Public Private Partnerships - PowerPoint PPT Presentation

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Public Private Partnerships Felix H rlsberger Florian Keschmann 13.11.2003 – PowerPoint PPT presentation

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Title: Public Private Partnerships


1
Public Private Partnerships
  • Felix Hörlsberger
  • Florian Keschmann
  • 13.11.2003

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Inhaltsverzeichnis
  • Was ist Public Private Partnership (PPP)
  • PPP-Modelle
  • Vor- und Nachteile von PPP
  • Erfahrungen aus UK
  • Vertragsgestaltung
  • Vergaberecht

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Versuch einer Definition
  • PPP-Projekte sind Infrastrukturprojekte, in
    denen die öffentliche Hand privaten Unternehmen
    die Errichtung und den Betrieb eines Projekts
    überträgt, eine unterschiedlich stark ausgeprägte
    Ko-operation zwischen öffentlicher Hand und
    privaten Unternehmen erfolgt und die Finanzierung
    von marktwirtschaftlich mess-baren Erfolgen
    abhängt, die während der vereinbarten
    Nutzungsdauer(10-30 Jahre) von privaten
    Unternehmen sicherzustellen sind.

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Was ist PPP?
  • PUBLIC
  • Die öffentliche Hand ist Eigentümerin und
  • legt die Rahmenbedingungen fest
  • PRIVATE
  • Die privaten Partner bringen folgendes ein
  • Sachkenntnisse
  • Innovation
  • Effizienzgewinne und
  • idR Finanzierung
  • Gemeinsam bilden sie PARTNERSHIPS

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Was ist PPP?
  • Privatisierung
  • Verschiebung in privaten Sektor
  • Öffentliche Kontrolle nur durch Preisregulierung
  • Verlust von Staatsvermögen
  • PPP ist keine Privatisierung
  • PPP ieS neues Unternehmen
  • Vorgabe des Outputs durch öffentliche Hand
  • Qualitätskontrolle
  • Rückübertragung ins Staatsvermögen bei Auslaufen
    des Vertrages

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Merkmale
  • Vertrag zwischen öffentlicher Hand und privatem
    Anbieter
  • Eine Dienstleistung zu liefern
  • Spezifizierung des outputs
  • Gestaltung, Errichtung und Wartung inkludieren
  • Vertragspartner gewährt Investitionsmittel
  • Kosteneffiziente Risikoverteilung
  • Zahlungsmodalität stellt Lieferung und Erfüllung
    sicher

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Bandbreite von PPP
BOT Modell (Build, Operate, Transfer)
Öffentliches Eigentum
Betriebsführungsmodell
Private Beteiligung
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Betriebsführungsmodell
  • Privater betreibt Anlagen des öff AG
  • Öff AG bezahlt Privaten
  • Kein Vertragsverhältnis zwischen Privatem und
    Nutzern
  • Öff AG trägt Risiko
  • Budgetwirksam beim öff AG

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BOT-Modell
  • Privater erstellt Infrastrukturprojekt
  • Privater betreibt Projekt über vereinbarte
    Nutzungsphase
  • Risiko während vereinbarte Nutzungsphase
    (überwiegend) beim Privaten
  • Projekt wird nach der vereinbarten Nutzungsphase
    (10 bis 30 Jahre) zu einem vorher vereinbarten
    Kaufpreis an öff AG übertragen

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Auswirkung von PPP
  • Umverteilung der Aufgabenlast
    marktwirtschaftlicher Effekt
  • Angebotene Leistung muss ihren Preis wert sein,
    damit sie in Anspruch genommen wird
  • Realistische Ertragsprognose wesentlich
  • Zu geringer Ertragsprognose Zuschuss oder kein
    Projekt

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Vor- und Nachteile von PPP
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Vergleich
  • Durchschnittliche Kostenüberschreitung bei
    konventionell vergebenen Dienst-leistungsprojekten
    in UK 168
  • Bei 400 PPP Projekten 0 (23)
  • Durchschnittliche Zeitüberschreitungen bei
    konventionell vergebenen Projekten75
  • Durchschnittliche Überscheitung bei PPP25

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Projekte in UK
  • Seit 1992
  • Ca 600 genehmigte Projekte
  • Ca 480 in Betrieb
  • Akkumulierter Wert von 58 Milliarden
  • Anstieg zu über 83 Milliarden bis zur ersten
    Jahreshälfte 2004
  • Londoner U-Bahn
  • FSTA

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Projekte in UK
  • 15 des öffentlichen Investitionsaufwands
  • PPP nur für komplexe, langfristige
    Dienstleistungsprojekte
  • bei kürzerer Lebensdauer sind Vorgaben und Preis
    marktüblich

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Anwendungsbereich
  • Transport
  • Öffentliche Gebäude
  • Versorgungseinrichtungen
  • Sozialbereich
  • Landesverteidigung

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Beispiel Gefängnisse
  • 13 neue PPP-Gefängnisse gebaut
  • Private Firmen managen 10 der Gefangenen
  • Bauzeit ist um 40 gefallen
  • Kosteneinsparungen von 20
  • Geschätzte Einsparungen für 1992-2002 320-415
    Mil
  • Weniger Ausbrüche, weniger Rückfälle

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Erkenntnisse aus UK
  • Realistische Erwartungen insbesondere
    hinsichtlich des Zeitrahmens
  • Angemessene Risikoübertragung an den privaten
    Sektor
  • Klare Rahmenbedingungen
  • Öffentliche Anliegen ansprechen
  • Alle Betroffenen in die ursprüngliche Diskussion
  • Objektiven Nachweis der Leistung und des Wertes
    der Gegenleistung sicherstellen

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Erkenntnisse aus UK
  • Prioritäten zwischen den Projekten
  • Private Sektor muss Rückvergütung erhalten, keine
    garantierten Gewinne
  • Es ist eine Partnerschaft
  • Konfliktbegrenzung
  • Flexible Überwachung
  • Mit kleinen Projekten beginnen
  • Einziges Ziel bessere Dienstleistungen für die
    Öffentlichkeit

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Bsp für Vertragsgestaltung
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Gesellschaftsrecht
  • Sonderrechte zugunsten Mindestanteils
  • Übertragung von Geschäftsanteilen bedarf der
    Zustimmung des öff AG
  • Änderung des Gesellschaftsvertrages bedarf der
    Zustimmung des öff AG
  • Sonderechte, Informations- und Kontrollrechte
    können als Weisung an die GF direkt ausgeübt
    werden
  • Keine nachteilige Änderung der Stimmrechtsgewichtu
    ng durch Kapitalerhöhung

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Private Partner
  • Syndikatsvertrag mit öff AG und
  • Direktanspruch des öff AG, dass
  • die Verpflichtungen des Gesellschaftsvertrages
    eingehalten werden
  • kein Verkauf der Anteile an der SPV an Dritte
  • Konzernmütter geben (harte) Patronatserklärungen
    ab

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Vertragsende
  • Durch Call-Optionen zugunsten des öff AG erhält
    der öff AG das Recht alle Anteile der SPV zu
    übernehmen bei
  • ordentlicher Vertragsbeendigung (insb Zeitablauf)
    und
  • außerordentlicher Vertragsbeendigung
    (EXIT-Strategie)
  • Nichterfüllung
  • Schlechterfüllung
  • Vertragsverletzung

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PPP und Vergaberecht
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Vergaberecht Grundsätze
  • BVergG 2002
  • Dienstleistungsaufträge und konzes-sionen sind
    ausschreibepflichtig
  • Funktionale Ausschreibung
  • Öff AG beschreibt umfassend was er will
  • Alternativangebote?

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Gesellschaftsgründung
  • Grundsatz Suche nach Mitgesell-schaftern ist
    nicht vergabepflichtig
  • Aber vergaberechtliches Umgehungsverbot
  • Gründung des SPV daher im Ergebnis
    ausschreibepflichtig
  • Funktionale Gesamtbetrachtung

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In-house Vergabe
  • Innerhalb einer Einrichtung kein öff Auftrag
    (staatliche Eigenleistung)
  • Zwei juristische Personen könne so eng verbunden
    sein, dass keine Pflicht zur Ausschreibung
    gegeben (wie eigene Dienststelle)
  • Voraussetzungen für in-house
  • Beteiligung (100 oder unwesentlich weniger?)
    eines (oder mehrer?) öff AG
  • Tätigkeit im wesentlichen für öff AG
  • Aber EuGH (Rs C 107-/98 Teckal Srl), EuKom

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Privatisierte Unternehmen
  • Einrichtung der öffentlichen Hand
  • Gründung zum besonderen Zweck im
    Allgemeininteresse liegende Aufgaben nicht
    gewerblicher Art zu erfüllen
  • Beherrschungselement
  • gt Öff Auftraggeber und ausschreibepflichtig
  • gt PPP Projekte unterliegen idR dem
    BVergG 2002 und sind häufig selbst
    ausschreibepflichtig

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Erstes PPP-Projekt
  • Politische Unterstützung mindestens vom
    Finanzminister
  • Rasche Auswahl des Projekts
  • Kein politisches Projekt
  • Kein technisch schwieriges Projekt
  • Projekt muss Geld sparen

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DBJ Akademie PPP
  • Ende
  • Danke für Ihre Aufmerksamkeit
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