Title: Lasersicherheitsbelehrung
1Lasersicherheitsbelehrung
2Gliederung
- Laser und Laserstrahlung
- Gefahrenpotential
- Wirkung von Laserstrahlung auf Gewebe
- Wirkung von Laserstrahlung auf das Auge
- Laserschutzklassen
- Sonstige Gefahren
- Allgemeine Sicherheitsmassnahmen
- Spezielle Sicherheitsmassnahmen
- Vorschriften
3Laser
LASER Light Amplification by Stimulated Emission
of Radiation
4Funktion von Lasern
- Grundlegende Komponenten
- Laser Medium (Gas, Flüssigkeit, Festkörper)
- Anregung (Elektrische Entladung, Blitzlampe,
Laser) - Resonator
Resonator
Laser Medium
Anregungsquelle
5Lasertypen
- Klassifikation nach Lasermedium
- Gas-Laser (HeNe, Argon, Krypton, ...)
- Excimer-Laser (KrF, XeF, ...)
- Farbstoff-Laser (meist Flüssigkeiten)
- Festkörper-Laser (NdYAG, TiSaphir, ...)
- Klassifikation nach Pulsdauer
- cw-Laser (Laser im Dauerbetrieb)
- Q-Switch-Laser (ns-, ps-Pulse)
- Modengekoppelte-Laser (ps-, fs-Pulse)
6Eigenschaften von Laserstrahlung
- hohe Lichtintensität
- geringe Strahldivergenz
- Monochromasie
- Kohärenz
Ein Laser kann sehr grosse Energiemengen auf eine
kleine Fläche eintragen ( extrem hohe
Energiedichte!)
7Sind Laser gefährlich?
ein paar statistische Unfallzahlen
- Laser Typ Betroffene
- NdYAG 29,7 Techniker 21,3
- Argon 20,5 Wissenschaftler 17,6
- CO2 12,8 Patienten 12,9
- Dye 9,9 Arbeiter 10,7
- HeNe 7,0 Ärzte/Pfleger 9,2
- Andere 20,1 Studenten 8,4
- Zuschauer 4,8
- Andere 15,1
395 registrierte Unfälle im Zeitraum 1964-1999,
Quelle Rockwell Laser Incident Database
8Gefahrenpotential
9Gewebe (Haut)
Schäden IR - tiefe Verbrennungen in der
Dermis UV - Entzündung und Reizungen im
Bereich der Epidermis -Karzinogene
Effekte
Epidermis
Dermis
10Auge
UV Hornhaut / Linse VIS, IR Netzhaut FIR Hornha
ut
11Biologische Wirkung
Spektralbereich Wirkung auf Haut Wirkung auf Auge
UV-C ( 100280 nm ) UV-B ( 280315 nm ) ( lt mm Eindringtiefe ) Erythem (Hautrötung) mit sekundärer Pigmentierung, Hautkarzinom ( Absorption in der Hornhaut ) Photokeratitis (Hornhautentzündung), Photokonjunktivitis (Bindehautentzündung)
UV-A ( 315-400 nm ) ( mm Eindringtiefe ) starke Pigmentierung (ohne Erythembildung) ( Absorption in der Augenlinse ) Strahlenkatarakt (Grauer Star)
Sichtbare Strahlung ( 400-780 nm ) ( Eindringtiefe bestimmt durch Pigmentierung) photochemische Prozesse, thermische Hautschäden ( Absorption in der Netzhaut ) photochemische und thermische Retinaschädigung
IR-A ( 780-1400 nm ) ( Eindringtiefe bestimmt durch Pigmentierung) thermische Hautschäden ( Absorption im Glaskörper und in der Netzhaut ) Strahlenkatarakt
IR-B ( 1400-3000 nm ) ( mm Eindringtiefe ) thermische Hautschäden ( Absorption in der Augenlinse und im Glaskörper ) thermische Hornhaut- und Linsenschädigung, Katarakt
IR-C ( 3 mm 1 mm ) ( lt mm Eindringtiefe ) thermische Hautschäden ( Absorption in der Hornhaut ) thermische Hornhautschädigung
12und wenn es doch passiert...
Hautschaden
mehrfacher Augenschaden nach
Bestrahlung mit einem Ar-Ionenlaser
13Sekundäre Gefahrenquellen
ELEKTRISCH (Fast) alle Laser verfügen über
Komponenten, die Hochspannung führen und/oder in
denen Starkströme fliessen (z.B.
Kondensatorbänke, Plasmaröhren, Blitzlampen,
RF-Generatoren, etc.)
- In der Regel durch bauliche Massnahmen
abgesichert! - Gefahr besteht in der Regel nur bei Arbeiten an
geöffneten Versorgungen/Laserköpfen
14Sekundäre Gefahrenquellen
- CHEMISCH
- Chemikalien für Laserbetriebz.B. Lasergase,
Laserfarbstoffe, ... - Gefahrstoffe, die bei der Wechselwirkung von
Laserstrahlung mit Luft oder Oberflächen
entstehen (können)
15Sekundäre Gefahrenquellen
- FEUER und EXPLOSION
- Interne Zünd-/Explosionsquellenz.B. Blitzlampen,
Farbstoffe, Kondensatorbänke, ... - Laboreinrichtungenz.B. Lösungsmittelbehälter,
Vorhänge ...
16Sekundäre Gefahrenquellen
- SEKUNDÄRSTRAHLUNG
- Speziell bei fs-Pulsen
- Wechselwirkung mit MaterieRöntgenstrahlung
- ErzeugungMikrowellen / RF-Felder
17Laserklassen KLASSE 1
- Unter vernünftigerweise vorhersehbaren
Bedingungen sicher. - Typischerweise vollständig gekapselte Systeme
- Laserstrahlung kann nicht nach aussen dringen
- enthalten meistens eingebaute Laser höherer
Klassen - z.B. CD-Spieler, Laserdrucker, Schweisslaser,
18Laserklassen KLASSE 1M
- Unter vernünftigerweise vorhersehbaren
Bedingungen sicher, sofern keine optischen
Instrumente benutzt werden. - Wellenlängen von 302,5 bis 4000 nm (kein UV)
- keine optischen Instrumente (z.B. Lupen, Linsen,
Teleskope), die den Strahlquerschnitt verengen
können - z.B. Supermarkt-Scanner, ...
19Laserklassen KLASSE 2
- durch Lidschlussreflex sicher
- Sichtbarer Spektralbereich (400-700 nm)
- bei Bestrahlungsdauer bis 0,25 s ungefährlich
auch für das Auge (Lidschlußreflex) - Keine Gefährdung der Haut
- z.B. Laser-Pointer, ...
20Laserklassen KLASSE 2M
- durch Lidschlussreflex sicher, sofern keine
optische Instrumente benutzt werden - Sichtbarer Spektralbereich (400-700 nm)
- bei Bestrahlungsdauer bis 0,25 s ungefährlich
auch für das Auge (Lidschlußreflex) - Keine Gefährdung der Haut
- z.B. Laserdioden, aufgeweitete Strahlung
21Laserklassen KLASSE 3R
- Grenzwerte für Klassen 1 (unsichtbare Strahlung)
oder 2 (sichtbare Strahlung) werden maximal um
Faktor 5 überschritten - Willkürliche Begrenzung !
- z.B. offene CD-Player, Laser-Wasserwaagen, ...
22Laserklassen KLASSE 3B
- Die zugängliche Laserstrahlung ist gefährlich für
das Auge und in besonderen Fällen auch für die
Haut. - direkter Strahl gefährlich für das Auge / in
besonderen Fällen auch für die Haut - diffuses Streulicht im Allgemeinen ungefährlich
- z.B. Justierlaser, starke Laserpointer, ...
23Laserklassen KLASSE 4
- Sowohl direkte als auch gestreute Strahlung sehr
gefährlich für das Auge und gefährlich für die
Haut. - Kann Brand- oder Explosionsgefahr verursachen.
-
- Laser oberhalb 500 mW (CW)
24Schutzmassnahmen
- Technisch (Hersteller)
- Baulich (Betreiber)
- Organisatorisch (Betreiber)
Anwendungs- priorität
25Technische Schutzmassnahmen
- z.B.
- Kapselung / Schutzgehäuse
- Schutzverriegelungen (Interlocks)
- Fernbedienung
- Schlüsselschalter
- Kennzeichnung
26Bauliche Schutzmassnahmen
- VersuchsaufbauSchutzgehäuse, Strahlführungen,
Strahlschutzwände/-blenden, Tischumrahmungen - LaborbereichEinrichtung (und Kennzeichnung) von
Laserschutzbereichen für die Laserklassen 3B und
4
27Laserschutzbereiche
Warnlampe (Laserbetrieb)
allgemeines Laser-Warnsymbol
Angabe der im Bereich verwendeten Laserklassen
28Warnsymbole
DIN ISO
l
29OrganisatorischeSchutzmassnahmen
- Schulung für alle Nutzer von Lasereinrichtungen(u
nd alle, die sich in Schutzbereichen aufhalten) - Zutrittsregelung für Laserschutzbereiche(Zutritt
nur nach Aufforderung) - Laserschutzbeauftragte(überwachen
Lasereinrichtungen)
30Verhaltensregeln
- mit möglichst kleiner Leistung arbeiten
- unkontrollierte Reflexe vermeiden
- Strahlen (soweit möglich) abblocken
- nicht benötigte Objekte aus dem Strahlbereich
fernhalten - Strahlebene unter Augenhöhe halten
- Personenzahl beschränken
- Schutzausrüstung (Schutzbrillen) benutzen
- SORGFÄLTIG ARBEITEN !!!
31Typische Unfallursachen
- Justage und Aufbauarbeiten
32Typische Unfallursachen
- Abschalten von Interlocks
- Unbeabsichtigtes Einschalten
33Besondere Regelungen
- W3 0-046 (Technikum)
- Laser Excimer, Farbstoff
- manuelle Laserwarnleuchte
- Türglocke
34Besondere Regelungen
- W3 0-027 (Grossraum-Labor)
- Laser NdYAG mit HG (,OPO)
- variable Strahlführung
- manuelle Laserwarn-leuchte
- nur gekapselter Betrieb erlaubt!(besondere
Dienstanweisung)
35Besondere Regelungen
- W3 0-030 (fs-Labor)
- Laser Dioden, NdYVO, TiSaphir, (NdYLF,
Verstärkersystem) - Tür-Interlock
36Verhalten bei Unfällen
- Allgemeine Massnahmen (BGV A5)(z.B. bei
Hautverletzungen (Verbrennungen, ...) - Erste Hilfe (bei einfachen Verletzungen)
- Arzt
- D-Arzt (AU, Behandlung gt1 Woche)
- Krankenhaus
- Bei (Verdacht auf) AugenverletzungImmer
Augenarzt !!!Fluoreszenzangiographie (i.d.R. nur
Krankenhaus)
37Ansprechpartner
- Uni Oldenburg / SicherheitsingenieurinMartina
EhmenW3 1-208 (798) 3719 - ChemieBurghard StiggeW3 1-173 (798) 3702
- Physikalische Chemie 1Rolf NeuendorfW3
0-033 - (798) 3950
38Vorschriften
- Betriebsgenossenschaftliche VorschriftenBGV B2
Laserstrahlung A5 Erste Hilfe - DIN EN 60825-1
- DIN EN 207, 208
39Fragen ???