bedrohung selbst ein? Wer weiß von ihrer
    Gefährdungssituation? Was sagen, sehen oder
    befürchten andere? Welche Form von Hilfe wünscht
    sich die Betroffene? Welche Maßnahmen hat sie
    bereits unternommen? Mit welchen Ergebnissen?
    Steht sie alleine da? Gibt es FreundInnen,
    Verwandte, LehrerInnen, die ihr stützend und
    verlässlich zur Seite stehen? (Ressourceneinbezieh
    ung)
  • Was kann ich anbieten? Evtl. Weiterempfehlung!
    Keine Maßnahmen über den Kopf der Betroffenen
    hinweg entscheiden und in die Wege leiten. Die
    Betroffene entscheidet! Sie in ihrer
    Entscheidungsfindung begleiten und Möglichkeiten
    aufzeigen. Welche inneren Konflikte hat die
    Betroffene und welche Bedeutung haben diese für
    die aktuelle Bedrohungssituation Schutzmaßnahmen
    und ihre Entscheidungsfindung.
  • Mögliche Fragestellungen hierfür Wie ist die
    psychische Verfassung der Betroffenen?
    Instabilität aufgrund der Bedrohungs- bzw.
    Gewaltsituation? Gegebenenfalls Abklärung von
    Suizidgefahr, psychiatrischer Auffälligkeit.

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Wesentliche Aspekte zur Beratung
  • In der Beratung Perspektiven für das zukünftige
    Leben entwickeln
  • Gemeinsam mit der Betroffenen neue Perspektiven
    erarbeiten. Möglichst immer vielseitig denken.
    Es gibt oft nicht nur einen Weg. Positive
    Beispiele und Erfahrungen benennen. Die Hoffnung
    auf Veränderung ist für das Mädchen/die junge
    Frau nötig, um eigene Ideen zu entwickeln und
    aktiv werden zu können
  • Für Verbindlichkeit in der Zusammenarbeit aller
    Beteiligten sorgen Wer ist wo und wofür zu
    erreichen und verlässlich? Verbindlichkeit
    offensiv ansprechen, d.h. das Gespräch als
    BeraterIn leiten und mit den Beteiligten
    besprechen, wer welchen Part übernimmt.
    Beteiligte sind oft LehrerInnen,
    SchulsozialarbeiterInnen, Allgemeiner
    Sozialdienst, KollegInnen, ÄrztInnen und private
    UnterstützerInnen. Koordiniertes Vorgehen ist
    Voraussetzung für Schutz und Gelingen
  • Weiterführendes Angebot zur psychischen
    Stabilisierung Ziel ist das Vertrauen in die
    eigene Handlungsmöglichkeit zu stärken und
    Perspektiven zu entwickeln. Bei Bedarf
    Eltern-/Familiengespräche geschützt begleiten
    bzw. vermitteln. Auch bei Rückkehr in die
    Herkunftsfamilie Kontaktangebot aufrechterhalten.
    Bei Bedarf Ablösungsprozess begleiten und
    Therapie oder unterstützende Gruppenangebote
    anbieten bzw. vermitteln
  • Auf Selbstschutz achten

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KRISENTELEFONGEGEN ZWANGSHEIRAT
Tel. 0800 0667 888
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ANGEBOTE
  • Bestärkungsarbeit
  • Unterstützung der Mädchen bei Auseinandersetzungen
    mit der Familie
  • Mögliche individuelle Wege und Lösungen mit den
    Mädchen entwickeln
  • Zusammenarbeit mit den jeweiligen Jugendämtern,
    LehrerInnen, ÄrtztInnen
  • Anregung, Begleitung und Bestärkung bei der
    realen Kontaktaufnahme

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ZIELE
  • Ermöglichung ein Lebens in Sicherheit und ohne
    Gewalt
  • Schaffung von Rahmenbedingungen
  • Stärkung der Rechte der Betroffenen
  • Koordiniertes Vorgehen aller an der Intervention
    bei häuslicher Gewalt beteiligten Stellen
  • Gesellschaftliche Verachtung von Zwangsheirat
    gegen Mädchen und junge Frauen
  • Entwicklung und Etablierung von präventiven
    Ansätzen

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MÖGLICHE ANLAUFSTELLEN
  • ÄrztInnen
  • LehrerInnen
  • Polizei
  • SchulsozialarbeiterInnen
  • Ausländerbehörde
  • Jungendämter
  • Beratungsstellen

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FAZIT
  • Nach unserer bisherigen Erfahrung stellte sich
    ein erhöhter Bedarf in diesem Tätigkeitsfeld
    heraus
  • Zwangsheirat findet auch in Deutschland statt
  • Im Vorfeld einer Zwangsverheiratung werden Frauen
    und Mädchen in ihrer Freiheit und
    Selbstbestimmung eingeschränkt
  • Das Bewusstsein für das Bestehen dieser
    menschenverachtenden Praxis ist in hiesigen
    Institutionen und Behörden sehr gering entwickelt
  • das Thema Zwangsheirat ist in bestehenden
    Hilfseinrichtungen und Institutionen und Behörden
    bisher nicht integriert
  • Aus diesem Grund fühlen sich viele der
    MitarbeiterInnen der hiesigen Einrichtungen in
    der Beratung mit von Zwangsheirat betroffenen
    Jugendlichen sehr unsicher und wünschen für ihr
    Vorgehen eine Unterstützung durch das
    Krisentelefon

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WÜNSCHEN UND IDEEN
  • Erhalt bzw. Ausweitung von mädchenspezifischen
    Schutzeinrichtungen mit geheimer Adresse in den
    Großstädten
  • Sozialraumorientierung in Jugendhilfekonzepten
  • Anerkennung von Jugendhilfebedarf bei jungen
    volljährigen Migrantinnen (KJHG 41)
  • Sensibilisierung von Professionellen
    LehrerInnen, SchulsozialarbeiterInnen,
    JugendamtsmitarbeiterInnen besonders auch von
    FamilienrichterInnen

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WÜNSCHE UND IDEEN
  • Dieses Thema muss in Ausbildungsgängen stärker
    eingebracht werden
  • Aufklärungskampagnen in mehreren Sprachen für die
    betroffenen Mädchen und Unterstützerinnen
  • Zwangsheirat muss in den SGB 8
    Gefährdungssituationskatalog aufgenommen werden
  • Pauschale Finanzierung für Notaufnahmeplätze
    (z.B. PAPATYA)

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STOLPERSTEINE
  • Nach 44 des Ausländergesetzes (AuslG)2 51
    Abs. 1 Nr.6 AufenthG
  • Die Aufenthaltserlaubnis erlischt , wenn eine
    Person aus einem seiner Natur nach nicht
    vorübergehenden Grund ausreist.

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STOLPERSTEINE
  • Nach 16 AuslG 37 AufenthG.
  • Voraussetzungen des Anspruchs auf Rückkehr sind,
    dass
  • 1) der junge Mensch zuvor acht Jahre rechtmäßig
    in Deutschland aufgehalten hatte und sechs Jahre
    lang eine Schule besucht hatte,
  • 2) sein Lebensunterhalt entweder durch eigene
    Erwerbstätigkeit oder durch eine
    Unterhaltsverpflichtung für fünf Jahre gesichert
    ist und
  • 3) er nach dem 15. und vor dem 21. Geburtstag
    zurückreisen möchte und höchstens fünf Jahre im
    Ausland gelebt hat.
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