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Umsetzungsunterst

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Umsetzungsunterst tzung Basel II (UB II) Folien f r das fachliche Zusatzdokument Beteiligungen/ Investmentanteile zum Umsetzungsleitfaden Basel (Version 3) – PowerPoint PPT presentation

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Title: Umsetzungsunterst


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Umsetzungsunterstützung Basel II (UB II)
  • Folien für das fachliche Zusatzdokument
    Beteiligungen/ Investmentanteile zum
    Umsetzungsleitfaden Basel (Version 3)

2
  • Vertraulichkeitshinweis

Im Rahmen des Projektes Umsetzungsunterstützung
Basel II des Deutschen Sparkassen- und
Giroverbandes (DSGV) stellt der DSGV den
regionalen Sparkassen- und Giroverbänden und
Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe das
fachliche Zusatzdokument Beteiligungen/
Investmentanteile zum Umsetzungsleitfaden Basel
II zur Verfügung. Alle Rechte an diesem Dokument
liegen beim DSGV. Die Inhalte sind vertraulich zu
behandeln und nur für den internen Dienstgebrauch
be-stimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne die
vorherige schriftliche Zustimmung des DSGV nicht
gestattet. Bei Verwen-dung der Schaubilder wird
um entsprechende Quellenangabe gebeten.
3
2. Abgrenzung von Beteiligungen
4
Abbildung 2-1 Betriebswirtschaftlicher
Beteiligungs-begriff und aufsichtsrechtliche
Behandlung
5
Abbildung 2-2 Konsolidierung nach 10a KWG
6
Abbildung 2-3 Abzug vom haftenden Eigenkapital
nach 10 Abs. 6 KWG
Institute Finanzunternehmen (ohne
Kapitalanlagegesellschaften)
  • Großer Topf ( 10 Abs. 6 Satz 1 Nr. 1-3
    KWG)Beteiligungen gt10 Kapital- oder
    Stimmrechtsanteil und nicht konsolidiert zzgl.
    Genussrechten und nachrangigen Forderungen sowie
    stillen Einlagen
  • Kleiner Topf ( 10 Abs. 6 Satz 1 Nr. 4 KWG)
    Den 10 des eigenen haftenden Eigenkapitals
    übersteigenden Teil der Summe aller Beteiligungen
    10 der Kapitalanteile zzgl. Genussrechten,
    nachrangigen Forderungen sowie stillen Einlagen

Versicherungen (Erst- und Rückversicherungen,
Versicherungs-Holdings)
  • Beteiligungen im Sinne des 271 Abs. 1 Satz 1
    HGB oder eine unmittelbare oder mittelbare
    Beteiligung in Höhe von mindestens 20 des
    Kapitals oder der Stimmrechte an einem
    Versicherungsunternehmen gemäß 10 Abs. 6 Satz 1
    Nr. 5 KWG

Kapitalanlagegesellschaften Anbieter von
Nebendienstleistungen Unternehmen außerhalb des
Finanzsektors
  • Kein Abzug vom haftenden Eigenkapital

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Abbildung 2-4 Diskussionsstand (August 2006)
zurAbgrenzung der Forderungsklasse/ Instrumente
Abgrenzung der Forderungsklasse Beteiligungen
(Anlagebuch)
  • Bestandsposition in einer Beteiligung (KSA 25
    Abs. 13 SolvV)oder bestandserhöhende/-verringernd
    e Positionen, wie z. B. Termingeschäfte(IRBA
    78 SolvV)
  • Durch Zahlungsanspruch gebildete
    Adressrisikoposition und nachrangiger
    Residualanspruch auf Vermögen oder Einkommen des
    Emittenten
  • Position, die in ihrer ökonomischen Substanz den
    oben genannten vergleichbar ist

Umfassenderes Beteiligungsverständnis nach SolvV
vs. GS I
  • Gesellschaftsanteile/ Stille Einlagen (auch
    Anteile an Beteiligungsgesellschaften)
  • Inhaber-, Namens- und Vorzugsaktien sowie
    Bezugsrechte auf Beteiligungspositionen
  • Indirekte Beteiligungen aus Durchschau bei
    Investmentfonds
  • Wandelanleihen, Optionsanleihen cum und
    Optionsscheine
  • Optionen und Termingeschäfte auf
    Beteiligungspositionen
  • Forderungen mit Debt/ Equity-Swap
  • andere Instrumente abhängig von ihrer
    ökonomischen Substanz

8
3. Aufsichtsrechtliche Anforderungen an
Risikoposition Beteiligungen
9
Abbildung 3-1 Übersicht aufsichtliche Behandlung
von Beteiligungen
KSA 37 SolvV
IRB-Ansatz 78 Abs. 2 SolvV
Risikogewicht 100
Einfacher Risiko-gewichtungsansatz 190 / 290 /
370 Risikogewicht zzgl. EL
PD/LGD-Ansatz
Auf internen Modellen basierender Ansatz
Partial Use 70, 338 Abs. 4 SolvV Zeitlich
unbeschränkt (z. B. unwesentliches
Beteiligungsportfolio) Temporär
(Grandfathering-Regelung)
10
Abbildung 3-2 Methoden zur Behandlung von
Beteiligungen im IRBA
Risikogewichtung
IRB-Ansatz Einfacher Risikogewichtungsansatz 190 für nicht börsengehandelte Beteiligungs- zzgl. 10 EL positionen in hinr. diversifizierten Portfolios 290 für börsengehandelte zzgl. 10 EL Beteiligungspositionen 370 für alle sonstigen zzgl. 30 EL Beteiligungspositionen
IRB-Ansatz PD/LGD-Ansatz Risikogewichtsfunktion für Unternehmen mit Vorgabenzu den Eingabeparametern PD, LGD und Laufzeit Faktor 1,5, falls das Institut keine hinreichenden Informationen zur Ausfallfeststellung hat (z. B. da keine Kreditbeziehung) z.B. ca. 90 (PD 0,09 , LGD 90 ) ca. 180 (PD 0,40 , LGD 90 ) ca. 260 (PD 1,25 , LGD 90 ) jeweils zzgl. Erwartetem Verlustbetrag (PD x LGD x EAD)
IRB-Ansatz Auf internen Modellen basierender Ansatz 100 auf dem als Bemessungsgrundlage ermittelten 12,5- fachen des VaR für das Beteiligungsportfolio Untergrenze Risikogewichteter Positionswert und Erwarteter Verlustbetrag nach PD/LGD-Ansatz
11
Abbildung 3-3 Ausnahmen von der Anwendung des
IRBA
Zeitlich unbeschränkte Ausnahmen ( 70 Satz 1 Nr.
2, 8 und 9 SolvV)
  • Unwesentliches Beteiligungsportfolio Der
    durchschnittliche Buchwert des Beteiligungsportfol
    ios ohne Positionen im Rahmen gesetzlich
    geregelter Programme zur Förderung bestimmter
    Wirtschaftszweige war im Durchschnitt über den
    vergangenen Ein-Jahreszeitraum kleiner 10 des
    modifizierten verfügbaren Eigenkapitals bzw.
    kleiner 5 , sofern weniger als zehn
    Beteiligungspositionen vorliegen.
  • Beteiligungen, die im Rahmen gesetzlich
    geregelter Programme zur Förderung bestimmter
    Wirtschaftszweige eingegangen werden, die in
    Summe 10 des eigenen haftenden Eigenkapitals
    nicht überschreiten
  • Beteiligungen an juristischen Personen, die ein
    KSA-Risikogewicht von 0 erhalten würden

Temporäre Ausnahme ( 338 Absatz 4 SolvV)
  • Beteiligungspositionen, die vor dem 01.01.2008
    gehalten werden, dürfen bis zum 31.12.2017 nach
    KSA behandelt werden (Grandfathering-Regelung).
    Erhöht sich durch einen Anteilserwerb die
    Beteiligungsquote, so darf der über die bisherige
    Beteiligungsquote hinausgehende Anteil nicht auf
    Grund der temporären Grandfathering-Regelung nach
    dem KSA behandelt werden. Ebenso wenig gilt die
    Grandfathering-Regelung für Beteiligungen, die
    zwar ursprünglich unter die Regelung fielen,
    zwischenzeitlich jedoch verkauft und anschließend
    wieder zurückgekauft wurden.

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Abbildung 3-4 Beispiele für Risikogewichte nach
verschiedenen Ansätzen
  • Mitgliedschaft im Verband
  • Grundsatz I Risikogewicht (RW) 100 gem. 13
    Abs. 6 GS I
  • KSA RW 100
  • IRB-Ansatz derzeit in Abstimmung mit der
    Aufsicht

Beispiel 1
  • Anteil an Unternehmensbeteiligungsgesellschaft
    oder Stille Einlage Landesbank(jeweils kein
    Abzug, kein internes Rating, kein
    diversifiziertes Portfolio)
  • Grundsatz I RW 100 gem. 13 Abs. 6 GS I
  • KSA RW 100
  • IRB-Ansatz (ERA) RW 370 zzgl. EL 400
    bzw. ggf. 190 (200 ) bei diversifiziertem
    Portfolio unter Umständen Grandfathering 100

Beispiel 2
13
Abbildung 3-5 Vergleich KSA vs. IRBA für die
Behandlung von Beteiligungen
14
Abbildung 3-6 ERA vs. PD/LGD-Ansatz für nicht
börsenge-handelte und hinr. diversifizierte
Beteiligungspositionen
800
Finanzgruppe
Deutscher Sparkassen- und Giroverband
600
PD / LGD-Ansatz inkl. EL x Faktor 1,5
Risikogewicht
400
PD / LGD-Ansatz inkl. EL
Mindest-PD 1,25
ERA nicht börseng. BP in hinr. div. Portfolien
inkl. EL
200
Mindest-PD 0,09
KSA Beteiligungen
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
DSGV-Masterskala
15
Abbildung 3-7 ERA vs. PD/LGD-Ansatz für nicht
börsenge-handelte sonstige Beteiligungspositione
n
1200
Finanzgruppe
Deutscher Sparkassen- und Giroverband
1000
PD / LGD-Ansatz inkl. EL x Faktor 1,5
800
Risikogewicht
600
ERA nicht börseng. sonstige BP inkl. EL
400
Mindest-PD 1,25
PD / LGD-Ansatz inkl. EL
200
Mindest-PD 0,09
KSA Beteiligungen
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
DSGV-Masterskala
16
Abbildung 3-8 ERA vs. PD/LGD-Ansatz für
börsenge-handelte Beteiligungspositionen
1200
Finanzgruppe
Deutscher Sparkassen- und Giroverband
1000
PD / LGD-Ansatz inkl. EL x Faktor 1,5
800
Risikogewicht
600
PD / LGD-Ansatz inkl. EL
400
Mindest-PD 0,40
ERA börseng. BP inkl. EL
200
Mindest-PD 0,09
KSA Beteiligungen
0
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
DSGV-Masterskala
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4. Umsetzungshandlungen
18
Abbildung 4-1 Ansatzwahl Herangehensweise und
Einflussmöglichkeiten
19
6. Investmentanteile
20
Abbildung 6-1 Behandlung von Investmentanteileni
m Anlagebuch nach KSA
Wahlrecht
Externes Rating des Investment-vermögens
nein
Kriterien nach 36 Abs. 2 erfüllt
nein
Anlagehöchst- grenzen bekannt
Durchschau möglich
nein
nein
Nach 36 Abs. 3 auch durch Dritte (z.B. KAG)
anwendbar
36 Abs. 1 Nr. 2b Risikogewicht
nach Anlagehöchstgrenzen im Verkaufsprospekt
36 Abs. 1 Nr. 1 KSA-Risikogewicht nach
aufsichtlicher Vorgabe
36 Abs. 1 Nr. 2a KSA-Risikogewicht der
Einzelpositionen
36 Abs. 1 Nr. 3 Risikogewicht 100 bzw. 150
( 36 Abs. 4)
21
Abbildung 6-2 KSA-Risikogewichte bei Vorliegen
eines externen Ratings des Investmentvermögens
Bonitätsstufe 1 2 3 4 5 6
Fitch Ratings AAA bis AA- Abis A- BBB bis BBB- BBbis BB- Unter BB- Unter BB-
Moodys Aaa bis Aa3 A1 bis A3 Baa1 bis Baa3 Ba1 bis Ba3 Unter Ba3 Unter Ba3
Risikogewicht 20 50 100 100 150 150
22
Abbildung 6-3 Behandlung von Investmentanteilen
im Anlagebuch nach IRBA
23
Abbildung 6-4 Vorgegebene Risikogewichte gemäß
83 Abs. 4 Satz 4 SolvV
VorgegebenesKSA-Risikogewicht 0 10 20 35 50 75 100 150
Ersetzendes KSA-Risikogewicht 0 10 20 35 50 75 100 200
24
Abbildung 6-5 Alternative Systematisierung der
Behand-lung von Investmentanteilen im Anlagebuch
nach IRBA
Durchschau möglich
Durchschau nicht möglich
1
83 Abs. 4 Satz 1Interne Ratingverfahren je
Einzelposition
  • 83 Abs. 4 Satz 2 ffkeine internen
    Ratingverfahren anwendbar
  • BeteiligungenEinfacher Risikogewichtungsansatz
  • Nicht-BeteiligungenRisikogewicht der um eine
    Stufe erhöhten KSA-Bonitätsstufe

83 Abs. 5Lieferung der Risikogewichtegemäß
83 Abs. 4 Satz 2 ff durch Dritte
Steigende EK-Belastung
Abnehmende Komplexität
2
83 Abs. 3Fingierung entlang des Mandatesdes
Investmentvermögens gemäß 83 Abs. 4 Satz 2
ff auch durch Dritte ( 83 Abs. 5)
3
83 Abs. 2Einfacher Risikogewichtungsansatz für
den gesamten Investmentanteil
25
Abbildung 6-6 Vergleich KSA vs. IRBA für die
Behandlung von Investmentanteilen
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Abbildung 6-7 Anerkennungskriterien für
Investmentanteile
Anerkennungskriterien gemäß 36 Absatz 2 SolvV
  • Ausgabe erfolgt durch eine inländische
    Kapitalanlagegesellschaft. Erfolgt die Ausgabe
    durch eine ausländische Investmentgesellschaft,
    muss der Investmentfonds nach dem
    Investmentgesetz zum öffentlichen Vertrieb im
    Inland zugelassen sein.
  • Ein Verkaufsprospekt oder gleichwertiges Dokument
    beinhaltet
  • alle Kategorien von Vermögensgegenständen, in die
    investiert werden darf
  • sofern Obergrenzen für bestimmte
    Vermögensgegenstände bestehenRelative
    Obergrenzen sowie die Methoden zu deren
    Bestimmung
  • Mindestens jährlich wird ein Geschäftsbericht
    erstellt, der
  • die Vermögensgegenstände,
  • die Verbindlichkeiten,
  • den Nettoertrag und
  • die Geschäftstätigkeit während der
    Berichtsperiode darstellt.
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