Title: Zweiter Insolvenzantrag, zweiter Restschuld-befreiungsantrag
1Zweiter Insolvenzantrag, zweiter
Restschuld-befreiungsantrag was geht, was geht
nicht?
- Dr. Andreas Schmidt, Insolvenzgericht Hamburg
- NIF, 28.9.09
2Zweiter Insolvenzantrag während des eröffneten
Insolvenzverfahrens
- Ausgangsszenario Der Schuldner macht während des
eröffneten Insolvenzverfahrens da weiter, wo er
vorher aufgehört hat Er begründet neue
Verbindlichkeiten
3Zweiter Insolvenzantrag während des eröffneten
Insolvenzverfahrens
- Ist ein Gläubigerantrag eines sog. Neugläubigers
zulässig? - Kontrollüberlegung - Vollstreckung durch
Neugläubiger Sie kann nur in das insolvenzfreie
Vermögen erfolgen. Aufgrund der Einbeziehung des
Neuerwerbs in die Insolvenzmasse kommt dies nur
bei einer Freigabe gemäß 35 Abs.2 InsO in
Betracht.
4Zweiter Insolvenzantrag während des eröffneten
Insolvenzverfahrens
- Ein Gläubigerantrag nach Eröffnung ist unzulässig
(BGH ZInsO 2008, 924 AG Dresden, Beschluss vom
19.3.09 531 IN 459/09). - Zulässig ist aber ein Gläubigerantrag gegen das
gemäß 35 Abs.2 InsO freigegebene Sondervermögen
(AG Hamburg, ZInsO 2008, 680 HambKomm-Wehr 14
Rn.6a weitergehend, aber verfehlt AG Göttingen
NZI 2008, 313 (Parallelinsolvenzverfahren). - Entsprechendes gilt für einen Eigenantrag dies
ist aber bislang ohne praktische Relevanz.
5Zweiter Insolvenzantrag während des eröffneten
Insolvenzverfahrens
- Voraussetzungen Gläubiger muss die
Voraussetzungen des 14 InsO glaubhaft machen.
Außerdem ist darzulegen, dass in einem (ersten)
Insolvenzverfahren eine Freigabe gemäß 35
Abs.2 InsO erfolgt ist. - Liegen diese Voraussetzungen vor, so gilt die
Amtsermittlungspflicht des 5 InsO (AG Hamburg
ZInsO 2008, 680). - Achtung Der Schuldner kann in diesem Verfahren
keine Restschuldbefreiung erlangen, weil es sich
um ein Insolvenzverfahren über ein Sondervermögen
(und nicht um eines über das Vermögen einer
natürlichen Person) handelt.
6Zweiter Insolvenzantrag während d.
Restschuldbefreiungsverfahrens
- Ist ein Gläubigerantrag eines Neugläubigers
während des Restschuldbefreiungsverfahrens
zulässig?
7Zweiter Insolvenzantrag während d.
Restschuldbefreiungsverfahrens
- Kontrollüberlegung - Vollstreckung Ein
Neugläubiger kann während des Restschuldbefreiungs
verfahrens vollstrecken. Lediglich der pfändbare
Teil der laufenden Bezüge ist für die Dauer von
sechs Jahren ab Eröffnung an den Treuhänder
abgetreten, 287 Abs.2 S.1 InsO. - In Betracht kommende Gegenstände (halbe)
Erbschaft, Lottogewinn bei Angestellten sog.
Motivationsrabatt bei Selbständigen Gewinn aus
dem Unternehmen
8Zweiter Insolvenzantrag während d.
Restschuldbefreiungsverfahrens
- Ein Gläubigerantrag ist nach gewichtigen Stimmen
in der Literatur (generell?) unzulässig (so
HambKomm-Wehr 14 Rn.49 A. Schmidt,
Privatinsolvenz 5 Rn.62). - AA aber AG Oldenburg ZVI 2009, 195
Gläubigerantrag ist zulässig, wenn die
Voraussetzungen des 14 InsO vorliegen und
glaubhaft gemacht wird, dass neues pfändbares
Vermögen vorhanden ist. - AA auch AG Göttingen ZInsO 2007, 1164
Gläubigerantrag ist zulässig, wenn die
Voraussetzungen des 14 InsO vorliegen ob neues
Vermögen vorhanden ist, ist eine Frage der
Amtsermittlung, 5 InsO.
9Zweiter Insolvenzantrag während d.
Restschuldbefreiungsverfahrens
- Bei selbständigen Schuldnern entsteht eine
Konfliktlage - Einerseits hat der selbständige Schuldner die
Obliegenheit des 295 Abs.2 InsO im ersten
Verfahren. - Andererseits fallen sämtliche Einkünfte, die der
selbständige Schuldner während des zweiten
Verfahrens erzielt, in die Masse des zweiten
Verfahrens. Dieses Ergebnis deckt sich mit der
obigen Kontrollüberlegung-Vollstreckung.
10Zweiter Insolvenzantrag während d.
Restschuldbefreiungsverfahrens
- Fazit Hält man einen zweiten Insolvenzantrag
während des laufenden Restschuldbefreiungsverfahre
n für zulässig, so ist es dem selbständigen
Schuldner unmöglich, seine Obliegenheiten gemäß
295 Abs.2 InsO aus dem ersten Verfahren zu
erfüllen.
11Zweiter Insolvenzantrag während d.
Restschuldbefreiungsverfahrens
- Was gilt für angestellte Schuldner? Findet die
Auffassung des AG Oldenburg bzw. AG Göttingen
auch hierfür eine Lösung? AG Oldenburg ZVI 2009,
195 betrifft einen selbständigen Schuldner. Bei
AG Göttingen ZInsO 2007, 1164 ist dies unklar es
handelt sich um eine Entscheidung gemäß 4
InsO, 91a ZPO.
12Zweiter Insolvenzantrag während d.
Restschuldbefreiungsverfahrens
- Ausgangsüberlegung Die Abtretungserklärung aus
dem ersten Verfahren ( 287 Abs.2 S.1 InsO) gilt
sechs Jahre. Würde ein (zweites)
Insolvenzverfahren eröffnet werden, so entsteht
eine Konfliktlage - Der Treuhänder des ersten Verfahrens und der
Insolvenzverwalter des zweiten Verfahrens
streiten um den pfändbaren Teil der Bezüge! - Lösungsmöglichkeiten
13Zweiter Insolvenzantrag während d.
Restschuldbefreiungsverfahrens
- Lösung 1 Für die Abtretung gemäß 287 Abs.2 S.1
InsO gilt 114 Abs.1 InsO. - Konsequenz Das Restschuldbefreiungsverfahren
müsste zwei Jahre nach Eröffnung wegen
Unmöglichkeit beendet werden, und der Schuldner
könnte keine Restschuldbefreiung erlangen. Dies
aber würde faktisch dazu führen, dass
Neugläubiger nach Ablauf von zwei Jahren auf den
pfändbaren Teil dser Bezüge zugreifen könnten
ein Widerspruch zur Kontrollüberlegung
Vollstreckung!
14- Lösung 2 Es findet 91 InsO Anwendung.
- Konsequenz Das Restschuldbefreiungsverfahren
müsste unmittelbar nach Eröffnung des zweiten
Insolvenzverfahrens wegen Unmöglichkeit beendet
werden der Schuldner könnte auch hier keine
Restschuldbefreiung erlangen. Auch dies würde
faktisch dazu führen, dass Neugläubiger nach
Ablauf auf den pfändbaren Teil der Bezüge
zugreifen könnten auch hier ein Widerspruch zur
Kontrollüberlegung Vollstreckung!
15Zweiter Insolvenzantrag während d.
Restschuldbefreiungsverfahrens
- Lösung 3 Weder 91 InsO noch 114 Abs.1 InsO
findet Anwendung (m.E. richtig!!!!). Begründung
114 Abs.1 InsO ist auf die als prozessuale
Erklärung des 287 Abs.2 S.1 InsO nicht
anwendbar. 91 InsO ist teöleologisch zu
reduzieren - Konsequenz Die Abtretung bleibt bis zum Ablauf
von sechs Jahren wirksam. - Nur dann ist der pfändbare Teil der Bezüge dem
Treuhänder des ersten Verfahrens zuzuordnen. - Nur diese Lösung deckt sich mit der oben
angesprochenen Kontrollüberlegung-Vollstreckung. - Nur mit dieser Maßgabe kann der Auffassung des AG
Oldenburg bzw. des AG Göttiungen gefolgt werden.
16Zweiter Insolvenzantrag während d.
Restschuldbefreiungsverfahrens
- Zwischenergebnis (nach der Auffassung, wonach ein
zweiter Insolvenzantrag während des laufenden
Restschuldbefreiungsverfahrens zulässig ist) - - Angestellter Schuldner Pfändbarer Teil der
Bezüge kommt den Gläubigern des ersten Verfahrens
zugute. Er kann Restschuldbefreiung im ersten
Verfahren erlangen. - - Selbständiger Schuldner Einkünfte kommen den
Gläubigern des zweiten Insolvenzverfahrens
zugute. Er erlangt uU keine Restschuldbefreiung,
wenn ein Versagungsgrund gemäß 295 Abs.2 InsO
gestellt wird.
17Zweiter Insolvenzantrag während d.
Restschuldbefreiungsverfahrens
- Endergebnis
- Der Aufassung AG Oldenburg bzw. des AG Göttingen
kann gefolgt werden, soweit selbständie Schuldner
betroffen sind. Für angestellte Schuldner kann
ihr nur unter der Prämisse gedolgt werden, dass
die 114 Abvs.1, 91 InsO keine Anwendung
finden. - Ein Insolvenzantrag während des
Restschuldbefreiungsverfahrens ist daher nur dann
- ausnahmsweise - zulässig, wenn der Schuldner in
der Wohlverhaltensperiode neues Haftungsvermögen
erlangt hat, dass nicht von 287 Abs.2 S.1 InsO
erfasst ist ( so wohl auch HambKomm-Wehr 14
Rn.49 A. Schmidt, Privatinsolvenz 5 Rn.62).
18- Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.