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GRUPPENBESTEUERUNG

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Title: GRUPPENBESTEUERUNG


1
GRUPPENBESTEUERUNG System und Zweifelsfragen
  • Univ.Prof. Dr. Markus Achatz

2
STATUS QUO DER KONZERNBESTEUERUNG
  • Individualbesteuerung der Konzerngesellschaften
  • Ausnahme Organschaft
  • Eingliederungsmerkmale
  • Ergebnisabführung
  • nicht über die Grenze
  • Baustellen der Konzernbesteuerung
  • Problem der wirtschaftlichen Doppelbelastung von
    Gewinnen
  • Problem der Doppelverlustverwertung
  • Problem der Gleichbehandlung inländischer und
    ausländischer Beteiligungen
  • Dichotomie von asset deal und share deal

3
ZIELE DER GRUPPENBESTEUERUNG
  • Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes
  • Gemeinschaftsrechtskonformität
  • Ersetzen der Vollorganschaft durch modernes
    System (best practice)
  • Berücksichtigung der Entwicklungen im
    Gesellschafts- bzw Konzernrecht
  • Ergebniszusammenfassung ohne gesellschaftsrechtlic
    he Maßnahmen

4
STRUKTUR DER NEUREGELUNG I
  • Ergebniszusammenfassung innerhalb einer
    finanziell verbundenen Unternehmensgruppe auf
    Ebene des Gruppenträgers
  • Erfordernis der finanziellen Verbindung
  • mehr als 50 des Kapitals und der Stimmrechte
  • Antragsprinzip
  • Gestaltbarkeit der Gruppengröße

5
STRUKTUR DER NEUREGELUNG II
  • Prinzip der Wahlfreiheit betreffend die
    Festlegung des Gruppenträgers und der Größe der
    Unternehmensgruppe
  • Prinzip der stufenweisen Zurechnung

A
A
A
A
A
A
B
B
B
B
B
B
C
C
C
C
C
C
D
D
D
D
D
D
6
STRUKTUR DER NEUREGELUNG III
  • Prinzip der vollen Ergebniszurechnung
  • Unabhängig von der handelsrechtlichen
    Ergebnisverwendung

7
STRUKTUR DER NEUREGELUNG IV
  • Erfordernis eines Steuerumlagevertrages
  • Erfordernis des Gruppenantrags
  • bestimmt den Gruppenträger
  • Größe der Unternehmensgruppe
  • Mindestdauer der Gruppenzugehörigkeit 3 Jahre
    ansonsten Aufrollung
  • Feststellungsbescheid

8
GRUPPENMITGLIEDER
  • die dem Gruppenträger nachgeordneten
    Körperschaften
  • Kapitalgesellschaften und Erwerbs- und
    Wirtschaftsgenossenschaften
  • Beteiligungskörperschaft Tochtergesellschaft
    des Gruppenträgers oder eines Gruppenmitglieds
  • beteiligte Körperschaft Mutterkörperschaft
    gegenüber untergeordneten Gruppenmitgliedern
  • beteiligte Körperschaft nur inländische
    Körperschaften
  • Beteiligungskörperschaft auch ausländische
    Körperschaften

9
GRUPPENTRÄGER
  • unbeschränkt stpfl Kapitalgesellschaften
  • unbeschränkt stpfl Erwerbs- und
    Wirtschaftsgenossenschaften
  • unbeschränkt stpfl Versicherungsvereine auf
    Gegenseitigkeit
  • unbeschränkt stpfl Kreditinstitute iSd BWG
  • beschränkt stpfl EU-Gesellschaften (Anlage 2 EStG
    1988) bzw den Kapitalgesellschaften vergleichbare
    EWR-Gesellschaften
  • im Firmenbuch eingetragene Zweigniederlassung
  • Beteiligung an den Gruppenmitgliedern ist der
    Zweigniederlassung steuerlich zuzurechnen

10
GRUPPENTRÄGER II
  • Beteiligungsgemeinschaften aus den vorgenannten
    Stpfl
  • Personengesellschaft
  • Beteiligungssyndikat
  • gemeinsame Kontrolle
  • Doppelt ansässige (ausländische) Körperschaften
    werden beschränkt stpfl Körperschaften
    gleichgestellt (AbgÄG 2004)
  • nicht erfasst Privatstiftungen, Vereine, KöR,
    beschränkt steuerpflichtige Körperschaften (zB
    MFG)
  • Holding als Gruppenträger zulässig

11
FINANZIELLE VERBINDUNG I
  • mehr als 50 des Kapitals und der Stimmrechte
  • unmittelbare Beteiligung an Beteiligungskörperscha
    ft
  • mittelbar über eine Personengesellschaft

GT
90
PG
70
GM
12
FINANZIELLE VERBINDUNG II
  • teils unmittelbar, teils mittelbar über
    Personengesellschaft

GT
60
PG
15
60
GM
13
FINANZIELLE VERBINDUNG III
  • teils unmittelbar, teils mittelbar über eine
    unmittelbar gehaltene Beteiligung an einem
    Gruppenmitglied

GT
100
20
GM1
40
GM2
14
FINANZIELLE VERBINDUNG IV
  • mittelbar über eine oder mehrere unmittelbare
    Beteiligungen an Gruppenmitgliedern (AbgÄG 2004)

GT
100
100
100
100
GM1
GM2
GM3
GM4
25
25
25
25
GM5
15
FINANZIELLE VERBINDUNG V
  • durch eine Beteiligungsgemeinschaft (als
    Personen-gesellschaft, Syndikat oder durch
    Kontrolle) insgesamt unmittelbar oder mittelbar
    über eine Personengesellschaft
  • ein Mitbeteiligter mindestens 40
  • der Nebenbeteiligte mindestens 15

A
90
A
B
PG
B
60
15
60
15
GM
GM
16
FINANZIELLE VERBINDUNG VI
  • zeitliche Voraussetzung während des gesamten
    Wirtschaftsjahres des Gruppenmitglieds
  • unterjähriger Erwerb einer Beteiligung gt
    Einbeziehung in Gruppe ab Folgejahr
  • unterjährige Veräußerung gt keine Zurechnung für
    dieses Wirtschaftsjahr
  • Erwerb durch Umgründung gt Rückwirkungsfiktion
    für die Frage der finanziellen Verbindung
    maßgebend
  • Gruppenantrag Unterfertigung vor Ende des
    betreffenden Wirtschaftsjahres

17
FINANZIELLE VERBINDUNG VII
  • Kombination von Varianten

100
GT
100
PG
GM 1
15
GM
15
40
18
FINANZIELLE VERBINDUNG VIII
  • Herbeiführung durch Holdingkonstruktionen

B
C
B
C
A
A
33,3
50
50
33,3
33,3
Holding
33,3
D
66,6
D
19
FINANZIELLE VERBINDUNG IX
  • Kapitalmehrheit und Mehrheit der Stimmrechte

GT
70
GT
30
PG
30
PG
30
GM?
30
GM?
70
entscheidend ist die Beherrschung der
Personengesellschaft
20
ERGEBNISZURECHNUNG I
  • Prinzip der individuellen Einkommensermittlung
  • Prinzip der stufenweisen Zurechnung bottom up
  • Prinzip der vollen Zurechnung
  • Prinzip der Aufteilung bei Beteiligungsgemeinschaf
    ten

21
ERGEBNISZURECHNUNG II
  • Zurechnung primär über die unmittelbare
    Beteiligung gt 50

1
1
75
75
3
3
25
25
2
60
2
40
Ergebniszurechnung
22
ERGEBNISZURECHNUNG III
  • Zurechnung bei Beteiligungsgemeinschaften
  • Ist die beteiligte Körperschaft mittels einer
    Beteiligungsgemeinschaft mit einer gruppenfremden
    Körperschaft, die ihrerseits zu 15 an der
    Beteiligungskörperschaft beteiligt ist,
    verbunden, ändert dies nichts an der erwähnten
    Unternehmensgruppe, das Ergebnis der
    Beteiligungskörperschaft ist aber auf die beiden
    Partner der Beteiligungsgemeinschaft im
    Verhältnis der Anteile an der Beteiligungskörpersc
    haft von 60 und 15 , somit mit 8020,
    zuzurechnen. Die zu 25 an der
    Beteiligungskörperschaft beteiligte Körperschaft
    nimmt aus welchen Gründen auch immer nicht an der
    Beteiligungsgemeinschaft teil. Sie partizipiert
    daher auch nicht am Ergebnis der
    Beteiligungskörperschaft.

23
ERGEBNISZURECHNUNG IV
  • Vorgruppenverluste und Außergruppenverluste
  • Vorgruppenverluste Verlustvorträge aus der Zeit
    vor Wirksamwerden der Unternehmensgruppe
  • Außergruppenverluste umgründungsbedingt
    übernommene Verlustvorträge
  • Gruppenmitglied Verrechnung bis zur Höhe des
    eigenen Gewinns (vor Ergebnisübernahme)
  • Gruppenträger Verrechnung unter Beachtung des
    7 Abs 2 KStG (nach Ergebnisübernahme)
  • übertragene Gruppenverlustvorträge

24
ERGEBNISZURECHNUNG V
  • Steuerstundung durch Beteiligungskaskaden bei
    abweichenden Wirtschaftsjahren

GT
100
1.12.07
30.11.08
B
D04/05 C05/06 B06/07
1.7.06
100
30.06.07
C
D04/05 C05/06
1.8.05
31.07.06
100
D04/05
D
1.10.04
30.09.05
25
GRUPPENBESTEUERUNG ÜBER DIE GRENZE
  • Nicht ansässige Körperschaften als
    Gruppenmitglieder
  • Vergleichbar mit inländischen Kapitalgesellschafte
    n oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
  • finanzielle Verbindung mit inländischen
    Gruppenmitgliedern oder dem Gruppenträger

26
GRUPPENBESTEUERUNG ÜBER DIE GRENZE II
  • Gewinne unbeachtlich (DBA)
  • Verlustzurechnung über die Grenze aliquot (im
    Ausmaß aller beteiligten Gruppenmitglieder und
    des Gruppenträgers)
  • Ermittlung des Auslandsverlustes nach
    inländischem Recht
  • Nachversteuerung bei Verlustverwertung im Ausland
  • Nachversteuerung zum Zeitpunkt des Ausscheidens
    aus der Gruppe
  • im Fall der Insolvenz und der Liquidation Kürzung
    um die während der Gruppenzugehörigkeit nicht
    steuerwirksamen Teilwertabschreibungen

27
GRUPPENBESTEUERUNG ÜBER DIE GRENZE III
  • Zurechnung im Ausmaß der Gesamtbeteiligungsquote

GT
100
10
GM1
GM2
65
40
25
75
Ausland
16,25
GM3
Verlustzurechnung
28
GRUPPENBESTEUERUNG ÜBER DIE GRENZE IV
  • Ausländisches handelsrechtliches Ergebnis gt
    Ausländisches steuerliches Ergebnis
  • Ausländisches steuerliches Ergebnis gt
    inländisches steuerliches Ergebnis
  • ausländische Verlustverwertung im
    Verluststehungsjahr (zB Verlustrücktrag oder
    Verwertung in Auslandsgruppe) gt keine Verwertung
    im Inland
  • Nachversteuerung im Inland bei Verrechnung des
    ausländischen Verlusts im Ausland
  • in Höhe des im Ausland verrechneten Betrages
  • max im Ausmaß des im Inland angesetzten Verlusts
  • Vorgruppenverluste schieben die
    Auslandsverrechnung auf (first in first out)

29
FINANZIELLE VERBINDUNG BEI AUSLÄNDISCHEM
GRUPPENMITGLIED I
20
5
GT
GT
GM2?
GM2?
100
40
100
55
INLAND
AUSLAND
GM1
GM1
30
FINANZIELLE VERBINDUNG BEI AUSLÄNDISCHEM
GRUPPENMITGLIED II
GT
Inland
100
GM1
Ausland
30
30
GM?
  • Verbindung ausschließlich mit unbeschränkt stpfl
    Gruppenmitgliedern bzw Gruppenträgern

31
FINANZIELLE VERBINDUNG BEI AUSLÄNDISCHEM
GRUPPENMITGLIED III
GT
100
PG1
Inland
100
100
PG2
Ausland
100
GM?
32
VERHÄLTNIS ZUM AUSLAND I
  • Zuzug des ausländischen Gruppenmitglieds
  • Nacherfassung nicht verrechneter Verluste
  • Mindestdauer beginnt nicht neu zu laufen
  • Ab Zuzug Ergebniszurechnung nach DBA-Grundsätzen

GT
Verlegung der Geschäftsleitung
Inland
100
Ausland
GM
33
VERHÄLTNIS ZUM AUSLAND II
  • Zuzug des ausländischen Gruppenmitglieds

Inland
Ausland
GT
GM1
Verlegung der Geschäftsleitung
C
  • Wird C durch Verlegung der GM1-Geschäftsleitung
    ins Inland Gruppenmitglied?
  • BMF nein, da GM 1 keine inländische Körperschaft
  • Gesetzeswort führt zu Verlust der GM-Eigenschaft
    für GM1!

34
VERHÄLTNIS ZUM AUSLAND III
  • Verlegung der Geschäftsleitung ins Ausland

Inland
Ausland
GT
GM2
100
100
GM1
Verlegung der Geschäftsleitung
  • GM 1 bleibt inländische Gesellschaft
  • GM 2 ist Gruppenmitglied (vor und nach Verlegung)

35
STEUERLICHE BEHANDLUNG DES BETEILIGUNGSANSATZES
IN DER BETEILIGTEN KÖRPERSCHAFT I
  • Problembereiche und Zielsetzungen
  • Teilwertabschreibung Problem der
    Doppelverlustverwertung
  • Veräußerungsverluste Problem der
    Doppelverlustverwertung
  • Firmenwert Gleichstellung mit der Anschaffung
    des von der erworbenen Gesellschaft geführten
    Betriebes

36
STEUERLICHE BEHANDLUNG DES BETEILIGUNGSANSATZES
IN DER BETEILIGTEN KÖRPERSCHAFT II
  • Teilwertabschreibung
  • während Gruppenzugehörigkeit steuerlich nicht
    wirksam (MWR)
  • mindert aber den steuerlichen Buchwert
  • Zuschreibung steuerneutral
  • Weiterlaufen offener Siebentel aus
    steuerwirksamer Teilwert-AfA vor Gruppeneintritt
  • Veräußerungsverluste
  • während Gruppenzugehörigkeit steuerlich nicht
    wirksam
  • Veräußerungsverlust nach Gruppenaustritt keine
    Nachholung unterlassener Teilwertabschreibungen
  • Einschränkungen gelten für inländische und
    ausländische Beteiligungen

37
STEUERLICHE BEHANDLUNG DES BETEILIGUNGSANSATZES
IN DER BETEILIGTEN KÖRPERSCHAFT III
  • Firmenwertabschreibung Voraussetzungen
  • im Fall der Anschaffung
  • ab Zugehörigkeit der Beteiligungskörperschaft zur
    Unternehmensgruppe
  • beim unmittelbar beteiligten Gruppenmitglied
    (Gruppenträger)
  • betriebsführende Beteiligungskörperschaft
  • Anschaffung von konzernfremden Unternehmen oder
    einem nicht beherrschenden Gesellschafter
  • nur für Beteiligungen an inländischen
    Körperschaften

38
STEUERLICHE BEHANDLUNG DES BETEILIGUNGSANSATZES
IN DER BETEILIGTEN KÖRPERSCHAFT IV
  • Firmenwertabschreibung Ermittlung
  • Anschaffungskosten der Beteiligung
  • abzüglich aliquotes hr EK
  • abzüglich anteilige stille Reserven im
    nichtabnutzbaren Anlagevermögen
  • max 50 der Anschaffungskosten
  • Abschreibung auf 15 Jahre
  • FW-Abschreibung kürzt Buchwert

39
STEUERLICHE BEHANDLUNG DES BETEILIGUNGSANSATZES
IN DER BETEILIGTEN KÖRPERSCHAFT V
  • Firmenwert Problembereiche
  • nur für Beteiligungen an inländischen
    Körperschaften
  • Ermittlung vermischt HR und STR
  • teils betriebsführende Gesellschaften
  • Verhältnis zur TW-Abschreibung

40
GRUPPENEINTRITT
  • Optimierung des Eintrittszeitpunktes
  • im Hinblick auf Zurechnung, Firmenwertabschreibung
    , TW-Abschreibung
  • Eintritt zu Beginn des betreffenden
    Wirtschaftsjahres
  • Anschaffungszeitpunkt
  • Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht
  • Abschluss von Personengesellschaftsverträgen,
    Syndikatsverträgen zu Beginn des betreffenden
    Wirtschaftsjahres
  • Umgründungen auf Stichtage vor Beginn des
    Wirtschaftsjahres der Beteiligungskörperschaft
    rückbeziehen

41
GRUPPENAUSTRITT - AUSSCHEIDEN DURCH ERKLÄRUNG DES
GRUPPENTRÄGERS
  • Beendigung der Unternehmensgruppe
  • nach Ablauf der dreijährigen Mindestdauer
  • Ergebniszurechnung bleibt aufrecht
  • keine Firmenwertabschreibung nach Beendigung
  • TW-Abschreibung in Zukunft möglich
  • Nachversteuerung von zugerechneten
    Auslandsverlusten
  • Vor Ablauf der Mindestdauer
  • Aufrollung Herstellung des Zustandes, der sich
    ohne Gruppenzugehörigkeit ergeben hätte
  • ausländische Beteiligung Aufrollung

42
GRUPPENAUSTRITT - AUSSCHEIDEN DURCH ERKLÄRUNG DES
GRUPPENMITGLIEDS
  • Beendigung der Unternehmensgruppe nur bei
    Ausscheiden der dem GT unmittelbar nachgeordneten
    Beteiligungskörperschaft
  • Nach Ablauf der dreijährigen Mindestdauer
  • Ergebniszurechnung bleibt aufrecht
  • keine Firmenwertabschreibung nach Beendigung
  • TW-Abschreibung in Zukunft möglich
  • Nachversteuerung von zugerechneten
    Auslandsverlusten
  • Vor Ablauf der Mindestdauer
  • Aufrollung

43
GRUPPENAUSTRITT - VERÄUSSERUNG VON ANTEILEN
  • Rechtsfolgen der Beteiligungsveräußerung nach
    allgemeinem Steuerrecht
  • inländische Beteiligung
  • ausländische Beteiligung
  • finanzielle Beteiligung bleibt aufrecht
  • Veräußerungsverluste nicht steuerwirksam
  • inländische Beteiligung Reduktion der
    FW-Abschreibung
  • ausländische Beteiligung Reduktion der
    Verlustquote, aliquote Nachversteuerung?
  • finanzielle Beteiligung geht unter
  • Veräußerungsverluste nicht steuerwirksam?
  • wie Ausscheiden durch Erklärung

44
GRUPPENAUSTRITT - GRUPPENTRÄGERWECHSEL
Ausgangslage
Gruppenträgerwechsel
C
GT
C
GT
80
20
80
20
Beteiligungs- gemeinschaft
GM
GM
45
GRUPPENAUSTRITT GRUPPENTRÄGERWECHSEL FÜR
BETEILIGUNGSGEMEINSCHAFTEN
A
B
C
D
40
15
15
30
C
  • C scheidet aus dem Beteiligungssyndikat aus
  • D tritt in das Syndikat ein

46
GRUPPENAUSTRITT GRUPPENTRÄGERWECHSEL FÜR
BETEILIGUNGSGEMEINSCHAFTEN
B
A
Beteiligungs- gemeinschaft
40
20
C
B tritt an A 5 alternativ 15 ab
47
GRUPPENAUSTRITT - GRUPPENTRÄGERWECHSEL
Ausgangslage
Gruppenträgerwechsel ?
Fusion
GT
GT
GT
C
Fusion down
100
GM1
GM1
GM
GT neu?
GM2
GM2
48
STEUERAUSGLEICH
  • Prinzip der Vertragfreiheit keine
    steuerrechtlichen Vorgaben zum Inhalt
  • Erklärung über das Bestehen einer Regelung im
    Gruppenantrag - unzulässiger Eingriff in das
    Privatrecht?
  • gesellschaftsrechtlich begründeter Verzicht
    zulässig
  • Ertragsteuerliche Behandlung der Steuerumlage
  • steuerneutral
  • Gesellschaftsteuerliche Behandlung der
    Steuerumlage

49
STEUERAUSGLEICH
  • fehlender Umlagevertrag
  • nichtiger Umlagevertrag
  • anfechtbarer Umlagevertrag

50
RESUMEE
  • Steuervorteile der Gruppenbesteuerung
  • Primat der Selbstbestimmung
  • flexible Ausgestaltung der finanziellen
    Verbindung
  • Gruppe über die Grenze
  • Joint venture
  • Gleichstellung share deal asset deal
  • unabhängig von handelsrechtlicher
    Ergebnisverwendung

51
RESUMEE
  • Nachteile
  • Verlust der TW-Abschreibung
  • Steuerunwirksamkeit von Veräußerungsverlusten
  • EU-rechtliche Bedenken
  • sachliche Rechtfertigung einzelner Regelungen
    fraglich
  • zahlreiche Auslegungsfragen (BP)
  • Systematische Gesamtbewertung und Ausblick
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