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Europ ische Betriebsr te 10 Jahre nach der Richtlinie Wien 29.9.2005 Dr. Willy Buschak – PowerPoint PPT presentation

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Title: Europ


1
Europäische Betriebsräte10 Jahre nach
derRichtlinie
  • Wien
  • 29.9.2005
  • Dr. Willy Buschak

2
EBRs im Überblick
  • 2.169 Unternehmen fallen nach EU-Erweiterung
    unter den Geltungsbereich der Richtlinie
    ( Quelle EGI)
  • In ca. 750 Unternehmen gibt es einen EBR
  • Boom von Vereinbarungen vor Inkrafttreten der
    Richtlinie
  • Seitdem deutlich weniger Vereinbarungen
  • 2002/2003 insgesamt 48 neue EBR-Vereinbarungen

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Warum gibt es nicht mehr EBRs ?
  • Zu wenig Interesse, manchmal auch Blockadehaltung
    des Managements oder der Arbeitnehmervertreter
  • Kein Kontakt unter den Arbeitnehmervertretern
  • Nicht immer ausreichende gewerkschaftliche
    Unterstützung
  • Zu wenig Kenntnis über die Struktur des
    Unternehmens
  • Unzureichende Kenntnis der EBR-Richtlinie

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Wie sieht die Praxis in Europäischen
Betriebsräten aus?
  • European Works Councils in Practice
  • Bericht der Europäischen Stiftung, gestützt auf
    41 Fallstudien (durchgeführt 2002) in Unternehmen
  • mit Sitz in Frankreich, Deutschland, Italien,
    Schweden, GB
  • zwischen 4.300 und 370.000 Beschäftigten
  • Interviews mit Management- und Arbeitnehmervertret
    ern aus dem Sitzland des Unternehmens und anderen
    Ländern
  • Developments in European Works Councils
    EIRO-Studie für die Zeit 2002 2004
    (www.eiro.eurofound.eu.int)
  • Laufende Berichterstattung EIRO (European
    Industrial Relations Observatory)

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Die Ergebnisse im Telegrammstil
  • Zusammensetzung EBR je nach Sitzland des
    Unternehmens entweder Arbeitnehmer- und
    Managementvertreter (z.B. F) oder nur
    Arbeitnehmer (z.B. D)
  • Treffen EBR zentrales Management in der Regel
    einmal jährlich, außerordentliche Treffen
    unterschiedlich möglich, oft aber auch nicht
    genutzt
  • Engerer Ausschuss in den meisten Fällen, Aufgabe
    aber sehr unterschiedlich von reinen
    Verwaltungsaufgaben bis zur selbständigen Führung
    der Geschäfte
  • Sprachen von einer Sprache bis zur
    Verdolmetschung in alle Sprachen

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Größe des EBR
  • In der Regel einen EBR an der Spitze des
    Unternehmens, EBRs nach Sparten eher selten
  • Größe der EBRs von 10 (Sandvik Speciality Steel)
    73 (Bayer)
  • Verteilung der Sitze nach unterschiedlichen
    Prinzipien
  • Jedes Land ein Vertreter
  • Jeder Betrieb des Sitzlandes ein Sitz
  • Proportional zur Belegschaftsstärke
  • Zusammenfassung von kleineren Betrieben in
    Ländergruppen (z.B. Baltische Republiken)
  • Frauen unterproportional vertreten

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Finanz- und Sachmittel
  • In der Regel übernimmt die zentrale
    Unternehmensleitung die Kosten
  • Air France Budget von max. 18.000 innerhalb
    vier Jahren für externe Sachverständige
  • BAT 5.000 pro Jahr z.B. für Anwaltskosten
  • Sachmittel
  • Alle Lösungen vom eigenen Sekretariat und Büro
    bis hin zu gar keinem Sekretariat ( Sekretariat
    des EBR von der Personalabteilung mit geführt)

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Kommunikation
  • Zugang zu Betriebsstätten in der Regel kein
    Problem (abgesehen von GB), wird aber nur selten
    verlangt
  • Boehringer Ingelheim, Marazzi Treffen jedes Jahr
    in einer anderen Betriebsstätte oder einem
    anderen Land, Besichtigung der Betriebsstätte
    eingeschlossen
  • Kommunikation zwischen Management und
    Arbeitnehmervertretern in der Mehrzahl der Fälle
    begrenzt auf jährliche Treffen oder aber Kontakte
    am Sitz der Unternehmensleitung

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Geographische Ausdehnung von EBRS
  • Meistens EU oder EWR
  • Nur wenige Weltbetriebsräte, wie z.B.
  • Renault
  • Daimler Chrysler
  • Volkswagen
  • Group4Falck

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Einfluss des EBR
  • Alle Fallstudien zeigen EBRs haben wenig
    Einfluss auf Unternehmensentscheidungen
  • Umfang und Qualität der Information zur
    Unternehmensentwicklung werden in der Mehrzahl
    der Fälle als zufriedenstellend, gut oder sehr
    gut beschrieben
  • Anhörung findet nur selten statt
  • Meinungsaustausch und Dialog mit dem EBR
    allenfalls zur Umsetzung bereits getroffener
    Entscheidungen
  • Etwas häufiger Anhörung des engeren Ausschusses

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Verbesserung der Unterrichtungund Anhörung?
  • Manager nationaler Unternehmensteile sind oft
    nicht in die Aktivitäten des EBR einbezogen
  • Von der zentralen Unternehmensleitung bekommen
    sie oft keine Informationen, nicht einmal
    Protokolle
  • Viele nationale Manager werden, wenn überhaupt,
    von Mitgliedern des EBR informiert
  • Arbeitnehmer der einzelnen Unternehmensteile
    erhalten in der Regel keine Informationen über
    die Aktivitäten des EBR

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Warum gibt es nicht mehr Anhörung?
  • Arbeitnehmervertreter
  • Bestimmungen in der Richtlinie sind nicht
    deutlich genug, Richtlinie muss geändert werden
  • Management
  • Entscheidungen müssen schnell gefällt werden
  • Börsenvorschriften verbieten Informationen an
    Außenstehende
  • EBR ist ein außenstehender Dritter und darf
    deshalb nicht vorab unterrichtet werden
  • Vertraulichkeit von Informationen in Gefahr

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Ziel der Richtlinie
  • Das Ziel dieser Richtlinie ist die Stärkung des
    Rechts auf Unterrichtung und Anhörung der
    Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden
    Unternehmen und Unternehmensgruppen (Art. 1.1)
  • EBRs sind ein Mittel zur Stärkung der
    Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer

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Unterrichtung und Anhörung im Sinne der
Richtlinie
  • Anhörung Meinungsaustausch und () Einrichtung
    eines Dialogs zwischen den Arbeitnehmervertretern
    und der zentralen Leitung oder einer anderen,
    angemessenen Leitungsebene (Art. 2.f)
  • Meinungsaustausch und Dialog bedingen
    vollständige und umfassende Informationen
  • Arbeitnehmervertreter und Management gestalten
    eine noch offene Entscheidung
  • Gerichtsentscheidungen (z.B. Renault) machen
    klar, dass Unterrichtung und Anhörung auch in
    Art. 13 Vereinbarungen sinnvoll sein muss

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unterschiedliche Sichtweisen innerhalb der EBRs
  • EBR-Mitglieder aus der Zentrale beschreiben
    Zusammenarbeit in der Regel als gut
  • EBR-Mitglieder aus anderen Unternehmensteilen
    fühlen sich zu wenig einbezogen
  • EBR-Mitglieder aus der Zentrale
    Arbeitnehmervertreter aus anderen
    Unternehmensteilen sind auf lokale Themen fixiert
    und denken zu wenig europäisch

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Kulturelle Unterschiede
  • Unterschiedliche Systeme und Kulturen der
    Arbeitsbeziehungen können zu Missverständnissen
    und Misstrauen führen
  • Französische Arbeitnehmervertreter vermuten
    hinter vertrauensvoller Zusammenarbeit einen
    Deal mit der Unternehmensleitung
  • Deutsche Manager berichten, dass ihre
    Managementkollegen Art der Zusammenarbeit mit dem
    Betriebsrat nicht verstehen
  • Britische Manager verstehen nicht, was
    Arbeitnehmervertreter von außerhalb im eigenen
    Betrieb wollen

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Wozu dient der EBR?
  • Unterschiedliche Sichtweisen unter
    Arbeitnehmervertretern
  • Viele deutsche Arbeitnehmervertreter z.B. EBR
    soll über Unterrichtung und Anhörung hinaus
    gemeinsame europäische Position entwickeln
  • Etliche schwedische Arbeitnehmervertreter EBR
    ist Forum für Information und Kontakte,
    gemeinsame Position nicht seine Aufgabe
  • Etliche italienische Arbeitnehmervertreter EBR
    soll Verhandlungsrolle übernehmen

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EBR als Forum für Verhandlungen?
  • Ca. 40 Vereinbarungen
  • Verhaltenskodex, Soziale Verantwortung des
    Unternehmens, Datenschutz, Mobilität von
    Arbeitnehmern, grundlegende soziale Rechte von
    Arbeitnehmern, Outsourcing, Umstrukturierungen
  • Sicherheit- und Gesundheitsschutz, z.B. Lafarge,
    IKEA, Suez, Riva, Marazzi, Suez
  • Betriebspensionen, z.B. Boehringer Ingelheim,
    Air France
  • Fortbildung, z.B. BAT, Danone
  • Jüngste Vereinbarung Schwan-Stabilo (7.9.2005),
    Verpflichtung, IAO-Konventionen weltweit zu
    respektieren (mehr Informationen
    www.eiro.eurofound.eu.int/2005/09/feature/eu050925
    f.html)

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Erfahrungen des Managements
  • Der EBR hängt irgendwie dazwischen Global
    agierendes Unternehmen auf der einen und
    nationale Verhandlungsstrukturen auf der anderen
    Seite
  • Management geht jetzt unterschiedlich an
    Entscheidungen heran. Pläne müssen besser
    durchdacht werden, weil sie den
    Arbeitnehmervertretern vorgestellt werden,
    Management muss sich darauf einstellen,
    Vorschläge von Arbeitnehmerseite zu bekommen
  • Viele Manager EBR hemmt den Entscheidungsprozess
    nicht, alles in allem Bereicherung für die
    Unternehmenspolitik
  • Viele Manager EBR sehr hilfreiche Rolle bei der
    EU-Erweiterung

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EBRs und EU-Erweiterung
  • Integration von Arbeitnehmervertretern aus den
    neuen Mitgliedsstaaten unterstreicht nur
    vorhandene Probleme
  • Noch mehr Sprachen
  • Noch mehr Systeme der Arbeitsbeziehungen
  • Noch mehr kulturelle Unterschiede
  • Rivalisierende Gewerkschaften, unterschiedlicher
    Organisationsgrad schon in der EU 15 bekannt
  • Erwartungen in EBRs bei Arbeitnehmervertretern
    aus den neuen Mitgliedsländern manchmal zu hoch

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Verbesserung der Kommunikation
  • EBR-Mitglieder wechseln zu oft
  • Sprachbarrieren
  • Kulturelle Unterschiede
  • Unterschiedliche Erwartungen
  • Zu wenig Interaktion
  • zwischen Management und Arbeitnehmervertretern
  • innerhalb des Managements
  • unter den Arbeitnehmervertretern

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Mehr Informationen
  • Informationen über alles, was im Bereich
    Arbeitsbeziehungen in den Mitgliedstaaten und in
    der EU geschieht European Industrial Relations
    Observatory (EIRO) www.eiro.eurofound.eu.int
  • Informationen über Umstrukturierungen und
    Auswirkungen auf Beschäftigung European
    Monitoring Centre of Change (EMCC)
    www.emcc.eurofound.eu.int
  • Informationen über Arbeitsbedingungen European
    Working Conditions Observatory
    www.eurofound.eu.int
  • Informationen über Lebensbedingungen Eurlife
    www.eurofound.eu.int
  • Lexikon über Arbeitsbeziehungen auf europäischer
    Ebene erscheint Oktober 2005, online
    www.eurofound.eu.int, CD-Rom über
    postmaster_at_eurofound.eu.int

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  • Vielen Dank!
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