Title: Bombardier
1Gestaltung und Durchsetzung von deutschen
Beteiligungsrechten im internationalen Konzern
Bautzen, 28. Mai 2008
2 Teil 1 Deutsche Mitbestimmung im europäischen
Vergleich Teil 2 Unternehmensbeispiele Grenzen
und Möglichkeiten deutscher und europäischer
Beteiligungsrechte Teil 3 Brauchen wir
grenzüberschreitende Mitbestimmung? Die Antwort
des EMB
3(No Transcript)
4Hauptsitz der EBR-fähigen Unternehmen
5Organisationsgrad in Europa
70-80
30-50
18-30
lt 17
6(No Transcript)
7Mitbestimmung oder Tarifautonomie?
Betriebsrat Mitbestimmung Betriebsvereinbarung
Gewerkschaft Tarifautonomie Tarifvertrag
Verhandlungen ? Kollektivvertrag
Rechtssicherheit? Wenn die Verhandlungen
scheitern Friedenspflicht?
8Modelle von Belegschaftsvertretungen
Betriebsrat Works council Comité dentreprise
Gewerkschaften Trade unions Syndicats
Betriebsrat Gewerkschaften Works council
trade unions Comité dentreprise syndicats
9Angelsächsisches Modell
Germanisches Modell
Mediterranes Model
Transformationsländer
10Germanisches Modell
Ondernemingsraad (OR)
Betriebsrat (BR)
11Betriebsrat in Deutschland
- Betriebsrat als zentrales Organ übt alle
Verhandlungsrechte aus - Gesetzlich geregelte Mitwirkungsrechte
(Mitbestimmung) - Keine Streiks in betrieblichen Fragen,
Einigungsstelle (Betriebsfrieden) - Weitgehende Regelungen über Freistellungen und
Arbeitsmittel - Gewerkschaften nur indirekt im Betrieb präsent
- Gute Betreuung durch Hauptamtliche
- Arbeitnehmerbeteiligung im Aufsichtsrat
- Verrechtlichtes System zur Unsicherheitsvermeidu
ng - industry culture
12Angelsächsisches Modell Kein Betriebsrat
Komitee der Gewerkschaftsvertreter (representative
s committee)
Nur bei Anerkennung durch den Arbeitgeber
(recognition)
13Belegschaftsvertretung in Großbritannien
- Keine gesetzliche Grundlage für Betriebsräte
oder Mitbestimmung - Recht auf Information und Konsultation erst seit
April 2005 - Gewerkschaften verhandeln alle betrieblichen
Fragen - Streiks in allen betrieblichen Fragen möglich
(keine Pflicht zum Betriebsfrieden, aber
Einschränkungen aus der Thatcher-Zeit) - Eingeschränkte Freistellungsregelungen, keine
Sachverständigen - Flexible und pragmatische Zusammenarbeit der
Betriebsparteien - Wenig gesetzliche (oder schriftliche) Regelungen
- Gewerkschaften streben Einflußnahme über
Pensionsfonds an - business culture
14Vereinigtes Königreich
Gewerkschaften / trade unions TUC (6,4
Mio.) 2,0 Mio. 1,3 Mio. 0,6 Mio. 0,3
Mio.
15Mediterranes Modell
Conseil dentreprise (CE)
Comité dentreprise (CE)
Rappresentanza Sindacale Unitaria (RSU)
Comissões de trabalhadores (CT)
Gewerkschaften Syndicats
Comité de empresa (CE)
16Belegschaftsvertretung in Frankreich
- Gesetzliche Grundlage für Betriebsräte
- Information und Konsultation, kein Recht auf
Mitbestimmung - Keine Pflicht zum Betriebsfrieden
- Gewerkschaften verhandeln alle betrieblichen
Fragen - Stundenweise Freistellungsregelungen
- Wenig Unterstützung durch Hauptamtliche
- Rückgriff auf Sachverständige sehr weit
verbreitet - Häufig konfliktbeladene Zusammenarbeit der
Betriebsparteien - Schwache Arbeitnehmerbeteiligung im
Verwaltungsrat - culture patronale
17Belegschaftsvertretung in Frankreich
Personaldelegierte Délégués du personnel
Betriebsrat Comité dentreprise
Gewerkschaftsdelegierte Délégués syndicaux
18Betriebsrat Comité dentreprise / Comité
détablissement
Vorsitzender Werksleiter Président patron
Sekretär Kassenwart andere Secrétaire
trésorier autres Gewählte Mitglieder Élus
titulaires
Gewählte Stellvertreter Élus suppléants
CE
Gewerkschaftsdelegierte (ernannt) Délégues
syndicaux (désigné)
19Betriebsrat Comité dentreprise / Comité
détablissement
Vorsitzender Werksleiter Président patron
- Unterrichtung und Anhörung
- Kein Recht auf Mitbestimmung
- Verwaltung von Sozialfonds
- 0,2 x (ca. 0,9)
CE
20Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
- Gewerkschaften verhandeln alle betrieblichen
Fragen - Keine Pflicht zum Betriebsfrieden
- Gesetzliche Grundlage
21Betriebsratswahlen 2004/2005
22Zusammensetzung und Arbeit des EBRDeutsches oder
französisches Modell?
Französisches Modell
Deutsches Modell
EBR besteht aus Arbeitnehmer- und
Arbeitgebervertretern
EBR besteht nur aus Arbeitnehmervertretern
Vorsitz liegt beim Arbeitgeber, Arbeitnehmerseite
wählt einen Sprecher
Vorsitz liegt bei einem gewählten
Arbeitnehmervertreter
Interne Angelegenheiten werden in einer
Vorbesprechung der Arbeitnehmerseite besprochen
Interne Angelegenheiten werden in einer normalen
EBR-Sitzung besprochen
Arbeitgeber lädt zur EBR-Sitzung ein und
erstattet Bericht
Arbeitgeber wird zu einzelnen Tagesordnungspunkten
in die EBR-Sitzung eingeladen und erstattet
Bericht
EBR erhält ein festes Jahresbudget und muß damit
haushalten, Freistellungs-umfang ist pro Person
genau definiert
EBR rechnet alle notwendigen Kosten seiner Arbeit
mit dem Arbeitgeber ab, Freistellungen erfolgen
nach Bedarf
23In Deutschland wird schneller restrukturiert (dan
k Mitbestimmung)
Französisches Modell ( EBR-Richtlinie)
Deutsches Modell
AG kann einseitig handeln, sofern der BR
ordnungsgemäß angehört wurde
AG kann nicht einseitig handeln, sofern
Mitbestimmungstatbestände vorliegen
BR braucht Informationen, um über die
Gewerkschaften Proteste zu organisieren
BR braucht Informationen, um seine
Mitbestimmungsrechte wahrzunehmen
BR kann juristische Druckmittel nutzen, um das
Anhörungsverfahren zu verzögern, Verhandlungen
führen die Gewerkschaften
BR kann juristische Druckmittel nutzen, um
Mitbestimmungsrechte zu wahren, Verhandlungen
führt BR
Individuelles Streikrecht auch während der
Vertragslaufzeit, keine Einigungsstelle ?
Haustarifvertrag
Einigungsstelle und Friedenspflicht in
betriebsverfassungsrechtlichen Fragen
? Betriebsvereinbarung
Verzögerung des Anhörungsverfahrens nur für den
AG ein hohes finanzielles Risiko, Arbeitskampf
für beide Seiten ein Risiko
AG kann schnelle Entscheidungen erzwingen,
Einigungsstelle für beide Seiten ein schwer
kalkulierbares Risiko
24Teil 2 Unternehmensbeispiele
- Verweigerung transnationaler Kontakte Kühne
Nagel / Valora - Drohende Produktionsverlagerung Forbo
- Gerichtliche Geltendmachung des
Informationsanspruchs Alcatel-Lucent - Mindeststandards für Restrukturierungen
Generali / RWE Energy - Vorausschauende Bewältigung des Wandels
(anticipation of change) Deutsche Bahn /
Schneider Electric / BP - Soziale Garantien bei Unternehmensfusion Gaz de
France - Verhandlungen über Standortfragen General
Motors - Gerichtsverfahren beunruhigen Arbeitgeber
Thomson / Michelin - Personalpolitik und Arbeitssicherheit Areva /
Freudenberg
25Kühne Nagel
- 1976 Flucht vor der Mitbestimmung in die Schweiz
- 1995 erste Versuche zur EBR-Gründung
- 1997 Reisekosten eingeklagt
- 2000 Übersetzungskosten eingeklagt
- 2004 Urteil des Europäischen Gerichtshofs
- 2007 Urteil in Österreich
26Valora
- 1996 freiwillige Vereinbarung vor
Inkrafttreten des EBR-Gesetzes - Schriftliche Information durch
Spartengeschäftsführer (nur auf Anfrage) - Dieses Informationsverfahren ersetzt die
Gründung eines EBR - Oktober 2003 Versuche zur Gründung eines EBR
- Juli 2005 kurz vor Erlaß einer einstweiligen
Verfügung legt der Arbeitgeber erstmals
grenzübergreifende Informationen vor - Dezember 2007 LAG Baden-Württemberg stärkt
Arbeitgeber - Gang zum BAG eingeleitet
27Siegling GmbH (Forbo-Konzern)
- Ende 2003 Gerüchte über Werksneubau in der
Slowakei - Gefahr der Produktionsverlagerung
- Wirtschaftsausschuß erhält keine Auskunft, weil
er für internationale Fragen nicht zuständig ist - EBR erhält keine Auskunft, weil nur ein einziges
Land betroffen ist, nämlich die Slowakei (EBR ist
nur bei transnationalen Fragen zuständig) - GBR ruft die Einigungsstelle an
- September 2004 Verfahren vor dem LAG
Niedersachsen - Einen Tag vor Fristablauf legt der Arbeitgeber
alle Informationen offen, sowohl dem
Wirtschaftsausschuß als auch dem EBR
28Alcatel-Lucent
- Dezember 2006 Fusion Alcatel (F) mit Lucent
Technologies (USA) - Folge 12.500 Arbeitsplätze sollen abgebaut
werden, in Deutschland sind insbesondere die
Werke in Stuttgart und Nürnberg betroffen. - 15. März 2007 europaweiter Protesttag
- 23. März 2007 Lauschangriff des Arbeitgebers in
der EBR-Sitzung - 27. April 2007 Französische Richter stellen
Kriterien auf, die auch deutsche Betriebsräte
stärken.
29Alcatel-Lucent
- Der Arbeitgeber muß dem EBR folgendes vorlegen
- einen präzisen, bezifferten Bericht über die
Gründe für Stilllegung, Verlagerung und
Zusammenlegung von Geschäftsaktivitäten - eine präzise bezifferte Darlegung der
Berechnungsmethode und der Elemente, die zur
Kalkulation des angeblichen Personalüberhangs
dienen - die Anzahl der geplanten Stellenstreichungen,
und zwar für jede Sparte und für jedes Land,
getrennt nach Arbeitnehmerkategorien - eine genaue und bezifferte Begründung für diese
Verteilung und den vorgesehenen Zeitplan für den
geplanten Stellenabbau - Diese Informationen müssen komplett und präzise
genug sein, um dem EBR die Beschäftigungsentwicklu
ng auf europäischem Niveau zu erklären und um
einen Meinungsaustausch und Dialog mit dem
Management angesichts voller Kenntnis der Fakten
zu ermöglichen.
30Generali-Versicherung
- Oktober 2006 europaweiter Aktionstag gegen
Umstrukturierungen - November 2006 Europäische Sozialcharta
- Förderung von Kompetenzentwicklung und
betrieblicher Weiterbildung im Fall von
Umstrukturierungen - In allen Ländern sollen Arbeitnehmervertretungen
in Zukunft rechtzeitig in Konsultationsverfahren
eingebunden werden. - Dezember 2007 neue EBR-Vereinbarung präzisiert
Anhörungsverfahren
31RWE Energy
- März 2007 Vereinbarung über die Geltung von
Mindeststandards bei Umstrukturierungen in
Deutschland, Tschechien, Ungarn, Polen, Slowakei,
Österreich und Niederlande - ... ist es erforderlich, daß die
Arbeitnehmervertreter auf nationaler Ebene über
nahezu zeitgleiche und vergleichbare
Informationen des Unternehmens über beabsichtigte
Umstrukturierungsmaßnahmen verfügen. - Die Parteien beabsichtigen keine
Umstrukturierungen, die ausschließlich dem Ziel
der Verschlechterung von Beteiligungsrechten,
Arbeitsbedingungen und Altersversorgungssystemen
dienen.
32EBR-Projekt 2007/2008
- Strukturen und Lösungen zur besseren Wirksamkeit
des EBR bei der vorausschauenden Bewältigung des
Wandels am Güterverkehrsmarkt - Mit der Erweiterung der internationalen
Geschäftstätigkeiten der DB AG verändern sich die
Zuständigkeiten der EBR-Mitglieder und damit das
Informationsbedürfnis und die Kommunikationswege - Prävention von Streitigkeiten im Kontext von
Umstrukturierungen, Fusionen, Übernahmen oder
Betriebsverlagerungen - Analyse der Entwicklung der Logistikunternehmen
mit den Perspektiven für den Erhalt von Know-how,
Qualifikationen und Arbeitsplätzen - Drei Verkehrsachsen (Nord, West/Süd,
Ost/Süd-Ost) bei Schenker und Railion, Bereiche
Personenverkehr und Infrastruktur werden
hinzugezogen
33Schneider Electric 12. Juli 2007
- Europäische Vereinbarung über die
sozialverträgliche Gestaltung der
Unternehmenspolitik (vorausschauendes
Veränderungsmanagement) - Kompetenzentwicklung und Beschäftigungsfähigkeit
der Arbeitnehmer - Vorgehensweise bei Arbeitsplatzabbau
- Monitoring wird einer eigenen Kommission
übertragen
34Schneider Electric
- Die Parteien sind sich einig, dass eine
Antizipierung der Veränderungen voraussetzt, daß
Prioritäten und die grundlegende Ausrichtung der
Gruppe den Arbeitnehmervertretern so früh wie
möglich mitgeteilt werden. Jede lokale Leitung
muß die Weitergabe der Informationen über die
Strategie von Schneider Electric und mögliche
bedeutende und vorhersehbare Konsequenzen im
jeweiligen Bereich an ihre Arbeitnehmervertreter
selbst organisieren. Es werden ein lokaler
Aktionsplan zur Vorbereitung auf die
Veränderungen sowie ein Zeitplan für die
Nachverfolgung erstellt. - Die Anwendungsmodalitäten der länderübergreifende
n Aktionspläne, die sich aus der Strategie der
Gruppe ergeben, sind Gegenstand einer
Konsultation der lokalen Arbeitnehmervertretung
in den betroffenen Einheiten (gemäß den geltenden
nationalen Bestimmungen).
35Schneider Electric
- Monitoring Es wird eine Überprüfungskommission
geschaffen, die sich aus EMB-Vertretern und
Mitgliedern des EBR-Präsidiums zusammensetzt. Die
Kommission tritt einmal jährlich zusammen, um die
Umsetzung der Vereinbarung in den verschiedenen
Einheiten der Gruppe zu analysieren. - Es wird vereinbart, daß anläßlich dieser Analyse
über Maßnahmen berichtet wird, die positiv zur
Umsetzung beigetragen haben. Es werden
Möglichkeiten zum Austausch geschaffen und
empfohlene Verfahren aufgestellt, die allen
Einheiten der Gruppe zur Verfügung gestellt
werden. - Auf der Grundlage dieser Analyse können
Empfehlungen erarbeitet werden, um die Anwendung
der Vereinbarung zu verbessern.
36Was heißt Monitoring?
- 2003 hatte der Autozuliefer- und Rüstungskonzern
Rheinmetall ein internationales Rahmenabkommen
geschlossen und sich verpflichtet, weltweit
Kernarbeitsnormen zu beachten und für
Chancengleichheit und Gesundheitsschutz zu
sorgen. - Im Juni 2007 organisierte der Internationale
Metallgewerkschaftsbund (IMB) in Neckarsulm ein
Treffen des EBR und südamerikanischer
Arbeitnehmervertreter, um die Einhaltung des
Abkommens zu diskutieren. - Das Treffen wurde vom Arbeitgeber nicht
unterstützt, was der damalige Vorsitzende der IG
Metall, Jürgen Peters, als Verletzung
demokratischer Spielregeln, ja als Bruch des
Abkommens bezeichnete. - Erst nachdem die Presse berichtet hatte, bot die
Konzernleitung einer Delegation des Europäischen
Betriebsrates den Besuch brasilianischer Fabriken
an. Zwar will der EBR-Vorsitzende Peter Winter
das Angebot annehmen, sieht es aber nicht als
Ersatz für weltweite Monitoring-Treffen.
(EBR-News 2/2007)
37BP-Abkommen über Restrukturierung 2. April 2008
- Kundendienst- und Finanzaktivitäten werden bis
2010 an einem
einzigen Standort in einem Niedriglohnland
zusammengefaßt - Offener Dialog mit dem EBR über Projektziele und
Umsetzung - Management will Entlassungen vermeiden und
Alternativen prüfen, z. B. innerbetriebliche
Versetzungen, Umschulungen, Frühverrentungen - EBR ist in der Steuerungsgruppe des Managements
vertreten - Mitglieder der Steuerungsgruppe erhalten Zugang
zu allen Dokumenten, spezielle Schulungen und
können eigene Experten hinzuziehen - Umsetzungsplan mit Zeitrahmen wird derzeit
erarbeitet
38Gaz de France
- November 2006 EBR stoppt per einstweiliger
Verfügung die Fusion mit
dem Suez-Konzern - Januar 2008 höchstes französisches Gericht
bestätigt die Entscheidung - ? Aufsichts- und Verwaltungsräte multinationaler
Unternehmen dürfen keine Fusion mit anderen
Unternehmen beschließen, bevor die Anhörung des
EBR nicht in allen Details korrekt stattgefunden
hat und abgeschlossen wurde. Zum Verfahren gehört
auch eine betriebswirtschaftliche Analyse durch
Beratungsgesellschaften, die der EBR selbst
auswählt. Die Richter räumen dem EBR ein
eigenständiges Beteiligungsrecht ein unabhängig
von den Rechten der Betriebsräte einzelner
Länder. - Höhepunkt einer Reihe von Urteilen in
Frankreich, die die Bedeutung transnationaler
Arbeitnehmervertretungen stärken
39Gaz de France
- 12. September 2007 Wiederaufnahme des
Anhörungsverfahrens - 26. Oktober 2007 außerordentliche EBR-Sitzung
- 20./21. Dezember 2007 neuerliche EBR-Sitzung,
Arbeitnehmerseite fordert weitere Dokumente - 8./9. Januar 2008 turbulente EBR-Sitzung,
Arbeitnehmerseite verabschiedet fünf Resolutionen - 16. Januar 2008 oberstes französisches
Berufungsgericht bestätigt mangelhafte Anhörung
des EBR
40Gaz de France
- 22. Januar 2008 ein weiteres Urteil bestätigt
die mangelhafte Anhörung des französischen GBR - Konzernleitung legt jetzt alle Dokumente vor
- 21. Februar 2008 Diskussion im EBR
- 11. März 2008 Abschluß des Anhörungsverfahrens,
soziale Garantien - Zusage Auch die deutschen Betriebsräte werden
regelmäßig über die Umsetzung des Abkommens
informiert. - 21. Mai 2008 erneute Klage des französischen
Betriebsrates eingereicht
41General Motors Produktion der neuen Astra und
Zafira-Modelle
- Fünf Standorte sollten gegeneinander
konkurrieren (beauty contest) - 20.000 Beschäftigte betroffen
- Konzernleitung nur drei Werke können
überleben - Konzernleitung streut Gerüchte über
Zugeständnisse örtlicher Betriebe - Gerüchte über neue Produktionskapazitäten in
Osteuropa
42(No Transcript)
43General Motors
- 2000 erstes europaweites Rahmenabkommen
(GM-Fiat-Allianz) - 2000 erster europäischer Aktionstag gegen
Werksschließung Luton (UK) - Dezember 2005 Europäisches Solidaritätsversprech
en mit wissenschaftlicher Projektbegleitung
durch EU-Finanzierung - Juni 2006 europaweite Aktionen gegen
Werksschließung in Azambuja (Portugal) - März 2007 Beginn der Verhandlungen über Astra
und Zafira-Produktion - Mai 2007 Aktionstag zur Unterstützung des Werks
Antwerpen (Belgien)
44General Motors 29. April 2008
- Europaweites Rahmenabkommen über die Produktion
der neuen Astra und Zafira-Modelle - Standortgarantien für Ellesmere Port (UK),
Bochum (Deutschland), Trollhättan (Schweden) and
Gleiwitz (Polen) bis 2016 - Antwerpen wird durch eine andere Produktlinie
abgesichert - Ausschluß betriebsbedingter Kündigungen
- Mitsprache bei Outsourcing in allen europäischen
Standorten - Soziale Absicherung bei Personaltransfer (5
Jahre) - Örtliche Betriebsvereinbarungen werden Teil
dieses Abkommens
45Europäische Betriebsräte spannen ihre Muskeln
- Gewerkschaften mißbrauen die Europäischen
Betriebsräte dazu, um die Arbeitgeber in
Schwierigkeiten zu bringen. Nach mehreren Jahren
Frieden und Harmonie beeinflussen sie jetzt über
den Europäischen Betriebsrat Entscheidungen von
multinationalen Unternehmen auf dem Gerichtsweg.
Dies ist eine neue Strategie, weil sie bei der
Europäischen Kommission in Sachen Revision der
EBR-Richtlinie nicht weiter kommen. - Personalleitungen sollten daher unter
fachkundiger Beratung eine Risikoabschätzung
betreiben, um nicht das nächste Opfer derartiger
Gewerkschaftsstrategien zu werden. (European
Study Group, Presseerklärung, London, 20. Januar
2007) - Gewerkschaften Aufruf, die EBR-Richtlinie zu
verletzen
46Arbeitgeber sehen Gerichtsverfahren als Risiko
- Produktionsverlagerung von Luxemburg und
Großbritannien nach Polen - Keine vorherige Unterrichtung und Anhörung des
EBR - EBR-Sekretär wurde Zugang zu den Werken verwehrt
- 8. Februar 2007 EBR von Thomson beschließt
gerichtliche Schritte - Unverzügliche Reaktion der Konzernleitung
Maßnahme in beiden Ländern werden vorübergehend
gestoppt und dem EBR wird ein betriebswirtschaftli
ches Gutachten finanziert. Der EBR will soziale
Mindeststandards durchsetzen, die Bestandteil
eines Sozialplans in den betroffenen Werken
werden sollen.
47Arbeitgeber sehen Gerichtsverfahren als Risiko
- 3. April 2007 EBR von Michelin stoppt
gerichtliche Schritte, nachdem der Arbeitgeber in
letzter Minute einlenkt. - 2. April 2008 neue EBR-Vereinbarung präzisiert
EBR-Anhörungen
48Areva 16. November 2006
- Vereinbarung zur Gleichbehandlung der
Geschlechter und von Menschen mit Behinderung für
13 EU-Länder - Örtliche Aktionspläne und Schulungen,
europaweites Monitoring - Fragebogenaktion in allen europäischen Werken
vom EBR durchgeführt (Juni bis Dezember 2005) - Vergleich best practice und Schwachpunkte,
statistische Auswertung - Besuch von Standorten (u. a. Mönchengladbach)
- Verhandlungen vier Sitzungen zwischen Juni und
November 2006
49Freudenberg
- Gefährdungsanalyse mit Hilfe eines Sicherheits-
und Gesundheitsmappings - EBR-Projekt für Deutschland, Großbritannien,
Dänemark, Schweden, Spanien, Frankreich, Italien,
Ungarn, Österreich und die Niederlande seit
Herbst 2007 - Durchführung des Mapping erfolgt durch die
Arbeitnehmervertretung - Mappingtrainer werden durch externe Berater
qualifiziert - Mapping soll europaweit einheitliche Standards
erfüllen
50Freudenberg
Wir erleben ganz praktisch, wie unterschiedliche
Kulturen in Europa an gemeinsamen Themen und
Projekten konstruktiv arbeiten können. Es ist für
uns eine wunderbare Möglichkeit, die
Zusammenarbeit im EBR und zwischen einzelnen
Ländern zu intensivieren. So fahren deutsche
Betriebsräte in die Niederlande, nach Frankreich
oder Österreich, schwedische Kollegen fahren nach
Nordengland usw. Dieser direkte Austausch macht
nicht nur Spaß, sondern führt zu einer noch
besseren Vernetzung der Betriebsräte vor Ort
auch ohne die Institution EBR. Das ist ein großer
Vorteil für alle. EBR-Vorsitzender Bernd
Schneider, Weinheim
51Aspocomp
- Am 19. Juni 2007 verurteilte der höchste
französische Gerichtshof ("Cour de cassation")
das finnische Elektronikunternehmen Aspocomp, für
ihr früheres Werk Évreux in der Normandie
Sozialplankosten in Höhe von 11 Mio. zu
übernehmen. Die Entlassungen waren 2002
betriebswirtschaftlich begründet worden, nach
Meinung des Gerichts aber mißbräuchlich erfolgt.
Die zentrale Leitung in Helsinki muß jetzt für
Kosten aufkommen, die von der inzwischen
zahlungsunfähigen französischen
Tochtergesellschaft zu tragen gewesen wären.
52Was sind real die Vorteile des EBR?
- EBR ist wichtig, um die Strategie zu erkennen und
den eigenen Standort/das eigene Land einzuordnen - Kontakt zum europäischen Top-Management
- Gegeneinander-Ausspielen ist sehr erschwert
- Am wichtigsten der direkte Kontakt der
Arbeitnehmervertreter untereinander
53Wo stehen wir in zehn Jahren?
- Ich kann mir vorstellen, daß sich das Gremium
mal in Richtung Verhandlung entwickelt. - Ich hoffe, daß der EBR dann auch Vereinbarungen
abschließen kann und daß die Sprachprobleme
behoben sind. Wir müssen dahin kommen. - Der EBR wird wichtiger sein als die nationalen
Gremien. Auf der Managementseite ist es heute
schon so.
54Brauchen wir grenzüberscheitende Mitbestimmung?
- Es geht nicht um Mitbestimmung, sondern um
Verhandlungsrechte - Wichtigster Punkt Mitsprache bei
Produktionsverlagerungen - Beispiel General Motors
- Beispiel Positionspapier des EMB (Juni 2005) für
den Umgang mit Restrukturierungen
55EMB-Grundsätze bei grenzüberschreitenden
Umstrukturierungen
- Entwicklung eines Frühwarnsystems
- Volle Einhaltung der Info- und Beratungsrechte
- Bildung einer ad hoc-Arbeitsgruppe
- Völlige Informationstransparenz
- Schaffung einer gemeinsamen politischen Plattform
- Erwägung konkreter Verhandlungslösungen
- Entwicklung einer Kommunikationsstrategie
- Planung grenzüberschreitender Aktivitäten
- Beteiligung am EU-Fusionskontrollverfahren
- Bindende Verpflichtung (intern mit Arbeitgeber)