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ER FFNUNG EINER NEUEN ASB Bestimmungen f r den erfolgreichen Bewilligungsprozess der ASB Unterst tzung f r neue ASB-Pl tze Kurze Zusammenfassung – PowerPoint PPT presentation

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Title: ER


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ERÖFFNUNG EINER NEUEN ASBBestimmungen für
den erfolgreichen Bewilligungsprozess der ASB
Unterstützung für neue ASB-Plätze
  • Kurze Zusammenfassung

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Grundsätze
  • Das Jugendamt (JA) ist die vom kantonalen Recht
    (Art. 22 Abs. 2 Bst. c JuG und 86 Abs. 1 EGZGB)
    bezeichnete Behörde für die Erteilung der
    Bewilligungen zur Betreuung von Kindern und für
    die Aufsicht über die Betreuungsstätten.
  • Das JA ist zuständig für die Ausführung der
    Aufgaben im Zusammenhang mit der Unterbringung
    von Kindern in Einrichtungen nach Artikel 13 der
    Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur
    Pflege und zur Adoption (PAVO 4. Abschnitt
    Heimpflege)

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Rechtlicher Rahmen
  • Das Gesetz vom 9. Juni 2011 über die
    familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen
    (FBG) und sein Ausführungsreglement (FBR)
    vereinen die Grundsätze der vor- und
    ausserschulischen Betreuung in einer
    Gesetzgebung.

Mit dem Gesetz soll eine genügende Anzahl an familienergänzenden Tagesbetreuungsplätzen, welche die Vereinbarung von Familien- und Berufsleben ermöglichen, garantiert werden. Es will ausserdem eine qualitativ hochstehende Betreuung gewährleisten, die für alle finanziell tragbar ist. Es will die finanzielle Tragbarkeit des Angebots verbessern, indem es verlangt, dass die Tarife entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern gestaltet werden und dass sich der Staat und die Arbeitgeber an den Kosten beteiligen (s. Eröffnung ASB_2_Beitrag StaatArbeitgeber).
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Vorgehen im Hinblick auf die Eröffnung einer ASB
  • Die Richtlinien für die ausserschulischen
    Betreuungseinrichtungen befolgen
  • Die ASB-Projekte müssen sich nach den Richtlinien
    der GSD für die ausserschulischen
    Betreuungseinrichtungen vom 1. März 2011 richten.
  • Die Richtlinien für die ausserschulischen
    Betreuungseinrichtungen regeln
  • gt den materiellen Rahmen der Betreuung,
  • gt die Sicherheitsvorschriften,
  • gt den Personalbestand, sowie
  • gt die Ausbildungen und die erzieherischen
    Fähigkeiten.
  • Das JA steht für einen Besuch der Räumlichkeiten
    zwecks Stellungnahme zur Verfügung.

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Vorgehen im Hinblick auf die Eröffnung einer ASB
  • 2. Ein Bewilligungsgesuch beim JA einreichen
  • Die Trägerschaft der ASB muss ein
    Bewilligungsgesuch ausfüllen.
  • Das ausgefüllte Gesuch sowie sämtliche verlangten
    Unterlagen müssen dem JA spätestens 3 Monate vor
    dem vorgesehenen Eröffnungsdatum vorliegen.
  • Unterlagen
  • Gesuchsformular PDF (71 kb)
  • Angaben für die JA-Website DOC (126 kb)
  • Ausführungsreglement der Einrichtung (Modell) PDF
    (102 kb)
  • Betreuungskonzept/Aktivitätenprogramm (Modell)
    PDF (13 kb)
  • Arztzeugnis (Modell) DOC (79 kb)

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Andere zur Verfügung stehenden Dokumente
  • Kontenplan
  • Die GSD stellt für 2013 einen harmonisierten
    Kontenplan als Hilfsmittel zur Verfügung. Ziel
    Einführung des Kontenplans für den Voranschlag
    2015.
  • Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die
    familienergänzenden Tagesbetreuungseinrichtungen
  • Kontenbeispiel

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Nähere Bestimmungen Gemeindereglement/Verträge
  • FBG, Art. 6, Abs. 3 4
  • In Übereinstimmung mit den Ergebnissen aus der
    Bedarfsabklärung bieten die Gemeinden eine
    ausreichende Anzahl an vor- und ausserschulischen
    Betreuungsplätzen an und unterstützen und
    subventionieren diese.
  • Dazu schaffen sie selber solche Einrichtungen
    oder schliessen Verträge mit bewilligten
    Betreuungseinrichtungen oder mit Dachverbänden
    ab. Die Verträge können alle oder nur einen Teil
    der anerkannten Plätze einer Einrichtung
    betreffen.

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Die Gemeinde schafft eine Gemeindeeinrichtunggt
Gemeindereglement
  • Die Trägerschaft der ASB ist eine Gemeinde
  • Es wird empfohlen, ein allgemeinverbindliches
    Gemeindereglement für die ausserschulische
    Betreuung zu erstellen (s. info'GemA 4/2011).
    Dieses verweist auf ein Ausführungsreglement, in
    dem die organisatorischen Aspekte der
    ausserschulischen Betreuung geregelt werden
    (Aspekte, die sich parallel zum ASB-Projekt
    entwickeln).
  • Ein Modell eines Gemeindereglements kann beim
    Jugendamt verlangt werden (im Projekt).
  • Das Gemeindereglement muss zwecks Vorprüfung der
    GSD unterbreitet werden.
  • Schicken Sie es dazu ans Jugendamt.
  • Für die Vorprüfung ist eine Frist von 6 Wochen
    vorzusehen.

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Verfahren zur Prüfung der Reglemente
Die Gemeinden erstellen einen Reglementsentwurf
Bevor sie das Reglement der Gemeindelegislative
unterbreiten, senden sie es dem Jugendamt zwecks
Vorprüfung zu. (Für die Vorprüfung ist eine
Frist von 6 Wochen vorzusehen).
Vorprüfung Das Jugendamt übermittelt den
Reglementsentwurf dem Amt für Gemeinden und der
EKSD (für die ausserschulischen
Betreuungseinrichtungen). Alle drei formulieren
ihre Bemerkungen und Hinweise. Das Jugendamt
teilt die abschliessende Stellungnahme beider
Ämter den Gemeinden mit und gibt an, wie weiter
vorzugehen ist.
Die Gemeinden lassen ihr Reglement durch ihr
Gesetzgebungsorgan verabschieden
Schlussprüfung Die Gemeinden unterbreiten ihr
Reglement in vier Exemplaren dem Jugendamt,
zusammen mit dem Auszug aus dem Protokoll der
Gemeindeversammlung oder des Generalrates,
die/der das Reglement verabschiedet hat. Auf
Antrag beider Ämter genehmigt die Direktion für
Gesundheit und Soziales das Reglement.
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Vertrag zwischen Vereinsstrukturen und
Gemeinde/-n
  • Die Trägerschaft der ASB ist ein Verein Die
    Gemeinde muss einen Vertrag mit der Einrichtung
    abschliessen.
  • FBR
  • Art. 5 Verträge (Art. 6 FBG)
  • 1 Die Verträge nach Artikel 6 FBG regeln
    zumindest
  • a) die Art und die Modalitäten der Betreuung und
    die Zahl der Betreuungsplätze
  • b) die Höhe des Gemeindebeitrags und die Art
    seiner Gewährung
  • c) die Grundsätze der Tarifgestaltung
  • d) die Art der Genehmigung des Voranschlags, der
    Jahresrechnung, der Tarifskala
  • und des Tätigkeitsberichts
  • e) den Datenaustausch zwischen Gemeinde und
    Betreuungseinrichtung.
  • Eine Kopie der Verträge ist dem JA zuzustellen.

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Kantonale Unterstützung für neue ASB-Plätze
  • Grundsatz Fonds zur Förderung der Schaffung von
    ausserschulischen Betreuungsplätzen (FBG Art. 18)
    Im Rahmen der verfügbaren Mittel überweist der
    Fonds 3000 Franken für jeden ausserschulischen
    Vollzeitbetreuungsplatz, der zwischen dem 1. Juli
    2011 und dem 30. Juni 2014 geschaffen wird.
  • Die vollständige Unterstützung richtet sich an
    Plätze, die dauerhaft an fünf Tagen pro Woche und
    45 Wochen pro Jahr während drei
    Betreuungseinheiten pro Tag geöffnet sind. Für
    Einrichtungen, die weniger Betreuungseinheiten
    anbieten, wird die Unterstützung im Verhältnis zu
    ihrem tatsächlichen Angebot gekürzt.
  • Anwendung Die Einrichtung muss den gesetzlichen
    Anforderungen und den Kriterien des
    Mindestangebots entsprechen.
  • Unterlagen Anforderungen für den Bezug der
    Unterstützung für die Schaffung neuer ASB-Plätze
  • Verfahren Die Unterstützung wird im Anschluss an
    die Beurteilung durch das Jugendamt (JA) im
    Rahmen des Prozesses für die Genehmigung der
    ausserschulischen Betreuungseinrichtungen und
    nach der tatsächlichen Eröffnung der Einrichtung
    erteilt. Die Zahl der vom JA bewilligten Plätze
    dient als Berechnungsgrundlage für den
    zugesprochenen Betrag.

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Weitere Informationen Unterstützung BSV
  • Unterstützung für die Schaffung neuer
    Betreuungsplätze, die die Vereinbarung von
    Familien- und Berufsleben ermöglichen
  • Verlängerung des Unterstützungsprogramms 1.
    Oktober 2010 bis 31. Januar 2015
  • Verfahren Die Gesuche müssen vor der Eröffnung
    der Einrichtung bzw. vor der Erweiterung des
    Angebots, jedoch frühstens vier Monate im Voraus
    beim BSV eingereicht werden. Es gilt das Datum
    des Poststempels. Wird diese Frist nicht
    eingehalten, so kann den Gesuchen nicht
    stattgegeben werden.
  • Weitere Informationen auf der BSV-Website
  • Bundesamt für Sozialversicherungen BSV
  • Kontakt
  • 031 324 06 76 oder 031 322 90 67
  • info.anstossfinanzierung_at_bsv.admin.ch

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Weitere InformationenBeiträge für
ASB-Räumlichkeiten
  • Gesetz vom 9. Juni 2011 zur Änderung des Gesetzes
    über Beiträge an Schulbauten für den
    Kindergarten, die Primarschule und die
    Orientierungsschule
  • Verordnung vom 6. Dezember 2011 zur Änderung des
    Reglements über Beiträge
  • an Schulbauten für den Kindergarten, die
    Primarschule und die Orientierungsschule
  • Der beitragsberechtigte Betrag wird berechnet,
    indem die Anzahl Betreuungsplätze (höchstens 15
    des Schülerbestands im betroffenen Schulkreis
    gemäss Statistik der EKSD) mit 3 m2 multipliziert
    wird. Auf diese Nettofläche werden 30
    zugeschlagen, um den Sanitärräumen, den Gängen
    und Treppen, den Umkleide- und den technischen
    Räumen wie in der Gesetzgebung vorgesehen
    Rechnung zu tragen.
  • Kontakt Raumplanungs-, Umwelt- und Baudirektion
    RUBD, Hochbauamt

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  • Weitere Informationen erhalten Sie bei
  • Jugendamt
  • Sektor familienexterne Betreuung
  • T 41 26 305 15 30
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