Title: ER
1ERÖFFNUNG EINER NEUEN ASBBestimmungen für
den erfolgreichen Bewilligungsprozess der ASB
Unterstützung für neue ASB-Plätze
2Grundsätze
- Das Jugendamt (JA) ist die vom kantonalen Recht
(Art. 22 Abs. 2 Bst. c JuG und 86 Abs. 1 EGZGB)
bezeichnete Behörde für die Erteilung der
Bewilligungen zur Betreuung von Kindern und für
die Aufsicht über die Betreuungsstätten. - Das JA ist zuständig für die Ausführung der
Aufgaben im Zusammenhang mit der Unterbringung
von Kindern in Einrichtungen nach Artikel 13 der
Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur
Pflege und zur Adoption (PAVO 4. Abschnitt
Heimpflege)
3Rechtlicher Rahmen
- Das Gesetz vom 9. Juni 2011 über die
familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen
(FBG) und sein Ausführungsreglement (FBR)
vereinen die Grundsätze der vor- und
ausserschulischen Betreuung in einer
Gesetzgebung.
Mit dem Gesetz soll eine genügende Anzahl an familienergänzenden Tagesbetreuungsplätzen, welche die Vereinbarung von Familien- und Berufsleben ermöglichen, garantiert werden. Es will ausserdem eine qualitativ hochstehende Betreuung gewährleisten, die für alle finanziell tragbar ist. Es will die finanzielle Tragbarkeit des Angebots verbessern, indem es verlangt, dass die Tarife entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern gestaltet werden und dass sich der Staat und die Arbeitgeber an den Kosten beteiligen (s. Eröffnung ASB_2_Beitrag StaatArbeitgeber).
4Vorgehen im Hinblick auf die Eröffnung einer ASB
- Die Richtlinien für die ausserschulischen
Betreuungseinrichtungen befolgen - Die ASB-Projekte müssen sich nach den Richtlinien
der GSD für die ausserschulischen
Betreuungseinrichtungen vom 1. März 2011 richten.
- Die Richtlinien für die ausserschulischen
Betreuungseinrichtungen regeln - gt den materiellen Rahmen der Betreuung,
- gt die Sicherheitsvorschriften,
- gt den Personalbestand, sowie
- gt die Ausbildungen und die erzieherischen
Fähigkeiten. - Das JA steht für einen Besuch der Räumlichkeiten
zwecks Stellungnahme zur Verfügung.
5Vorgehen im Hinblick auf die Eröffnung einer ASB
- 2. Ein Bewilligungsgesuch beim JA einreichen
- Die Trägerschaft der ASB muss ein
Bewilligungsgesuch ausfüllen. - Das ausgefüllte Gesuch sowie sämtliche verlangten
Unterlagen müssen dem JA spätestens 3 Monate vor
dem vorgesehenen Eröffnungsdatum vorliegen. - Unterlagen
- Gesuchsformular PDF (71 kb)
- Angaben für die JA-Website DOC (126 kb)
- Ausführungsreglement der Einrichtung (Modell) PDF
(102 kb) - Betreuungskonzept/Aktivitätenprogramm (Modell)
PDF (13 kb) - Arztzeugnis (Modell) DOC (79 kb)
6Andere zur Verfügung stehenden Dokumente
- Kontenplan
- Die GSD stellt für 2013 einen harmonisierten
Kontenplan als Hilfsmittel zur Verfügung. Ziel
Einführung des Kontenplans für den Voranschlag
2015. - Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die
familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen - Kontenbeispiel
-
7Nähere Bestimmungen Gemeindereglement/Verträge
- FBG, Art. 6, Abs. 3 4
- In Übereinstimmung mit den Ergebnissen aus der
Bedarfsabklärung bieten die Gemeinden eine
ausreichende Anzahl an vor- und ausserschulischen
Betreuungsplätzen an und unterstützen und
subventionieren diese. - Dazu schaffen sie selber solche Einrichtungen
oder schliessen Verträge mit bewilligten
Betreuungseinrichtungen oder mit Dachverbänden
ab. Die Verträge können alle oder nur einen Teil
der anerkannten Plätze einer Einrichtung
betreffen.
8Die Gemeinde schafft eine Gemeindeeinrichtunggt
Gemeindereglement
- Die Trägerschaft der ASB ist eine Gemeinde
- Es wird empfohlen, ein allgemeinverbindliches
Gemeindereglement für die ausserschulische
Betreuung zu erstellen (s. info'GemA 4/2011).
Dieses verweist auf ein Ausführungsreglement, in
dem die organisatorischen Aspekte der
ausserschulischen Betreuung geregelt werden
(Aspekte, die sich parallel zum ASB-Projekt
entwickeln). - Ein Modell eines Gemeindereglements kann beim
Jugendamt verlangt werden (im Projekt). - Das Gemeindereglement muss zwecks Vorprüfung der
GSD unterbreitet werden. - Schicken Sie es dazu ans Jugendamt.
- Für die Vorprüfung ist eine Frist von 6 Wochen
vorzusehen.
9Verfahren zur Prüfung der Reglemente
Die Gemeinden erstellen einen Reglementsentwurf
Bevor sie das Reglement der Gemeindelegislative
unterbreiten, senden sie es dem Jugendamt zwecks
Vorprüfung zu. (Für die Vorprüfung ist eine
Frist von 6 Wochen vorzusehen).
Vorprüfung Das Jugendamt übermittelt den
Reglementsentwurf dem Amt für Gemeinden und der
EKSD (für die ausserschulischen
Betreuungseinrichtungen). Alle drei formulieren
ihre Bemerkungen und Hinweise. Das Jugendamt
teilt die abschliessende Stellungnahme beider
Ämter den Gemeinden mit und gibt an, wie weiter
vorzugehen ist.
Die Gemeinden lassen ihr Reglement durch ihr
Gesetzgebungsorgan verabschieden
Schlussprüfung Die Gemeinden unterbreiten ihr
Reglement in vier Exemplaren dem Jugendamt,
zusammen mit dem Auszug aus dem Protokoll der
Gemeindeversammlung oder des Generalrates,
die/der das Reglement verabschiedet hat. Auf
Antrag beider Ämter genehmigt die Direktion für
Gesundheit und Soziales das Reglement.
10Vertrag zwischen Vereinsstrukturen und
Gemeinde/-n
- Die Trägerschaft der ASB ist ein Verein Die
Gemeinde muss einen Vertrag mit der Einrichtung
abschliessen. - FBR
- Art. 5 Verträge (Art. 6 FBG)
- 1 Die Verträge nach Artikel 6 FBG regeln
zumindest - a) die Art und die Modalitäten der Betreuung und
die Zahl der Betreuungsplätze - b) die Höhe des Gemeindebeitrags und die Art
seiner Gewährung - c) die Grundsätze der Tarifgestaltung
- d) die Art der Genehmigung des Voranschlags, der
Jahresrechnung, der Tarifskala - und des Tätigkeitsberichts
- e) den Datenaustausch zwischen Gemeinde und
Betreuungseinrichtung. - Eine Kopie der Verträge ist dem JA zuzustellen.
11Kantonale Unterstützung für neue ASB-Plätze
- Grundsatz Fonds zur Förderung der Schaffung von
ausserschulischen Betreuungsplätzen (FBG Art. 18)
Im Rahmen der verfügbaren Mittel überweist der
Fonds 3000 Franken für jeden ausserschulischen
Vollzeitbetreuungsplatz, der zwischen dem 1. Juli
2011 und dem 30. Juni 2014 geschaffen wird. - Die vollständige Unterstützung richtet sich an
Plätze, die dauerhaft an fünf Tagen pro Woche und
45 Wochen pro Jahr während drei
Betreuungseinheiten pro Tag geöffnet sind. Für
Einrichtungen, die weniger Betreuungseinheiten
anbieten, wird die Unterstützung im Verhältnis zu
ihrem tatsächlichen Angebot gekürzt. - Anwendung Die Einrichtung muss den gesetzlichen
Anforderungen und den Kriterien des
Mindestangebots entsprechen. - Unterlagen Anforderungen für den Bezug der
Unterstützung für die Schaffung neuer ASB-Plätze - Verfahren Die Unterstützung wird im Anschluss an
die Beurteilung durch das Jugendamt (JA) im
Rahmen des Prozesses für die Genehmigung der
ausserschulischen Betreuungseinrichtungen und
nach der tatsächlichen Eröffnung der Einrichtung
erteilt. Die Zahl der vom JA bewilligten Plätze
dient als Berechnungsgrundlage für den
zugesprochenen Betrag.
12Weitere Informationen Unterstützung BSV
- Unterstützung für die Schaffung neuer
Betreuungsplätze, die die Vereinbarung von
Familien- und Berufsleben ermöglichen - Verlängerung des Unterstützungsprogramms 1.
Oktober 2010 bis 31. Januar 2015 - Verfahren Die Gesuche müssen vor der Eröffnung
der Einrichtung bzw. vor der Erweiterung des
Angebots, jedoch frühstens vier Monate im Voraus
beim BSV eingereicht werden. Es gilt das Datum
des Poststempels. Wird diese Frist nicht
eingehalten, so kann den Gesuchen nicht
stattgegeben werden. - Weitere Informationen auf der BSV-Website
- Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
- Kontakt
- 031 324 06 76 oder 031 322 90 67
- info.anstossfinanzierung_at_bsv.admin.ch
13Weitere InformationenBeiträge für
ASB-Räumlichkeiten
- Gesetz vom 9. Juni 2011 zur Änderung des Gesetzes
über Beiträge an Schulbauten für den
Kindergarten, die Primarschule und die
Orientierungsschule - Verordnung vom 6. Dezember 2011 zur Änderung des
Reglements über Beiträge - an Schulbauten für den Kindergarten, die
Primarschule und die Orientierungsschule - Der beitragsberechtigte Betrag wird berechnet,
indem die Anzahl Betreuungsplätze (höchstens 15
des Schülerbestands im betroffenen Schulkreis
gemäss Statistik der EKSD) mit 3 m2 multipliziert
wird. Auf diese Nettofläche werden 30
zugeschlagen, um den Sanitärräumen, den Gängen
und Treppen, den Umkleide- und den technischen
Räumen wie in der Gesetzgebung vorgesehen
Rechnung zu tragen. - Kontakt Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion
RUBD, Hochbauamt
14- Weitere Informationen erhalten Sie bei
- Jugendamt
- Sektor familienexterne Betreuung
- T 41 26 305 15 30