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Aufbau Begr ndung und Grundlagen des Jugendschutzes Gesetzliche Grundlagen des Jugendschutzes Probleme der Internationalisierung, Beispiele Ans tze zum Jugendschutz ... – PowerPoint PPT presentation

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Title: Aufbau


1
Aufbau
  • Begründung und Grundlagen des Jugendschutzes
  • Gesetzliche Grundlagen des Jugendschutzes
  • Probleme der Internationalisierung, Beispiele
  • Ansätze zum Jugendschutz neben dem Gesetz
  • Jugendschutz, Internet und Öffentliche
    Bibliotheken

2
Grundlage des Jugendschutzes I
  • GG Art. 2 Abs. 1 Freie Entfaltung der
    Persönlichkeit, Recht auf Leben und körperliche
    Unversehrtheit, Freiheit der Person
  • Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung
    seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte
    anderer verletzt und nicht gegen die
    verfassungsmäßige Ordnung oder das Strafgesetz
    verstößt.

3
Grundlagen des Jugendschutzes II
  • GG Art. 6 Abs.2 Satz 1 Ehe, Familie, Kinder
  • Pflege und Erziehung der Kinder sind das
    natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst
    ihnen obliegende Pflicht.

4
Grundlagen des Jugendschutzes III
  • ?Jugendschutz ist Verfassungsrecht

5
Grundlagen des Jugendschutzes IV
  • Dagegen steht GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Meinungs-,
    Informations- und Pressefreiheit, Freiheit der
    Kunst und Wissenschaft
  • Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort,
    Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten
    und sich aus allgemein zugänglichen Quellen
    ungehindert zu unterrichten.

6
Gesetzlich Grundlagen des Jugendschutz I
  • Jugendschutzgesetz JuSchG
  • Seit 1. April 2003 in Kraft
  • Ersetzt Gesetz zum Schutze der Jugend in der
    Öffentlichkeit
  • Ersetzt Gesetz über die Vermittlung
    jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte
  • Jugendmedienschutz-Staatsvertrag JMStV
  • Vollständig Staatsvertrag über den Jugendschutz
    in Rundfunk und Telemedien
  • Seit 1. April 2003 in Kraft

7
Gesetzlich Grundlagen des Jugendschutz II
  • außerdem
  • Strafgesetzbuch Sexualstrafrecht
  • Sozialgesetzbuch Achtes Buch (VIII) Kinder- und
    Jugendhilfe
  • Gewerbeordnung
  • Gaststättenordnung
  • Spielverordnung
  • Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Verordnung über den Kinderarbeitsschutz
  • Verordnung über das Verbot der Beschäftigung von
    Personen unter 18 Jahren mit sittlich
    gefährdenden Tätigkeiten
  • Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

8
Gesetzlich Grundlagen des Jugendschutz III
  • UN-Konvention über die Rechte des Kindes
  • nicht vollständig ratifiziert
  • EU-Grünbuch über den Jugendschutz und den Schutz
    der Menschenwürde in den audiovisuellen und den
    Informationsdiensten

9
Gesetzlich Grundlagen des Jugendschutz IV
  • Bund und Länder streben für den
    Jugendmedienschutz insgesamt einen einheitlichen
    Standard an. BJUSchG 109

10
Gesetzlich Grundlagen des Jugendschutz V
  • Kind ist, wer nicht 14 Jahre alt ist
  • Jugendlicher, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre ist

11
Gesetzlich Grundlagen des Jugendschutz VI
  • Unzulässige Angebote sind 4 JMStV
  • Propagandamittel, deren Inhalt gegen die
    freiheitlich demokratische Grundordnung oder den
    Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.
  • Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
  • Hass gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine
    nationale, rassische, religiöse oder durch ihr
    Volkstum bestimmte Gruppe aufstachelt,
    beschimpft, böswillig verächtlich macht,
    verleumdet
  • unter der Herrschaft des Nationalsozialismus
    begangene Handlungen ... leugnen oder
    verharmlosen.

12
Gesetzliche Grundlagen des Jugendschutz VII
  • Unzulässige Angebote sind 4 JMStV
  • grausame oder sonst unmenschliche
    Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art
    schildern, die eine Verherrlichung oder
    Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten
    ausdrückt.
  • Anleitungen zu einer ... rechtswidrigen Tat
  • den Krieg verherrlicht
  • gegen die Menschenwürde verstößt
  • Pornographie und Gewalttätigkeit mit Kindern und
    Tieren

13
Gesetzliche Grundlagen des Jugendschutz VIII
  • nicht verboten, aber untersagt sind 4 JMStV
  • Pornographie
  • Angebote die offensichtlich geeignet sind, der
    Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder
    ihrer Erziehung zu einer eigenverantwortlichen
    und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ...
    schwer gefährden.

14
Gesetzliche Grundlagen des Jugendschutz IX
  • Zusammenfassend es geht um Medien
  • Die Gewalt und Krieg verherrlichen
  • Zu Rassenhass aufstacheln oder den
    Nationalsozialismus verharmlosen
  • Zu Straftaten aufrufen
  • pornographisch sind

15
Gesetzliche Grundlagen des Jugendschutz X
  • Nicht die medialen Inhalte als solche werden für
    schädlich gehalten, sondern mögliche Effekte bei
    Kindern und Jugendlichen, die von der
    Beeinflussung durch mediale Inhalte herrühren.
    Enquete 20

16
Gesetzliche Grundlagen des Jugendschutz XI
  • Unterscheidung zwischen
  • Jugendgefährdende Schriften, die verboten sind
  • Jugendgefährdende Schriften, bei denen für Kinder
    und Jugendliche der Zugang eingeschränkt werden
    muss

17
Gesetzliche Grundlagen des Jugendschutz XII
  • Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften
    wird zur Bundesprüfstelle für jugendgefährdende
    Medien BPjM
  • Aufgabenbereich alle Medien außer
    Radioprogramme, die Ländersache sind überprüfen
  • wenn nötig eine Indizierung veranlassen
  • muss auf Antrag von staatliche Stellen tätig
    werden
  • kann jetzt seit 1. April 2003 auch ohne Antrag
    tätig werden

18
Gesetzliche Grundlagen des Jugendschutz XIII
  • Einführung einer Kommission für
    Jugendmedienschutz KJM, an deren
    Werteentscheidungen die BPjM gebunden ist 14
    JMStV
  • Besteht aus 12 Sachverständigen
  • 6 Direktoren der Landesmedienanstalten
  • 4 oberste Sachverständige aus den Landesbehörden
    für Jugendschutz
  • 2 oberste Sachverständige aus den Bundesbehörden
    für Jugendschutz

19
Gesetzliche Grundlagen des Jugendschutz XIV
  • jugendschutz.net
  • wird der KJM zugeordnet
  • Initiative für die Implementierung des
    Jugendschutz im Internet
  • Sammlung von Dokumenten und Nachrichten zum
    Jugendschutz
  • Überwachung des Internet

20
Gesetzliche Grundlagen des Jugendschutz XV
  • Jugendschutzbeauftragte 7 JMStV
  • Wer bundesweit Fernsehen oder geschäftsmäßig
    allgemein zugängliche Telemedien anbieten muss
    eineN bestellen
  • Nur unter 50 MitarbeiterInnen oder unter 10
    Millionen Zugriffe / Monat kann dies durch
    Beitritt zu einer Organisation der Freiwilligen
    Selbstkontrolle umgangen werden

21
Gesetzliche Grundlagen des Jugendschutz XVI
  • Freiwillige Selbstkontrolle
  • Problem Jugendschutz vs. geschützte Freiheiten
    der Anbieter
  • Die Überprüfung der Fähigkeiten und der Arbeit
    der Freiwilligen Selbstkontrollorgane liegt beim
    Staat BJMStV 24
  • Dafür können Aufgaben übernommen werden, die
    sonst dem Staat zustehen

22
Gesetzliche Grundlagen des Jugendschutz XVII
  • Strafbestimmungen 23 JMStV
  • Freiheitsstrafe bis zu 1. Jahr oder Geldstrafe,
    wer jugendgefährdende Angebote verbreitet
  • Bei Fahrlässigkeit Freiheitsstrafe bis zu 6
    Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen

23
Gesetzliche Grundlagen des Jugendschutz XVIII
  • Allgemeine Grundsätze der Verantwortlichkeit 6
    JMStV
  • Verantwortlich ist man für Informationen, die
    selber zur Nutzung bereitgestellt werden
  • Nicht verpflichtet ist der Diensteanbieter
    übermittelte oder gespeicherte Informationen zu
    überwachen oder nach Umständen zu forschen, die
    auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.
  • Speicherung von Informationen 9 JMStV
  • Diensteanbieter haften nicht für Informationen,
    die NutzerInnen speichern, wenn
  • Keine Kenntnis der rechtswidrigen Handlung
    vorhanden sind
  • Sie unverzüglich tätig werden, sobald sie
    Kenntnis erlangen

24
Probleme der Internationalisierung, Beispiele I
  • Problem ist die Internationalität des Internets
  • Es gelten immer die Gesetze des Landes, in dem
    die Daten gespeichert werden
  • Internationaler Regelungsbedarf angemahnt zum
    Beispiel Enquete 139-201
  • Allerdings ein internationaler Jugendschutz
    hätte zu beachten, dass er in unterschiedlichen
    Kulturen Normativitäten zu agieren hätte
    Hausigmann 179-191

25
Probleme der Internationalisierung, Beispiele II
  • Beispiel Zuendelsite
  • Homepage von Ernst Zündel, Deutsch-Kanadier
  • Eine der ersten rechtsextremen Homepages
  • Hauptthema Leugnung des Holocaust und
    Verherrlichung des Nationalsozialismus
  • Publikationsort des Leuchtner-Reports
  • Erste Indizierung 31.10.1997
  • Kein Effekt
  • International koordinierte Angriffe 1996-1998
  • Statusverlust bei Rechtsextremen
  • Heute Zündel in Untersuchungshaft in Deutschland

26
Probleme der Internationalisierung, Beispiele
III
  • Beispiel radikal
  • linksradikale, klandestin hergestellte
    Zeitschrift
  • Praktisch inoffizielles Publikationsorgan der
    Stadt-Guerilla (außer der RAF)
  • Text über die Unterbrechung des Schienenverkehrs
    (Anti-Atom-Proteste)
  • Indizierung 1998
  • Innerhalb von 24 Stunden mehr als 60 Mirrors
  • Solidaritätsaktionen vor allem in den
    Niederlanden, Kanada und den USA
  • Heute noch erreichbar

27
Probleme der Internationalisierung, Beispiele IV
  • Beispiel die-kommenden.net
  • Rechtsradikale Homepage mit Netzwerkcharakter und
    dem Versuch, die radikale Rechte zu
    theoretisieren
  • Hinweise von jugendschutz.net an die kanadische
    Staatsanwaltschaft
  • Abschaltung des kanadischen Servers, April 2005
  • Neuer Server in Pakistan, Mai 2005
  • Übernahme von nicht gesetzlich festgelegten
    Strategien
  • Ständige Hinweise
  • Gegenseiten schalten hagalil.com

28
Probleme der Internationalisierung, Beispiele V
  • Medienkompetenz
  • als die Fähigkeit, Medien nicht allein kritisch
    analysieren und reflektieren zu können, sondern
    sie auch im Kontext selbstbestimmten und sozialen
    Handelns nutzen zu können, schließt die Fähigkeit
    ein, sich von desorientierten Medieninhalten
    abzuwenden und ihnen die Grundlage, den Konsumakt
    zu entziehen. Enquete 15
  • ? wer medienkompetent ist, ist jugendgeschützt

29
Probleme der Internationalisierung, Beispiele VI
  • Pornographie
  • Das Themenfeld sexuelle Darstellungen, das in
    der Öffentlichkeit immer wieder für Empörung und
    unter Jugendschützern für Streit sorgt, liegt in
    seiner Bedeutung für Kinder und Jugendliche
    nahezu vollständig im Dunkeln. Das gilt für
    sexuelle Darstellungen in alten und neuen Medien
    gleichermaßen. Enquete 40

30
Probleme der Internationalisierung, Beispiele
VII
  • Forderung geschützte pädagogische Freiräume
  • Forderung Begründeter Verbotsdiskurs durch
    Kontrollorgane
  • Forderung Erziehung zur Mündigkeit
  • nach Wolf

31
Probleme der Internationalisierung, Beispiele
VIII
  • Netiquette
  • Versuch, eine netzfähige Moral zu formulieren und
    durchzusetzen
  • Probleme wer formuliert das, wer setzt das
    durch?
  • außerdem was ist mit der Gewaltenteilung?
  • Beispiel hack-the-nazi-Aktionswoche
    8.-13.05.2005

32
Jugendschutz, Internet und Öffentliche
Bibliotheken I
  • Bislang Jugendschutz durch Auswahl und
    Zugangsbeschränkung von Medien möglich
  • Durch das Internet ist potentiell alles
    zugänglich
  • Dies darf jedoch nicht dazu führen, daß sie die
    ÖB Kindern und Jugendlichen den Zugang zum
    Internet untersagt. Gerade sie sind eine wichtige
    Zielgruppe von Bibliotheken, die die Möglichkeit
    haben muß, den Umgang mit dem Internet zu
    lernen. Klötzer 5

33
Jugendschutz, Internet und Öffentliche
Bibliotheken II
  • Durch das Internet gibt es keine neuen
    anstößigen Inhalte, sondern nur einen
    erleichterten Zugang

34
Jugendschutz, Internet und Öffentliche
Bibliotheken III
  • Zuständigkeiten
  • Haftung für eigene Inhalte und Inhalte Dritter,
    die sich zu eigen gemacht werden
  • Haftung bei Kenntnis für fremde Inhalte, für die
    Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird
  • Keine Haftung für die Zugangsvermittlung

35
Jugendschutz, Internet und Öffentliche
Bibliotheken IV
  • Vorschläge
  • Die Haftung für den Zugang in den
    Nutzungsbedingungen der Bibliotheken regeln
    Klötzer 30
  • Soziale Kontrolle, das heißt zentrale Aufstellung
    der Rechner Klötzer 31
  • Speziell für Kinder und Jugendliche eingerichtete
    Angebote Klötzer 31
  • Rating-Systeme für explizit richtige Seiten
    Klötzer 32

36
Jugendschutz, Internet und Öffentliche
Bibliotheken V
  • Umfrage bei Klötzer zu Jugendschutz, Internet und
    öffentliche Bibliotheken 1998

Zugang erst ab 14 Jahren 21 von 27
Bei 14-18 jährigen Einverständniserklärung der Eltern 16 von 27
Filtersoftware 11 von 27
Zentrale Aufstellung der Rechner 27 von 27
37
Literatur
  • Jugendschutz Sonderdruck aus Hartstein / Ring /
    Kreile / Dörr / Steffner Jugendschutzmedien-Staa
    tsvertrag Textausgabe / Hartstein .... 1.
    Aufl. München u.a. Rehm, 2003
  • Jugendschutz Jugendschutzgesetz,
    Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, Vorschriften
    des Strafgesetzbuches, des Teledienstgesetzes und
    des Rundfunkstaatsvertrages sowie weiterer
    Bestimmungen zum Jugendschutz Kommentar / von
    Marc Wiesching ... Rainer Scholz begr. Werk. 4.
    Uberarb. Aufl. München Beck, 2003
  • BJMStV Amtliche Begründung zum
    Jugendmedienschutz-Staatsvertrag in Hartstein
    23-64
  • BJuSchuG Amtliche Begründung zum
    Jugendschutzgesetz in Hartstein 107-144
  • Thomas Hausmanniger Hrsg. / Handel im Netz
    Bereichsethik und Jugendschutz im Internet
    München Wilhelm Fink, 2003 Schriftenreihe des
    International Center of Information Ethics
    (ICIE) 2
  • Markus Wolf / Befähigung statt Repression
    Jugendschutz unter Bedigungen der globalen
    Kommunikation in Hausmanniger 193-204
  • Rainer Richard / Jugendschutz im Internet ein
    aktueller und kritischer Wegweiser für Lehrer und
    Eltern Kissing WEKA Fachverlag für Behörden
    und Institutionen, 2001
  • Susanne Klötzer / Jugendschutz und Internet in
    Öffentlichen Bibliotheken Köln Fachhochschule
    Köln, Fachbereich Bibliotheks- und
    Informationswesen, 1998 Kölner Arbeitspapiere
    zur Bibliotheks- und Informationswissenschaft 8
  • Enquete Kommission Zukunft der Medien in
    Wirtschaft und Gesellschaft Deutschlands Weg in
    die Informationsgesellschaft Deutscher
    Bundestag Hrsg. / Kinder- und Jugendschutz im
    Multimediazeitalter Bonn ZV Zeitungsverlag,
    1998 Schriftenreihe Enquete Kommission Zukunft
    der Medien 6
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