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Bombardier

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Title: Bombardier Author: Dr. Werner Altmeyer Last modified by: Dr. Werner Altmeyer Created Date: 1/22/2003 4:40:13 PM Document presentation format – PowerPoint PPT presentation

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Title: Bombardier


1
Gestaltung und Durchsetzung von deutschen
Beteiligungsrechten im internationalen Konzern
Bautzen, 28. Mai 2008
2
Teil 1 Deutsche Mitbestimmung im europäischen
Vergleich Teil 2 Unternehmensbeispiele Grenzen
und Möglichkeiten deutscher und europäischer
Beteiligungsrechte Teil 3 Brauchen wir
grenzüberschreitende Mitbestimmung? Die Antwort
des EMB
3
(No Transcript)
4
Hauptsitz der EBR-fähigen Unternehmen
5
Organisationsgrad in Europa
70-80
30-50
18-30
lt 17
6
(No Transcript)
7
Mitbestimmung oder Tarifautonomie?
Betriebsrat Mitbestimmung Betriebsvereinbarung
Gewerkschaft Tarifautonomie Tarifvertrag
Verhandlungen ? Kollektivvertrag
Rechtssicherheit? Wenn die Verhandlungen
scheitern Friedenspflicht?
8
Modelle von Belegschaftsvertretungen
Betriebsrat Works council Comité dentreprise
Gewerkschaften Trade unions Syndicats
Betriebsrat Gewerkschaften Works council
trade unions Comité dentreprise syndicats
9
Angelsächsisches Modell
Germanisches Modell
Mediterranes Model
Transformationsländer
10
Germanisches Modell
Ondernemingsraad (OR)
Betriebsrat (BR)
11
Betriebsrat in Deutschland
  • Betriebsrat als zentrales Organ übt alle
    Verhandlungsrechte aus
  • Gesetzlich geregelte Mitwirkungsrechte
    (Mitbestimmung)
  • Keine Streiks in betrieblichen Fragen,
    Einigungsstelle (Betriebsfrieden)
  • Weitgehende Regelungen über Freistellungen und
    Arbeitsmittel
  • Gewerkschaften nur indirekt im Betrieb präsent
  • Gute Betreuung durch Hauptamtliche
  • Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat
  • Verrechtlichtes System zur Unsicherheitsvermeidu
    ng
  • industry culture

12
Angelsächsisches Modell Kein Betriebsrat
Komitee der Gewerkschaftsvertreter (representative
s committee)
Nur bei Anerkennung durch den Arbeitgeber
(recognition)
13
Belegschaftsvertretung in Großbritannien
  • Keine gesetzliche Grundlage für Betriebsräte
    oder Mitbestimmung
  • Recht auf Information und Konsultation erst seit
    April 2005
  • Gewerkschaften verhandeln alle betrieblichen
    Fragen
  • Streiks in allen betrieblichen Fragen möglich
    (keine Pflicht zum Betriebsfrieden, aber
    Einschränkungen aus der Thatcher-Zeit)
  • Eingeschränkte Freistellungsregelungen, keine
    Sachverständigen
  • Flexible und pragmatische Zusammenarbeit der
    Betriebsparteien
  • Wenig gesetzliche (oder schriftliche) Regelungen
  • Gewerkschaften streben Einflußnahme über
    Pensionsfonds an
  • business culture

14
Vereinigtes Königreich
Gewerkschaften / trade unions TUC (6,4
Mio.) 2,0 Mio. 1,3 Mio. 0,6 Mio. 0,3
Mio.
15
Mediterranes Modell
Conseil dentreprise (CE)
Comité dentreprise (CE)
Rappresentanza Sindacale Unitaria (RSU)
Comissões de trabalhadores (CT)
Gewerkschaften Syndicats
Comité de empresa (CE)
16
Belegschaftsvertretung in Frankreich
  • Gesetzliche Grundlage für Betriebsräte
  • Information und Konsultation, kein Recht auf
    Mitbestimmung
  • Keine Pflicht zum Betriebsfrieden
  • Gewerkschaften verhandeln alle betrieblichen
    Fragen
  • Stundenweise Freistellungsregelungen
  • Wenig Unterstützung durch Hauptamtliche
  • Rückgriff auf Sachverständige sehr weit
    verbreitet
  • Häufig konfliktbeladene Zusammenarbeit der
    Betriebsparteien
  • Schwache Arbeitnehmerbeteiligung im
    Verwaltungsrat
  • culture patronale

17
Belegschaftsvertretung in Frankreich
Personaldelegierte Délégués du personnel
Betriebsrat Comité dentreprise
Gewerkschaftsdelegierte Délégués syndicaux
18
Betriebsrat Comité dentreprise / Comité
détablissement
Vorsitzender Werksleiter Président patron
Sekretär Kassenwart andere Secrétaire
trésorier autres Gewählte Mitglieder Élus
titulaires
Gewählte Stellvertreter Élus suppléants
CE
Gewerkschaftsdelegierte (ernannt) Délégues
syndicaux (désigné)
19
Betriebsrat Comité dentreprise / Comité
détablissement
Vorsitzender Werksleiter Président patron
  • Unterrichtung und Anhörung
  • Kein Recht auf Mitbestimmung
  • Verwaltung von Sozialfonds
  • 0,2 x (ca. 0,9)

CE
20
Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
  • Gewerkschaften verhandeln alle betrieblichen
    Fragen
  • Keine Pflicht zum Betriebsfrieden
  • Gesetzliche Grundlage

21
Betriebsratswahlen 2004/2005
22
Zusammensetzung und Arbeit des EBRDeutsches oder
französisches Modell?
Französisches Modell
Deutsches Modell
EBR besteht aus Arbeitnehmer- und
Arbeitgebervertretern
EBR besteht nur aus Arbeitnehmervertretern
Vorsitz liegt beim Arbeitgeber, Arbeitnehmerseite
wählt einen Sprecher
Vorsitz liegt bei einem gewählten
Arbeitnehmervertreter
Interne Angelegenheiten werden in einer
Vorbesprechung der Arbeitnehmerseite besprochen
Interne Angelegenheiten werden in einer normalen
EBR-Sitzung besprochen
Arbeitgeber lädt zur EBR-Sitzung ein und
erstattet Bericht
Arbeitgeber wird zu einzelnen Tagesordnungspunkten
in die EBR-Sitzung eingeladen und erstattet
Bericht
EBR erhält ein festes Jahresbudget und muß damit
haushalten, Freistellungs-umfang ist pro Person
genau definiert
EBR rechnet alle notwendigen Kosten seiner Arbeit
mit dem Arbeitgeber ab, Freistellungen erfolgen
nach Bedarf
23
In Deutschland wird schneller restrukturiert (dan
k Mitbestimmung)
Französisches Modell ( EBR-Richtlinie)
Deutsches Modell
AG kann einseitig handeln, sofern der BR
ordnungsgemäß angehört wurde
AG kann nicht einseitig handeln, sofern
Mitbestimmungstatbestände vorliegen
BR braucht Informationen, um über die
Gewerkschaften Proteste zu organisieren
BR braucht Informationen, um seine
Mitbestimmungsrechte wahrzunehmen
BR kann juristische Druckmittel nutzen, um das
Anhörungsverfahren zu verzögern, Verhandlungen
führen die Gewerkschaften
BR kann juristische Druckmittel nutzen, um
Mitbestimmungsrechte zu wahren, Verhandlungen
führt BR
Individuelles Streikrecht auch während der
Vertragslaufzeit, keine Einigungsstelle ?
Haustarifvertrag
Einigungsstelle und Friedenspflicht in
betriebsverfassungsrechtlichen Fragen
? Betriebsvereinbarung
Verzögerung des Anhörungsverfahrens nur für den
AG ein hohes finanzielles Risiko, Arbeitskampf
für beide Seiten ein Risiko
AG kann schnelle Entscheidungen erzwingen,
Einigungsstelle für beide Seiten ein schwer
kalkulierbares Risiko
24
Teil 2 Unternehmensbeispiele
  • Verweigerung transnationaler Kontakte Kühne
    Nagel / Valora
  • Drohende Produktionsverlagerung Forbo
  • Gerichtliche Geltendmachung des
    Informationsanspruchs Alcatel-Lucent
  • Mindeststandards für Restrukturierungen
    Generali / RWE Energy
  • Vorausschauende Bewältigung des Wandels
    (anticipation of change) Deutsche Bahn /
    Schneider Electric / BP
  • Soziale Garantien bei Unternehmensfusion Gaz de
    France
  • Verhandlungen über Standortfragen General
    Motors
  • Gerichtsverfahren beunruhigen Arbeitgeber
    Thomson / Michelin
  • Personalpolitik und Arbeitssicherheit Areva /
    Freudenberg

25
Kühne Nagel
  • 1976 Flucht vor der Mitbestimmung in die Schweiz
  • 1995 erste Versuche zur EBR-Gründung
  • 1997 Reisekosten eingeklagt
  • 2000 Übersetzungskosten eingeklagt
  • 2004 Urteil des Europäischen Gerichtshofs
  • 2007 Urteil in Österreich

26
Valora
  • 1996 freiwillige Vereinbarung vor
    Inkrafttreten des EBR-Gesetzes
  • Schriftliche Information durch
    Spartengeschäftsführer (nur auf Anfrage)
  • Dieses Informationsverfahren ersetzt die
    Gründung eines EBR
  • Oktober 2003 Versuche zur Gründung eines EBR
  • Juli 2005 kurz vor Erlaß einer einstweiligen
    Verfügung legt der Arbeitgeber erstmals
    grenzübergreifende Informationen vor
  • Dezember 2007 LAG Baden-Württemberg stärkt
    Arbeitgeber
  • Gang zum BAG eingeleitet

27
Siegling GmbH (Forbo-Konzern)
  • Ende 2003 Gerüchte über Werksneubau in der
    Slowakei
  • Gefahr der Produktionsverlagerung
  • Wirtschaftsausschuß erhält keine Auskunft, weil
    er für internationale Fragen nicht zuständig ist
  • EBR erhält keine Auskunft, weil nur ein einziges
    Land betroffen ist, nämlich die Slowakei (EBR ist
    nur bei transnationalen Fragen zuständig)
  • GBR ruft die Einigungsstelle an
  • September 2004 Verfahren vor dem LAG
    Niedersachsen
  • Einen Tag vor Fristablauf legt der Arbeitgeber
    alle Informationen offen, sowohl dem
    Wirtschaftsausschuß als auch dem EBR

28
Alcatel-Lucent
  • Dezember 2006 Fusion Alcatel (F) mit Lucent
    Technologies (USA)
  • Folge 12.500 Arbeitsplätze sollen abgebaut
    werden, in Deutschland sind insbesondere die
    Werke in Stuttgart und Nürnberg betroffen.
  • 15. März 2007 europaweiter Protesttag
  • 23. März 2007 Lauschangriff des Arbeitgebers in
    der EBR-Sitzung
  • 27. April 2007 Französische Richter stellen
    Kriterien auf, die auch deutsche Betriebsräte
    stärken.

29
Alcatel-Lucent
  • Der Arbeitgeber muß dem EBR folgendes vorlegen
  • einen präzisen, bezifferten Bericht über die
    Gründe für Stilllegung, Verlagerung und
    Zusammenlegung von Geschäftsaktivitäten
  • eine präzise bezifferte Darlegung der
    Berechnungsmethode und der Elemente, die zur
    Kalkulation des angeblichen Personalüberhangs
    dienen
  • die Anzahl der geplanten Stellenstreichungen,
    und zwar für jede Sparte und für jedes Land,
    getrennt nach Arbeitnehmerkategorien
  • eine genaue und bezifferte Begründung für diese
    Verteilung und den vorgesehenen Zeitplan für den
    geplanten Stellenabbau
  • Diese Informationen müssen komplett und präzise
    genug sein, um dem EBR die Beschäftigungsentwicklu
    ng auf europäischem Niveau zu erklären und um
    einen Meinungsaustausch und Dialog mit dem
    Management angesichts voller Kenntnis der Fakten
    zu ermöglichen.

30
Generali-Versicherung
  • Oktober 2006 europaweiter Aktionstag gegen
    Umstrukturierungen
  • November 2006 Europäische Sozialcharta
  • Förderung von Kompetenzentwicklung und
    betrieblicher Weiterbildung im Fall von
    Umstrukturierungen
  • In allen Ländern sollen Arbeitnehmervertretungen
    in Zukunft rechtzeitig in Konsultationsverfahren
    eingebunden werden.
  • Dezember 2007 neue EBR-Vereinbarung präzisiert
    Anhörungsverfahren

31
RWE Energy
  • März 2007 Vereinbarung über die Geltung von
    Mindeststandards bei Umstrukturierungen in
    Deutschland, Tschechien, Ungarn, Polen, Slowakei,
    Österreich und Niederlande
  • ... ist es erforderlich, daß die
    Arbeitnehmervertreter auf nationaler Ebene über
    nahezu zeitgleiche und vergleichbare
    Informationen des Unternehmens über beabsichtigte
    Umstrukturierungsmaßnahmen verfügen.
  • Die Parteien beabsichtigen keine
    Umstrukturierungen, die ausschließlich dem Ziel
    der Verschlechterung von Beteiligungsrechten,
    Arbeitsbedingungen und Altersversorgungssystemen
    dienen.

32
EBR-Projekt 2007/2008
  • Strukturen und Lösungen zur besseren Wirksamkeit
    des EBR bei der vorausschauenden Bewältigung des
    Wandels am Güterverkehrsmarkt
  • Mit der Erweiterung der internationalen
    Geschäftstätigkeiten der DB AG verändern sich die
    Zuständigkeiten der EBR-Mitglieder und damit das
    Informationsbedürfnis und die Kommunikationswege
  • Prävention von Streitigkeiten im Kontext von
    Umstrukturierungen, Fusionen, Übernahmen oder
    Betriebsverlagerungen
  • Analyse der Entwicklung der Logistikunternehmen
    mit den Perspektiven für den Erhalt von Know-how,
    Qualifikationen und Arbeitsplätzen
  • Drei Verkehrsachsen (Nord, West/Süd,
    Ost/Süd-Ost) bei Schenker und Railion, Bereiche
    Personenverkehr und Infrastruktur werden
    hinzugezogen

33
Schneider Electric 12. Juli 2007
  • Europäische Vereinbarung über die
    sozialverträgliche Gestaltung der
    Unternehmenspolitik (vorausschauendes
    Veränderungsmanagement)
  • Kompetenzentwicklung und Beschäftigungsfähigkeit
    der Arbeitnehmer
  • Vorgehensweise bei Arbeitsplatzabbau
  • Monitoring wird einer eigenen Kommission
    übertragen

34
Schneider Electric
  • Die Parteien sind sich einig, dass eine
    Antizipierung der Veränderungen voraussetzt, daß
    Prioritäten und die grundlegende Ausrichtung der
    Gruppe den Arbeitnehmervertretern so früh wie
    möglich mitgeteilt werden. Jede lokale Leitung
    muß die Weitergabe der Informationen über die
    Strategie von Schneider Electric und mögliche
    bedeutende und vorhersehbare Konsequenzen im
    jeweiligen Bereich an ihre Arbeitnehmervertreter
    selbst organisieren. Es werden ein lokaler
    Aktionsplan zur Vorbereitung auf die
    Veränderungen sowie ein Zeitplan für die
    Nachverfolgung erstellt.
  • Die Anwendungsmodalitäten der länderübergreifende
    n Aktionspläne, die sich aus der Strategie der
    Gruppe ergeben, sind Gegenstand einer
    Konsultation der lokalen Arbeitnehmervertretung
    in den betroffenen Einheiten (gemäß den geltenden
    nationalen Bestimmungen).

35
Schneider Electric
  • Monitoring Es wird eine Überprüfungskommission
    geschaffen, die sich aus EMB-Vertretern und
    Mitgliedern des EBR-Präsidiums zusammensetzt. Die
    Kommission tritt einmal jährlich zusammen, um die
    Umsetzung der Vereinbarung in den verschiedenen
    Einheiten der Gruppe zu analysieren. 
  • Es wird vereinbart, daß anläßlich dieser Analyse
    über Maßnahmen berichtet wird, die positiv zur
    Umsetzung beigetragen haben. Es werden
    Möglichkeiten zum Austausch geschaffen und
    empfohlene Verfahren aufgestellt, die allen
    Einheiten der Gruppe zur Verfügung gestellt
    werden.
  • Auf der Grundlage dieser Analyse können
    Empfehlungen erarbeitet werden, um die Anwendung
    der Vereinbarung zu verbessern.

36
Was heißt Monitoring?
  • 2003 hatte der Autozuliefer- und Rüstungskonzern
    Rheinmetall ein internationales Rahmenabkommen
    geschlossen und sich verpflichtet, weltweit
    Kernarbeitsnormen zu beachten und für
    Chancengleichheit und Gesundheitsschutz zu
    sorgen.
  • Im Juni 2007 organisierte der Internationale
    Metallgewerkschaftsbund (IMB) in Neckarsulm ein
    Treffen des EBR und südamerikanischer
    Arbeitnehmervertreter, um die Einhaltung des
    Abkommens zu diskutieren.
  • Das Treffen wurde vom Arbeitgeber nicht
    unterstützt, was der damalige Vorsitzende der IG
    Metall, Jürgen Peters, als Verletzung
    demokratischer Spielregeln, ja als Bruch des
    Abkommens bezeichnete.
  • Erst nachdem die Presse berichtet hatte, bot die
    Konzernleitung einer Delegation des Europäischen
    Betriebsrates den Besuch brasilianischer Fabriken
    an. Zwar will der EBR-Vorsitzende Peter Winter
    das Angebot annehmen, sieht es aber nicht als
    Ersatz für weltweite Monitoring-Treffen.
    (EBR-News 2/2007)

37
BP-Abkommen über Restrukturierung 2. April 2008
  • Kundendienst- und Finanzaktivitäten werden bis
    2010 an einem
    einzigen Standort in einem Niedriglohnland
    zusammengefaßt
  • Offener Dialog mit dem EBR über Projektziele und
    Umsetzung
  • Management will Entlassungen vermeiden und
    Alternativen prüfen, z. B. innerbetriebliche
    Versetzungen, Umschulungen, Frühverrentungen
  • EBR ist in der Steuerungsgruppe des Managements
    vertreten
  • Mitglieder der Steuerungsgruppe erhalten Zugang
    zu allen Dokumenten, spezielle Schulungen und
    können eigene Experten hinzuziehen
  • Umsetzungsplan mit Zeitrahmen wird derzeit
    erarbeitet

38
Gaz de France
  • November 2006 EBR stoppt per einstweiliger
    Verfügung die Fusion mit
    dem Suez-Konzern
  • Januar 2008 höchstes französisches Gericht
    bestätigt die Entscheidung
  • ? Aufsichts- und Verwaltungsräte multinationaler
    Unternehmen dürfen keine Fusion mit anderen
    Unternehmen beschließen, bevor die Anhörung des
    EBR nicht in allen Details korrekt stattgefunden
    hat und abgeschlossen wurde. Zum Verfahren gehört
    auch eine betriebswirtschaftliche Analyse durch
    Beratungsgesellschaften, die der EBR selbst
    auswählt. Die Richter räumen dem EBR ein
    eigenständiges Beteiligungsrecht ein unabhängig
    von den Rechten der Betriebsräte einzelner
    Länder.
  • Höhepunkt einer Reihe von Urteilen in
    Frankreich, die die Bedeutung transnationaler
    Arbeitnehmervertretungen stärken

39
Gaz de France
  • 12. September 2007 Wiederaufnahme des
    Anhörungsverfahrens
  • 26. Oktober 2007 außerordentliche EBR-Sitzung
  • 20./21. Dezember 2007 neuerliche EBR-Sitzung,
    Arbeitnehmerseite fordert weitere Dokumente
  • 8./9. Januar 2008 turbulente EBR-Sitzung,
    Arbeitnehmerseite verabschiedet fünf Resolutionen
  • 16. Januar 2008 oberstes französisches
    Berufungsgericht bestätigt mangelhafte Anhörung
    des EBR

40
Gaz de France
  • 22. Januar 2008 ein weiteres Urteil bestätigt
    die mangelhafte Anhörung des französischen GBR
  • Konzernleitung legt jetzt alle Dokumente vor
  • 21. Februar 2008 Diskussion im EBR
  • 11. März 2008 Abschluß des Anhörungsverfahrens,
    soziale Garantien
  • Zusage Auch die deutschen Betriebsräte werden
    regelmäßig über die Umsetzung des Abkommens
    informiert.
  • 21. Mai 2008 erneute Klage des französischen
    Betriebsrates eingereicht

41
General Motors Produktion der neuen Astra und
Zafira-Modelle
  • Fünf Standorte sollten gegeneinander
    konkurrieren (beauty contest)
  • 20.000 Beschäftigte betroffen
  • Konzernleitung nur drei Werke können
    überleben
  • Konzernleitung streut Gerüchte über
    Zugeständnisse örtlicher Betriebe
  • Gerüchte über neue Produktionskapazitäten in
    Osteuropa

42
(No Transcript)
43
General Motors
  • 2000 erstes europaweites Rahmenabkommen
    (GM-Fiat-Allianz)
  • 2000 erster europäischer Aktionstag gegen
    Werksschließung Luton (UK)
  • Dezember 2005 Europäisches Solidaritätsversprech
    en mit wissenschaftlicher Projektbegleitung
    durch EU-Finanzierung
  • Juni 2006 europaweite Aktionen gegen
    Werksschließung in Azambuja (Portugal)
  • März 2007 Beginn der Verhandlungen über Astra
    und Zafira-Produktion
  • Mai 2007 Aktionstag zur Unterstützung des Werks
    Antwerpen (Belgien)

44
General Motors 29. April 2008
  • Europaweites Rahmenabkommen über die Produktion
    der neuen Astra und Zafira-Modelle
  • Standortgarantien für Ellesmere Port (UK),
    Bochum (Deutschland), Trollhättan (Schweden) and
    Gleiwitz (Polen) bis 2016
  • Antwerpen wird durch eine andere Produktlinie
    abgesichert
  • Ausschluß betriebsbedingter Kündigungen
  • Mitsprache bei Outsourcing in allen europäischen
    Standorten
  • Soziale Absicherung bei Personaltransfer (5
    Jahre)
  • Örtliche Betriebsvereinbarungen werden Teil
    dieses Abkommens

45
Europäische Betriebsräte spannen ihre Muskeln
  • Gewerkschaften mißbrauen die Europäischen
    Betriebsräte dazu, um die Arbeitgeber in
    Schwierigkeiten zu bringen. Nach mehreren Jahren
    Frieden und Harmonie beeinflussen sie jetzt über
    den Europäischen Betriebsrat Entscheidungen von
    multinationalen Unternehmen auf dem Gerichtsweg.
    Dies ist eine neue Strategie, weil sie bei der
    Europäischen Kommission in Sachen Revision der
    EBR-Richtlinie nicht weiter kommen.
  • Personalleitungen sollten daher unter
    fachkundiger Beratung eine Risikoabschätzung
    betreiben, um nicht das nächste Opfer derartiger
    Gewerkschaftsstrategien zu werden. (European
    Study Group, Presseerklärung, London, 20. Januar
    2007)
  • Gewerkschaften Aufruf, die EBR-Richtlinie zu
    verletzen

46
Arbeitgeber sehen Gerichtsverfahren als Risiko
  • Produktionsverlagerung von Luxemburg und
    Großbritannien nach Polen
  • Keine vorherige Unterrichtung und Anhörung des
    EBR
  • EBR-Sekretär wurde Zugang zu den Werken verwehrt
  • 8. Februar 2007 EBR von Thomson beschließt
    gerichtliche Schritte
  • Unverzügliche Reaktion der Konzernleitung
    Maßnahme in beiden Ländern werden vorübergehend
    gestoppt und dem EBR wird ein betriebswirtschaftli
    ches Gutachten finanziert. Der EBR will soziale
    Mindeststandards durchsetzen, die Bestandteil
    eines Sozialplans in den betroffenen Werken
    werden sollen.

47
Arbeitgeber sehen Gerichtsverfahren als Risiko
  • 3. April 2007 EBR von Michelin stoppt
    gerichtliche Schritte, nachdem der Arbeitgeber in
    letzter Minute einlenkt.
  • 2. April 2008 neue EBR-Vereinbarung präzisiert
    EBR-Anhörungen

48
Areva 16. November 2006
  • Vereinbarung zur Gleichbehandlung der
    Geschlechter und von Menschen mit Behinderung für
    13 EU-Länder
  • Örtliche Aktionspläne und Schulungen,
    europaweites Monitoring
  • Fragebogenaktion in allen europäischen Werken
    vom EBR durchgeführt (Juni bis Dezember 2005)
  • Vergleich best practice und Schwachpunkte,
    statistische Auswertung
  • Besuch von Standorten (u. a. Mönchengladbach)
  • Verhandlungen vier Sitzungen zwischen Juni und
    November 2006

49
Freudenberg
  • Gefährdungsanalyse mit Hilfe eines Sicherheits-
    und Gesundheitsmappings
  • EBR-Projekt für Deutschland, Großbritannien,
    Dänemark, Schweden, Spanien, Frankreich, Italien,
    Ungarn, Österreich und die Niederlande seit
    Herbst 2007
  • Durchführung des Mapping erfolgt durch die
    Arbeitnehmervertretung
  • Mappingtrainer werden durch externe Berater
    qualifiziert
  • Mapping soll europaweit einheitliche Standards
    erfüllen

50
Freudenberg
Wir erleben ganz praktisch, wie unterschiedliche
Kulturen in Europa an gemeinsamen Themen und
Projekten konstruktiv arbeiten können. Es ist für
uns eine wunderbare Möglichkeit, die
Zusammenarbeit im EBR und zwischen einzelnen
Ländern zu intensivieren. So fahren deutsche
Betriebsräte in die Niederlande, nach Frankreich
oder Österreich, schwedische Kollegen fahren nach
Nordengland usw. Dieser direkte Austausch macht
nicht nur Spaß, sondern führt zu einer noch
besseren Vernetzung der Betriebsräte vor Ort
auch ohne die Institution EBR. Das ist ein großer
Vorteil für alle. EBR-Vorsitzender Bernd
Schneider, Weinheim
51
Aspocomp
  • Am 19. Juni 2007 verurteilte der höchste
    französische Gerichtshof ("Cour de cassation")
    das finnische Elektronikunternehmen Aspocomp, für
    ihr früheres Werk Évreux in der Normandie
    Sozialplankosten in Höhe von 11 Mio. zu
    übernehmen. Die Entlassungen waren 2002
    betriebswirtschaftlich begründet worden, nach
    Meinung des Gerichts aber mißbräuchlich erfolgt.
    Die zentrale Leitung in Helsinki muß jetzt für
    Kosten aufkommen, die von der inzwischen
    zahlungsunfähigen französischen
    Tochtergesellschaft zu tragen gewesen wären.

52
Was sind real die Vorteile des EBR?
  • EBR ist wichtig, um die Strategie zu erkennen und
    den eigenen Standort/das eigene Land einzuordnen
  • Kontakt zum europäischen Top-Management
  • Gegeneinander-Ausspielen ist sehr erschwert
  • Am wichtigsten der direkte Kontakt der
    Arbeitnehmervertreter untereinander

53
Wo stehen wir in zehn Jahren?
  • Ich kann mir vorstellen, daß sich das Gremium
    mal in Richtung Verhandlung entwickelt.
  • Ich hoffe, daß der EBR dann auch Vereinbarungen
    abschließen kann und daß die Sprachprobleme
    behoben sind. Wir müssen dahin kommen.
  • Der EBR wird wichtiger sein als die nationalen
    Gremien. Auf der Managementseite ist es heute
    schon so.

54
Brauchen wir grenzüberscheitende Mitbestimmung?
  • Es geht nicht um Mitbestimmung, sondern um
    Verhandlungsrechte
  • Wichtigster Punkt Mitsprache bei
    Produktionsverlagerungen
  • Beispiel General Motors
  • Beispiel Positionspapier des EMB (Juni 2005) für
    den Umgang mit Restrukturierungen

55
EMB-Grundsätze bei grenzüberschreitenden
Umstrukturierungen
  • Entwicklung eines Frühwarnsystems
  • Volle Einhaltung der Info- und Beratungsrechte
  • Bildung einer ad hoc-Arbeitsgruppe
  • Völlige Informationstransparenz
  • Schaffung einer gemeinsamen politischen Plattform
  • Erwägung konkreter Verhandlungslösungen
  • Entwicklung einer Kommunikationsstrategie
  • Planung grenzüberschreitender Aktivitäten
  • Beteiligung am EU-Fusionskontrollverfahren
  • Bindende Verpflichtung (intern mit Arbeitgeber)
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